 |
URBIS ET ORBIS
DEKRET
Aus Anlaß des 2000. Jahrestages der
Geburt des heiligen Apostels Paulus
werden besondere Ablässe gewährt.
Im Hinblick auf das bevorstehende liturgische Hochfest der
Apostelfürsten möchte der Papst, von seiner Hirtenliebe bewegt, rechtzeitig um
die geistlichen Schätze Sorge tragen, die den Gläubigen für ihre Heiligung
gewährt werden sollen, damit sie zu diesem frommen und freudigen Anlaß ihre
übernatürlichen Heilsvorsätze mit noch größerem Eifer erneuern und bekräftigen,
bereits von der Ersten Vesper des besagten Hochfestes an, insbesondere zu Ehren
des Völkerapostels, nun da sich der 2000. Jahrestag seiner Geburt auf Erden
nähert.
In der Tat bereitet das Geschenk der Ablässe, das der Römische
Papst der Universalkirche gewährt, den Weg, um in höchstem Maße die innere
Läuterung zu erlangen, die, indem sie dem Apostel Paulus die Ehre erweist, das
übernatürliche Leben in den Herzen der Gläubigen zur Geltung bringt und sie
milde anspornt, Früchte guter Werke zu tragen.
Daher gewährt die Apostolische Pönitentiarie, welcher der
Heilige Vater die Aufgabe übertragen hat, das Dekret über die Gewährung und
Erlangung der Ablässe auszuarbeiten und abzufassen, die für die gesamte Dauer
des Paulus-Jahres Gültigkeit haben, durch das vorliegende, dem Willen des
Papstes entsprechende Dekret, wohlwollend die im folgenden aufgeführten Gnaden:
I. – Allen und jedem einzelnen Christgläubigen, die
wirklich bußfertig, durch das Bußsakrament gereinigt und durch die heilige
Kommunion gestärkt, in frommer Gesinnung die Päpstliche Basilika des hl. Paulus
an der »Via Ostiense« besuchen und nach Meinung des Papstes beten, wird der
vollkommene Ablaß der zeitlichen Sündenstrafen gewährt und erteilt, wenn sie
vorher den sakramentalen Nachlaß und die Vergebung der Sünden erlangt haben.
Der vollkommene Ablaß kann von den Gläubigen sowohl für sich
selbst als auch für die Verstorbenen gewonnen werden, so oft man die gebotenen
Werke verrichtet, wobei die Norm Gültigkeit behält, daß der vollkommene Ablaß
nur einmal am Tag erlangt werden kann.
Damit die Gebete, die bei diesen andächtigen Besuchen zu Gott
erhoben werden, die Herzen der Gläubigen mit größerem Eifer zur Verehrung des
Gedächtnisses des hl. Paulus führen und anspornen, wird folgendes festgelegt und
geboten: Jeder Gläubige muß nach den persönlichen Gebeten, die er vor dem Altar
des Allerheiligsten Sakraments zu Gott erhebt, am Confessio-Altar das Vaterunser
und das Glaubensbekenntnis sprechen, unter Hinzufügung frommer Anrufungen zu
Ehren der allerseligsten Jungfrau Maria und des hl. Paulus. Diese Verehrung soll
stets eng verbunden sein mit dem Gedächtnis des heiligen Apostelfürsten Petrus.
II. – Die Christgläubigen der verschiedenen Ortskirchen
können unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische
Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) und ohne jede
Anhänglichkeit an jegliche Sünde den vollkommenen Ablaß gewinnen, wenn
sie andächtig an einem öffentlichen Gottesdienst oder einer Andacht zu Ehren des
Völkerapostels teilnehmen: an den Tagen, an denen das Paulus-Jahr feierlich
eröffnet und beschlossen wird, in allen Gotteshäusern; an anderen Tagen, die vom
Ordinarius des Ortes zu bestimmen sind, in Gotteshäusern, die dem hl. Paulus
geweiht sind, oder zum Nutzen der Gläubigen in anderen vom Ordinarius dafür
bestimmten Gotteshäusern.
III. – Schließlich können ebenso die Gläubigen, die durch
Krankheit oder aus einem anderen rechtmäßigen und schwerwiegenden Grund
verhindert sind, stets mit dem Herzen abgekehrt von jeglicher Sünde und mit dem
Vorsatz, die gewohnten Bedingungen sobald wie möglich zu erfüllen, den
vollkommenen Ablaß erlangen, wenn sie sich im Geiste einer Jubiläumsfeier zu
Ehren des hl. Paulus anschließen und ihr Gebet und ihr Leiden für die Einheit
der Christen darbringen.
Damit aber die Gläubigen an diesen himmlischen Gnaden leichter
teilhaben können, sollen sich die Priester, die von der zuständigen kirchlichen
Autorität zur Abnahme der Beichte zugelassen sind, bereitwillig und großherzig
zur Verfügung stellen, um sie zu hören.
Das vorliegende Dekret hat nur für die Dauer des Paulus-Jahres
Gültigkeit. Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.
Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am
10. Mai 2008, dem Vorabend des Pfingstfestes
JAMES FRANCIS
S. R. E. Kard. STAFFORD
Großpönitentiar
Gianfranco Girotti, OFMConv.
Titularbischof von Meta, Regent
|