RICHTLINIEN FÜR DIE
ÖKUMENISCHE UND INTERRELIGIÖSE ZUSAMMENARBEIT IM KOMMUNIKATIONSWESEN
EINFÜHRUNG
1. Das Glaubenszeugnis, das auch in der Medienöffentlichkeit
zur Darstellung kommen muß, erfolgt dort unter Bedingungen, die eine
wirksamere Zusammenarbeit der Christen und ein engeres gemeinsames Handeln mit
Anhängern anderer Religionen im Kommunikationsbereich erfordern, damit das
Religiöse in den Massenmedien wirklich präsent sein kann. Die in diesem
Dokument zusammengefaßten Richtlinien wollen die engere Zusammenarbeit unter
Christen und mit den im Kommunikationswesen tätigen Vertretern anderer
Religionen fördern. Den in den Massenmedien tätigen Katholiken wollen sie
helfen, ihrer vordringlichen Aufgabe der Verkündigung und der Bezeugung ihres
Glaubens besser zu entsprechen. Gleichzeitig wollen sie das gegenseitige Verständnis
sowohl unter Christen als auch mit Anhängern anderer Religionen erleichtern.
2. Die Zusammenarbeit unter den im Kommunikationsbereich tätigen
Christen und mit Kollegen, die nichtchristlichen Religionen angehören, ist
von grundlegender Bedeutung für die Beziehungen zu öffentlichen Autoritäten
und zu führenden Persönlichkeiten im Kommunikationsbereich, wenn es darum
geht, religiöse Gesichtspunkte in den Medien zur Geltung zu bringen, zu fördern
und miteinander in Beziehung zu setzen. In den meisten Fällen ist der Zugang
zu den Massenmedien nur im Zuge der Verständigung zwischen den verschiedenen
religiösen Körperschaften gestattet, die am öffentlichen Dialog teilnehmen
möchten.
3. Dieses Dokument beschäftigt sich mit der konkreten
Zusammenarbeit und nicht direkt mit Fragen des Dialogs über Lehren in den
Programmen oder Produktionen der Medien. Andrerseits kann gesagt werden, daß
die katholische Glaubens- und Morallehre für die in den Medien tätigen
Katholiken einen unverzichtbaren Bezugspunkt darstellt. Die zuständigen
kirchlichen Behörden auf örtlicher, nationaler, kontinentaler und weltweiter
Ebene sind für die Wahrung der doktrinären und moralischen Aspekte in jeder
Kommunikationstätigkeit verantwortlich.
Die verantworlichen Träger der Pastoral haben das Recht und
die Pflicht, auf diesem Gebiet ihr Urteil abzugeben und spezifische
Richtlinien zu erlassen. Sie werden in jedem einzelnen Fall die Risiken und
Vorteile gemeinsamer Initiativen beurteilen und dabei bedenken, daß die
spezifische Identität katholischer Initiativen gewahrt werden muß.
4. Manipulationen oder billiger Proselythismus, die manchmal
in den Medien geübt werden, sind mit der ökumenischen Aufgabe und mit dem
Geist der interreligiösen Zusammenarbeit, wie es das Wort Gottes andeutet und
die Entscheidungen der kirchlichen Behörden bekräftigen, unvereinbar.(l) Das
derzeitige Wachstum neuer religiöser Bewegungen - oft Sekten genannt -, die
sich auf das Evangelium berufen, jedoch zumindest teilweise von
nichtchristlichen Ideologien inspiriert sind, geht manchmal mit einem
Proselythismus Hand in Hand, der ernste Folgen nach sich zieht. Seine weite
Verbreitung wird durch die Massenmedien gefördert.
5. Jede Zusammenarbeit wird der pastoralen Situation an den
einzelnen Orten Rechnung tragen. Die mit der ökumenischen und interreligiösen
Zusammenarbeit betrauten Medienfachleute müssen gut vorbereitet, klug und
sich ihrer Verantwortungen sehr wohl bewußt sein.
RICHTLINIEN FÜR DIE ÖKUMENISCHE ZUSAMMENARBEIT IN DEN
MEDIEN
6. Die Ära der Kommunikation und Information, die sich heute
herausbildet, trägt zum Entstehen neuartiger Beziehungen zwischen
Einzelpersonen und Gemeinschaften bei. Sie erfordert enges Zusammenarbeiten
und dadurch eine zunehmend tiefere Einheit unter den Christen.
Der Ansporn zum ökumenischen Handeln und zu ökumenischen
Initiativen entspringt der Botschaft und den Entscheidungen des II.
Vatikanischen Konzils(2) und ebenso späteren kirchlichen Dokumenten, die sich
mit deren Anwendung und Auslegung befassen.(3) All diese Dokumente erläutern
die bereits bestehende Einheit zwischen christlichen Kirchen und
Gemeinschaften. Eine solche Haltung kann das Werk und die Methoden der
Evangelisierung im Dienst des Reiches Gottes nur glaubwürdiger gestalten.
7. Die ökumenische Zusammenarbeit kann hinsichtlich aller
Aspekte der Sozialen Kommunikation verwirklicht werden. Sie ist als solche ein
der Welt dargebotenes Zeugnis. Da die Massenmedien die normalen zeitlichen und
räumlichen Grenzen überschreiten, wird diese Zusammenarbeit sowohl auf örtlicher
als auch auf regionaler und internationaler Ebene erfolgen.
Sie wird manchmal sowohl die Teilnahme katholischer
Medienfachleute an den Initiativen anderer Kirchen und christlicher
Gemeinschaften als auch die anderer Christen an katholischen Initiativen und
schließlich die Bildung christlicher Arbeitsgruppen in profanen
Medienorganisationen erfordern.
8. Die Art und Weise der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Sozialen Kommunikation wird weitgehend von deren derzeitigen Arbeitsmethoden
abhängen. Die internationalen katholischen Kommunikationsorganisationen haben
die Aufgabe, die betreffenden Methoden bekanntzumachen und Hirten und Gläubigen
Hilfen anzubieten, daß sie sich auf dem Gebiet der Kommunikation, einem
wichtigen Aspekt der heutigen Gesellschaft, wirksam engagieren. Somit wird die
ökumenische Zusammenarbeit den Erfahrungsaustausch zwischen den
internationalen Kommunikationsorganisationen der katholischen Kirche und den
entsprechenden Organisationen der anderen christlichen Gemeinschaften
erfordern. Diese Zusammenarbeit wird sich selbstverständlich auch, den Umständen
der verschiedenen Initiativen im Bereich der Kommunikation entsprechend, auf
die örtliche und die regionale Ebene erstrecken.
9. Der Zweck gemeinsamer, bei entsprechenden Gelegenheiten
ergriffener Initiativen ist es, als Christen vereint ein Zeugnis für Christus
abzulegen. Sie haben nicht das Ziel, die Authentizität der christlichen und
kirchlichen Botschaft abzuschwächen oder spezifisch katholische Initiativen
einzuschränken.(4)
10. Die praktische Anwendung dieser allgemeinen Richtlinien
verlangt, daß Katholiken, die in den Medien tätig sind, ihren Glauben gründlich
kennen und treu praktizieren. Sie erfordert gegenseitiges Vertrauen und Verständnis
unter Christen auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und im Hinblick auf
eine gemeinsame Arbeit im Kommunikationswesen. Daraus ergibt sich für die
katholischen Kommunikationsdienste und für die in der Kommunikation tätigen
Katholiken die Notwendigkeit einer fairen und objektiven Information
hinsichtlich der ökumenischen Bewegung und der anderen christlichen Kirchen
und Gemeinschaften. Diese Verpflichtung wird niemals von einer wahrheitsgemäßen
Darlegung der spezifisch katholischen Botschaft in aller ihrer Fülle
abhalten.
Die Gegenseitigkeit scheitert oft an praktischen Fragen wie
etwa jener der verschiedenartigen Organisation des Apostolats der Sozialen
Kommunikation oder der Frage der verschiedenen Arten der Finanzierung. Es ist
unerläßlich, daß die für die Pastoral zuständigen Autoritäten diesen
praktischen Problemen Rechnung tragen und einer fairen Aufteilung der
finanziellen Mittel sowie einer Angleichung der Arbeitsmethoden zustimmen.
11. Der Päpstliche Rat für die Soziale Kommunikation unterstützt
die laufenden und zukünftigen Bemühungen um eine ökumenische Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation.
Der Päpstliche Rat für die Soziale Kommunikation ist selbst
auf der Suche nach weiteren Formen der ökumenischen Zusammenarbeit, da die
Entdeckungen im Bereich der Medien neue Möglichkeiten eröffnen. Er sucht Kräftezersplitterung
dort zu vermeiden, wo Organisation und Planung wesentlich sind.
Die vordringlichen Aufgaben hinsichtlich der spezifischen
Bereiche, in denen die ökumenische Zusammenarbeit am besten erfolgen kann, müssen
durch gemeinsames Übereinkommen festgelegt werden.(5)
12. Die Dynamik katholischer Organisationen und kirchlicher
Einrichtungen im Apostolat der Sozialen Kommunikation ist eine grundlegende
Voraussetzung für konstruktive ökumenische Zusammenarbeit und gleichzeitig
eine Gewähr dafür, daß die Botschaft der katholischen Kirche in ihrer
ganzen Fülle sichergestellt wird. In diesem Zusammenhang ist es wesentlich,
auf allen Ebenen des katholischen Apostolats der Sozialen Kommunikation ein
Team von kirchlichem Personal heranzubilden, das über berufliche Kompetenz,
technische Fachausbildung und ein gutes theologisches Fundament verfügt.
Wenn die internationalen katholischen Organisationen für die
Soziale Kommunikation (OCIC, UCIP und UNDA)(6) im Apostolat tatkräftiger
zusammenarbeiten, wird das eine Hilfe zu besserer ökumenischer Zusammenarbeit
sein.
13. Die Ausbildung der katholischen Medienfachleute muß eine
gediegene ökumenische Vorbereitung umfassen, die nach den Richtlinien des
Heiligen Stuhles (7) und der örtlichen und regionalen pastoralen Autoritäten
erfolgt.
14. Es wäre sehr nützlich, wenn die Christen ihre
Zusammenarbeit auch auf die in letzter Zeit entwickelten Medien ausdehnen würden,
insbesondere auf die gemeinsame Verwendung von Satelliten, Datenbanken,
Kabelvernetzung und Informatik im allgemeinen, angefangen von der
System-Kompatibilität.
RICHTLINIEN FÜR DIE INTERRELIGIÖSE ZUSAMMENARBEIT IM
KOMMUNIKATIONSWESEN
15. Die heute in Entwicklung begriffene Ära der Kommunikation
und Information fordert von allen, die einem religiösen Glauben entsprechend
leben und im Dienst des öffentlichen Dialogs stehen, einen gleichen und beide
Seiten verpflichtenden Einsatz für das Wohl der Menschheit.
Diese Richtlinien für ein gemeinsames Verhalten von Christen
und Anhängern anderer Religionen angesichts der Möglichkeiten, die sich für
einen Austausch im modernen Kommunikationswesen ergeben, spiegeln den Geist
der hier bedeutsamen Dekrete des II. Vatikanischen Konzils wider.(8) Das
interreligiöse Verständnis beruht auf der allen großen Weltreligionen
gemeinsamen Suche nach einer entsprechenden Antwort auf die wichtigsten
Fragen, welche die Bestimmung der Menschheit betreffen. Eine ernsthafte und
fortwährende Koordinierung der Bemühungen wird zur Überwindung all jener in
der Öffentlichkeit verbreiteten Tendenzen beitragen, die von Religion nur
eine oberflächliche Kenntnis haben oder sie als Aberglauben und Magie
betrachten.
16. Eine Zusammenarbeit der verschiedenen Religionen ist in
allen Bereichen der Sozialen Kommunikation möglich. Sie ist schon als solche
ein Zeugnis für die Welt. Da die Medien die örtlichen und zeitlichen Grenzen
überschreiten, wird diese interreligiöse Zusammenarbeit sowohl auf örtlicher
als auch auf regionaler und internationaler Ebene erfolgen.
Gegenseitige Vereinbarungen zwischen Katholiken (und anderen
Christen), die in den Medien tätig sind, und ihren andersgläubigen Kollegen
sowie die Bildung interreligiöser Arbeitsgruppen in profanen
Medienorganisationen werden manchmal ratsam erscheinen.
17. Die Art und Weise der Zusammenarbeit im Bereich der
Sozialen Kommunikation wird zu einem großen Teil von den medienspezifischen
Methoden abhängen. Die interreligiöse Zusammenarbeit wird den Besonderheiten
von Produktion und Planung auf örtlicher, regionaler, nationaler oder
internationaler Ebene Rechnung tragen.
18. Der Zweck gemeinsamer, bei entsprechenden Gelegenheiten
ergriffener Initiativen ist es, als Christen und Anhänger anderer Religionen
vereint ein Zeugnis für Gott abzulegen. Sie haben nicht das Ziel, die
Authentizität der christlichen und kirchlichen Botschaft abzuschwächen oder
spezifisch katholische Initiativen einzuschränken.
19. Die praktische Anwendung dieser allgemeinen Richtlinien
verlangt, daß Katholiken, die in den Medien tätig sind, ihren Glauben gründlich
kennen und treu praktizieren. Sie erfordert gegenseitiges Vertrauen und Verständnis
unter Katholiken, anderen Christen und Anhängern anderer Religionen auf der
Grundlage gegenseitiger Achtung und im Hinblick auf eine gemeinsame Arbeit im
Kommunikationswesen. Daraus ergibt sich für die katholischen
Kommunikationsdienste und für die in der Kommunikation tätigen Katholiken
die Notwendigkeit einer fairen und objektiven Information hinsichtlich der
anderen Religionen der Menschheit. Diese Verpflichtung wird niemals von einer
wahrheitsgemäßen Darlegung der spezifisch katholischen Botschaft in all
ihrer Fülle abhalten.
Die Gegenseitigkeit scheitert oft an praktischen Fragen wie
etwa jener der verschiedenartigen Organisation des Apostolats der Sozialen
Kommunikation oder der Frage der verschiedenen Arten der Finanzierung. Es ist
unerläßlich, daß die für Pastoral zuständigen Autoritäten diesen
praktischen Problemen Rechnung tragen und einer fairen Aufteilung der
finanziellen Mittel sowie einer Angleichung der Arbeitsmethoden zustimmen.
20. Der Päpstliche Rat für die Soziale Kommunikation unterstützt
weitere Bemühungen um Zusammenarbeit mit den Anhängern anderer Religionen,
um religiöse und moralische Werte auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation
zu fördern.
Der Päpstlichen Rat für die Soziale Kommunikation ist selbst
auf der Suche nach weiteren Formen interreligiöser Zusammenarbeit, da die
Entdeckungen im Bereich der Medien neue Möglichkeiten eröffnen. Er sucht Kräftezersplitterung
dort zu vermeiden, wo Organisation und Planung wesentlich sind.
21. Die Dynamik katholischer Organisationen und kirchlicher
Einrichtungen im Apostolat der Sozialen Kommunikation ist eine grundlegende
Voraussetzung für konstruktive und wirksame interreligiöse Zusammenarbeit
und gleichzeitig eine Gewähr dafür, daß die Botschaft der katholischen
Kirche in ihrer ganzen Fülle sichergestellt wird. In diesem Zusammenhang ist
es wesentlich, auf allen Ebenen des katholischen Apostolats ein Team von
kirchlichem Personal heranzubilden, das über berufliche Kompetenz, technische
Fachausbildung und ein gutes theologisches Fundament verfügt.
Wenn die internationalen katholischen Organisationen für die
Soziale Kommunikation (OCIC, UCIP und UNDA) (s. Fußnote Nr. 6) im Apostolat
tatkräftiger zusammenarbeiten, wird das eine Hilfe zu besserer Zusammenarbeit
mit anderen Religionen sein.
22. Zum Zweck dieser besseren Zusammenarbeit mit den Anhängern
der großen Religionen auf dem Gebiet der Kommunikation ist eine spezifische
Ausbildung von katholischen Medienfachleuten erforderlich, die entsprechend
den Richtlinien des Heiligen Stuhles erfolgen muß.
23. Eine interreligiöse Verständigung zwischen Katholiken
und den Anhängern der anderen Religionen wäre auch im Hinblick auf die in
letzter Zeit entwickelten Medien -insbesondere die gemeinsame Verwendung von
Satelliten, Datenbanken, Kabelvernetzung und Informatik im allgemeinen,
angefangen von der Systemkompatibilität - durchaus nützlich.
Vatikanstadt, 4. Oktober 1989, Fest des hl. Franziskus von
Assisi.
John P. Foley Präsident
Prälat Pierfranco Pastore Sekretär
FUßNOTEN
1) Sekretariat für die Einheit der Christen - Ökumenischer Rat der Kirchen,
Common Witness and proselytism, "Information Service", 14 (1971), S.
18-23; über die Deutung der heiligen Schrift und des Willens der kirchlichen
Autoritäten über die Einheit des Zeugnisses siehe auch: Gemischte
Arbeitsgruppe des Ökumenischen Rates der Kirchen und der Römisch-katholischen
Kirche, Common Witness, "Information Service", 44 (1980), S. 142-162.
2) II. Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, "Acta
Apostolicae Sedis", 1965, insbesondere S. 99-100, Nr. 12.
3) Päpstliche Kommission für die Soziale Kommunikation, Pastoralinstruktion Communio
et progressio, "Acta Apostolicae Sedis", 1971, S. 628-630.
Sekretariat für die Einheit der Christen, Directorium ad ea quae a Concilio
Vaticano Secundo de re oecumenica promulgata sunt exsequenda, "Acta
Apostolicae Sedis", 1967, S. 574-592 (eine revidierte Ausgabe ist für 1989
vorgesehen); Päpstliche Kommission für die Soziale Kommunikation, Critères
généraux pour la collaboration oecoménique dans les communications sociales,
"Bulletin d'information", 80 (1971), S. 65-66 (durch das vorliegende
Dokument auf den neuesten Stand gebracht). Man beachte auch: Sekretariat für
die Einheit der Christen, Reflections and Suggestions Concerning Ecumenical
Dialogue, "Information Service" 12 (1970), S. 5-11; Common
Witness and Proselytism, "Information Service" 14 (1971), S.
18-23; Ecumenical Cooperation on the Regional, National and Local Level,
"Information Service"26 (1975), S.8-31; Sects or New Religious
Moments: Pastoral Challenge, "Information Service" 61 (1986), S.
144-154.
4) Es gibt bereits Initiativen wie die ökumenische Jury (z. B. die von
Cannes, Locarno, Montreal, Berlin u.a.), die ökumenische Fernsehwoche
(Sponsoren: UNDA, die internationale katholische Organisation für Radio und
Fernsehen, und WACC, der Weltverband der christlichen Medienfachleute),
gemeinsame Veröffentlichungen über Kommunikation (Comunicación), gemeinsame
Treffen (Catholic Press Association of the United States und Canada mit
Associated Church Press, USA), ökumenische Stiftungen (Interfaith Media
Foundation), gemeinsame beratende Treffen, gegenseitige finanzielle Hilfe,
gemeinsame fördernde Maßnahmen und Beratung mit profanen Radio- und
Fernsehgesellschaften. Es ist wichtig, daß der Wert solcher Initiativen
entsprechend anerkannt und daß erwogen wird, welche weiteren Formen ökumenischer
Zusammenarbeit möglich sind. Diese gemeinsamen ökumenischen Projekte werden um
so nützlicher sein, je genauer und konkreter sie formuliert werden.
5) Z .B.: die Entscheidung, ob man als Sponsor für die gemeinsame Feier des
Welttages der Sozialen Kommunikation fungieren oder anläßlich der Gebetswoche
für die Einheit der Christen gemeinsame Initiativen in den Medien ergreifen
soll; die Bekanntgabe gemeinsamer Meinungen hinsichtlich doktrinärer und
ethischer Fragen; die Einführung einer ökumenischen Anerkennung für
Verdienste auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation; die Vorbereitung
gemeinsamer Kataloge u.a.
6) OCIC: Internationale Katholische Organisation für Film und audiovisuelle
Mittel (Generalsekretatiat: B-1040 Brüssel, rue de l'Orme 8); UCIP:
Internationale Katholische Presseunion (Generalsekretariat: CH-1121 Genf, 20
cic, rue de Vermont 37-39): UNDA: Internationale Katholische Organisation für
Radio und Fernsehen (Generalsekretariat: B-1040 Brüssel, rue de l'Orme 12).
7) Vgl. Sekretariat für die Einheit der Christen, Directorium ad ea quae a
Concilio Vaticano Secundo de re oecumenica promulgata sunt exsequenda. Pars
altera: De re oecumenica in institutione superiore, "Acta
Apostolicae Sedis", 1970, S. 705-724; Kongregation für das katholische
Bildungswesen, Ordinationes ad constitutionem apostolicam "Sapientia
Christiana", rite exsequendam, "Acta Apostolicae Sedis",
1979, S. 500-521 (S.513, Art. 51, Richtlinien für den Unterricht in der Ökumene
im Rahmen der theologischen Fächer).
8) II. Vatikanisches Konzil, Erklärung Nostra aetate, "Acta
Apostolicae Sedis", 1966, S. 740-744; Sekretariat für die Nichtchristen, Towards
a Meeting of Religions. Suggestions for Dialoge, "Bulletin"
(Ergänzung Nr. 3), 1967, S. 1-50; idem, Die Haltung der Kirche gegenüber
den Anhängern anderer Religionen, Vatikanstadt, 1984; Kommission für die
Religiösen Beziehungen zum Judentum, Guidelines and Suggetions for
Implementing the Conciliar Declaration "Nostra Aetate", (n. 4),
"Information Service", 26 (1975), S. 1-7.
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