SCHLUSSERKLÄRUNG DER 5. GENERALVERSAMMLUNG DER PÄPSTLICHEN AKADEMIE FÜR DAS LEBEN
UNERMÜDLICHER EINSATZ FÜR EIN STERBEN
IN WÜRDE
Vom 24. bis 27. Februar 1999 ist die 5. Generalversammlung der Päpstlichen
Akademie für das Leben im Vatikan zusammengetreten. Im Verlauf dieser
Sitzung haben die Mitglieder und Gäste das Thema »Die Würde
des Sterbenden« erörtert. Bei dieser Aufgabe wurden sie unterstützt
von einer Gruppe von Experten aus verschiedenen Ländern und
unterschledlichen Diziplinen (Biologie, Phycologie, Medizin, Philosophie,
Theologie, Rechtswissenschaft u.a.). Sie haben die Ergebnisse ihrer Studie
vorgestellt, die im Laufe eines Jahres von einer besonderen Arbeitsgruppe
durchgefürt worden ist.
1. Zunächst wollen wir noch einmal betonen, daß das
Menschenleben in all seinen Phasen und Zuständen heilig und
unverletzlich ist. Nie verliert das menschliche Wesen seine Würde, in
welcher körperlichen, psychischen oder beziehungsmäßigen
Verfassung es sich auch befinden mag. Daher verdient und fordert der
Sterbende die bedingungslose Achtung, die jedem Menschen gebührt.
2. »Niemals gebührt so wie in der Nähe des Todes und im
Tod selbst dem Lebem Anerkennung und Hochschätzung. Das Leben muß
voll respektiert und geschützt und es muß ihm Beistand
geleistet werden, auch in dem Menschen, der seinen natürlichen
Abschluß erlebt« (JOHANNES PAUL II., Ansprache am
25.8.1990, in: Der Apostolische Sthul 1990, S. 1048). Wenn dem
Artz bewußt wird, daß der Tod des Patienten nicht mehr zu
verhindern ist und daß das einzige Ergebnis einer intensiven
therapeutischen Behandlung nur noch mehr Leid wäre, muß er die
Grenzen der medizinischen Wissenschaft und seiner eigenen Tätigkeit
anerkennen und die Unausweichlichkeit und Unabwendbarkeit des Todes
akzeptieren. In diesem Falle verlangt der Respekt gegenüber dem
Sterbenden noch mehr als sonst das unbedingte Vermeiden jeglicher Form von
»therapeutischem Übereifer« und das Unterstützen der
Annahme des Todes.
Der Einsatz der Ärzte und Fachkräfte im Gesundeitswesen muß
jedoch durch ein sogarfältiges und wirksames Anwenden der sogenannten
sangemessenen Therapien und palliativen Behandlungsmethoden«
fortgesetzt werden.
3. Schmerzkontrolle sowie menschliche, psycologische und geistliche
Begleitung der Patienten sind Aufgabe des Arztes und des Pflegepersonals,
und diese Aspekte sind genauso edel und wesentlich wie die therapeutischen
Maßnahmen.
Es sind also verstärkte Bemühungen bei der Vorbereitung und
Ausbildung der - vor allem jungen - Menschen nötig, die im
medizinischen Bereich arbeiten, damit sie ihre schwierigen Aufgaben mit
der erforderlichen menschlichen und beruflichen Kompetenz erfüllen können.
Wir fordern daher die Ärzte und Fachkräfte im
Gesundheitswesen nachdrücklich auf, den wahren Sinn ihrer Berufung
und Sendung zur Unterstütztung des Menschenlebens und zum Kampf gegen
Krankheit und Schmerz zu vertiefen.
Die jahrundertealte Praxis des Hippocratischen Eides kann ihnen auch
heute noch als Orientirungshilfe und Richtschnur im persönlichen
Leben und bei der Ausübung ihres wichtigen Berufes dienen.
4. Dem Sterbenden soll nie die tröstende Gegenwart seiner Angehörigen
oder der Menschen, die ihn liebevoll betreuen, und ihre wertvolle und
unterschiedliche menschliche Hilfe entzogen werden; unabhängig davon,
ob er ihre solidarische Anteilnahme und ihr brüderliches Mitfühlen
seines Schmerzes wahrnehmen kann.
5. In der heutigen Kultur, vor allem in den hochentwickelten Ländern,
gibt es - neben echten Werten der Solidarität und der Liebe zum Leben
- auch Denkrichtungen und praktische Einstellungen, die Ergebnis und
Symptom des ideologischen und praktischen Säkularismus sind und dazu
neigen, die Gesellschaft im hedonistischen, leistungsorientierten und
technokratischen Sinn zu beeinflussen: Es fehlt an einer überirdischen
Hoffung, und daher wird der Tod als Sinnlosigkeit aufgefaßt, aus dem
Bewußtsein verbannt und im öffentlichen Leben verdrängt.
In diesem Zusammenhang ist es nötig eine wahre Kultur des Lebens
zu fördern und zu unterstützen, die auch die Realität der
Endlichkeit und der natürlichen Begreztheit des Erdenlebens
beinhaltet. Nur so wird der Tod nicht auf ein rein klinisches Ereignis
reduziert und nicht seiner persönlichen und sozialen Dimension
beraubt.
6. Jede Art von Euthanasie - als Anwendung jener Handlungen oder
Unterlassungen verstanden, mit denen man den Tod eines Menschen herbeiführen
will, um ihm weiteres Leid und Schmerzen zu ersparen - lehnen wir
entschlossen und überzeugt ab.
Geichzeitig wollen wir unsere menschliche und christliche Nähe
gegenüber allen Kranken zum Ausdruck bringen, vor allem gegenüber
jenen, deren irdisches Dasein sich seinem Ende zuneigt und die sich auf
die Begegnung mit Gott, unserer Glückseligkeit, vorbereiten. Für
diese unsere Brüder fordern wir, daß Abstand genommen wird von
der »therapeutischen Preisgabe«, die im Verweigern von
Behandlungen und Maßnahmen zur Schmerzlinderung besteht. Außerdem
muß vermieden werden, daß solche Behandlungen und Maßnahmen
aufgrund von Prinzipien der Wirtschaftlichkeit verweigert werden.
Bei der Zuteilung finanzieller Ressourcen müssen die Pflege und
Betreuung Schwerkranker und Sterbender sorgfältige und solidarische
Berücksichtigung finden.
7. Wir fordern die Gesetzgeber und Verantwortungsträger der
Regierungen und internationalen Einrichtungen auf, jede Legalisierung oder
Straffreiheit für die Praktiken der Euthanasie oder der Beihilfe zum
Selbestmord auszuschließen. Die rechtliche Akzeptanz der
willentlichen Tötung eines Mitglieds der Gesellschaft durch ein
anderes würde ein Grundprinzip des bürgerlichen Zusammenlebens
in der Wurzel erschüttern.
8. Es ist außerdem leicht vorhersehbar, daß eine solche
rechtliche Billigung zum Verlust des nötigen Vertrauens der Patienten
zu den Ärzten führen und den Weg für jegliche Form von Mißbrauch
und Ungerechtigkeit - vor allem zu Ungunsten der Schwächeren - ebnen
würde.
Jeder Bürger muß auf ein ärztliches Verhalten zählen
können, das sich nicht nur an den wissenschaftlichen Kenntnissen
orientiert, die sich im übrigen ständig verbessern, sondern auch
an der Beachtung des Naturrechts, das von der christlichen Offenbarung
bestätigt und erleuchtet wird.
9. In allen Gesellschaften, sowohl den primitiven als auch den
fortgeschrittenen, wird die Feier des Todes als Zeichen der Achtung gegenüber
dem Toten und als implizite Bestätigung des überirdischen
Daseins verstanden.
Die, die an Gott und das ewige Leben glauben, wissen wohl, daß
der Tod, die Folge der Sünde des Menschen, trotz seiner menschlichen
Dramatik auch das Tor zu ihrer endgültigen und ewigen Verbindung zu
Gott, Schöpfer und Vater, sein muß. In diesem Zusammenhang
erinnern wir an das, was die Väter des II. Vatikanischen Konzils für
die Christen gesagt haben, und zwar durch ihre Botschaft an die Kranken
und alle Leidenden: »Christus hat das Leiden nicht beseitigt; er hat
dessen Geheimnis auch nicht vollständig enthüllen wollen: Er hat
das Leiden vielmehr auf sich genommen, und das ist ausreicherid, damit wir
seinen ganzen Wert verstehen können.« Der Christ betrachtet also
das Leiden und sogar den Tod als die Möglichkeit, mit den Leiden und
dem Tod Christi, der für uns gestorben und auferstanden ist, ganz eng
verbunden zu sein.
Wir wünschen daher, daß die Feierlichkeiten für die
Toten ihren öffentlichen und religiösen Charakter beibehalten -
auch für eine zutreffende Ausbildung derjenigen, die als Pilger in
der Welt leben.
10. Schließlich möchten wir als Mitglieder der Päpstlichen
Akademie für das Leben unsere volle und vorbehaltlose Treue zur
Person Seiner Heiligkeit Johannes Paul II. und zu seinem Lehramt bestätigen.
Außerdem sprechen wir ihm unsere aufrichtige Dankbarkeit für
sein stetes Wirken für das menschliche Leben aus.
Unser verstärktes Engagement zur Förderung und Verteidigung
der Würde des sterbenden Menschen sei der Ausdruck unseres Dankes.
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