Folgerungen aus einer
christlichen Konzeption des Menschen
Abschluß-Kommuniqué der 4. Vollversammlung
der Päpstlichen Akademie für das Leben
In der 4. Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für das
Leben, die Ende Februar 1998 im Vatikan abgehalten wurde, hat eine
Studiengruppe, von Experten aus verschiedenen Nationen, die von der
Akademie selbst zusammengestellt worden war, die in der Arbeit eines
Jahres gewonnenen Ergebnisse vorgestellt. Diese Experten vertreten die
verschiedenen Disziplinen, die sich mit dem Studium des menschlichen Gens
befassen wie auch mit den anthropologischen, ethischen, rechtlichen und
sozialen Implikationen der biomedizinischen Anwendung dieser
wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Biologen, Ärzte, Philosophen, Theologen und Juristen haben an
diesem interdisziplinären Projekt zusammengearbeitet. Sie haben sich
um vertieftes Verständnis der delikaten und komplexen Fragen bemüht,
die sich im Zusammenhang mit dem Projekt menschliches Gen und mit anderen
Grundlagenforschungen ergeben, welche die Identität, Lokalisierung,
Verschiedenartigkeit und Veränderlichkeit jener Gene
betreffen, die das genetische Erbgut des Menschen ausmachen wie auch die
diagnostischen, therapeutischen und biotechnologischen Möglichkeiten
der wissenschaftlichen Errungenschaften und die technologischen
Fortschritte im Bereich der Molekulargenetik.
Die Arbeiten der Akademie, welche »die Aufgabe hat, zu einem
tieferen Bewußtsein vom Wert des Lebens beizutragen, besonders durch den
Dialog mit Experten der biomedizinischen, moralischen und rechtlichen
Disziplinen«, haben es erlaubt, die verschiedenen Perspektiven
zusammenzubringen, unter denen die genetische Frage behandelt werden kann
mit Rücksicht auf die wissenschaftliche Methode und im Licht einer
anthropologischen Vision, des die mit der christlichen Konzeption
Menschen übereinstimmt.
Die Entwicklung und Funktionalität der somatischen und psychischen
Strukturen des menschlichen Organismus hat ihren Ursprung im Entstehen des
individuellen Gens mit dem Vorgang der Befruchtung, die den Beginn des
Lebens eines neuen menschlichen Wesens darstellt. Seine Natur hat als
organische Basis das Vorhandensein eines spezifisch menschlichen Gens,
das die Bedingung darstellt für alle sich stufenweise mit der Zeit
entfaltenden Fähigkeiten der menschlichen Person. Dieser innere
Zusammenhang des menschlichen Gens mit dem Entstehen der Person
unterscheidet es wesentlich von dem eines jeden anderen Lebewesens und ist
die Basis für seine unveräußerliche Würde in Verbindung mit
jener der menschlichen Person selbst. Wegen der substantiellen Einheit des
Leibes mit der Seele -corpore et anima unus; una summa - hat das
menschliche Gen nicht nur eine biologische Bedeutung; es ist Träger
einer anthropologischen Würde, die ihr Fundament in der geistigen
Seele hat, die es erfüllt und belebt (vgl. Ansprache an die
Mitglieder der Päpstlichen Akademie für das Leben, vom 24.
Februar 1998).
Der Ursprung selbst des menschlichen Geschlechtes kann heute an Hand der
Entwicklung des Gens studiert werden, aber die Realität der
Erschaffung, die eingeschlossen ist in den freien Akt der Liebe, mit dem
Gott das Sein schenkt dem einzigen Geschöpf, das er nach seinem Bild
und Gleichnis erschaffen wollte, bleibt - jenseits aller
wissenschaftlichen Forschung - ein von der Vernunft verlangtes
Erfordernis, das bestätigt ist durch die göttliche
Offenbarung.
Die durch die Forschungen auf dem Gebiet der Genetik gewonnenen und auf
den Menschen angewandten Erkenntnisse sind sehr machtvoll. Der positive
Wert der Kenntnis des Genoms der menschlichen Spezies, und in manchen Fällen
auch des individuellen, muß anerkannt werden; jedoch hat niemand ein
absolutes Recht auf solche Kenntnis. Der positive Wert des Erwerbs von
genetischen Informationen ist nicht nur im Wert der wissenschaftlichen
Erkenntnis als solcher begründet, sondern vor allem in der Möglichkeit
daß sie dem Wohl der Person dienen können zum Zwecke der Prävention,
der Diagnose und auch der Therapie genetisch begründeter Krankheiten,
wenn dies ohne unverhältnismäßige Risiken für die Patienten
selbst und für ihre Kinder praktikabel ist.
Dagegen ist jede Benützung von Kenntnissen aus der Untersuchung des
menschlichen Gens mit dem Zweck der Stigmatisierung oder Diskriminierung
derjenigen, die Träger pathogener oder für die Entwicklung
bestimmter Krankheiten empfänglicher Gene sind, moralisch
unannehmbar, weil sie der unveräußerlichen Würde und Gleichheit
aller menschlichen Wesen und der sozialen Gerechtigkeit widerspricht. Das
Klonen als extreme Form eines manipulativen Eingriffes in die genetische
Konstitution eines menschlichen Wesens stellt einen schwerwiegenden
Angriff dar auf die Würde des Empfangenen und auf sein Recht auf
sein unwiederholbares Gen, das nicht prädeterminiert ist.
Es ist ferner besonders beunruhigend, das Anwachsen eines kulturellen
Klimas zu beobachten, das, begünstigt auch durch nicht immer
wissenschaftlich oder deontologisch korrekte Informationen, die Praxis
der pränatalen Diagnose und jener bei In vitrio-Befruchteten in eine
Richtung führt, die nicht mehr unter einem therapeutischen
Gesichtspunkt steht, sondern vielmehr unter dem der Diskrimination jener,
die schon in der frühesten Phase ihres Lebens nicht gesund oder
perfekt erscheinen. Diese Diskrimination verwandelt sich immer mehr in ein
Attentat auf ihr Leben, das nie mehr das Licht sehen wird. Im Hinblick auf
diese Seite des Problems vereinigen sich die Mitglieder der Päpstlichen
Akademie mit dem Heiligen Vater in der Verurteilung der »Entstehung
und Ausbreitung eines neuen selektiven Eugenismus, der die Unterdrückung
(Beseitigung) von Embryonen und Föten provoziert, die von irgendeiner
Krankheit affiziert sind«, und sich manchmal auf den Vorwand der
anthropologischen und ethischen Unterschiede zwischen den verschiedenen
Phasen der Entwicklung des pränatalen Lebens stützt.
Geltende Gesetzgebungen betreffend Biotechnologien und die neue Genetik
geben einigen Grund zur Hoffnung, aber auch zur Furcht. Die
anthropologische Grundlegung und eine ethische Sensibilität in der
Ausbildung der Juristen und in der Ausarbeitung von Gesetzen sollte eine
gerechte soziale Ordnung sicherstellen, den Respekt vor der Person, für
die Familie und den Schwächsten. Wir können diese neue soziale
Ordnung erreichen, indem wir positive und großzügige Aktionen
realisieren, die in der Gesellschaft die Beziehung zwischen Leben,
Freiheit und Wahrheit wiederherstellen.
Die Heilige Schrift sagt uns, daß die Person geformt ist durch eine
innige Beziehung zwischen dem menschlichen Geschöpf und seinem Schöpfer:
» Er hat die Seele jedes Lebenden in der Hand und den Lebensodem der
ganzen Menschheit « (Hjob 12, 10). Es sind die Hände des Schöpfers
selbst, welche die Person nach Seinem Bild und Gleichnis bilden (vgl.Gen
1, 26) und ihm die Fähigkeit geben, seinerseits menschliches Leben zu
zeugen als Symbol Seines schöpferischen Werkes. Gott ruft das
menschliche Wesen schon vom Mutterschoß an (vgl. Ps 22, 11), damit die
Person durch diesen Ruf den göttlichen Plan der Erlösung und des
Heiles frei und verantwortlich erfüllen kann.