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PÄPSTLICHE AKADEMIE FÜR DAS LEBEN
ERKLÄRUNG ÜBER DIE
HERSTELLUNG SOWIE DIE WISSENSCHAFTLICHE UND THERAPEUTISCHE VERWENDUNG VON
MENSCHLICHEN EMBRYONALEN STAMMZELLEN
Dieses Dokument soll ein Beitrag zu der Diskussion sein, die in der
wissenschaftlichen und ethischen Fachliteratur und in der Öffentlichkeit
über die Herstellung und Verwendung von embryonalen Stammzellen
geführt wird. Was deren Grenzen und Erlaubtheit anbelangt, scheint die
Diskussion immer mehr zu eskalieren, so daß eine Reflexion über die
ethischen Implikationen geboten ist.
Im ersten Teil werden hier kurz die neuesten wissenschaftlichen und
biotechnologischen Erkenntnisse über die Stammzellen, ihre Erzeugung und
Verwendung dargelegt. Der zweite Teil beleuchtet die schwerwiegenden ethischen
Probleme, die aus diesen neuen Entdeckungen und Anwendungen erwachsen.
Wissenschaftliche Aspekte
Im allgemeinen versteht man unter Stammzelle - obwohl einige Aspekte noch
geklärt werden müssen - eine Zelle, die folgende Eigenschaften hat: 1. das Vermögen
zu einer unbegrenzten Selbsterhaltung, das heißt, sich zu vermehren, aber
nicht zu differenzieren; und 2. die Fähigkeit, vorübergehende Keimzellen
mit begrenzter Vermehrungsfähigkeit zu bilden, aus denen ausdifferenzierte
Populationen von Zellen (Nerven-, Muskel, Blutzellen usw.) entstehen. Seit
etwa dreißig Jahren sind diese Zellen ein weites Forschungsfeld für adulte
(1) und embryonale Gewebe sowie für In-vitro-Kulturen embryonaler Stammzellen
von Versuchstieren (2). Aber die allgemeine Aufmerksamkeit gilt seit kurzem
einem neuen Forschungsziel: der Herstellung von menschlichen embryonalen
Stammzellen.
Die menschlichen embryonalen Stammzellen
Die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen (ES, ESc,
Embryo Stem Cells) erfordert heute (3): 1) die Herstellung von menschlichen
Embryonen und/oder die Verwendung der nach der In-vitro-Befruchtung
überzähligen oder eingefrorenen; 2) die Entwicklung dieser Embryonen
bis zum Blastocystenstadium; 3) die Zellentnahme aus der Blastocyste
oder aus dem Inneren des Zellhaufens (ICM), was die Zerstörung des Embryos
zur Folge hat; 4) das Züchten in Zellkultur auf einer Schicht von
bestrahlten Mäusefibroblasten (feeder) in einem geeigneten Medium, wo sie
sich vermehren; 5) die gewonnenen Zellkolonien kontinuierlich in
Kultur halten, was zur Bildung von Zellreihen führt, die imstande
sind, sich grenzenlos zu vermehren und Monate und Jahre hindurch die
Eigenschaften von embryonalen Stammzellen beizubehalten.
Diese embryonalen Stammzellen sind aber nur der Ausgangspunkt für die
Gewinnung von differenzierten Zellreihen, das heißt von Zellen, die
die Eigenschaften besitzen, die sie in den jeweiligen Geweben (Muskeln,
Nerven, Haut, Blut, Keimgewebe usw.) annehmen. Die Herstellungsmethode steht
noch nicht fest (4), aber die Inokulation von menschlichen ES in
Versuchstieren (Mäusen) oder ihre In-vitro-Kultur auf Nährboden bis zur
Konfluenz haben gezeigt, daß sie imstande sind, differenzierte Zellen zu
erzeugen, die bei normaler Entwicklung aus drei verschiedenen embryonalen
Ausfaltungen entstehen: der entodermalen (Darmepithel), der mesodermalen
(Knorpel, Knochen, glatte und quergestreifte Muskel) und der exodermalen
(Neuralepithel, Schuppenepithel) (5).
Diese Ergebnisse haben die wissenschaftliche, biotechnologische,
medizinische und pharmakologische Welt, aber auch die Welt des Handels und der
Massenmedien aufgerüttelt. Man hofft vor allem, daß die
Anwendungsmöglichkeiten neue und sicherere Wege eröffnen, die für die
Heilung schwerer Krankheiten seit Jahren gesucht werden (6). Aber vor allem
die politische Welt horchte auf (7). In den Vereinigten Staaten, besonders im
Kongreß, der sich über lange Zeit dagegen stellte, mit Bundesmitteln
Forschungen zu unterstützen, bei denen Embryonen vernichtet wurden, gab es
Reaktionen: Unter anderen übten die NIH (National Institutes of
Health) starken Druck aus, um wenigstens die Finanzierung der
Verwendung von Stammzellen, die von privaten Gruppen hergestellt werden, zu
erlangen; das NBAC (National Bioethics Advisary Committee),
das von der Bundesregierung zum Studium des Problems eingerichtet worden war,
hat empfohlen, öffentliche Mittel nicht nur für die Forschung an embryonalen
Stammzellen, sondern auch für deren Herstellung zu genehmigen; man besteht
sogar darauf, daß das gesetzliche Verbot über die Verwendung von
Bundesmitteln für die Forschung an menschlichen Embryonen endgültig
aufgehoben werde.
Dieselben Bestrebungen sind auch in England, Japan und Australien im Gang.
Das therapeutische Klonierung
Es war klar, daß die therapeutische Verwendung der ES als solche große
Gefahren mit sich bringen würde, weil sie, wie man bei Mäuseversuchen
festgestellt hatte, krebsfördernd sind. Also wäre es notwendig gewesen,
spezielle Reihen von differenzierten Zellen je nach Bedarf zu gewinnen;
und die dafür verfügbare Zeit schien nicht knapp. Doch auch wenn es gelungen
wäre, hätte man keineswegs sicher sein können, daß bei der therapeutischen
Inokulation oder Implantation keine Stammzellen mit den entsprechenden Risiken
auftreten. Außerdem wäre eine weitere Behandlung nötig gewesen, um die
immunologischen Abwehrreaktionen zu überwinden. Deshalb wurden drei Wege für
das therapeutische Klonierung (8) vorgeschlagen mit dem Ziel,
pluripotente menschliche embryonale Stammzellen mit einer ganz bestimmten
genetischen Information zu gewinnen, woraus sich dann die gewünschte
Differenzierung ableiten ließe.
1. Übertragung eines Zellkerns eines gegebenen Subjekts in eine
entkernte menschliche Eizelle; embryonale Entwicklung bis zum
Blastocystenstadium und Verwendung der Zellen aus dem Inneren des Zellhaufens
(ICM) der Blastocyste, um die ES und aus ihnen die gewünschten
differenzierten Zellen zu gewinnen.
2. Übertragung eines Zellkerns eines gegebenen Subjekts in die Eizelle
eines anderen Organismus. Wenn das gelingt, müßte es vermutlich zur
Entwicklung eines menschlichen Embryos führen, der wie im vorgenannten Fall
verwendet werden kann.
3. Reprogrammierung des Zellkerns eines gegebenen Subjekts, indem
die ES cytoplast mit einer somatischen Zelle karyoplast verschmolzen wird, so
daß ein "cybrid" gewonnen wird. In dieser Richtung sind
Versuche im Gang. Aber auch dieser Weg scheint eine vorausgehende Herstellung
von ES aus menschlichen Embryonen zu erfordern.
Beim jetzigen Sachstand zielt die wissenschaftliche Forschung vor allem auf
den ersten Weg ab, doch es ist offensichtlich, daß - wie wir noch sehen
werden - alle drei ins Auge gefaßten Lösungen vom moralischen Standpunkt aus
inakzeptabel sind.
Die "erwachsenen" Stammzellen
Die Forschung über Stammzellen des Erwachsenen (ASC - Adult Stem Cells) in
den vergangenen dreißig Jahren hat klar ergeben, daß im Gewebe des
Erwachsenen Stammzellen vorhanden sind, die aber nur eigene Zellen eines
bestimmten Gewebes bilden können. Das heißt, man hielt ihre Reprogrammierung
nicht für möglich. In den letzten Jahren (9) wurden hingegen in
verschiedenen menschlichen Geweben auch pluripotente Stammzellen
entdeckt : im Rückenmark (HSCs), im Gehirn (NSCs), im Mesenchyn (MSCs)
verschiedener Organe und im Blut der Nabelschnur (P/CB, placental, Cord
Blood). Diese pluripotenten Stammzellen sind fähig, mehrere Zelltypen,
hauptsächlich Blut-, Muskel- und Nervenzellen zu bilden. Es gelang, sie zu
erkennen, zu selektieren und so weit zu entwickeln, daß sie mit Hilfe von
wachstumsfördernden Faktoren und regulierenden Eiweißstoffen reife Zelltypen
bilden. Bemerkenswerte Fortschritte wurden erzielt bei Versuchen mit den
neuesten gen- und biotechnischen Molekularmethoden zur Analyse des genetischen
Programms und dessen Wirkweise in den Stammzellen (10) und zur Überführung
der gewünschten Gene in Stamm- oder Keimzellen, die nach Einpflanzung fähig
sind, die ursprünglichen Funktionen des erkrankten Gewebes wiederherzustellen
(11). Ausgehend von einigen im Anhang angegebenen Arbeiten ist darauf
hinzuweisen, daß beim Menschen die Stammzellen des Rückenmarks, in dem alle
Blutzellen gebildet werden, das Molekül CD 34 als Erkennungszeichen besitzen.
Sie können im Reinzustand die ganze Population der Blutzellen in Patienten,
die äußerst hochdosierte Bestrahlung und Chemotherapie erhalten, mit einer
Geschwindigkeit regenerieren, die der Menge der verwandten Zellen entspricht.
Zudem hat man schon Hinweise für den Weg, die Entwicklung von
Nervenstammzellen (NSCs) zu steuern - darunter das Neuroregulin und das
osteomorphogenetische Protein 2 (BMP2, Bone Morphogenetic Protein 2) -, die
die NSCs dazu bringen können, daß sie Neuroglia (Bindegewebszellen der
Stützsubstanz des Nervensystems, die Myelin herstellen) oder auch glatter
Muskel werden.
Der vorsichtige Optimismus, den viele der genannten Arbeiten am Ende
wecken, ist ein Zeichen dafür, wie sehr man sich eine erfolgversprechende
Therapie mit "erwachsenen Stammzellen" bei vielen Pathologien
erhofft. D.J. Watt und G.E. Jones bekräftigen: "Die Muskelstammzellen
der embryonalen und erwachsenen Mioblastlinie können äußerst wichtige
Zellen für die unterschiedlichen Gewebe und der Schlüssel für zukünftige
Therapien von Krankheiten werden, die nicht myogenen Ursprungs sind (S. 93).
J.A. Nolta und D.B. Kohn betonten: "Die Fortschritte in der Anwendung der
genetischen Überführung bei den Blut bildenden Stammzellen haben zu
klinischen Versuchen angeleitet. Von ihren Ergebnissen hängt die zukünftige
Entwicklung ab. Die Gentherapie wird es ermöglichen, genetische und erworbene
Krankheiten ohne die Komplikation der Verpflanzungen von fremdstämmigen
Zellen zu behandeln" (S. 460). D.L. Clarke und J. Frisén unterstreichen:
"Diese Studien lassen vermuten, daß die Stammzellen in den verschiedenen
"erwachsenen" Geweben den menschlichen embryonalen Zellen viel
ähnlicher sind, als bisher vermutet wurde. Sie können in manchen Fällen ein
ganz ähnliches Programm besitzen." Und weiter: "Die Studien zeigen,
daß erwachsene Nervenzellen eine große Entwicklungsfähigkeit besitzen und
möglicherweise bei vielen Krankheiten zur Gewinnung vielfältiger Zelltypen
für die Verpflanzung bei verschiedenen Krankheiten verwendet werden."
Alle diese erzielten Fortschritte und Ergebnisse auf dem Gebiet der
Stammzellen des Erwachsenen (ASC) zeigen nicht nur ihre große Plastizität,
sondern auch ihre vielseitige Verwendbarkeit, die sich eigentlich nicht von
derjenigen der embryonalen Stammzellen (ES) unterscheidet, denn die
Plastizität hängt zum Großteil von einer genetischen Information ab, die
neu programmiert werden könnte.
Natürlich ist es noch nicht möglich, die therpeutischen Ergebnisse, die
durch die Verwendung von embryonalen Stammzellen und "erwachsenen"
Stammzellen erzielt bzw. erwartet werden, miteinander zu vergleichen. Mit
letzteren werden schon in vielen pharmazeutischen Firmen klinische Versuche
gemacht (12), die erfolgversprechend sind und für die mehr oder weniger nahe
Zukunft zu großen Hoffnungen berechtigen. Obwohl bei den ersteren viele
Versuche gute Ergebnisse erwarten lassen (13), erfordert ihre Anwendung im
klinischen Bereich gerade auf Grund der damit verbundenen schwerwiegenden
ethischen und rechtlichen Probleme ein nochmaliges ernstes Nachdenken und ein
großes Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Würde eines jeden Menschen.
Ethische Probleme
In diesem Dokument sollen kurz die ethischen Hauptprobleme, die aus diesen
neuen Technologien erwachsen, formuliert und die Antwort angezeigt werden, die
aus einer aufmerksamen Betrachtung des menschlichen Subjekts vom Augenblick
seiner Empfängnis an erwächst; eine Betrachtung, auf der die vom kirchlichen
Lehramt bekräftige und vorgelegte Stellungnahme fußt.
Das erste ethische Problem, das grundlegend ist, kann so
formuliert werden: "Ist es moralisch erlaubt, für die Gewinnung von
ES lebende menschliche Embryone herzustellen und/oder zu verwenden"?
"Die Antwort ist negativ", aus folgenden Gründen:
1. Auf Grund einer vollständigen biologischen Analyse ist der menschliche
Embryon von der Verschmelzung der Keimzellen an ein menschliches Subjekt
mit einer ganz bestimmten Identität, das sich von diesem Zeitpunkt an kontinuierlich
entwickelt und in keinem nachfolgenden Stadium als einfache Zellmasse
betrachtet werden kann (14).
2. Daraus folgt: Als menschliches Individuum hat es das Recht auf
eigenes Leben. Deshalb ist jeder Eingriff, der nicht zum Wohl des Embryos
geschieht, ein Akt, der dieses Recht verletzt. Die Moraltheologie hat seit
jeher gelehrt, daß im Fall des "ius certum tertii" das
System des Probabilismus nicht anwendbar ist (15).
3. Deshalb ist das Herausnehmen der inneren Zellmasse (ICM) der
Blastozyste, das den menschlichen Embryo schwer und unwiderruflich schädigt,
indem es seine Entwicklung abbricht, ein schwer unmoralischer und
deshalb völlig unerlaubter Akt.
4. Kein noch so gut gemeinter Zweck kann einen Eingriff wie die
Verwendung der Stammzellen rechtfertigen, die aus anderen
differenzierten Zellen gewonnen werden konnten mit Blick auf
erfolgversprechende therapeutische Maßnahmen. Ein guter Zweck macht eine in
sich schlechte Tat nicht gut.
5. Für den Katholiken wird diese Haltung durch das Lehramt der Kirche
bekräftigt, denn in der Enzyklika Evangelium vitae heißt es (auch
unter Bezugnahme auf die Instruktion Donum vitae der Kongregation für
die Glaubenslehre): Die Kirche hat "stets gelehrt und lehrt noch immer,
daß der Frucht der menschlichen Zeugung vom ersten Augenblick ihrer Existenz
an jene unbedingte Achtung zu gewährleisten ist, die dem Menschen in seiner
leiblichen und geistigen Ganzheit und Einheit moralisch geschuldet wird: 'Ein
menschliches Geschöpf ist von seiner Empfängnis an als Person zu achten und
zu behandeln, und deshalb sind ihm von jenem Augenblick an die Rechte einer
Person zuzuerkennen, als deren erstes das unverletzliche Recht auf Leben
angesehen wird, dessen sich jedwedes unschuldige menschliche Geschöpf
erfreut'" (Nr. 60) (16).
Das zweite ethische Problem läßt sich so formulieren: Ist
es moralisch erlaubt, das sogenannte "therapeutische Klonen"
durchzuführen mit Hilfe der Herstellung von geklonten menschlichen
Embryonen und ihrer nachfolgenden Zerstörung, um ES zu gewinnen?
"Die Antwort ist negativ", aus folgendem Grund:
Jede Art von therapeutischem Klonen, welche die Herstellung von
menschlichen Embryonen und der nachfolgenden Zerstörung der erzeugten
Embryonen, aus denen Stammzellen gewonnen werden, einschließt, ist unerlaubt.
Es ergibt sich also die zuvor dargelegte ethische Frage, die nur mit nein
beantwortet werden kann (17).
Das dritte ethische Problem kann so formuliert werden: Ist
es moralisch erlaubt, die ES und die aus ihnen gewonnenen differenzierten
Zellen zu verwenden, die gegebenenfalls von anderen Forschern geliefert werden
oder im Handel erhältlich sind?
"Die Antwort ist negativ", aus folgendem Grund:
Über die (formale oder nicht formale) Mitbeteiligung an der moralisch
unerlaubten Intention des Ersthandelnden hinaus liegt im untersuchten Fall
eine material sehr nahe Kooperation (cooperatio materialis proxima) in der
Herstellung und Manipulation menschlicher Embryonen von seiten des Herstellers
oder Lieferanten vor.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Schwere und der Ernst des
ethischen Problems, das aus der Absicht erwächst, die Herstellung und/oder
Verwendung von menschlichen Embryonen auf das Forschungsgebiet des Menschen
auszudehnen, treten auch in humanitärer Hinsicht ganz klar zutage.
Die Möglichkeit, "erwachsene" Stammzellen zu demselben
Zweck wie embryonale Stammzellen zu verwenden, steht als Tatsache fest, auch
wenn auf beiden Gebieten noch viele weitere Schritte nötig sind, ehe man
davon klare und eindeutige Ergebnisse sieht. Diese Möglichkeit zeigt den
vernünftigsten und menschlichsten Weg auf, den es zu beschreiten gilt, will
man einen rechten und wahren Fortschritt erzielen in diesem neuen Bereich, der
sich für die Forschung und die vielversprechenden therapeutischen Anwendungen
öffnet. Auf diese richten sich zweifellos die Hoffnungen eines
beträchtlichen Teils der leidenden Personen.
Der Präsident Prof. Juan de Dios Vial Correa
Der Vizepräsident Erzbischof Elio Sgreccia
Vatikanstadt, 25 August 2000.
BIBLIOGRAPHISCHE ANMERKUMGEN
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(2) Vgl. T. NAKANO, H. KODAMA, T. HONJO, Generation of
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1994, 265, 1098-1101; G. KELLER, In vitro differentiation of embryonic stem
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(3) Vgl. J. A. THOMSON, J. ITSKOVITZ-ELDOR, S. S. SHAPIRO u.a., Embryonic
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1145-1147; G. VOGEL, Harnessing the power of stem cells, Science 1999,
283, 1432-1434.
(4) Vgl. F. M. WATT, B. L. M, HOGAN, Out of Eden: stem cells and their
niches, Science 2000, 287, 1427-1430.
(5) Vgl. J. A. THOMSON, J. ITSKOVITZ-ELDOR, S. S. SHAPIRO u.a., oben zit.
(6) Vgl. U.S. CONGRESS, OFFICE OF TECHNOLOGY ASSESSMENT, Neural
Grafting: Repairing the Brain and Spinal Cord, OTA-BA-462, Washington, DC,
U. S. Government Printing Office, 1990; A. McLAREN, Stem cells: golden
opportunities with ethical baggage, Science 2000, 288, 1778.
(7) Vgl. E. MARSHALL, A versatile cell line raises scientific hopes,
legal questions, Science 1998, 282, 1014-1015; J. GEARHART, New
potential for human embryonic stem cells, ebd., 1061-1062; E. MARSHALL,
Britain urged to expand embryo studies, ebd., 2167-2168; 73 SCIENTISTS, Science
over politics, Science 1999, 283, 1849-1850; E. MARSHALL, Ethicists
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502; H. T. SHAPIRO, Ethical dilemmas and stem cell research, Ibidem,
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(8) D. DAVOR, J. GEARHART, Putting stem cells to work, Science 1999,
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(9) Vgl. C. S. POTTEN (Hrsg.), Stem Cells, Academic Press, London
1997, 474; D. ORLIC, T. A. BOCK, L. KANZ, Hemopoietic Stem Cells: Biology
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(10) Vgl. R. L. PHILLIPS, R.E.ERNST, I.R.LEMISCHKA u.a.,The genetic
program of hematopoietic stem cells, Science 2000, 288, 1635-1640.
(11) Vgl. D. J. WATT, G.E. JONES, Skeletal muscle stem cells: function
and potential role in therapy, in C. S. POTTEN, Stem Cells, oben zit.,
75-98; J. A. NOLTA, D. B. KOHN, Haematopoietic stem cells for gene therapy,
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2000, 25, 134-135.
(12) E. MARSHALL, The business of Stem Cells, Science 2000, 287,
1419-1421.
(13) Vgl. O. BRUSTLE, K. N. JONES, R. D. LEARISH et al., Embryonic stem
cell-derived glial precursors: a source of myelinating transplants, Science
1999, 285, 754-756; J. W. McDONALD, X-Z LIU, Y. QU u.a., Transplanted
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rat spinal cord, Nature Medicine 1999, 5, 1410-1412.
(14) Vgl.A. SERRA , R. COLOMBO, Identity and Status of the Human mbryo:
the Contribution of Biology, in: PONTIFICIA ACADEMIA PRO VITA,
Identità and Statute of Human Embryo, Libreria Editrice Vaticana, Città
del Vaticano 1998, 106-158.
(15) Vgl. I. CARRASCO de PAULA, Il rispetto dovuto all'embrione umano:
prospettiva storico-dottrinale, in aaO., 9-33; R. LUCAS LUCAS, Statuto
antropologico dell'embrione umano, in Id.., 159-185; M. COZZOLI, L'embrione
umano: aspetti etico normativi, in Id.., 237- 273; L. EUSEBI, La tutela
dell'embrione umano: profili giuridici, in aaO., 274-286.
(16) JOHANNES PAUL II, Enzyklika "Evangelium Vitae" (25.
März 1995), Acta Apostolicae Sedis 1995, 87,401-522; vgl. a. KONGREGATION
FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden
menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung "Donum Vitae" (22.
März 1987), Acta Apostolicae Sedis 1988, 80, 70-102.
(17) Vgl. KONGREEGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, oben zit., I, n.6;
C.B.COHEN (Hrsg.), Special Issue: Ethics and the cloning of human embryos, Kennedy
Institute of Ethics Journal 1994, n.4, 187-282; H. T. SHAPIRO, Ethical and
policy issues of human cloning, Science 1997, 277, 195-196; M.L. DI
PIETRO, Dalla clonazione animale alla clonazione dell'uomo?, Medicina e
Morale 1997, n.6, 1099-2005; A. SERRA, Verso la clonazione dell'uomo? Una
nuova frontiera della scienza, La Civiltà Cattolica 1998 I, 224-234;
Ders., La clonazione umana in prospettiva "sapienziale",
ebd., 329-339.
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