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DIE RÖMISCHE KURIE
Bei der Ausübung der höchsten, vollen und
unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient
sich der Papst der Behörden der römischen Kurie.
Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen
und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen
und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten.
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