KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE DER KATHOLISCHEN
KIRCHE ÜBER EINIGE ASPEKTE DER KIRCHE ALS COMMUNIO
EINLEITUNG
1. Der Begriff Communio -Gemeinschaft- (koinonía),
dem schon in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils eine erhebliche
Bedeutung zukommt(1), bringt den tiefen Kern des Geheimnisses der Kirche sehr
gut zum Ausdruck und vermag zweifelsohne eine Schlüsselrolle im Bemühen
um eine erneuerte katholische Ekklesiologie zu spielen(2). In der Tat ist die
tiefere Erschliebung der mit der Aussage "die Kirche ist Communio"
gemeinten Wirklichkeit eine besonders wichtige Aufgabe. Hier öffnet sich
der theologischen Reflexion über das Geheimnis der Kirche, die ihrem
Wesen nach immer neuer und tieferer Erforschung zugänglich ist(3), ein
weiter Raum. Nun werden jedoch im Bereich der Ekklesiologie manchmal
Auffassungen vertreten, deren Verständnis der Kirche als Communio-Geheimnis
offensichtlich zu kurz greift: hauptsächlich weil sie einerseits eine
sachgerechte Integration des Communio-Begriffs mit den Begriffen vom
Volk Gottes und vom Leib Christi vermissen lassen und
andererseits der Beziehung zwischen der Kirche als Communio und der Kirche
als Sakrament nicht das ihr gebührende Gewicht beimessen.
2. Da die verschiedenen Aspekte der als Communio bzw. Gemeinschaft
verstandenen Kirche für die Glaubenslehre, die Pastoral und die Ökumene
von nicht geringer Tragweite sind, hat die Kongregation für die
Glaubenslehre es für angebracht erachtet, mit dem vorliegenden Schreiben
einige grundlegende Lehrelemente, die als notwendig festzuhaltende Bezugspunkte
-auch im erwünschten Prozeb der theologischen Vertiefung- gelten müssen,
kurz in Erinnerung zu bringen und wo nötig zu verdeutlichen.
I
DIE KIRCHE, GEHEIMNIS DER GEMEINSCHAFT
3. Der Begriff Communio bzw. Gemeinschaft findet sich im "Herzen
der Selbsterkenntnis der Kirche"(4) und bezeichnet das Geheimnis der
persönlichen Vereinigung jedes Menschen mit der göttlichen
Dreifaltigkeit und mit den anderen Menschen, die im Glauben ihren Ursprung
hat(5) und auf die eschatologische Erfüllung in der himmlischen Kirche
ausgerichtet ist, welche aber gleichwohl schon in der Kirche auf Erden ihre anfängliche
und vorläufige Verwirklichung findet(6).
Soll der Begriff Communio, der nicht eindeutig ist, als
ekklesiologischer Interpretationsschlüssel dienen können, mub er
innerhalb der biblischen Lehre und der patristischen Tradition verstanden
werden, wo die Gemeinschaft immer eine zweifache Dimension umfabt: die
vertikale (Gemeinschaft mit Gott) und die horizontale (Gemeinschaft
der Menschen). Es ist deshalb für die christliche Sicht der Communio
wesentlich, sie vor allem als Geschenk Gottes anzuerkennen, als Frucht der göttlichen
Initiative, die sich im Ostergeheimnis vollendet: die neue Beziehung zwischen
Mensch und Gott, die in Christus grundgelegt ist und in den Sakramenten
mitgeteilt wird, weitet sich dann auch aus in eine neue Beziehung der Menschen
zueinander. Folglich mub der Begriff der Communio imstande sein, auch
die sakramentale Gestalt der Kirche solange "wir fern vom Herrn in der
Fremde leben"(7) zum Ausdruck zu bringen, sowie die besondere Einheit,
die die Gläubigen zu Gliedern desselben Leibes, des mystischen Leibes
Christi, macht(8), zu einer organisch strukturierten Gemeinschaft(9), zu "einem
in der Einheit des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes versammelten Volk"(10),
das auch mit den zur sichtbaren und sozialen Vereinigung geeigneten Mitteln
ausgestattet ist(11).
4. Die kirchliche Gemeinschaft ist zugleich unsichtbar und sichtbar.
In ihrer unsichtbaren Wirklichkeit ist sie Gemeinschaft jedes Menschen mit dem
Vater durch Christus im Heiligen Geist, sowie mit den anderen Menschen in der
gemeinsamen Teilnahme an der göttlichen Natur(12), am Leiden Christi(13),
an demselben Glauben(14), an demselben Geist(15). In der Kirche auf Erden
besteht eine innige Beziehung zwischen dieser unsichtbaren Gemeinschaft und der
sichtbaren Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der
hierarchischen Ordnung. Durch diese göttlichen Gaben von gut sichtbarer
Wirklichkeit nimmt Christus in der Geschichte auf verschiedene Weise sein
prophetisches, priesterliches und königliches Amt zum Heil der
Menschen wahr(16). Diese Beziehung zwischen den unsichtbaren Elementen und den
sichtbaren Elementen der kirchlichen Gemeinschaft ist für die Kirche als
Sakrament des Heils konstitutiv.
Aus dieser Sakramentalität ergibt sich, dab die Kirche nicht in sich
selbst geschlossen, sondern fortwährend für die missionarische und ökumenische
Dynamik offen ist, da sie ja in die Welt gesandt ist, um das Geheimnis der
Gemeinschaft, das sie konstituiert, zu verkünden und zu bezeugen, zu
vergegenwärtigen und zu verbreiten: alle und alles in Christus zu
vereinen(17), allen "untrennbares Sakrament der Einheit"(18)
zu sein.
5. Die kirchliche Gemeinschaft, in die jeder durch den Glauben und die Taufe
aufgenommen wird(19), hat ihre Wurzel und ihre Mitte in der Heiligen
Eucharistie. In der Tat ist die Taufe Eingliederung in einen Leib, der durch den
auferstandenen Herrn vermittels der Eucharistie auferbaut und belebt wird,
dergestalt dab dieser Leib wahrhaft Leib Christi genannt werden kann. Die
Eucharistie ist die Quelle und schöpferische Kraft, aus der die Gemeinschaft
der Glieder der Kirche hervorgeht, gerade weil sie ein jedes von ihnen mit
Christus selbst eint: "Beim Brechen des eucharistischen Brotes erhalten
wir wirklich Anteil am Leib des Herrn und werden zur Gemeinschaft mit ihm und
untereinander erhoben. 'Denn ein Brot, ein Leib sind wir, die Vielen, die an dem
einen Brote teilhaben' (1 Kor 10, 17)"(20).
Die paulinische Formel Kirche ist Leib Christi sagt also aus, dab
die Eucharistie, in der der Herr uns seinen Leib gibt und uns zu einem Leib
macht(21), der immerwährende Entstehungsort der Kirche ist; in ihr ist sie
am dichtesten sie selbst - an allen Orten und doch nur eine, wie
Christus selbst nur einer ist.
6. Die Kirche ist Gemeinschaft der Heiligen, nach dem überlieferten
Ausdruck, der sich seit Ende des vierten Jahrhunderts in den lateinischen
Fassungen des apostolischen Glaubensbekenntnisses findet(22). Die gemeinsame
sichtbare Teilhabe an den Heilsgütern (den heiligen Dingen),
insbesondere der Eucharistie, ist Wurzel der unsichtbaren Gemeinschaft der
teilhabenden Gläubigen untereinander (der Heiligen). Diese
Gemeinschaft bringt eine geistliche Solidarität der Glieder der Kirche mit
sich, insofern sie Glieder ein und desselben Leibes sind(23), und zielt auf
deren wirksame und tätige Vereinigung in der Liebe, sodab sie "ein
Herz und eine Seele"(24) werden. Die Communio strebt auch nach der
Vereinigung im Gebet(25), das allen durch einen und denselben Geist eingegeben
wird(26), nämlich den Heiligen Geist, "der die ganze Kirche erfüllt
und eint"(27).
Diese Gemeinschaft verbindet in ihrer unsichtbaren Wirklichkeit nicht nur
die Glieder der auf Erden pilgernden Kirche untereinander, sondern auch diese
mit allen jenen, die in der Gnade des Herrn aus dieser Welt geschieden sind und
nun der himmlischen Kirche angehören oder nach vollendeter Läuterung
zu ihr gelangen werden(28). Das bedeutet unter anderem, dab zwischen der auf
Erden pilgernden Kirche und der himmlischen Kirche in der heilsgeschichtlichen
Sendung eine wechselseitige Beziehung besteht. Daraus folgt wiederum,
dab nach der Fürsprache Christi zugunsten seiner Glieder(29) auch jene der
Heiligen und in hervorragender Weise der Seligen Jungfrau Maria ekklesiologisch
ins Gewicht fällt(30). Das Wesen der in der Frömmigkeit des
christlichen Volkes so verwurzelten Heiligenverehrung entspricht deshalb
durchaus der tiefen Wirklichkeit der Kirche als Geheimnis der Gemeinschaft.
II
GESAMTKIRCHE UND TEILKIRCHEN
7. Die Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine,
heilige, katholische und apostolische bekennen, ist die Gesamtkirche, das heibt
die universale Gemeinschaft der Jünger des Herrn(31), die gegenwärtig
und wirksam wird in der konkreten Besonderheit und Verschiedenheit der Personen,
Gruppen, Zeiten und Orte. Unter diesen vielfältigen konkreten
Ausdrucksformen der Heilsgegenwart der einzigen Kirche Christi finden sich seit
der apostolischen Zeit jene, die in sich selbst Kirchen sind(32), da in
ihnen, unbeschadet ihrer Besonderheit, die universale Kirche mit allen ihren
Wesenselementen gegenwärtig wird(33). Diese sind darum "nach dem
Bild der Gesamtkirche"(34) gestaltet, und jede von ihnen ist "ein
Teil des Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium zu
weiden anvertraut wird"(35).
8. Die Gesamtkirche ist demnach der Leib der Kirchen(36). Darum kann
der Begriff der Communio analog auch auf die Vereinigung der Teilkirchen
angewandt und die Gesamtkirche als eine Gemeinschaft von Kirchen
verstanden werden. Manchmal aber wird die Idee "Gemeinschaft von
Teilkirchen" so gebraucht, dab dabei die Vorstellung von der Einheit der
Kirche in ihrer sichtbaren und institutionellen Gestalt abgeschwächt wird,
bis hin zu der Behauptung, jede Teilkirche sei ein in sich vollständiges
Subjekt und die Gesamtkirche das Ergebnis der gegenseitigen Anerkennung
der Teilkirchen. In dieser einseitigen ekklesiologischen Sicht schrumpft nicht
nur der Begriff der Gesamtkirche, sondern auch der der Teilkirche: hier wird ein
unzureichendes Verständnis des Communio-Begriffs deutlich. Schon die
Geschichte zeigt, dab, wo eine Teilkirche nach Selbstgenügsamkeit strebte
und dabei ihre reale Gemeinschaft mit der universalen Kirche und deren
lebendigem und sichtbarem Zentrum schwächte, sie auch an ihrer inneren
Einheit Schaden genommen hat und dazu in Gefahr geraten ist, der eigenen
Freiheit verlustig zu gehen gegenüber den verschiedensten Mächten, die
sie sich dienstbar machen oder sie ausbeuten wollten(37).
9. Um den wahren Sinn des analogen Gebrauchs des Wortes Communio zur
Bezeichnung der Gesamtheit der Teilkirchen zu verstehen, mub vor allem klar
gesehen werden, dab diese als "Teile der einen Kirche Christi"(38)
in einer besonderen Beziehung "gegenseitiger Innerlichkeit"(39)
zum Ganzen, das heibt zur universalen Kirche, stehen, weil in jeder Teilkirche "die
eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft gegenwärtig
ist und wirkt"(40). Daher "kann die Gesamtkirche nicht als die
Summe der Teilkirchen aufgefabt werden und ebensowenig als Zusammenschlub von
Teilkirchen"(41). Sie ist nicht das "Ergebnis" von deren
Gemeinschaft; sie ist vielmehr im Eigentlichen ihres Geheimnisses eine jeder
einzelnen Teilkirche ontologisch und zeitlich
vorausliegende Wirklichkeit.
In der Tat geht nach den Vätern die Kirche, die eine und einzige
Kirche, in ihrem Geheimnischarakter ontologisch der Schöpfung
voraus(42), und sie gebiert die Teilkirchen gleichsam als Töchter; sie
bringt sich in ihnen zum Ausdruck, ist Mutter und nicht Produkt der Teilkirchen.
In der Zeit tritt die Kirche am Pfingsttag öffentlich in
Erscheinung, in der Gemeinschaft der hundertzwanzig, die um Maria und die zwölf
Apostel versammelt waren. Die Apostel waren die Vertreter der einzigen Kirche
und die zukünftigen Gründer der Ortskirchen, Träger einer an die
Welt gerichteten Sendung. Schon damals spricht die Kirche alle
Sprachen(43).
Aus ihr, die universal entstand und offenbar wurde, sind die verschiedenen
Ortskirchen als jeweilige konkrete Verwirklichungen der einen und einzigen
Kirche Jesu Christi hervorgegangen. Da sie in und aus der
Universalkirche geboren werden, haben sie ihre Kirchlichkeit in ihr und aus ihr.
Daher ist die Formel des Zweiten Vatikanischen Konzils: die Kirche in und
aus den Kirchen (Ecclesia in et ex Ecclesiis)(44) untrennbar verbunden mit
dieser anderen: die Kirchen in und aus der Kirche (Ecclesiae in et ex
Ecclesia)(45). Der Geheimnischarakter dieser Beziehung zwischen Gesamtkirche
und Teilkirchen, die keinen Vergleich verträgt mit jener zwischen dem
Ganzen und den Teilen in gleichwelcher rein menschlichen Gruppe oder
Gesellschaft, ist offensichtlich.
10. Jeder Gläubige ist durch den Glauben und die Taufe der einen,
heiligen, katholischen und apostolischen Kirche eingegliedert. Der
Universalkirche gehört man nicht mittelbar an, vermittels
der Zugehörigkeit zu einer Teilkirche, sondern unmittelbar, wenn
auch die Aufnahme in die Universalkirche und das Leben in ihr sich
notwendigerweise innerhalb einer Teilkirche vollziehen. Das bedeutet aus
der Sicht der Communio-Ekklesiologie, dab die universale Gemeinschaft der Gläubigen
und die Gemeinschaft der Kirchen sich nicht eine aus der anderen
ergeben, sondern dieselbe Wirklichkeit darstellen, unter je verschiedenem
Gesichtspunkt betrachtet.
Zudem steht die Zugehörigkeit zu einer Teilkirche nie im
Widerspruch zu der Tatsache, dab in der Kirche niemand Fremder ist(46):
insbesondere bei der Eucharistiefeier befindet sich jeder Gläubige in seiner
Kirche, in der Kirche Christi, unabhängig von seiner kirchenrechtlichen
Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu der Diözese, Pfarre oder
sonstigen Teilgemeinschaft, innerhalb derer die Feier stattfindet. In diesem
Sinne kann man, unbeschadet der notwendigen Bestimmungen rechtlicher Abhängigkeit(47),
sagen: wer zu einer Teilkirche gehört, gehört zu allen Kirchen, da die
Zugehörigkeit zur Kommunion als Kirchenzugehörigkeit niemals
nur partikular, sondern ihrem Wesen nach immer universal ist(48).
III
GEMEINSCHAFT DER KIRCHEN, EUCHARISTIE UND EPISKOPAT
11. Die Einheit oder Gemeinschaft der Teilkirchen in der Gesamtkirche ist
auber in demselben Glauben und der gemeinsamen Taufe vor allem in der
Eucharistie und im Bischofsamt verwurzelt.
Sie wurzelt in der Eucharistie, weil das eucharistische Opfer, wenngleich es
immer in einer einzelnen Gemeinschaft gefeiert wird, niemals Feier nur dieser
Gemeinde ist: diese empfängt ja mit der eucharistischen Gegenwart des Herrn
zugleich die ganze Heilsgabe und erweist sich so, in ihrer bleibenden sichtbaren
Einzelgestalt als Abbild und wahre Präsenz der einen, heiligen,
katholischen und apostolischen Kirche(49).
Die Wiederentdeckung einer eucharistischen Ekklesiologie, deren
wertvolle Verdienste auber Zweifel stehen, hat jedoch manchmal zu einseitiger
Betonung des Ortskirchenprinzips geführt: wo die Eucharistie gefeiert
werde, so heibt es, vergegenwärtige sich das ganze Geheimnis der Kirche,
und zwar so dab dadurch jedes sonstige Prinzip der Einheit und Universalität
als unwesentlich zu betrachten sei. Andere auf verschiedene theologische Ansätze
zurückgehende Auffassungen neigen zu noch radikaleren Formen dieser
partikularistischen Sicht der Kirche, bis hin zu der Behauptung, das
Sich-Versammeln im Namen Jesu (vgl. Mt 18,20) bringe selbst Kirche
hervor: die im Namen Christi zur Gemeinde gewordene Versammlung trage alle
Vollmachten der Kirche in sich, also auch diejenige der Eucharistiefeier; Kirche
werde, wie einige sagen, "von unten". Bei diesen und ähnlichen
Irrtümern wird der Tatsache nicht hinreichend Rechnung getragen, dab es
gerade die Eucharistie ist, die jede Selbstgenügsamkeit der Teilkirche unmöglich
macht. Denn die Einzigkeit und Unteilbarkeit des eucharistischen Herrenleibes
schliebt in sich die Einzigkeit seines mystischen Leibes, der die eine und
unteilbare Kirche ist. Aus der eucharistischen Mitte kommt die notwendige
Offenheit jeder feiernden Gemeinde, jeder Teilkirche: aus dem Sich-
in-die-offenen-Arme-des-Herrn-Ziehenlassen folgt die Eingliederung in seinen
einzigen und unteilbaren Leib. Auch aus diesem Zusammenhang heraus wird
deutlich, dab die Existenz des Petrusamtes, das das Fundament der Einheit der
Bischöfe und der Universalkirche ist, der eucharistischen Gestalt der
Kirche zutiefst entspricht.
12. Tatsächlich gründet die Einheit der Kirche auch in der Einheit
des Episkopates(50). Wie schon die Idee vom Corpus Ecclesiarum (Leib
der Kirchen) verlangt, dab eine Kirche das Haupt der Kirchen ist
-dies ist eben die Kirche von Rom, die der "universalen Gemeinschaft
der Liebe vorsteht"(51), so erfordert die Einheit des Episkopates, dab
ein Bischof das Haupt des Corpus (Körperschaft) oder Kollegiums der
Bischöfe ist, und dies ist der Bischof von Rom(52). "Der
Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare
Prinzip und Fundament"(53) für die Einheit des Episkopates sowie für
die Einheit der ganzen Kirche. Diese Einheit der Bischöfe dauert fort durch
die Jahrhunderte vermittels der apostolischen Nachfolge und ist daher
auch das Fundament der Identität der Kirche zu jedem Zeitpunkt der
Geschichte mit der Kirche, die Christus auf Petrus und die anderen Apostel
gebaut hat(54).
13. Der Bischof ist sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in der
Teilkirche, die seinem Hirtendienst anvertraut ist(55). Damit jedoch die
Teilkirche voll Kirche sei, das heibt konkrete Präsenz der universalen
Kirche mit allen ihren Wesenselementen, und somit nach dem Bild der
Gesamtkirche gestaltet, mub in ihr als ureigenes Element die höchste
Autorität der Kirche gegenwärtig sein: das Bischofskollegium "gemeinsam
mit seinem Haupt, dem Bischof von Rom, und niemals ohne dieses Haupt"(56).
Der Primat des Bischofs von Rom und das Bischofskollegium sind Wesenselemente
der Gesamtkirche, "die sich nicht aus der Partikularität der
Kirchen ableiten"(57), die aber dennoch auch jeder Teilkirche innerlich
zu eigen sind. Daher "müssen wir das Amt des Petrusnachfolgers
nicht nur als einen 'globalen' Dienst ansehen, der jede Teilkirche 'von
auben' erreicht, sondern als schon 'von innen her' zum Wesen jeder
Teilkirche gehörig"(58). Das Amt des Primats ist also vom Wesen her
ausgestattet mit wahrer bischöflicher Gewalt -nicht nur höchster,
voller und universaler, sondern auch unmittelbarer Gewalt- über
alle, sowohl über die Hirten als über die übrigen Gläubigen(59).
Die Tatsache, dab das Amt des Petrusnachfolgers innerlich zum
eigentlichen Kirchesein jeder Teilkirche gehört, ist notwendiger Ausdruck
jenes schon erwähnten Verhältnisses grundlegender gegenseitiger
Innerlichkeit zwischen Gesamtkirche und Teilkirchen(60).
14. Die Einheit der Eucharistie und die Einheit des Episkopates cum
Petro et sub Petro (mit Petrus und unter Petrus) sind nicht unabhängig
von einander Wurzel der Einheit der Kirche, denn Christus hat die Eucharistie
und das Bischofsamt als wesentlich verbundene Wirklichkeiten eingesetzt(61). Der
Episkopat ist einer, wie auch die Eucharistie eine ist: das eine
Opfer des einen gestorbenen und auferstandenen Christus. Die Liturgie bringt
diese Wirklichkeit auf verschiedene Weise zum Ausdruck, indem sie zum Beispiel
deutlich macht, dab jede Eucharistiefeier in Einheit nicht nur mit dem eigenen
Bischof, sondern auch mit dem Papst, mit der Gemeinschaft der Bischöfe, mit
dem gesamten Klerus und mit dem ganzen Volk vollzogen wird(62). In jeder gültigen
Eucharistiefeier kommt diese universale Gemeinschaft mit Petrus und mit
der ganzen Kirche zum Ausdruck, oder sie wird objektiv verlangt, wie bei
den von Rom getrennten christlichen Kirchen(63).
IV
EINHEIT UND VERSCHIEDENHEIT IN DER KIRCHLICHEN GEMEINSCHAFT
15. "Die Universalität der Kirche bedeutet einerseits feste
Einheit und andererseits eine Vielfalt und eine Verschiedenheit,
die der Einheit nicht nur nicht im Weg stehen, sondern ihr im Gegenteil den
Charakter der 'Communio' verleihen"(64). Diese Vielfalt bezieht sich
sowohl auf die Verschiedenheit der Ämter, Charismen, Lebens- und
Apostolatsformen innerhalb jeder Teilkirche, als auch auf die Unterschiede in
den liturgischen und kulturellen Traditionen zwischen den einzelnen
Teilkirchen(65).
Die Förderung der Einheit, die der Verschiedenheit nicht hinderlich
ist, sowie die Anerkennung und Förderung einer Vielfalt, die die Einheit
nicht behindert sondern bereichert, ist vorrangige Aufgabe des Bischofs von Rom
für die ganze Kirche(66) und jedes Bischofs, im Einklang mit dem
allgemeinen Kirchenrecht, innerhalb der seinem Hirtendienst anvertrauten
Teilkirche(67). Aber die Verwirklichung und Bewahrung dieser Einheit, der die
differenzierte Vielfalt den Charakter der Communio verleiht, ist ebenso Aufgabe
aller in der Kirche, weil alle berufen sind, täglich an ihr zu bauen sowie
sie zu achten, vor allem durch die Liebe, die das "Band der
Vollkommenheit" ist(68).
16. Soll dieser Aspekt der kirchlichen Communio -die Einheit in der
Verschiedenheit- vollständiger in den Blick kommen, so mub bedacht werden,
dab es durch die Apostolische Autorität für besondere pastorale
Aufgaben errichtete Institutionen und Gemeinschaften gibt. Diese gehören
als solche zur Gesamtkirche, wiewohl ihre Mitglieder auch Mitglieder der
Teilkirchen sind, innerhalb derer sie leben und wirken. Diese Zugehörigkeit
zu den Teilkirchen findet, der ihr eigenen Flexibilität
entsprechend,(69) ihren Ausdruck in unterschiedlichen Rechtsformen. Das tut der
im Bischof gründenden Einheit der Teilkirche nicht nur keinen Abbruch,
sondern trägt dazu bei, dieser Einheit die für die Communio
charakteristische innere Vielfalt und Verschiedenheit zu verleihen(70).
Im Kontext der als Communio verstandenen Kirche sind auch die mannigfachen
Institute und Gesellschaften zu sehen, die Ausdruck der Charismen gottgeweihten
Lebens und apostolischen Lebens sind und durch die der Heilige Geist den
mystischen Leib Christi bereichert: sie sind zwar nicht Teil der hierarchischen
Struktur der Kirche, gehören aber zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit(71).
Aufgrund ihres im Petrusamt verwurzelten überdiözesanen Charakters
stehen alle diese kirchlichen Institutionen auch im Dienst an der Gemeinschaft
zwischen den verschiedenen Teilkirchen.
V
KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT UND ÖKUMENISMUS
17. "Die Kirche weib sich aus mehrfachem Grund mit jenen verbunden,
die getauft, der Ehre des Christennamens teilhaft sind, den vollen Glauben aber
nicht bekennen oder die Einheit der Gemeinschaft unter dem Nachfolger Petri
nicht wahren"(72). In den nichtkatholischen Kirchen und christlichen
Gemeinschaften existieren in der Tat viele Elemente der Kirche Christi, die es
erlauben, mit Freude und Hoffnung eine gewisse, wenn auch nicht vollkommene
Gemeinschaft anzuerkennen(73).
Diese Gemeinschaft existiert besonders mit den orthodoxen orientalischen
Kirchen, die trotz ihrer Trennung vom Stuhl Petri mit der katholischen Kirche
durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige
Eucharistie, verbunden bleiben und daher den Titel 'Teilkirchen' verdienen(74).
In der Tat "baut sich auf und wächst durch die Feier der
Eucharistie des Herrn in diesen Einzelkirchen die Kirche Gottes"(75);
denn in jeder gültigen Eucharistiefeier wird die eine, heilige, katholische
und apostolische Kirche gegenwärtig(76).
Da aber die Gemeinschaft mit der durch den Nachfolger Petri repräsentierten
Gesamtkirche nicht eine äubere Zutat zur Teilkirche ist, sondern eines
ihrer inneren Wesenselemente, so sind jene ehrwürdigen christlichen
Gemeinschaften doch auch auf Grund ihrer derzeitigen Situation in ihrem
Teilkirchesein verwundet. Die Wunde ist allerdings noch viel tiefer bei
den kirchlichen Gemeinschaften, die die apostolische Sukzession und die gültige
Eucharistie nicht bewahrt haben. All dies bedeutet andererseits auch für
die katholische Kirche, die vom Herrn berufen ist, allen "eine Herde
und ein Hirte"(77) zu sein, eine Wunde, insofern es sie hindert, ihre
Universalität in der Geschichte voll zu verwirklichen.
18. Diese Situation ruft alle nachhaltig auf zum ökumenischen Einsatz für
die volle Gemeinschaft in der Einheit der Kirche; jener Einheit, "die
Christus seiner Kirche von Anfang an geschenkt hat, die nach unserem Glauben
unverlierbar in der katholischen Kirche besteht, und die, wie wir hoffen, immer
mehr wachsen wird bis zur Vollendung der Zeiten"(78). Von vorrangiger
Bedeutung sind in diesem ökumenischen Einsatz das Gebet, die Bube, das
Studium, der Dialog und die Zusammenarbeit, mit dem Ziel, dab es in stets neuer
Bekehrung zum Herrn allen möglich werde, das Fortdauern des Petrusprimates
in seinen Nachfolgern, den Bischöfen von Rom, anzuerkennen und das
Petrusamt so verwirklicht zu sehen, wie es der Herr gewollt hat: als universalen
apostolischen Dienst, der in allen Kirchen von innen her präsent
ist, und der, unbeschadet seiner kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen
Substanz, auf verschiedene den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen
gemäbe Weisen zum Ausdruck kommen kann, wie die Geschichte bezeugt.
SCHLUSS
19. Die Selige Jungfrau Maria ist Vorbild der kirchlichen Gemeinschaft im
Glauben, in der Liebe und in der Vereinigung mit Christus(79). "Ewig im
Geheimnis Christi gegenwärtig"(80), ist sie inmitten der Apostel
anwesend im Herzen der Urkirche(81) und der Kirche aller Zeiten. Denn es "versammelte
sich die Kirche im Obergemach (im Abendmahlssaal) mit Maria, die die Mutter Jesu
war, und mit seinen Brüdern. Es kann also nicht von der Kirche die Rede
sein, ohne dab dort Maria, die Mutter des Herrn, anwesend wäre mit seinen
Brüdern"(82).
Zum Abschlub dieses Schreibens lädt die Kongregation für
die Glaubenslehre, die Schlubworte der Konstitution Lumen Gentium
aufnehmend(83), alle Bischöfe und über sie alle Gäubigen,
insbesondere die Theologen, ein, ihr Bemühen um die Communio sowie um ein
vertieftes theologisches Verständnis der Communio der Fürsprache der
Seligen Jungfrau Maria anzuempfehlen.
Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten
gewährten Audienz das vorliegende Schreiben, das in der Vollversammlung
dieser Kongregation beschlossen worden war, gutgeheiben und zu veröffentlichen
angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 28. Mai
1992.
Joseph Kardinal Ratzinger Präfekt
+ Alberto Bovone Tit.-Erzbischof von Cäsarea in
Numidien Sekretär
(1) 1 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 4, 8, 13-15, 18, 21,
24-25; Dogm. Konst. Dei Verbum, Nr. 10; Past. Konst. Gaudium et spes,
Nr. 32; Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 2-4, 14-15, 17-19, 22.
(2) 2 Vgl. BISCHOFSSYNODE, II. Auberordentliche Versammlung (1985), Relatio
finalis, II, C), 1.
(3) 3 PAUL VI., Ansprache zur Eröffnung der zweiten
Sitzungsperiode des II. Vatikanischen Konzils, 29.9.1963: AAS 55 (1963),
848. Vgl. zum Beispiel die von der INTERNATIONALEN THEOLOGENKOMISSION unter dem
Titel Themata selecta de ecclesiologia vorgelegten Überlegungen, in
"Documenta (1969-1985)", Lib. Ed. Vaticana 1988, 462-559.
(4) 4 JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Bischöfe der
Vereinigten Staaten von Amerika, 16.9.1987, Nr. 1: "Insegnamenti di
Giovanni Paolo II" X,3 (1987), 553.
(5) 5 1 Joh 1, 3: "Was wir gesehen und gehört
haben, das verkünden wir auch euch, damit auch ihr Gemeinschaft mit uns
habt. Wir aber haben Gemeinschaft mit dem Vater und mit seinem Sohn Jesus
Christus." Vgl. auch 1 Kor 1, 9; JOHANNES PAUL II., Ap. Schr.
Christifideles laici, 30.12.1988, Nr. 19; BISCHOFSSYNODE (1985),
Relatio finalis, II, C), 1.
(6) 6 Vgl. Phil 3, 20-21; Kol 3, 1-4; Dogm. Konst. Lumen
gentium, Nr. 48.
(7) 7 2 Kor 5, 6. Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr.
1.
(8) 8 Vgl. ebd., Nr. 7; PIUS XII., Enz. Mystici Corporis,
29.6.1943: AAS 35 (1943), 200 ff.
(9) 9 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 11/a.
(10) 10 CYPRIAN, De Oratione Dominica, 23: PL 4, 553; vgl. Dogm.
Konst. Lumen gentium, Nr. 4/b.
(11) 11 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 9/c.
(12) 12 Vgl. 2 Petr 1, 4.
(13) 13 Vgl. 2 Kor 1, 7.
(14) 14 Vgl. Eph 4, 13; Phlm 6.
(15) 15 Vgl. Phil 2, 1.
(16) 16 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 25-27.
(17) 17 Vgl. Mt 28, 19-20; Joh 17, 21-23; Eph 1,
10; Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 9/b, 13 und 17; Dekr. Ad gentes,
Nr. 1 und 5; IRENÄUS, Adversus haereses, III, 16, 6 und 22, 1-3: PG
7, 925-926
und 955-958.
(18) 18 CYPRIAN, Epist. ad Magnum, 6: PL 3, 1142.
(19) 19 Eph 4, 4-5: "Ein Leib und ein Geist, wie euch
durch eure Berufung auch eine gemeinsame Hoffnung gegeben ist; ein Herr, ein
Glaube, eine Taufe.". Vgl. auch Mk 16, 16.
(20) 20 Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 7/b. Die Eucharistie ist
das Sakrament "durch das sich in dieser Zeit die Kirche zur
Einheit versammelt" (AUGUSTINUS, Contra Faustum, 12,
20: PL 42, 265). "Unsere Teilnahme am Leib und Blut Christi strebt nach
nichts anderem als uns in das zu verwandeln, was wir empfangen" (LEO
DER GROSSE, Sermo 63, 7: PL 54, 357).
(21) 21 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 3 und 11/a;
JOHANNES CHRYSOSTOMUS, In 1 Cor. hom., 24, 2: PG 61, 200.
(22) 22 Vgl. Denz.-Schön. 19, 26-30.
(23) 23 Vgl. 1 Kor 12, 25-27; Eph 1, 22-23; 3, 3-6.
(24) 24 Apg 4, 32.
(25) 25 Vgl. Apg 2, 42.
(26) 26 Vgl. Röm 8, 15-16.26; Gal 4, 6; Dogm.
Konst. Lumen gentium, Nr. 4.
(27) 27 THOMAS VON AQUIN, De Veritate, q. 29, a. 4 c. Vgl. auch
Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 2/b: "Nachdem der Herr Jesus
am Kreuze erhöht und verherrlicht war, hat er den verheibenen Geist
ausgegossen, durch den er das Volk des Neuen Bundes, das die Kirche ist, zur
Einheit des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe berufen und versammelt hat."
(28) 28 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 49.
(29) 29 Vgl. Hebr 7, 25.
(30) 30 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 50 und 66.
(31) 31 Vgl. u.a. Mt 16, 18; 1 Kor 12, 28.
(32) 32 Vgl. u. a. Apg 8, 1; 11, 22; 1 Kor 1, 2; 16, 19;
Gal 1, 22; Offb 2, 1.8.
(33) 33 Vgl. PÄPSTLICHE BIBELKOMMISSION, Unité et
diversité dans l'Eglise, Lib. Ed. Vaticana 1989, insbesondere 14-28.
(34) 34 Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/a; vgl. Dekr. Ad
gentes, Nr. 20.
(35) 35 Dekr. Christus Dominus, Nr. 11/a.
(36) 36 Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/b. Vgl. HILARIUS VON
POITIERS, In Psalm. 14, 3: PL 9, 301; GREGOR DER GROSSE, Moralia,
IV, 7, 12: PL 75, 643.
(37) 37 Vgl. PAUL VI., Ap. Schr. Evangelii nuntiandi,
8.12.1975, Nr. 64/b.
(38) 38 Dekr. Christus Dominus, Nr. 6/c.
(39) 39 JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Kurie,
20.12.1990, Nr. 9: "L'Osservatore Romano", 21.12.1990, 5.
(40) 40 Dekr. Christus Dominus, Nr. 11/a.
(41) 41 JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Bischöfe der
Vereinigten Staaten von Amerika, 16.9.1987, Nr. 3: a. a. O., 555.
(42) 42 Vgl. HIRT DES HERMAS, Vis. 2, 4: PG 2, 897-900; CLEMENS
VON ROM, Epist. II ad Cor., 14, 2: Funck, 1, 200.
(43) 43 Vgl. Apg 2, 1 ff. IRENÄUS, Adversus haereses,
III, 17, 2 (PG 7, 929-930): "am Pfingstfest (...) seien alle Nationen
(...) zu einem wunderbaren Chor geworden, um Gott den Lobeshymnus in
vollkommener Harmonie anzustimmen, da der Heilige Geist die Distanzen
aufgehoben, die Mibtöne beseitigt und die Versammlung der Völker in
eine Erstlingsgabe für Gott verwandelt habe". Vgl. auch FULGENTIUS
VON RUSPE, Sermo 8 in Pentecoste, 2-3: PL 65, 743-744.
(44) 44 Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/a: "[die
Teilkirchen]...in ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische
Kirche". Diese Lehre entwickelt folgerichtig schon früher
Gesagtes, zum Beispiel von PIUS XII., Enz. Mystici Corporis, a. a. O.,
211: "...aus ihnen existiert und ist zusammengesetzt die katholische
Kirche".
(45) 45 Vgl. JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Kurie,
20.12.1990, Nr. 9: a. a. O., 5.
(46) 46 Vgl. Gal 3, 28.
(47) 47 Vgl. zum Beispiel C.I.C., can. 107.
(48) 48 JOHANNES CHRYSOSTOMUS, In Io. hom., 65, 1 (PG 59, 361): "wer
in Rom ist, weib, dab die Inder seine Glieder sind". Vgl. Dogm. Konst.
Lumen gentium, Nr. 13/b.
(49) 49 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 26/a; AUGUSTINUS,
In Io. Ev. Tract., 26, 13: PL 35, 1612-1613.
(50) 50 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 18/b, 21/b, 22/a.
Vgl. auch CYPRIAN, De unitate Ecclesiae, 5: PL 4, 516-517; AUGUSTINUS,
In Io. Ev. Tract., 46, 5: PL 35, 1730.
(51)- 51 IGNATIUS VON ANTIOCHIEN, Epist. ad Rom., Vorrede: PG
5, 685; vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 13/c.
(52) 52 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 22/b.
(53) 53 Ebd., Nr. 23/a. Vgl. Dogm. Konst. Pastor aeternus:
Denz.-Schön. 3051-3057; CYPRIAN, De unitate Ecclesiae, 4: PL 4,
512-515.
(54) 54 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 20; IRENÄUS,
Adversus haereses, III, 3, 1-3: PG 7, 848-849; CYPRIAN, Epist.
27, 1: PL 4, 305-306; AUGUSTINUS, Contra advers. legis et prophet., 1,
20, 39: PL 42, 626.
(55) 55 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/a.
(56) 56 Ebd., Nr. 22/b; vgl. auch Nr. 19.
(57) 57 JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Kurie,
20.12.1990, Nr. 9: a. a. O., 5.
(58) 58 JOHANNES PAUL II, Ansprache an die Bischöfe der
Vereinigten Staaten von Amerika, 16.9.1987, Nr. 4: a. a. O., 556.
(59) 59 Vgl. Dogm. Konst. Pastor aeternus, Kap. 3: Denz.-Schön.
3064; Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 22/b.
(60) 60 Vgl. oben, Nr. 9.
(61) 61 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 26; IGNATIUS VON
ANTIOCHIEN, Epist. ad Philadel. 4: PG 5, 700; Epist. ad Smyrn.,
8: PG 5, 713.
(62) 62 Vgl. RÖMISCHES MESSBUCH, Eucharistisches Hochgebet
III.
(63) 63 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 8/b.
(64) 64 JOHANNES PAUL II., Ansprache bei der Generalaudienz,
27.9.1989, Nr. 2: "Insegnamenti di Giovanni Paolo II" XII, 2 (1989),
679.
(65) 65 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/d.
(66) 66 Vgl. ebd., Nr. 13/c.
(67) 67 Vgl. Dekr. Christus Dominus, Nr. 8/a.
(68) 68 Kol 3, 14. THOMAS VON AQUIN, Exposit. in Symbol.
Apost., a. 9: "Die Kirche ist eine (...) durch die Einheit der
Liebe, weil alle verbunden sind in der Liebe Gottes, sowie in der gegenseiten
Liebe untereinander".
(69) 69 Vgl. oben, Nr. 10.
(70) 70 Vgl. oben, Nr. 15.
(71) 71 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 44/d.
(72) 72 Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 15.
(73) 73 Vgl. Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 3/a und 22; Dogm.
Konst. Lumen gentium, Nr. 13/d.
(74) 74 Vgl. Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 14 und 15/c.
(75) 75 Ebd., Nr. 15/a.
(76) 76 Vgl. oben, Nr. 5 und 14.
(77) 77 Joh 10, 16.
(78) 78 Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 4/c.
(79) 79 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 63 und 68;
AMBROSIUS, Exposit. in Luc., 2, 7: PL 15, 1555; ISAAK VON STELLA, Sermo
27: PL 194, 1778-1779; RUPERT VON DEUTZ, De Vict. Verbi Dei, 12, 1: PL
169, 1464-1465.
(80) 80 JOHANNES PAUL II, Enz. Redemptoris Mater, 25.3.1987, Nr.
19.
(81) 81 Vgl. Apg 1, 14; JOHANNES PAUL II., Enz. Redemptoris
Mater, a. a. O., Nr. 26.
(82) 82 CHROMATIUS VON AQUILEJA, Sermo 30, 1: "Sources Chrétiennes"
164, 134. Vgl. PAUL VI., Ap. Schr. Marialis cultus, 2.2.1974, Nr. 28.
(83) 83 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 69.
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