KONGREGATION FUR DIE INSTITUTE DES GEWEIHTEN LEBENS
UND DIE GESELLSCHAFTEN DES APOSTOLISCHEN LEBENS
VERBI SPONSA
Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
EINLEITUNG
1. Als Braut des Wortes verwirklicht die Kirche in denjenigen, die sich
ganz dem kontemplativen Leben widmen, in beispielhafter Weise das
Geheimnis ihrer ausschließlichen Vereinigung mit Gott. Aus diesem
Grund stellt uns das Nachsynodale Apostolische Schreiben Vita
consecrata die Berufung und Sendung der Nonnen in der Klausur als »Zeichen
der ausschlieblichen Vereinigung der bräutlichen Kirche mit dem über
alles geliebten Herrn« (1) vor Augen, indem es uns dessen
einzigartige Gnade und kostbare Gabe im Geheimnis von der Heiligkeit der
Kirche veranschaulicht.
Die Klausurschwestern, die einmütig auf das Wort des Vaters hören
und es liebevoll annehmen: »Das ist mein geliebter Sohn, an dem ich
Gefallen gefunden habe« (Mt 3,17), bleiben immer »mit
ihm auf dem heiligen Berg« (2 Petr 1,17-18) und, den Blick
fest auf Jesus Christus gerichtet und umhüllt von der Wolke der göttlichen
Gegenwart, hängen sie voll dem Herrn an. (2)
Sie identifizieren sich insbesondere mit der Jungfrau Maria, (3) der
Braut und Mutter, dem Modell der Kirche, (4) und während sie an der
Seligkeit derer, die glauben (vgl. Lk 1,45; 11,28), teilhaben,
verewigen sie ihr »Ja« und ihre anbetende Liebe zum Wort des
Lebens, indem sie zusammen mit ihr zum Gedächtnis des bräutlichen
Herzens (vgl. Lk 2,19 u. 51) der Kirche werden. (5)
Die Hochachtung und Liebe, mit der die christliche Gemeinschaft seit
jeher die kontemplativen Ordensfrauen in Klausur umgab, ist parallel zur
Wiederentdeckung des kontemplativen Wesens der Kirche und der Berufung
jedes Menschen zur geheimnisvollen Begegnung mit Gott im Gebet gewachsen.
Die Nonnen, die ununterbrochen »mit Christus verborgen in Gott«
(Kol 3,3) leben, erfüllen in der Tat in höchstem Maße
die Berufung des ganzen Christenvolkes zum beschaulichen Leben(6) und
werden so zum leuchtenden Kennzeichen des Gottesreiches (vgl. Röm
14,17), zu einer »Zier der Kirche und Quelle himmlischer Gnaden«.
(7)
2. Vom II. Vatikanischen Konzil an haben verschiedene Dokumente des
Lehramtes die Bedeutung und den Wert dieser Lebensform eingehend
untersucht und vertieft; so haben sie die kontemplative Dimension der
Klausurgemeinschaften und ihre spezifische Rolle im Leben der Kirche gefördert;
(8) das gilt hauptsächlich für das Konzilsdekret Perfectae
caritatis (Nr. 7 und 16) und die Instruktion Venite seorsum,
die in hervorragender Weise die evangelischen, theologischen, spirituellen
und asketischen Grundlagen der Trennung von der Welt im Hinblick auf eine
totale, ausschließliche Hingabe an Gott in der Kontemplation erläutert
hat.
Papst Johannes Paul II. hat die Nonnen häufig ermuntert, dem
Klausurleben gemäß ihrem Charisma treu zu bleiben; im
Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Vita consecrata hat er verfügt,
daß später auf der Linie des Weges der bereits verwirklichten
Erneuerung besondere Normen für die konkrete Disziplin der Klausur
erstellt werden sollten. Auf diese Weise wird die Klausur der
Verschiedenheit der kontemplativen Institute und der Traditionen der Klöster
besser entsprechen, so daß die kontemplativen Klausurschwestern, im
Heiligen Geist erneuert und ihrem Wesen und ihrer Sendung getreu, mit
echtem Schwung und neuer Kraft in die Zukunft gehen können. (9)
Die vorliegende Instruktion bestätigt noch einmal die von der
Instruktion Venite seorsum (I-V) und vom Apostolischen Schreiben
Vita consecrata (Nr. 59) formulierten theoretischen Grundlagen und
legt dann die Normen vor, welche die päpstliche Klausur der Nonnen,
die sich ganz dem beschaulichen Leben hingeben, regeln sollen.
ERSTER TEIL I
BEDEUTUNG UND WERT
DER KLAUSUR DER NONNEN
Im Geheimnis des Sohnes, der die Liebesgemeinschaft mit dem Vater lebt
3. Die kontemplativen Klausurschwestern passen sich in besonderer,
radikaler Weise dem auf dem Berg betenden Jesus Christus und seinem
Ostergeheimnis an, das ein Tod hin zur Auferstehung ist. (10)
Die alte, vom II. Vatikanischen Konzil wieder aufgegriffene geistliche
Tradition verbindet das beschauliche Leben ausdrücklich mit dem Gebet
Jesu »auf dem Berg« (11) oder an einem einsamen Ort, der nicht
allen, sondern nur jenen zugänglich ist, die er zu sich ruft und
beiseite nimmt (vgl. Mt 17,1-9; Lk 6,12-13; Mk
6,30-31; 2 Petr 1,16-18).
Zwar ist der Sohn stets mit dem Vater eins (vgl. Joh 10,30;
17,11), doch in seinem Leben gibt es Raum für ganz besondere
Augenblicke der Einsamkeit und des Gebetes, der Begegnung und Gemeinschaft
in der jubelnden Freude der Gotteskindschaft. So drückt er die
liebevolle Bezogenheit und die ewige Bewegung seiner Person als Sohn zu
dem aus, der ihn von Ewigkeit her gezeugt hat.
Diese Bindung des kontemplativen Lebens an das Gebet Jesu an einem
einsamen Ort deutet auf eine einzigartige Weise der Teilhabe an der
Beziehung Christi zum Vater hin. Der Heilige Geist, der Jesus in die Wüste
geführt hat (vgl. Lk 4,1), lädt die Nonne ein, die
Einsamkeit Jesu Christi zu teilen, der sich »kraft des ewigen Geistes«
(Hebr 9,14) selbst dem Vater darbrachte. Die einsame Zelle, das
geschlossene Kloster sind der Ort, an dem die Nonne als Braut des
fleischgewordenen Wortes ganz mit Christus in Gott vertieft lebt. Das
Geheimnis dieser Gemeinschaft wird ihr in dem Maße offenbar, in dem
sie, dem Heiligen Geist gehorsam und von seinen Gaben belebt, auf das Wort
des Sohnes hört (vgl. Mt 17,5), den Blick auf sein Antlitz
richtet (vgl. 2 Kor 3,18) und sich bis zur letzten Hingabe an den
Vater (vgl. Phil 2,5ff) seinem Leben gleichgestalten läßt
als ausdrücklichen Lobpreis.
Die Klausur stellt somit auch in konkreter Hinsicht eine besondere
Lebensform dar, um beim Herrn zu sein, »durch eine radikale Armut,
die sich im Verzicht nicht nur auf Dinge, sondern auch auf den Raum, auf
die Kontakte und auf so viele Güter der Schöpfung ausdrückt«,
(12) an der Aufopferung Christi teilzunehmen und sich mit dem fruchtbaren
Schweigen des Wortes am Kreuz zu vereinen. So begreift man, daß »das
Sich-Zurückziehen aus der Welt, um sich in der Einsamkeit einem
intensiveren Gebetsleben zu widmen, nichts anderes ist als eine besondere
Art und Weise, das Ostergeheimnis Christi zu leben und auszudrücken«,
(13) eine echte Begegnung mit dem auferstandenen Herrn auf einem Weg, der
stetig emporführt zur Wohnung des Vaters.
In der wachsamen Erwartung der Wiederkunft des Herrn wird die Klausur
also zu einer Antwort auf die absolute Liebe Gottes zu seinem Geschöpf
und zur Erfüllung seines ewigen Wunsches, das Geschöpf in das
Geheimnis innigster Vertrautheit mit dem Wort aufzunehmen, das in der
Eucharistie zum Brautgeschenk geworden ist (14) und im Tabernakel die
Mitte der vollen Liebesgemeinschaft mit ihm bleibt, indem es das ganze
Leben der Klausurschwester einfängt, um es ständig dem Vater
darzubringen (vgl. Hebr 7,25). Auf das Geschenk des Bräutigams
Christus, der seinen ganzen Leib am Kreuz aufgeopfert hat, antwortet die
Nonne in ähnlicher Weise, indem sie ihren »Leib«
hinschenkt, sich mit Jesus Christus dem Vater darbringt und am Erlösungswerk
mitwirkt. So verleiht die Trennung von der Welt dem ganzen Klausurleben
eine eucharistische Bedeutung, ȟber den Aspekt des Opfers und
der Sühne hinaus auch den Aspekt der Danksagung an den Vater in der
Teilhabe an der Danksagung des geliebten Sohnes«.(15)
Im Geheimnis der Kirche, die ihre ausschliebliche Vereinigung mit dem Bräutigam Christus lebt
4. Die Geschichte Gottes mit der Menschheit ist die Geschichte einer bräutlichen
Liebe, die im Alten Testament vorbereitet und in der Fülle der Zeiten
feierlich vollzogen wurde.
Die Göttliche Offenbarung beschreibt mit dem Bild von der Hochzeit
die innige, unauflösliche Beziehung zwischen Gott und seinem Volk
(vgl. Hos 1-2; Jes 54,4-8; 62,4-5; Jer 2,2; Ez
16; 2 Kor 11,2; Röm 11,29).
Der Sohn Gottes tritt als der Messias und Bräutigam auf (vgl. Mt
9,15; 25,1), der gekommen ist, Gottes Hochzeit mit der Menschheit in einem
wunderbaren Tausch der Liebe zu vollziehen, der in der Menschwerdung
beginnt, in der Passion den Gipfel der Selbstlosigkeit erreicht und als
Geschenk in der Eucharistie fortlebt.(16)
Jesus Christus, der seine eigene und die Liebe des Vaters in die Herzen
der Menschen ausgißt, befähigt sie zur totalen Antwort durch
die Gabe des Heiligen Geistes, der stets mit der Braut fleht: »Komm!«
(Offb 22,17). Diese Vollkommenheit von Gnade und Heiligkeit erfüllt
sich in der »Braut, der Frau des Lammes, ... die von Gott her aus dem
Himmel herabkommt, erfüllt von der Heiligkeit Gottes« (Offb
21,9-10).
Die Dimension des Bräutlichen ist der ganzen Kirche eigen; deren
lebendiges Bild aber ist das geweihte Leben, das sehr eindringlich das
Streben nach dem einen Bräutigam zum Ausdruck bringt. (17)
Noch eindringlicher und radikaler kommt das Geheimnis von der ausschließlichen
Vereinigung der Kirche als Braut mit dem Herrn in der Berufung der
Klausurschwestern zum Ausdruck. Ihr Leben ist ja ganz dem über alles
geliebten Gott geweiht; im ständigen Streben nach dem himmlischen
Jerusalem und in der Vorwegnahme der endzeitlichen Kirche ist es auf den
Besitz und die Anschauung Gottes ausgerichtet. (18) So bildet es für
das ganze christliche Volk einen Hinweis auf die wesentliche Berufung
eines jeden zur Begegnung mit Gott (19) und stellt das Ziel dar, worauf
die ganze Gemeinschaft der Kirche zugeht, (20) die für immer als
Braut des Lammes leben wird.
Durch die Klausur vollziehen die Nonnen den Rückzug aus der Welt,
um in der Einsamkeit »klösterlicher Verlassenheit« Gott zu
begegnen. Zur Anteilnahme der Braut an der Einsamkeit Jesu in Getsemani
und an seinem erlösenden Leiden am Kreuz (vgl. Gal 6,14) gehören
auch die innere Einsamkeit, die Prüfungen des Geistes und die tägliche
Mühsal des gemeinsamen Lebens (vgl. Eph 4,15-16).
Zudem bringen die Nonnen gerade auf Grund ihres Wesens als Frau das
Geheimnis der Kirche als »unbefleckter Braut des unbefleckten Lammes«
wirksamer zum Ausdruck, während sie sich selbst in einzigartiger
Weise in der bräutlichen Dimension der gänzlich kontemplativen
Berufung wiederfinden. (21)
Das Klosterleben der Frau eignet sich also besonders, um den Ehebund mit
Christus zu verwirklichen und dessen lebendiges Zeichen zu sein:
Verwirklicht sich nicht in der Jungfrau Maria, einer Frau, das himmlische
Geheimnis der Kirche? (22)
So gesehen, leben die Nonnen die Anwesenheit und das Werk Mariens in der
Kirche weiter. Dadurch, daß sie das Wort im Glauben und in
anbetendem Schweigen annehmen, stellen sie sich in den Dienst des
Geheimnisses von der Menschwerdung Gottes und wirken, mit Jesus Christus
in der Hingabe an den Vater vereint, am Geheimnis der Erlösung mit.
Wie Maria im Abendmahlssaal durch ihr betendes Dasein die Anfänge der
Kirche in ihrem Herzen bewahrte, so ist dem liebenden Herzen und den
gefalteten Hände der Klausurschwestern der Weg der Kirche anvertraut.
Die Klausur in ihrer asketischen Dimension
5. Als asketisches Mittel von sehr hohem Wert (23) eignet sich die
Klausur besonders für ein Leben, das ganz auf die Kontemplation hin
ausgerichtet ist. Sie ist ein Zeichen der heiligen Obhut Gottes für
sein Geschöpf und stellt andererseits eine einzigartige Form der
Zugehörigkeit zu ihm allein dar, weil ihre Ganzheitlichkeit die
absolute Hingabe an Gott kennzeichnet. Es handelt sich um eine typische
und angemessene Weise, um die bräutliche Beziehung zu Gott in der
Einzigartigkeit der Liebe und ohne ungebührliche Einmischung so zu
leben, daß das auf Gott hin ausgerichtete und in ihn versunkene
Geschöpf einzig und allein zum Lob seiner Herrlichkeit zu leben
vermag (vgl. Eph 1,6. 10-12. 14).
Die kontemplative Klausurschwester erfüllt in höchstem Maße
das erste Gebot des Herrn: »Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben
mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit all deiner Kraft und all deinen
Gedanken« (Lk 10,27), indem sie es zu ihrem vollen
Lebensinhalt macht und in Gott alle Brüder und Schwestern liebt. Sie
strebt nach der Vollkommenheit der Liebe, wenn sie Gott als »das
einzig Notwendige« wählt (vgl. Lk 10,42), ausschließlich
ihn als den liebt, der alles in allen Dingen ist. Mit bedingungsloser
Liebe zu ihm opfert sie in dem vom Evangelium vorgegebenen Geist des
Verzichtes24 (vgl. Mt 13,45; Lk 9,23) jedes Gut, das heißt:
Jedes Gut weiht sie Gott allein, (25) damit nur er in dem klösterlichen
Stillschweigen wohne, es mit seinem Wort und seiner Gegenwart erfülle
und die Braut sich »in anhaltendem Gebet und hochherziger Buße «
(26) im Geheimnis einer totalen und ausschlieblichen Liebe wirklich dem
Einzigen widmen kann.
Deshalb hat die älteste geistliche Tradition mit dem vollständigen
Rückzug aus der Welt (27) und aus jeder apostolischen Tätigkeit
diese Lebensform verbunden, die schweigend im pochenden Herzen der bräutlichen
Kirche Liebe und überreiche Gnade ausstrahlt. Das Kloster, das an
einem abgeschiedenem Ort oder mitten in der Stadt liegt, zielt mit seiner
besonderen architektonischen Struktur darauf ab, einen Raum der Trennung,
der Einsamkeit und der Stille zu schaffen, wo man Gott freier suchen und
nicht nur für ihn und mit ihm, sondern auch von ihm allein leben
kann.
Die betreffende Person mub also frei von jeder Bindung, frei von
jeder inneren und äußeren Erregung oder Ablenkung ihre Fähigkeiten
bündeln und sie auf Gott hin ausrichten, um in der Freude der
Anbetung und des Lobes seine Gegenwart zu empfangen.
Die Kontemplation wird zur Seligkeit derer, die reinen Herzens sind
(vgl. Mt 5,8). Das reine Herz ist der klare Spiegel der
Innerlichkeit der geläuterten und in der Liebe geeinten Person, wo
Gott sich widerspiegelt und wohnt; (28) es ist wie ein klarer Kristall,
der, vom Licht Gottes überflutet, dessen Glanz ausstrahlt (29)
Im Lichte der Kontemplation als Liebesgemeinschaft mit Gott findet die
Reinheit des Herzens ihre höchste Verwirklichung in der Jungfräulichkeit
des Geistes; denn sie erfordert die Unversehrtheit eines Herzens, das
nicht nur von der Sünde gereinigt, sondern vereint im Streben nach
Gott ist und daher ganz und ungeteilt liebt nach dem Vorbild der reinsten
dreifaltigen Liebe, die von den Kirchenvätern »die erste
Jungfrau« genannt wurde. (30)
Die klösterliche Einsamkeit ist eine große Hilfe, um die so
verstandene Reinheit des Herzens zu erlangen, weil sie die Kontaktmöglichkeiten
mit der Außenwelt auf das Wesentliche beschränkt, damit diese
nicht auf verschiedene Weise in das Kloster einbricht und dessen Atmosphäre
des Friedens und der heiligen Einheit mit dem einzigen Herrn und mit den
Schwestern stört. So schaltet die Klausur großenteils die
Zerstreuung aus, die von vielen unnötigen Kontakten, von einer Fülle
von Bildern, oft Quelle weltlicher Gedanken und eitler Wünsche, von
Informationen und Emotionen herrührt, die vom einzig Notwendigen
ablenken und die innere Einheit zerreißen. »Im Kloster ist
alles auf die Suche nach dem Antlitz Gottes ausgerichtet, alles wird auf
das Wesentliche zurückgeführt, weil nur das wichtig ist, was zu
Gott näher hinführt. Die klösterliche Sammlung ist
Aufmerksamkeit auf die Gegenwart Gottes: Wenn sie uns in vielen Dingen
verlorengeht, verlangsamt sich der Gang und man verliert das Ziel aus den
Augen«. (31)
Nachdem sich die Nonne von den äußeren Dingen abgewandt und
in die Innerlichkeit des Seins begeben hat, indem sie durch einen
ernsthaften Weg aus Gebet, Verzicht und Gemeinschaftsleben sowie im Hören
auf das Wort Gottes und in der Übung der theologalen Tugenden das
Herz und den Geist läutert, ist sie berufen, mit dem göttlichen
Bräutigam Zwiesprache zu halten, indem sie Tag und Nacht über
sein Gesetz nachsinnt, um mit der Weisheit des Wortes beschenkt und unter
dem Impuls des Heiligen Geistes mit ihm eins zu werden. (32)
In ununterbrochener Sehnsucht des Herzens, das unablässig auf die
Kontemplation des Bräutigams ausgerichtet ist, nährt dieses
Verlangen nach Vollendung in Gott den asketischen Einsatz der
Klausurschwester. Von Gottes Schönheit ganz ergriffen, findet sie in
der Klausur ihre Gnadenstätte und die vorweggenommene Seligkeit der
Schau des Herrn. Durch die reinigende Flamme der göttlichen Gegenwart
geläutert, bereitet sie sich auf die volle Seligkeit vor, während
sie in ihrem Herzen den neuen Gesang der Geretteten anstimmt auf
dem Berg des Opfers und der Hingabe, des Heiligtums und der Kontemplation
Gottes.
Daher muß auch die Disziplin der Klausur in praktischer Hinsicht
so sein, daß sie die Verwirklichung dieses hohen kontemplativen
Ideals ermöglicht, das die ganze Hingabe und Aufmerksamkeit, die
Einheit der Gefühle und die Stimmigkeit des Verhaltens einschliebt.
Teilnahme der Nonnen des gänzlich kontemplativen Lebens an der Gemeinschaft und Sendung der Kirche
An der Gemeinschaft der Kirche
6. Auf Grund ihrer besonderen Berufung zur Vereinigung mit Gott in der
Kontemplation befinden sich die Klausurschwestern voll und ganz in der
Gemeinschaft der Kirche und werden zum einzigartigen Zeichen für die
innige Vereinigung der ganzen christlichen Gemeinschaft mit Gott. Durch
das Gebet, besonders durch die Feier der Liturgie, und durch ihre tägliche
Hingabe leisten sie für das ganze Volk Gottes Fürbitte und
schließen sich der Danksagung Jesu Christi an den Vater an (vgl. 2
Kor 1,20; Eph 5,19-20).
Gerade das kontemplative Leben ist daher für sie die typische Art
und Weise, Kirche zu sein, in der Kirche Gemeinschaft zu leben und zum
Nutzen der ganzen Kirche einer Sendung nachzukommen. (33) Von den
kontemplativen Klausurschwestern wird deshalb nicht verlangt, sich neue
Formen aktiver Präsenz anzueignen, sondern an der Quelle der
trinitarischen Gemeinschaft zu bleiben, indem sie im Herzen der Kirche
wohnen. (34)
Die Klosterkommunität ist zudem eine hervorragende Schule des
schwesterlichen Lebens, ein Ausdruck echter communio und eine
Kraft, die Gemeinschaft anziehend macht. (35)
Dank der gegenseitigen Liebe ist das Leben unter den Schwestern ein
theologaler Raum, in dem man die mystische Gegenwart des auferstandenen
Herrn erfahren kann:(36) Im Geist der Gemeinschaft teilen die Nonnen mit
den Mitgliedern ihrer Kommunität die Gnade derselben Berufung und
helfen sich gegenseitig daßei, gemeinsam, einig und einmütig
auf dem Weg zum Herrn voranzuschreiten.
Mit den Klöstern desselben Ordens teilen die Nonnen die
Verpflichtung, in der Treue zu ihrem besonderen Charisma und geistlichen
Erbe zu wachsen, indem sie, wenn nötig, so zusammenarbeiten, wie es
die Konstitutionen vorsehen.
Kraft derselben Berufung, die den Nonnen einen Platz im Herzen der
Kirche zuweist, werden sie sich durch aufrichtige Anhänglichkeit an
das Lehramt und durch bedingungslosen Gehorsam gegenüber dem Papst in
besonderer Weise um das sentire cum Ecclesia bemühen.
An der Sendung der Kirche
7. »Die pilgernde Kirche ist ihrem Wesen nach missionarisch«,
(37) so daß die Sendung auch für die Institute des
kontemplativen Lebens wesentlich ist. (38) Die Klausurschwestern erfüllen
sie, während sie im missionarischen Herzen der Kirche wohnen, durch
immerwährendes Gebet, Selbsthingabe und Darbringung des Lobopfers.
So wird ihr Leben zu einer geheimnisvollen Quelle apostolischer
Fruchtbarkeit (39) und zum Segen für die christliche Gemeinschaft und
für die ganze Welt.
Die vom Heiligen Geist in die Herzen ausgegossene Liebe (vgl. Röm
5,5) läßt die Nonnen zu Mitarbeiterinnen für die Wahrheit
(vgl. 3 Joh 8) und zu Teilhaberinnen am Erlösungswerk Christi
(vgl. Kol 1,24) werden. Indem die Liebe sie mit den anderen
Gliedern des mystischen Leibes lebendig vereint, macht sie das Leben der
Nonnen, das ganz auf die Erlangung der Liebe hingeordnet ist, fruchtbar
zum Nutzen aller. (40)
Der hl. Johannes vom Kreuz schreibt: »Wahrlich, ein Fünklein
reiner Liebe ist im Angesicht des Herrn mehr wert und von größerem
Gewinn für die Kirche als alle anderen Werke zusammen«. (41)
Staunend vor ihrer wunderbaren Eingebung sagt die hl. Theresia vom Kinde
Jesus: »... ich begriff, daß die Kirche ein Herz hatte und daß
dieses Herz von Liebe entflammt war. Ich begriff, daß einzig die
Liebe die Glieder der Kirche handeln ließ... Ja, ich habe meinen
Platz in der Kirche gefunden...; im Herzen der Kirche, meiner Mutter, will
ich die Liebe sein«. (42)
Die Erkenntnis der Heiligen von Lisieux ist die vom Lehramt wiederholt
geäußerte Überzeugung der Kirche: »Die Kirche ist
sich zutiefst bewubt und verkündet ohne Zögern und Zwang, daß
zwischen dem Gebet und der Ausbreitung des Gottesreiches, zwischen dem
Gebet und der Umkehr der Herzen, zwischen dem Gebet und der fruchtbaren
Aufnahme der heilbringenden und aufrichtenden Botschaft des Evangeliums
ein tiefer Zusammenhang besteht«. (43)
Was die Nonnen zur Evangelisierung, zur Ökumene und zur Entfaltung
des Gottesreiches in den verschiedenen Kulturen leisten, ist ein
vorwiegend geistlicher Beitrag und gleichsam Seele und Ferment der
apostolischen Initiativen, während sie die aktive Teilnahme daran
denjenigen überlassen, die auf Grund ihrer Berufung dafür zuständig
sind. (44)
Weil derjenige, der zum absoluten Eigentum Gottes wird, zum Geschenk
Gottes für alle wird, darum ist ihr Leben »wirklich ein
Geschenk, das seinen Platz im Zentrum des Geheimnisses der kirchlichen
Gemeinschaft hat und die apostolische Sendung derer begleitet, die sich in
der Verkündigung des Evangeliums abmühen«. (45)
Als Spiegel und Strahl ihres beschaulichen Lebens bieten die Nonnen der
christlichen Gemeinschaft und der heutigen Welt, die mehr denn je echter
geistlicher Werte bedarf, eine schweigende Verkündigung und ein demütiges
Zeugnis des Geheimnisses Gottes an. Auf diese Weise halten sie im bräutlichen
Herzen der Kirche das prophetische Element lebendig. (46)
Ihr Dasein, völlig bedingungslos und ganz dem Dienst des
Gotteslobes hingegeben (vgl. Joh 12,1-8), verkündet und
verbreitet durch sich selbst den Vorrang Gottes und die Transzendenz des
Menschen, der nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen ist. Es erinnert
daher alle an »jene Kammer des Herzens, in der jeder berufen ist, die
Einheit mit dem Herrn zu leben«. (47)
Die Nonnen, die in der Gegenwart und von der Gegenwart des Herrn leben,
sind eine besondere Vorwegnahme der endzeitlichen Kirche, die auf den
Besitz und die Anschauung Gottes ausgerichtet ist; sie »versinnbildlichen
bei aller Einfachheit des Lebens sichtbar das Ziel, auf das die ganze
Gemeinschaft der Kirche zugeht, die voll Eifer der Tätigkeit
hingegeben und doch frei für die Beschauung (SC 2) auf den
Straben der Zeit vorwärtsgeht, den Blick fest auf die künftige
Erneuerung von allem in Christus gerichtet«. (48)
Das Kloster in der Ortskirche
8. Das Kloster ist der von Gott geschützte Ort (vgl. Sach
2,9); es ist die Wohnung für seine einzigartige Gegenwart, Abbild des
Bundeszeltes, in dem sich die tägliche Begegnung mit ihm ereignet.
Dort nimmt der dreimal heilige Gott den ganzen Raum ein und wird als der
eine und einzige Herr anerkannt und verehrt.
Ein kontemplatives Kloster ist ein Geschenk auch für die
Ortskirche, zu der es gehört. Da es deren betendes Antlitz darstellt,
bringt es die Gegenwart der Kirche in einem noch volleren Sinn zum
Ausdruck.49 Eine Klostergemeinschaft ist vergleichbar mit Mose, der den
Ausgang der Schlachten Israels im Gebet entscheidet (vgl. Ex
17,11), und mit dem Späher, der die ganze Nacht bis zum Morgengrauen
Wache hält (vgl. Jes 21,6).
Das Kloster verkörpert das Innerste einer Kirche, das Herz, in dem
der Geist ständig um die Bedürfnisse der ganzen Gemeinschaft
seufzt und fleht, wo ohne Unterlaß der Dank emporsteigt für das
Leben, das er jeden Tag schenkt (vgl. Kol 3,17).
Wichtig ist, daß die Gläubigen das Charisma und die besondere
Rolle der Kontemplativen schätzen lernen, ihr unaufdringliches, aber
lebendiges Dasein, ihr schweigendes Zeugnis, das auf das Gebet und die
Wahrheit der Existenz Gottes hinweist.
Als Hirten und Führer zur Vollkommenheit der ganzen Herde Gottes
(50) sind die Bischöfe die ersten Hüter des kontemplativen
Charismas. Deshalb müssen sie die kontemplative Gemeinschaft mit dem
Brot des Wortes und der Eucharistie nähren und auch, wenn nötig,
geeignete geistliche Begleitung durch entsprechend vorbereitete Priester
anbieten. Zugleich teilen sie mit der Gemeinschaft die Verantwortung der
Wachsamkeit, damit in der heutigen Gesellschaft, die zu Zerstreuung,
Mangel an Stille und zu Scheinwerten neigt, das vom Heiligen Geist
gespeiste Klosterleben in echter Weise ganz auf die Anschauung Gottes
ausgerichtet bleibt.
Nur aus der Perspektive der ihnen eigenen wahren und grundlegenden
apostolischen Sendung, die darin besteht, daß sie »sich
ausschließlich mit Gott befassen«, können die Klöster
in dem Maße und nach den Möglichkeiten, die ihrem Geist und der
Tradition ihrer Ordensfamilie entsprechen, alle aufnehmen, die aus ihrer
geistlichen Erfahrung schöpfen oder am Gebet der Gemeinschaft
teilnehmen wollen. Es ist jedoch die materielle Trennung so einzuhalten,
daß sie eine Erinnerung an das beschauliche Leben und ein Schutz für
dessen Ansprüche darstellt, wie es den im vorliegenden Dokument
niedergelegten Klausurvorschriften entspricht. (51)
Freiwillig und bereit tragen die Nonnen »mit der Liebe Christi«
(52) die Leiden und Ängste derer, die sich um Hilfe an sie wenden,
und aller Menschen im Herzen. Zutiefst solidarisch mit der Geschichte der
Kirche und des Menschen von heute arbeiten sie geistlich mit am Aufbau des
Reiches Christi, damit »Gott alles in allem« sei (vgl. 1 Kor
15,28).
ZWEITER TEIL
DIE KLAUSUR DER NONNEN
9. Die Klöster, die sich dem beschaulichen Leben widmen, haben von
Anfang an in einzigartiger Weise in der Klausur eine sehr bewährte
Hilfe für die Erfüllung ihrer Berufung erkannt. (53) Die
besonderen Forderungen der Trennung von der Welt sind deshalb von der
Kirche angenommen und zum Wohl des kontemplativen Lebens selbst
kirchenrechtlich geregelt worden. Die Disziplin der Klausur stellt also
ein Geschenk dar, weil sie das Gründungscharisma der Klöster schützt.
Jedes kontemplative Institut muß seine Form der Trennung von der
Welt in Treue bewahren. Diese Treue ist wesentlich für den Bestand
eines Instituts, das tatsächlich nur solange besteht, als an den
Angelpunkten des ursprünglichen Charismas festgehalten wird. (54)
Darum ist die lebendige Erneuerung der Klöster im wesentlichen an die
Echtheit der Suche nach Gott in der Kontemplation und an die wahren Mittel
dafür gebunden. Sie darf nur dann als echt angesehen werden, wenn sie
den ursprünglichen Glanz wiederherstellt.
Es ist Aufgabe, Verantwortung und Freude der Nonnen, ihre besondere
Berufung zu begreifen, zu bewahren und mit Kraft und Weisheit zu
verteidigen, indem sie die Identität des besonderen Charismas vor
jeder inneren oder äußeren Bedrohung schützen.
Die päpstliche Klausur
10. »Nonnenklöster, die ganz auf das beschauliche Leben
ausgerichtet sind, müssen die päpstliche Klausur gemäß
den vom Apostolischen Stuhl erlassenen Vorschriften beachten«. (55)
Da eine feste und bindende Hingabe an Gott am angemessensten die
Vereinigung Christi mit der Kirche, seiner Braut, zum Ausdruck bringt,
wird durch die päpstliche Klausur mit ihrer besonders strengen Form
der Trennung sehr gut die Ganzhingabe der Nonnen an Jesus Christus ausgedrückt
und verwirklicht. Sie ist Zeichen, Schutz und Form(56) des gänzlich
kontemplativen Lebens, einer Ganzhingabe die nicht nur dem Vorsatz
nach, sondern die tatsächlich Ganzheit meint , so daß
Jesus wirklich der Herr, die einzige Sehnsucht und ausschließliche
Seligkeit der Nonne ist, die erwartungsvoll jubelnd und voller Freude über
die vorweggenommene Anschauung seines Antlitzes strahlt.
Die päpstliche Klausur bedeutet für die Nonnen eine
Anerkennung der Besonderheit des gänzlich kontemplativen Lebens der
Frau, das auf einzigartige Weise im Mönchtum die Spiritualität
des Ehebundes mit Christus entwickelt und damit Zeichen und Verwirklichung
der ausschlieblichen Vereinigung der Kirche als Braut mit ihrem Herrn
wird. (57)
Eine wirkliche Trennung von der Welt, das Schweigen und die Einsamkeit
bringen die Integrität und Identität des ausschlieblich
kontemplativen Lebens zum Ausdruck und schützen sie, damit es seinem
besonderen Charisma und den gesunden Traditionen des Instituts treu ist.
Das Lehramt der Kirche hat mehrmals die Notwendigkeit betont, getreu an
dieser Lebensform festzuhalten, die für die Kirche eine Quelle der
Gnade und Heiligkeit darstellt. (58)
11. Um als päpstliche Klausur zu gelten, muß das gänzlich
kontemplative Leben ausschließlich und völlig auf die Erlangung
der Einheit mit Gott in der Kontemplation ausgerichtet sein.
Ein Institut gilt dann als ganz auf das kontemplative Leben
ausgerichtet, wenn:
a) seine Mitglieder jede innere und äußere Aktivität
auf die intensive, ständige Suche nach der Einheit mit Gott
ausrichten;
b) es äußere und direkte Apostolatsaufgaben, und sei
es auch in beschränktem Maße, sowie die physische Teilnahme an
Ereignissen und Diensten der kirchlichen Gemeinschaft ausschließt,
(59) um die es daher auch nicht gebeten werden soll, weil sich das als ein
Gegenzeugnis der wahren Teilnahme der Nonnen am Leben der Kirche und ihrer
authentischen Sendung herausstellen würde;
c) es die Trennung von der Welt in konkreter und wirksamer Weise
(60) und nicht bloß symbolisch vollzieht. Jede Anpassung der Formen
der Trennung von der Aubenwelt muß so erfolgen, »daß die
materielle Trennung gewahrt bleibt«, (61) und unterliegt der
Approbation durch den Heiligen Stuhl.
Klausur gemäß den Konstitutionen
12. Nonnenklöster, die sich zum beschaulichen Leben bekennen, aber
mit der vorrangigen Funktion der Gottesverehrung eine apostolische oder
caritative Arbeit verbinden, folgen nicht der päpstlichen Klausur.
Diese Klöster bewahren sorgsam ihren hauptsächlich oder
vorwiegend kontemplativen Charakter, indem sie sich vorrangig dem Gebet,
der Askese und dem leidenschaftlichen Vorankommen im geistlichen Leben,
der sorgfältigen Feier der Liturgie, der Einhaltung der Regel und der
Disziplin der Trennung von der Welt widmen. Sie legen in ihren
Konstitutionen eine ihrer besonderen Eigenart und den gesunden Traditionen
entsprechende Klausur fest. (62)
Die Oberin kann Zutritte und Ausgänge gemäß dem
Eigenrecht genehmigen.
Die Nonnenklöster der alten monastischen Tradition
13. Nonnenklöster der ehrwürdigen monastischen Tradition, (63)
die in verschiedenen Formen beschaulichen Lebens Ausdruck findet, halten,
wenn sie sich mit einem hinter den Klostermauern verborgenen Leben ganz
der Gottesverehrung widmen, die päpstliche Klausur ein; wenn sie mit
dem kontemplativen Leben eine Tätigkeit zum Wohl des Gottesvolkes
verbinden oder in Übereinstimmung mit der Tradition des Ordens Formen
einer erweiterten Gastfreundschaft pflegen, legen sie ihre Klausur in den
Konstitutionen fest. (64)
Jedes Kloster bzw. jede monastische Kongregation folgt der päpstlichen
Klausur oder legt die Klausur unter Beachtung ihrer Eigenart in den
Konstitutionen fest.
VORSCHRIFTEN ZUR PÄPSTLICHEN KLAUSUR DER NONNEN
Allgemeine Grundsätze
14. § 1. Die den Nonnen des rein beschaulichen Lebens vorbehaltene
Klausur wird päpstliche Klausur genannt, weil die sie regelnden
Vorschriften auch dann vom Heiligen Stuhl sanktioniert werden müssen,
wenn es sich um Vorschriften handelt, die in den Konstitutionen und in den
anderen Gesetzestexten des Instituts (Satzungen, Direktorien usw.)
festzulegen sind. (65)
Angesichts der Verschiedenheit der ganz auf das kontemplative Leben
ausgerichteten Institute und ihrer Traditionen werden einige Möglichkeiten
der Trennung von der Welt dem Partikularrecht überlassen und müssen
vom Apostolischen Stuhl approbiert werden.
Das Eigenrecht kann auch strengere Vorschriften zur Klausur festlegen.
Ausdehnungsbereich der Klausur
§ 2. Das Gesetz der päpstlichen Klausur erstreckt sich auf die
Wohnung und auf alle den Nonnen vorbehaltenen Räumen innerhalb und außerhalb
des Hauses. Die Form der Trennung des Klostergebäudes, des Chores,
der Sprechzimmer und aller den Nonnen vorbehaltenen Räume von der Außenwelt
muß materiell und wirksam, nicht nur symbolisch oder »neutral«
sein; sie ist in den Konstitutionen und in den gesetzlichen Zusatztexten
festzulegen, wobei sowohl den Standorten wie den verschiedenen Traditionen
der einzelnen Institute und Klöster Rechnung getragen werden muß.
Die Teilnahme von Gläubigen an den Gottesdiensten gestattet weder
den Nonnen das Verlassen der Klausur noch den Gläubigen das Betreten
des Chores der Nonnen; mögliche Gäste dürfen nicht in die
Klausur des Klosters geführt werden.
Klausurpflicht
§ 3. a) Auf Grund des Klausurgesetzes müssen die
Nonnen, die Novizinnen und die Postulantinnen innerhalb der Klausur des
Klosters leben; außer in den vom Recht vorgesehenen Fällen ist
ihnen der Ausgang nicht erlaubt, noch ist jemandem das Betreten des
Klausurbereiches des Klosters gestattet, ausgenommen die vorgesehenen Fälle.
§ 3. b) Die Vorschriften zur Trennung von der Welt der auswärtigen
Schwestern werden vom Eigenrecht festgelegt.
§ 3. c) Das Klausurgesetz schließt für die
Nonnen und für die Fremden die ernste Gewissenspflicht ein.
Verlassen und Betreten der Klausur
15. Zur Gewährung der Erlaubnis zum Betreten oder Verlassen der
Klausur muß immer ein gerechter und schwerwiegender Grund
eine wirkliche Notwendigkeit seitens der Nonnen oder des Klosters
vorliegen: (66) Das ist eine Forderung zum Schutz der für das gänzlich
kontemplative Leben verlangten Bedingungen und, auf seiten der Nonnen, der
Konsequenz aus der Wahl ihrer Berufung. An sich soll also jedes Betreten
und jeder Ausgang eine Ausnahme darstellen.
Der Brauch, das Betreten und das Verlassen der Klausur in einem Buch zu
vermerken, kann nach Ermessen des Konventualkapitels bewahrt und auch als
ein Beitrag gesehen werden zur Erschließung des Lebens und der
Geschichte des Klosters.
16. § 1. Aufgabe der Oberin des Klosters ist es, die Klausur
unmittelbar zu schützen, die konkreten Voraussetzungen für die
Trennung zu gewährleisten und innerhalb des Klosters durch Schweigen,
Sammlung und Gebet die Liebe zu fördern.
Sie entscheidet über die Möglichkeit des Betretens oder
Verlassens der Klausur und beurteilt die Notwendigkeit im Licht der ganz
auf die Kontemplation ausgerichteten Berufung gemäß den
Vorschriften des vorliegenden Dokumentes und der Konstitutionen mit
Besonnenheit und Unterscheidungskraft.
§ 2. Die ganze Kommunität ist moralisch dazu verpflichtet, die
päpstliche Klausur zu schützen, zu fördern und einzuhalten,
damit nicht zweitrangige oder subjektive Beweggründe Oberhand über
das Ziel gewinnen, das sich die Trennung von der Welt setzt.
17. § 1. Das Verlassen der Klausur wird, vorbehaltlich besonderer
Indulte des Heiligen Stuhls oder im Fall sehr ernster und drohender
Gefahr, von der Oberin in den ordentlichen Fällen gestattet, die die
Gesundheit der Nonnen, die Pflege der kranken Nonnen, die Ausübung bürgerlicher
Rechte und jene Bedürfnisse des Klosters betreffen, die nicht anders
besorgt werden können.
§ 2. Bei einem anderen gerechten und schwerwiegenden Grund kann die
Oberin mit Zustimmung ihres Rates oder des Konventualkapitels gemäß
der Vorschrift der Konstitutionen das Verlassen der Klausur für den
erforderlichen Zeitraum, aber höchstens für eine Woche,
genehmigen. Sollte der Aufenthalt außerhalb des Klosters weiter bis
zu einem Zeitraum von drei Monaten verlängert werden müssen,
wird die Oberin den Diözesanbischof (67) oder falls es ihn
gibt den Ordensoberen um die Genehmigung ersuchen. Wenn die
Abwesenheit drei Monate übersteigt, muß, abgesehen von
Genesungsaufenthalten, die Erlaubnis des Heiligen Stuhles eingeholt
werden.
Die Oberin wird diese Vorschrift auch anwenden, um, wenn es notwendig
sein sollte, zur Teilnahme an religiösen Ausbildungskursen, die von
den Klöstern veranstaltet werden, das Verlassen der Klausur zu
gestatten. (68)
Man beachte, daß die Vorschrift von Can. 665, § 1 über
den Aufenthalt außerhalb des Instituts nicht die Klausurschwestern
betrifft.
§ 3. Wenn es sich als notwendig erweisen sollte, daß
Novizinnen oder Professen für einen Teil der Ausbildung in ein
anderes Kloster des Ordens gesandt werden müssen, (69) und ebenso im
Fall eines vorübergehenden oder endgültigen Umzugs (70) in
andere Klöster des Ordens wird die Oberin, nach Befragen des Rates
oder des Konventualkapitels, gemäß der Vorschrift der
Konstitutionen ihre Zustimmung geben.
18. § 1. Das Betreten der Klausur ist, vorbehaltlich eines
besonderen Indults des Heiligen Stuhls, gestattet:
den Kardinälen, die Begleitpersonen mitbringen können;
den Nuntien und den Apostolischen Delegaten an den Orten, die ihrer
Jurisdiktion unterstehen; dem Visitator während der kanonischen
Visitation, dem Diözesanbischof oder dem Ordensoberen aus gerechtem
Grund.
§ 2. Mit der Erlaubnis der Oberin:
dem Priester, um den Kranken die Sakramente zu spenden, jene, die
unter langer oder schwerer Krankheit leiden, zu betreuen und, wenn es
angebracht ist, manchmal für sie die hl. Messe zu feiern; eventuell für
die liturgischen Prozessionen und die Begräbnisse;
denen, deren Arbeiten oder Kompetenzen für die
gesundheitliche Betreuung der Nonnen und für die Sorge um die täglichen
Bedürfnisse des Klosters notwendig sind;
den eigenen Aspirantinnen und den Nonnen auf der Durchreise, wenn
es vom Eigenrecht vorgesehen ist.
Versammlungen der Nonnen
19. Nach vorausgehender Genehmigung durch den Heiligen Stuhl können
jene Versammlungen von Nonnen desselben kontemplativen Instituts im
Bereich derselben Nation oder Region abgehalten werden, die durch ein
echtes Bedürfnis nach gemeinsamer Reflexion begründet sind,
vorausgesetzt, daß die Nonnen frei zustimmen und es nicht zu häufig
vorkommt. Wenn möglich, sollen diese Versammlungen in einem Kloster
des Ordens abgehalten werden.
Die zu Föderationen zusammengeschlossenen Klöster bestimmen
die Abstände und Modalitäten ihrer Versammlungen auf Föderationsebene
in ihren Statuten unter Achtung des Geistes und der Erfordernisse des gänzlich
kontemplativen Lebens.
Die sozialen Kommunikationsmittel
20. Die Vorschriften bezüglich der sozialen Kommunikationsmittel in
der ganzen Vielfalt, in der sie sich heute darstellen, haben den Schutz
der Sammlung zum Ziel: man kann in der Tat das kontemplative Schweigen
entleeren, wenn man die Klausur mit Geräuschen, Nachrichten und
Worten füllt.
Diese Medien sollen daher mit Mäßigkeit und Unterscheidung in
Anspruch genommen werden, (71) nicht nur was die Inhalte betrifft, sondern
auch in bezug auf die Masse an Informationen und die Art der
Kommunikation. Es ist zu bedenken, daß sich all das bei Menschen,
die an die innere Stille gewöhnt sind, stärker in das Empfinden
und in die Gefühle einprägt und die Sammlung erschwert.
Der Gebrauch von Radio und Fernsehen kann unter besonderen Umständen,
die religiösen Charakter tragen, erlaubt werden.
Der mögliche Gebrauch anderer moderner Kommunikationsmittel, wie
Fax, Mobiltelefon, Internet, kann aus Gründen der Information oder
Arbeit mit Besonnenheit und Unterscheidungskraft gemäß den
Bestimmungen des Konventualkapitels dem Kloster zum gemeinsamen Nutzen
gestattet werden.
Die Nonnen sollen sich die gebührende Information über Kirche
und Welt nicht durch die Vielfalt der Nachrichten besorgen, sondern durch
die Fähigkeit, das Wesentliche im Lichte Gottes zu erfassen, um es im
Gebet mit dem Herzen Christi in Einklang zu bringen.
Die Überwachung der Klausur
21. Der Diözesanbischof oder der Ordensobere sollen über die
Einhaltung der Klausur in den ihrer Obhut anvertrauten Klöstern
wachen, sie verteidigen, soweit es ihre Aufgabe ist, und der Oberin, die für
den unmittelbaren Schutz zuständig ist, behilflich sein.
Der Diözesanbischof oder der Ordensobere greifen gewöhnlich
nicht in die Gewährung der Dispensen von der Klausur ein, sondern nur
in besonderen Fällen, gemäß der vorliegenden Instruktion.
Der Visitator muß während der Visitation die Einhaltung der
Klausurvorschriften und des Geistes der Trennung von der Welt überprüfen.
Wegen der Hochachtung, die sie für deren Berufung hegt, ermutigt
die Kirche die Nonnen, dem Leben in der Klausur treu zu bleiben, indem sie
den Geist und die Disziplin des Klosters verantwortlich leben, um in der
Gemeinschaft eine nutzbringende und vollkommene Ausrichtung auf die
Kontemplation des dreieinigen Gottes zu fördern.
DRITTER TEIL
AUSDAUER IN DER TREUE
Die Ausbildung
22. Die Ausbildung der Klausurschwestern zielt darauf ab, die Person auf
die Ganzhingabe an Gott in der Nachfolge Christi vorzubereiten, (72) wie
es der ausschließlich auf die Kontemplation ausgerichteten
Lebensform entspricht, die der besonderen Sendung der Klausurschwestern in
der Kirche eigen ist.
Die Ausbildung muß die Person in ihrem tiefsten Inneren erreichen,
mit dem Ziel, sie in einem Prozeß fortschreitender Gleichgestaltung
mit Jesus Christus und seiner Ganzhingabe an den Vater reifen zu lassen.
Die ihr eigene Methode muß daher das Merkmal der Ganzheitlichkeit
annehmen und ausdrücken, (73) indem sie zur Weisheit des Herzens
erzieht. (74) Es ist klar, daß diese Formung gerade wegen des
Strebens nach der Umgestaltung der ganzen Person niemals ans Ende kommt.
Die besonderen Erfordernisse der Ausbildung der Nonnen, die zum gänzlich
auf die Kontemplation ausgerichteten Leben berufen sind, wurden in der
Instruktion Potissimum institutioni dargelegt (Teil IV, 72-85).
Die Ausbildung der kontemplativen Ordensfrauen ist in erster Linie
Formung zum Glauben, »der Grundlage und Erstlingsfrucht einer echten
Kontemplation...«. (75) Denn mit Hilfe des Glaubens lernt man, die ständige
Gegenwart Gottes zu erkennen, um in Liebe seinem Geheimnis der
Gemeinschaft anzuhängen.
Die Erneuerung des kontemplativen Lebens obliegt großenteils der
Ausbildung der einzelnen Nonnen und der ganzen Gemeinschaft, damit sie zur
Verwirklichung des göttlichen Planes gelangen, indem sie sich ihr
Charisma zu eigen machen.
23. Besondere Bedeutung dafür gewinnt das vom besonderen Charisma
inspirierte Ausbildungsprogramm, das, klar unterschieden, zunächst
die Anfangsjahre bis zur feierlichen oder ewigen Profeß und dann die
nachfolgenden Jahre umfaßt, die die Ausdauer in der Treue für
das ganze Leben sicherstellen sollen. Zu diesem Zweck sollen die
Klausurorden für die Erstellung einer entsprechenden »ratio
formationis« (Ausbildungsordnung) sorgen, (76) die unter das
Eigenrecht fallen soll, nachdem sie nach vorheriger Beschlußfassung
durch das Konventualkapitel dem Heiligen Stuhl vorgelegt worden ist.
Der Kontext der Kulturen unserer Zeit schließt für die
Institute des kontemplativen Lebens im Hinblick auf die Vorbereitung ein
Niveau ein, das der Würde und den Anforderungen dieses geweihten
Lebensstandes angepabt ist. Daher verlangen die Klöster von den
Kandidatinnen vor der Zulassung zum Noviziat jenen Grad an persönlicher
und affektiver, menschlicher und geistlicher Reife, die sie dazu befähigt,
das Wesen einer Lebensform, die ganz auf die Kontemplation in der Klausur
hingeordnet ist, zu verstehen und ihr treu zu bleiben. Die Verpflichtungen
des Klosterlebens müssen den einzelnen Kandidatinnen gut bekannt
sein; sie müssen von ihnen in der ersten Ausbildungsperiode und nicht
erst nach Ablegung der feierlichen oder ewigen Gelübde angenommen
werden. (77)
Das Studium des Gotteswortes, der Überlieferung der Kirchenväter,
der Dokumente des Lehramtes, der Liturgie, der Spiritualität und der
Theologie muß die lehrmäßige Basis der Ausbildung
darstellen mit dem Ziel, die in der christlichen Offenbarung enthaltenen
Grundlagen für die Erkenntnis des Geheimnisses Gottes anzubieten,
indem »sie alle im Geheimnis Christi beschlossene Wahrheit im Lichte
des Glaubens durchforscht«. (78)
Das kontemplative Leben muß unablässig aus dem Geheimnis
Gottes schöpfen, weshalb es wesentlich darauf ankommt, den Nonnen für
eine persönliche und gemeinschaftliche Ausbildung die Grundlagen und
die Methode zu geben, die feststehend sind und nicht gelegentlichen
Erfahrungen überlassen werden.
24. Allgemeine Norm ist, daß der gesamte Zyklus der Ausbildung am
Anfang und der späteren Fortbildung innerhalb des Klosters durchgeführt
wird. Das Fehlen äußerer Tätigkeiten und die Stabilität
der Mitglieder erlaubt es, stufenweise und mit größerer
Anteilnahme die verschiedenen Abschnitte der Ausbildung zu durchlaufen. Im
eigenen Kloster wächst und reift die Nonne im geistlichen Leben und
erlangt die Gnade der Kontemplation. Die Ausbildung im eigenen Kloster hat
auch den Vorteil, daß dadurch der Einklang in der ganzen Kommunität
gefördert wird. Darüber hinaus ist das Kloster mit seinem
charakteristischen Umfeld und Lebensrhythmus der angemessenste Ort, um den
Ausbildungsweg (79) zurückzulegen, da die tägliche Speise der
Eucharistie, die Liturgie, die lectio divina, die Marienverehrung,
die Askese und die Arbeit, die Pflege der schwesterlichen Liebe sowie die
Erfahrung von Einsamkeit und Schweigen wesentliche Momente und Faktoren im
Hinblick auf die Formung zum kontemplativen Leben ausmachen.
Die Oberin eines Klosters muß als Erstverantwortliche für die
Ausbildung (80) für einen angemessenen Weg der anfänglichen
Formung der Kandidatinnen sorgen. Sie soll auch die ständige
Fortbildung der Nonnen dadurch fördern, daß sie sie lehrt, vom
Geheimnis Gottes zu zehren, der sich ihnen unablässig in der Liturgie
und in den verschiedenen Augenblicken des monastischen Lebens schenkt.
Zudem soll die Oberin den Nonnen die geeigneten Mittel für die
geistliche und doktrinelle Ausbildung an die Hand geben und sie zu einem
ständigen Wachstum anspornen, wie es die Treue zu dem immer neuen
Geschenk der göttlichen Berufung verlangt.
Die Ausbildung ist ein Recht und eine Pflicht eines jeden Klosters, das
sich auch der Mitarbeit von auswärtigen Personen bedienen kann, vor
allem von dem Institut, dem es eventuell angeschlossen ist. Wenn das der
Fall ist, wird die Oberin die Beteiligung an jenen Fernkursen billigen können,
die sich auf den Stoff des Ausbildungsprogrammes des Klosters beziehen.
Wenn ein Kloster von sich aus diese Aufgabe nicht zu leisten vermag, können
einige Unterrichtseinheiten gemeinsam in einem der Klöster desselben
Instituts und gewöhnlich in derselben Gegend organisiert werden. Die
beteiligten Klöster setzen dafür die Bedingungen, die Häufigkeit
und Dauer in der Weise fest, daß die grundlegenden Erfordernisse der
kontemplativen Berufung zum Leben in Klausur und die Mabgaben der eigenen
ratio formationis eingehalten werden. Die Klausurvorschriften
gelten auch für das Verlassen der Klausur zu Ausbildungszwecken. (81)
Der Besuch von Ausbildungskursen kann freilich die systematische und
stufenweise Formung in der eigenen Kommunität nicht ersetzen.
Jedes Kloster muß tatsächlich Baumeister seiner Lebendigkeit
und seiner Zukunft sein können. Es ist daher nötig, daß es
vor allem im Bereich der Ausbildung selbständig wird; diese darf sich
ja nicht nur an einige seiner Mitglieder richten, sondern soll die ganze
Kommunität einbeziehen, damit sie zum Ort eines leidenschaftlichen
Fortschritts und geistlichen Wachstums werde.
Autonomie des Klosters
25. Die Kirche erkennt jedem Kloster sui iuris eine gebührende
rechtliche Automonie seines Lebens und seiner Leitung zu, kraft derer es
in der Kirche seine eigene Ordnung hat und sein Erbe unversehrt bewahren
kann. (82)
Die Automonie begünstigt die Lebensstabilität und die innere
Einheit jeder Kommunität, indem sie die besseren Bedingungen für
die Ausübung der Kontemplation gewährleistet.
Diese Autonomie ist ein Recht des Klosters, das seiner Natur nach
autonom ist, weshalb sie nicht durch Eingriffe von außen eingeschränkt
oder geschmälert werden kann. Die Autonomie bedeutet jedoch nicht
Unabhängigkeit von der kirchlichen Autorität, sondern sie ist
gebührend, angemessen und passend im Hinblick auf den Schutz des
Charakters und der Identität eines Klosters, das die gänzlich
kontemplative Lebensform hat.
Diese Autonomie zu wahren und zu schützen, ist Sache des
Ortsordinarius. (83)
In den ihrer Aufsicht anvertrauten Klöstern üben der Diözesanbischof
(84) oder der Ordensobere, wenn es einen gibt, ihren Auftrag gemäß
den Gesetzen der Kirche und den Konstitutionen aus. Diese müssen
angeben, was deren Zuständigkeit ist, insbesondere was den Vorsitz
bei den Wahlen, die Visitation und die Güterverwaltung betrifft.
Sobald die Klöster autonom und voneinander unabhängig sind,
bedarf jede Form von Koordinierung zwischen ihnen im Hinblick auf das
Gemeinwohl der Zustimmung der Klöster selbst und der Billigung durch
den Heiligen Stuhl.
Beziehungen zu den männlichen Instituten
26. Im Laufe der Jahrhunderte hat der Heilige Geist in der Kirche
Ordensfamilien hervorgebracht, die aus verschiedenen, in derselben
Spiritualität lebendig vereinten, aber voneinander und oft in der
Lebensform unterschiedenen Zweigen bestehen.
Die Nonnenklöster hatten zu den entsprechenden männlichen
Instituten verschiedene Beziehungen, die in unterschiedlicher Weise
konkrete Gestalt angenommen haben.
Eine Beziehung zwischen den Klöstern und dem entsprechenden männlichen
Institut kann unter Wahrung der Klosterdisziplin das Wachsen in der
gemeinsamen Spiritualität fördern. So gesehen zielt der Anschluß
der Klöster an das männliche Institut unter Beachtung der
rechtlichen Autonomie, die jedem eigen ist darauf ab, in den Klöstern
selbst den ursprünglichen Geist der Ordensfamilie zu bewahren, um ihn
in einer ausschließlich kontemplativen Dimension zu verkörpern.
Das einem männlichen Institut angeschlossene Kloster behält
seine eigene Lebensweise und Leitung. (85) Deshalb soll die Definition der
auf das geistliche Wohl ausgerichteten gegenseitigen Rechte und Pflichten
die tatsächliche Autonomie des Klosters schützen.
Aus der neuen Sicht und Perspektive, in der die Kirche heute die Rolle
und die Präsenz der Frau sieht, gilt es, die wenn noch
vorhandene Form jenes Rechtsschutzes seitens der Männerorden
und der Ordensoberen zu überwinden, welche die Autonomie der Nonnenklöster
in der Tat einschränken kann.
Die männlichen Oberen sollen ihre Aufgabe im Geist der
Zusammenarbeit und des demütigen Dienens erfüllen, indem sie
jede unrechtmäßige Unterordnung ihnen gegenüber vermeiden,
damit die Nonnen mit der Freiheit des Geistes und Verantwortungsgefühl
über das, was ihr religiöses Leben betrifft, entscheiden.
VIERTER TEIL
ASSOZIATIONEN UND FODERATIONEN
27. Die Assoziationen und Föderationen zwischen Klöstern sind
Hilfsund Koordinierungs-Organismen, damit sie ihre Berufung in der Kirche
angemessen verwirklichen können. Ihr Hauptzweck besteht also darin,
die Werte des kontemplativen Lebens der Klöster, die zu einer solchen
Föderation gehören, zu schützen und zu fördern. (86)
Solche Organismen sollen vor allem dort gefördert werden, wo keine
anderen wirksamen Formen der Koordinierung und Hilfe bestehen und sich
daher die Kommunitäten außerstande sehen könnten, auf
grundlegende Bedürfnisse verschiedenster Art zu antworten.
Die in diesem Dokument auf die Föderationen bezogenen Vorschriften
gelten auch für die Assoziationen, wobei ihre rechtliche Struktur und
ihre Statuten berücksichtigt werden müssen.
Die Errichtung jeglicher Art von Assoziationen, Föderationen bzw.
Konföderationen von Nonnenklöstern ist dem Apostolischen Stuhl
vorbehalten, in dessen Zuständigkeit es auch gehört, ihre
Statuten zu approbieren, die notwendige Aufsicht und Autorität über
sie auszuüben (87) und die Klöster den Vereinigungen
zuzuschreiben oder sie von ihnen zu trennen.
Die Entscheidung, sich ihnen anzuschließen oder nicht, hängt
von der einzelnen Kommunität ab, deren Freiheit respektiert werden muß.
28. Da die Föderation dem Kloster zu Diensten steht, muß sie
dessen rechtliche Autonomie respektieren; sie besitzt keine
Leitungsautorität über das Kloster und kann deshalb über
nichts, was das Kloster betrifft, entscheiden; sie hat keine
Vertretungsfunktion des Ordens.
Die zu einer Föderation zusammengeschlossenen Klöster leben
die geschwisterliche Gemeinschaft untereinander, wie es ihrer klösterlichen
Berufung entspricht, nicht durch eine Fülle von Zusammenkünften
und gemeinsamen Erfahrungen, sondern in gegenseitiger Unterstützung
und prompter Zusammenarbeit in der Hilfeleistung, wobei jeder im Mabe
seiner Möglichkeiten und unter Achtung der Autonomie seinen Beitrag
leistet.
Im Geist des Dienstes, wie er dem Evangelium entspricht, setzen es sich
die Föderationen zum Ziel, auf die konkreten und realen Bedürfnisse
der Kommunitäten zu antworten, indem sie deren Hingabe an die
ausschließliche Gottsuche, die Einhaltung der Regel und die Dynamik
der inneren Einheit fördern.
Die Hilfen, die die Föderationen zur Lösung gemeinsamer
Probleme anbieten können, betreffen vor allem die angemessene
Erneuerung und auch Reorganisation der Klöster, die Aus- und
Weiterbildung und die gegenseitige wirtschaftliche Unterstützung.
(88)
Die Bedingungen für die Zusammenarbeit der Klöster mit der Föderation
werden von der Versammlung der Oberinnen der Klöster vorgelegt und
beschlossen, die auf Grund der approbierten Statuten die Aufgaben präzisieren,
welche die Föderation zum Nutzen und zur Hilfe der Klöster erfüllen
soll.
Gewöhnlich ernennt der Heilige Stuhl einen Ordensmann als
Assistenten, an den er in besonderen Fällen oder, wenn er es für
notwendig hält, einige Befugnisse und Aufträge delegieren kann.
Zu den Aufgaben des Assistenten gehört es, dafür zu sorgen, daß
in der Föderation der authentische Geist des ganz auf die
Kontemplation ausgerichteten Lebens des eigenen Ordens bewahrt und
vermehrt wird, im Geist brüderlichen Dienstes mitzuhelfen bei der
Leitung der Föderation und bei den wichtigsten wirtschaftlichen
Problemen sowie zu einer soliden Ausbildung der Novizinnen und Professen
beizutragen.
Die Ausbildung
29. Der Ausbildungsdienst, den die Föderation anbieten kann, hat
subsidiären Charakter.89 Die föderierten Klöster sollen
eine ratio formationis erstellen, die konkrete
Anwendungsbestimmungen enthalten (90) und zum Eigenrecht eines Klosters
gehören soll, nachdem sie nach vorheriger Beschlußfassung durch
das Konventualkapitel dem Heiligen Stuhl vorgelegt worden ist.
Jedes Kloster hat von Rechts wegen sein Noviziat. Doch kann die Föderation,
auch wenn ein Zentralismus vermieden werden soll, ein Noviziat und andere
Lehrangebote für Klöster einrichten, die, weil es an
Kandidatinnen, Lehrpersonal oder anderem fehlt, nicht von sich aus diese
Aufgabe leisten können und von einem solchen Angebot frei Gebrauch
machen wollen; diese Ausbildungsangebote, die in der ratio
formationis bestimmt sind, sollen in einem Kloster, gewöhnlich
der Föderation, abgehalten werden, (91) wobei die grundlegenden
Erfordernisse des kontemplativen Lebens in Klausur zu achten sind.
Die Föderationen streben für die Kommunitäten eine
stufenweise Unabhängigkeit an, vor allem was die ständige
Weiterbildung betrifft, die den Einsatz auf geistlichem Gebiet und die
Verpflichtung zu einem nicht nur gelegentlichen, sondern fortwährenden
Studium einschliebt, wodurch in den Klöstern die Entwicklung einer
kontemplativen Kultur und Geisteshaltung gefördert wird.
Erneuerung und Hilfe für die Klöster
30. Die Föderationen können wirksam zusammenarbeiten, um den
Klöstern dadurch neue Kraft zu geben, daß sie den Impuls zur
Berufung im Zusammenhang mit den wesentlichen Elementen ihrer Spiritualität,
in der gänzlich kontemplativen Dimension der Lebensform, erneuern und
zur leidenschaftlichen Einhaltung der Regel und der Konstitutionen
anspornen.
Die Klöster einer Föderation sind zur gegenseitigen Hilfe
verpflichtet, die bei wirklicher Notwendigkeit und unter Vermeidung von
Instabilität auch den Austausch von Nonnen einschließen kann.
(92)
Es ist Sache der einzelnen Kommunitäten, über eine Bitte um
Hilfe und die Antwort darauf im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu
entscheiden.
Die Klöster, die nicht mehr in der Lage sind, das reguläre
Leben zu gewährleisten, oder die sich in einer besonders schweren
Situation befinden, können sich an die Präsidentin und ihren Rat
mit der Bitte wenden, nach einer angemessenen Lösung zu suchen.
Wenn es eine Kommunität geben sollte, die nicht mehr über die
Voraussetzungen verfügt, um frei, autonom und verantwortlich zu
handeln, soll die Präsidentin den Diözesanbischof und, wenn es
ihn gibt, den Ordensoberen benachrichtigen und den Fall dem Heiligen Stuhl
vorlegen. (93)
SCHLUSS
31. Mit dieser Instruktion soll die hohe Wertschätzung der Kirche für
das gänzlich auf Kontemplation hin ausgerichtete Leben der
Klausurschwestern bekräftigt werden. Zudem drückt die Kirche
ihre Sorge um die Wahrung der Authentizität dieser Lebensform aus, »um
es in dieser Welt an keinem Strahl der göttlichen Schönheit
fehlen zu lassen, der den Weg des menschlichen Daseins erhellt«. (94)
Die Segensworte, die der Heilige Vater Papst Johannes Paul II.
gesprochen hat, mögen alle kontemplativen Klausurschwestern stärken
und ermutigen: »Wie die Apostel, im Abendmahlssaal mit Maria und
anderen Frauen im Gebet versammelt, mit dem Heiligen Geist erfüllt
wurden (vgl. Apg 1,14), so rechnet heute die Gemeinschaft der Gläubigen
damit, auch dank eurer Gebete ein neues Pfingsten erfahren zu dürfen
durch ein wirksameres Zeugnis für das Evangelium an der Schwelle des
dritten Jahrtausends. Liebe Schwestern, ich empfehle eure Gemeinschaften
und jede einzelne von euch wie auch alle, die danach trachten, eure
geistliche Erfahrung zu teilen, Maria, der treuen Jungfrau und Gott
geweihten Wohnstatt, an. Die Mutter des Herrn möge erreichen, daß
von jedem eurer Klöster erneut ein Strahl jenes Lichtes in die ganze
Welt ausstrahle, das die Welt umfing, als das Wort Fleisch wurde und unter
uns Wohnung nahm!«. (95)
Am 1. Mai 1999 hat Papst Johannes Paul II. das vorliegende Dokument der
Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die
Gesellschaften des apostolischen Lebens approbiert und dessen Veröffentlichung
gebilligt.
Aus dem Vatikan, am 13. Mai 1999, dem Hochfest Christi Himmelfahrt
Eduardo Card. Martínez Somalo Prafekt
Piergiorgio Silvano Nesti Sekretär
INHALT
Einleitung
Erster Teil Bedeutung und Wert der Klausur der Nonnen
Im Geheimnis des Sohnes, der die Liebesgemeinschaft mit dem Vater lebt
Im Geheimnis der Kirche, die ihre ausschliebliche Vereinigung mit dem Bräutigam
Christus lebt
Die Klausur in ihrer asketischen Dimension
Teilnahme der Nonnen des gänzlich kontemplativen Lebens an der
Gemeinschaft und Sendung der Kirche
Zweiter Teil Die Klausur der Nonnen
Die päpstliche Klausur
Klausur gemäb den Konstitutionen
Die Nonnenklöster der alten monastischen Tradition
VORSCHRIFTEN ZUR PAPSTLICHEN KLAUSUR DER NONNEN
Allgemeine Grundsätze
Verlassen und Betreten der Klausur
Versammlungen der Nonnen
Die sozialen Kommunikationsmittel
Uberwachung der Klausur
Dritter Teil Ausdauer in der Treue
Die Ausbildung
Autonomie des Klosters
Beziehungen zu den männlichen Instituten
Vierter Teil Assoziationen und Föderationen
Schluss
(1) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben über das
geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt Vita consecrata
(25. März 1996), 59.
(2) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Göttliche
Offenbarung Dei Verbum, 8; Johannes Paul II., Nachsynodales
Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 14; 32;
Katechismus der Katholischen Kirche, 555; Hl. Thomas von Aquin, Summa
Theologiae, III, 45, 4, ad 2: »Es erschien die ganze
Dreifaltigkeit: der Vater in der Stimme, der Sohn im Menschen, der Heilige
Geist in der leuchtenden Wolke«; Kassian, Conlat. 10, 6: PL
49, 827: »Er zog sich allein zum Gebet auf den Berg zurück, um
uns so, indem er uns ein Beispiel von Verborgenheit gab, zu lehren, damit
auch wir, wenn wir uns aus ganzem, reinem Herzen zu Gott hinziehen lassen
wollen, uns ebenso aus aller Unruhe und Verwirrung der Menschen zurückziehen«;
Wilhelm von Saint Thierry, Ad fratres de Monte Dei, I, 1: »Das Leben
in der Einsamkeit wurde vom Herrn selbst vertraulich vollzogen, während
er mit den Jüngern zusammen war, als er auf dem Heiligen Berg verklärt
wurde und dadurch in ihnen ein derartiges Verlangen weckte, daß
Petrus unvermittelt sagte: Wie glücklich wäre ich, für
immer hier bleiben zu können!«.
(3) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 18; 112.
(4) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche Lumen
gentium, 63.
(5) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris Mater (25. März
1987); Ders., Botschaft an die Klausurschwestern Italiens und der Welt
(Loreto, 10. September 1995), 2: »Was anders ist das Leben in der
Klausur als die ständige Erneuerung eines Ja, das die
Pforten des eigenen Seins für die Aufnahme des Erlösers öffnet?
Ihr sagt dieses Ja in der täglichen Zustimmung zum göttlichen
Wirken und in der hingebenden Betrachtung der Erlösungsgeheimnisse«.
(6) 3 Vgl. II. Vat. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie
Sacrosanctum Concilium, 2; Kongregation für die
Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über
einige Aspekte der christlichen Meditation Orationis formas (15.
Oktober 1989), 1; Katechismus der Katholischen Kirche, 2566-2567.
(7) II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des
Ordenslebens Perfectae caritatis, 7; vgl. Johannes Paul II.,
Angelus (17. November 1996): »Welch unschätzbares Gut für
die Kirche und die Gesellschaft sind die Gemeinschaften kontemplativen
Lebens!«.
(8) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche
Lumen gentium, 46 a; Paul VI., Motu Proprio Ecclesiae sanctae (6.
August 1966), II, 30-31; Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute,
Die kontemplative Dimension des Ordenslebens (12. August 1980), 24-29;
Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die
Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum
institutioni (2. Februar 1990), IV, 72-85; Johannes Paul II.,
Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März
1996), 8; 59.
(9) Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Gaudete in Domino (9. Mai
1975), VI: »Die im Heiligen Geist erneuerte Kirche kann, solange sie
nur ihrem Wesen und ihrer Sendung treu bleibt, tatsächlich als die
wahre Jugend der Welt angesehen werden«.
(10) Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmat. Konstitution über
die Kirche Lumen gentium, 46; Codex des kanonischen Rechtes,
can. 577; Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute,
Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
Venite seorsum (15. August 1969), I; Johannes Paul II.,
Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März
1996), 59; Ders., An die Klausurschwestern Afrikas (Nairobi, 7. Mai 1980),
3: »In eurem Gebetsleben setzt sich das Lob Christi für seinen
ewigen Vater fort. Die Vollständigkeit seiner Liebe zum Vater und
seines Gehorsams dem Willen des Vaters gegenüber spiegelt sich in
eurer radikalen Liebesweihe wider. Seine selbstlose Aufopferung für
seinen Leib, die Kirche, kommt in der Darbringung eures Lebens in der
Vereinigung mit seinem Opfer zum Ausdruck«.
(11) Vgl. II: Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche
Lumen gentium, 46; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol.
Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 14.
(12) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 59.
(13) Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitete,
Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
Venite seorsum (15. August 1969), I.
(14) 3 Vgl. Johannes Paul II., Apostol. Schreiben Mulieris
dignitatem (15. August 1988), 26: »Wir befinden uns hier mitten
im Ostergeheimnis, das Gottes bräutliche Liebe zutiefst offenbart.
Christus ist der Bräutigam, weil er sich hingegeben hat:
Sein Leib wurde hingegeben, sein Blut wurde vergossen
(vgl. Lk 22,19-20). So hat er seine Liebe bis zur Vollendung
erwiesen (Joh 13,1). Die aufrichtige Hingabe, die im
Kreuzesopfer enthalten ist, hebt endgültig den bräutlichen Sinn
der Liebe Gottes hervor. Christus ist als Erlöser der Welt der Bräutigam
der Kirche. Die Eucharistie ist das Sakrament unserer Erlösung. Sie
ist das Sakrament des Bräutigams und der Braut«.
(15) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 59; vgl. Ders., Schreiben an die
Klausurschwestern der Klarissinnen zum 800. Geburtstag der hl. Klara (11.
August 1993), 7: »Tatsächlich war das ganze Leben Klaras eine
Eucharistie, weil sie ebenso wie Franziskus von ihrer Klausur aus ständig
Gott im Gebet dankte mit Lob, Flehen und Fürbitte, mit Weinen,
Sich-Hinschenken und Opfern. Alles wurde in ihr aufgenommen und, vereint
mit der unendlichen Danksagung des eingeborenen Sohnes, dem
Vater dargebracht«; Sel. Elisabeth von der Hl. Dreifaltigkeit,
Schriften, Einkehr 10, 2: »Ein Lobpreis ist in der Danksagung
immer enthalten. Jede ihrer Handlungen, ihrer Bewegungen, jeder Gedanke
und jede Bestrebung, die sie hegen, sind im selben Augenblick, wo sie
tiefer in der Liebe Wurzel fassen, gleichsam ein Echo des ewigen Sanctus«.
(16) Vgl. Hl. Gregor der Grosse, Homilien über die Evangelien,
Homilie 38, 3: PL 76, 1283: »Gottvater feierte in der Tat die
Hochzeit seines göttlichen Sohnes, als er ihn im Schobe der Jungfrau
mit der menschlichen Natur vereinigte, als er wollte, daß er, der
vor aller Zeit Gott war, am Ende der Zeiten Mensch wurde«; Hl.
Antonius von Padua, Predigten, 20. Sonntag nach Pfingsten, I, 4: »Die
Weisheit, der Sohn Gottes, hat das Haus seiner Menschheit im Schobe der
seligen Jungfrau errichtet, ein Haus, getragen von sieben Säulen, das
heibt von den Gaben der siebenförmigen Gnade. Man könnte es auch
so ausdrücken: Er feierte die Hochzeit seines Sohnes«; Johannes
Paul II., Apostol. Schreiben über die Heiligung des Sonntags Dies
Domini (31. Mai 1998), 12: Gott »offenbarte sich wie der Bräutigam
gegenüber der Braut (vgl. Hos 2,16-24; Jer 2,2; Jes 54,4-8)...
Es gilt, die bräutliche Intensität zu erfassen, die vom Alten
bis zum Neuen Testament die Beziehung Gottes zu seinem Volk kennzeichnet.
So zum Beispiel drückt es jene wunderbare Stelle bei Hosea aus: ...Ich
traue dich mir an auf ewig; ich traue dich mir an um den Brautpreis von
Gerechtigkeit und Recht, von Liebe und Erbarmen, ich traue dich mir an um
den Brautpreis meiner Treue: Dann wirst du den Herrn erkennen (Hos
2,21-22)«.
(17) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe
Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 12: »So
rufen sie... jenen wunderbaren Ehebund in Erinnerung, den Gott begründet
hat und der erst in der kommenden Welt ganz offenbar wird, den Ehebund der
Kirche mit Christus, ihrem einzigen Bräutigam«; Johannes
Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März
1996), 3; 34.
(18) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 59.
(19) Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in
der Welt von heute Gaudium et spes, 19: »Ein besonderer
Wesenszug der Würde des Menschen liegt in seiner Berufung zur
Gemeinschaft mit Gott«.
(20) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 59; vgl. II. Vat. Konzil,
Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium,
2.
(21) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 34; Ders., Apostolisches Schreiben
Mulieris dignitatem (15. August 1988), 20; Hl. Kongregation für
die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über das
kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15.
August 1969), IV.
(22) Vgl. Hl. Ambrosius, De institutione virginis, 24: PL 16,
326-327.
(23) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 59.
(24) Vgl. Hl. Benedikt, Regel, 72, 11: »Absolut nichts
darf Christus übergeordnet werden«: CSEL 75, 5.163; Maximus
Confessor, Liber asceticus, Nr. 43: PG 90, 953 B: »Geben
wir uns mit ganzem Herzen dem Herrn hin, um ihn ganz aufzunehmen«;
Johannes Paul II., Schreiben an die Karmelitinnen zum 400. Todestag
der hl. Theresia von Avila (31. Mai 1982): »Ich zweifle nicht
daran, daß die Karmelitinnen von heute nicht weniger als jene von
gestern voll Freude das Ziel jenes Absoluten anstreben, um den tiefen
Ansprüchen, die aus einer totalen Liebe zu Christus und einer
vorbehaltlosen Hingabe an die Sendung der Kirche erwachsen, in
angemessener Weise zu entsprechen«.
(25) Vgl. Hl. Gregor der Grosse, Homilien über Ezechiel,
Buch 2, Homilie 16, 8: CSEL 142, 348: »Wenn jemand dem allmächtigen
Gott alles darbringt, was er hat, sein ganzes Leben, alles, dessen er sich
erfreut, ist das ein Opfer ... Und genau das machen diejenigen, die sich
aus dieser Welt zurückziehen«.
(26) II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung
des Ordenslebens Perfectae caritatis, 7.
(27) Vgl. Hl. Augustinus, Sermo 339,4: PL 38,1481: »Keiner
würde mich in der Liebe zu einem sicheren, ruhigen beschaulichen
Leben übertreffen; es gibt nichts Besseres, nichts Köstlicheres,
als fern von Lärm und Getriebe den göttlichen Schatz zu ergründen.
Das ist eine schöne, eine gute Sache«; Guigo von Kastell, Lob
des Einsiedlerlebens, Consuetudines, 80, 11: PL 153,
757-758: »Nichts eignet sich besser als die Einsamkeit, die
Lieblichkeit der Psalmodie, den Einsatz der Lesung, die Glut der Gebete,
die tiefgehenden Meditationen, die Verzückung der Kontemplation und
die Taufe durch die Tränen zu fördern«; Hl. Eucherius
von Lyon, Lob der Abgeschiedenheit, Brief an Hilarius, 3: PL 50,
702-703: »Mit Recht nenne ich die Einsiedlerklause
uneingegrenzten Tempel unseres Gottes... Zweifellos soll man glauben, daß
Gott unmittelbarer dort gegenwärtig ist, wo er sich leichter finden läbt«.
(28) Vgl. Hl. Basilius der Grosse, Die wahre Integrität der
Jungfräulichkeit, 49: PG 30, 765 C: »Die Seele der
Jungfrau, Braut Christi, ist wie eine reine Quelle...; sie darf nicht
durch Worte, die von auben kommen und gehört werden, aufgewühlt
oder durch Bilder, die den Blick treffen, aus ihrer gelassenen Ruhe
herausgerissen werden, so daß sie, wenn sie ihr Bild und die Schönheit
des Bräutigams wie in einem ganz reinen Spiegel betrachtet, immer
mehr von seiner wahren Liebe erfüllt wird«.
(29) Vgl. Hl. Johannes vom Kreuz, Aufstieg zum Berge Karmel, 2,
5, 6.
(30) Hl. Gregor von Nazianz, Gedichte, I, 2,1, V. 20: PG 37,
523-524.
(31) Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern
(Loreto, 10. September 1995), 3.
(32) Vgl. Hl. Bonaventura, Zu Ehren der hl. Agnes, Jungfrau und Märtyrerin,
Serm. 1: Opera Omnia IX, 504 b: »Wenn ein Mensch kostet,
wie süb der Herr ist, zieht er sich von den äuberen Betätigungen
zurück; dann tritt er in sein Herz ein und bereitet sich ganz auf die
Betrachtung Gottes vor, die ganz auf die ewige Herrlichkeit ausgerichtet
ist; dann beginnt er zu strahlen und wird vom ewigen Glanz erfabt. Wenn
die Seele diesen unvergleichlich Schönen sähe, könnten alle
Bande dieser Welt sie nicht mehr von ihm abhalten«.
(33) Vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute,
Die kontemplative Dimension des Ordenslebens (12. August 1980),
26; Vgl. Hl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und
die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instruktion Das brüderliche
Leben in Gemeinschaft (2. Februar 1994), 59: »Die
Gemeinschaft des kontemplativen Typs (die Christus auf dem Berg darstellt)
konzentriert sich auf die doppelte Gemeinschaft mit Gott und mit ihren
Mitgliedern. Sie hat eine äuberst wirksame apostolische Perspektive,
die jedoch zu einem guten Teil im Geheimnis verborgen bleibt«;
Johannes Paul II., Ansprache an den Klerus, die Ordensleute und die
Klausurschwestern (Chiavari, 18. September 1998), 4: »Und nun
richte ich noch ein eigenes Wort an euch, liebe Klausurschwestern, seid
ihr doch das Zeichen der ausschlieblichen Vereinigung der Kirche als Braut
mit ihrem über alles geliebten Herrn. Ihr werdet von einer
unwiderstehlichen Anziehungskraft angetrieben, die euch zu Gott hinzieht,
dem ausschlieblichen Ziel jedes eurer Gefühle und jeder eurer
Handlungen. Die kontemplative Versenkung in die Schönheit Gottes ist
zu eurem Erbe geworden, zu eurem Lebensprogramm, zu eurem Anwesendsein in
der Kirche«.
(34) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche
Lumen gentium, 4: »So erscheint die ganze Kirche als das
von der Einheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes her
geeinte Volk«; Hl. Cyprian, Das Gebet des Herrn,
23.
(35) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 46; Kongregation für die
Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen
Lebens, Instruktion Das brüderliche Leben in Gemeinschaft (2.
Februar 1994), 10: »Das geschwisterliche Leben in Gemeinschaft,
in einem Kloster, soll ein lebendiges Zeichen des Geheimnisses der Kirche
sein«.
(36) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 42.
(37) II. Vat. Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der
Kirche Ad gentes, 2.
(38) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 72; Ders., Enzyklika Redemptoris
missio (7. Dezember 1990), 23.
(39) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe
Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 7; Johannes Paul
II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März
1996), 8; 59.
(40) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 953; Hl. Klara von
Assisi, Brief an Agnes von Prag, 8: Schriften, SC 325, 102: »Und
um es mit den Worten des Apostels zu sagen: Ich halte dich für eine
Mitarbeiterin Gottes selbst und für eine Stütze der schwachen
und schwankenden Glieder seines unaussprechlichen Leibes«.
(41) Cántico espiritual, estr. 29,2; vgl. Johannes Paul
II.,Homilie, Sankt Peter, 30. November 1997: »Insbesondere
bitte ich die Klausurschwestern, durch ihr ständiges Gebet der
Anbetung und Kontemplation des Geheimnisses des Kreuzes und der
Auferstehung das eigentliche Herzen der Mission zu sein«.
(42) Ms B, 3 v.
(43) Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern, Nairobi, 7.
Mai 1980; vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit
der Kirche Ad gentes, 40: »Die Institute des kontemplativen
Lebens sind durch ihre Gebete, Bubwerke und Entsagungen von gröbter
Bedeutung für die Bekehrung der Seelen, da Gott es ist, der auf die
Bitte hin Arbeiter in seine Ernte schickt (vgl. Mt 9,38), die
Nichtchristen für die Botschaft des Evangeliums öffnet (vgl. Apg
16,14) und das Wort des Heils in ihren Herzen Frucht bringen läbt
(vgl. 1 Kor 3,7)«.
(44) Vgl. Sel. Jordanus von Sachsen, IV. Brief an die sel. Diana d'Andalò:
»Was du in deiner Stille vollbringst, vollbringe ich, indem ich von
Ort zu Ort wandere: das alles tun wir aus Liebe zu ihm. Er ist unser
einziges Ziel«.
(45) Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern
(Loreto, 10. September 1995), 4.
(46) Vgl. Hl. Irenäus, Adversus haereses, 4,20,8f.: PG 7,
1037: »Die Propheten machten ihre Prophezeiungen nicht nur mit
gesprochenen Worten, sondern auch durch Kontemplation und das Gespräch
mit Gott und durch alle ihre Handlungen, indem sie ausführten, was
der Geist ihnen empfahl«.
(47) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 59.
(48) Ebd.
(49) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit
der Kirche Ad gentes, 18.
(50) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche
Lumen gentium, 45; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe
in der Kirche Christus Dominus, 15; Codex des kanonischen
Rechtes, can. 586, § 2.
(51) Vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute
und Hl. Kongregation für die Bischöfe, Direktiven Mutuae
Relationes (14. Mai 1978), 25; Hl. Kongregation für die
Ordensleute Und säkularinstitute, Die kontemplative Dimension des
Ordenslebens (12. August 1980), 26.
(52) II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche Lumen
gentium, 46 b.
(53) Vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute,
Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
Venite seorsum (15. August 1969), VII.
(54) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Vollversammlung der Hl.
Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute (7. März
1980), 3: »Das Aufgeben der Klausur würde die Minderung dessen
bedeuten, was das Spezifische an einer der Formen des Ordenslebens ist,
durch welche die Kirche gegenüber der Welt den Vorrang der
Kontemplation vor der Aktion, des Ewigen vor dem Zeitlichen zum Ausdruck
bringt«.
(55) Codex des kanonischen Rechtes, can. 667, § 3; vgl. Hl.
Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute,
Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
Venite seorsum (15. August 1969), Normen 1.
(56) Vgl. Paul VI., Motu proprio Ecclesiae Sanctae (6. August
1966), II, 30.
(57) Vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute,
Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
Venite seorsum (15. August 1969), IV.
(58) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe
Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 7; Johannes Paul
II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März
1996), 8; 59; Ders., Ansprache an die Klausurschwestern (Lisieux,
2. Juni 1980), 4: »Liebt eure Trennung von der Welt, die ganz mit der
Einsamkeit der Wüste in der Bibel vergleichbar ist. Paradoxerweise
ist dieser einsame Ort nicht leer. Dort spricht der Herr zu eurem Herzen
und bindet euch eng an sein Heilswerk«; Hl. Kongregation für die
Ordensleute und Säkularinstitute, Die kontemplative Dimension des
Ordenslebens (12. August 1980), 29.
(59) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 674.
(60) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern
(Bologna, 29. September 1997), 4: »Euer Leben, das mit seiner konkret
und wirksam zum Ausdruck gebrachten Trennung von der Welt den Primat
Gottes verkündet, hält ständig den Vorrang der
Kontemplation vor der Aktion, des Ewigen vor dem Zeitlichen wach«.
(61) Vgl. Paul VI., Motu proprio Ecclesiae Sanctae (6. August
1966), II, 31.
(62) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 667, § 3.
(63) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe
Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 9; Johannes Paul
II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März
1996), 6.
(64) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 667, § 3.
(65) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe
Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 16; Hl.
Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute,
Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
Venite seorsum (15. August 1969), Normen, 1; 9.
(66) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 59.
(67) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 667, § 4.
(68) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und
die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Richtlinien für die
Ausbildung in den Ordensinstituten Potissimum institutioni (2.
Februar 1990), IV, 81; 82.
(69) Vgl. ebd.
(70) Wenn es sich um die endgültige Überschreibung von Nonnen
mit ewigen oder feierlichen Gelübden handelt, müssen die
Vorschriften von can. 684, § 3, eingehalten werden.
(71) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 666: »Beim
Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel soll die erforderliche
Unterscheidung eingehalten werden«.
(72) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 65.
(73) Vgl. ebd.
(74) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester
Optatam totius, Nr. 16, Anm. 32: Hl.Bonaventura, Itinerarium
mentis in Deum, Prol., Nr. 4: Opera Omnia V, 296 a: »Niemand
möge glauben, ihm genüge die Lesung ohne Salbung, die
Spekulation ohne Hingabe, die Forschung ohne Verehrung, die Umsicht ohne
Begeisterung, der Fleib ohne Frömmigkeit, die Wissenschaft ohne
Liebe, der Verstand ohne Demut, das Studium ohne die göttliche Gnade,
die Beobachtungsgabe ohne die göttlich inspirierte Weisheit«.
(75) Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die
Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum
institutioni (2. Februar 1990), 74.
(76) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 68; Kongregation für die
Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen
Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 85.
(77) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache bei der Generalaudienz (4. Januar
1995), 8: »Die Kontemplativen binden sich in einem so erhabenen Stand
persönlicher Hingabe, daß er eine besondere Berufung erfordert,
die vor der Zulassung oder der Ablegung der ewigen Gelübde geprüft
werden mub«.
(78) II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die göttliche
Offennarung Dei verbum, 24: vgl. Pastoralkonstitution über
die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 22: »Tatsächlich
klärt sich nur im Geheimnis des fleischgewordenen Wortes das
Geheimnis des Menschen wahrhaft auf. Denn Adam, der erste Mensch, war das
Vorausbild des zukünftigen (vgl. Röm 5,14), nämlich Christi
des Herrn. Christus, der neue Adam, macht eben in der Offenbarung des
Geheimnisses des Vaters und seiner Liebe dem Menschen den Menschen selbst
voll kund und erschliebt ihm seine höchste Berufung«.
(79) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und
die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum
institutioni (2. Februar 1990), 81; Johannes Paul II., Ansprache an die
Klausurschwestern, Bologna (29. September 1997), 5: »Eure
Klostergemeinschaften mit ihrem eigenen Rhythmus von Gebet und Übung
schwesterlicher Liebe, wo die Einsamkeit von der süben Gegenwart des
Herrn erfüllt ist und die Stille die Seele bereit macht, auf seinen
inneren Rat zu hören, sind der Ort, wo ihr euch jeden Tag an dieser
liebevollen Erkenntnis des Wortes des Vaters schult«.
(80) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 619; 641; 661.
(81) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und
die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum
institutioni (2. Februar 1990), 82.
(82) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 586, § 1.
(83) Vgl. ebd., can. 586, § 2.
(84) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 615.
(85) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 614.
(86) Vgl. Pius XII., Apostol. Konstitution Sponsa Christi (21.
November 1950), VII, § 2, 2; Johannes Paul II., Nachsynodales
Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59.
(87) Vgl. Pius XII., Apostol. Konstitution Sponsa Christi (21.
November 1950), VII, § 3, § 4, § 6.
(88) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 59.
(89) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und
die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum
institutioni (2. Februar 1990), 81; 82.
(90) Vgl. ebd., 85.
(91) Vgl. ebd., 82.
(92) Vgl. Pius XII., Apostol. Konstitution Sponsa Christi (21.
November 1950), VII, § 8, 3.
(93) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe
Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 21; Codex des
kanonischen Rechtes, can. 616, § 4.
(94) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita
consecrata (25. März 1996), 109.
(95) Ansprache an die Klausurschwestern (Loreto, 10. September
1995), 4.
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