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PASTORALBESUCH IN LIECHTENSTEIN
TREFFEN VON JOHANNES
PAUL II.
MIT DEN ABGEORDNETEN UND
REGIERUNGSVERTRETERN
Vaduz (Liechtenstein)
Sonntag, 8. September 1985
Euer Durchlaucht! Exzellenz!
Sehr geehrter Herr Regierungschef,
sehr geehrte Damen und Herren!
1. Mit großem Interesse bin ich den Ausführungen gefolgt, die
Sie, Herr Regierungschef, im Namen der staatlichen Organe und Behörden des
Fürstentums Liechtenstein – in Anwesenheit des Durchlauchten Landesfürsten und
seines Stellvertreters, des Erbprinzen, und ihrer Gemahlinnen sowie des Bischofs
dieser Diözese und anderer Vertreter der Kirche – soeben dargelegt haben. Für
die ehrenden Grußworte bekunde ich Ihnen und allen, für die Sie gesprochen haben,
meinen aufrichtigen Dank.
Ihre Darlegungen haben das besonders enge Verhältnis
hervorgehoben, in dem Staat und Kirche in Fürstentum Liechtenstein zueinander
stehen. Dieses wurzelt in der jahrhundertealten christlichen Geschichte dieses
Landes, das den heiligen Luzius, einen der ersten Glaubensboten im rätischen
Gebiet, als seinen Schutzpatron verehrt. Die bereits in römischer Zeit
einsetzende Christianisierung dieser Gegend an den Ausläufern des Rätikon und am
Oberlauf des Rheins hat ununterbrochen in der darauffolgenden Zeit ihre
Fortsetzung gefunden.
Der christliche Glaube hat in den verschiedenen Epochen
auch hier reiche Früchte hervorgebracht und in der christlichen Kunst sowie im
religiösen Brauchtum eine deutliche Spur hinterlassen. Das kirchliche Leben hat
sich gefestigt und wirkt bis heute prägend auf die Gesellschaft ein. In jüngster
Zeit hat auch die Anwesenheit der Fürstlichen Familie in diesem Land dafür ihre
besondere Bedeutung. Das Fürstenhaus von Liechtenstein, das stets dem
katholischen Glauben verpflichtet war und der katholischen Kirche treu geblieben
ist, hat immer eine enge und gute Beziehung zum Heiligen Stuhl gepflegt. Wenn
man all dies bedenkt, so ist es verständlich, daß im Fürstentum Liechtenstein
der Gesetzgeber der römisch-katholischen Kirche als Landeskirche den besonderen
Schutz des Staates zusichert, wobei dennoch jedermann die Glaubens- und
Gewissensfreiheit gewährleistet ist und auch anderen Konfessionen das Recht auf
Religionsausübung innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen
Ordnung verbürgt ist. Gern richte ich an dieser Stelle an alle nichtkatholischen
Bürger dieses Landes einen besonderen brüderlichen Gruß der Wertschätzung und
Solidarität.
2. Als Nachfolger Petri, dem die göttliche Vorsehung die oberste
Hirtensorge für alle Kirchen anvertraut hat, bin ich heute zu einem
Pastoralbesuch in Ihr geschätztes Land gekommen, für das Sie als
Landtagsabgeordnete, als Regierungsmitglieder und als Zivilbehörden eine hohe
Verantwortung tragen. Ihr verantwortungsvoller Auftrag ergibt sich aus der
verfassungsmäßigen Definition Ihres Staatswesens, wonach das Fürstentum
Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und
parlamentarischer Grundlage ist und wonach die Staatsgewalt im Fürsten und im
Volk verankert ist. Im Grunde aber hat Ihr Auftrag ein noch tieferes Fundament.
Denn, so heißt es im Römerbrief, ”es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von
Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt.“ Diese Aussage des Völkerapostels
ist aber leider durch viele negative Geschichtserfahrungen erschüttert worden
und wird heute von nicht wenigen grundsätzlich hinterfragt.
Vor genau hundert
Jahren, im Jahre 1885, hat mein verehrter Vorgänger Papst Leo XIII. in seiner Enzyklika ”Immortale Dei“ einige grundlegende Gedanken über die christliche
Staatsordnung und namentlich über den theologischen Ursprung der Staatsgewalt
geäußert. Er mahnt darin die Staatsmänner, vor allem auf Gott und seinen Willen
zu blicken, auf den höchsten Herrscher der Welt.
Ich weiß, daß die Probleme, für die ein Politiker heutzutage Lösungen finden und durchsetzen muß, sehr komplex
sind. Ich sehe aber auch, daß die Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft bei
der Suche nach Problemlösungen heute immer wieder auf historische, ethische und
religiöse Voraussetzungen zurückverwiesen sind. Gerade der christliche Politiker muß sich ein feines Gespür
für die aller Tagespolitik vorausliegenden
gesellschaftlichen Grundbedingungen bewahren. Er muß von einem soliden Wert- und Verantwortungsbewußtsein her handeln. Er kann sein vom christlichen Glauben
geprägtes und fortwährend zu prägendes Gewissen bei seinen Beratungen und
Entscheidungen niemals dispensieren. Gerade bei der heutigen Viefalt der
Ansichten und Absichten ist vom gläubigen Christen, der in einer
gesellschaftlichen Führungsposition steht, ein klarer Standpunkt gefordert.
3.
Als sichtbares Oberhaupt der Kirche Christi, welche als Wesensmerkmale die
Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität besitzt, bin ich in
besonderem Maße verpflichtet, dafür meine Stimme zu erheben, daß überall dort,
wo diese Kirche in ihren Gliedern lebt, das Eine, Heilige, Katholische und
Apostolische auch wirklich unter ihnen aufleuchte. Bei der gemeinsamen
Eucharistiefeier heute morgen ist dies auf einzigartige Weise in unserer Mitte
geschehen. Das ganze Leben der Gläubigen und die Gestaltung ihres Gemeinwesens
soll aber davon erfaßt und geprägt werden.
Ich habe eingangs auf die christliche
Tradition dieses Landes hingewiesen und wünsche von Herzen, daß die heutigen
Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen auf diesem kostbaren und kraftvollen
Erbe weiterbauen. Dies ist notwendig für die Bewahrung der Identität dieser
kleinen Volksgemeinschaft. Die negativen ideologischen Beeinflussungen, denen
heute auch die Menschen dieses Landes ausgesetzt sind, dürfen niemals an der
gesunden sittlichen Substanz zehren, die auch eine hoffnungsvolle,
menschenwürdige Zukunft zu gewährleisten vermag.
4. Durch die Zusammenarbeit auf
internationaler Ebene, vor allem im Hinblick auf die Frage der Sicherheit und
Zukunft Europas und der Gemeinschaft der europäischen Länder überhaupt, bestehen
in neuester Zeit bereits wertvolle Kontakte zwischen dem Fürstentum
Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl. Der glückliche Umstand wollte es, daß
diese erst vor kurzem in der Form offizieller diplomatischer Beziehungen ihre
feierliche Bestätigung gefunden haben. Es ist das gemeinsame Ziel, nach besten
Kräften einen wirksamen Beitrag für Gerechtigkeit und Frieden in der Welt zu
leisten. Mit diesem Bemühen entspricht die Kirche einem lebenswichtigen Anliegen,
welches das Zweite Vatikanische Konzil, das vor 20 Jahren seinen Abschluß fand,
in einem eigenen Kapitel der Pastoralkonstitution ”Gaudium et Spes“ unter dem
Titel ”Die Forderung des Friedens und der Aufbau der Volkergemeinschaft“ behandelt.
Dabei gilt: ”Die Staatsbürger sollen eine hochherzige und treue Vaterlandsliebe
pflegen, freilich ohne geistige Enge, vielmehr so, daß sie dabei das Wohl der
ganzen Menschheitsfamilie im Auge behalten, die ja durch die mannigfachen Bande
zwischen den Rassen, Völkern und Nationen miteinander verbunden ist“. Die
Menschheitsfamilie, aufgebaut aus den einzelnen Volkerfamilien, hat – so groß
sie auch ist – immer die Einzelfamilie zur natürlichen Grundlage. Ihre sittliche
Verfassung steht somit in engstem Zusammenhang mit der religiös-sittlichen
Qualität der einzelnen Familie. Sie gestatten, daß ich dies auch hier wiederhole
und, im Blick auf die moralische Integrität der Einzelfamilie und des ganzen
Gemeinwesens, an dieser Stelle noch einmal betone, wie entscheidend es heute ist,
für die Verteidigung der sittlichen Grundwerte in der Gesellschaft, besonders
für den Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens, mit aller Entschlossenheit
einzutreten. Das Zweite Vatikanische Konzil spricht hierzu eine deutliche Sprache: ”Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Anfgabe
der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt
werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu
schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen“.
5. Die klare Stimme, mit der die Kirche für das schwache, wehrlose Kind
eintritt, darf nicht ungehört verhallen; es ist die Stimme des Kindes selber,
das Gott ”im Schoß der Mutter gewoben“ hat, wie der Psalmist sagt. Niemand darf
diesen Schoß auf unmoralische Weise verletzen; wer dies tut, verletzt den Schoß
der Familie selber, der natürlichen ebenso wie der Völkerfamilie und der
Menschheitsfamilie. Möge deshalb auch das Fürstentum Liechtenstein – auf dem
sittlichen Fundament seines christlichen Erbes – alles unternehmen, um den Wert
und die Würde des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen wirksam zu schützen
und zu verteidigen. Die ”Charta der Familienrechte“, die vom Hl. Stuhl im Oktober
1983 allen Personen, Institutionen und Autoritäten vorgelegt worden ist, die mit
der Sendung der Familie in der heutigen Welt befaßt sind, versteht sich als eine
hilfreiche Wegweisung ”zugunsten der Familie, die geachtet und gegen jeden
widerrechtlichen Zugriff verteidigt werden muß“.
Das Lebensrecht des
ungeborenen Menschen gehört zu jenen unveräußerlichen Menschenrechten, für deren
Schutz und Verteidigung sich gerade auch Ihr Land in der Geschichte und vor
allem in der jüngsten Vergangenheit durch vielfältige opferbereite und auch
mutige Initiativen vorbildlich eingesetzt hat. Ich erinnere an die großzügigen
Hilfeleistungen für Flüchtlinge und Verwundete des letzten Weltkrieges durch das
Liechtensteinische Rote Kreuz, an die bereitwillige Aufnahme von Verfolgten,
denen Sie innerhalb Ihrer Landesgrenzen Gastfreundschaft gewahrt und eine neue
gesicherte Existenz ermöglicht haben. Dieses gereicht dem Fürstentum
Liechtenstein zur bleibenden Ehre.
Möge dieser mutige Einsatz für die Würde und
die Rechte des Menschen von gestern Ihr Volk, besonders die Verantwortlichen in
diesem Staat, auch heute und morgen als Vorbild und Auftrag in ihren
Entscheidungen leiten und verpflichten! Das wünsche ich Ihnen von Herzen und
erbitte ich vom Herrn und Richter der Geschichte und aller menschlichen
Geschicke.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen aufrichtig für Ihre
geschätzte Anwesenheit und Aufmerksamkeit. Möge Gott, der Allmächtige, Ihre
verantwortungsvolle Arbeit in Staat und Gesellschaft stets mit seinem Segen
begleiten. Maria, die Königin des Friedens, schenke Ihnen, Ihren Angehörigen und
den Ihrem Weltdienst anvertrauten Menschen in diesem ”lieben Heimatland“ (Landeshymne)
ihren mittäglichen Schutz und Beistand.
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