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APOSTOLISCHES SCHREIBEN ALS "MOTU PROPRIO" ERLASSEN ZUR
AUSRUFUNG DES HEILIGEN THOMAS MORUS ZUM PATRON DER REGIERENDEN UND DER
POLITIKER
JOHANNES PAUL II. ZU IMMERWÄHRENDEM GEDENKEN
1. Vom Leben und Martyrium des heiligen Thomas Morus geht eine Botschaft aus,
welche die Jahrhunderte durchzieht und zu den Menschen aller Zeiten von der
unveräußerlichen Würde des Gewissens spricht. Wie das Zweite Vatikanische
Konzil in Erinnerung bringt, liegt im Gewissen »die verborgenste Mitte und das
Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem
Innersten zu hören ist« (Gaudium et spes, 16). Wenn die Menschen,
Männer und Frauen, auf den Ruf der Wahrheit hören, dann richtet das Gewissen
ihr Handeln mit Sicherheit auf das Gute aus. Gerade wegen seines bis zum
blutigen Martyrium erbrachten Zeugnisses für den Primat der Wahrheit vor der
Macht wird der heilige Thomas Morus als unvergängliches Beispiel für
konsequentes sittliches Verhalten geehrt. Seine Gestalt wird auch außerhalb der
Kirche, besonders bei denen, die die Geschicke der Völker zu lenken berufen
sind, als Quelle für eine Politik anerkannt, die sich den Dienst am Menschen
zum obersten Ziel setzt.
Kürzlich haben mich einige Staatsoberhäupter und Regierungschefs, zahlreiche
hochrangige Politiker, manche Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe in
Petitionen um die Ausrufung des heiligen Thomas Morus zum Patron der Regierenden
und der Politiker ersucht. Unter den Unterzeichnern des Ansuchens befinden sich
Persönlichkeiten verschiedener politischer, kultureller und religiöser
Herkunft, was von dem lebhaften und weitverbreiteten Interesse für das Denken
und Verhalten dieser herausragenden Gestalt in Regierungsverantwortung zeugt.
2. Thomas Morus erlebte in seinem Land eine außergewöhnliche politische
Karriere. Der aus ehrenwerter Familie stammende Thomas wurde 1478 in London
geboren und kam schon als Jugendlicher in das Haus des Erzbischofs von
Canterbury und Lordkanzlers John Morton. Danach setzte er das Rechtsstudium in
Oxford und London fort, wobei sein weitreichendes Interesse auch umfassenden
Gebieten der Kultur, Theologie und klassischen Literatur galt. Er lernte
gründlich Griechisch, pflegte geistigen Austausch und knüpfte
freundschaftliche Beziehungen zu bedeutenden Gelehrten der Kultur der
Renaissance, darunter Erasmus Desiderius von Rotterdam.
Seine religiöse Sensibilität führte ihn durch eine ausdauernde asketische
Praxis zur Suche nach der Tugend: Er pflegte freundschaftliche Beziehungen zu
den Observanten des Konvents von Greenwich und lebte längere Zeit bei den
Londoner Kartäusern. Beide gehörten in die Reihe der Hauptzentren des
religiösen Lebens im Königreich. Da er sich zur Ehe, zum Familienleben und zum
Engagement als Laie berufen fühlte, heiratete er im Jahr 1505 Johanna Colt, die
ihm vier Kinder gebar. Johanna starb 1511, und Thomas vermählte sich in zweiter
Ehe mit Alicia Middleton, einer Witwe mit Tochter. Er war sein ganzes Leben lang
ein liebevoller und treuer Ehemann und Vater, der sich aus tiefer innerer
Überzeugung der religiösen, sittlichen und intellektuellen Erziehung seiner
Kinder annahm. Sein Haus nahm Schwiegersöhne, Schwiegertöchter und Enkel auf
und stand vielen jungen Freunden offen, die auf der Suche waren nach der
Wahrheit oder nach ihrer eigenen Berufung. Das Familienleben ließ im übrigen
breiten Raum für das gemeinsame Gebet und die lectio divina wie auch für
gesunde Formen einer häuslichen Rekreation. Thomas nahm täglich an der Messe
in der Pfarrkirche teil; von den strengen Bußübungen, die er auf sich nahm,
wußten jedoch nur seine engsten Familienmitglieder.
3. Unter König Heinrich VII. wurde Thomas Morus im Jahr 1504 zum ersten Mal ins
Parlament gewählt. Heinrich VIII. erneuerte 1510 sein Abgeordnetenmandat und
ernannte ihn auch zum königlichen Vertreter in der Hauptstadt, womit er ihm
eine herausragende Karriere in der staatlichen Verwaltung eröffnete. Im
darauffolgenden Jahrzehnt übertrug ihm der König mehrmals Missionen in
Angelegenheiten der Diplomatie und des Handels und sandte ihn nach Flandern und
in das Gebiet des heutigen Frankreich. Nachdem er Mitglied des Königlichen
Rates, Vorsitzender eines großen Gerichtes, Unterschatzmeister und in den
Adelsstand erhoben worden war, wurde er 1523 Sprecher des Unterhauses und damit
dessen Präsident.
Als sich das Land 1529 in einer politischen und wirtschaftlichen Krise befand,
wurde Thomas Morus, der wegen seiner moralischen Zuverlässigkeit und
Verstandesschärfe, seiner Offenheit und seines Witzes sowie seiner
außerordentlichen Gelehrsamkeit hochgeachtet war, vom König zum Lordkanzler
ernannt. Thomas, der als erster Laie dieses Amt bekleidete, sah sich in eine
äußerst schwierige Periode gestellt, wobei er sich bemühte, dem König und
dem Land zu dienen. Seinen Prinzipien treu verpflichtete er sich, die
Gerechtigkeit zu fördern und den schädlichen Einfluß von Leuten einzudämmen,
die auf Kosten der Schwachen eigene Interessen verfolgten. 1532 legte er sein
Amt nieder, da er nicht bereit war, das Vorhaben Heinrichs VIII. zu
unterstützen, der die Kontrolle über die Kirche in England übernehmen wollte.
Er zog sich aus dem öffentlichen Leben zurück, und nahm damit in Kauf, mit
seiner Familie Armut zu leiden und sich von vielen verlassen zu sehen, die sich
in der Bewährungsprobe als falsche Freunde erwiesen.
Nachdem seine unerschütterliche Entschlossenheit, jeden Kompromiß aufgrund
seines Gewissens abzulehnen, feststand, ließ ihn der König 1534 im Londoner
Tower einkerkern, wo er verschiedenen Formen psychologischer Nötigung
ausgesetzt war. Thomas Morus ließ sich nicht beugen und verweigerte die von ihm
verlangte Eidesleistung, weil sie mit der Annahme einer politischen und
kirchlichen Ordnung verbunden gewesen wäre, die einer unkontrollierter
Herrschaft den Boden bereitete. Im Verlauf des gegen ihn angestrengten Prozesses
verteidigte er in einer leidenschaftlichen Rede seine Überzeugungen von der
Unauflösbarkeit der Ehe, der Achtung vor dem Erbe des Rechts, das an
christlichen Werten ausgerichtet ist, und von der Freiheit der Kirche gegenüber
dem Staat. Nach seiner Verurteilung durch das Gericht wurde er enthauptet.
Im Laufe der Jahrhunderte milderte sich die Diskriminierung was das Verhältnis
zur Kirche anbelangt. 1850 wurde die katholische Hierarchie in England wieder
errichtet. Dadurch war es möglich, die Seligsprechungsprozesse zahlreicher
Märtyrer einzuleiten. Gemeinsam mit 53 anderen Märtyrern, darunter Bischof
John Fisher, wurde Thomas Morus 1886 von Papst Leo XIII. seliggesprochen. Mit
demselben Bischof zusammen wurde er dann im Jahr 1935 anläßlich des
vierhundertsten Jahrestages seines Märtyrertodes von Papst Pius XI. in die
Schar der Heiligen aufgenommen.
4. Viele Gründe sprechen für die Ausrufung des heiligen Thomas Morus zum
Patron der Regierenden und der Politiker. Einer dieser Gründe ist, daß die
Welt der Politik und Verwaltung den Bedarf an glaubwürdigen Vorbildern spürt.
Sie sollen ihr den Weg der Wahrheit weisen in einem historischen Augenblick, da
schwierige Herausforderungen und ernste Verantwortung zunehmen. Denn ganz neue
Erscheinungen in der Wirtschaft verändern heute das Sozialgefüge. Gleichzeitig
verschärfen die wissenschaftlichen Errungenschaften auf dem Gebiet der
Biotechnologien den Anspruch, das menschliche Leben in allen seinen Formen zu
verteidigen, während die Versprechungen einer neuen Gesellschaft, die einer
verwirrten öffentlichen Meinung mit Erfolg angeboten werden, dringend klare
politische Entscheidungen fordern zugunsten der Familie, der Jugend, der Alten
und der Ausgegrenzten.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, auf das Beispiel des heiligen Thomas
Morus zurückzuschauen, der sich gerade deshalb durch beständige Treue zur
Autorität und zu den rechtmäßigen Einrichtungen auszeichnete, weil er in
ihnen nicht der Macht, sondern dem höchsten Ideal der Gerechtigkeit dienen
wollte. Sein Leben lehrt uns, daß das Regieren vor allem Übung der Tugend ist.
Durch diesen strengen moralischen Ansatz gestärkt, stellte der englische
Staatsmann sein öffentliches Wirken in den Dienst der Person, besonders wenn es
sich um schwache oder arme Menschen handelte; er führte die sozialen
Auseinandersetzungen mit einem besonderen Sinn für Gerechtigkeit; er schützte
die Familie und verteidigte sie mit unermüdlichem Einsatz; er förderte die
umfassende Erziehung der Jugend. Die tiefe Abneigung gegen Ehrentitel und
Reichtum, die heiter-liebenswürdige Demut, die ausgewogene Kenntnis der
menschlichen Natur und der Vergänglichkeit des Erfolges, die im Glauben
verwurzelte Sicherheit im Urteil gaben ihm jene Zuversicht und innere Stärke,
die ihn in den Widrigkeiten und angesichts des Todes aufrecht hielt. Seine
Heiligkeit erstrahlte im Martyrium, doch sie wurde vorbereitet von einem ganzen
Arbeitsleben, das der Hingabe an Gott und an den Nächsten galt.
Unter Hinweis auf ähnliche Beispiele einer vollkommenen Harmonie zwischen
Glauben und Werken habe ich in dem nachsynodalen Apostolischen Schreiben Christifideles
laici geschrieben: »Die Einheit des Lebens der Laien ist von entscheidender
Bedeutung: Sie müssen sich in ihrem alltäglichen beruflichen und
gesellschaftlichen Leben heiligen. Um ihre Berufung erfüllen zu können,
müssen die Laien ihr Tun im Alltag als Möglichkeit der Vereinigung mit Gott
und der Erfüllung seines Willens sowie als Dienst an den anderen Menschen
betrachten« (Nr. 17).
Diese Harmonie zwischen dem Natürlichen und dem Übernatürlichen stellt wohl
das Element dar, das mehr als jedes andere die Persönlichkeit des großen
englischen Staatsmannes bestimmt: Er führte sein intensives öffentliches Leben
mit schlichter Demut, die selbst im Angesicht des Todes von seinem berühmten
»Sinn für Humor« gekennzeichnet war.
Das war das Ziel, zu dem ihn seine Leidenschaft für die Wahrheit führte. Der
Mensch darf sich nicht von Gott und die Politik nicht von der Moral trennen: Das
war das Licht, das sein Gewissen erleuchtete. Schon bei anderer Gelegenheit
sagte ich: »Der Mensch ist Geschöpf Gottes, und deshalb haben die
Menschenrechte ihren Ursprung in Gott, beruhen auf dem Schöpfungsplan und
gehören in den Plan der Erlösung. Man könnte vielleicht, mit einer etwas
gewagten Formulierung, sagen: Die Rechte des Menschen sind auch die Rechte
Gottes« (Ansprache, 7.4.1998).
Gerade wenn es um die Verteidigung der Rechte des Gewissens ging, leuchtete das
Beispiel des Thomas Morus in hellem Licht. Man kann davon sprechen, daß er auf
einzigartige Weise den Wert eines sittlichen Gewissens lebte, das »Zeugnis von
Gott selbst [ist], dessen Stimme und dessen Urteil das Innerste des Menschen bis
an die Wurzeln seiner Seele durchdringen« (Apostolisches Schreiben Veritatis
splendor, Nr. 58), auch wenn er im Hinblick auf das Vorgehen gegen die
Häretiker, die Grenzen der Kultur seiner Zeit erfahren mußte.
Das Zweite Vatikanische Konzil bemerkt in der Konstitution Gaudium et spes,
daß in der heutigen Welt »das Bewußtsein der erhabenen Würde« wächst,
»die der menschlichen Person zukommt, da sie die ganze Dingwelt überragt und
Träger allgemeingültiger sowie unverletzlicher Rechte und Pflichten ist« (Nr.
26). Der Fall des heiligen Thomas Morus macht eine Grundwahrheit der politischen
Ethik deutlich. Die Verteidigung der Freiheit der Kirche gegen unrechtmäßige
Einmischungen seitens des Staates ist nämlich gleichzeitig Verteidigung - im
Namen des Primats des Gewissens - der Freiheit der Person gegenüber der
politischen Macht. Darauf beruht das Grundprinzip jeder zivilen Ordnung, die der
Natur des Menschen entspricht.
5. Ich vertraue deshalb darauf, daß die Erhebung der herausragenden Gestalt des
heiligen Thomas Morus zum Patron der Regierenden und der Politiker der
Gesellschaft zum Wohl gereicht. Im übrigen steht diese Initiative in vollem
Einklang mit dem Geist des Großen Jubiläums, das uns in das dritte christliche
Jahrtausend führt.
Nach reiflicher Überlegung gebe ich daher gern dem an mich gerichteten
Ersuchen statt und ernenne und erkläre den heiligen Thomas Morus zum
himmlischen Patron der Regierenden und der Politiker. Gleichzeitig gewähre ich,
ihm alle Ehren und liturgischen Privilegien zu erweisen, die den Patronen von
Berufsständen zustehen.
Gelobt und gepriesen sei Jesus Christus, der Erlöser des Menschen gestern,
heute und in Ewigkeit.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 31. Oktober 2000, dem dreiundzwanzigsten
Jahr meines Pontifikates.
IOANNES PAULUS PP. II
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