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BOTSCHAFT SEINER HEILIGKEIT
PAPST JOHANNES PAUL II.
ZUR FEIER DES WELTFRIEDENSTAGES
1. JANUAR 2004
EINE STETS AKTUELLE AUFGABE:
ZUM FRIEDEN ERZIEHEN
Ich wende mich an euch, Lenker der Nationen, die ihr die Pflicht habt, Frieden
zu stiften!
An euch, Juristen, die ihr darum bemüht seid, durch die Erarbeitung von
Vereinbarungen und Verträgen, welche die völkerrechtliche Legalität bestärken,
Wege für ein friedliches Einvernehmen abzustecken!
An euch, Erzieher der Jugend, die ihr auf jedem Erdteil unermüdlich dafür
arbeitet, die Gewissen auf dem Weg der Verständigung und des Dialogs zu bilden!
Und ich wende mich auch an euch, Männer und Frauen, die ihr versucht seid, zum
inakzeptablen Mittel des Terrorismus zu greifen, wodurch ihr im Grunde die
Sache, für die ihr kämpft, in Frage stellt!
Hört alle den demütigen Appell des Nachfolgers Petri, der laut ruft: Heute noch,
zu Beginn des neuen Jahres 2004, ist der Friede möglich. Und wenn der
Friede möglich ist, dann ist er auch geboten!
Eine konkrete Initiative
1. Meine erste Botschaft zum Weltfriedenstag Anfang Januar 1979 stand unter dem
Thema: »Zum Frieden erziehen, um zum Frieden zu gelangen« .
Jene Neujahrsbotschaft folgte den Spuren, die Papst Paul VI. seligen Angedenkens
vorgezeichnet hat, der den 1. Januar eines jeden Jahres als Weltgebetstag für
den Frieden feiern wollte. Ich erinnere an die Worte des verstorbenen Papstes
zum Jahresbeginn 1968: »Wir würden es begrüßen, wenn sich jedes Jahr diese
Feier wiederholen könnte als Wunsch und Gelöbnis, an den Anfang des Jahres, das
die Zeit unseres menschlichen Daseins mißt und beschreibt, den Frieden zu
stellen, um in seiner gerechten und wohltuenden Ausgeglichenheit die
geschichtlichen Entwicklungen der Zukunft zu bestimmen« .1
Indem ich mir das Versprechen meines verehrten Vorgängers auf der Cathedra Petri
zu eigen machte, wollte ich jedes Jahr die edle Tradition fortführen, den ersten
Tag des bürgerlichen Jahres dem Nachdenken über und dem Gebet für den Frieden in
der Welt zu widmen.
In den fünfundzwanzig Jahren meines Pontifikats, die mir der Herr bisher gewährt
hat, habe ich nicht aufgehört, meine Stimme gegenüber der Kirche und der Welt zu
erheben, um Glaubende wie alle Menschen guten Willens einzuladen, sich der Sache
des Friedens anzunehmen, um zur Verwirklichung dieses wichtigen Gutes
beizutragen und um dadurch der Welt eine bessere Ära in frohem Zusammenleben und
gegenseitiger Achtung zu sichern.
Auch dieses Jahr verspüre ich die Pflicht, Männer und Frauen aller Kontinente
zur Feier eines neuerlichen Weltfriedenstages einzuladen. Die Menschheit muß in
der Tat heute mehr denn je den Weg der Einmütigkeit wiederfinden, der von
Egoismen und Haß, von Herrschsucht und Rachsucht erschüttert wird.
Die Wissenschaft des Friedens
2. Die elf Botschaften, die Papst Paul VI. an die Welt gerichtet hat, haben
allmählich die Koordinaten des Weges abgesteckt, der beschritten werden muß, um
zum Ideal des Friedens zu gelangen. Nach und nach hat dieser große Papst die
verschiedenen Kapitel einer wahren und eigentlichen »Wissenschaft des
Friedens« beleuchtet. Es kann hilfreich sein, sich die Themen der Botschaften
wieder ins Gedächtnis zu rufen, die uns der Montini-Papst zu diesem Anlaß
hinterlassen hat.2 Jede von ihnen besitzt noch heute große
Aktualität. Ja, angesichts des Dramas der Kriege, die zu Beginn des Dritten
Jahrtausends weiterhin die Straßen der Welt, vor allem im Nahen Osten, mit Blut
überziehen, erheben sich jene Schriften in manchen Passagen zu prophetischen
Mahnungen.
Die Friedensfibel
3. Im Laufe dieser fünfundzwanzig Jahre meines Pontifikats habe ich meinerseits
versucht, auf dem von meinem verehrten Vorgänger eingeschlagenen Weg
weiterzugehen. Zu Beginn eines jeden neuen Jahres habe ich die Menschen guten
Willens aufgerufen, über die verschiedenen Aspekte eines geordneten
Zusammenlebens im Lichte der Vernunft und des Glaubens nachzudenken.
Auf diese Weise ist eine Zusammenfassung der Lehre über den Frieden entstanden,
die gleichsam eine Fibel zu diesem wichtigen Thema darstellt: eine Fibel,
die für jeden recht gesinnten Menschen einfach zu verstehen ist, die sich aber
zugleich mit ihrem äußerst anspruchsvollen Gehalt an alle wendet, denen das Los
der Menschheit ein echtes Anliegen ist.3
Die verschiedenen Aspekte des Prismas Frieden sind nunmehr reichlich beleuchtet
worden. Es bleibt jetzt nichts anderes zu tun als daran zu arbeiten, daß die
Ideale des friedlichen Zusammenlebens mit seinen klaren Erfordernissen ins
Bewußtsein der einzelnen und der Völker dringt. Für uns Christen ist die
Aufgabe, uns selbst und die anderen zum Frieden zu erziehen, ein Wesenszug
unserer Religion. Den Frieden zu verkünden bedeutet nämlich für den Christen
Christus, der »unser Friede ist« (Eph 2, 14), und sein Evangelium, das
»Evangelium vom Frieden« (Eph 6, 15), zu verkündigen, als auch alle an
die Seligpreisung zu erinnern, »Friedensstifter« zu sein (vgl. Mt 5,
9).
Die Erziehung zum Frieden
4. In meiner Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar 1979 habe ich bereits
den Aufruf »Zum Frieden erziehen, um zum Frieden zu gelangen«
vorgelegt. Dies ist heute dringender denn je, da die Menschen angesichts der
Tragödien, die fortwährend die Menschheit bedrücken, versucht sind, dem
Fatalismus nachzugeben, als ob der Friede ein unerreichbares Ideal wäre.
Die Kirche hat jedoch stets gelehrt und lehrt heute noch einen sehr einfachen
Grundsatz: Der Friede ist möglich. Mehr noch, die Kirche wird nicht müde
zu wiederholen: Der Friede ist geboten. Er muß auf den vier Pfeilern
aufgebaut werden, die der selige Johannes XXIII. in seiner Enzyklika Pacem in
terris aufgezeigt hat, nämlich auf der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der
Liebe und der Freiheit. Allen, die den Frieden lieben, wird daher eine Pflicht
auferlegt, und zwar jene, die jungen Generationen zu diesen Idealen zu
erziehen, um eine bessere Zeit für die ganze Mensch- heit vorzubereiten.
Die Erziehung zur Legalität
5. Zu dieser Aufgabe der Erziehung zum Frieden gesellt sich mit besonderer
Dringlichkeit die Notwendigkeit, die einzelnen Menschen und die Völker
anzuleiten, die internationale Ordnung zu achten und die von den Autoritäten,
ihren legitimen Vertretern, übernommenen Verpflichtungen zu beachten. Der Friede
und das Völkerrecht sind eng miteinander verbunden: das Recht begünstigt den
Frieden.
Seit den Anfängen der Zivilisation waren die sich herausbildenden Gruppierungen
unter den Menschen darauf bedacht, untereinander Übereinkommen und Verträge
abzuschließen, die den willkürlichen Gebrauch der Gewalt vermeiden und in den
mit der Zeit auftretenden Streitigkeiten den Versuch einer friedlichen Lösung
ermöglichen sollten. Auf diese Weise entstand allmählich neben den
Rechtsordnungen der einzelnen Völker ein weiterer Komplex von Normen, der mit
dem Namen ius gentium (Recht der Völker) bezeichnet wurde. Im Laufe der
Zeit hat es angesichts der geschichtlichen Ereignisse in den verschiedenen
Völkern weitere Verbreitung und Präzisierungen erfahren.
Eine starke Beschleunigung erfuhr dieser Prozeß mit der Entstehung der modernen
Staaten. Seit dem 16. Jahrhundert bemühten sich Juristen, Philosophen und
Theologen um die Erarbeitung der verschiedenen Abschnitte des Völkerrechts, das
sie in den grundlegenden Postulaten des Naturrechts verankerten. Auf diesem Weg
nahmen allgemeine Prinzipien, die dem innerstaatlichen Recht vorausgehen und
es übertreffen und die der Einheit und der gemeinsamen Berufung der
Menschheitsfamilie Rechnung tragen, mit zunehmender Kraft Gestalt an.
Eine zentrale Stellung unter all diesen Prinzipien nimmt mit Sicherheit der
Grundsatz »pacta sunt servanda« ein: die mit freiem Willen
unterzeichneten Abkommen müssen eingehalten werden. Dies ist der Angelpunkt und
die unabdingbare Voraussetzung jeder Beziehung zwischen verantwortlich
handelnden Vertragsparteien. Ihre Verletzung kann nur eine Situation der
Gesetzlosigkeit und daraus folgender Spannungen und Gegensätze einleiten, die
durchaus nachhaltige negative Rückwirkungen haben könnte. Der Hinweis auf diese
Grundregel erweist sich vor allem bei jenen Anlässen als angemessen, in denen
sich die Versuchung bemerkbar macht, lieber auf das Recht des Stärkeren
als auf die Kraft des Rechtes zu setzen.
Einer dieser Anlässe war ohne Zweifel das Drama, das die Menschheit während des
Zweiten Weltkrieges durchgemacht hat: ein Abgrund von Gewalt, Zerstörung und
Tod, wie man ihn niemals zuvor kennengelernt hatte.
Die Befolgung des Rechtes
6. Dieser Krieg mit seinem Schrecken und schauerlichen Verletzungen der Würde
des Menschen, zu denen er Anlaß geboten hat, führte zu einer tiefgreifenden
Erneuerung der internationalen Rechtsordnung. Ins Zentrum eines weitgehend
aktualisierten norm- gebenden und institutionellen Systems wurden der Schutz und
die Sicherung des Friedens gestellt. Um über den Frieden und die Sicherheit auf
globaler Ebene zu wachen sowie um das Bemühen der Staaten um die Wahrung und
Gewährleistung dieser fundamentalen Güter der Menschheit zu ermutigen, richteten
die Regierungen eigens eine Organisation ein – die Organisation der Vereinten
Nationen – mit einem mit weitreichenden Handlungsvollmachten ausgestatteten
Sicherheitsrat. Als Angelpunkt des Systems wurde das Verbot der
Gewaltanwendung aufgestellt. Ein Verbot, das nach dem bekannten Kapitel VII
der Charta der Vereinten Nationen nur zwei Ausnahmen vorsieht. Die eine
bestätigt das natürliche Recht auf legitime Verteidigung, die nach den
vorgesehenen Bedingungen und im Bereich der Vereinten Nationen auszuüben ist:
folglich auch innerhalb der traditionellen Grenzen der Notwendigkeit und
der Verhältnismäßigkeit.
Die andere Ausnahme besteht im kollektiven Sicherheitssystem, das dem
Sicherheitsrat die Zuständigkeit und Verantwortung auf dem Gebiet der
Aufrechterhaltung des Friedens mit Entscheidungsvollmacht und weitgehender
Ermessensfreiheit zuspricht.
Das mit der Charta der Vereinten Nationen ausgearbeitete System hätte
»künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges bewahren« sollen, »die
zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat« .4
Die Spaltung der internationalen Gemeinschaft in einander feindlich
gegenüberstehende Blöcke, der Kalte Krieg auf einem Teil des Erdballs sowie die
in anderen Regionen ausgebrochenen gewaltsamen Konflikte haben jedoch in den
nachfolgenden Jahrzehnten ein zunehmendes Abrücken von den Prognosen und
Erwartungen der unmittelbaren Nachkriegszeit verursacht.
Eine neue internationale Ordnung
7. Dennoch muß man anerkennen, daß die Organisation der Vereinten Nationen trotz
der Grenzen und Verzögerungen, die großteils auf Versäumnisse ihrer Mitglieder
zurückzuführen sind, durch die Aufbereitung des kulturellen und institutionellen
Bodens für den Aufbau des Friedens bedeutend dazu beigetragen hat, die Achtung
der Menschenwürde, die Freiheit der Völker und den Anspruch auf Entwicklung zu
fördern.
Die nationalen Regierungen werden eine starke Ermutigung für ihre Tätigkeit aus
der Feststellung schöpfen, daß die Ideale der Vereinten Nationen insbesondere
durch die konkreten Solidaritäts- und Friedensgesten vieler Menschen, die in
Nichtregierungsorganisationen und in Menschenrechtsbewegungen
arbeiten, weit verbreitet sind.
Es handelt sich um einen bedeutsamen Ansporn zu einer Reform, die die
Organisation der Vereinten Nationen für die Erreichung ihrer noch immer gültigen
satzungsgemäßen Ziele funktionsfähig machen soll: »Die Menschheit braucht
jedoch heute, angesichts einer neuen und schwierigeren Phase ihrer authentischen
Entwicklung, ... einen höheren Grad internationaler Ordnung« .5
Die Staaten müssen dieses Ziel als eine klare moralische und politische
Verpflichtung ansehen, die Klugheit und Entschlossenheit verlangt. Ich erneuere
den Wunsch, den ich 1995 ausgesprochen habe: »Es ist notwendig, daß die
Organisation der Vereinten Nationen sich immer mehr aus dem kalten Stadium einer
administrativen Institution zu dem eines moralischen Zentrums erhebt, in dem
sich alle Nationen der Welt zu Hause fühlen und ihr gemeinsames Bewußtsein
entfalten, sozusagen eine ,,Familie der Nationen'' zu sein« .6
Die unheilvolle Plage des Terrorismus
8. Nur mit Mühe kann das Völkerrecht heute Lösungen für die Konfliktsituationen
anbieten, die von der veränderten Gestalt der gegenwärtigen Welt herrühren.
Unter den Trägern dieses Konfliktpotentials finden sich oft nicht-staatliche
Akteure: Gruppen, die aus dem Zerfall der Staaten hervorgegangen sind, sei
es in Verbindung mit Unabhängigkeitsforderungen oder im Zusammenhang mit
rücksichtslosen kriminellen Organisationen. Eine Rechtsordnung von Normen, die
im Laufe der Jahrhunderte ausgearbeitet wurden, um die Beziehungen zwischen
souveränen Staaten zu regeln, tut sich schwer, Konflikten entgegenzutreten,
in denen auch Gruppen agieren, die sich nicht nach den herkömmlichen
Wesensmerkmalen der Staatlichkeit erfassen lassen. Dies gilt insbesondere im
Fall terroristischer Vereinigungen.
Die Plage des Terrorismus ist in diesen Jahren aggressiver geworden und hat
abscheuliche Massaker verübt, die den Weg des Dialogs und der Verhandlung immer
hindernisreicher machten, da sie besonders im Nahen Osten die Gemüter erbittert
und die Probleme verschärft haben.
Um erfolgreich zu sein, kann sich jedoch der Kampf gegen den Terrorismus
nicht bloß in Unterdrückungs- und Strafaktionen erschöpfen. Es ist unbedingt
erforderlich, daß der – gleichwohl notwendige – Rückgriff auf Gewalt begleitet
ist von einer mutigen, nüchternen Analyse der Beweggründe, die den
terroristischen Anschlägen zugrunde liegen. Zugleich muß der Einsatz gegen
den Terrorismus auch auf der politischen und pädagogischen Ebene
seinen Ausdruck finden: einerseits durch Beseitigung der Ursachen von
Unrechtssituationen, die häufig Auslöser blutigster Verzweiflungstaten sind;
andererseits dadurch, daß man sich für eine Bildung einsetzt, die von der
Achtung vor dem menschlichen Leben unter allen Umständen inspiriert ist. Die
Einheit des Menschengeschlechtes ist in der Tat stärker als zufällige
Entzweiungen, die Menschen und Völker voneinander trennen.
Im notwendigen Kampf gegen den Terrorismus ist das Völkerrecht nun aufgerufen,
juridische Prozeduren zu erarbeiten, die mit wirksamen Mechanismen zur
Vorbeugung, Kontrolle und Bekämpfung von Verbrechen ausgestattet sind. Die
demokratischen Regierungen wissen jedenfalls sehr wohl, daß die Anwendung von
Gewalt gegenüber Terroristen den Verzicht auf die rechtsstaatlichen
Prinzipien nicht rechtfertigen kann. Politische Entscheidungen, die ohne
Rücksicht auf die Grundrechte des Menschen den Erfolg suchen, wären
inakzeptabel: Der Zweck heiligt niemals die Mittel!
Der Beitrag der Kirche
9. »Selig, die Frieden stiften; denn sie werden Söhne Gottes genannt werden« (Mt
5, 9). Wie könnte dieses Wort, das zum Einsatz im unermeßlich weiten Feld des
Friedens auffordert, so starken Widerhall im Herzen des Menschen finden, wenn es
nicht einer Sehnsucht und einer Hoffnung entspräche, die unzerstörbar in uns
lebendig sind? Und aus welchem anderen Grund sollen die Friedensstifter Söhne
Gottes genannt werden, wenn nicht deshalb, weil Gott von Natur aus der Gott des
Friedens ist? Eben darum enthält die Heilsbotschaft, deren Verbreitung in der
Welt die Kirche dient, Lehrelemente von grundsätzlicher Bedeutung für die
Erarbeitung der Prinzipien, die für ein friedliches Zusammenleben zwischen den
Völkern notwendig sind.
Die geschichtlichen Ereignisse lehren uns, daß der Aufbau des Friedens nicht von
der Achtung einer sittlichen und rechtlichen Ordnung absehen kann, gemäß dem
antiken Sprichwort: »Serva ordinem et ordo servabit te« (Halte die
Ordnung ein, und die Ordnung wird dich erhalten). Das internationale Recht muß der Vorherrschaft des Gesetzes des Stärkeren den
Boden entziehen. Sein Hauptzweck besteht darin, »die materielle Stärke der
Waffen durch die moralische Stärke des Rechtes« 7 zu ersetzen, indem
es angemessene Sanktionen gegen die Gesetzesbrecher sowie adäquate
Entschädigungen für die Opfer vorsieht. Das muß auch für jene Regierenden
gelten, die unter dem inakzeptablen Vorwand, es handle sich um innere
Angelegenheiten ihres Staates, die Würde und die Rechte des Menschen ungestraft
verletzen.
In meiner Ansprache an das beim Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Corps
am 13. Januar 1997 habe ich das Völkerrecht als ein erstrangiges
Instrument für die Schaffung des Friedens anerkannt: »Das internationale Recht
war lange Zeit ein Recht des Krieges und des Friedens. Ich glaube, daß es mehr
und mehr dazu berufen ist, ausschließlich zu einem Recht des Friedens zu werden,
wobei der Friede als Voraussetzung für Gerechtigkeit und Solidarität verstanden
werden soll. In diesem Kontext muß die Moral das Recht fruchtbar machen;
sie kann sogar dem Recht in dem Maße vorgreifen, wie sie ihm die Richtung
dessen, was gerecht und gut ist, aufzeigt« .8
Im Laufe der Jahrhunderte hat die Kirche durch die philosophische und
theologische Reflexion zahlreicher christlicher Denker einen erheblichen
Lehrbeitrag zur Ausrichtung des Völkerrechts auf das Gemeinwohl der ganzen
Menschheitsfamilie erbracht. Vornehmlich in der Geschichte der Gegenwart haben
die Päpste nicht gezögert, die Bedeutung des internationalen Rechtes als Gewähr
für den Frieden zu unterstreichen, in der Überzeugung, daß »für die Menschen,
die Frieden stiften, die Saat der Gerechtigkeit ausgestreut wird« (Jak
3, 18). Auf diesem Weg engagiert sich die Kirche mit den ihr eigenen Mitteln –
im unvergänglich hellen Licht des Evangeliums und mit der unentbehrlichen Hilfe
des Gebetes.
Die Zivilisation der Liebe
10. Zum Abschluß dieser Überlegungen halte ich es jedoch für notwendig, daran zu
erinnern, daß für die Aufrichtung des wahren Friedens in der Welt die
Gerechtigkeit ihre Vervollständigung in der Liebe finden muß. Gewiß ist das
Recht der erste Weg, der eingeschlagen werden muß, um zum Frieden zu gelangen.
Und die Völker sollen zur Achtung dieses Rechtes erzogen werden. Man wird aber
nicht das Ende des Weges erreichen, wenn nicht die Liebe die Gerechtigkeit
ergänzt. Gerechtigkeit und Liebe erscheinen manchmal wie gegensätzliche
Kräfte. In Wahrheit sind sie nur die zwei Gesichter ein und derselben
Wirklichkeit, zwei Dimensionen der menschlichen Existenz, die sich
gegenseitig vervollständigen müssen. Die geschichtliche Erfahrung kann dies
bestätigen. Sie zeigt, wie es der Gerechtigkeit oft nicht gelingt, sich vom
Groll, vom Haß und nicht einmal von der Grausamkeit zu befreien. Die
Gerechtigkeit allein genügt nicht. Im Gegenteil, sie kann bis zur
Selbstverneinung gehen, wenn sie sich nicht jener tieferen Kraft öffnet, die die
Liebe ist.
Deswegen habe ich die Christen und alle Menschen guten Willens immer wieder an
die Notwendigkeit der Vergebung erinnert, um die Probleme sowohl der
einzelnen wie auch der Völker zu lösen. Es gibt keinen Frieden ohne
Versöhnung! Ich wiederhole es auch bei dieser Gelegenheit, wobei ich
besonders die Krise vor Augen habe, die in Palästina und im Mittleren Osten
weiter um sich greift: Eine Lösung für die sehr ernsten Probleme, unter denen
die Bevölkerungen jener Regionen schon allzu lange zu leiden haben, wird man
nicht finden, solange man sich nicht entschließt, die Logik der einfachen
Gerechtigkeit zu überwinden, um sich auch der Logik der Vergebung zu
öffnen.
Der Christ weiß, daß die Liebe der Grund ist, weshalb Gott mit dem Menschen in
Beziehung tritt. Und ebenso ist es die Liebe, die Gott sich als Antwort vom
Menschen erwartet. Die Liebe ist darum auch die erhabenste und vornehmste
Beziehungsform der Menschen untereinander. Die Liebe soll daher jeden
Bereich des menschlichen Lebens beseelen und sich desgleichen auf die
internationale Ordnung ausdehnen. Nur eine Menschheit, in der die »Zivilisation
der Liebe« herrscht, wird sich eines wahren und bleibenden Friedens erfreuen
können.
Zu Beginn eines neuen Jahres möchte ich die Frauen und Männer aller Sprachen,
Religionen und Kulturen an den antiken Leitspruch erinnern: »Omnia vincit
amor« (Die Liebe besiegt alles). Ja, liebe Brüder und Schwestern in jedem
Teil der Welt, am Ende wird die Liebe siegen! Ein jeder bemühe sich, diesen Sieg
zu beschleunigen. Denn nach ihm sehnt sich im Grunde das Herz aller.
Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2003.
JOHANNES PAUL II.
1Insegnamenti, V (1967), S. 620.
2 1) 1968: 1. Januar: Weltfriedenstag
2) 1969: Menschenrechte, der Weg zum Frieden
3) 1970: Erziehung zum Frieden durch Versöhnung
4) 1971: Jeder Mensch ist mein Bruder
5) 1972: Willst du den Frieden, so arbeite für die Gerechtigkeit
6) 1973: Der Friede ist möglich
7) 1974: Der Friede hängt auch von dir ab!
8) 1975: Versöhnung, der Weg zum Frieden
9) 1976: Die echten Waffen des Friedens
10) 1977: Wenn du den Frieden willst, verteidige das Leben
11) 1978: Nein zur Gewalt – Ja zum Frieden
3Die Themen der weiteren 25 Weltfriedenstage
lauteten:
1) 1979: Zum Frieden erziehen, um zum Frieden zu gelangen
2) 1980: Die Wahrheit, Stärke des Friedens
3) 1981: Schütze die Freiheit, dann dienst du dem Frieden
4) 1982: Der Friede, Gottes Geschenk, dem Menschen anvertraut
5) 1983: Der Dialog für den Frieden: Eine Forderung an unsere Zeit
6) 1984: Der Friede entspringt einem neuen Herzen
7) 1985: Frieden und Jugend zusammen unterwegs
8) 1986: Der Friede, Wert ohne Grenzen. Nord-Süd, Ost-West: Ein
einziger Friede
9) 1987: Entwicklung und Solidarität: Zwei Schlüssel zum Frieden
10) 1988: Religionsfreiheit, Bedingung für friedliches Zusammenleben
11) 1989: Um Frieden zu schaffen, Minderheiten achten
12) 1990: Friede mit Gott, dem Schöpfer, Friede mit der ganzen
Schöpfung
13) 1991: Wenn du den Frieden willst, achte das Gewissen jedes
Menschen
14) 1992: Die Gläubigen vereint im Aufbau des Friedens
15) 1993: Willst du den Frieden, komm den Armen entgegen
16) 1994: Aus der Familie erwächst der Friede für die Menschheits-
familie
17) 1995: Die Frau: Erzieherin zum Frieden
18) 1996: Bereiten wir den Kindern eine friedliche Zukunft
19) 1997: Biete die Vergebung an, empfange den Frieden
20) 1998: Aus der Gerechtigkeit des einzelnen erwächst der Frieden
für alle
21) 1999: In der Achtung der Menschenrechte liegt das Geheimnis
des wahren Friedens
22) 2000: »Friede auf Erden den Menschen, die Gott liebt«
23) 2001: Dialog zwischen den Kulturen für eine Zivilisation der
Liebe und des Friedens
24) 2002: Kein Friede ohne Gerechtigkeit, keine Gerechtigkeit ohne
Vergebung
25) 2003: »Pacem in terris« : Eine bleibende Aufgabe
4Präambel.
5Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei
socialis, Nr. 43: AAS 80 (1988), S. 575.
6Johannes Paul II., Ansprache an die 50. Vollversammlung der Vereinten
Nationen, New York (5. Oktober 1995), Nr. 14: Insegnamenti, XVIII/2
(1995), S. 741.
7Benedikt XV., Aufruf an die Oberhäupter der kriegführenden Völker (1.
August 1917): AAS 9 (1917), S. 422.
8Nr. 4: Insegnamenti, XX/1 (1997), S. 97.
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