BOTSCHAFT SEINER HEILIGKEIT JOHANNES PAUL II.
ZUR FEIER DES WELTFRIEDENSTAGES
1. JANUAR 1999
IN DER ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE LIEGT DAS GEHEIMNIS DES WAHREN
FRIEDENS
1. In meiner ersten Enzyklika Redemptor hominis, die ich vor
rund zwanzig Jahren an alle Männer und Frauen guten Willens gerichtet
habe, unterstrich ich schon die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte.
Der Frieden wächst, wenn diese Rechte voll geachtet werden, während
der Krieg aus der Verletzung dieser Rechte entsteht und noch größere
derartige Verletzungen nach sich zieht.(1)
Zu Beginn des neuen Jahres, des letzten vor dem Großen Jubiläum,
möchte ich über dieses so außerordentlich wichtige Thema
mit euch allen noch einmal nachdenken, mit euch Männern und Frauen in
aller Welt, mit euch politischen Verantwortlichen und Religionsführern
der Völker, mit euch, die ihr den Frieden liebt und ihn auf der Erde
festigen wollt.
Seht, das ist die Überzeugung, die ich euch im Hinblick auf den
Weltfriedenstag als Herzensanliegen mitteilen möchte: Wenn die Förderung
der Personenwürde das Leitprinzip ist, das uns beseelt, und wenn die
Suche des Gemeinwohls die Aufgabe ist, die Vorrang hat, dann werden feste
und dauerhafte Grundlagen zum Aufbau des Friedens gelegt. Wenn dagegen die
Menschenrechte vernachlässigt oder gar mißachtet werden, wenn
die Wahrung von Eigeninteressen gegenüber dem Gemeinwohl
ungerechterweise überwiegt, dann werden unweigerlich die Keime für
Instabilität, Rebellion und Gewalt gesät.
Achtung der Menschenwürde, Erbe der Menschheit
2. Die Würde der menschlichen Person ist ein transzendenter Wert,
der von allen, die ehrlich nach der Wahrheit suchen, stets anerkannt wird.
Die gesamte Geschichte der Menschheit sollte eigentlich im Licht dieser
Gewißheit gedeutet werden. Da jede Person als Bild und Gleichnis
Gottes geschaffen (vgl. Gen 1, 26-28) und deshalb eindeutig auf
ihren Schöpfer hin ausgerichtet ist, steht sie in ständiger
Beziehung zu allen, die mit derselben Würde ausgestattet sind. Die Förderung
des Wohls des Einzelnen wird so mit dem Dienst am Gemeinwohl verbunden,
wenn die Rechte und Pflichten einander entsprechen und sich gegenseitig stärken.
Die Zeitgeschichte hat in tragischer Weise die Gefahr verdeutlicht, die
aus der Mißachtung der Wahrheit über die menschliche Person erwächst.
Wir haben die Früchte von Ideologien wie die des Marxismus,
Nationalsozialismus und Faschismus ebenso vor Augen wie auch die Mythen
von Rassismus, Nationalismus und ethnischem Partikularismus. Nicht weniger
gefährlich, wenn auch nicht immer so offensichtlich sind die
Auswirkungen des materialistischen Konsumismus, in dem die Verherrlichung
des Einzelnen und die egozentrische Befriedigung der persönlichen Wünsche
zum letzten Lebenszweck werden. In dieser Sicht erscheinen negative Folgen
für andere als völlig unerheblich. Dagegen ist zu sagen, daß
kein Angriff auf die Menschenwürde unbeachtet bleiben darf
ganz gleich, welche Ursache zugrundeliegt, welche Erscheinungsform er
annimmt oder wo er sich zuträgt.
Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte
3. Im Jahre 1998 konnte der 50. Jahrestag der Annahme der »Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte« begangen werden. Sie wurde ausdrücklich
mit der Charta der Vereinten Nationen verbunden, da sie vom selben Geist
durchdrungen ist. Die grundlegende Voraussetzung für die Erklärung
liegt in der Bekräftigung, daß die Anerkennung der angeborenen
Würde aller Glieder der Menschheitsfamilie wie auch der Gleichheit
und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte das Fundament für
Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt (2) ist. Alle darauf
folgenden internationalen Dokumente über die Menschenrechte heben
diese Wahrheit hervor, indem sie anerkennen und unterstreichen, daß
diese Rechte aus der Würde und dem Wert erwachsen, die der
menschlichen Person innewohnen.(3)
Die Allgemeine Erklärung ist klar: Sie erkennt die Rechte, die sie
verkündet, an, aber sie verleiht sie nicht; denn diese wohnen der
menschlichen Person und ihrer Würde inne. Daraus folgt, daß
niemand irgendeinen seiner Mitmenschen dieser Rechte rechtmäßig
berauben darf; denn das würde bedeuten, seiner Natur Gewalt anzutun.
Alle Menschen ohne Ausnahme sind in der Würde gleich. Aus demselben
Grund gelten diese Rechte für alle Lebensphasen und jeden
politischen, sozialen, ökonomischen oder kulturellen Kontext. Sie
bilden ein einziges Ganzes, das eindeutig auf die Förderung aller
Aspekte des Wohls der Person und der Gesellschaft ausgerichtet ist.
Die Menschenrechte lassen sich traditionsgemäß in zwei weit
gespannte Bereiche einteilen: da sind einerseits die bürgerlichen und
politischen Rechte und andererseits die ökonomischen, sozialen und
kulturellen Rechte. Internationale Vereinbarungen definieren beide
Kategorien in klarer Weise. Die Menschenrechte sind ja untereinander eng
verflochten, da sie Ausdruck verschiedener Dimensionen eines einzigen
Subjekts sind, das Person heißt. Die ganzheitliche Förderung
beider Kategorien der Menschenrechte ist die wahre Garantie dafür, daß
jedes einzelne Recht voll geachtet wird.
Der Schutz der Universalität und der Unteilbarkeit der
Menschenrechte ist entscheidend für den Aufbau einer friedlichen
Gesellschaft und für die ganzheitliche Entwicklung des Einzelnen, der
Völker und der Nationen. Die Bekräftigung dieser Universalität
und Unteilbarkeit schließt ja berechtigte Unterschiede kultureller
und politischer Ordnung bei der Verwirklichung der einzelnen Rechte nicht
aus unter der Voraussetzung, daß in jedem Fall die von der
Allgemeinen Erklärung für die ganze Menschheit festgesetzten
Normen eingehalten werden.
Während ich mir diese grundlegenden Vorbedingungen vor Augen halte,
möchte ich nun auf einige besondere Rechte hinweisen, die heute mehr
oder weniger offenen Verletzungen ausgesetzt scheinen.
Das Lebensrecht
4. Das erste ist das Grundrecht auf Leben. Das menschliche Leben ist
heilig und unantastbar vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an bis
zu seinem natürlichen Ende. »Du sollst nicht töten«,
lautet das göttliche Gebot, das eine äußerste Grenze
setzt, die man nie überschreiten darf. »Die willentliche
Entscheidung, einen unschuldigen Menschen seines Lebens zu berauben, ist
vom moralischen Standpunkt her immer schändlich«.(4)
Das Recht auf Leben ist unantastbar. Das impliziert eine positive
Entscheidung, eine Entscheidung für das Leben. Die Entwicklung einer
in diesem Sinn ausgerichteten Kultur erstreckt sich auf alle Lebensumstände
und gewährleistet die Förderung der Menschenwürde in jeder
Lage. Eine wahre Kultur des Lebens sichert dem Ungeborenen das Recht, auf
die Welt zu kommen, und schützt die Neugeborenen, insbesondere die Mädchen
davor, dem Verbrechen des Kindesmordes zum Opfer zu fallen. In gleicher
Weise garantiert es den Behinderten die Entwicklung ihrer Fähigkeiten
sowie den kranken und alten Menschen angemessene Pflege.
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Gentechnik bringen eine
Gefahr mit sich, die tiefe Besorgnis erregt. Wenn die wissenschaftliche
Forschung in diesem Bereich der Person dienen soll, muß sie auf
jeder Stufe von wachsamer ethischer Reflexion begleitet sein, die sich in
entsprechenden gesetzlichen Normen zum Schutz der Unversehrtheit des
menschlichen Lebens niederschlägt. Nie darf das Leben zum Objekt
degradiert werden.
Das Leben wählen bedeutet eine Absage an jede Form von Gewalt: die
der Armut und des Hungers, von denen so viele Menschen betroffen sind; die
der bewaffneten Konflikte; die der kriminellen Verbreitung von Drogen und
des Waffenhandels; die der leichtsinnigen Schädigung der Umwelt.(5)
In jeder Situation muß das Recht auf Leben durch entsprechende
gesetzliche und politische Sicherungen gefördert und geschützt
werden, denn keine Verletzung des Rechtes auf Leben, die der Würde
der Einzelperson entgegensteht, darf außer acht gelassen werden.
Die Religionsfreiheit, das Herz der Menschenrechte
5. Die Religion drückt die tiefste Sehnsucht der menschlichen
Person aus, die Religion bestimmt ihre Weltanschauung und regelt die
Beziehung zu den anderen: Letztlich gibt sie die Antwort auf die Frage
nach dem wahren Lebenssinn im persönlichen und im sozialen Bereich.
Die Religionsfreiheit bildet daher den Kern der Menschenrechte. Sie ist so
unantastbar, daß sie fordert, daß der Person auch die Freiheit
des Religionswechsels zuerkannt wird, wenn das Gewissen es verlangt. Denn
jeder ist gehalten, dem eigenen Gewissen in jeder Situation zu folgen, und
darf nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln.(6) Gerade
deshalb darf niemand gezwungen werden, unbedingt eine bestimmte Religion
anzunehmen, welche Umstände oder Beweggründe es auch immer dafür
geben mag.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkennt, daß
das Recht auf Religionsfreiheit auch das Recht einschließt, das
eigene Bekenntnis sowohl als Einzelner als auch zusammen mit anderen in
der Öffentlichkeit oder privat kundzutun.(7) Dennoch gibt es heute
noch Orte, wo das Recht, sich zum Gottesdienst zu versammeln, entweder
nicht anerkannt ist oder auf die Anhänger einer einzigen Religion
beschränkt bleibt. Diese schwere Verletzung eines Grundrechtes der
Person verursacht ungeheure Leiden für die Glaubenden. Wenn ein Staat
einer Religion eine Sonderstellung einräumt, darf es nicht zum
Nachteil der anderen geschehen. Bekanntlich gibt es aber Nationen, in
denen Einzelne, Familien und ganze Gruppen auf Grund ihres religiösen
Bekenntnisses weiterhin diskriminiert und ausgegrenzt werden.
Ebensowenig darf ein weiteres Problem verschwiegen werden, das indirekt
mit der Religionsfreiheit zusammenhängt. Manchmal kommt es zwischen
Gemeinschaften oder Völkern verschiedener religiöser Überzeugungen
und Kulturen zu Spannungen, die auf Grund der mitspielenden starken
Leidenschaften schließlich in gewalttätige Konflikte ausarten.
Gewaltanwendung im Namen des eigenen Glaubensbekenntnisses ist eine
Verzerrung dessen, was die großen Religionen lehren. Wie
verschiedene Religionsführer oft betont haben, so bekräftige
auch ich, daß die Gewaltanwendung niemals eine begründete
religiöse Rechtfertigung finden noch das Wachstum der wahren
Religiosität fördern kann.
Das Recht auf Teilhabe
6. Jeder Bürger hat das Recht, am Leben seiner Gemeinschaft
teilzuhaben: Das ist heute eine allgemein verbreitete Überzeugung.
Dennoch wird dieses Recht zunichte gemacht, wenn der
Demokratisierungsprozeß durch Begünstigung und Korruption bis
zur Unwirksamkeit ausgehöhlt wird. Diese Phänomene verhindern
nicht nur die berechtigte Teilhabe an der Machtausübung, sondern
versperren sogar den Zugang zu einer gleichmäßig verteilten
Nutzung der Güter und der öffentlichen Dienste. Selbst Wahlen können
manipuliert werden zu dem Zweck, gewissen Parteien oder Personen zum Sieg
zu verhelfen. Dabei handelt es sich um einen Angriff auf die Demokratie,
der schwerwiegende Folgen mit sich bringt, denn die Bürger haben
neben dem Recht auch die Pflicht zur Teilnahme. Wenn sie daran gehindert
werden, verlieren sie die Hoffnung, wirksam eingreifen zu können. So überlassen
sie sich einer Haltung passiver Gleichgültigkeit. Die Entwicklung
eines gesunden demokratischen Systems wird damit praktisch unmöglich
gemacht.
Kürzlich wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um
gesetzliche Wahlen in den Staaten sicherzustellen, die unter
Schwierigkeiten vom totalitaristischen System zur Demokratie übergehen
wollen. So nützlich und wirksam diese Initiativen in Notfällen
auch sein mögen, entheben sie dennoch nicht von der Anstrengung, in
den Bürgern eine Plattform allgemein geteilter Überzeugungen zu
schaffen, durch die jede Manipulierung des Demokratisierungsprozesses endgültig
verschwindet.
Im Bereich der internationalen Gemeinschaft haben die Nationen und Völker
das Recht auf Mitbeteiligung an den Beschlüssen, die ihre Lebensweise
oft tiefgreifend verändern. Die fachliche Besonderheit bestimmter
wirtschaftlicher Probleme fördert die Neigung, sie im engen Kreis zu
diskutieren. Dabei entsteht die Gefahr, daß sich die politische und
finanzielle Macht in einer begrenzten Anzahl von Regierungen oder
Interessengruppen anhäuft. Die Suche des nationalen und
internationalen Gemeinwohls erfordert auch im wirtschaftlichen Bereich
eine wirksame Anwendung des Rechtes aller auf Mitbeteiligung an den Beschlüssen,
die sie betreffen.
Eine besonders schwere Form der Diskriminierung
7. Eine der dramatischsten Formen von Diskriminierung besteht darin, den
ethnischen Gruppen und nationalen Minderheiten das Grundrecht auf Existenz
zu verweigern. Dies geschieht durch Unterdrückung, brutale Übersiedlung
oder auch durch den Versuch, ihre ethnische Identität so zu schwächen,
daß sie nicht mehr erkennbar ist. Kann man angesichts so schwerer
Verbrechen gegen die Menschlichkeit schweigen? Keine Anstrengung darf als
übertrieben gelten, wenn es darum geht, solchen der menschlichen
Person unwürdigen Verirrungen ein Ende zu setzen.
Ein positives Zeichen für die wachsende Entschlossenheit der
Staaten, die eigene Verantwortung für den Schutz der Opfer solcher
Verbrechen zu erkennen und für den Einsatz, sie zu verhüten,
stellt die jüngste Initiative einer Diplomatischen Konferenz der
Vereinten Nationen dar. Sie hat mit besonderem Beschluß das Statut
eines Internationalen Tribunals angenommen, das die Aufgabe hat,
schuldhafte Taten festzustellen und diejenigen zu bestrafen, die für
Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Kriegsverbrechen und Aggressionen verantwortlich sind. Wenn diese neue
Institution auf guten gesetzlichen Grundlagen ruht, könnte sie mehr
und mehr dazu beitragen, auf Weltebene den wirksamen Schutz der
Menschenrechte sicherzustellen.
Das Recht auf Selbstverwirklichung
8. Jeder Mensch besitzt angeborene Fähigkeiten, die auf Entfaltung
drängen. Das gehört zur vollen Verwirklichung seiner Persönlichkeit
und auch zur entsprechenden Eingliederung in das soziale Gefüge
seiner Umgebung. Deshalb ist es vor allem notwendig, für eine
angemessene Erziehung und Bildung des jungen Lebens zu sorgen. Davon hängt
sein künftiges Gelingen ab.
Besteht aus dieser Sicht nicht aller Grund zur Besorgnis, wenn man
beobachtet, daß sich in einigen Gebieten, die zu den ärmsten
der Welt gehören, die Bildungsmöglichkeiten tatsächlich
verringern und das besonders im Hinblick auf die Grundschule?
Bisweilen ist dafür die Wirtschaftslage des Landes verantwortlich,
die den Lehrern keine Entlohnung zusichern kann. In anderen Fällen
scheint Geld für Prestigeobjekte oder für Projekte der höheren
Bildung, aber nicht für die Grundschule vorhanden zu sein. Wenn
besonders die Bildungsmöglichkeiten für Mädchen eingeschränkt
werden, dann schafft man diskriminierende Strukturen, die die ganze
Entwicklung der Gesellschaft gefährden können. Die Welt würde
schließlich nach einem neuen Kriterium aufgeteilt: auf der einen
Seite die mit hochentwickelten Technologien ausgestatteten Staaten und
Einzelpersonen, auf der anderen Seite die Länder und Personen mit äuberst
begrenzten Kenntnissen und Fähigkeiten. Das würde verständlicherweise
die bereits vorhandenen akuten wirtschaftlichen Ungleichheiten nicht nur
zwischen den Staaten, sondern auch in ihrem Innern verstärken.
Erziehung und Berufsausbildung müssen sowohl in der Planung der
Entwicklungsländer als auch in den Reformprogrammen für Stadt
und Land der wirtschaftlich fortschrittlichsten Völker an erster
Stelle stehen.
Ein weiteres Grundrecht, von dessen Verwirklichung die Erlangung eines würdigen
Lebensstandards abhängt, ist das Recht auf Arbeit. Wie kann man sonst
Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und die Befriedigung
vieler anderer Lebensbedürfnisse sicherstellen? Der Mangel an Arbeit
ist heute jedoch ein schweres Problem. Unzählige Personen in allen
Teilen der Welt sind von dem verheerenden Phänomen der
Arbeitslosigkeit betroffen. Es ist notwendig und dringend für alle
und insbesondere für diejenigen, die die politische und
wirtschaftliche Macht haben, alles Mögliche zu tun, um einer so
leidvollen Situation abzuhelfen. Man darf sich nicht auf Hilfsmaßnahmen
beschränken im Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder ähnlichen
Umständen, die sich der Kontrolle des Einzelnen entziehen.(8) Diese
Hilfen sind notwendig, doch muß man sich auch darum bemühen, daß
die Arbeitslosen die Möglichkeit erhalten, ihr eigenes Dasein selbst
in die Hand zu nehmen und sich so von der Bestimmung demütigender
Betreuung zu befreien.
Globaler Fortschritt in der Solidarität
9. Die rasch zunehmende Globalisierung der Wirtschafts- und
Finanzsysteme weist ihrerseits darauf hin, daß dringend
festgeschrieben werden muß, wer das globale Gemeinwohl und die
Anwendung der ökonomischen und sozialen Rechte gewährleisten
soll. Der freie Markt allein ist dazu nicht imstande, da es in
Wirklichkeit viele menschliche Bedürfnisse gibt, die keinen Zugang
zum Markt haben. »Noch vor der Logik des Austausches gleicher Werte
und der für sie wesentlichen Formen der Gerechtigkeit gibt es etwas,
das dem Menschen als Menschen zusteht, das heißt auf Grund seiner
einmaligen Würde«.(9)
Die Auswirkungen der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrisen hatten
schwerwiegende Folgen für unzählige Personen, die in äußerste
Armut gerieten. Viele von ihnen hatten erst seit kurzem ihre Lage so weit
verbessert, daß sie berechtigte Hoffnungen für die Zukunft
hegen konnten. Ohne eigene Schuld sahen sie diese Hoffnungen grausam zerstört,
was mit tragischen Folgen für sie selbst und für ihre Kinder
verbunden war. Darf man darüber hinaus die Auswirkungen der
Fluktuationen der Finanzmärkte außer acht lassen? Dringend
notwendig ist eine neue Sicht des globalen Fortschritts in der Solidarität,
die eine von der Gesellschaft getragene ganzheitliche Entwicklung
vorsieht, so daß jedes ihrer Glieder seine eigenen Fähigkeiten
entfalten kann.
In diesem Zusammenhang richte ich einen dringenden Aufruf an die für
die Finanzbeziehungen auf Weltebene Verantwortlichen, daß sie sich
die Lösung des besorgniserregenden Problems der internationalen
Verschuldung der ärmsten Nationen zu Herzen nehmen. Internationale
Finanzeinrichtungen haben diesbezüglich eine konkrete Initiative in
Gang gebracht, die Anerkennung verdient. Ich appelliere an alle, die sich
mit diesem Problem befassen, besonders an die Industrieländer, daß
sie die notwendige Unterstützung gewähren, um dieser Initiative
zum Erfolg zu verhelfen. Es ist eine rasche und kräftige Anstrengung
notwendig, um es der Mehrheit der Länder im Hinblick auf das Jahr
2000 zu ermöglichen, aus einer nunmehr unhaltbaren Situation
herauszufinden. Ich bin sicher, daß der Dialog zwischen den
beteiligten Institutionen zu einer endgültigen und befriedigenden Lösung
führen wird, wenn er vom Willen zum Einvernehmen getragen ist. Auf
diese Weise wird den bedürftigsten Nationen eine dauerhafte
Entwicklung ermöglicht, und das bevorstehende Jahrtausend wird auch für
sie eine Zeit neuer Hoffnung werden.
Verantwortung gegenüber der Umwelt
10. Mit der Förderung der Menschenwürde ist das Recht auf eine
gesunde Umwelt verbunden. Denn dadurch wird die Dynamik der Beziehungen
zwischen Einzelperson und Gesellschaft deutlich. Ein Paket
internationaler, regionaler und nationaler Normen in bezug zur Umwelt gibt
diesem Recht allmählich juridische Form. Dennoch genügen die
gesetzlichen Maßnahmen für sich allein nicht. Die Gefahr
schwerwiegender Schäden für die Erde und das Meer, für das
Klima, für Flora und Fauna erfordert einen tiefgreifenden Wandel im
Lebensstil der modernen Konsumgesellschaft, besonders in den reichen Ländern.
Ebensowenig darf eine weitere wenn auch weniger drastische
Gefahr unterschätzt werden: Von der Not gedrängt, nutzen arme
Landbewohner den geringen Boden, über den sie verfügen, oft über
Gebühr. Deshalb ist eine spezifische Ausbildung zu fördern, die
sie lehrt, wie sie die Bodenkultur mit der Achtung der Umwelt vereinbaren
können.
Die Gegenwart und Zukunft der Welt hängen von der Bewahrung der Schöpfung
ab, da zwischen der menschlichen Person und der Natur eine dauernde
Wechselwirkung besteht. Das Wohl des Menschen in den Mittelpunkt der
Achtung für die Umwelt zu stellen ist in der Tat der sicherste Weg,
die Schöpfung zu bewahren; denn auf diese Weise wird das
Verantwortungsbewußtsein jedes Einzelnen gegenüber den natürlichen
Ressourcen und ihrer gewissenhaften Nutzung verstärkt.
Das Recht auf Frieden
11. Die Förderung des Rechts auf Frieden sichert in gewisser Weise
die Achtung aller anderen Rechte, weil sie dem Aufbau einer Gesellschaft
Vorschub leistet, in der im Hinblick auf das Gemeinwohl Beziehungen der
Zusammenarbeit anstelle von Machtkämpfen treten. Das derzeitige
Geschehen bestätigt zur Genüge, daß Gewaltanwendung kein
Mittel zur Lösung politischer und sozialer Probleme ist. Krieg baut
nicht auf, sondern zerstört; er unterhöhlt die moralischen
Fundamente der Gesellschaft und schafft neue Spaltungen und anhaltende
Spannungen. Und doch verzeichnet die Chronik weiterhin Kriege und
bewaffnete Konflikte mit zahllosen Opfern. Wie oft haben meine Vorgänger
und ich selbst das Ende dieser Schrecken herbeigerufen! Ich werde damit so
lange fortfahren, bis man verstehen wird, dab der Krieg den Niedergang
jedes wahren Humanismus bedeutet.(10)
Gott sei Dank, daß in einigen Gebieten beträchtliche
Fortschritte in der Festigung des Friedens erzielt wurden. Anzuerkennen
ist das große Verdienst jener mutigen Politiker, die es wagten, die
Verhandlungen auch dann fortzuführen, als die Situation es nicht zu
erlauben schien. Aber muß man nicht zugleich auch die Massaker
anprangern, die in anderen Gebieten andauern, wo ganze Völker aus
ihrer Heimat vertrieben und ihre Häuser und Ernten zerstört
werden? Angesichts dieser Opfer, die man nicht mehr zählen kann, rufe
ich die Verantwortlichen der Nationen und die Menschen guten Willens auf,
all jenen zu Hilfe zu kommen, die besonders in Afrika in
grausame, bisweilen von äußeren Wirtschaftsinteressen
angezettelte Konflikte verwickelt sind, und ihnen dabei helfen, den
Auseinandersetzungen ein Ende zu setzen. Ein konkreter Fortschritt in
dieser Richtung ist gewiß die Unterbindung des Waffenhandels mit den
kriegführenden Ländern und die Unterstützung der
Verantwortlichen jener Völker, wieder den Weg des Dialogs zu suchen.
Das ist der Weg, der des Menschen würdig ist. Das ist der Weg des
Friedens!
Meine Besorgnis gilt denen, die im Kontext des Krieges leben und
aufwachsen, denen, die nichts anderes als Krieg und Gewalttätigkeit
kennengelernt haben. Die Überlebenden werden für den Rest ihres
Lebens unter den Wunden einer solch schrecklichen Erfahrung zu leiden
haben. Was soll man über die minderjährigen Soldaten sagen? Kann
man je akzeptieren, daß kaum erwachte Menschenleben so ruiniert
werden? Müssen diese Kinder, die zum Töten ausgebildet werden
und oft auch gedrängt sind, es zu tun, nicht schwerste Probleme bei
ihrer nachfolgenden Eingliederung in die bürgerliche Gesellschaft
haben? Ihre Ausbildung wird unterbrochen, und ihre beruflichen Fähigkeiten
werden unterdrückt. Welche Folgen wird das für ihre Zukunft
haben! Die Kinder brauchen Frieden. Sie haben ein Recht darauf.
Neben diesen Kindern möchte ich noch an die minderjährigen
Opfer der Landminen und anderer Kriegswaffen erinnern. Trotz der bereits
gemachten Anstrengungen zur Zerstörung der Minen ist man jetzt Zeuge
eines unglaublichen und unmenschlichen Paradoxons: Entgegen dem ausdrücklichen
Willen der Regierungen und Völker, endgültig auf den Gebrauch
einer so heimtückischen Waffe zu verzichten, hört man nicht auf,
weitere Minen auch in bereits sanierten Gebieten auszustreuen.
Keime des Krieges werden auch durch die gewaltige und unkontrollierte
Weitergabe kleiner und leichter Waffen verbreitet, die scheinbar
ungehindert von einem Konfliktherd zum anderen wandern und auch unterwegs
Gewalt anheizen. Es ist Aufgabe der Regierungen, angemessene Maßnahmen
zur Kontrolle der Produktion, des Verkaufs, der Ein- und Ausfuhr solcher
Todesinstrumente zu ergreifen. Nur auf diese Weise ist es möglich,
dem Problem des gewaltigen unerlaubten Waffenhandels insgesamt wirksam zu
begegnen.
Eine Kultur der Menschenrechte, Verantwortung aller
12. Es ist nicht möglich, an dieser Stelle noch ausführlicher
zu werden. Aber ich möchte unterstreichen, daß keines der
Menschenrechte sicher ist, wenn man sich nicht bemüht, alle zu schützen.
Wenn man tatenlos der Verletzung eines der menschlichen Grundrechte
zusieht, geraten alle anderen in Gefahr. Deshalb sind eine globale Annäherung
an das Thema der Menschenrechte und ein gewissenhafter Einsatz zu ihrem
Schutz unerläßlich. Nur wenn eine Kultur der Menschenrechte,
die die unterschiedlichen Traditionen achtet, wesentlicher Bestandteil des
moralischen Erbes der Menschheit wird, kann man hoffnungsvoll und gelassen
in die Zukunft blicken.
Es ist doch so: Wie könnte es Kriege geben, wenn jedes
Menschenrecht respektiert würde? Die ganzheitliche Achtung der
Menschenrechte ist der sicherste Weg, um feste Beziehungen unter den
Staaten aufzubauen. Die Kultur der Menschenrechte kann nur eine Kultur des
Friedens sein. Jede Verletzung birgt die Keime eines potentiellen
Konfliktes in sich. Schon mein ehrwürdiger Vorgänger, der Diener
Gottes Pius XII., hat am Ende des Zweiten Weltkrieges die Frage gestellt:
»Wenn ein Volk mit Gewalt unterdrückt wird, wer hätte den
Mut, der übrigen Welt Sicherheit im Kontext eines dauerhaften
Friedens zu verheißen?«.(11)
Um eine Kultur der Menschenrechte zu fördern, die die Gewissen
durchdringt, ist die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Kräfte
notwendig. Ich möchte besonders auf die Rolle der Medien hinweisen,
die bei der Bildung der öffentlichen Meinung und damit für die
Orientierung des Verhaltens der Bürger so wichtig sind. Wie könnte
man eine gewisse Verantwortung ihrerseits für die Verletzungen der
Menschenrechte verkennen, die ihren Ursprung in der Verherrlichung der von
ihnen unter Umständen kultivierten Gewalt haben. Ebenso muß man
ihnen das Verdienst der edlen Initiativen für Dialog und Solidarität
zuschreiben, die dank der von ihnen verbreiteten Botschaften zugunsten des
gegenseitigen Verständnisses und Friedens entstanden sind.
Zeit der Entscheidungen, Zeit der Hoffnung
13. Das neue Jahrtausend steht vor der Tür. Sein Näherrücken
hat in den Herzen vieler Menschen die Hoffnung auf eine gerechtere und
solidarischere Welt genährt. Es ist ein Bestreben, das verwirklicht
werden kann. Ja, es muß verwirklicht werden!
Mit diesem Ausblick wende ich mich jetzt insbesondere an euch, liebe Brüder
und Schwestern in Christus, die ihr in vielen Teilen der Welt das
Evangelium als Lebensregel annehmt: Seid Botschafter der Menschenwürde!
Der Glaube lehrt uns, daß jede Person als Gottes Bild und Gleichnis
geschaffen wurde. Auch wenn der Mensch sich verweigert, die Liebe des
himmlischen Vaters bleibt immer treu; seine Liebe hat keine Grenzen. Er
hat Jesus, seinen Sohn, gesandt, um jede Person zu erlösen, indem er
ihr die volle Würde zurückgab.(12) Wie könnten wir
angesichts einer solchen Haltung jemandem unsere Zuwendung entziehen? Im
Gegenteil, wir müssen Christus in den Ärmsten und Ausgegrenzten
erkennen, zu deren Dienst uns die Eucharistie, die Kommunion mit dem für
uns hingegebenen Leib und Blut Christi verpflichtet.(13) Wie das Gleichnis
vom reichen Mann, der für immer namenlos bleiben wird, und vom armen
Lazarus deutlich zeigt, »steht Gott in dem schreienden Kontrast
zwischen gefühllosen Reichen und notleidenden Armen auf der Seite der
letzteren«.(14) Auf deren Seite sollen auch wir uns stellen.
Das dritte und letzte Vorbereitungsjahr vor dem Jubiläum ist von
einem geistlichen Pilgerweg zum Vater geprägt: Jeder ist zu einem Weg
wahrer Umkehr eingeladen, der mit der Absage an die Sünde und der
positiven Entscheidung für das Gute verbunden ist. An der Schwelle
des Jahres 2000 ist es unsere Pflicht, mit neuem Einsatz die Würde
der Armen und Ausgegrenzten zu schützen und konkret die Rechte derer
anzuerkennen, die keine Rechte haben. Erheben wir unsere Stimme für
sie, indem wir die Sendung, die Christus seinen Jünger anvertraut
hat, voll verwirklichen! Das ist der Geist des bevorstehenden Jubiläums.(15)
Jesus hat uns gelehrt, Gott mit Vater, Abbà, anzureden, und
so unsere tiefe Verbindung mit ihm offenbart. Grenzenlos und ewig ist
seine Liebe zu jeder Person und zur ganzen Menschheit. Treffend drücken
das die Worte Gottes im Buch des Propheten Jesaja aus:
»Kann denn eine Frau ihr Kindlein vergessen, eine Mutter ihren leiblichen Sohn? Und selbst wenn sie ihn vergessen würde: ich vergesse dich nicht. Sieh her: Ich habe dich eingezeichnet in meine Hände« (49, 15-16).
Nehmen wir die Einladung zur Teilhabe an dieser Liebe an! In ihr liegt
das Geheimnis der Achtung der Rechte jeder Frau und jedes Mannes. Der
Anbruch des neuen Jahrtausends wird uns dann bereit finden, gemeinsam den
Frieden zu bauen.
Aus dem Vatikan, am 8. Dezember des Jahres 1998.
(1) Vgl. Redemptor hominis (4. März 1979), 17: AAS 71
(1979), 296.
(2) Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Präambel,
erster Abschnitt.
(3) Siehe besonders Erklärung von Wien (25. Juni 1993), Präambel,
2.
(4) Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae (25. März
1995), 57: AAS 87 (1995), 465.
(5) Vgl. ebd., 10, aaO., 412.
(6) Vgl. II. Ökumenisches Vatikanisches Konzil, Erklärung Dignitatis
humanae, 3.
(7) Vgl. Art. 18.
(8) Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 25,
1.
(9) Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus (1. Mai 1991),
34: AAS 83 (1991), 836.
(10) Vgl. diesbezügliche Aussagen im Katechismus der
Katholischen Kirche, Nr. 2307-2317.
(11) Ansprache an eine Kommission von Vertretern des Kongresses der
Vereinigten Staaten von Amerika (21. August 1945): Ansprachen und
Radiobotschaften von Pius XII., VII (1945-1946), 141.
(12) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptor hominis (4. März
1979), 13-14: AAS 71 (1979), 282-286.
(13) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1397.
(14) Johannes Paul II., Angelus vom 27. September 1998: L'Osservatore
Romano, 28.29. September 1998, S. 5.
(15) Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Tertio millennio
adveniente (10. November 1994), 49-51: AAS 87 (1995), 35-36.
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