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BOTSCHAFT DES HEILIGEN VATERS
JOHANNES PAUL II.
ZUR FEIER DES JUBILÄUMS IN DEN GEFÄNGNISSEN
9. JULI 2000
1.
Im Rahmen dieses Heiligen Jahres 2000 durfte der Tag des
Jubiläums in den Gefängnissen nicht fehlen. Denn die Tore der
Haftanstalten dürfen diejenigen, die einen Teil ihres Lebens in deren Mauern
verbringen müssen, nicht von den Wohltaten dieses Ereignisses ausschließen.
Wenn ich an diese Brüder und Schwestern denke, ist mein
erstes Wort der Wunsch: Möge der Auferstandene, der bei verschlossenen Türen
den Abendmahlssaal betrat, in alle Gefängnisse der Welt eintreten und in den
Herzen Aufnahme finden, wenn er allen Frieden und Gelassenheit bringt.
Bekanntlich feiert die Kirche in diesem Jubiläumsjahr in
besonderer Weise das Geheimnis der Menschwerdung unseres Herrn Jesus Christus.
Denn zweitausend Jahre sind vergangen, seitdem der Sohn Gottes Mensch wurde; er
ist gekommen, um unter uns zu wohnen. Heute wie damals wird uns das von Christus
gebrachte Heil von neuem angeboten, damit es nach Gottes Plan reiche Früchte an
Gutem bringe; denn Gott will alle seine Kinder retten, besonders jene, die nach
einem Weg der Umkehr suchen, nachdem sie sich von ihm entfernt haben. Der Gute
Hirt begibt sich unablässig auf die Spuren der verlorenen Schafe. Wenn er ihnen
begegnet, dann nimmt er sie auf seine Schultern und trägt sie zurück in den
Schafstall. Christus sucht die Begegnung mit jedem Menschen, in welcher
Situation auch immer er sich befindet!
2. Die Begegnung Jesu mit dem Menschen zielt auf dessen
Rettung ab: eine Rettung, die angeboten, nicht erzwungen wird. Christus
erwartet vom Menschen eine vertrauensvolle Annahme, die ihm Herz und Sinne für
hochherzige Entscheidungen öffnet, um so das angerichtete Böse zu heilen und
das Gute zu fördern. Es handelt sich um einen Weg, der bisweilen lang ist, aber
gewiß auch anregend; denn man geht ihn
nicht allein, sondern zusammen mit Christus selbst und seiner Hilfe. Jesus ist
ein geduldiger Weggefährte, der Tempo und Rhythmus des menschlichen Herzens zu
beachten vermag, auch wenn er nicht müde wird, jeden auf dem Weg zu ermutigen,
der zum Heil führt.
Die Erfahrung des Jubiläums ist eng mit den menschlichen
Fährnissen auf dem Weg durch die Zeit verbunden. Das Jubiläum will diesem Weg einen
Sinn geben: Auf der einen Seite will es uns helfen, die Erinnerung an die
Vergangenheit dadurch zu leben, daß wir uns
gleichsam einen Schatz aller erlebten Erfahrungen anlegen; auf der anderen Seite
öffnet es uns auf die Zukunft hin, wo der Einsatz des Menschen und die Gnade
Gottes das verknüpfen müssen, was an Lebenszeit bleibt.
Wer im Gefängnis sitzt, denkt mit Bedauern oder mit Reue an
die Tage zurück, da er frei war; es fällt ihm schwer, eine Gegenwart zu
ertragen, die niemals zu vergehen scheint. Für das menschliche Bedürfnis,
selbst in dieser schwierigen Situation zu einem inneren Gleichgewicht zu
gelangen, kann eine starke Glaubenserfahrung eine entscheidende Hilfe
sein. Hier liegt einer der Gründe für die Bedeutung des Jubiläums in den
Gefängnissen: Das Jubiläumsjahr hinter Gittern erleben zu müssen kann zu
unverhofften menschlichen und geistlichen Horizonten hinführen.
3. Das Jubiläum erinnert uns daran, daß
die Zeit Gott gehört. Dieser Hoheit Gottes entgeht auch nicht die Zeit
der Haft. Die Vertreter der öffentlichen Gewalt, die in Erfüllung einer
gesetzlichen Bestimmung einen Menschen der persönlichen Freiheit berauben,
indem sie eine mehr oder weniger lange Zeit seines Lebens gleichsam in Klammern
setzen, müssen wissen, daß sie nicht
Herren der Zeit des Gefangenen sind. In gleicher Weise darf einer, der sich
in Haft befindet, nicht leben, als wäre ihm die Zeit der Haft hoffnungslos
entzogen: auch die im Gefängnis zugebrachte Zeit ist Gottes Zeit und
soll als solche gelebt werden; es ist eine Zeit, die man Gott darbringen soll
als Gelegenheit zur Wahrheit, Demut, Sühne und auch zum Glauben. Das Jubiläum
ist ein Weg, um uns daran zu erinnern, daß nicht nur die Zeit Gott gehört, sondern daß die Augenblicke, in denen wir alles in Christus zusammenfassen können, für uns
zu "einem Gnadenjahr des Herrn" werden.
Während des Jubiläumsjahres ist jeder einzelne aufgerufen,
die Zeit des eigenen einmaligen und unwiederholbaren Herzens auf die Zeit des
barmherzigen Gottes einzustellen, der stets bereit ist, jeden auf seinem Weg zum
Heil zu begleiten. Zwar bringt die Haftsituation mitunter die Gefahr mit sich,
den einzelnen zu entpersonalisieren, indem sie ihn vieler Möglichkeiten, sich
selbst öffentlich zu äußern, beraubt.
Doch darf er auch daran denken, daß vor
Gott andere Maßstäbe gelten: Das Jubiläum
ist die Zeit der Person, da jeder vor Gott er selbst ist, sein Bild und
Gleichnis. Jeder ist aufgerufen, seinen Schritt zum Heil zu beschleunigen und
dabei voranzuschreiten, nach und nach die Wahrheit über sich selbst zu
entdecken.
4. Das Jubiläum will nicht alles beim Alten lassen. Das
Jubeljahr des Alten Testamentes sollte "die Gleichheit zwischen allen
Söhnen und Töchtern Israels wiederherstellen, indem es den Sippen, die ihren
Besitz und sogar die persönliche Freiheit verloren hatten, neue Möglichkeiten
eröffnete" (Apostolisches Schreiben Tertio millennio adveniente,
13). Der Ausblick, den das Jubiläum vor jedem einzelnen eröffnet, ist also eine
Gelegenheit, die man nicht versäumen darf. Man muß
das Heilige Jahr nützen und Sorge dafür tragen, mögliche Ungerechtigkeiten zu
beheben, manche Übertreibungen zu lindern und das wiederzugewinnen, was sonst
verloren ginge. Wenn das für jede menschliche Erfahrung gilt, die im Zeichen
steht, noch vervollkommnet zu werden, so trifft es um so mehr auf die Erfahrung
im Gefängnis zu, wo die entstehenden Situationen immer besondere Behutsamkeit
erfordern.
Aber das Jubiläum spornt uns nicht nur dazu an, Maßnahmen
zu treffen, um Unrechtsituationen wiedergutzumachen. Seine Bedeutung ist auch
eine positive. Wie die Barmherzigkeit Gottes immer wieder neue Möglichkeiten
zum Wachsen im Guten eröffnet, so bedeutet die Feier des Jubiläums, sich um
die Schaffung neuer Gelegenheiten zur Wiedergutmachung für jedwede
persönliche und soziale Situation zu mühen, auch wenn sie dem Anschein
nach aussichtslos ist. Noch offenkundiger ist das alles in der
Gefängniswirklichkeit: Dem Häftling gegenüber von Fördermaßnahmen
Abstand zu nehmen, würde bedeuten, den Freiheitsentzug zu einer rein sozialen
Vergeltung zu verkürzen und damit nur verhaßt
zu machen.
5. Wenn das Große
Jubiläum für die Gefangenen eine Gelegenheit ist, um über ihre Lage
nachzudenken, kann man das ebenso für die gesamte bürgerliche Gesellschaft sagen,
die sich täglich mit dem Verbrechen konfrontiert sieht. Dasselbe gilt für die
übergeordneten Behörden, die die öffentliche Ordnung zu bewahren und
das Gemeinwohl zu fördern haben, und für die Juristen, die dazu
aufgerufen sind, über den Sinn der Strafe nachzudenken und neue Grenzen für
die Allgemeinheit zu eröffnen.
Mit dem Thema hat man sich im Laufe der Geschichte immer
wieder auseinandergesetzt; beträchtliche Fortschritte wurden erzielt in der
Anpassung des Strafsystems sowohl an die Würde der menschlichen Person wie auch
an die effektive Garantie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Die
Beschwerlichkeiten und Belastungen, die man in der komplexen Welt der Justiz
erlebt, und mehr noch das Leid, das von den Gefängnissen ausgeht, beweisen
indes, daß noch viel zu tun ist. Wir sind
noch weit von dem Augenblick entfernt, da unser Gewissen sicher sein kann, alles
nur Mögliche getan zu haben, um dem Verbrechen vorzubeugen und dieses so
wirksam zu unterdrücken, daß es nicht
weiter Schaden anrichtet, und um gleichzeitig dem Straftäter den Weg zur
Entlassung und einer positiven Wiedereingliederung in die Gesellschaft
aufzuzeigen. Würden alle, die auf verschiedene Weise in das Problem einbezogen
sind, die vom Jubiläum angebotene Gelegenheit wahrnehmen, um auf dieser Schiene
weiterzudenken, dann könnte vielleicht die ganze Menschheit einen großen
Schritt vorwärts kommen in Richtung auf ein ruhigeres und friedvolleres
gesellschaftliches Leben.
Die Strafe des Freiheitsentzugs ist so alt wie die Geschichte
des Menschen. In vielen Ländern sind die Gefängnisse überfüllt. Einige sind
recht annehmbar ausgestattet, in anderen jedoch sind die Lebensbedingungen
ziemlich bedenklich, um nicht zu sagen menschenunwürdig. Aus den Daten, die
allen vorliegen, ergibt sich, daß es dieser
Strafform im allgemeinen nur zum Teil gelingt, dem Phänomen des Verbrechens
wirksam entgegenzutreten. Ja, in manchen Fällen scheinen die Probleme, die
diese Strafform erzeugt, größer zu sein
als jene, die sie zu lösen versucht. Das zwingt zu einem Überdenken im
Hinblick auf eine Revision: Auch unter diesem Gesichtspunkt ist das Jubiläum
eine Gelegenheit, die nicht versäumt werden sollte.
Nach dem Plan Gottes muß
jeder seine Rolle übernehmen, die ihm beim Aufbau einer besseren Gesellschaft
zukommt. Das schließt offensichtlich eine
große Anstrengung auch in bezug auf die
Vorbeugung der Straftat ein. Wenn sie trotz alledem begangen wird, dann zeigt
sich die Mitarbeit am Gemeinwohl für jeden im Rahmen seiner Zuständigkeit
daran, daß er sich bemüht, von
Verantwortung geprägte Wege der Erlösung und des persönlichen und sozialen
Wachstums vorzubereiten. In alledem darf man keine Utopie sehen. Die es können,
müssen sich bemühen, diesen Zielsetzungen eine Rechtsform zu geben.
6. Wünschenswert ist daher eine Sinnesänderung, die es
möglich macht, für eine entsprechende Anpassung der Rechtsinstitutionen zu
sorgen. Das setzt natürlich einen starken gesellschaftlichen Konsens und
besondere fachliche Fähigkeiten voraus. Ein nachdrücklicher Appell in diesem
Sinn erreicht uns aus den unzähligen, über die Welt verstreuten Gefängnissen,
wo Millionen unserer Brüder und Schwestern isoliert sind. Sie verlangen vor
allem eine Anpassung der Gefängnisstrukturen und manchmal auch eine Revision
der Strafgesetzgebung. Aus der Gesetzgebung der Staaten müßten
endlich die Vorschriften gestrichen werden, die gegen die Würde und die
Grundrechte des Menschen verstoßen, sowie
auch die Gesetze, die den Häftlingen die Ausübung der Religionsfreiheit
verwehren. Man wird auch die Gefängnisordnungen revidieren müssen, die den
schwerkranken und sterbenden Häftlingen nicht genügend Aufmerksamkeit
schenken; desgleichen muß man die
Einrichtungen stärken, denen der Rechtsschutz der Ärmsten obliegt.
Aber auch in den Fällen, wo die Gesetzgebung
zufriedenstellend ist, sind die Häftlinge vielen Leiden ausgesetzt, die von
anderen konkreten Faktoren herrühren. Ich denke besonders an die mißlichen
Bedingungen der Haftanstalten, in denen die Gefangenen zu leben gezwungen sind,
sowie auch an die Schikanen, die die Inhaftierten mitunter durch
Diskriminierungen aus ethnischen, sozialen, wirtschaftlichen, sexuellen,
politischen und religiösen Gründen zu erdulden haben. Manchmal wird das
Gefängnis zu einem Ort der Gewalt, der jenem Milieu gleicht, aus dem die
Häftlinge nicht selten kommen. Das macht natürlich jegliche erzieherische
Absicht der Haftmaßnahmen zunichte.
Auf weitere Schwierigkeiten stoßen
die Inhaftierten, wenn sie regelmäßige
Kontakte zu ihrer Familie und zu ihren Lieben unterhalten wollen. Häufig kann
man schwerwiegende Mängel in den Strukturen feststellen, die den aus der Haft
Entlassenen unterstützen sollten, indem sie ihn bei seiner Wiedereingliederung
in die Gesellschaft begleiten.
Appell an die Regierenden
7. Das Große Jubiläum des
Jahres 2000 fügt sich in die Tradition der Jubeljahre ein, die ihm
vorausgegangen sind. Die Feier des Heiligen Jahres war jedes Mal für die Kirche
und für die Welt eine Gelegenheit, etwas für die Gerechtigkeit im Lichte des
Evangeliums zu tun. Diese Zeiten sind somit zu einem Ansporn für die
Gemeinschaft geworden, die menschliche Gerechtigkeit am Maßstab
der Gerechtigkeit Gottes zu prüfen. Nur eine sachliche Beurteilung der Art des
Strafvollzugs, eine ehrliche Erhebung der Ziele, die die Gesellschaft verfolgt,
um dem Verbrechen entgegenzutreten, und eine ernsthafte Erwägung der für diese
Zwecke angewandten Mittel führen in Vergangenheit und Zukunft zur Erkenntnis,
welche Korrekturen vorgenommen werden müssen. Es geht nicht darum, gleichsam
automatisch oder rein dekorativ Gnadenerlasse anzuwenden, die lediglich
Formsache in dem Sinn blieben, daß dann
— nach Abschluß des Jubiläumsjahres —
alles wieder so weiterginge wie vorher. Das Anliegen ist vielmehr, Initiativen
auf den Weg zu bringen, die eine gültige Voraussetzung für eine echte
Erneuerung sowohl der Gesinnung wie auch der Institutionen darstellen können.
In diesem Sinn verdienen es jene Staaten und Regierungen, die
Überprüfungen ihres Gefängnissystems vornehmen oder anzustellen
beabsichtigen, um es stärker den Bedürfnissen der menschlichen Person
anzupassen, daß man sie dazu ermutigt, ein
so wichtiges Werk fortzuführen und dabei auch eine vermehrte Anwendung anderer
Strafen als den Freiheitsentzug ins Auge zu fassen.
Um das Leben im Gefängnis humaner zu machen, ist es äußerst
wichtig, konkrete Initiativen zu planen, die den Häftlingen gestatten, nach
Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die sie der mit dem Müßiggang
verbundenen geistigen Verarmung zu entreißen
vermag. So soll man sie in Bildungsprogramme einführen, die ihre
Wiedereingliederung in die Arbeitswelt nach Ablauf der Haftstrafe fördern. Außerdem
darf man jene psychologische Begleitung nicht vernachlässigen, die dazu dienen
kann, problematische Verknotungen der Persönlichkeit aufzulösen. Das
Gefängnis soll kein Ort der Verbildung, des Müßiggangs
und womöglich des Lasters sein, sondern ein Ort der Erlösung.
Diesem Zweck wird mit Sicherheit die den Häftlingen gebotene
Möglichkeit dienen, ihre Gottesbeziehung zu vertiefen, sowie auch ihre
Einbeziehung in Projekte der Solidarität und Nächstenliebe. Das wird dazu
beitragen, ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu beschleunigen,
während es gleichzeitig dem Gefängnismilieu wieder mehr Lebensqualität
verleiht.
Im Zusammenhang mit diesen Vorschlägen, die auf Zukunft hin
offen sind, und in Fortführung einer Tradition, die meine Vorgänger anläßlich
der Jubeljahre eingeführt haben, wende ich mich mit Zuversicht an die
Verantwortlichen der Staaten, um sie um ein Gnadenzeichen zu bitten, das
allen Gefangenen zuteil werden soll: Eine Strafverkürzung, wie bescheiden sie
auch sei, würde für die Inhaftierten ein klares Zeichen des
Einfühlungsvermögens gegenüber ihrer Situation setzen. Dieses Zeichen würde
in ihren Herzen mit Sicherheit auf ein wohlwollendes Echo stoßen,
indem es sie in dem Bemühen um Reue über das begangene Übel ermutigt und sie
zu persönlicher Einsicht ermahnt.
Während die Annahme dieses Vorschlags von seiten der
verantwortlichen Staatsmänner eine Einladung an die Gefangenen wäre, mit neuer
Hoffnung in die Zukunft zu blicken, würde sie auch ein beredtes Zeichen dafür
sein, daß sich in der Welt, die sich dem
dritten christlichen Jahrtausend öffnet, zunehmend eine insofern wahrere
Gerechtigkeit durchsetzt, als diese für die befreiende Kraft der Liebe offen
ist.
Ich rufe den Segen des Herrn auf alle Verantwortlichen herab,
die für die Gerechtigkeit in der Gesellschaft Sorge tragen, sowie auch auf
jene, die von der Strenge des Gesetzes betroffen sind. Möge Gott sein Licht
für jeden in reichem Maß aufstrahlen
lassen und alle mit seinen himmlischen Wohltaten erfüllen. Allen Gefangenen,
Männern und Frauen, überall auf der Welt versichere ich meine geistige Nähe
und umarme sie im Geiste alle als Brüder und Schwestern der einen Menschheit.
Aus dem Vatikan, am 24. Juni 2000
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