 |
JOHANNES PAUL II.
BOTSCHAFT AN DEN PRÄSIDENTEN DER 53.
SITZUNG DER GENERALVERSAMMLUNG DER VEREINTEN NATIONEN
An Seine Exzellenz Herrn Didier Opertti Badán Präsident der
dreiundfünfzigsten Sitzung der Generalversammlung der Organisation der
Vereinten Nationen
Mit besonderer Freude nehme ich durch diese Botschaft teil an
der Fünfzigjahrfeier der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die
Organisation der Vereinten Nationen, Hüterin eines der kostbarsten und
bedeutendsten Dokumente der Geschichte des Rechtes.
Das tue ich um so lieber,
als die katholische Kirche keine Bedenken hatte, in einer sehr bedeutsamen
Konstitution des II. Vatikanischen Konzils zu versichern, daß auch sie, weil
sie »Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute« teilt,
fordert, daß »jede Form einer Diskriminierung in den Grundrechten der Person,
… da sie dem Plan Gottes widerspricht, beseitigt werden muß« (Gaudium et
spes, 1 u. 29).
Die Erklärung der Menschenrechte verkündete eine gewisse
Anzahl von grundlegenden Rechten, die allen Gliedern der menschlichen Familie
zustehen, und hat damit in entscheidender Weise zur Fortentwicklung des
internationalen Rechtes beigetragen. Sie hat in die nationale Rechtsprechung
eine Interpellation eingebracht und es für Millionen von Männern und Frauen
möglich gemacht, menschenwürdiger zu leben.
Und dennoch: Wer die heutige Welt betrachtet, muß feststellen, daß diese verkündeten,
kodifizierten und
gefeierten Menschenrechte noch immer schweren und fortgesetzten Verletzungen
ausgesetzt sind. Dieses Jahresgedächtnis ist also für jeden der Staaten, die
sich gern auf den Text von 1948 berufen, ein Aufruf zur
Gewissenserforschung. Allzu häufig nämlich behauptet sich bei einigen
die Tendenz, nach eigenem Ermessen dieses oder jenes Recht auszuwählen und
solche, die ihren augenblicklichen Interessen entgegenstehen, zu
vernachlässigen. Andere haben keine Bedenken, einzelne Rechte aus ihrem Kontext
zu isolieren, um, Freiheit mit Eigenmächtigkeit verwechselnd, besser so handeln
zu können, wie es ihnen paßt, oder um sich Vorteile zu sichern, die auf
menschliche Solildarität sehr wenig Wert legen. Ohne jeden Zweifel bedrohen
solche Haltungen die organische Struktur der Erklärung der Menschenrechte, die
jedes Recht abstimmt auf andere Rechte, andere Pflichten und Grenzen, die eine gerechte Sozialordnung erfordert. Im übrigen führen solche
Haltungen manchmal zu einem überzogenen Individualismus, der die Stärkeren
dazu verführen kann, die Schwachen zu beherrschen und so die feste Verbindung
zwischen Freiheit und sozialer Gerechtigkeit, die im Text niedergelegt ist, zu
lockern. Lassen wir es also nicht zu, daß mit dem Dahingehen der Jahre dieser
fundamentale Text zu einem bloßen Monument wird, das man bewundert, oder,
schlimmer noch, zu einem nur mehr in Archiven aufgehobenen Dokument! Darum
möchte ich wiederholen, was ich bei meinem ersten Besuch am Sitz Ihrer
Organisation, am 2. Oktober 1979, sagte: »Wenn die Wahrheiten und Prinzipien,
die in diesem Dokument enthalten sind, vergessen und übergangen würden und
dabei die anfängliche Evidenz verlieren sollten, mit der sie im Augenblick der
schmerzhaften Geburt aufleuchteten, dann könnte die hohe Zielsetzung der
Organisation der Vereinten Nationen – das heißt, das Zusammenleben der
Menschen und der Nationen – von einer neuen Zerstörung bedroht sein« (O.R.
dt., Nr. 9 vom 5. Okt. 1979, S. 6). Sie werden also nicht erstaunt sein, wenn
der Hl. Stuhl sich gern der Erklärung des Generalsekretärs anschließt, der
kürzlich versicherte, daß dieses Jahresgedächtnis Gelegenheit biete, »sich
nicht nur zu fragen, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unsere
Rechte schützen kann, sondern wie wir die Erklärung angemessen schützen
können« (Kofi Annan, Kommission der Menschenrechte, Genf, 23. März 1998). Der
Kampf für die Menschenrechte stellt also immer noch eine Herausforderung dar,
die angenommen werden muß, und er erfordert von seiten aller Beteiligten
Ausdauer und Kreativität. Wenn es z.B. dem Text von 1948 gelungen ist, einen
starren Begriff von der höchsten Gewalt des Staates zu relativieren – einer
Gewalt, die ihn von der Rechenschaftsablage über sein Verhalten gegenüber den
Bürgern dispensieren würde –, so kann man zur Zeit doch nicht leugnen, daß
andere Formen der Souveränität in Erscheinung getreten sind. In der Tat sind
heute die internationalen Akteure – Personen oder Organisationen –
zahlreich, die sich in Wirklichkeit einer Souveränität erfreuen,
vergleichbar jener eines Staates. Sie beeinflussen entscheidend das Schicksal
von Millionen von Männern und Frauen. Es wäre also ratsam, die geeigneten
Mittel zu finden, um sicher zu sein, daß auch sie die Grundsätze der
Erklärung durchführen. Vor fünfzig Jahren gestattete es im übrigen der
politische Kontext der Nachkriegszeit den Verfassern der Erklärung nicht, die
Deklaration mit einer anthropologischen Basis und eindeutig moralischen
Hinweisen auszustatten, aber sie wußten gut, daß die verkündeten Grundsätze
schnell ihren Wert verlieren würden, wenn die internationale Gemeinschaft
nicht darauf bedacht wäre, sie in den einzelnen nationalen, kulturellen und
religiösen Traditionen zu verwurzeln. Vielleicht ist dies die Aufgabe, die wir
jetzt haben, um der Einheit ihres Zukunftsbildes zu dienen, eine berechtigte
Pluralität in der Ausübung der von diesem Text verkündeten Freiheit zu
fördern und zugleich die Universalität und Unteilbarkeit der Rechte
sicherzustellen, womit er sie ausstattet. Dieses »gemeinsame Verständnis«,
auf das die Präambel der Erklärung sich beruft, zu fördern und es mehr und
mehr zum letzten Bezugspunkt werden zu lassen, wo menschliche Freiheit und
Solidarität zwischen Personen und Kulturen sich begegnen und sich gegenseitig
befruchten, das ist die Herausforderung, die angenommen werden muß. Darum
würde es bedeuten, das ganze Gebäude der Menschenrechte zu untergraben,
wollte man die Universalität, beziehungsweise das Vorhandensein bestimmter
Grundprinzipien in Zweifel ziehen. An diesem Ende des Jahres 1998 sehen wir in
der Menschheit um uns her zu viele Brüder und Schwestern, die von
Naturkatastrophen niedergeschlagen, durch Krankheiten aufgerieben, in
Unwissenheit und Armut entkräftet oder Opfer endloser grausamer Kriege sind.
Neben ihnen gibt es andere, besser Versorgte, die vor Unsicherheit geschützt
zu sein scheinen und – mitunter prahlerisch – das Notwendige, ja das
Überflüssige genießen. Was ist aus dem »Anspruch eines jeden auf eine
soziale und internationale Ordnung« geworden, »in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden
können« (Art. 28)? Die Würde, die Freiheit und das Glück werden nie
vollständig sein ohne die Solidarität. Das lehrt uns die beängstigende
Geschichte dieser letzten fünfzig Jahre. Übernehmen wir also dieses kostbare
Erbe, und lassen wir es vor allem Frucht bringen für das Glück aller und zur
Ehre eines jeden von uns! Mit dem inständigen Gebet, daß sich unter den
Völkern, die Sie vertreten, Brüderlichkeit und Eintracht weiter entfalten
mögen, rufe ich auf alle die Fülle des göttlichen Segens herab. Aus dem
Vatikan am 30. November 1998
|