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CHIROGRAPH
VON PAPST
JOHANNES PAUL II.
ZUR ERRICHTUNG DER STIFTUNG
«POPULORUM PROGRESSIO»
Mein in verehrender Erinnerung gehaltener Vorgänger,
Papst Paul VI., hat am 26. März 1969, Datum des zweiten Jahrestages des
Erscheinens seiner Enzyklika »Populorum Progressio«, einen Fonds ins Leben
gerufen, um den armen Landarbeitern und Kleinbauern zu helfen und zur
Förderung der Agrarreform, der sozialen Gerechtigkeit sowie des Friedens in
Lateinamerika, und dies gemäß der von den Bischöfen jenes Kontinentes
gegebenen Richtlinien.
In diesem Jahr, in dem die Fünfhundert-Jahrfeier des
Beginnes der Evangelisierung des Amerikanischen Kontinentes begangen wird
und das Treffen der IV. Generalversammlung des Lateinamerikanischen
Episkopates stattfindet, möchte ich diesen Ereignissen Gewicht verleihen
durch die Einrichtung, im Staat der Vatikanstadt, einer selbständigen
frommen Stiftung, die zum Ziel hat, die vollständige Entwicklung der
Gemeinschaften der ärmsten bäuerlichen Bevölkerung Lateinamerikas zu
fördern. Dies soll ein sichtbares Zeichen der solidarischen Liebe der Kirche
sein gegenüber den Verlassensten und Schutzbedürftigsten, wie es die
eingeborene Urbevölkerung, die Mestizen und die Afro-Amerikaner sind. Auf
diese Weise möchte ich auch die Initiative meines erhabenen Vorgängers in
seinem Sinne weiterführen.
Die Stiftung soll mit all denen zusammenarbeiten,
die sich der leitvollen Situation der lateinamerikanischen Völker bewusst
sind und für deren Gesamtentwicklung ihren Beitrag leisten wollen im Sinne
einer gerechten und gebührenden Anwendung der Soziallehre der Kirche.
Zu
diesem Zweck und kraft meiner höchsten apostolischen Autorität in der
Kirche sowie meiner Souveränität im Vatikanstaat, gemäß dem Kanonischen
Gesetzbuch, Kanon 331, Kanon 114 §§ 1 und 2, 115 § 3, 116 § 1, sowie Artikel
1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates vom 7. Juni 1929 und Artikel 1 Absatz
a) des Gesetzes über die Rechtsquellen vom 7. Juni 1929, II, errichte ich
die selbständige Stiftung »Populorum Progressio« mit kanonischer
öffentlicher Rechtspersönlichkeit und zivilrechtlicher Gültigkeit, mit Sitz
im Vatikanstaat. Diese Stiftung soll ein Zeichen und ein Zeugnis des
christlichen Strebens nach Brüderlichkeit und authentischer Solidarität
sein. Die Stiftung wird durch die in der Vatikanstadt gültigen kanonischen
und zivilen Gesetze geregelt sowie durch das beiliegende Statut, das ich nun
genehmige.
Vatikanstadt, am 13. Februar 1992.
IOANNES PAULUS PP. II.
© Copyright 1992 - Libreria Editrice Vaticana
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