APOSTOLISCHE KONSTITUTION SEINER HEILIGKEIT PAPST
JOHANNES PAUL II. ÜBER DIE KATHOLISCHEN UNIVERSITÄTEN
EINLEITUNG
1. AUS DEM HERZEN der Kirche hervorgegangen, hat sich die Katholische
Universität in den Strom der Tradition eingefügt, die mit den ersten
Anfängen der Universität als Institution begonnen hat. Seither war sie
immer wie ein herausragendes Zentrum schöpferischer Kraft und
Wissensverbreitung zum Wohl und Nutzen des Menschengeschlechtes. Aufgrund ihrer
Aufgabe widmet sich die Universität als Universitas magistrorum et
scholarium der Forschung und der Lehre sowie der Bildung der Studierenden,
die mit ihren Lehrern in der gleichen Liebe zur Wissenschaft frei verbunden
sind.(1) Mit den anderen Universitäten gemeinsam ist ihr das gaudium de
veritate, welches dem heiligen Augustinus so teuer war, jene Freude nämlich,
die Wahrheit auf allen Gebieten der menschlichen Erkenntnis zu suchen, zu
entdecken und weiterzugeben.(2) Ihre hervorragende Aufgabe besteht darin, »in
der geistigen Arbeit selbst zwei Ordnungen der Wirklichkeit existentiell zu
verbinden, die man allzuoft einander entgegenzustellen geneigt ist, als handelte
es sich um Gegensätze: die Suche nach der Wahrheit und die Gewißheit,
die Quelle der Wahrheit bereits zu kennen«.(3)
2. Ich selbst habe mehrere Jahre hindurch die wohltuende Erfahrung dessen
gemacht, wodurch ich auch innerlich bereichert wurde, was die Eigenart universitären
Lebens ausmacht: leidenschaftliches Forschen nach der Wahrheit und hochherziges
Teilhabenlassen der jungen Studierenden und all jener, die lernen, streng
methodisch zu denken, um recht zu handeln, und so der menschlichen Gesellschaft
besser dienen zu können.
Daher möchte Ich allen von Herzen bezeugen, wie hoch ich die
Katholische Universität schätze und wie sehr ich zugleich die Arbeit
lobe, die dort in den verschiedenen Bereichen der menschlichen Erkenntnis
geleistet wird. Besonders möchte ich hier auch meine Freude darüber
zum Ausdruck bringen, daß mir der Herr bei meinen häufigen
apostolischen Reisen sehr oft die Begegnung mit den katholischen Universitätsgemeinschaften
in den verschiedenen Kontinenten der Welt gestattet hat. Sie sind für mich
ein lebendiges und hoffnungsvolles Zeichen der Fruchtbarkeit des christlichen
Geistes im Herzen einer jeden menschlichen Kultur. Sie geben mir begründete
Hoffnung auf ein neues Erblühen der christlichen Kultur unter den so vielfältigen
und reichen Gegebenheiten dieser sich verändernden Zeit, die vor großen
Herausforderungen steht, die aber auch Trägerin so großer Verheißungen
unter dem Wirken des Geistes der Wahrheit und der Liebe ist.
Meine Wertschätzung und meine Dankbarkeit möchte ich ferner all
den zahllosen katholischen Dozenten in nicht-katholischen Universitäten
aussprechen. Ihre im Licht des christlichen Glaubens gelebte akademische und
wissenschaftliche Aufgabe muß für das Wohl der Universität, in
der sie arbeiten, als wertvoll angesehen werden. Ihre Präsenz ist in der
Tat ein ständiger Ansporn zu vorurteilsfreier Suche nach der Wahrheit und
nach der Weisheit, die von oben kommt.
3. Vom Beginn meines Pontifikats an habe ich mich bemüht, meinen
engsten Mitarbeitern, den Kardinälen, der Kongregation für das
Katholische Bildungswesen, wie auch jenen Männern und Frauen, die im
Bereich der Kultur in der ganzen Welt arbeiten, meine feste Überzeugung
mitzuteilen: Das Gespräch, das die Kirche mit den verschiedenen Kulturen
der heutigen Zeit führt, ist der lebendige Ort, »auf dem das Schicksal
der Kirche und der Welt am Ende dieses unseres Jahrhunderts entschieden wird«.(4)
Denn es gibt nur eine einzige Kultur: Die Kultur des Menschen, die vom Menschen
ausgeht und für den Menschen da ist.(5) Die Kirche, die nach einem von
meinem Vorgänger Papst Paul VI. vor der UNO gebrauchten Wort »Expertin
in Menschlichkeit«(6) ist, erforscht mit Hilfe ihrer Katholischen Universitäten
und mit Hilfe von deren humanistischem und wissenschaftlichem Erbe die
Geheimnisse des Menschen und der Welt, und durchdringt sie im Lichte der ihr
geschenkten Offenbarung.
4. Es liegt in der Ehre und Verantwortung einer Katholischen Universität,
sich ohne Vorbehalt der Sache der Wahrheit zu widmen. Dies ist die ihr
eigene Weise, der Würde des Menschen und zugleich der Sendung der Kirche zu
dienen. Die Kirche ist zutiefst davon überzeugt, »daß die
Wahrheit ihre wirkliche Bundesgenossin ist ... und daß Erkenntnis und
Vernunft treue Dienerinnen des Glaubens sind«.(7) Ohne den Erwerb nützlichen
Wissens zu vernachlässigen, zeichnet sich vielmehr die Katholische
Universität aus durch ihre freie Erforschung der ganzen Wahrheit über
die Welt, über den Menschen und über Gott. Denn gerade unsere Zeit
bedarf dringend jenes uneigennützigen Dienstes, der darin besteht, den
Sinn der Wahrheit zu verkünden, die ein grundlegendes Gut ist, ohne das
Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde zugrunde gehen. Aufgrund einer
gewissen Art von universalem Humanismus widmet sich die Katholische Universität
voll und ganz der Erforschung aller Aspekte der Wahrheit in ihrer wesentlichen
Verbindung mit der höchsten Wahrheit, die Gott ist. Furchtlos und mit
Begeisterung läßt sie sich auf alle Wege des Wissens ein, im Bewußtsein,
daß der ihr vorausgeht, der selbst »der Weg, die Wahrheit und das
Leben«(8) ist, der Logos. Sein Geist der Einsicht und der Liebe ermöglicht
es dem Menschen, durch seine Vernunft die letzte Wirklichkeit zu finden, die
sein Ursprung und Ziel ist, und die allein fähig ist, in Fülle jene
Weisheit zu schenken, ohne welche die Zukunft der Welt gefährdet wäre.
5. In Verbindung mit der unvoreingenommenen Suche der Wahrheit erhält
auch die Beziehung von Glaube und Vernunft Licht und Sinn. »Intellege
ut credas, crede ut intellegas«.(9) Diese Weisung des heiligen
Augustinus gilt auch für die Katholischen Universitäten. Sie sind
eingeladen, mutig den Reichtum von Offenbarung und Natur zu erforschen. Das
gemeinsame Bemühen von Vernunft und Glaube läßt die Menschen die
Fülle ihrer Menschlichkeit finden, die nach Gottes Bild und Gleichnis
geschaffen und nach der Sünde auf noch wunderbarere Weise in Christus
wiederhergestellt und dazu bestimmt ist, im Lichte des Geistes zu leuchten.
6. Die Katholische Universität schafft durch die Begegnung zwischen dem
unerforschlichen Reichtum der heilbringenden Botschaft des Evangeliums und der
Vielfalt und Größe der Bereiche menschlicher Erkenntnis, in die sie
diese Botschaft einbringt, die Möglichkeit, daß die Kirche ein Gespräch
von einmaliger Fruchtbarkeit mit allen Menschen jedweder Kultur führen
kann. Denn der Mensch lebt ein seiner würdiges Leben nur aufgrund seiner
Kultur; und wenn er seine Fülle in Christus findet, ist auch nicht daran zu
zweifeln, daß das Evangelium, wenn es ihn erreicht und ihn in all seinen
Dimensionen wiederherstellt, auch für die Kultur, von der Mensch lebt,
fruchtbar ist.
7. In der Welt von heute, die so sehr gezeichnet ist durch den rapiden
Fortschritt in Wissenschaft und Technik, werden Gewicht und Dringlichkeit der
Aufgaben der Katholischen Universität immer größer. Die
Errungenschaften von Wissenschaft und Technik bringen einerseits ein ungeheueres
Wachstum der Wirtschaft und der Industrie mit sich, andererseits verlangen sie
eine dementsprechende Sinnforschung, um sicherzustellen, daß die
neuen Errungenschaften zum wahren Wohl der einzelnen Menschen und der ganzen
menschlichen Gemeinschaft insgesamt verwendet werden. Wenn schon diese
Sinnforschung Aufgabe einer jeden Universität ist, ist die Katholische
Universität umso mehr dazu berufen, dieser Anforderung zu entsprechen. Ihr
christlicher Geist läßt sie in die eigenen Studien die sittliche,
geistige und religiöse Perspektive einbringen und die Ergebnisse von
Wissenschaft und Technik aus der Sicht der ganzen menschlichen Person werten.
Daher sind die Katholischen Universitäten aufgerufen zu ständiger
Erneuerung, einmal weil sie Universitäten sind, zum anderen weil sie
katholisch sind. Denn »auf dem Spiel steht der Sinn der
wissenschaftlichen Forschung und der Technik, des sozialen Zusammenlebens
und der Kultur, doch noch tiefer betrachtet, die Bedeutung des Menschen
selbst«.(10) Solche Erneuerung verlangt ein klares Bewußtsein
davon, daß schon aufgrund ihres katholischen Charakters die Universität
besser in der Lage ist, die Wahrheit unparteiisch zu erforschen; ein
Forschen, das den verschiedenartigsten Einzelinteressen weder untergeordnet noch
von ihnen abhängig ist.
8. Nach der Veröffentlichung der Apostolischen Konstitution Sapientia
Christiana für die Kirchlichen Universitäten und Fakultäten,(11)
erscheint es angebracht, auch für die Katholischen Universitäten ein
entsprechendes Dokument zu verfassen, gleichsam als eine »Magna Charta«,
auf die sie sich in Zukunft beziehen können. Diese »Magna Charta«
umfaßt lange und fruchtbare Erfahrung der Kirche im universitären
Bereich, sie ist offen für die in den kommenden Jahren zu leistende
hoffnungsvolle Arbeit, die mutigen Erfindungsgeist und strenge Treue erfordert.
9. Dieses Dokument wendet sich namentlich an die Leiter der Katholischen
Universitäten, an die akademischen Gemeinschaften und außerdem an
alle, die sich um die Universitäten bemühen, vor allem an die Bischöfe,
an die Ordensgemeinschaften und kirchlichen Institutionen sowie an die
zahlreichen Laien, die an jenem hohen Dienst der höheren Bildung beteiligt
sind. Anliegen ist, daß »gleichsam der christliche Geist bei dem
gesamten Bemühen um die Förderung einer höheren Kultur öffentlich,
stets und universell präsent sei. Die Studenten dieser Anstalten sollen zu
Menschen herangebildet werden, die in ihrer Wissenschaft bestens bewandert,
wichtigen Aufgaben im öffentlichen Leben gewachsen und Zeugen des Glaubens
in der Welt sind«.(12)
10. Außer an die Katholischen Universitäten wende ich mich auch
an die zahlreichen katholischen Institutionen der höheren Bildung. Ihrem
Wesen und ihrer Zielsetzung nach ist ihnen gemeinsam, daß sie einige oder
alle Aufgaben einer Universität wahrnehmen und so ihren Beitrag leisten für
Kirche und Gesellschaft durch ihre eigenen Forschungen, sei es durch Erziehung
oder durch Vorbereitung für einen Beruf. Wenngleich dieses Dokument
namentlich die Katholischen Universitäten betrifft, so will es doch alle
Institutionen der höheren Bildung umfassen, deren Ziel es ist, Geist und
Kultur des Menschen mit der Botschaft des Evangeliums Christi zu durchdringen.
Mit größtem Vertrauen und ebensolcher Hoffnung ermutige ich alle
Katholischen Universitäten, ihre so unersetzliche Aufgabe weiterhin zu erfüllen,
die von Tag zu Tag immer notwendiger erscheint für die Begegnung der Kirche
mit den sich fortentwickelnden Wissenschaften und mit den vielfältigen
Kulturen unserer Zeit.
Gemeinsam mit meinen Mitbrüdern im Bischofsamt, die mit mir an der
pastoralen Aufgabe teilhaben, möchte ich Euch allen meine feste Überzeugung
kundtun: Ohne Zweifel ist die Universität eines der besten Mittel, das die
Kirche der heutigen Zeit anzubieten hat, die sichere Erkenntnis und Weisheit
sucht. Weil der Kirche die Verpflichtung obliegt, allen Menschen die Frohe
Botschaft zu bringen, darf sie niemals auflhören, sich um diese Institution
zu kümmern. Durch Forschung und Lehre helfen ihr die Katholischen Universitäten
dabei, in einer diesen unseren Tagen geeigneten Weise die neuen und alten Schätze
der menschlichen Kultur zu erforschen, »nova et vetera« nach
Jesu Wort.(13)
11. Schließlich wende ich mich an die gesamte Kirche in der Überzeugung,
daß die Katholischen Universitäten für ihr Wachstum wie auch für
die Entfaltung der christlichen Kultur und des menschlichen Fortschritts
unverzichtbar sind. Deswegen ist die ganze kirchliche Gemeinschaft eingeladen,
den Katholischen Institutionen der höheren Bildung Hilfe zu leisten und sie
zu unterstützen bei dem Bemühen, sich zu entfalten und zu erneuern.
Vor allem jedoch ist sie aufgerufen, die Rechte und die Freiheit dieser
Institutionen in der weltlichen Gesellschaft zu schützen, sie finanziell zu
unterstützen, vor allem in den Nationen, wo es besonders nötig ist,
und Hilfe zu gewähren bei der Gründung neuer Katholischer Universitäten,
wo immer es erforderlich ist.
Von Herzen wünsche ich, daß diese Weisungen, die sich auf die
Lehre des II. Vatikanischen Konzils und auf die Vorschriften des Codex Iuris
Canonici stützen, es den Katholischen Universitäten und den übrigen
Hochschuleinrichtungen erlauben, ihre unverzichtbare Aufgabe zu erfüllen,
gerade jetzt, wo mit dem neuen Jahrtausend eine neue Gnadenzeit sich eröffnet.
TEIL I
CHARAKTER UND AUFGABE
A. CHARAKTER EINER KATHOLISCHEN UNIVERSITÄT
1. Wesen und Ziel
12. Jede Katholische Universität ist als Universität eine
akademische Gemeinschaft, die in strenger und kritischer Methode zum Schutz und
zur Förderung der menschlichen Würde und zugleich des Kulturerbes
ihren Beitrag leistet durch Forschung und Lehre und durch die verschiedenen
Dienste, die sie den örtlichen, nationalen und internationalen
Gemeinschaften zu deren Nutzen erbringt.(14) Sie besitzt jene institutionelle
Autonomie, die notwendig ist, damit sie ihre Aufgaben wirksam erfüllen
kann, und sie gewährleistet ihren Mitgliedern die akademische Freiheit,
unter Wahrung der Rechte des Individuums und der Gemeinschaft, innerhalb des
Anspruchs der Wahrheit und des Gemeinwohls.(15)
13. Weil es die Zielsetzung einer Katholischen Universität ist,
angesichts der großen Fragestellungen in Gesellschaft und Kultur in
institutionalisierter Form das Christliche im universitären Bereich präsent
zu machen,(16) muß diese Universität als Katholische Universität
durch folgende Wesensmerkmale geprägt sein:
- christliche Ausrichtung nicht nur der einzelnen Mitglieder, sondern der
ganzen Universitätsgemeinschaft als solcher;
- ständige Reflexion im Lichte des katholischen Glaubens über den
immerfort wachsenden Schatz der menschlichen Erkenntnis, zu dem sie ihren Teil
mit den ihr eigenen Studien beizutragen sucht;
- Treue gegenüber der christlichen Botschaft, so wie sie von der Kirche
ausgelegt wird;
- institutionalisierte Verpflichtung, dem Volk Gottes und der
Menschheitsfamilie zu dienen auf ihrem Weg zu jenem alles transzendierenden
Ziel, das dem Leben seinen Sinn gibt.(17)
14. »Im Licht dieser vier Eigenschaften ist offenkundig, daß über
Lehre, Forschung und über die allen Universitäten gemeinsamen Dienste
hinaus, eine Katholische Universität aufgrund ihrer als Institution
eigenen Verpflichtung in ihre Arbeit die Inspiration und das Licht der christlichen
Botschaft einbezieht. In einer Katholischen Universität prägen und
durchdringen daher katholische Ideale, Haltungen und Grundsätze die vielfältige
Tätigkeit der Universität in Übereinstimmung mit Wesen und
Autonomie, die diesen Tätigkeiten eigen sind. Kurz gesagt: Da die
Katholische Universität gleichzeitig sowohl Universität als auch
katholisch ist, muß sie zugleich eine Gemeinschaft von Dozenten und
Studierenden aus den verschiedenen Bereichen menschlichen Wissens sein und
zugleich eine akademische Institution, in der das Katholische in lebendiger
Weise gegenwärtig ist«.(18)
15. Die Katholische Universität ist deshalb der Ort, an dem
Wissenschaftler die Tiefe der Wahrheit der Dinge mit den einer jeden
akademischen Disziplin eigenen Methoden erforschen und so zur Bereicherung des
Schatzes menschlichen Wissens beitragen. Jede Disziplin wird in geordneter
systematischer Weise betrieben, und die verschiedenen Disziplinen stehen in
einem Gespräch miteinander und bereichern sich so gegenseitig.
Solche Forschung ist nicht nur den Männern und den Frauen bei der
unaufhörlichen Suche nach Wahrheit eine Hilfe, sie ist vielmehr auch das
heute so sehr notwendige Zeugnis für das Vertrauen, das die Kirche auf den
inneren Wert von Wissenschaft und Forschung setzt.
Die Forschung an einer Katholischen Universität umfaßt deshalb
notwendigerweise: a) das Bemühen um Integration des Wissens; b)
den Dialog zwischen Glaube und Vernunft; c) die ethische
Verantwortung; d) theologische Perspektive.
16. Die Integration des Wissens bleibt eine stets zu vervollkommende
Aufgabe. Zudem macht die in unseren Tagen angewachsene Fülle des Wissens,
zu der die fortwährend zunehmende Aufsplitterung des Wissens selbst
innerhalb der einzelnen akademischen Disziplinen hinzukommt, diese Aufgabe immer
schwieriger. Aber die Universität selbst, und vor allem die Katholische
Universität »muß eine "lebendige Einheit" von Organen
sein, die sich der Erforschung der Wahrheit widmen. ... Es gilt daher eine
solche höhere Synthese zu fördern, denn nur darin findet jener Durst
nach Wahrheit Befriedigung, der tief im Herzen des Menschen lebendig ist«.(19)
Die Universitätsdozenten werden ständig bemüht sein, mit Hilfe
von Beiträgen der Philosophie und Theologie, den Platz und die Bedeutung
der einzelnen Disziplinen zu bestimmen im Rahmen eines Menschen- und Weltbildes,
das vom Evangelium, und folglich vom Glauben an Christus, den »Logos«
und das Zentrum der Schöpfung und der Menschheitsgeschichte, erleuchtet
ist.
17. Die Katholische Universität, die diese Integration des Wissens fördern
will, muß sich besonders dem Dialog zwischen Glaube und Vernunft widmen,
damit tiefer erfaßt werden kann, wie Glaube und Vernunft in der einen
Wahrheit zusammenkommen. Wenn auch jede akademische Disziplin die eigene
Integrität und Forschungsmethode wahrt, so wird durch diesen Dialog doch
hervorgehoben, daß »die methodische Forschung in allen
Wissensbereichen - vorausgesetzt, sie wirklich geht in wissenschaftlicher Weise
und gemäß den Normen der Sittlichkeit vor - niemals in einen echten
Konflikt mit dem Glauben kommen kann, weil die Wirklichkeiten des profanen
Bereichs und die des Glaubens in demselben Gott ihren Ursprung haben«.(20)
Diese lebendige Wechselwirkung zweier verschiedener Ordnungen der Erkenntnis der
einen Wahrheit führt zu einer größeren Liebe der Wahrheit selbst
und trägt zu einem breiteren Verständnis des Sinns des menschlichen
Lebens und des Ziels der göttlichen Schöpfung bei.
18. Weil jedes Wissen im Dienst der menschlichen Person stehen soll, deshalb
ist an einer Katholischen Universität die Forschung immer mit der Sorge um
die ethischen und moralischen Inhalte verbunden, welche die Methoden und die
Ergebnisse in sich bergen. Wenn diese Sorge auch mit jeder Art von Forschung
verbunden ist, so ist sie besonders drängend im Bereich der
wissenschaftlichen und technologischen Forschung: »Wir müssen überzeugt
sein vom Vorrang der Ethik gegenüber der Technik, vom Primat der Person
gegenüber den Sachen, von der Überlegenheit des Geistes gegenüber
der Materie. Die Sache des Menschen kommt voran nur, wenn sich die Wissenschaft
mit dem Gewissen zusammenschließt. Der Wissenschaftler wird der Menschheit
einen echten Dienst leisten, wenn er "den Sinn für die Transzendenz
des Menschen gegenüber der Welt und Gottes gegenüber dem Menschen"
bewahrt«.(21)
19. Auf der Suche nach einer Synthese des Wissens wie auch im Dialog
zwischen Glaube und Vernunft kommt der Theologie eine besonders
bedeutende Stellung zu. Sie leistet auch einen Beitrag für alle anderen
Disziplinen, die sich der Sinnfrage stellen, und zwar nicht nur indem sie ihnen
hilft zu prüfen, auf welche Weise deren Ergebnisse den Menschen und die
Gesellschaft beeinflussen, sondern indem sie auch eine Perspektive und eine
Orientierung bereitstellt, die in deren eigenen Methoden nicht enthalten sind.
Andererseits befruchtet der Austausch mit diesen anderen Disziplinen und ihren
Ergebnissen auch die Theologie selbst, indem er ihr ein besseres Verständnis
der heutigen Zeit ermöglicht und die theologische Forschung den
Anforderungen der Gegenwart näherbringt. Im Blick auf dieses der Theologie
eigene Gewicht unter den akademischen Disziplinen muß jede Katholische
Universität eine theologische Fakultät oder wenigstens einen Lehrstuhl
für Theologie haben.(22)
20. Wegen der engen Beziehung zwischen Forschung und Lehre ist es
erforderlich, daß die bereits aufgezählten Postulate für die
Forschung den gesamten Lehrbetrieb beeinflussen. Die einzelnen Disziplinen
werden zwar in systematischer Weise und gemäß den ihnen eigenen
Methoden vermittelt, doch hilft die Interdisziplinarität, die durch
den Beitrag der Philosophie und Theologie befruchtet ist, den Studierenden, sich
eine organische Sicht der Wirklichkeit zu erwerben und die ständige
Sehnsucht nach Entfaltung des Geistes zu hegen. Bei der Vermittlung des Wissens
zeigt sich, daß die menschliche Vernunft in ihrer Reflexion sich
immer neuen Fragestellungen öffnet, und wie die erschöpfende Antwort
auf diese letztlich von oben durch den Glauben gegeben wird. Außerdem sind
die moralischen Inhalte einer jeden Disziplin als wesentlicher
Bestandteil bei deren Vermittlung zu werten; und dies, damit der gesamte
Bildungsprozeß letztlich auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit
ausgerichtet sei. Schließlich bietet die katholische Theologie, in
voller Treue zu Schrift und Überlieferung und kirchlichem Lehramt gelehrt,
eine klare Kenntnis der Grundsätze des Evangeliums, wodurch der Sinn des
menschlichen Lebens betont und ihm eine neue Würde verliehen wird.
Durch Forschung und Lehre sollen die Studenten in den verschiedenen
Disziplinen so gebildet werden, daß sie in jenem Bereich der Wissenschaft,
in dem sie sich dem Dienst an Gesellschaft und Kirche widmen werden, eine
wirkliche Sachkenntnis erwerben und gleichzeitig auch in der Lage seien, ihren
Glauben vor der Welt zu bezeugen.
2. Universitätsgemeinschaft
21. Ihre Ziele verfolgt die Katholische Universität auch, wenn sie sich
darum bemüht, eine wirklich menschliche und vom Geist Christi durchdrungene
Gemeinschaft zu bilden. Die Quelle ihrer Einheit entspringt der gemeinsamen
Hingabe an die Wahrheit, der Hochschätzung der menschlichen Würde und
letztlich der Person und Botschaft Christi, der dieser Institution die ihr
eigene Qualität gibt. Aufgrund dieser Prägung wird die Universitätsgemeinschaft
vom Geist der Freiheit und der Liebe durchdrungen, und gekennzeichnet durch
gegenseitige Achtung, durch ehrlichen Dialog und durch Schutz der Rechte eines
jeden Einzelnen. Ihren Mitgliedern verhilft sie zur vollen Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Die Mitglieder suchen umgekehrt als Einzelne, entsprechend ihrer Stellung und
ihrer Fähigkeit, die Einheit zu fördern und sie tragen dazu bei, die
Entscheidungen zu fällen, welche die Gemeinschaft selbst betreffen, so wie
auch den katholischen Charakter dieser Institution zu wahren und zu stärken.
22. Die Universitätslehrer haben sich ständig um
Fortbildung zu bemühen und Inhalte, Gegenstände und Ergebnisse jeder
Disziplin in ein zusammenhängendes Weltbild einzuordnen. Die christlichen
Dozenten sind aufgerufen, Zeugen und Lehrer echt christlichen Lebens zu sein,
das die erreichte Verschmelzung von Glaube und Kultur, von entsprechender
beruflicher Kompetenz und christlicher Weisheit offenbart. Alle Dozenten sollen
durchdrungen sein von den hohen akademischen Zielen und von den Grundsätzen
eines echt menschlichen Lebens.
23. Die Studierenden werden aufgefordert, sich eine Bildung
anzueignen, die den hohen Rang der humanistischen und kulturellen Entfaltung mit
der spezifischen Berufsausbildung verbindet. Diese Entfaltung muß so
beschaffen sein, daß die Lernenden sich ermutigt fühlen, ihr ganzes
Leben lang die Suche nach der Wahrheit und nach deren Sinn fortzusetzen, weil nämlich
»der menschliche Geist so gebildet werden muß, daß die Fähigkeit
des Staunens, der eigentlichen Wesenserkenntnis, der Kontemplation, der persönlichen
Urteilsbildung und das religiöse, sittliche und gesellschaftliche Bewußtsein
gefördert werden«.(23) Dadurch werden sie fähig und geeignet,
sich eine echte christliche Lebensweise zu erwerben, oder, wenn sie diese
vielleicht schon erreicht haben, zu vertiefen. Sie müssen sich des Ernstes
ihres Berufes bewußt sein und Freude darüber empfinden, daß sie
morgen qualifizierte Führer sein werden und Zeugen für Christus an
ihrem jeweiligen Arbeitsplatz.
24. Die verantwortlichen Leiter und Verwalter einer
Katholischen Universität haben ständig das Wachstum der Universität
und der Universitätsgemeinschaft durch echte Pflichterfüllung im Geist
des Dienens zu fördern. Einsatz und Zeugnis der nichtakademischen
Mitarbeiter sind ebenfalls unverzichtbar für den Charakter und das
Leben der Universität.
25. Viele Katholische Universitäten sind von Ordensgemeinschaften
gegründet worden und weiterhin auf deren ständige Unterstützung
angewiesen. Die Ordensgemeinschaften, die sich dem Apostolat der höheren
Bildung widmen, sind daher aufgerufen, diesen Institutionen bei der Erneuerung
ihrer Verpflichtung beizustehen und fortzufahren, solche Ordensmänner und
Ordensfrauen auszubilden, von denen ein echter Beitrag für Aufgabe und Tätigkeit
einer Katholischen Universität geleistet werden kann.
Schließlich war und ist die Arbeit der Universität seit jeher ein
Mittel, durch das die Laien eine bedeutsame Aufgabe in der Kirche erfüllen
können. Im größeren Teil der Katholischen Universität
besteht die akademische Gemeinschaft heute mehr aus Laien, die vermehrt viele höhere
Dienste und Leitungsaufgaben wahrnehmen. Diese katholischen Laien folgen der
Aufforderung der Kirche, »sich mutig und kreativ an den privilegierten
Orten der Kultur, wie sie die Welt der Schulen und Universitäten ist, eine
Präsenz zu verschaffen«.(24) Die Zukunft der Katholischen Universitäten
hängt zu einem ganz großen Teil vom sachkundigen und hochherzigen
Einsatz der katholischen Laien ab. Ihren wachsenden Einsatz in diesen Bildungsstätten
wertet die Kirche als ein Zeichen großer Hoffnung und als eine Bestätigung
der unersetzbaren Berufung der Laien in Kirche und Welt. Sie vertraut darauf, daß
die Laien in Ausübung der ihnen eigenen Aufgaben »alle zeitlichen
Dinge ... so durchleuchten und ordnen, daß sie immer Christus entsprechend
geschehen und sich entwickeln und zum Lob des Schöpfers und Erlösers
gereichen«.(25)
26. Den Universitätsgemeinschaften vieler katholischer Institutionen
gehören Kollegen und Mitglieder aus anderen Kirchen, kirchlichen
Gemeinschaften oder Religionen an, aber auch Kollegen, die sich zu keinem
Glauben bekennen. Diese Männer und Frauen können aufgrund ihrer
Erfahrung dem Fortschritt der verschiedenen akademischen Disziplinen oder der
Durchführung anderer Aufgaben in der Universität nützen.
3. Katholische Universität in der Kirche
27. Als Universität steht jede Katholische Universität mit der
Kirche in einer unabdingbaren Verbindung, die ihrer Natur nach zum spezifischen
Wesen dieser Institution gehört. Als Katholische Universität nämlich
nimmt sie unmittelbar teil am Leben der Teilkirche, an der sie ihren Sitz hat.
Insofern sie jedoch zugleich als akademische Institution in die internationale
Gemeinschaft der Institutionen für Lehre und Forschung eigebunden ist, hat
sie auch am Leben der Gesamtkirche Anteil und baut es mit auf; aus diesem Grund
geht sie eine besondere Bindung an den Heiligen Stuhl ein, wegen des Dienstes
der Einheit, den dieser für die ganze Kirche zu erfüllen gehalten ist.
Aus dieser Verbindung mit der Kirche erwachsen als Konsequenzen: Treue der
Universität als Institution zur christlichen Botschaft, Anerkennung
der Autorität des kirchlichen Lehramts in Glaubens- und Sittenfragen und
Gehorsam ihm gegenüber. Die katholischen Mitglieder der Universitätsgemeinschaft
ihrerseits sind zur persönlichen Treue gegenüber der Kirche berufen
mit allen Folgen, die sich daraus ergeben. Von den nichtkatholischen Mitgliedern
wird die Beachtung des katholischen Charakters der Institution gefordert, in der
sie arbeiten, während die Universität andererseits deren
Religionsfreiheit achtet.(26)
28. Die Bischöfe haben die besondere Verpflichtung, die Katholischen
Universitäten zu fördern und besonders sie aufmerksam zu begleiten und
ihnen in der Bewahrung und Stärkung ihrer katholischen Identität
beizustehen, auch gegenüber der staatlichen Autorität. Das wird in
angemessener Weise erreicht, wenn feste personelle und pastorale Bindungen
zwischen den Universitäten und den kirchlichen Autoritäten geschaffen
und beibehalten werden, die durch gegenseitiges Vertrauen übereinstimmende
Zusammenarbeit und ständiges Gespräch charakterisiert sind. Wenn sich
auch die Bischöfe nicht unmittelbar in die innere Leitung einmischen, so dürfen
sie dennoch »nicht als von außen her wirkend angesehen werden,
sondern als Teilhaber am Leben der Katholischen Universität«.(27)
29. Indem die Kirche »die rechtmäßige Eigengesetzlichkeit
der Kultur und vor allem der Wissenschaften« bejaht, anerkennt sie zugleich
auch die akademische Freiheit der einzelnen Wissenschaftler in ihrer eigenen
Disziplin gemäß den Grundsätzen und Methoden der betreffenden
Wissenschaft,(28) innerhalb des Anspruchs der Wahrheit und des Gemeinwohls.
Auch die Theologie hat als Wissenschaft in der Universität ihren rechtmäßigen
Platz neben den übrigen Disziplinen. Sie hat, wie es ihr zusteht, ihre
spezifischen Grundsätze und ihre eigene Methode, die sie als Wissenschaft
definieren. Insofern sie an diesen Grundsätzen festhalten und die
entsprechende Methode anwenden, erfreuen sich auch die Theologen derselben
akademischen Freiheit.
Die Bischöfe mögen die schöpferische Arbeit der Theologen
anregen. Die Theologen dienen nämlich der Kirche durch Forschung, die gemäß
einer der Theologie eigenen Methode durchgeführt wird. Sie streben danach,
den Sinn der christlichen Offenbarung, wie er von Schrift und Überlieferung
und kirchlichem Lehramt weitergegeben wird, besser zu erfassen, tiefer zu
entfalten und wirksamer kundzumachen. Sie erforschen auch Wege, auf welchen die
Theologie Licht in die einzelnen Probleme der Kultur unserer Zeit bringen kann.
Weil die Theologie die geoffenbarte Wahrheit zu verstehen sucht, deren
authentische Interpretation den Bischöfen der Kirche anvertraut ist,(29)
gehört es zugleich wesentlich zu den Grundsätzen und zur Methode der
Forschung und der Lehre dieser akademischen Disziplin, daß die Theologen
die Autorität der Bischöfe respektieren und der katholischen Lehre
anhangen müssen, entsprechend dem Grad der Verbindlichkeit, in der sie
gelehrt wird.(30) Das Gespräch zwischen Bischöfen und Theologen ist
wegen der je eigenen, aber aufeinander bezogenen Aufgabe beider Seiten, äußerst
notwendig; das gilt ganz besonders heute, wo Forschungsergebnisse durch die
sozialen Kommunikationsmittel so rasch und allseitig verbreitet werden.(31)
B. DIENSTAUFTRAG DER KATHOLISCHEN UNIVERSITÄT
30. Grundlegender Auftrag der Universität ist das ständige Suchen
nach Wahrheit durch Erforschen, Bewahren und Verbreiten von Wissen zum Wohl der
Gesellschaft. An diesem Auftrag nimmt die Katholische Universität durch
ihre Eigenart und ihre eigene Zielsetzung teil.
1. Dienst an Kirche und Gesellschaft
31. Durch Lehre und Forschung leistet die Katholische Universität der
Kirche eine unverzichtbare Hilfe: sie bildet Männer und Frauen aus, die,
geprägt durch die christlichen Grundsätze und befähigt, in reifer
Weise und verantwortlich ihre christliche Berufung zu leben, auch Aufgaben in
der Kirche übernehmen können. Außerdem kann die Katholische
Universität durch die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Forschung der
Kirche helfen, auf die Probleme und Anforderungen der Zeit zu antworten.
32. Die Katholische Universität ist wie jede andere Universität in
die menschliche Gesellschaft eingebunden. Um der Kirche einen immer besseren
Dienst leisten zu können, ist sie aufgerufen - freilich immer im Bereich
ihrer Kompetenz - ein noch wirksameres Instrument des kulturellen Fortschrittes
für den Einzelnen wie für die Gesellschaft zu sein. Ihre Forschungstätigkeit
muß daher das Studium der schwierigen Probleme unserer Zeit
umfassen, wie z.B. die Würde des menschlichen Lebens, die Förderung
der Gerechtigkeit für alle, die Qualität der persönlichen und
familiären Lebensverhältnisse, den Schutz der Natur, die Suche nach
Frieden und politischer Stabilität, die gerechtere Verteilung der Güter
der Welt und eine neue wirtschaftliche und politische Ordnung, damit sie besser
dem allgemeinen Wohl der einzelnen Nationen und der Gemeinschaft aller Nationen
dient. Die universitäre Forschung wird dahin zielen, die Wurzeln und die
Ursachen der schwierigen Probleme unserer Zeit unter Beachtung vor allem der
ethischen und religiösen Dimensionen von Grund auf zu erforschen.
Wenn es erforderlich ist, muß die Katholische Universität den Mut
haben, auch unbequeme Wahrheiten zu sagen, die der öffentlichen Meinung
nicht gefallen, die jedoch notwendig sind, das wahre Wohl der Gesellschaft zu
schützen.
33. Unter christlichem Gesichtspunkt werden bevorzugt die in der modernen
Gesellschaft und Kultur vorherrschenden Werte und Normen geprüft und
beurteilt, sowie die Verpflichtung der heutigen Gesellschaft, jene ethischen und
religiösen Grundsätze zu verkünden, die dem menschlichen Leben
seinen vollen Sinn geben. Dies ist ein weiterer Beitrag, den die Universität
für die Entwicklung jener echten christlichen Anthropologie leisten kann,
die ihren Ursprung von der Person Christi nimmt und die bewirkt, daß die
Dynamik der Schöpfung und Erlösung die Wirklichkeit und die richtige Lösung
der Lebensfragen beeinflußt.
34. Im Hinblick auf die Förderung der sozialen Gerechtigkeit ist
die christliche Gesinnung des Dienstes am Mitmenschen für jede Katholische
Universität von besonderer Bedeutung und muß von den Dozenten geteilt
und bei den Studenten entwickelt werden. Die Kirche setzt sich entschieden für
die umfassende Entwicklung eines jeden Mannes und einer jeden Frau ein.(32) Das
Evangelium, in der kirchlichen Soziallehre ausgelegt, ruft nachdrücklich
zur Förderung des Fortschritts der Völker auf, »vor allem derer,
die dem Hunger, dem Elend, den endemischen Krankheiten, der Unwissenheit zu
entrinnen suchen; derer, die umfassend an den Früchten der Zivilisation
teilnehmen und ihre Begabung wirksam zur Geltung bringen wollen, die sich
entschieden ihrer vollen Entfaltung zuwenden«.(33) Jede Katholische
Universität nimmt die Verantwortung wahr, einen konkreten Beitrag zu
leisten zum Fortschritt der Gesellschaft, in der sie wirkt: sie kann zum
Beispiel Wege suchen, auf welchen die universitäre Bildung all jenen zugänglich
gemacht wird, die aus ihr Nutzen ziehen könnten, besonders den Armen oder
den Mitgliedern von Minderheitsgruppen, denen diese Bildung herkömmlicherweise
vorenthalten wurde. Es ist Sache der Katholischen Universität, nach Möglichkeit
den Fortschritt der Entwicklungsländer zu fördern.
35. In ihrem Bemühen um eine Antwort auf diese komplexen Probleme, die
so viele Aspekte des menschlichen Lebens und der Gesellschaft berühren,
wird die Katholische Universität auf die Zusammenarbeit unter den
verschiedenen akademischen Disziplinen drängen, die bereits ihren eigenen
Beitrag in der Suche nach Lösungen leisten. Weil über dies die
einzelnen Institutionen unter begrenzter finanzieller und personeller
Ausstattung leiden, ist vorrangig gefordert, daß die Katholischen
Universitäten sich selbst zu gemeinsamen Forschungsprojekten zusammenfinden
und auch mit anderen privaten oder öffentlichen Institutionen
zusammenarbeiten. Unter dieser Rücksicht, wie auch bezüglich anderer
spezifischer Tätigkeitsbereiche einer Katholischen Universität, ist
die Bedeutung anzuerkennen, die den verschiedenen nationalen und internationalen
Vereinigungen der Katholischen Universitäten zukommt. Unter ihnen ist in
besonderer Weise die Aufgabe der Internationalen Vereinigung der
Katholischen Universitäten (Foederatio Internationalis Studiorum
Universitatum Catholicarum) zu erwähnen, die vom Heiligen Stuhl errichtet
ist,(34) welcher von ihr eine fruchtbare Zusammenarbeit erwartet.
36. Durch Programme der ständigen Weiterbildung der Erwachsenen, durch
Ausbildung von Dozenten zum Dienst in der Beratung, durch Einsatz der neuen
Kommunikationsmittel und auf vielfältige andere Weise kann die Katholische
Universität erreichen, daß die wachsende Summe des menschlichen
Wissens und ein von Tag zu Tag besser werdendes Glaubensverständnis einer
größeren Zahl von Menschen zur Verfügung steht. Auf diese Weise
werden die Dienste der Universität über den eigentlich akademischen
Bereich hinaus ausgeweitet.
37. Im Dienst an der Gesellschaft wird die akademische, kulturelle und
wissenschaftliche Welt in der Umgebung der Katholischen Universität der natürliche
bevorzugte Gesprächspartner sein. Wünschenswert sind angemessene
Formen des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Katholischen Universitäten
und den anderen Universitäten einer Nation zugunsten der Entwicklung und
der Verständigung zwischen den Kulturen sowie zum Schutz von Natur und
Umwelt durch ein internationales ökologisches Bewußtsein.
Zusammen mit den anderen privaten und öffentlichen Institutionen dienen
die Katholischen Universitäten durch die höhere Bildung und durch die
Forschung dem allgemeinen Wohl. Unter den verschiedensten Arten von
Institutionen, die notwendig sind zum freien Ausdruck der kulturellen
Verschiedenheit, stellen sie eine Form dar, und sie bemühen sich, den Sinn
für Solidarität in Gesellschaft und Welt zu fördern. Mit vollem
Recht erwarten sie daher von der weltlichen Gesellschaft und von den öffentlichen
Autoritäten Anerkennung und Schutz ihrer institutionellen Autonomie und
ihrer akademischen Freiheit. Darüber hinaus haben sie das Recht auf die für
die Gewährleistung ihrer Existenz und Entwicklung notwendige
wirtschaftliche Hilfe.
2. Universitätsseelsorge
38. Die Universitätsseelsorge ist jene Aktivität der Universität,
die den Mitgliedern der Universitätsgemeinschaft Gelegenheit bietet, das
akademische Studium und außerakademische Bereiche mit den religiösen
und sittlichen Grundsätzen zu verbinden und so das Leben durch den Glauben
zu gestalten. Die Universitätsseelsorge macht die Sendung der Kirche in der
Universität wirksam und ist daher wesentlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit
und ihrer Struktur. Eine Universitätsgemeinschaft, die den katholischen
Charakter der Institution zu fördern sucht, ist sich dieser seelsorglichen
Dimension bewußt und achtet auf die Möglichkeiten und Mittel, mit
denen sie alle ihre Tätigkeiten beeinflussen kann.
39. Als natürlichen Ausdruck ihres katholischen Selbstverständnisses
weiß die Universitätsgemeinschaft auch, den Glauben im Alltag
lebendig zu machen in bedeutenden Augenblicken der Besinnung und des Gebetes. So
werden den katholischen Mitgliedern dieser Gemeinschaft gute Möglichkeiten
geboten, sich in ihrem Leben katholische Lehre und katholische Lebensweise
anzueignen. Sie werden nämlich ermutigt zur Teilnahme an den Sakramenten,
vor allem am Sakrament der Eucharistie als dem vollkommensten Akt gemeinsamen
Gottesdienstes. Jene akademischen Gemeinschaften, in denen nicht wenige
Mitglieder verschiedenen Kirchen, kirchlichen oder religiösen
Gemeinschaften angehören, werden deren Initiativen zu Meditation und Gebet
respektieren, und dies zum Schutz von deren Glauben.
40. Die Universitätsseelsorger werden die Professoren und Studenten
auch einladen, sich stärker ihrer Verpflichtung gegenüber dem geistig
oder körperlich Behinderten bewußt zu werden. Nach dem Vorbild
Christi mögen sie sich in besonderer Weise um die Armen kümmern und um
jene, die unter Ungerechtigkeit im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder
religiösen Bereich zu leiden haben. Diese Verpflichtung kommt in erster
Linie innerhalb der akademischen Gemeinschaft zum Tragen; sie kann aber auch außerhalb
derselben erfüllt werden.
41. Die Universitätsseelsorge ist eine unverzichtbare Aufgabe, wodurch
die katholischen Studenten in Erfüllung ihres Taufversprechens vorbereitet
werden können zu tätiger Teilnahme am Leben der Kirche. Sie kann
ferner dazu beitragen, die Hochschätzung der Ehe und des familiären
Lebens zu nähren und zu mehren, geistliche Berufungen für Priestertum
und Ordensleben zu wecken, das christliche Engagement der Laien anzuregen und
jedweden Einsatz mit dem Geist des Evangeliums zu durchdringen. Ein Einvernehmen
zwischen der Universitätsseelsorge und den Institutionen, die unter der
Leitung des Bischofs oder mit dessen Billigung in der Teilkirche arbeiten, wird
zum allgemeinen Nutzen dienlich sein.(35)
42. Verschiedene Vereinigungen und Bewegungen des geistlichen und
apostolischen Lebens, hauptsächlich aber jene, die eigens für die
Studenten gegründet sind, können von großem Einfluß sein
auf das Wachstum der pastoralen Aspekte des Universitätslebens.
3. Kultureller Dialog
43. Ihrem Wesen gemäß fördert die Universität die
Kultur durch ihre Forschung, sie hilft, die Kultur des Ortes den nachfolgenden
Generationen durch ihre Lehre zu vermitteln und pflegt durch die ihr eigenen
Bildungsangebote kulturelle Initiativen. Sie ist für alle menschliche
Erfahrung offen, bereit zum Dialog und bereit, aus jeder Kultur selbst zu
lernen. An diesen Prozeß beteiligt sich die Katholische Universität
dadurch, daß sie die reiche kulturelle Erfahrung der Kirche einbringt. Im
Bewußtsein dessen, daß die menschliche Kultur für Offenbarung
und Transzendenz offen ist, ist die Katholische Universität der primäre
und spezifische Ort für einen
fruchtbaren Dialog zwischen Evangelium und Kultur.
44. Die Katholische Universität steht der Kirche gerade durch einen
solchen Dialog bei, indem sie ihr hilft, zu einer besseren Kenntnis der
verschiedenen Kulturen zu kommen, zwischen deren positiven und negativen
Aspekten zu unterscheiden, deren echte menschliche Beiträge anzunehmen und
jene Mittel zu entwickeln, durch welche sie den Menschen einer bestimmten Kultur
den Glauben verständlicher machen kann.(36) Wenn es wahr ist, daß das
Evangelium nicht mit einer bestimmten Kultur gleichgesetzt werden kann, sondern
daß es vielmehr alle Kulturen übersteigt, ist es auch zutreffend, daß
»das Reich, das das Evangelium verkündet, von Menschen gelebt wird,
die zutiefst an eine Kultur gebunden sind, und daß die Errichtung des
Gottesreiches nicht darauf verzichten kann, sich gewisser Elemente der
menschlichen Kultur und Kulturen zu bedienen«.(37) »Ein Glaube, der
sich am Rande des Menschlichen und damit der Kultur vollzöge, wäre ein
unzuverlässiger Glaube gegenüber der Fülle dessen, was das Wort
Gottes offenbart und enthüllt, ein geköpfter Glaube, ja geradezu ein
Glaube im Prozeß der Selbstauflösung«.(38)
45. Die Katholische Universität soll immer mehr die Kulturen der
heutigen Welt beachten wie auch die kulturellen Traditionen innerhalb
der Kirche, um einen ständigen und fruchtbaren Dialog zwischen dem
Evangelium und der heutigen Gesellschaft zu fördern. Unter den Kriterien,
welche den Wert einer jeden Kultur kennzeichen, haben Vorrang: das Gespür
für die menschliche Person, ihre Freiheit und ihre Würde; das Gespür
für ihre Verantwortung und ihre Offenheit für das Transzendente.
Mit der Achtung der Person ist das hohe Gut der Familie verbunden,
Urzelle jeder menschlichen Kultur.
Die Katholischen Universitäten sollen bemüht sein, die
Zielsetzungen und Widersprüche der heutigen Kultur zu unterscheiden
und gut zu gewichten suchen, um sie so für die volle Entfaltung der
Personen und die umfassende Entwicklung der Völker fähig zu machen. Es
wird besonders empfohlen, durch geeignete Untersuchungen den Einfluß zu
erforschen, welchen die moderne Technologie und vor allem die Medien auf die
Personen, die Familie, die Institutionen und auf die Kultur insgesamt ausüben.
Die überkommennen Kulturen sind in ihrem ursprünglichen Wesen zu schützen,
indem man ihnen hilft, die Werte dieser Zeit anzunehmen, ohne ihr Erbe
preiszugeben, das ein Gut der ganzen Menschheitsfamilie ist. Universitäten
in Gegenden mit alter kultureller Tradition haben die Kulturen dieser Orte mit
dem fruchtbaren Beitrag der jüngeren Kulturen umsichtig in Einklang zu
bringen.
46. Ein Bereich von besonderem Interesse für die Katholische Universität
ist der Dialog zwischen dem christlichen Denken und den modernen
Wissenschaften. Diese Aufgabe erheischt Menschen, die in den einzelnen
Disziplinen besonders ausgewiesen und zugleich hinreichend theologisch gebildet
und fähig sind, die epistemologische Fragestellung auf der Ebene des Verhältnisses
von Glaube und Vernunft zu behandeln. Diese Aufgabe bezieht sich sowohl auf die
Naturwissenschaften, wie auch auf die Humanwissenschaften, die neue und komplexe
philosophische und ethische Probleme stellen. Der christliche Forscher muß
aufzeigen, wie die menschliche Vernunft durch die höhere, vom Evangelium
stammende Wahrheit bereichert wird: »Der Verstand wird dadurch niemals
beeinträchtigt, sondern im Gegenteil angespornt und gestärkt durch die
innere Erkenntnisquelle einer tieferen Einsicht in das Wort Gottes, durch die
Hierarchie der Werte, die sich aus ihm ergibt. Die Katholische Universität
trägt auf ihre einzigartige Weise dazu bei, den Vorrang des Geistes
sichtbar zu machen, der sich unter Gefahr der Selbstaufgabe niemals darauf
einlassen kann, sich gänzlich etwas anderem zu widmen als der Erforschung
der Wahrheit«.(39)
47. Neben dem kulturellen Dialog kann die katholische Universität,
unter Beachtung ihrer eigenen Zielsetzung, unter Berücksichtigung des
verschiedenen religiös-kulturellen Kontextes und in Befolgung der von der
rechtmäßigen kirchlichen Autorität erlassenen Weisungen dem ökumenischen
Dialog von Nutzen sein, um die Suche nach der Einheit aller Christen und den
Dialog zwischen den Religionen dadurch zu fördern, daß sie hilft, die
den übrigen Religionen eigenen geistlichen Werte zu erkennen.
4. Evangelisierung
48. Primäre Aufgabe der Kirche ist es, das Evangelium so zu verkündigen,
daß die Verbindung von Glaube und Leben sicher bewahrt wird sowohl in den
einzelnen Menschen wie im soziokulturellen Kontext, in dem die Menschen leben,
arbeiten und einander begegnen. »Evangelisierung besagt für die
Kirche, die Frohbotschaft in alle Bereiche der Menschheit zu tragen und sie
durch deren Einfluß von innen her umzuwandeln und die Menschheit selbst zu
erneuern... Für die Kirche geht es nicht nur darum, immer weitere
Landstriche oder immer größere Volksgruppen durch die Predigt des
Evangeliums zu erfassen, sondern zu erreichen, daß durch die Kraft des
Evangeliums die Urteilskriterien, die bestimmenden Werte, die
Interessensbereiche, die Denkgewohnheiten, die Quellen der Inspiration und die
Lebensmodelle der Menschheit, die zum Wort Gottes und zum Heilsplan im Gegensatz
stehen, umgewandelt werden«.(40)
49. Jede Katholische Universität leistet ihrem eigenen Wesen gemäß
der Kirche eine große Hilfe beim Werk der Evangelisierung. Es handelt sich
um ein lebendiges Zeugnis auf institutioneller Ebene, das Christus und
seiner Botschaft geleistet wird, und das so notwendig ist in den durch den Säkularismus
geprägten Kulturen, oder wo Christus und seine Botschaft noch nicht bekannt
sind. Nebst dem werden alle Aktivitäten einer Katholischen Universität
mit dem Evangelisierungsauftrag der Kirche harmonisch verbunden: Forschung, im
Licht der christlichen Botschaft, welche die neuen Errungenschaften den
einzelnen Menschen sowie der Gesellschaft zugutekommen läßt; Bildung
im Kontext des Glaubens, welche die Menschen zu vernünftigem und kritischem
Urteil fähig macht und sie der hohen Würde der menschlichen Person
bewußt werden läßt; Berufsausbildung, welche die ethischen
Werte und die Bereitschaft zum Dienst an den einzelnen Menschen sowie an der
Gesellschaft miteinbezieht; Dialog mit der Kultur, der zu einem besseren Verständnis
des Glaubens führt; theologische Forschung, welche hilft, den Glauben in
neuer Sprache auszudrücken. »Gerade weil sich die Kirche immer mehr
ihrer Heilssendung für die gesamte Welt bewußt wird, möchte sie
mit diesen Einrichtungen in enger Verbindung stehen; denn bei der Verbreitung
der wahren Botschaft Jesu Christi sollen sie präsent sein und wirksam
mitarbeiten«.(41)
TEIL II
ALLGEMEINE NORMEN
Art. 1. - Natur dieser Allgemeinen Normen
§ 1. Diese Allgemeinen Normen fußen auf dem Codex Iuris
Canonici,(42) dessen weitere Ausführung sie sind, und auf zusätzlichen
Gesetzen der Kirche, unbeschadet des Rechts des Heiligen Stuhls, seine Autorität
einzusetzen, wenn es erforderlich sein sollte. Sie gelten für alle
Katholischen Universitäten und katholischen Hochschuleinrichtungen in der
ganzen Welt.
§ 2. Die Bischofskonferenzen und die anderen Organe der Katholischen
Kirche(43) müssen die Allgemeinen Normen an den einzelnen Orten und
in den einzelnen Regionen in Übereinstimmung mit dem Codex Iuris Canonici
und den zusätzlichen kirchlichen Gesetzen anwenden, unter Berücksichtigung
der Statuten der betreffenden Universität oder Institution und - wo es
geschehen kann und opportun ist - auch des weltlichen Rechts. Nach Überprüfung
durch den Heiligen Stuhl(44) gelten die örtlichen und regionalen
Rahmenordnungen für alle Katholischen Universitäten und katholischen
Hochschuleinrichtungen der Region, ausgenommen die Kirchlichen Universitäten
und Fakultäten, die nämlich, ebenso wie die Kirchlichen Fakultäten,
die zu einer Katholischen Universität gehören, den Normen der
Apostolischen Konstitution Sapientia Christiana unterstehen.(45)
§ 3. Eine Universität, die vom Heiligen Stuhl, von einer
Bischofskonferenz oder von einem anderen Organ der Katholischen Hierarchie oder
von einem Diözesanbischof errichtet oder anerkannt ist, muß diese
Allgemeinen Normen und ihre Anwendung, die örtliche und die
regionale, den sich auf ihre Leitung beziehenden Instrumenten einfügen und
ihre geltenden Statuten sowohl an die Allgemeinen Normen wie an deren
Anwendung anpassen und sie der rechtmäßigen kirchlichen Autorität
zur Genehmigung vorlegen. Auch die übrigen, nicht in den zuvor erwähnten
Formen eingerichteten Universitäten haben im Einvernehmen mit der
kirchlichen Autorität des Ortes diese Allgemeinen Normen, und deren
örtliche oder regionale Applikationen auf sich zu beziehen und sie den sich
auf ihre Leitung beziehenden Instrumenten einzufügen und - soweit es
geschehen kann - ihre geltenden Statuten sowohl an diese Allgemeinen Normen
wie auch an deren Anwendung anzupassen.
Art. 2 - Wesen einer Katholischen Universität
§ 1. Eine Katholische Universität ist wie jede Universität
eine Gemeinschaft von Studierenden, welche die verschiedenen Gebiete des
menschlichen Wissens behandelt. Sie widmet sich der Forschung, der Lehre und
verschiedenen Dienstleistungen, die ihrer kulturellen Aufgabe entsprechen.
§ 2. Eine Katholische Universität durchdringt als Katholische
Universität ihre Forschung und Lehre und die übrigen Aufgaben mit den
katholischen Zielen, Grundsätzen und Haltungen und handelt danach. Sie ist
an die Kirche gebunden entweder durch eine bestimmte konstitutive und satzungsmäßige
Bindung oder aufgrund einer Verpflichtung der Institution, welche die für
sie Verantwortlichen übernommen haben.
§ 3. Jede Katholische Universität muß ihren katholischen
Charakter verdeutlichen entweder durch die Erklärung ihrer Aufgabe oder
durch ein anderes geeignetes öffentliches Instrument, sofern nicht etwas
anderes von der zuständigen kirchlichen Autorität gebilligt ist. Sie
muß, besonders durch ihre Struktur und ihre Ordnungen, Möglichkeiten
vorsehen, um jenen Charakter zum Ausdruck zu bringen und zu wahren gemäß
§ 2.
§ 4. Die katholische Lehre und die katholische Disziplin müssen
sich auswirken auf alle Tätigkeiten der Universität, wobei jedoch die
Gewissensfreiheit einer jeden Person voll zu beachten ist.(46) Jeder öffentliche
Akt der Universität muß mit ihrem katholischen Wesen übereinstimmen.
§ 5. Eine Katholische Universität besitzt die nötige
Autonomie, das ihr eigene Wesen zu entfalten und ihre Aufgabe zu erfüllen.
Die Forschungs- und die Lehrfreiheit ist anzuerkennen und zu wahren je nach den
Grundsätzen und Methoden einer jeden Disziplin, wenn nur die Rechte der
einzelnen Person und die der Gemeinschaft geschützt werden, innerhalb des
Anspruchs der Wahrheit und des Gemeinwohls.(47)
Art. 3 - Errichtung einer Katholischen Universität
§ 1. Eine Katholische Universität kann errichtet und anerkannt
werden vom Heiligen Stuhl, von einer Bischofskonferenz, oder von einem anderen
Organ der Katholischen Hierarchie oder von einem Diözesanbischof.
§ 2. Mit Zustimmung des Diözesanbischofs kann eine Katholische
Universität auch von einem Ordensinstitut oder von einer anderen öffentlichen
juristischen Person eingerichtet werden.
§ 3. Eine Katholische Universität kann von anderen Personen,
Geistlichen oder Laien, eingerichtet werden. Eine solche Universität kann
als Katholische Universität nur gelten mit Billigung durch die zuständige
kirchliche Autorität, gemäß den Bedingungen, welche die Parteien
vereinbart haben.(48)
§ 4. In den Fällen von § 1 und § 2 müssen die
Statuten von der zuständigen kirchlichen Autorität genehmigt werden.
Art. 4 - Universitätsgemeinschaft
§ 1. Die Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des
katholischen Charakters der Universität kommt vor allem der Universität
selbst zu. Wenngleich diese Verantwortung insbesondere den Autoritäten der
Universität, (einschließlich, wo es sie gibt, des Großkanzlers
und/oder des Verwaltungsrates oder eines anderen gleichwertigen Organs) obliegt,
betrifft sie, wenn auch nicht in demselben Maß, auch alle Mitglieder der
Universitätsgemeinschaft. Daher ist es erforderlich, daß für die
Universität geeignete Personen, hauptsächlich Professoren und
Verwaltungsbedienstete, gewonnen werden, die bereit und in der Lage sind, diesen
Charakter zu fördern. Der Charakter einer Katholischen Universität ist
vornehmlich gebunden an die Qualität der Professoren und an die Beachtung
der katholischen Lehre. Sache der rechtmäßigen Autorität ist es,
gemäß den Vorschriften des Codex Iuris Canonici über diese
beiden grundlegenden Bedingungen zu wachen.(49)
§ 2. Die Professoren und alle Verwaltungsbediensteten sind zum
Zeitpunkt ihrer Ernennung über den katholischen Charakter der Institution
und über dessen Folgen in Kenntnis zu setzen, ebenso über ihre
Verpflichtung, diesen Charakter zu fördern oder, wenigstens, zu beachten.
§ 3. Auf eine Weise, die den verschiedenen akademischen Disziplinen
entspricht, sind die katholische Lehre und die katholische Sittenordnung sowohl
in der Forschung wie in der Unterweisung von allen katholischen Dozenten getreu
anzunehmen und von den übrigen zu beachten. Insbesondere die katholischen
Theologen haben im Bewußtsein dessen, daß sie einen Auftrag der
Kirche wahrnehmen, dem Lehramt der Kirche als dem authentischen Interpreten von
Schrift und Überlieferung treu zu sein.(50)
§ 4. Dozenten und Verwaltungsbedienstete, die anderen Kirchen,
kirchlichen Gemeinschaften oder Religionen angehören, und jene, die sich zu
keinem religiösen Glauben bekennen, sowie alle Studenten sind verpflichtet,
den katholischen Charakter der Universität anzuerkennen und zu beachten.
Damit der katholische Charakter der Universität oder der
Hochschuleinrichtung nicht gefährdet wird, muß jedenfalls vermieden
werden, daß die nicht-katholischen Dozenten einen mehrheitlichen Teil in
der Institution bilden, die katholisch ist und katholisch bleiben muß.
§ 5. Die Bildung der Studenten muß die akademische und berufliche
Reife verbinden mit der Prägung durch die sittlichen und die religiösen
Grundsätze und mit der Kenntnis der Soziallehre der Kirche. Die
Studienordnung für einen jeden Beruf muß eine angemessene ethische
Bildung für den Beruf vorsehen, auf den sie vorbereitet. Außerdem muß
erreicht werden, daß alle Studierenden Vorlesungen über die
katholische Lehre hören können.(51)
Art. 5 - Katholische Universität in der Kirche
§ 1. Jede Katholische Universität muß Gemeinschaft halten
mit der Gesamtkirche und mit dem Heiligen Stuhl; eng muß sie mit der
Teilkirche verbunden sein, mit den Diözesanbischöfen der Region oder
der Nation, wo sie tätig ist. Entsprechend dem ihr als Universität
eigenen Charakter hat die Katholische Universität zu dem der Kirche übertragenen
Werk der Evangelisierung ihren Beitrag zu leisten.
§ 2. Pflicht eines jeden Bischofs ist es, den guten Gang der
Katholischen Universitäten seiner Diözese zu fördern; er hat das
Recht und die Pflicht, für Schutz und Stärkung von deren katholischen
Charakter zu sorgen. Wenn bezüglich dieser notwendigen Bedingung Probleme
entstehen, hat der Ortsbischof die Maßnahmen zu treffen, die zu ihrer Lösung
nötig sind, im Einvernehmen mit den rechtmäßigen akademischen
Autoritäten und im Einklang mit den festgelegten Verfahren(52) und - wenn
es erforderlich sein sollte - mit Hilfe des Heiligen Stuhls.
§ 3. Zu bestimmten Zeiten muß eine jede Katholische Universität,
von der Art. 3 §§ 1-2 handelt, der zuständigen kirchlichen
Autorität über die Universität und ihre Tätigkeiten
berichten. Die übrigen Katholischen Universitäten müssen über
diese Angelegenheiten den Bischof der Diözese informieren, in welcher sich
der Hauptsitz der Institution befindet.
Art. 6 - Universitätsseelsorge
§ 1. Die Katholische Universität hat die Seelsorge der Mitglieder
der Universitätsgemeinschaft zu fördern und vor allem das geistliche
Wachstum derer, die sich zum katholischen Glauben bekennen. Jene Wege sind zu
bevorzugen, welche der Vollendung der menschlichen und der beruflichen Bildung
durch die religiösen Werte im Lichte der katholischen Lehre dienen, so daß
die Erkenntnis des Verstandes mit der religiösen Dimension des Lebens
verbunden wird.
§ 2. Eine hinreichende Zahl geeigneter Personen - Priester, Ordensmänner,
Ordensfrauen, Laien - ist zu bestellen, die für die Universitätsgemeinschaft
die spezifische Seelsorge leisten, die in Übereinstimmung und in
Zusammenarbeit mit der Seelsorge in der Teilkirche unter der Leitung oder
Approbation des Diözesanbischofs auszuüben ist. Alle Mitglieder der
Universitätsgemeinschaft sind einzuladen, sich in die Universitätsseelsorge
einzubringen und an deren Vorhaben mitzuwirken.
Art. 7 - Kooperation
§ 1. Zur besseren Bewältigung der Probleme der heutigen
Gesellschaft und zur Stärkung des katholischen Charakters der Institutionen
ist es nötig, in Forschung und Lehre und bei den übrigen Tätigkeiten
der Universität die regionale, nationale und internationale Zusammenarbeit
aller Katholischen Universitäten, auch der Kirchlichen Universitäten
und Fakultäten zu fördern.(53) Diese Kooperation ist, gleichermaßen
zu fördern auch zwischen den Katholischen Universitäten und den
anderen Universitäten und Forschungs-und Lehreinrichtungen, sowohl den öffentlichen
wie den privaten.
§ 2. Die Katholischen Universitäten haben sich, wenn es möglich
ist, und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen
Lehre, an den öffentlichen Planungen und an den Projekten der nationalen
und internationalen Institutionen zu beteiligen, die sich um Gerechtigkeit,
Entwicklung und Fortschritt bemühen.
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Art. 8 - Diese Konstitution tritt mit dem ersten Tag des akademischen Jahres
1991 in Kraft.
Art. 9 - Die Durchführung der Konstitution ist der Kongregation für
das Katholische Bildungswesen übertragen, deren Aufgabe es sein wird, die
dazu notwendigen Normen zu erlassen.
Art. 10 - Aufgabe der Kongregation für das Katholische Bildungswesen
wird es sein, wenn es im Laufe der Zeit die Umstände erfordern, Änderungen
vorzuschlagen, die in diese Konstitution einzufügen sind, damit die
Konstitution den neuen Anforderungen der Katholischen Universitäten stets
angepaßt ist.
Art. 11 - Teilkirchliche Gesetze oder Gewohnheiten, die gegenwärtig in
Geltung sind und dieser Konstitution zuwiderlaufen, werden aufgehoben. Ebenso
werden aufgehoben die bis zum heutigen Zeitpunkt vom Heiligen Stuhl physischen
und juristischen Personen gewährten Privilegien, die dieser Konstitution
widersprechen.
SCHLUß
Die Aufgabe, welche die Kirche mit großer Hoffnung den Katholischen
Universitäten anvertraut, hat kulturelle und religiöse Bedeutung von
größtem Gewicht, da sie die Zukunft der Menschheit betrifft. Die
Erneuerung, die von den Katholischen Universitäten gefordert wird, soll
diese fähiger machen, den Auftrag zu erfüllen, Christi Botschaft den
Menschen, der Gesellschaft und den Kulturen zu überbringen: »Jede
menschliche - individuelle und gemeinschaftliche - Wirklichkeit ist ja von
Christus erlöst worden: Die Menschen sind erlöst mit all ihrem Tun,
dessen erhabenster und den Menschen eigenster Ausdruck die Kultur ist. Das
Heilswirken der Kirche im Rahmen der Kulturen vollzieht sich in erster Linie
durch die Vermittlung der Personen, der Familien und der Erzieher... Unser Erlöser
Jesus Christus bietet sein Licht und seine Hoffnung allen Männern und
Frauen an, welche die Wissenschaft und die Künste, die Literatur und die
zahllosen, von der modernen Kultur entwickelten Bereiche pflegen. Alle Kinder
der Kirche müssen sich daher ihrer Sendung bewußt werden und
entdecken, wie das Evangelium die vorherrschenden Mentalitäten und Werte
durchdringen und erneuern kann, welche die verschiedenen Kulturen und die ihnen
entspringenden Meinungen und Haltungen inspirieren«.(54)
Voller Hoffnung übergebe ich dieses Dokument allen Männern und
Frauen, die auf vielfache Weise die schwere Aufgabe der katholischen höheren
Bildung versehen.
Geliebte Brüder und Schwestern, meine Ermutigung und mein Vertrauen
begleiten Euch bei Eurer harten täglichen Arbeit, die von Tag zu Tag größer,
drängender, notwendig wird für die Evangelisierung, für die
Zukunft der Kultur und der Kulturen. Kirche und Welt brauchen Euer Zeugnis und
Euren sachkundigen, frei und verantwortungsbewußt geleisteten Einsatz.
Gegeben zu Rom bei St. Peter am 15. August 1990, dem Fest der Aufnahme
Mariens in den Himmel, im zwölften Jahr meines Pontifikats.
(1) Vgl. ALEXANDER IV., Schreiben an die Universität Paris vom 14.
April 1255, Einleitung: Bullarium Diplomatum, t. III, Augustae
Taurinorum 1858, S. 602.
(2) AUGUSTINUS, Bekenntnisse 10,23,33: «Glückseliges Leben
ist ja Freude an der Wahrheit. Und Freude an dir, mein Gott, der du 'die
Wahrheit bist, meine Erleuchtung, du Heil meines Angesichts, mein Gott'»
(Ps. 26, 1 und 41,12): PL 32, 793-794; vgl. THOMAS VON AQUIN, Über
das Übel 9, 1: «Es ist nämlich dem Menschen naturgemäß,
daß er nach Erkenntnis der Wahrheit strebt».
(3) JOHANNES PAUL II., Ansprache an das «Institut Catholique» in
Paris vom 1. Juni 1980: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, III,
1 (1980), S. 1581; OssRm-dt 10 (1980) Nr. 25 vom 20. Juni 1980, S. 5.
(4) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Kardinäle vom 9. November 1979:
Insegnamenti di Giovanni Paolo II, II, 2 (1979), S. 1096; vgl. Ansprache
an die UNESCO in Paris vom 2. Juni 1980: Insegnamenti di Giovanni Paolo II,
III, 1 (1980), SS. 1636-1655.
(5) Vgl. JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Universität Coimbra vom
15. Mai 1982: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, V, 2 (1982), S. 1692.
(6) Vgl. PAUL VI., Ansprache an die Vertreter der Nationen vom 4. Oktober
1965: Insegnamenti di Paolo VI, III (1965), S. 508.
(7) JOHN HENRY CARDINAL NEWMAN, The Idea of a University, London,
Longmans, Green and Company, 1931, S. XI.
(8) Joh 14, 6
(9) Vgl. AUGUSTINUS, Sermo 43, 9: PL 38, 258. Vgl. auch
ANSELM, Proslogion,
cap. I: PL 158, 227.
(10) JOHANNES PAUL II., Ansprache an den Internationalen Kongreß über
die Katholischen Universitäten vom 25. April 1989, Nr. 3: L'Osservatore
Romano vom 26. April 1989; OssRom-dt 19 (1989) Nr. 30/31 vom 28.
Juli 1989, S. 18 f.
(11) Vgl. JOHANNES PAUL II., Apost. Konst. Sapientia Christiana über
die Kirchlichen Universitäten und Fakultäten vom 15. April 1979: AAS
71 (1979), SS. 469-521.
(12) II. Vat. Konzil, Erklärung über die christliche Erziehung
Gravissimum educationis 10: AAS 58 (1966), S. 737.
(13) Mt 13,52.
(14) Vgl. La «Magna Charta» delle Università Europee, «Principi
fondamentali». Dieses Dokument wurde am 18. September 1988 in
Bologna/Italien herausgegeben.
(15) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt
von heute Gaudium et spes, 59: AAS 58 (1966), S. 1080. vgl. II.
Vat. Konzil, Erklärung über christliche Erziehung Gravissimum
educationis, 10: AAS 58 (1966), S. 737. Institutionelle Autonomie
heißt, daß die akademische Leitung ist und (ver) bleibt innerhalb
der Institution. «Akademische Freiheit»ist die all jenen, die in Lehre
und Forschung tätig sind, gegebene feste Zusage, innerhalb ihres besonderen
Wissenschaftsbereichs und gemäß den je eigenen Methoden dieses
Bereichs, die Wahrheit zu suchen, wohin auch immer Untersuchung und Gewißheit
sie führen, und gleichermassen die Ergebnisse solcher Forschung zu lehren
und zu veröffentlichen, unter Beachtung der oben genannten Kriterien und
des Schutzes der Rechte des Einzelnen und der Rechte der Gemeinschaft, innerhalb
des Anspruchs der Wahrheit und des Gemeinwohls.
(16) Der Begriff «Kultur» wird in diesem Dokument in
doppeltem Sinn verwendet, nämlich in humanistischem und in
sozial-historischem Sinn. «Unter Kultur im allgemeinen versteht man
alles, wodurch der Mensch seine vielfältigen geistigen und körperlichen
Anlagen ausbildet und entfaltet; wodurch er sich die ganze Welt in Erkenntnis
und Arbeit zu unterwerfen sucht; wodurch er das gesellschaftliche Leben in der
Familie und in der ganzen bürgerlichen Gesellschaft im moralischen und
institutionellen Fortschritt menschlicher gestaltet; wodurch er endlich seine
großen geistigen Erfahrungen und Strebungen im Lauf der Zeit in seinen
Werken vergegenständlicht, mitteilt und ihnen Dauer verleiht - zum Segen
vieler, ja der ganzen Menschheit. Daraus folgt, daß die Kultur des
Menschen notwendig eine geschichtliche und eine gesellschaftliche Seite hat und
darum der Begriff der Kultur meist das Gesellschaftliche und das Völkische
mitbezeichnet» (II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche
in der Welt von heute Gaudium et spes. 53: AAS 58 [1966], S. 1075).
(17) L'Université Catholique dans le monde moderne. Document
final du 2ème Congrès des Délégués des
Universités Catholiques, Romae, 20-29 Novembris 1972, 1.
(18) Ebd.
(19) JOHANNES PAUL II., Ansprache an den Internationalen Kongreß über
die Katholischen Universitäten vom 25. April 1989, Nr. 4: L'Osservatore
Romano vom 26. April 1989; OssRom-dt 19 (1989) Nr. 30/31 vom 28.
Juli 1989, S. 18 f; vgl. auch II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über
die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 61: AAS 58
(1966), SS. 1081-1082. Auch Kardinal NEWMAN bemerkt: Die Universität «erklärt,
allen an ihr gepflegten Disziplinen, den ihnen eigenen Platz und den ihnen
eigenen Bereich zu gewähren; die Rechte für den gegenseitigen Bezug
festzulegen; die wechselseitigen Beziehungen zwischen den einzelnen und allen
Disziplinen zu fördern» (Newman, The Idea of a University, S.
457).
(20) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt
von heute Gaudium et spes, 36: AAS 58 (1966), S. 1054. Einigen
Wissenschaftlern haben wir folgendes zu bedenken gegeben: «Wenn
Wissenschaft und Glaube zwei unterschiedliche Erkenntnismethoden darstellen, die
in ihren Vorgehensweisen unabhängig voneinander sind, so müssen sie
sich letztlich beim Erkennen der ganzen Wirklichkeit, die ihren Ursprung in Gott
hat, zusammenfinden». (JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Teilnehmer des
Konvents über die «Wissenschaft Galileis», 9. Mai 1983, Nr. 3:
AAS 75 (1983), S. 690; (vgl. auch OssRom-dt 13 (1983) Nr. 21 vom
27. Mai 1983, S. 9).
(21) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die UNESCO in Paris vom 2. Juni 1980,
Nr. 22: Insegnamenti di Giovanni Paolo II III, 1 (1980), S. 1654. Am
Ende dieser Stelle habe ich Worte aus der Ansprache an die Päpstliche
Akademie der Wissenschaften vom 10. November 1979 wiederholt.
(22) Vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung über die christliche
Erziehung
Gravissimum educationis, 10: AAS 58 (1966), S. 737.
(23) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt
von heute Gaudium et spes, 59: AAS 58 (1966), S. 1080. Kardinal
NEWMAN beschreibt die betreffende Zielsetzung wie folgt: «Es wird eine
Geisteshaltung geprägt, die ein Leben lang anhält und deren
Kennzeichen sind: Freiheit, Gerechtigkeitsgefühl, Ruhe, Maß und
Weisheit» (NEWMAN, The Idea of a University, SS. 101-102).
(24) JOHANNES PAUL II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christifideles
Laici vom 30. Dezember 1988, Nr. 44: AAS 81 (1989), S. 479.
(25) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen
gentium, 31: AAS 57 (1965), SS. 37-38; vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über
das Apostolat der Laien Apostolicam actuositatem, passim: AAS 58
(1966), SS. 837 ff.; vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die
Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 43: AAS 58
(1966), SS. 1061-1064.
(26) Vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit
Dignitatis humanae, 2: AAS 58 (1966), S. 930-931.
(27) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die katholischen Hochschullehrer in der
«Xavier University of Louisiana» in New Orleans vom 12. September
1987, Nr. 4: AAS 80 (1988), S. 764; [vgl. auch OssRom-dt 17
(1987) Nr. 40 vom 2. Oktober 1987, S. 14].
(28) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über Kirche in der Welt von
heute Gaudium et spes, 59: AAS 58 (1966). S. 1080.
(29) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche
Offenbarung Dei verbum, 8-10: AAS 58 (1966), S. 820-822.
(30) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche
Lumen gentium, 25: AAS 57 (1965), S. 29-31.
(31) Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion über die
kirchliche Berufung des Theologen vom 24. Mai 1990.
(32) Vgl. JOHANNES PAUL II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis, 27-34:
AAS 80 (1988), SS. 547-560.
(33) PAUL VI., Enzyklika Populorum progressio, 1: AAS 59
(1967), S. 257.
(34) »Da also diese universitären Bildungsstätten so glücklich
verbreitet sind, erscheint es durchaus nützlich, daß deren Dozenten
und Studenten sich zu gemeinsamer Vereinigung zusammenschließen, die, gestützt
auf die Autorität des Papstes als des Vaters und Lehrers aller, in
gegenseitigem Meinungsaustausch und mit vereinten Kräften das Licht Christi
wirksamer verbreiten und ausbreiten soll« (PIUS XII., Apostolisches
Schreiben Catholicas Studiorum Universitates zur Errichtung der
Internationalen Vereinigung der Katholischen Universitäten (Foederatio
Internationalis Studiorum Universitatum Catholicarum, FIUC): AAS 42
(1950) S. 386.
(35) Der Codex Iuris Canonici umschreibt die Aufgaben des Bischofs gegenüber
den Studenten der Universitäten wie folgt. »Der Diözesanbischof
hat angelegentlich für die Seelsorge der Studenten zu sorgen, auch durch
Errichtung einer Pfarrei oder wenigstens durch auf Dauer dazu bestellte
Priester, und er hat dafür zu sorgen, daß bei den Universitäten,
auch den nichtkatholischen, katholische Universitätszentren bestehen, die
den Studenten Hilfe, vor allem geistliche, bieten« (CIC, can. 813).
(36) »In gleicher Weise nimmt die Kirche, dis im Lauf der Zeit in je
verschiedener Umwelt lebt, die Errungenschaften der einzelnen Kulturen in
Gebrauch, um die Botschaft Christi in ihrer Verkündigung bei allen Völkern
zu verbreiten und zu erklären, um sie zu erforschen und tiefer zu
verstehen, um sie in der liturgischen Feier und im Leben der vielgestaltigen
Gemeinschaft der Gläubigen besser Gestalt werden zu lassen« (II. Vat.
Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium
et spes, 58: AAS 58 (1966), S. 1079).
(37) PAUL VI., Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi, 20: AAS
68 (1976), S. 18; vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die
Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 58: AAS 58 (1966),
S. 1079.
(38) JOHANNES PAUL II., Ansprache in Medellín, Kolumbien, an die
Vertreter von Kultur und Wissenschaft vom 5. Juli 1986, Nr.3: AAS 79
(1987), S. 99, [vgl. OssRom-dt 16 (1986), Nr. 30 vom 25. Juli 1986, S.
15]; vgl. auch II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der
Welt von heute Gaudium et spes, 58: AAS 58 (1966), S. 1079.
(39) PAUL VI., Ansprache an die Delegierten der Internationalen Vereinigung
der Katholischen Universitäten (FIUC) vom 27. November 1972: AAS 64
(1972) S. 770; [vgl. OssRom-dt 3 (1973), Nr. 4 vom 26. Januar 1973, S.
6].
(40) PAUL VI., Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi, 18-19:
AAS 68 (1976) SS. 17-18.
(41) PAUL VI., Ansprache an die Präsidenten und Rektoren der Universitäten
der Gesellschaft Jesu vom 6. August 1975, Nr. 2: AAS 67 (1975), S. 533,
[vgl.
OssRom-dt 5 (1975), Nr. 36 vom 5. September 1975, S. 4]. Am 25. April
1989 habe ich in der Ansprache an die Teilnehmer des Internationalen Kongresses
über die Katholischen Universitäten folgendes hinzugefügt (Nr.
5): »In einer Katholischen Universität treffen also die Sendung der
Kirche zur Evangelisierung und die Sendung zur Forschung und zum Lehren zusammen
und ergänzen sich gegenseitig«; vgl. L'Osservatore Romano vom
26. April 1989; [OssRom-dt 19 (1989), Nr. 30/31 vom 28. Juli 1989, S.
18].
(42) Vgl. vor allem das Kapitel des CIC: »Katholische Universitäten
und andere Hochschuleinrichtungen« (CIC, cann. 807-814).
(43) Bischofskonferenzen sind in der Lateinischen Rituskirche eingerichtet.
Die übrigen Rituskirchen haben andere Organe der Katholischen Hierarchie.
(44) Vgl. CIC, can. 455 § 2.
(45) Vgl. JOHANNES PAUL II., Apostolische Konstitution Sapientia
Christiana über die Kirchlichen Universitäten und Fakultäten vom
15. April 1979: AAS 71 (1979), SS. 469-521. Kirchliche Universitäten
und Fakultäten sind jene Institutionen, die das Recht haben, akademische
Grade in der Autorität des Heiligen Stuhles zu verleihen.
(46) Vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit
Dignitatis humanae, 2: AAS 58 (1966), SS. 930-931.
(47) Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der
Welt von heute Gaudium et spes, 57 und 59: AAS 58 (1966), SS:
1077-1080; vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung über die christliche
Erziehung Gravissimum educationis, 10: AAS 58 (1966), S. 737.
(48) Sowohl die Verfassung [Grundordnung] einer solchen Universität als
auch die Bedingungen, gemäß denen sie als Katholische Universität
gelten kann, müssen den vom Heiligen Stuhl, von der Bischofskonferenz oder
von einem anderen Organ der Katholischen Hierarchie erlassenen Leitnormen
[Rahmenordnung] entsprechen.
(49) Can. 810 CIC umschreibt die diesbezüglichen
Pflichten der zuständigen Autorität: »§ 1. Aufgabe der nach
den Statuten zuständigen Autorität ist es, dafür zu sorgen, daß
in katholischen Universitäten als Dozenten berufen werden, die sich, außer
durch wissenschaftliche und pädagogische Eignung, durch Rechtgläubigkeit
und untadeliges Leben auszeichnen, und daß sie unter Einhaltung des in den
Statuten festgelegten Verfahrens aus ihrem Amt abberufen werden, wenn die
geforderten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. - § 2. Die
Bischofskonferenzen und die beteiligten Diözesanbischöfe haben die
Pflicht und das Recht, darüber zu wachen, daß in diesen Universitäten
die Grundsätze der katholischen Lehre getreu beachtet werden«. Vgl.
auch Art. 5 § 2 der Allgemeinen Normen dieser Konstitution.
(50) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche
Lumen gentium, 25: AAS 57 (1965), S. 29; vgl. II. Vat. Konzil,
Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei
verbum, 8-10:
AAS 58 (1966), S. 820-822; vgl. CIC Can. 812: »Wer
an einer Hochschule eine theologische Disziplin vertritt, muß einen
Auftrag der zuständigen kirchlichen Autorität haben«.
(51) Vgl. CIC, can. 811 § 2.
(52) Für die Universitäten von denen Art. 3 §§ 1-2
handelt, sind diese Verfahren festzulegen in den von der kirchlichen Autorität
zu genehmigenden Statuten. Für die übrigen Katholischen Universitäten,
sind sie von den Bischofskonferenzen oder den anderen Organen der Katholischen
Hierarchie festzusetzen.
(53) Vgl. CIC, can. 820; vgl. JOHANNES PAUL II., Apostolische
Konstitution Sapientia Christiana über die Kirchlichen Universitäten
und Fakultäten vom 15. April 1979, Verordnungen Art. 49: AAS
71 (1979), S. 512.
(54) JOHANNES PAUI. II., Ansprache an den Päpstlichen Rat für die
Kultur vom 13. Januar 1989, 2: L'Osservatore Romano vom 14. Januar 1989;
[OssRom-dt 19 (1989), Nr. 5 vom 3. Februar 1989, S. 9, Nr. 2 Abs. 1].
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