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DEKRET ÜBER DIE MISSIONSTÄTIGKEIT DER KIRCHE AD GENTES
EINLEITUNG
1. Zur Völkerwelt von Gott gesandt, soll die Kirche “das allumfassende
Sakrament des Heils” (1) sein. So müht sie sich gemäß dem innersten
Anspruch ihrer eigenen Katholizität und im Gehorsam gegen den Auftrag ihres
Stifters (2), das Evangelium allen Menschen zu verkünden. Denn auch die
Apostel, auf die die Kirche gegründet worden ist, haben, den Spuren Christi
folgend, “das Wort der Wahrheit verkündet und Kirchen gezeugt” (3) .
Pflicht ihrer Nachfolger ist es, diesem Werk Dauer zu verleihen, “damit das
Wort Gottes seinen Lauf nehme und verherrlicht werde” (2 Thess 3,1) und
die Herrschaft Gottes überall auf Erden angekündigt und aufgerichtet werde.
In der gegenwärtigen Weltlage, aus der für die Menschheit eine neue
Situation entsteht, ist die Kirche, die da ist Salz der Erde und Licht der Welt
(4), mit verstärkter Dringlichkeit gerufen, dem Heil und der Erneuerung aller
Kreatur zu dienen, damit alles in Christus zusammengefaßt werde und in ihm die
Menschen eine einzige Familie und ein einziges Gottesvolk bilden. Im Dank gegen
Gott ob der trefflichen Arbeit, die durch den hochherzigen Einsatz der ganzen
Kirche bislang vollbracht wurde, will diese Heilige Synode deshalb die
Grundsätze der missionarischen Tätigkeit umreißen und die Kräfte aller
Gläubigen sammeln, damit das Volk Gottes, auf dem schmalen Weg des Kreuzes
voranschreitend, die Herrschaft Christi des Herrn, vor dessen Augen die
Jahrhunderte stehen (5), ausbreite und seiner Ankunft die Wege bahne.
1. Kapitel
Theologische
Grundlegung
2. Die pilgernde Kirche ist ihrem Wesen nach “missionarisch” (d. h. als
Gesandte unterwegs), da sie selbst ihren Ursprung aus der Sendung des Sohnes und
der Sendung des Heiligen Geistes herleitet gemäß dem Plan Gottes des Vaters (6).
Dieser Plan entspringt der “quellhaften Liebe”, dem Liebeswollen Gottes
des Vaters. Er, der ursprungslose Ursprung, aus dem der Sohn gezeugt wird und
der Heilige Geist durch den Sohn hervorgeht, hat uns in seiner übergroßen
Barmherzigkeit und Güte aus freien Stücken geschaffen und überdies
gnadenweise gerufen, Gemeinschaft zu haben mit ihm in Leben und Herrlichkeit. Er
hat die göttliche Güte freigebig ausgegossen und gießt sie immerfort aus, so
daß er, der Schöpfer von allem, endlich “alles in allem” (1 Kor
15,28) sein wird, indem er zugleich seine Herrlichkeit und unsere Seligkeit
bewirkt. Es hat aber Gott gefallen, die Menschen nicht bloß als einzelne, ohne
jede gegenseitige Verbindung, zur Teilhabe an seinem Leben zu rufen, sondern sie
zu einem Volk zu bilden, in dem seine Kinder, die verstreut waren, in eins
versammelt werden sollen (7).
3. Dieser umfassende Plan Gottes für das Heil des Menschengeschlechtes wird
nicht allein auf eine gleichsam in der Innerlichkeit des Menschen verborgene
Weise verwirklicht, ebenso nicht bloß durch Bemühungen, auch religiöser Art,
mit denen die Menschen Gott auf vielfältige Weise suchen, “ob sie ihn
vielleicht berühren oder finden möchten, wiewohl er nicht ferne ist von einem
jeden von uns” (vgl. Apg 17,27). Diese Bemühungen bedürfen nämlich
der Erleuchtung und Heilung, wenn sie auch aufgrund des gnädigen Ratschlusses
des vorsorgenden Gottes zuweilen als Hinführung zum wahren Gott oder als
Bereitung für das Evangelium gelten können (8). Gott hat vielmehr beschlossen,
auf eine neue und endgültige Weise in die Geschichte der Menschen einzutreten;
so wollte er Frieden und Gemeinschaft mit sich herstellen und brüderliche
Verbundenheit unter den Menschen, die doch Sünder sind, stiften. Darum sandte
er seinen Sohn in unserem Fleisch, damit er durch ihn die Menschen der Gewalt
der Finsternis und Satans entreiße (9) und in ihm die Welt sich versöhne (10).
Ihn also, durch den er auch die Welten erschuf (11), bestimmte er zum Erben des
Alls, daß er alles in ihm erneuerte (12). Denn Christus Jesus ist in die Welt
gesandt worden als wahrer Mittler Gottes und der Menschen. Da er Gott ist, “wohnt
in ihm leibhaftig die ganze Fülle der Gottheit” (Kol 2,9); der
menschlichen Natur nach aber ist er, “voll Gnade und Wahrheit” (Joh
1,14), als neuer Adam zum Sünder sind, stiften. Darum sandte er seinen Sohn in
unserem Fleisch, damit er durch ihn die Menschen der Gewalt der Finsternis und
Satans entreiße (9) und in ihm die Welt sich versöhne (10). Ihn also, durch
den er auch die Welten erschuf (11), bestimmte er zum Erben des Alls, daß er
alles in ihm erneuerte (12).
Denn Christus Jesus ist in die Welt gesandt worden als wahrer Mittler Gottes
und der Menschen. Da er Gott ist, “wohnt in ihm leibhaftig die ganze Fülle
der Gottheit” (Kol 2,9); der menschlichen Natur nach aber ist er, “voll
Gnade und Wahrheit” (Joh 1,14), als neuer Adam zum Haupt der erneuerten
Menschheit bestellt. So hat der Sohn Gottes die Wege wirklicher Fleischwerdung
beschritten, um die Menschen der göttlichen Natur teilhaft zu machen;
unseretwegen ist er arm geworden, da er doch reich war, damit wir durch seine
Armut reich würden (13). Der Menschensohn kam nicht, um sich bedienen zu
lassen, sondern um zu dienen und sein Leben als Lösegeld hinzugeben für die
vielen, das heißt für alle (14). Die heiligen Väter verkünden beständig,
daß nicht geheilt ist, was nicht von Christus angenommen ist (15). Er hat aber,
ausgenommen die Sünde, die volle Menschennatur angenommen, wie sie sich bei uns
findet, die wir elend und arm sind (16). Christus, “den der Vater geheiligt
und in die Welt gesandt hat” (Joh 10,36), hat nämlich von sich selbst
gesagt: “Der Geist des Herrn ruht auf mir; denn er hat mich gesalbt, frohe
Botschaft den Armen zu künden; er hat mich gesandt, zu heilen, die zertretenen
Herzens sind, den Gefangenen Freilassung anzukündigen und den Blinden das
Augenlicht” (Lk 4,18). Und an anderer Stelle: “Der Menschensohn ist
gekommen, zu suchen und heil zu machen, was verloren war” (Lk 19,10).
Was aber vom Herrn ein für allemal verkündet oder in ihm für das Heil des
Menschengeschlechts getan worden ist, muß ausgerufen und ausgesät werden bis
ans Ende der Erde (17) , beginnend von Jerusalem aus (18) . So soll, was einmal
für alle zum Heil vollzogen worden ist, in allen im Ablauf der Zeiten seine
Wirkung erlangen.
4. Um dies zu vollenden, hat Christus vom Vater her den Heiligen Geist
gesandt, der sein Heilswerk von innen her wirken und die Kirche zu ihrer eigenen
Ausbreitung bewegen soll. Ohne Zweifel wirkte der Heilige Geist schon in der
Welt, ehe Christus verherrlicht wurde (19). Am Pfingsttage jedoch ist er auf die
Jünger herabgekommen, um auf immer bei ihnen zu bleiben (20). Die Kirche wurde
vor der Menge öffentlich bekanntgemacht, die Ausbreitung des Evangeliums unter
den Heiden durch die Verkündigung nahm ihren Anfang, und endlich wurde die
Vereinigung der Völker in der Katholizität des Glaubens vorausbezeichnet, die
sich durch die Kirche des Neuen Bundes vollziehen soll, welche in allen Sprachen
spricht, in der Liebe alle Sprachen versteht und umfängt und so die
babylonische Zerstreuung überwindet (21). Mit Pfingsten begann “die
Geschichte der Apostel”, so wie durch die Herabkunft des Heiligen Geistes auf
die Jungfrau Maria Christus empfangen worden war und wie Christus selbst dem
Werk seines Dienstes zugeführt wurde, als der nämliche Heilige Geist beim
Gebet auf ihn niederstieg (22).
Der Herr Jesus selbst aber hat, ehe er sein
Leben freiwillig für die Welt hingab, den apostolischen Dienst so geordnet und
die Sendung des Heiligen Geistes verheißen, daß beide sich darin
zusammenfinden, das Werk des Heiles immer und überall zur Fruchtbarkeit zu
bringen (23). Der Heilige Geist eint die ganze Kirche alle Zeiten hindurch “in
Gemeinschaft und Dienstleistung, stattet sie mit den verschiedenen
hierarchischen und charismatischen Gaben aus” (24), wobei er die kirchlichen
Einrichtungen gleichsam als Seele belebt (25), und senkt den gleichen Geist der
Sendung, von dem Christus getrieben war, in die Herzen der Gläubigen ein.
Bisweilen geht er sogar sichtbar der apostolischen Tätigkeit voran (26), wie er
sie auch auf verschiedene Weisen unablässig begleitet und lenkt (27).
5. Der Herr Jesus rief von Anfang an “die zu sich, die er wollte, ... und
bestellte Zwölf, damit sie bei ihm seien und er sie sende, zu verkündigen” (Mk
3,13) (28). So bildeten die Apostel die Keime des neuen Israel und zugleich den
Ursprung der heiligen Hierarchie. Als er dann ein für allemal durch seinen Tod
und seine Auferstehung in sich selbst die Geheimnisse unseres Heils und der
Erneuerung von allem vollzogen hatte, gründete er, dem alle Gewalt im Himmel
und auf Erden gegeben ist (29), vor der Aufnahme in den Himmel (30) seine Kirche
als Sakrament des Heils, sandte die Apostel in alle Welt, so wie er selbst vom
Vater gesandt worden war (31) , und trug ihnen auf: “Geht also hin, und macht
alle Völker zu Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des
Sohnes und des Heiligen Geistes und sie alles halten lehrt, was ich euch geboten
habe” (Mt 28,19f.) “Geht in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium
aller Kreatur. Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet werden; wer aber
nicht glaubt, wird verdammt werden” (Mk 16,15). So liegt auf der Kirche die
Pflicht, den Glauben und das Heil Christi auszubreiten, und zwar sowohl aufgrund
des ausdrücklichen Auftrags, der von den Aposteln her dem Bischofskollegium,
dem die Presbyter zur Seite stehen, in Einheit mit dem Nachfolger Petri und
obersten Hirten der Kirche überkommen ist, wie auch aufgrund des Lebens, das
Christus in seine Glieder einströmen läßt. “Von ihm aus wird der ganze Leib
zusammengefügt und zusammengehalten durch jedes Band der Dienstleistung gemäß
dem Wirken nach dem Maß eines jeden Gliedes. So geschieht das Wachstum des
Leibes zum Aufbau seiner selbst in Liebe” (Eph 4,16). Die Sendung der Kirche
vollzieht sich mithin durch das Wirken, kraft dessen sie im Gehorsam gegen
Christi Gebot und getrieben von der Gnade und Liebe des Heiligen Geistes allen
Menschen und Völkern in voller Wirklichkeit gegenwärtig wird, um sie durch das
Zeugnis des Lebens, die Verkündigung, die Sakramente und die übrigen
Mitteilungsweisen der Gnade zum Glauben, zur Freiheit und zum Frieden Christi zu
führen: So soll ihnen der freie und sichere Weg zur vollen Teilhabe am
Christusgeheimnis eröffnet werden.
In dieser Sendung setzt die Kirche die
Sendung Christi selbst fort, der den Armen frohe Botschaft zu bringen gesandt
war, und entfaltet sie die Geschichte hindurch. Deshalb muß sie unter Führung
des Geistes Christi denselben Weg gehen, den Christus gegangen ist, nämlich den
Weg der Armut, des Gehorsams, des Dienens und des Selbstopfers bis zum Tode hin,
aus dem er dann durch seine Auferstehung als Sieger hervorging. Denn
solchermaßen sind alle Apostel in der Hoffnung gewandelt, sie, die in vielerlei
Trübsal und Leiden ausfüllten, was an den Leiden Christi noch fehlt für
seinen Leib, der da ist die Kirche (32). Oft auch erwies sich das Blut der
Christen als Same (33) .
6. Diese Aufgabe, welche das Bischofskollegium mit dem
Nachfolger Petri an der Spitze unter dem Beten und Mitwirken der ganzen Kirche
zu erfüllen hat, ist überall und in jeder Lage ein und dieselbe, auch wenn
sie, je nach Umständen, nicht in der gleichen Weise ausgeübt wird. Folglich
kommen die Unterschiede, die innerhalb dieser Tätigkeit der Kirche anzuerkennen
sind, nicht aus dem inneren Wesen der Sendung selbst, sondern aus den
Bedingungen, unter denen diese Sendung vollzogen wird.
Diese Bedingungen hängen
entweder von der Kirche oder von den Völkern, den Gemeinschaften und den
Menschen ab, an die sich die Sendung richtet. Obgleich nämlich die Kirche von
sich aus die Gesamtheit oder die Fülle der Heilsmittel umgreift, wirkt sie doch
nicht immer und nicht sogleich im vollen Umfang und kann dies auch nicht.
Vielmehr kennt sie Anfänge und Stufen in ihrer Tätigkeit, mit der sie den Plan
Gottes zu verwirklichen sucht. Ja bisweilen ist sie genötigt, nach glücklich
begonnenem Voranschreiten abermals einen Rückschritt zu beklagen, oder sie
verbleibt doch wenigstens in einem gewissen Zustand der Unvollständigkeit und
Unzulänglichkeit. Was aber die Menschen, Gemeinschaften und Völker anlangt, so
berührt und durchdringt sie diese nur schrittweise, und nimmt sie so in die
katholische Fülle auf. Jeder der genannten Bedingungen bzw. Stadien müssen
eigene Wirkformen und geeignete Mittel entsprechen.
Gemeinhin heißen “Missionen”
die speziellen Unternehmungen, wodurch die von der Kirche gesandten Boten des
Evangeliums in die ganze Welt ziehen und die Aufgabe wahrnehmen, bei denVölkern
oder Gruppen, die noch nicht an Christus glauben, das Evangelium zu predigen und
die Kirche selbst einzupflanzen. Sie werden durch die missionarische Tätigkeit
verwirklicht und meist in bestimmten, vom Heiligen Stuhl bestätigten Gebieten
ausgeübt. Das eigentliche Ziel dieser missionarischen Tätigkeit ist die
Evangelisierung und die Einpflanzung der Kirche bei den Völkern und
Gemeinschaften, bei denen sie noch nicht Wurzel gefaßt hat (34). So sollen aus
dem Samen des Gotteswortes überall auf der Welt wohlbegründete einheimische
Teilkirchen heranwachsen, die mit eigener Kraft und Reife begabt sind. Sie
sollen eine eigene Hierarchie in Einheit mit dem gläubigen Volk sowie die zum
vollen Vollzug christlichen Lebens gehörigen Mittel in einer der eigenen Art
gemäßen Weise besitzen und so ihren Teil zum Wohl der Gesamtkirche beitragen.
Das hauptsächliche Mittel dieser Einpflanzung ist die Verkündigung der
Frohbotschaft von Jesus Christus, die auszurufen der Herr seine Jünger in die
ganze Welt gesandt hat, damit die Menschen, wiedergeboren durch das Wort Gottes
(35), mittels der Taufe der Kirche eingegliedert werden, die als Leib des
fleischgewordenen Wortes vom Wort Gottes und vom eucharistischen Brot genährt
wird und lebt (36).
Bei dieser missionarischen Tätigkeit der Kirche treten
verschiedene Bedingungen zuweilen nebeneinander auf: zunächst solche des
Neubeginns oder Pflanzens, dann solche der Neuheit oder Jugend. Sind diese
vorüber, so endigt dennoch die missionarische Tätigkeit der Kirche nicht.
Vielmehr obliegt den inzwischen konstituierten Teilkirchen die Pflicht, sie
fortzusetzen und das Evangelium den einzelnen zu verkündigen, die noch draußen
stehen.
Überdies ändern sich die Gemeinschaften, innerhalb deren die Kirche
besteht, aus verschiedenen Ursachen nicht selten von Grund auf, so daß völlig
neue Bedingungen auftreten können. Dann muß die Kirche erwägen, ob diese
Bedingungen ihre missionarische Tätigkeit neuerdings erfordern. Außerdem sind
die Verhältnisse manchmal von der Art, daß für bestimmte Zeit die
Möglichkeit fehlt, die Botschaft des Evangeliums direkt und sofort vorzulegen.
Dann können und müssen die Missionare geduldig, klug und zugleich mit großem
Vertrauen wenigstens Zeugnis ablegen für die Liebe und Güte Christi und so dem
Herrn die Wege bereiten und ihn in gewissem Sinn gegenwärtig werden lassen.
So
wird deutlich, daß die missionarische Tätigkeit zuinnerst aus dem Wesen der
Kirche hervorquillt. Sie breitet ihren heilschaffenden Glauben aus, verwirklicht
in der Ausbreitung ihre katholische Einheit und wird von ihrer Apostolizität
gehalten. Sie ist Vollzug der kollegialen Gesinnung ihrer Hierarchie und
bezeugt, verbreitet und fördert ihre Heiligkeit. Mithin unterscheidet sich die
missionarische Tätigkeit unter den Heiden sowohl von der pastoralen Tätigkeit,
die den Gläubigen gegenüber auszuüben ist, als auch von den Bemühungen, die
zur Wiederherstellung der christlichen Einheit unternommen werden. Gleichwohl
sind diese beiden mit dem missionarischen Wirken der Kirche aufs engste
verbunden (37); denn Spaltung der Christen “ist ein Schaden für die heilige
Sache der Verkündigung des Evangeliums vor allen Geschöpfen” (38) und
verschließt vielen den Zugang zum Glauben. Mithin sind von der Notwendigkeit
der Mission her alle Gläubigen dazu gerufen, daß sie in einer Herde vereint
werden und so vor den Völkern von Christus, ihrem Herrn, einmütig Zeugnis
ablegen können. Wenn sie aber den einen Glauben noch nicht voll zu bezeugen
vermögen, so müssen sie sich dennoch von gegenseitiger Wertschätzung und
Liebe beseelen lassen.
7. Der Grund dieser missionarischen Tätigkeit ergibt
sich aus dem Plan Gottes, der “will, daß alle Menschen heil werden und zur
Erkenntnis der Wahrheit gelangen. Denn es ist nur ein Gott und nur ein Mittler
zwischen Gott und den Menschen, der Mensch Christus Jesus, der sich selbst als
Lösegeld für alle hingegeben hat” (1 Tim 2,4-6), “und in keinem andern ist
Heil” (Apg 4,12). So ist es nötig, daß sich alle zu ihm, der durch die
Verkündigung der Kirche erkannt wird, bekehren sowie ihm und seinem Leib, der
Kirche, durch die Taufe eingegliedert werden. Christus selbst hat nämlich “mit
ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont (39)
und damit zugleich
die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch
eine Tür eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet
werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus
gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr
nicht ausharren wollten” (40). Wenngleich Gott Menschen, die das Evangelium ohne
ihre Schuld nicht kennen, auf Wegen, die er weiß, zum Glauben führen kann,
ohne den es unmöglich ist, ihm zu gefallen (41), so liegt also doch auf der
Kirche die Notwendigkeit (42) und zugleich das heilige Recht der
Evangeliumsverkündigung. Deshalb behält heute und immer die missionarische
Tätigkeit ihre ungeschmälerte Bedeutung und Notwendigkeit.
Durch sie sammelt
und ordnet der mystische Christusleib immerfort Kräfte zum eigenen Wachstum (43). Ihr nachzugehen werden die Glieder der Kirche durch die Liebe getrieben, mit
der sie Gott lieben und durch die sie mit allen Menschen in den geistlichen
Gütern des gegenwärtigen wie des künftigen Lebens Gemeinschaft zu haben
verlangen.
Endlich gehört diese missionarische Tätigkeit zur vollen
Verherrlichung Gottes, indem die Menschen sein Heilswerk, das er in Christus
vollzogen hat, bewußt und in seiner Ganzheit annehmen. So wird durch sie der
Plan Gottes erfüllt, dem Christus gehorsam und liebend gedient hat zur
Herrlichkeit des Vaters, der ihn dazu gesandt hat (44), daß das ganze
Menschengeschlecht ein Volk Gottes bilde, in den einen Leib Christi
zusammenwachse und zu dem einen Tempel des Heiligen Geistes aufgebaut werde. Das
entspricht, da es die brüderliche Eintracht zum Ausdruck bringt, ganz den
innersten Wünschen aller Menschen. So wird endlich der Ratschluß des
Schöpfers, der den Menschen nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen, wahrhaft
erfüllt, wenn alle, die an der menschlichen Natur teilhaben, in Christus durch
den Heiligen Geist wiedergeboren, in einmütigem Schauen der Herrlichkeit Gottes
sagen können: “Vater unser” (45).
8. Auch zu der menschlichen Natur und ihren
Strebungen steht die missionarische Tätigkeit in enger Verbindung. Eben dadurch
nämlich, daß sie Christus verkündet, offenbart die Kirche zugleich dem
Menschen die ursprüngliche Wahrheit dessen, was es um ihn ist und worin seine
volle Berufung liegt. Christus ist ja Ursprung und Urbild jener erneuerten, von
brüderlicher Liebe, Lauterkeit und Friedensgeist durchdrungenen Menschheit,
nach der alle verlangen. Christus und die Kirche, die von ihm durch die Predigt
des Evangeliums Zeugnis gibt, überschreiten alle Besonderheit der Rasse oder
der Nation und können deshalb von niemand und nirgendwo als fremd erachtet
werden (46) . Christus selbst ist die Wahrheit und der Weg, welche die Predigt des
Evangeliums allen zugänglich macht, indem sie an die Ohren aller die Worte eben
dieses Christus heranträgt: “Tut Buße, und glaubt dem Evangelium” (Mk
1,15). Da aber, wer nicht glaubt, schon gerichtet ist (47), so sind die Worte
Christi zugleich Worte des Gerichts und der Gnade, des Todes und des Lebens;
denn wir können zum neuen Leben nur hinzutreten, indem wir das alte in den Tod
hineingeben. Das gilt zunächst von den Personen, dann aber auch von den
verschiedenen Gütern dieser Welt, die zugleich von der Sünde des Menschen und
von der Segnung Gottes gezeichnet sind: “Alle haben nämlich gesündigt und
ermangeln der Herrlichkeit Gottes” (Röm 3,23). Niemand wird durch sich selbst
und aus eigener Kraft von der Sünde erlöst und über sich hinausgehoben,
niemand vollends von seiner Schwachheit, Einsamkeit oder Knechtschaft frei
gemacht (48), vielmehr brauchen alle Christus als Beispiel, Lehrer, Befreier,
Heilbringer, Lebensspender. In der Tat war das Evangelium in der Geschichte,
auch der profanen, den Menschen ein Ferment der Freiheit und des Fortschritts
und bietet sich immerfort als Ferment der Brüderlichkeit, der Einheit und des
Friedens dar. Nicht ohne Grund wird Christus von den Gläubigen gefeiert als die
“Erwartung der Völker und ihr Erlöser” (49).
9. Die Zeit der missionarischen
Tätigkeit liegt also zwischen der ersten Ankunft des Herrn und seiner
Wiederkunft, bei der die Kirche von den vier Winden her wie die Ernte in die
Herrschaft Gottes gesammelt wird (50). Bevor nämlich der Herr kommt, muß allen Völkern die
frohe Botschaft verkündigt werden (51).
Missionarische Tätigkeit ist nichts
anderes und nichts weniger als Kundgabe oder Epiphanie und Erfüllung des Planes
Gottes in der Welt und ihrer Geschichte, in der Gott durch die Mission die
Heilsgeschichte sichtbar vollzieht. Durch das Wort der Verkündigung und die
Feier der Sakramente, deren Mitte und Höhepunkt die heilige Eucharistie
darstellt, läßt sie Christus, den Urheber des Heils, gegenwärtig werden. Was
immer aber an Wahrheit und Gnade schon bei den Heiden sich durch eine Art von
verborgener Gegenwart Gottes findet, befreit sie von der Ansteckung durch das
Böse und gibt es ihrem Urheber Christus zurück, der die Herrschaft des Teufels
zerschlägt und die vielfältige Bosheit üblen Tuns in Schranken hält. Was an
Gutem in Herz und Sinn der Menschen oder auch in den jeweiligen Riten und
Kulturen der Völker keimhaft angelegt sich findet, wird folglich nicht bloß
nicht zerstört, sondern gesund gemacht, über sich hinausgehoben und vollendet
zur Herrlichkeit Gottes, zur Beschämung des Satans und zur Seligkeit des
Menschen (52). So strebt die missionarische Tätigkeit auf die eschatologische
Fülle hin (53), denn durch sie wird bis zu dem Maß und der Zeit, die der Vater
in seiner Vollmacht festgesetzt hat (54), das Volk Gottes ausgebreitet, dem
prophetisch gesagt ist: “Erweitere deines Zeltes Raum, und deine Zelttücher
spanne aus! Spare nicht!” (Jes 54,2.) (55) So entfaltet sich der mystische Leib
bis zum Maß des Vollalters Christi (56), und der geistliche Tempel, worin Gott
angebetet wird in Geist und Wahrheit (57), wächst und wird aufgebaut “auf dem
Fundament der Apostel und Propheten, während Christus selbst der Eckstein ist”
(Eph 2,20).
2.
Kapitel
Die eigentliche Missionsarbeit
10. Die Kirche ist von
Christus gesandt, die Liebe Gottes allen Menschen und Völkern zu verkünden und
mitzuteilen; sie ist sich bewußt, daß noch eine ungeheure missionarische
Aufgabe vor ihr liegt. Es gibt zwei Milliarden Menschen - und ihre Zahl nimmt
täglich zu -, die große, festumrissene Gemeinschaften bilden, die durch
dauerhafte kulturelle Bande, durch alte religiöse Traditionen, durch feste
gesellschaftliche Strukturen zusammengehalten sind und die das Evangelium noch
nicht oder doch kaum vernommen haben. Die einen gehören einer der
Weltreligionen an, andere bleiben ohne Kenntnis Gottes, andere leugnen seine
Existenz ausdrücklich oder bekämpfen sie sogar. Um allen Menschen das
Geheimnis des Heils und das von Gott kommende Leben anbieten zu können, muß
sich die Kirche all diesen Gruppen einpflanzen, und zwar mit dem gleichen
Antrieb, wie sich Christus selbst in der Menschwerdung von der konkreten
sozialen und kulturellen Welt der Menschen einschließen ließ, unter denen er
lebte.
Artikel 1: Das christliche Zeugnis
11. Diesen menschlichen Gruppen also
muß die Kirche gegenwärtig sein durch ihre Kinder, die unter ihnen wohnen oder
zu ihnen gesandt werden. Denn alle Christgläubigen, wo immer sie leben, müssen
durch das Beispiel ihres Lebens und durch das Zeugnis des Wortes den neuen
Menschen, den sie durch die Taufe angezogen haben, und die Kraft des Heiligen
Geistes, der sie durch die Firmung gestärkt hat, so offenbaren, daß die
anderen Menschen ihre guten Werke sehen, den Vater preisen (1) und an ihnen den
wahren Sinn des menschlichen Lebens und das alle umfassende Band der
menschlichen Gemeinschaft vollkommener wahrnehmen können.
Um dieses Zeugnis
Christi mit Frucht geben zu können, müssen sie diesen Menschen in Achtung und
Liebe verbunden sein. Sie müssen sich als Glieder der Menschengruppe, in der
sie leben, betrachten; durch die verschiedenen Beziehungen und Geschäfte des menschlichen Lebens müssen sie an den
kulturellen und sozialen Angelegenheiten teilnehmen. Sie müssen auch mit ihren
nationalen und religiösen Traditionen vertraut sein; mit Freude und Ehrfurcht
sollen sie die Saatkörner des Wortes aufspüren, die in ihnen verborgen sind.
Sie sollen aber auch den tiefgreifenden Wandlungsprozeß wahrnehmen, der sich in
diesen Völkern vollzieht. Sie sollen dahin zu wirken suchen, daß die Menschen
unserer Zeit, allzusehr auf Naturwissenschaft und Technologie der modernen Welt
bedacht, sich nicht den göttlichen Dingen entfremden, sondern im Gegenteil zu
einem stärkeren Verlangen nach der Wahrheit und Liebe, die Gott uns geoffenbart
hat, erwachen. Wie Christus selbst das Herz der Menschen durchschaut und sie
durch echt menschliches Gespräch zum göttlichen Licht geführt hat, so sollen
auch seine Jünger, ganz von Christi Geist erfüllt, die Menschen, unter denen
sie leben und mit denen sie umgehen, kennen; in aufrichtigem und geduldigem
Zwiegespräch sollen sie lernen, was für Reichtümer der freigebige Gott unter
den Völkern verteilt hat; zugleich aber sollen sie sich bemühen, diese
Reichtümer durch das Licht des Evangeliums zu erhellen, zu befreien und unter
die Herrschaft Gottes, des Erlösers, zu bringen.
12. Die Anwesenheit der
Christen in den menschlichen Gemeinschaften muß von jener Liebe beseelt sein,
mit der Gott uns geliebt hat, der will, daß wir einander mit derselben Liebe
begegnen (2) . Die christliche Liebe erstreckt sich auf alle, ohne Unterschied von
Rasse, gesellschaftlicher Stufe oder Religion; sie erwartet nicht Gewinn oder
Dankbarkeit; denn wie Gott sich uns mit ungeschuldeter Liebe zugewandt hat, so
sind auch die Gläubigen in ihrer Liebe auf den Menschen selbst bedacht und
lieben ihn mit der gleichen Zuwendung, mit der Gott den Menschen gesucht hat.
Wie also Christus durch die Städte und Dörfer zog, jederlei Krankheit und
Gebrechen heilend zum Zeichen der kommenden Gottesherrschaft (3) so ist auch die
Kirche durch ihre Kinder mit Menschen jeden Standes verbunden, besonders aber
mit den Armen und Leidenden, und gibt sich mit Freuden für sie hin (4). Sie
nimmt an ihren Freuden und Schmerzen teil; sie weiß um die Erwartungen und die
Rätsel des Lebens, sie leidet mit in den Ängsten des Todes. Denen, die Frieden
suchen, bemüht sie sich in brüderlichem Gespräch zu antworten, indem sie
ihnen Frieden und Licht aus dem Evangelium anbietet.
Bei der Aufrichtung einer
gesunden Wirtschafts- und Sozialordnung sollen die Christgläubigen ihre Arbeit
einsetzen und mit allen anderen zusammenarbeiten. Mit besonderer Sorge mögen
sie sich der Erziehung der Kinder und der heranwachsenden Jugend durch Schulen
verschiedener Typen annehmen; diese Schulen soll man nicht bloß als ein
hervorragendes Mittel zur Bildung und zum Aufstieg der christlichen Jugend
betrachten, sondern gleichzeitig als äußerst wertvollen Dienst an den
Menschen, besonders an den Entwicklungsvölkern, um die menschliche Würde zu
höherer Geltung zu bringen und um bessere menschliche Lebensbedingungen
vorzubereiten. Ferner sollen sie sich an den Anstrengungen der Völker
beteiligen, die sich bemühen, im Kampf gegen Hunger, Unwissenheit und Krankheit
bessere Lebensverhältnisse zu schaffen und den Frieden in der Welt zu festigen.
Es soll der Wunsch der Gläubigen sein, bei dieser Tätigkeit in kluger Weise
bei den Vorhaben mitzuarbeiten, die von privaten sowie öffentlichen
Institutionen, von Regierungen, internationalen Organen, von den verschiedenen
christlichen Gemeinschaften und auch von den nichtchristlichen Religionen
unternommen werden.
Dabei will sich die Kirche auf keine Weise in die Leitung
des irdischen Staatswesens einmischen. Sie beansprucht kein anderes Recht, als
mit Gottes Hilfe in Liebe und treuer Bereitschaft den Menschen zu dienen (5).
Die
Jünger Christi hoffen, durch die enge Verbindung mit den Menschen in ihrem
Leben und Arbeiten ein wahres Zeugnis abzulegen und auch da zu deren Heil
beizutragen, wo sie Christus nicht ganz verkünden können. Sie suchen ja nicht
den rein materiellen Fortschritt und Wohlstand der Menschen, sondern sie
fördern ihre Würde und ihre brüderliche Gemeinschaft, indem sie religiöse
und sittliche Wahrheiten vermitteln, die Christus mit seinem eigenen Licht
erhellt hat; auf diese Weise öffnen sie langsam einen volleren Zugang zu Gott.
So wird den Menschen in der Erlangung des Heils durch die Liebe zu Gott und zum
Nächsten geholfen; das Geheimnis Christi beginnt aufzuleuchten, in dem der neue
Mensch erschienen ist, der nach Gott erschaffen wurde 6 , in dem Gottes Liebe
sich geoffenbart hat.
Artikel 2: Die Verkündigung des Evangeliums und die
Sammlung des Gottesvolkes
13. Überall, wo Gott eine Tür für das Wort auftut,
das Geheimnis Christi zu verkünden (7), da muß allen Menschen (8) mit Freimut und
Festigkeit (9) der lebendige Gott verkündet werden (10) und der, den er zum Heil
aller gesandt hat, Jesus Christus (11), auf daß die Nichtchristen glaubend, mit
einem Herzen, das ihnen der Heilige Geist geöffnet hat (12), sich frei zum Herrn
bekehren und ihm aufrichtig anhangen, da er als “der Weg, die Wahrheit und das
Leben” (Joh 14,6) all ihr geistliches Sehnen erfüllt, ja es unendlich
überragt.
Diese Bekehrung muß man gewiß notwendig als anfanghaft auffassen,
aber doch als ausreichend, damit der Mensch verstehe, daß er, der Sünde
entrissen, in das Geheimnis der Liebe Gottes eingeführt werde, der ihn zu
seiner persönlichen Gemeinschaft in Christus ruft; denn unter dem Einfluß der
Gnade beginnt der Neubekehrte seinen geistlichen Weg, auf dem er, durch den
Glauben schon mit dem Geheimnis des Todes und der Auferstehung verbunden, vom
alten Menschen hinüberschreitet zum neuen Menschen, der in Christus vollendet
ist (13). Dieser Übergang bringt einen fortschreitenden Wandel seines Empfindens
und Verhaltens mit sich; er muß sich in seinen sozialen Auswirkungen kundtun
und sich während des Katechumenates langsam entwickeln. Da der Herr, dem er
glaubt, ein Zeichen des Widerspruchs ist (14), muß der Neubekehrte oft Bruch und
Trennung erleben, aber auch Freuden, die Gott nicht nach Maß austeilt (15).
Die
Kirche verbietet streng, daß jemand zur Annahme des Glaubens gezwungen oder
durch ungehörige Mittel beeinflußt oder angelockt werde, wie sie umgekehrt
auch mit Nachdruck für das Recht eintritt, daß niemand durch üble Druckmittel
vom Glauben abgehalten werde (16).
Nach uraltem kirchlichem Brauch sollen die
Motive der Bekehrung erkundet und wenn nötig gereinigt werden.
14. Wer den
Glauben an Christus von Gott durch die Kirche empfangen hat (17), soll durch
liturgische Zeremonien zum Katechumenat zugelassen werden. Dieses besteht nicht
in einer bloßen Erläuterung von Lehren und Geboten, sondern in der Einführung
und genügend langen Einübung im ganzen christlichen Leben, wodurch die Jünger
mit Christus, ihrem Meister, verbunden werden. Die Katechumenen müssen also in
passender Weise in das Geheimnis des Heils eingeweiht werden; durch die Übung
eines Lebenswandels nach dem Evangelium und durch eine Folge von heiligen Riten
(18) soll man sie stufenweise in das Leben des Glaubens, der Liturgie und der
liebenden Gemeinschaft des Gottesvolkes einführen.
Endlich werden sie durch die
Sakramente der christlichen Initiation von der Macht der Finsternis befreit (19);
mit Christus sterben sie, werden sie begraben und erstehen sie (20); sie
empfangen den Geist der Kindschaft (21) und feiern das Gedächtnis des Todes und
der Auferstehung des Herrn mit dem ganzen Gottesvolk.
Es ist zu wünschen, daß
die Fasten- und Osterliturgie so erneuert werde, daß sie die Katechumenen zur
Feier des österlichen Geheimnisses bereitet, bei deren festlicher Begehung sie
durch die Taufe für Christus wiedergeboren werden.
Um diese christliche
Initiation im Katechumenat sollen sich aber nicht bloß Katechisten und Priester
kümmern, sondern die ganze Gemeinde der Gläubigen, besonders aber die
Taufpaten, so daß den Katechumenen von Anfang an zum Bewußtsein kommt, daß
sie zum Gottesvolk gehören. Da das Leben der Kirche apostolisch ist, sollen die
Katechumenen lernen, durch das Zeugnis des Lebens und das Bekenntnis
des Glaubens zur Verkündigung des Evangeliums und zum Aufbau der Kirche
wirksam mitzuarbeiten.
Die Rechtsstellung der Katechumenen schließlich soll im
neuen Gesetzbuch der Kirche klar umschrieben werden; denn sie sind schon mit der
Kirche verbunden (22), sie gehören schon zum Hause Christi (23), und nicht selten
führen sie schon ein Leben des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe.
Artikel 3:
Der Aufbau der christlichen Gemeinschaft
15. Der Heilige Geist ruft alle
Menschen durch die Saat des Wortes und die Predigt des Evangeliums zu Christus;
wenn er die an Christus Glaubenden im Schoß des Taufbrunnens zu neuem Leben
gebiert, dann sammelt er sie zu dem einen Gottesvolk, das “ein auserwähltes
Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk von
ihm zu eigen genommen ist” (1 Petr 2,9) (24).
Als Mitarbeiter Gottes (25) sollen
die Missionare solche Gemeinden von Gläubigen erwecken, die würdig der
Berufung, die sie empfangen haben (26), die Ämter, die Gott ihnen anvertraut
hat, ausüben: das priesterliche, das prophetische und das königliche Amt. Auf
diese Weise wird die christliche Gemeinschaft zum Zeichen der Gegenwart Gottes
in der Welt. Sie ist ja selbst ständig im eucharistischen Opfer mit Christus
auf dem Weg hinüber zum Vater (27); unablässig aus dem Wort Gottes genährt (28), gibt sie Zeugnis für Christus
(29); sie wandelt in der Liebe und glüht von
apostolischem Eifer (30).
Von Anfang an soll die christliche Gemeinschaft so
aufgebaut werden, daß sie, soweit möglich, für ihre eigenen Bedürfnisse
aufkommen kann.
Diese Gemeinschaft der Gläubigen soll durch ihre Ausstattung
mit den kulturellen Reichtümern der eigenen Heimat tief im Volk verwurzelt
sein: Die Familien sollen blühen im Geist des Evangeliums (31), geeignete
Schulen sollen ihnen helfen. Durch die Errichtung von Vereinigungen und Gruppen
soll das Apostolat der Laien die ganze Gesellschaft mit evangelischem Geist
durchdringen; die Liebe zwischen Katholiken verschiedener Riten soll hell
leuchten (32).
Unter den Neuchristen soll der ökumenische Geist gepflegt werden.
Sie sollen alle, die an Christus glauben, auch wirklich als Christi Jünger
anerkennen, die in der Taufe wiedergeboren sind und an sehr vielen Gütern des
Gottesvolkes teilhaben. Den religiösen Verhältnissen entsprechend soll man die
ökumenische Bewegung so fördern, daß die Katholiken mit den von ihnen
getrennten Brüdern, gemäß den Richtlinien des Dekretes über die
Ökumenismus, brüderlich zusammenarbeiten im gemeinsamen Bekenntnis des
Glaubens an Gott und an Jesus Christus vor den Heiden, soweit dieses vorhanden
ist, ebenso im Zusammenwirken in sozialen und technischen sowie kulturellen und
religiösen Dingen, wobei man jeden Anschein von Indifferentismus und
Verwischung sowie ungesunder Rivalität vermeiden muß. Der Grund für diese
Zusammenarbeit sei vor allem Christus, ihr gemeinsamer Herr. Sein Name möge sie
zueinanderbringen! Diese Zusammenarbeit soll nicht nur zwischen Privatpersonen
stattfinden, sondern nach dem Urteil des Ortsordinarius auch zwischen den
Kirchen oder Kirchengemeinschaften und ihren Unternehmungen.
Die aus allen
Völkern in der Kirche versammelten Christgläubigen unterscheiden sich nicht
von den übrigen Menschen durch Staatsform, Sprache oder Gesellschaftsordnung (33). Darum sollen sie in den ehrbaren Lebensgewohnheiten ihres Volkes für Gott und
Christus leben. Als gute Bürger sollen sie die Vaterlandsliebe wahrhaft und
tatkräftig üben. Mißachtung fremder Rassen und übersteigerten Nationalismus
aber sollen sie gänzlich meiden und die alle Menschen umfassende Liebe pflegen.
Um all das zu verwirklichen, sind die Laien, also die Christgläubigen, die
Christus durch die Taufe eingegliedert sind und in der Welt leben, von größter
Bedeutung und verdienen besondere Sorge. Denn es ist ihre eigentliche Aufgabe,
vom Geist Christi erfüllt, gleichsam als Sauerteig die zeitlichen Dinge so von
innen her zu beseelen und zu ordnen, daß sie immer mehr Christus gemäß werden
(34).
Aber es ist nicht genug, daß das christliche Volk anwesend ist und in einem
Volk Fuß gefaßt hat; es ist auch nicht genug, daß es das Apostolat des
Beispiels ausübt. Dazu ist es gegründet und dazu ist es da, um den
nichtchristlichen Mitbürgern in Wort und Werk Christus zu verkünden und ihnen
zur vollen Annahme Christi zu helfen.
Zur Einpflanzung der Kirche und zum
Wachstum der christlichen Gemeinschaft aber sind verschiedene Dienste notwendig;
durch göttliche Berufung werden sie in der Gemeinde der Gläubigen selbst
geweckt, und sie müssen von allen sorgfältig gefördert und gepflegt werden.
Dazu gehören das Amt des Priesters, des Diakons, des Katechisten und die
Katholische Aktion. Ebenso leisten Ordensmänner und Ordensfrauen zur
Verwurzelung und Festigung der Herrschaft Christi in den Seelen und zu ihrer
Ausbreitung durch ihr Gebet und ihr Wirken einen unentbehrlichen Dienst.
16. Mit
großer Freude dankt die Kirche für das unschätzbare Geschenk des
Priesterberufes, das Gott so vielen jungen Menschen austeilt unter Völkern, die
sich erst zu Christus bekehrt haben; denn die Kirche schlägt in einer
menschlichen Gemeinschaft tiefere Wurzeln, wenn die verschiedenen Gemeinden der
Gläubigen aus ihren Reihen ihre eigenen Diener des Heiles erhalten, die als
Bischöfe, Priester und Diakone ihren Brüdern dienen, so daß die jungen
Kirchen langsam diözesanen Aufbau mit eigenem Klerus erlangen.
Was dieses
Konzil über priesterliche Berufung und Ausbildung festgesetzt hat, soll man da,
wo die Kirche erst gepflanzt wird, und in den jungen Kirchen treu wahren.
Besonders soll man beachten, was gesagt ist über die enge Verbindung der
spirituellen mit der wissenschaftlichen und pastoralen Ausbildung, über die
Lebensweise nach dem Evangelium, ohne Rücksicht auf eigenen Nutzen oder
Familieninteressen, über die Pflege eines tiefen Verständnisses für das
Geheimnis der Kirche. Daraus wird es ihnen wunderbar aufgehen, was es heißt,
sich selbst ganz dem Dienst des Leibes Christi in der Arbeit für das Evangelium
zu weihen, mit dem Bischof als treue Mitarbeiter verbunden zu sein und ihre
Arbeit in Gemeinschaft mit ihren Mitbrüdern zu tun (35).
Um dieses umfassende
Ziel zu erreichen, muß die ganze Ausbildung der Alumnen im Licht des
Heilsgeheimnisses geplant werden, wie es in der Schrift enthalten ist. Sie
müssen lernen, dieses Geheimnis Christi und des menschlichen Heils in der
Liturgie gegenwärtig zu finden und in ihrem Leben zu verwirklichen (36).
Diese
allgemeinen Erfordernisse der priesterlichen Ausbildung, auch nach der
pastoralen und praktischen Seite, müssen nach den Richtlinien des Konzils (37)
mit dem Bemühen verbunden werden, den besonderen Formen des Denkens und
Handelns des eigenen Volkes entgegenzukommen. Der Geist der Alumnen muß also
geöffnet und geschärft werden, damit sie sich ein gutes Wissen und ein rechtes
Urteil über die Kultur des eigenen Volkes erwerben können. In den
philosophischen und theologischen Disziplinen sollen sie die Beziehungen
verstehen, die zwischen ihrer heimatlichen Überlieferung und Religion und der
christlichen Religion bestehen (38). Ebenso muß die Priesterbildung die
pastoralen Bedürfnisse des Landes berücksichtigen. Die Alumnen sollen
Geschichte, Zweck und Methode der missionarischen Tätigkeit der Kirche
kennenlernen, ebenso die besonderen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen
Verhältnisse des eigenen Volkes. Sie sollen im Geist des Ökumenismus erzogen
und zum brüderlichen Dialog mit den Nichtchristen gut vorbereitet werden (39).
All das verlangt, daß die Studien bis zum Priestertum soweit wie möglich im
Zusammenleben mit dem eigenen Volk und seinen Lebensgewohnheiten durchgeführt
werden (40). Endlich soll man auch für die Ausbildung in der geordneten
kirchlichen Verwaltung sorgen, ja sogar auf wirtschaftlichem Gebiet.
Darüber
hinaus soll man geeignete Priester auswählen, die sich nach einiger pastoraler
Praxis in höheren Studien an auswärtigen Universitäten, vor allem in Rom, und
an anderen wissenschaftlichen Instituten weiterbilden sollen, so daß den jungen
Kirchen erfahrene Fachleute aus dem eigenen Klerus für die schwierigeren
Aufgaben zur Verfügung stehen.
Wo die Bischofskonferenzen es für gut halten,
soll der Diakonat als fester Lebensstand wieder eingeführt werden, entsprechend den Normen der Konstitution über die Kirche
(41); denn
es ist angebracht, daß Männer, die tatsächlich einen diakonalen Dienst
ausüben, sei es als Katechisten in der Verkündigung des Gotteswortes, sei es
in der Leitung abgelegener christlicher Gemeinden im Namen des Pfarrers und des
Bischofs, sei es in der Ausübung sozialer oder caritativer Werke, durch die von
den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altare enger
verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen
Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können.
17. Ebenso verdient die Schar der
Katechisten Anerkennung, Männer wie Frauen, die so große Verdienste um das
Werk der Heidenmission haben. Erfüllt von apostolischer Gesinnung, leisten sie
mit vielen Mühen ihren einzigartigen und unersetzlichen Beitrag zur Verbreitung
des Glaubens und der Kirche.
Das Amt der Katechisten hat in unseren Tagen, da es
für die Glaubensunterweisung solcher Massen und den Seelsorgedienst nur wenige
Kleriker gibt, allergrößte Bedeutung. Deshalb muß ihre Ausbildung so
vervollkommnet und dem kulturellen Fortschritt angepaßt werden, daß sie ihr
Amt, das durch neue und ausgedehntere Aufgaben erschwert wird, als fähige
Mitarbeiter der Priester möglichst gut ausüben können.
Man muß deshalb die
diözesanen und regionalen Schulen vermehren, in denen die zukünftigen
Katechisten die katholische Lehre, mit besonderer Betonung von Schrift und
Liturgie, sowie die katechetischen Methoden und die pastorale Praxis erlernen
und sich in stetiger Übung von Frömmigkeit und sittlichem Leben zu einem
christlichen Verhalten bilden (42). Zusammenkünfte und Kurse soll man ferner
veranstalten, durch die die Katechisten in den Fächern und Fertigkeiten, die zu
ihrem Dienst gehören, zu bestimmten Zeiten Auffrischung erhalten und ihr
geistliches Leben genährt und gestärkt wird. Außerdem muß man denen, die
sich hauptamtlich dieser Arbeit widmen, durch gerechte Vergütung einen
gebührenden Lebensstandard und soziale Sicherheit gewährleisten (43).
Es
besteht der Wunsch des Konzils, daß durch besondere Mittel der Heiligen
Kongregation zur Verbreitung des Glaubens für Ausbildung und Unterhalt der
Katechisten gesorgt werde. Wenn es für nötig und zweckmäßig gehalten wird,
möge ein eigenes Werk für Katechisten gegründet werden.
Die Kirchen werden
auch dankbar die hochherzige Arbeit der Hilfskatechisten anerkennen, deren
Mitwirkung sie brauchen. Sie leiten in ihren Gemeinden die Gebete und geben den
Unterricht. Für ihre wissensmäßige und geistliche Bildung soll
ordnungsgemäß gesorgt werden. Es ist außerdem zu wünschen, daß den
entsprechend ausgebildeten Katechisten, wo es angezeigt erscheint, die
kanonische Sendung in einer öffentlichen liturgischen Feier gegeben werde,
damit sie beim Volk in Glaubensfragen größere Autorität genießen.
18. Schon
von der Pflanzung der Kirche an soll das Ordensleben eifrig gefördert werden,
das nicht nur für die missionarische Tätigkeit wertvolle und unbedingt
notwendige Dienste leistet, sondern auch durch die in der Kirche vollzogene,
innigere Weihe an Gott lichtvoll das innerste Wesen der christlichen Berufung
offenbart und darstellt (44).
Die religiösen Genossenschaften, die bei der
Pflanzung der Kirche mitarbeiten, sollen von den geistlichen Reichtümern ganz
durchdrungen sein, die die Ordenstradition der Kirche auszeichnen, und sie dem
Geist und der Anlage eines jeden Volkes entsprechend auszudrücken und
weiterzugeben suchen. Sie sollen sorgfältig überlegen, wie die Tradition des
asketischen und beschaulichen Lebens, deren Keime manchmal alten Kulturen schon
vor der Verkündigung des Evangeliums von Gott eingesenkt wurden, in ein
christliches Ordensleben aufgenommen werden können.
In den jungen Kirchen
sollen verschiedene Formen des Ordenslebens entwickelt werden, um die
verschiedenen Aspekte der Sendung Christi und des Lebens der Kirche
auszudrücken; sie sollen sich verschiedenen pastoralen Arbeiten widmen und ihre
Mitglieder für sie ordnungsgemäß vorbereiten. Doch sollen die Bischöfe in
ihrer Konferenz darauf achten, daß nicht Kongregationen mit dem gleichen
apostolischen Zweck vervielfacht werden, zum Schaden des Ordenslebens und des Apostolates.
Besondere Erwähnung verdienen die
verschiedenen Unternehmungen, die das beschauliche Leben verwurzeln sollen; die
einen behalten die wesentlichen Elemente der monastischen Lebensform bei und
versuchen, die reiche Tradition ihres Ordens zu verpflanzen. Andere kehren zu
den einfacheren Formen des altkirchlichen Mönchswesens zurück. Alle aber
sollen sich um eine echte Anpassung an die lokalen Verhältnisse bemühen. Das
beschauliche Leben gehört eben zur vollen Anwesenheit der Kirche und muß
deshalb überall bei den jungen Kirchen Eingang finden.
3.
Kapitel
Die
Teilkirchen
19. Die Einpflanzung der Kirche in eine bestimmte Gesellschaft
erreicht einen gewissen Abschluß, wenn die Gemeinschaft der Gläubigen im
gesellschaftlichen Leben verwurzelt und der örtlichen Kultur in etwa angepaßt
ist und so schon Stetigkeit und Festigkeit besitzt. Das heißt: es steht ihr
schon eine wenn auch noch nicht genügend große Zahl von einheimischen
Priestern sowie von Ordensleuten und Laien zur Verfügung, und sie ist mit den
Ämtern und Einrichtungen ausgestattet, die notwendig sind, um unter der Leitung
des Bischofs das Leben des Gottesvolkes zu führen und auszubreiten.
In diesen
jungen Kirchen muß das Leben des Gottesvolkes auf allen Gebieten des
christlichen Lebens reifen, das nach den Richtlinien dieses Konzils zu erneuern
ist. Die Gemeinden der Gläubigen werden immer mehr zu bewußt-lebendigen
Gemeinschaften des Glaubens, der Liturgie und der Liebe; die Laien bemühen sich
in ihrer weltlichen und apostolischen Tätigkeit, eine Ordnung der Liebe und der
Gerechtigkeit im Staatswesen aufzubauen; man benützt die publizistischen Mittel
nach Tunlichkeit und mit Klugheit; durch ein wahrhaft christliches Leben werden
die Familien zu Pflanzstätten des Laienapostolates, sowie für Priester- und
Ordensberufe. Der Glaube wird in angepaßter Katechese gelehrt, in einer dem
Volkscharakter harmonierenden Liturgie gefeiert und findet durch entsprechende
kirchliche Gesetzgebung Eingang in die wertvollen Einrichtungen und
Gepflogenheiten des Landes.
Die Bischöfe aber sollen zusammen mit ihrem
Priesterkollegium, mehr und mehr durchdrungen vom Geist Christi und der Kirche,
in Verbindung mit der Gesamtkirche denken und leben. Die Gemeinschaft der jungen
Kirchen mit der ganzen Kirche muß sehr eng bleiben; deren Traditionselemente
sollen sie mit der eigenen Kultur verbinden, um durch den gegenseitigen
Austausch von Kräften das Leben des mystischen Leibes zu entfalten (1). Man soll
deshalb die theologischen, psychologischen und menschlichen Ansätze auswerten,
die dazu beitragen können, den Sinn für die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche
zu entwickeln.
Diese Kirchen sind jedoch häufig in den ärmeren Gebieten der
Erde gelegen und leiden meist noch schwer unter Priestermangel und materieller
Not. Sie sind deshalb sehr darauf angewiesen, daß die fortgesetzte
Missionstätigkeit der ganzen Kirche ihnen die Hilfe bringt, die vor allem dem
Wachstum und der Reifung des christlichen Lebens der Ortskirche dienen soll.
Diese Missionstätigkeit soll auch den schon lange gegründeten Kirchen, die
sich in einem Zustand des Rückschritts oder der Schwäche befinden, Hilfe
bringen.
Indes sollen diese Kirchen ein gemeinsames pastorales Programm und
geeignete Unternehmen einleiten, durch die die Berufe zum Diözesanklerus und zu
den Orden zahlenmäßig vermehrt, sorgfältiger ausgewählt und wirksamer
gepflegt werden (2), so daß sie allmählich für sich selber sorgen und anderen
Hilfe bringen können.
20. Da die Teilkirche ein getreues Abbild der
Gesamtkirche sein muß, soll sie sich auch ihrer Sendung an diejenigen, die mit
ihr im gleichen Raum leben und noch nicht an Christus glauben, wohl bewußt
sein, damit sie durch das Zeugnis des Lebens, der einzelnen sowohl wie der
ganzen Gemeinde, ein Zeichen sei, das auf Christus hinweist.
Darüber hinaus ist
der Dienst des Wortes notwendig, damit das Evangelium alle erreiche. Vor allem
muß der Bischof Verkünder des Glaubens sein, der neue Jünger Christus zuführen soll
(3). Um diese hohe Aufgabe
richtig zu erfüllen, muß er sowohl die Situation seiner Herde genau kennen als
auch die Vorstellungen, die seine Landsleute sich zuinnerst von Gott gebildet
haben. Dabei muß er auch auf die Wandlungen sorgfältig achthaben, die die
Verstädterung, die Wanderung der Bevölkerung und der religiöse
Indifferentismus bewirken.
Die einheimischen Priester sollen in den jungen
Kirchen mit Eifer das Werk der Glaubensverkündigung in Angriff nehmen; dabei
sollen sie mit den auswärtigen Missionaren zusammenarbeiten, mit denen sie,
geeint unter der Autorität des Bischofs, eine einzige Priesterschaft bilden,
und zwar nicht nur zur Betreuung der Gläubigen und zur Feier des
Gottesdienstes, sondern auch zur Predigt des Evangeliums denen, die draußen
sind. Sie sollen bereit sein, sich bei gegebener Gelegenheit sogar frohgemut
ihrem Bischof zur Verfügung zu stellen, um die Missionsarbeit in entlegenen und
vernachlässigten Distrikten der eigenen Diözese oder auch in anderen Diözesen
aufzunehmen.
Mit gleichem Eifer sollen sich die Ordensmänner und Ordensfrauen
und ebenso die Laien für ihre Mitbürger, zumal die ärmeren, einsetzen.
Die
Bischofskonferenzen sollen dafür sorgen, daß in bestimmten Zeitabständen
Kurse zur exegetischen, theologischen, spirituellen und pastoralen Auffrischung
stattfinden, damit der Klerus bei der Vielfalt und dem Wechsel der Verhältnisse
eine vollere Kenntnis der theologischen Wissenschaften und der pastoralen
Methoden erhalte.
Im übrigen soll man treu befolgen, was dieses Konzil vor
allem im Dekret über den Dienst und das Leben der Priester festgesetzt hat.
Um
diese Missionsarbeit der Teilkirche auszuführen, sind geeignete Helfer
erforderlich, und sie sind rechtzeitig in einer Weise vorzubereiten, die der
Situation der einzelnen Kirche entspricht. Da aber die Menschen mehr und mehr zu
Gruppen zusammenwachsen, ist es sehr angebracht, wenn sich die
Bischofskonferenzen gemeinsam über den Dialog mit diesen Gruppen beraten. Wenn
sich aber in manchen Gegenden Gruppen von Menschen finden, die von der Annahme
des katholischen Glaubens dadurch abgehalten werden, daß sie sich der
besonderen Erscheinungsweise der Kirche in ihrer Gegend nicht anpassen können,
so wird vorgeschlagen, daß für eine solche Situation in besonderer Weise (4)
Sorge getragen werde, bis alle Christen in einer Gemeinschaft vereint werden
können. Wenn der Apostolische Stuhl zu diesem Zweck Missionare zur Verfügung
haben sollte, mögen die betreffenden Bischöfe sie in ihre Diözesen rufen oder
sie gern aufnehmen und ihre Bemühungen tatkräftig unterstützen.
Damit dieser
missionarische Eifer bei den eigenen Landsleuten blühe, ist es sehr nützlich,
daß die jungen Kirchen sobald wie möglich an dem gesamten Missionswerk der
Kirche aktiven Anteil nehmen, indem sie selbst Missionare ausschicken, die
überall in der Welt das Evangelium verkünden sollen, auch wenn sie selbst an
Priestermangel leiden; denn die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche findet
gleichsam ihre Krönung, wenn sie selbst an der Missionsarbeit bei anderen
Völkern tätig teilnehmen.
21. Die Kirche ist nicht wirklich gegründet, hat
noch nicht ihr volles Leben, ist noch nicht ganz das Zeichen Christi unter den
Menschen, wenn nicht mit der Hierarchie auch ein wahrer Laienstand da ist und
arbeitet; denn das Evangelium kann nicht in Geist, Leben und Arbeit eines Volkes
tief Wurzel schlagen ohne die tätige Anwesenheit der Laien. Deshalb muß schon
bei der Gründung der Kirche auf die Entwicklung eines reifen christlichen
Laienstandes geachtet werden.
Denn die gläubigen Laien gehören gleichzeitig
ganz zum Gottesvolk und ganz zur bürgerlichen Gesellschaft: Zu ihrem Volk
gehören sie, in dem sie geboren wurden, an dessen Kulturgütern sie durch die
Erziehung teilzunehmen begonnen haben, mit dessen Leben sie durch viele
gesellschaftliche Bande verbunden sind, an dessen Aufstieg sie durch ihre
eigenen Anstrengungen in ihrem Beruf mitarbeiten, dessen Probleme sie als ihre
eigenen empfinden und zu lösen suchen. Sie gehören ebenso Christus an, da sie
in der Kirche wiedergeboren sind durch Glaube und Taufe, damit sie in der
Neuheit des Lebens und Arbeitens Christus zu eigen seien (5) und damit in Christus
alles Gott unterworfen werde und endlich Gott sei alles in allem
(6).
Hauptaufgabe der
Laien, der Männer und der Frauen, ist das Christuszeugnis, das sie durch Leben
und Wort in ihrer Familie, in ihrer Gesellschaftsschicht und im Bereich ihrer
Berufsarbeit geben müssen. Denn es muß in ihnen der neue Mensch erscheinen,
der nach Gottes Bild in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit geschaffen ist (7).
Diese Neuheit des Lebens aber müssen sie im Bereich der heimatlichen
Gesellschaft und Kultur ausdrücken, den Traditionen des eigenen Volkes
entsprechend. Sie selbst müssen diese Kultur kennen, sie heilen und bewahren,
sie müssen sie im Zug der modernen Entwicklung entfalten und endlich in
Christus vollenden, so daß der Christusglaube und das Leben der Kirche der
Gesellschaft, in der sie leben, nicht mehr äußerlich sei, sondern sie zu
durchdringen und zu verwandeln beginne. Ihren Mitbürgern seien sie in
aufrichtiger Liebe verbunden, so daß in ihrem Umgang das neue Band der Einheit
und der universalen Solidarität sichtbar werde, die aus dem Geheimnis Christi
stammt. Auch sollen sie den Glauben an Christus unter denen verbreiten, mit
denen sie durch Bande des täglichen Lebens und des Berufes verbunden sind.
Diese Pflicht ist um so dringender, weil die meisten Menschen nur durch
benachbarte Laien das Evangelium hören und Christus kennenlernen können. Ja,
wo es möglich ist, sollen Laien bereit sein, in noch unmittelbarerer
Zusammenarbeit mit der Hierarchie die besondere Sendung zu erfüllen: das
Evangelium zu verkünden und christlichen Unterricht zu erteilen, um der
werdenden Kirche die Kraft zu vermehren.
Die Diener der Kirche sollen das
Apostolat der Laien hoch bewerten. Sie sollen die Laien formen, daß sie sich
als Glieder Christi ihrer Verantwortung für alle Menschen bewußt werden; sie
sollen ihnen das Geheimnis Christi tief erschließen, sie sollen sie auch in die
methodische Arbeit einführen und ihnen in Schwierigkeiten zur Seite stehen, im
Geiste der Konstitution über die Kirche und des Dekrets über das
Laienapostolat.
Hirten und Laien haben also ihre besonderen Aufgaben und ihre
eigene Verantwortung, und so soll die ganze junge Kirche ein einziges Zeugnis
Christi geben, lebendig und stark, auf daß sie ein leuchtendes Zeichen des
Heils sei, das in Christus zu uns gekommen ist.
22. Das Saatkorn, das heißt das
Wort Gottes, sprießt aus guter, von himmlischem Tau befeuchteter Erde, zieht
aus ihr den Saft, verwandelt ihn und assimiliert ihn sich, um viele Frucht zu
bringen. In der Tat nehmen die jungen Kirchen, verwurzelt in Christus, gebaut
auf das Fundament der Apostel, nach Art der Heilsordnung der Fleischwerdung in
diesen wunderbaren Tausch alle Schätze der Völker hinein, die Christus zum
Erbe gegeben sind (8). Aus Brauchtum und Tradition ihrer Völker, aus Weisheit
und Wissen, aus Kunststil und Fertigkeit entlehnen sie alles, was beitragen
kann, die Ehre des Schöpfers zu preisen, die Gnade des Erlösers zu
verherrlichen, das Christenleben recht zu gestalten (9).
Um dieses Ziel zu
verwirklichen, muß in jedem sozio-kulturellen Großraum die theologische
Besinnung angespornt werden, die im Licht der Tradition der Gesamtkirche die von
Gott geoffenbarten Taten und Worte, die in der Heiligen Schrift aufgezeichnet
sind und von Kirchenvätern und Lehramt erläutert werden, aufs neue
durchforscht.
So wird man klarer erfassen, auf welchen Wegen der Glaube, unter
Benutzung der Philosophie und Weisheit der Völker, dem Verstehen näherkommen
kann und auf welche Weise die Gepflogenheiten, die Lebensauffassung und die
soziale Ordnung mit dem durch die göttliche Offenbarung bezeichneten Ethos in
Einklang gebracht werden können. Von da öffnen sich Wege zu einer tieferen
Anpassung im Gesamtbereich des christlichen Lebens. Wenn man so vorangeht, wird
jeder Anschein von Synkretismus und falschem Partikularismus ausgeschlossen; das
christliche Leben wird dem Geist und der Eigenart einer jeden Kultur angepaßt (10); die besonderen Traditionen, zusammen mit den vom Evangelium erleuchteten
Gaben der verschiedenen Völkerfamilien, werden in die katholische Einheit
hineingenommen. So haben schließlich die jungen Teilkirchen mit dem ganzen
Reichtum ihrer Überlieferung ihren Platz in der kirchlichen Gemeinschaft, unter
voller Wahrung des Primates des Stuhles Petri, der in der ganzen Gemeinschaft der Liebe den Vorsitz führt
(11).
Es ist zu wünschen, ja überaus angebracht, daß die Bischofskonferenzen
innerhalb der sozio-kulturellen Großräume unter sich Verbindung aufnehmen,
damit sie in gemeinsamer Überlegung einmütig dieses Ziel der Anpassung
verfolgen können.
Kapitel 4
Die Missionare
23. Obwohl jedem Jünger Christi
die Pflicht obliegt, nach seinem Teil den Glauben auszusäen1, beruft Christus
der Herr aus der Schar der Jünger immer wieder solche, die er selbst will,
damit sie bei ihm seien und er sie zur Verkündigung bei den Völkern aussende (2). Deshalb regt er durch den Heiligen Geist, der seine Gnadengaben, wie er will,
zum allgemeinen Nutzen austeilt (3), im Herzen einzelner die Berufung zum
Missionar an und erweckt gleichzeitig in der Kirche Institute (4), welche die
Pflicht der Evangeliumsverkündigung, die der gesamten Kirche obliegt,
gewissermaßen als ihre ureigene Aufgabe auf sich nehmen.
Denn durch eine
besondere Berufung sind diejenigen gezeichnet, die, im Besitz der erforderlichen
natürlichen Anlagen, nach Begabung und Charakter geeignet sind, die
Missionsarbeit auf sich zu nehmen (5), seien es Einheimische oder Auswärtige:
Priester, Ordensleute oder Laien. Ausgesondert zu dem Werk, zu dem sie berufen
sind (6), gehen sie, von der rechtmäßige Autorität gesandt, in gläubigem
Gehorsam hinaus zu jenen, die fern von Christus sind - Diener des Evangeliums,
“damit die Heiden als Opfergabe wohlgefällig werden, geheiligt durch den
Heiligen Geist” (Röm 15,16).
24. Wenn Gott ruft, muß der Mensch Antwort
geben, und zwar so, daß er nicht Fleisch und Blut zu Rate zieht (7), sondern
sich ganz dem Dienst am Evangelium verschreibt. Eine solche Antwort kann der
Mensch nur geben, wenn der Heilige Geist ihn treibt und ihm Kraft gibt. Tritt
doch der Gesandte in das Leben und die Sendung dessen ein, der “sich selbst
entäußert und Knechtsgestalt angenommen hat” (Phil 2,7). So muß der
Missionar bereit sein, sein Leben hindurch zu dem an ihn ergangenen Ruf zu
stehen, sich selbst und allem, was er bislang als sein angesehen hat, zu
entsagen, um allen alles zu werden (8).
Wenn er den Völkern die frohe Botschaft
verkündet, mache er mit Freimut das Geheimnis Christi, an dessen Stelle er
steht, kund. Deshalb habe er in ihm den Mut, so wie es seine Pflicht ist, zu
reden (9) und sich des Ärgernisses des Kreuzes nicht zu schämen. In der
Nachfolge seines Meisters, der sanft und von Herzen demütig war, mache er
begreiflich, daß sein Joch nicht drückt und seine Bürde nicht lastet (10).
Durch ein Leben ganz nach den Evangelium (11), in großer Geduld, in Langmut und
Güte und in aufrichtiger Liebe (12) lege er Zeugnis ab für seinen Herrn, wenn es
sein muß bis zur Hingabe des Lebens. Die Kraft und Tapferkeit dazu wird er im
Gebet von Gott erlangen, und so wird er erfahren, daß aus aller Prüfung durch
Trübsal und bitterste Armut übergroße Freude strömt (13). Er sei überzeugt,
daß der Gehorsam die besondere Tugend des Dieners Christi ist, der durch seinen
Gehorsam das Menschengeschlecht erlöst hat.
Damit die Herolde der Frohbotschaft
die Gnade, die ihnen geworden ist, nicht geringachten, sollen sie sich täglich
im Geist erneuern (14). Die Ordinarien und die Oberen aber sollen die Missionare
in bestimmten Zeitabständen versammeln, damit sie durch die Hoffnung ihrer
Berufung gefestigt und im apostolischen Dienst neu ausgerichtet werden,
gegebenenfalls in eigens dazu gegründeten Häusern.
25. Auf seine so hohe
Aufgabe muß der künftige Missionar durch eine besondere geistliche und
sittliche Formung vorbereitet werden (15). Der Missionar muß initiativfreudig
sein, beharrlich in der Durchführung von Unternehmen und ausdauernd in
Schwierigkeiten. Geduldig und starkmütig muß er Einsamkeit, Ermüdung und
Mißerfolge tragen lernen. In geistiger Aufgeschlossenheit und
Offenheit des Herzens muß er auf die Menschen zugehen können. Aufgaben, die
ihm übertragen werden, wird er bereitwillig annehmen. Selbst fremd anmutenden
Bräuchen des Volkes muß er sich ebenso wie neu entstehenden Situationen
bereitwilligst anzupassen wissen. In aller Eintracht und in gegenseitiger Liebe
wird er mit seinen Mitbrüdern und allen, die sich der gleichen hohen Aufgabe
widmen, im Team zusammenarbeiten. So werden sie zusammen mit den Gläubigen ein
Abbild der apostolischen Gemeinde bieten und ein Herz und eine Seele sein (16).
Eine solche Geisteshaltung muß schon in der Zeit der Vorbereitung eifrigst
eingeübt und gepflegt und im geistlichen Leben aufbereitet und genährt werden.
Von lebendigem Glauben und unerschütterlicher Hoffnung durchdrungen, muß der
Missionar ein Mann des Gebetes sein. Er erglühe vom Geist der Kraft, der Liebe
und der Besonnenheit (17); er lerne, mit seinen Verhältnissen zufrieden zu sein
(18). In Opfergesinnung trage er an seinem Leibe das Todesleiden Jesu, damit das
Leben Jesu in denen wirksam werde, zu denen er gesandt ist (19). Im Eifer für
die Seelen bringe er gern Opfer, ja opfere er sich selbst für die Seelen auf (20). So wird er “durch seine tägliche Pflichterfüllung in der Liebe zu Gott und
zum Nächsten wachsen” (21). Auf diese Weise führt er, mit Christus dem Willen
des Vaters gehorchend, die Sendung Jesu im Gehorsam gegen die kirchliche
Autorität weiter und wirkt am Geheimnis des Heils mit.
26. Die zu den
verschiedenen Völkern ausgesandt werden, sollen “durch die Worte des Glaubens
und der guten Lehre zu tüchtigen Dienern Christi herangebildet werden” (1 Tim
4,6). Sie schöpfen sie vor allem aus der Heiligen Schrift, indem sie tief in
das Geheimnis Christi einzudringen versuchen, dessen Herolde und Zeugen sie sein
sollen.
Deshalb sind alle Missionare - Priester, Brüder, Schwestern und Laien -
entsprechend ihrem Stand vorzubereiten und auszubilden, damit sie den
Anforderungen ihrer künftigen Arbeit gerecht werden können (22). Ihre
wissenschaftliche Ausbildung soll gleich von Anfang an sowohl der Universalität
der Kirche als auch der Andersartigkeit der Völker Rechnung tragen. Dieser
Grundsatz gilt für alle Disziplinen, die sie auf ihren künftigen Dienst
vorbereiten; er gilt aber auch für die übrigen Wissenschaften, in denen sie
nutzbringend unterrichtet werden, um eine allgemeine Kenntnis der Völker, ihrer
Kulturen und Religionen zu besitzen, die nicht nur die Vergangenheit, sondern
auch die Gegenwart berücksichtigt. Denn wer sich zu einem anderen Volk begeben
will, muß dessen Erbe, Sprache und Brauchtum hochachten. Vor allem soll der
künftige Missionar sich mit missionswissenschaftlichen Studien befassen, das
heißt, er soll die Lehre und die Grundsätze der Kirche bezüglich der
Missionstätigkeit kennen; er soll wissen, welche Wege die Boten des Evangeliums
im Lauf der Jahrhunderte gegangen sind; er soll die gegenwärtige
Missionssituation kennen und die Methoden, die heutzutage als besonders
erfolgreich gelten (23).
Wenn auch diese gesamte Ausbildung vom Geist pastoraler
Sorge durchdrungen sein muß, so soll dennoch eine eigene und planmäßige
Anleitung zum Apostolat geboten werden, sowohl in der Theorie wie durch
praktische Übungen (24).
Von den Brüdern und Schwestern sollen möglichst viele
katechetisch geschult und gut ausgebildet werden, damit sie noch besser im
Apostolat mitwirken können.
Auch wer auf Zeit Aufgaben der Missionsarbeit
übernimmt, soll unbedingt eine entsprechende Vorbildung erwerben. Diese
Ausbildungsfächer sollen in den Ländern, in welche die Missionare gesandt
werden, so ergänzt werden, daß sie ausführlicher die Geschichte, das
gesellschaftliche Gefüge und das Brauchtum der Völker kennenlernen und
tieferen Einblick gewinnen in die sittliche Ordnung, die religiösen
Vorschriften und die Vorstellungen, die sie sich nach den ihnen heiligen
Überlieferungen über Gott, Welt und Mensch zuinnerst gebildet haben (25). Ihre
Sprachen sollen sie so gründlich erlernen, daß sie sich fließend und gewandt
ihrer bedienen können und dadurch leichteren Zugang zu Geist und Herz der
Menschen finden (26). Außerdem müssen sie in die besonderen pastoralen
Erfordernisse gut eingeführt werden.
Einige aber sollen an
missionswissenschaftlichen Instituten oder sonstigen Fakultäten und
Universitäten eine gründlichere Ausbildung erhalten, damit sie
Spezialaufgaben wirksamer wahrnehmen
(27) und den übrigen Missionaren durch
ihr Fachwissen Hilfe in der Missionsarbeit leisten können, die zumal in unserer
Zeit so viele Schwierigkeiten und Möglichkeiten bietet. Außerdem wäre sehr zu
wünschen, daß die regionalen Bischofskonferenzen genügend viele solcher
Fachleute zur Verfügung hätten und sich ihres Wissens und ihrer Erfahrung in
den schwer zu lösenden Aufgaben ihres Amtes mit Gewinn bedienen könnten. Auch
sollte es nicht an Spezialisten fehlen, die die Hilfsmittel der Technik und der
Publizistik, deren Bedeutung niemand unterschätzen sollte, vollendet zu
handhaben verstehen.
27. Wenn auch dies alles für jeden, der zu den Völkern
gesandt wird, unbedingt notwendig ist, kann es doch kaum wirklich von einzelnen
erreicht werden. Da auch die Missionsarbeit, wie die Erfahrung beweist, von
einzelnen nicht geleistet werden kann, hat die gemeinsame Berufung die einzelnen
zu Gemeinschaften vereinigt, in denen sie mit vereinten Kräften
zweckentsprechend ausgebildet werden sollen und das Missionswerk im Auftrag der
Kirche und auf Geheiß der hierarchischen Autorität durchführen wollen. Diese
Institute haben sich ganz oder mit einem Teil ihrer Mitglieder der
Missionsarbeit geweiht und seit Jahrhunderten Last und Hitze des Tages getragen.
Oft sind ihnen vom Heiligen Stuhl weite Gebiete zur Evangelisation übertragen
worden, in denen sie Gott ein neues Volk gesammelt haben: die Ortskirche, die um
ihre eigenen Hirten geschart ist. Diesen Kirchen, die sie mit ihrem Schweiß,
oft sogar mit ihrem Blut gegründet haben, werden die Institute mit ihrem Eifer
und ihrer Erfahrung weiterhin zu Diensten sein und in brüderlicher
Zusammenarbeit Seelsorge ausüben oder Sonderaufgaben zum allgemeinen Wohl
ausführen.
Manchmal werden sie im Bereich einer ganzen Region dringlichere
Aufgaben übernehmen, wie z. B. die Verkündigung des Evangeliums bei Gruppen
oder Völkerschaften, die aus bestimmten Gründen die Frohbotschaft noch nicht
gehört oder ihr bislang widerstanden haben (28).
Wo es nötig ist, werden sie
bereit sein, jene, die sich auf Zeit der Missionstätigkeit widmen wollen, durch
ihre Erfahrung vorzubereiten und ihnen zu helfen.
Aus all diesen Gründen und
weil es noch viele Völker gibt, die zu Christus geführt werden müssen,
bleiben die Institute vollauf unentbehrlich.
5.
Kapitel
Die Ordnung der
missionarischen Tätigkeit
28. Da die Christgläubigen verschiedenartige
Gnadengeschenke haben (1), soll ein jeder nach Gelegenheit, Fähigkeit,
Gnadengabe und Amt (2) am Evangelium mitwirken; alle, die säen und ernten (3), die
pflanzen und begießen, sollen eins sein (4), damit sie “auf dasselbe Ziel hin
sich frei und in geordneter Weise zusammentun” (5) und eines Sinnes ihre Kräfte
einsetzen zur Auferbauung der Kirche.
Aus diesem Grunde ist es notwendig, die
Arbeiten der Künder der Frohbotschaft und die Hilfeleistungen der übrigen
Christgläubigen so zu lenken und zusammenzufassen, daß in sämtlichen
Bereichen der Missionsarbeit und der Missionshilfe “alles in der rechten
Ordnung geschehe” (1 Kor 14,40).
29. Da die Sorge für die weltweite
Verkündigung des Evangeliums besonders bei der Gemeinschaft der Bischöfe liegt
(6), möge die Bischofssynode oder “der beständige, für die ganze Kirche
zuständige Rat der Bischöfe” (7) unter den Obliegenheiten von allgemeiner
Bedeutung (8) der missionarischen Tätigkeit als der wichtigsten und heiligsten
Aufgabe der Kirche (9) besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Für alle Missionen und
die gesamte missionarische Tätigkeit soll nur eine einzige Kongregation
zuständig sein, nämlich die “Zur Verbreitung des Glaubens”; ihr steht es
zu, die missionarischen Belange auf der ganzen Welt, die Missionsarbeit und die
Missionshilfe, zu leiten und zu koordinieren, unbeschadet jedoch des Rechtes der
Orientalischen Kirchen (10).
Wenn der Heilige Geist auch auf vielfache Weise
den Missionsgeist in der Kirche Gottes weckt und nicht selten der Tätigkeit
derer, die das Leben der Kirche zu leiten haben, vorauseilt, so soll diese
Kongregation doch ihrerseits die missionarische Berufung und Spiritualität, den
Eifer und das Gebet für. die Missionen sowie eine zuverlässige und
ausreichende Nachrichtenvermittlung über sie fördern; sie soll sich um
Missionare bemühen und sie entsprechend der Vordringlichkeit der Bedürfnisse
in den einzelnen Gebieten verteilen. Von ihr sollen ein geplantes
Arbeitsprogramm entworfen, angepaßte Direktiven und Prinzipien für die
Evangelisierung erarbeitet, Impulse gegeben werden. Von ihr soll die wirksame
Beschaffung der materiellen Hilfsmittel angeregt und koordiniert werden, die
dann unter Berücksichtigung der Notwendigkeit oder Nützlichkeit, nach der
Größe der kirchlichen Distrikte, nach der Zahl der Gläubigen und
Ungläubigen, der Werke und Institute, der Helfer und Missionare verteilt werden
sollen.
Gemeinsam mit dem Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen
suche sie Wege und Mittel, um eine brüderliche Zusammenarbeit mit den
Missionsunternehmungen anderer christlicher Gemeinschaften zu ermöglichen und
zu ordnen, damit man so miteinander leben könne, daß das Ärgernis der
Spaltung soweit wie möglich beseitigt werde.
Deshalb ist es nötig, daß diese
Kongregation sowohl ein Instrument der Verwaltung als auch ein Organ dynamischer
Steuerung sei, das sich wissenschaftlicher Methoden und zeitgemäßer
Arbeitsinstrumente bedient und dabei den heutigen theologischen,
methodologischen und missionspastoralen Forschungsergebnissen Rechnung trägt.
An der Leitung dieser Kongregation sollen ausgewählte Vertreter all derer
wirksamen Anteil mit entscheidender Stimme haben, die am Missionswerk
mitarbeiten: Bischöfe aus der ganzen Welt, nach Anhören der
Bischofskonferenzen, wie auch Leiter der Institute und der Päpstlichen
Missionswerke. Verfahrensweise und Verfassung werden vom Papst festgelegt. Sie
alle sind in bestimmten Zeitabständen zusammenzurufen, um unter der Autorität
des Papstes die oberste Leitung des gesamten Missionswerkes auszuüben. Der
Kongregation soll ein ständiger Kreis fachmännischer Berater von bewährter
Kenntnis und Erfahrung zur Verfügung stehen. Ihre Aufgabe wird unter anderem
darin bestehen, über die besonderen Verhältnisse der verschiedenen Gebiete und
die geistige Orientierung der verschiedenen Menschengruppen sowie auch über die
anzuwendenden Evangelisierungsmethoden brauchbare Informationen zu sammeln und
wissenschaftlich begründete Folgerungen für die Missionsarbeit und die
Missionshilfe vorzulegen.
Die Schwesterngenossenschaften, die regionalen
Missionswerke wie auch die Laienorganisationen - zumal die internationalen -
seien in einer angemessenen Weise vertreten.
30. Um das Ziel der Missionsarbeit
tatsächlich zu erreichen, sollen alle, die im Missionsdienst tätig sind, “ein
Herz und eine Seele” (Apg 4,32) sein.
Obliegenheit des Bischofs als des
Leiters und des einigenden Zentrums im diözesanen Apostolat ist es, die
missionarische Tätigkeit voranzutreiben, zu lenken und zu koordinieren, so
jedoch, daß die spontane Initiative derer, die am Werk beteiligt sind, erhalten
und gefördert werde. Ihm sind alle Missionare, auch die exemten Religiosen, bei
den verschiedenen Arbeiten unterstellt, die zur Ausübung des Apostolates
gehören (11). Zur besseren Koordinierung schaffe der Bischof nach Möglichkeit
einen Seelsorgerat, in welchem die Kleriker, Religiosen und Laien durch
ausgewählte Delegierte vertreten seien. Überdies möge er Sorge tragen, daß
die apostolische Tätigkeit nicht auf die schon Bekehrten beschränkt bleibe,
daß vielmehr ein angemessener Anteil der Mitarbeiter und der Mittel für die
Evangelisierung der Nichtchristen bestimmt werde.
31. Die Bischofskonferenzen
mögen schwerwiegendere Fragen und dringende Probleme in gemeinsamer Beratung
behandeln, ohne jedoch örtlich gegebene Unterschiede unbeachtet zu lassen (12).
Damit die unzureichende Zahl der Kräfte und Mittel nicht zersplittert und die
Unternehmungen nicht unnötigerweise vervielfältigt werden, wird empfohlen,
Werke, die dem Wohl aller dienen, mit vereinten Kräften zu gründen, wie z. B.
Seminarien, höhere und technische Schulen, Zentren für Pastoral, Katechetik,
Liturgik und Publizistik.
Wenn zweckmäßig, möge eine derartige Zusammenarbeit
auch zwischen verschiedenen Bischofskonferenzen aufgenommen werden.
32.
Wünschenswert ist ebenfalls eine Koordinierung der von den Instituten und
kirchlichen Vereinigungen ausgeübten apostolischen Tätigkeit. Sie alle, gleich
welcher Art sie sind, sollen sich in allem, was die missionarische Tätigkeit
betrifft, dem Ortsordinarius zur Verfügung halten. Deswegen wird es von großem
Nutzen sein, besondere Übereinkünfte zu treffen, wodurch die Beziehungen
zwischen dem Ortsordinarius und dem Leiter des Instituts geregelt werden.
Wenn
einem Institut ein Territorium anvertraut wurde, mögen der kirchliche Obere und
das Institut es sich angelegen sein lassen, alles daraufhin anzulegen, daß die
neue christliche Gemeinschaft zur Ortskirche heranwachse, die zu gegebener Zeit
von einem eigenen Hirten mit seinem eigenen Klerus geleitet werde.
Hört die
Überlassung eines Gebietes auf, entsteht eine neue Situation. Die
Bischofskonferenzen und die Institute sollen in gemeinsamen Überlegungen die
Richtlinien festlegen, die die Beziehungen zwischen den Ortsordinarien und den
Instituten regeln (13). Sache des Heiligen Stuhles aber wird es sein, allgemeine
Grundsätze zu umreißen, nach denen regionale oder auch partikulare
Übereinkünfte getroffen werden.
Obwohl die Institute bereit sein werden, das
begonnene Werk durch Mitwirken in der ordentlichen Seelsorge fortzusetzen, soll
doch bei Zunahme des Ortsklerus Vorsorge getroffen werden, daß die Institute,
sofern dies ihren Zielen entspricht, der Diözese treu bleiben und großzügig
besondere Aufgaben oder einen bestimmten Gebietsteil in ihr übernehmen.
33.
Institute, die in dem gleichen Territorium missionarisch tätig sind, mögen auf
Wege und Mittel bedacht sein, ihre Arbeiten zu koordinieren. Deshalb sind
Religiosenkonferenzen und Vereinigungen der weiblichen Ordensgemeinschaften, in
denen alle Institute derselben Nation oder Region vertreten sind, von größtem
Nutzen. Diese Konferenzen sollen überlegen, was in gemeinsamem Bemühen
durchgeführt werden kann, und enge Verbindung mit den Bischofskonferenzen
halten.
Dies alles wäre in gleicher Weise auch auf die Zusammenarbeit der
Missionsinstitute in der Heimat auszudehnen, so daß die Fragen und Aufgaben,
die allen gemeinsam sind, leichter und mit geringeren Ausgaben gelöst und
durchgeführt werden können, wie zum Beispiel die wissenschaftliche Ausbildung
der zukünftigen Missionare, Kurse für Missionare, Beziehungen zu den
öffentlichen Behörden oder zu den internationalen und übernationalen
Organisationen.
34. Eine sach- und ordnungsgemäße Ausübung der
missionarischen Tätigkeit verlangt eine wissenschaftliche Vorbereitung der
Missionare auf ihre Aufgaben, vor allem auf den Dialog mit den nichtchristlichen
Religionen und Kulturen. Diese wird ihnen bei der tatsächlichen Durchführung
ihrer Arbeit eine wirksame Hilfe bedeuten. Darum ist es wünschenswert, daß
wissenschaftliche Institute, die Missiologie und andere den Missionen dienliche
Fachgebiete und Wissenschaften, wie Ethnologie und Sprachkunde,
Religionsgeschichte und Religionswissenschaft, Soziologie, Pastoralwissenschaft
und ähnliches, betreiben, zum Wohl der Missionen untereinander brüderlich und
großzügig zusammenarbeiten.
6.
Kapitel
Die gesamtkirchliche Missionshilfe
35.
Da die ganze Kirche missionarisch und das Werk der Evangelisation eine
Grundpflicht des Gottesvolkes ist, lädt die Heilige Synode alle zu einer
tiefgreifenden, inneren Erneuerung ein, damit sie im lebendigen Bewußtsein der eigenen Verantwortung um die Ausbreitung
des Evangeliums ihren Anteil am Missionswerk bei den Völkern übernehmen.
36.
Als Glieder des lebendigen Christus, durch Taufe, Firmung und Eucharistie ihm
eingegliedert und gleichgestaltet, ist allen Gläubigen die Pflicht auferlegt,
an der Entfaltung und an dem Wachstum seines Leibes mitzuwirken, damit dieser so
bald wie möglich zur Vollgestalt gelange (1).
Deshalb mögen alle Kinder der
Kirche ein lebendiges Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Welt besitzen,
eine wahrhaft katholische Gesinnung in sich hegen und ihre Kräfte für das Werk
der Evangelisierung einsetzen. Doch seien alle eingedenk, daß die erste und
wichtigste Verpflichtung bei der Ausbreitung des Glaubens darin besteht, ein
tiefchristliches Leben zu führen. Ihr Eifer im Dienste Gottes und ihre Liebe
zum Nächsten werden der ganzen Kirche neuen geistlichen Antrieb verleihen, so
daß sie als Zeichen erscheint, aufgerichtet unter den Völkern (2), als “Licht
der Welt” (Mt 5,14) und als “Salz der Erde” (Mt 5,13). Dieses Zeugnis des
Lebens wird eher seine Wirkung hervorbringen, wenn es - nach den Richtlinien des
Dekrets über den Ökumenismus (3) - zusammen mit anderen christlichen Gruppen
abgelegt wird. Aus diesem erneuerten Geiste werden spontan Gebete und Bußwerke
Gott dargebracht werden, damit seine Gnade die Arbeit der Missionare befruchte;
Missionsberufe werden erstehen und die den Missionen notwendigen Mittel
gespendet werden.
Damit aber die Christgläubigen, einzeln und insgesamt, über
die gegenwärtige Situation der Kirche in der Welt gut unterrichtet sind und die
Stimme der Scharen hören, die da rufen: “Hilf uns” (4), sollen ihnen die
Nachrichten über die Missionen, auch durch Einsatz der modernen publizistischen
Mittel, so dargeboten werden, daß sie die missionarische Aufgabe als ihre
eigene erfassen, für die unermeßlichen und tiefen Nöte der Menschen ihre
Herzen öffnen und sich gedrängt fühlen, ihnen zu Hilfe zu kommen.
Von
Wichtigkeit ist auch die Koordinierung der Nachrichten und die Zusammenarbeit
mit den nationalen und internationalen Organen.
37. Da das Volk Gottes in
Gemeinschaften lebt, besonders in der Diözesan- und Pfarrgemeinschaft, und in
ihnen gewissermaßen seine Sichtbarkeit erfährt, fällt es auch diesen zu,
Christus vor den Völkern zu bezeugen.
Die Gnade der Erneuerung kann in den
Gemeinschaften nicht wachsen, wenn nicht eine jede den Raum ihrer Liebe bis zu
den Grenzen der Erde hin ausweitet und eine ähnliche Sorge für jene trägt,
die in der Ferne leben, wie für jene, die ihre eigenen Mitglieder sind.
So
betet die ganze Gemeinschaft und wirkt mit und übt unter den Völkern ihre
Tätigkeit aus durch ihre Kinder, die Gott für diese erhabene Aufgabe erwählt.
Von sehr großem Nutzen wäre es, sofern darüber nur das universale
Missionswerk nicht vernachlässigt wird, Verbindung mit den aus der Gemeinde
selbst hervorgegangenen Missionaren oder mit irgendeiner Pfarrei oder Diözese
in den Missionen zu pflegen, damit so die Verbundenheit der Gemeinschaften
sichtbar werde und dem gegenseitigen inneren Aufbau diene.
38. Alle Bischöfe
haben als Glieder des in der Nachfolge des Apostelkollegiums stehenden
Episkopates nicht nur für eine bestimmte Diözese, sondern für das Heil der
ganzen Welt die Weihe empfangen. Der Auftrag Christi, aller Kreatur das
Evangelium zu predigen (5) , gilt mit und unter Petrus zuerst und unmittelbar
ihnen. Daraus erwächst jene Gemeinschaft und Zusammenarbeit der Kirchen, die
für die Fortführung des Werkes der Evangelisierung heute so notwendig ist.
Kraft dieser Gemeinschaft tragen die einzelnen Kirchen auch für alle anderen
Sorge, sie erschließen einander ihre Nöte und treten miteinander in Austausch,
da ja das Wachstum des Leibes Christi Aufgabe des gesamten Bischofskollegiums
ist (6).
Indem der Bischof in seiner Diözese, mit der er eine Einheit bildet,
das Missionswerk anregt, fördert und leitet, läßt er den missionarischen
Geist und Eifer des Gottesvolkes gegenwärtig und gleichsam sichtbar werden, so
daß die ganze Diözese missionarisch wird.
Aufgabe des Bischofs wird es sein, in seinem Volk, besonders unter den
Kranken und Notleidenden, Seelen zu erwecken, die Gott mit bereitem Herzen
Gebete und Bußwerke für die Evangelisierung der Welt darbringen; Berufungen
von Jugendlichen und Klerikern für die Missionsinstitute bereitwillig zu
fördern und es dankbaren Sinnes anzunehmen, wenn Gott einige erwählt, um sie
der aktiven Missionsarbeit der Kirche einzugliedern; die Kongregationen
diözesanen Rechts zu einem eigenen Beitrag am Missionswerk zu ermuntern und
ihnen dabei zu helfen; die Werke der Missionsinstitute, vor allem freilich die
Päpstlichen Missionswerke, bei den Gläubigen zu fördern. Letzteren gebührt
mit Recht der erste Platz, da sie Mittel darstellen, die Katholiken von Kindheit
an mit einer wahrhaft universalen und missionarischen Gesinnung zu erfüllen und
zur tatkräftigen Sammlung von Hilfsmitteln zum Wohl aller Missionen gemäß den
jeweiligen Bedürfnissen anzueifern (7).
Weil aber der Bedarf an Arbeitern für
den Weinberg des Herrn immer weiter wächst und die Diözesanpriester auch
ihrerseits einen immer größeren Anteil an der Evangelisierung der Welt haben
möchten, wünscht die Heilige Synode, daß die Bischöfe in Anbetracht des
großen Mangels an Priestern, durch den die Evangelisierung vieler Gebiete
gehemmt wird, einige ihrer besten Priester, die sich für das Missionswerk
anbieten, nach entsprechender Vorbereitung in Diözesen schicken, denen es an
Klerus fehlt, wo sie wenigstens für einige Zeit im Geiste des Dienstes das
missionarische Amt ausüben mögen (8).
Damit jedoch die missionarische
Tätigkeit der Bischöfe sich wirksamer gestalten könne, ist es angebracht,
daß die Bischofskonferenzen sich der Angelegenheiten annehmen, die die
geordnete Missionshilfe des eigenen Gebietes betreffen.
Die Bischöfe sollen in
ihren Konferenzen handeln über die Priester des Diözesanklerus, die sich der
Evangelisierung der Heiden widmen wollen; über den bestimmten Geldbetrag, den
eine jede Diözese in entsprechendem Verhältnis zu den eigenen Einkünften
jährlich für das Missionswerk abtreten soll (9); über die verschiedenen
direkten Hilfsmaßnahmen zugunsten der Missionen und deren Leitung und
Organisation; über die Unterstützung der Missionsinstitute und der Seminare
des Diözesanklerus für die Missionen und nötigenfalls deren Gründung; über
die Pflege eines engeren Kontaktes zwischen eben diesen Instituten und den
Diözesen.
Zu den Aufgaben der Bischofskonferenzen gehört es gleichfalls, Werke
einzurichten und zu fördern, in denen jene, die aufgrund von Arbeiten oder zum
Zwecke des Studiums aus den Missionsgebieten einreisen, brüderlich Aufnahme
finden und angemessene pastorale Betreuung erhalten. Durch sie werden uns die
fernen Völker gewissermaßen zu Nachbarn und wird den von alters her
christlichen Gemeinschaften die beste Gelegenheit geboten, mit Nationen ins
Gespräch zu kommen, die das Evangelium noch nicht vernommen haben, und ihnen in
dem ureigenen Dienst der Liebe und des Beistandes das wahre Antlitz Christi zu
zeigen (10).
39. Die Priester sind Stellvertreter Christi und Mitarbeiter der
Bischöfe in dem dreifachen heiligen Amt, das seiner Natur nach auf die Sendung
der Kirche ausgerichtet ist (11). Sie mögen sich also zutiefst bewußt sein,
daß ihr Leben auch dem Dienst an den Missionen geweiht ist. Da sie aber
aufgrund ihres eigenen Amtes - das vorzugsweise im Vollzug der die Kirche
vollendenden Eucharistie besteht - mit Christus als dem Haupte in Gemeinschaft
stehen und andere zu dieser Gemeinschaft hinführen, können sie unmöglich
übersehen, wieviel noch an der Vollgestalt des Leibes fehlt und wieviel deshalb
noch zu tun ist, damit er immer weiter wachse. Sie mögen darum die Seelsorge so
ausrichten, daß sie der Ausbreitung des Evangeliums unter den Nichtchristen
dient.
Die Priester sollen in der Seelsorge den Eifer für die Evangelisierung
der Welt unter den Gläubigen anfachen und bewahren. In Katechese und Predigt
sollen sie über die Aufgabe der Kirche, Christus den Völkern zu verkünden,
unterrichten; sie sollen den christlichen Familien die Notwendigkeit und die
Ehre vor Augen stellen, missionarische Berufungen in ihren Söhnen und Töchtern
zu pflegen; sie sollen unter den Jugendlichen in den Schulen und katholischen Vereinigungen den Missionseifer
mehren, so daß aus ihnen zukünftige Boten des Evangeliums hervorgehen. Sie
mögen die Gläubigen lehren, für die Missionen zu beten, und sich nicht
schämen, von ihnen Gaben zu erbitten und so gleichsam Bettler zu werden für
Christus und das Heil der Seelen (12).
Die Professoren der Seminare und
Universitäten werden den Jugendlichen die wahre Situation der Welt und der
Kirche darlegen, damit die Notwendigkeit einer intensiveren Evangelisierung der
Nichtchristen ihnen deutlich werde und ihren Eifer anfache. In der Darstellung
der dogmatischen, biblischen, moraltheologischen und historischen Disziplinen
werden sie die in jenen enthaltenen missionarischen Aspekte ins Licht rücken,
damit auf diese Weise in den zukünftigen Priestern ein missionarisches
Bewußtsein gebildet werde.
40. Die religiösen Institute des kontemplativen und
aktiven Lebens hatten und haben bisher den größten Anteil an der
Evangelisierung der Welt. Ihre Verdienste erkennt die Heilige Synode gern an und
sagt Gott Dank für so viele zu seiner Ehre und im Dienst an den Seelen
aufgewandte Mühen. Sie ermuntert sie, unverdrossen mit dem begonnenen Werk
fortzufahren und sich bewußt zu bleiben, daß die Kraft der Liebe, die sie
aufgrund ihrer Berufung vollkommen üben müssen, sie zu wahrhaft katholischem
Geist und Werk antreibt und verpflichtet (13).
Die Institute des kontemplativen
Lebens sind durch ihre Gebete, Bußwerke und Entsagungen von größter Bedeutung
für die Bekehrung der Seelen, da Gott es ist, der auf die Bitte hin Arbeiter in
seine Ernte schickt (14), die Nichtchristen für die Botschaft des Evangeliums
öffnet (15) und das Wort des Heiles in ihren Herzen Frucht bringen läßt (16).
Ja, diese Institute werden gebeten, Niederlassungen in den Missionsgebieten zu
gründen, wie das nicht wenige schon getan haben, damit sie dort in einer den
echten religiösen Überlieferungen des Volkes angepaßten Weise ihr Leben
führen und so dem Zeugnis der Herrlichkeit und Liebe Gottes und der Einheit in
Christus unter den Nichtchristen Leuchtkraft verleihen.
Die Institute des
aktiven Lebens aber - sei ihre Zielsetzung ausgesprochen missionarisch oder
nicht - mögen sich aufrichtig vor Gott fragen, ob sie in der Lage sind, ihre
Tätigkeit zugunsten der Ausbreitung der Gottesherrschaft unter den Heiden
auszuweiten; ob sie irgendwelche Aufgaben anderen überlassen können, um so die
eigenen Kräfte für die Missionen einzusetzen; ob es ihnen möglich ist, in die
Missionsarbeit einzutreten, notfalls durch entsprechende Anpassung ihrer
Konstitutionen, freilich im Geiste des Stifters; ob sich ihre Mitglieder nach
Kräften am Missionswerk beteiligen; ob ihre Lebensweise ein der Eigenart und
den Verhältnissen des Volkes gemäßes Zeugnis für das Evangelium ist.
Da
durch die Eingebung des Heiligen Geistes die Säkularinstitute in der Kirche
ständig zunehmen, kann auch ihr Wirken, in Unterordnung unter die Autorität
des Bischofs, auf vielfache Weise in den Missionen fruchtbar sein als ein
Zeichen der vollkommenen Hingabe für die Evangelisierung der Welt.
41. Die
Laien wirken am Evangelisierungswerk der Kirche mit und haben als Zeugen ebenso
wie als lebendige Werkzeuge Anteil an ihrer heilbringenden Sendung (17),
besonders wenn sie, von Gott berufen, durch die Bischöfe zu diesem Werk
herangezogen werden.
In den schon christlichen Ländern arbeiten die Laien am
Werk der Evangelisierung mit, indem sie Kenntnis und Liebe der Missionen bei
sich und bei anderen pflegen, Berufe in der eigenen Familie, in den katholischen
Vereinigungen und in den Schulen wecken und Unterstützung jeglicher Art
anbieten, auf daß sie das Geschenk des Glaubens, das sie umsonst empfingen,
anderen weiterschenken.
In den Missionsländern mögen die Laien - seien sie von
auswärts oder aus dem Lande - in den Schulen unterrichten, sich der weltlichen
Angelegenheiten annehmen, im Pfarr- und Diözesanleben mithelfen wie auch die
verschiedenen Formen des Laienapostolates einrichten und fördern, damit die
Gläubigen der jungen Kirchen so bald wie möglich ihre eigene Rolle im
kirchlichen Leben übernehmen können (18).
Endlich mögen die Laien den auf dem
Wege der Entwicklung befindlichen Völkern bereitwillig wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit anbieten.
Diese Hilfe ist um so mehr zu loben, wenn sie die Gründung solcher
Einrichtungen zum Gegenstand hat, die es mit den Grundstrukturen des sozialen
Lebens zu tun haben oder die für die Ausbildung derjenigen bestimmt sind,
welche Verantwortung im öffentlichen Leben tragen.
Besonderen Lobes wert sind
jene Laien, die an Universitäten oder wissenschaftlichen Instituten durch ihre
geschichtlichen oder religionswissenschaftlichen Forschungen die Kenntnis über
die Völker und Religionen vertiefen und dadurch den Boten des Evangeliums
helfen und den Dialog mit den Nichtchristen vorbereiten.
Im Geiste der
Brüderlichkeit mögen sie mit den anderen Christen, den Nichtchristen und
besonders mit den Mitgliedern der internationalen Verbände zusammenarbeiten und
immer dabei im Auge behalten, daß “der Aufbau des irdischen Gemeinwesens im
Herrn gegründet und auf ihn hin ausgerichtet werde” (19).
Um all diesen
Aufgaben gewachsen zu sein, ist für die Laien eine technische und geistliche
Vorbereitung unerläßlich, die in dazu bestimmten Instituten vermittelt werden
soll, damit ihr Leben unter den Nichtchristen zum Zeugnis für Christus werde
nach dem Wort des Apostels: “Gebt kein Ärgernis, weder Juden noch Heiden,
noch der Kirche Gottes, so wie auch ich allen in allem zu Gefallen bin und nicht
meinen Vorteil, sondern den Nutzen der vielen suche, damit sie gerettet werden”
(1 Kor 10,32-33).
Schluß
42. Im Wissen um ihre überaus ernste Pflicht, die
Gottesherrschaft überall auszubreiten, grüßen die Konzilsväter, gemeinsam
mit dem römischen Oberhirten, aus ganzem Herzen alle Boten des Evangeliums,
besonders jene, die um des Namens Christi willen Verfolgung leiden, und machen
sich zu Gefährten ihres Leidens (20).
Von derselben Liebe, von der Christus zu
den Menschen entflammt war, erglühen auch sie. Eingedenk jedoch, daß Gott es
ist, der den Anbruch seiner Herrschaft auf Erden bewirkt, beten sie inständig
mit allen Christgläubigen, daß auf die Fürbitte der Jungfrau Maria, der
Königin der Apostel, die Völker baldmöglichst zur Erkenntnis der Wahrheit
geführt werden (21) und die Herrlichkeit Gottes, die im Antlitz Christi
erstrahlt, durch den Heiligen Geist allen aufleuchte (22).
Anmerkungen:
Einleitung/Kapitel 1:
(1) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 48:
AAS 57 (1965) 53.
(2) Vgl. Mk 16,15.
(3) Augustinus, Enarr. in ps. 44, 23: PL 36, 508; CChr 38,150.
(4) Vgl. Mt 5,13-14.
(5) Vgl. Sir 36,19.
(6) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 2:
AAS 57 (1965) 5f.
(7) Vgl. Joh 11,52.
(8) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 18, 1: “Das Wort, welches bei Gott ist,
durch das alles gemacht worden ist und das immer dem Menschengeschlecht zugegen
war ...”: PG 7, 932; Adv. Hær. IV, 6, 7: “Der Sohn, der von Anfang an
seinem Gebilde zur Seite stand, offenbart den Vater allen, wem, wann und wie der
Vater will”: ebd. 990; vgl. IV, 20, 6 u. 7: ebd. 1037; Demonstratio 34: Patr.
Or. XII 773; Sources Chrét. 62 (Paris 1958) 87; Clemens v. Alexandrien, Protr.
112, 1: GCS Clemens I, 79; Strom. VI 6, 44, 1: GCS Clemens II, 453; 13, 106, 3
u. 4: ebd. 485. Zur Lehre selbst vgl. Pius XII., Radiobotschaft, 31.Dez. 1952;
II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 16: AAS 57
(1965) 20.
(9) Vgl. Kol 1,13; Apg 10,38.
(10) Vgl. 2 Kor 5,19.
(11) Vgl. Hebr 1,2; Joh 1,3.10; 1 Kor 8,6; Kol 1,16.
(12) Vgl. Eph 1,10.
(13) Vgl. 2 Kor 8,9.
(14) Vgl. Mk 10,45.
(15) Vgl. Athanasius, Ep. ad Epictetum 7: PG 26, 1060; Cyrill v. Jerusalem,
Catech. 4, 9: PG 33, 465; Marius Victorinus, Adv. Arium 3, 3: PL 8, 1101;
Basilius, Ep. 261, 2: PG 32, 969; Gregor v. Nazianz, Ep. 101: PG 37, 181; Gregor
v. Nyssa, Antirrheticus, Adv. Apollin. 17: PG 45, 1156; Ambrosius, Ep. 48, 5: PL
16, 1153; Augustinus, In Ioann. Ev. tr. 23, 6: PL 35, 1585; CChr 36, 236. Er
zeigt überdies von da aus, daß der Heilige Geist uns nicht erlöst hat, weil
er nicht Fleisch angenommen hat: De Agone Christ. 22, 24: PL 40, 302; Cyrill v.
Alexandrien, Adv. Nest. I, 1: PG 76, 20; Fulgentius, Ep. 17, 3, 5: PL65, 454; Ad
Trasimundum III., 21: PL 65, 284 (über Traurigkeit und Furcht).
(16) Vgl. Hebr 4,15; 9,28.
(17) Vgl. Apg 1,8.
(18) Vgl. Lk 24,47.
(19) Der Geist ist es, der durch die Propheten gesprochen hat: Symb.
Constantinopol.: Denz.-Schönmetzer 150; Leo d. Gr., Sermo 76: “Als am
Pfingsttag der Heilige Geist des Herrn die Jünger erfüllte, war dies nicht der
Anfang des Geschenks, sondern die Hinzufügung der Fülle, denn auch die
Patriarchen, Propheten, Priester und alle Heiligen der vorangegangenen Zeiten
wurden durch des gleichen Geistes Heiligung belebt ... wenn auch nicht dasselbe
Maß der Gaben war”: PL 54, 450-406. Auch Sermo 77, 1: PL 54, 412; Leo XIII.,
Enz. Divinum illud, 9. Mai 1897: ASS 29 (1897) 650-651. Auch Joh. Chrysostomus,
obgleich er auf der Neuheit der Geistsendung am Pfingsttag insistiert: In Eph.
c. 4 Hom. 10, 1: PG 62, 75.
(20) Vgl. Joh 14,16.
(21) Über Babel und Pfingsten sprechen die Väter oft: Origenes, In Gen. c. 1:
PG 12, 112; Gregor v. Nazianz, Oratio 41, 16: PG 36, 449; Joh. Chrysostomus,
Hom. 2 in Pentec. 2: PG 50, 467; In Act. Apost.: PG 60, 44; Augustinus, Enarr.
in ps. 54, 11: PL 36, 636; CChr 39, 664f.; Sermo 271: PL 38, 1245; Cyrill v.
Alexandrien, Glaphyra in Genesim II: PG 69, 79; Gregor d. Gr., Hom. in Evang.
Buch II, Hom. 30, 4: PL 76, 1222; Beda, In Hexæm. Buch III: PL 91, 125. Siehe
überdies das Bild im Atrium der Markusbasilika in Venedig. Die Kirche spricht
alle Sprachen und sammelt so alle in der Katholizität des Glaubens: Augustinus,
Sermones 266.267.268.269: PL 38, 1225-1237; Sermo 175, 3: PL 38, 946; Joh.
Chrysostomus, In Ep. I ad Cor., Hom. 35: PG 61, 296; Cyrill v. Alexandrien,
Fragm. in Act.: PG 74, 758; Fulgentius, Sermo 8, 2-3: PL 65, 743-744. Über
Pfingsten als Konsekration der Apostel zur Mission vgl. J. A. Cramer, Catena in
Acta SS. Apostolorum (Oxford 1838) 24f.
(22) Vgl. Lk 3,22; 4,1; Apg 10,38.
(23) Vgl. Joh 14-17; Paul VI. Ansprache im Konzil, 14.9.1964: AAS 56 (1964)
807.
(24) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 4:
AAS 57 (1965) 7.
(25) Augustinus, Sermo 267, 4: “Der Heilige Geist wirkt das in der ganzen
Kirche, was die Seele in allen Gliedern eines Leibes tut”: PL 38, 1231. Vgl.
II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 7 (mit Anm.
8): AAS 57 (1965) 11.
(26) Vgl. Apg 10,44-47; 11,15; 15,8.
(27) Vgl. Apg 4,8; 5,32; 8,26.29.39; 9,31; 10; 11,24-28; 13,2.4.9; 16,6-7;
20,22-23; 21,11 usw.
(28) Vgl. auch Mt 10,1-42.
(29) Vgl. Mt 28,18.
(30) Vgl. Apg 1,11.
(31) Vgl. Joh 20,21.
(32) Vgl. Kol 1,24.
(33) Tertullian, Apologeticum 50, 13: PL 1, 534; CChr I, 171.
(34) Schon Thomas v. Aquin spricht von der apostolischen Aufgabe, die Kirche zu
pflanzen: vgl. Sent. Lib. I, dist. 16, q. 1, a. 2, ad 2 u.4; a. 3, sol.; Summa
Theol. I, q. 43, a. 7, ad 6; I-II., q. 106, a. 4, ad 4. Vgl. Benedikt XV., Enz.
Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 445 u. 453; Pius XI., Enz. Rerum
Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 74; Pius XII., Ansprache an die
Direktoren der Päpstlichen Missionswerke, 30. Apr. 1939; ders., Ansprache an
die Direktoren der Päpstlichen Missionswerke, 24. Juni 1944: AAS 36 (1944) 210,
wieder AAS 42 (1950) 727 u. 43 (1951) 508; ders., Ansprache an den einheimischen
Klerus, 29. Juni 1948: AAS 40 (1948) 374; ders., Enz. Evangelii Præcones, 2.
Juni 1951: AAS 43 (1951) 507; ders., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49
(1957) 236; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51
(1959) 835; Paul VI., Hom., 18. Okt. 1964: AAS 56 (1964) 911. Sowohl die Päpste
wie Kirchenväter und scholastische Theologen sprechen oft von der “Ausbreitung”
der Kirche: Thomas v. Aquin, Matthäuskomm. 16, 28; Leo XIII., Enz. Sancta Dei
Civitas, 3. Dez. 1880: ASS 13 (1880) 241; Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30.
Nov. 1919: AAS 11 (1919) 442; Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926:
AAS 18 (1926) 65.
(35) Vgl. 1 Petr 1,23.
(36) Vgl. Apg 2,42.
(37) Es ist klar, daß in dieser Bestimmung der missionarischen Tätigkeit der
Sache nach auch jene Gebiete Lateinamerikas eingeschlossen sind, in denen weder
eine eigene Hierarchie noch ein Reifestand christlichen Lebens, noch eine
ausreichende Evangeliumsverkündigung gegeben ist. Ob aber diese Gebiete vom
Heiligen Stuhl tatsächlich als Missionsgebiete anerkannt werden, hängt nicht
vom Konzil ab. Deshalb wird bezüglich der Verknüpfung zwischen dem Begriff der
missionarischen Tätigkeit und bestimmten Gebieten absichtlich gesagt, diese
Tätigkeit werde “meist” in bestimmten, vom Heiligen Stuhl bestätigten
Gebieten ausgeübt.
(38) Vgl. lI. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis
redintegratio, Nr. 1: AAS 57 (1965) 90.
(39) Vgl. Mk 16,16; Joh 3,5.
(40) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 14:
AAS 57 (1965) 18.
(41) Vgl. Hebr 11,6.
(42) Vgl. 1 Kor 9,16.
(43) Vgl. Eph 4,11-16.
(44) Vgl. Joh 7,18; 8,30.44; 8,50; 17,1.
(45) Zu dieser Synthese vgl. die Rekapitulationstheologie des heiligen
Irenäus. Vgl. auch Hippolyt, De Antichristo 3: “Alle begehrt er, alle möchte
er retten, alle will er zu Kindern Gottes machen, und alle Geheiligten beruft er
zu dem einen vollkommenen Menschen”: PG 10, 732; GCS Hippolyt I, 2, S. 6;
Benedictiones Jacob 7: TU 38, 1, S. 18, Z. 4f.; Origenes, In Ioann. I, 16: “Dann
wird das Gott erkennen derer, die, geleitet von dem Wort, das bei Gott ist, zu
Gott gelangt sein werden, eine einzige Handlung sein, daß so, in der Erkenntnis
des Vaters gebildet, wie jetzt nur der Sohn den Vater erkennt, alle wahrhaft
Söhne seien”: PG 14, 49; GCS Origenes IV, 20; Augustinus, De sermone Domini
in monte I, 41: “Wir wollen lieben, was mit uns zu jenem Reich kommen kann, wo
niemand sagt: Mein Vater, sondern alle zu dem einen Gott sagen: Vater unser”:
PL 34, 1250; Cyrill v. Alex., In Ioann. I: “Wir sind nämlich alle in
Christus, und die gemeinsame Person der Menschheit findet in ihm neues Leben.
Deshalb trägt er ja auch den Namen 'letzter Adam' ... Unter uns hat er nämlich
gewohnt, der von Natur aus Sohn ist und Gott; darum rufen wir in seinem Geiste:
Abba, Vater! Es wohnt aber das Wort in allen als in einem einzigen Tempel, den
es unseretwegen und aus uns angenommen hat, um, alle in sich tragend, alle in
dem einen Leib, wie Paulus sagt, den Vater zu versöhnen”: PG 73, 161-164.
(46) Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: “Denn als Kirche Gottes
ist sie katholisch und für kein Volk und keine Nation fremd ...”: AAS 11
(1919) 445. Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: “Von göttlichem
Recht her gehört sie zu allen Völkern ... Wenn die Kirche sozusagen in die
Adern irgendeines Volkes ihre Lebenskraft einbringt, ist sie deshalb nicht
irgendeine Institution, die diesem Volk von außen her aufgestülpt wird, und
sie versteht sich auch selbst nicht so ... Und deshalb unterstützen und
vollenden sie (d. h. die in Christus Wiedergeborenen), was immer ihnen gut und
wertvoll erscheint”, 25. Mai 1961: AAS 53 (1961) 444.
(47) Vgl. Joh 3,18.
(48) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 15, 3: “Sie waren Verkünder der
Wahrheit und Apostel der Freiheit”: PG 7, 919.
(49) O-Antiphon der Vesper am 23. Dezember im römischen Brevier.
(50) Vgl. Mt 24,31; Didache 10, 5: ed. Funk I, 32.
(51) Vgl. Mk 13,10.
(52) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS
57 (1965) 20-21; Augustinus, De Civ. Dei 19, 17: PL 41, 646; Instructio der
Kongregation für die Glaubensverbreitung: Collectanea I, n. 135, S. 42.
(53) Nach Origenes muß das Evangelium vor der Vollendung der Welt verkündet
werden: Hom. in Lc. 21: GCS Orig. IX, 136,
21f.; In Matth. comm. ser. 39: ebd. XI., 75, 25f.; 76, 4f; Hom. in Jer. 3, 2:
ebd. VIII., 308, 29f.; Thomas v. Aquin, Summa Theol. I-II., q. 106, a. 4, ad 4.
(54) Vgl. Apg 1,7.
(55) Hilarius v. Poitiers, In ps. 14: PL 9, 301; Eusebius v. Cæsarea, In Is. 54,
2-3: PG 24, 462-463; Cyrill v. Alexandrien, In Is. V, cap. 54, 1-3: PG 70, 1193.
(56) Vgl. Eph 4,13.
(57) Vgl. Joh 4,23.
Kapitel 2:
(1) Vgl. Mt 5,16.
(2) Vgl. 1 Joh 4,11.
(3) Vgl. Mt 9,35ff.; Apg 10,38.
(4) Vgl. 2 Kor 12,15.
(5) Vgl. Mt 20,26: 23,11; Ansprache Pauls VI. im Konzil, 21. Nov. 1964: AAS 56
(1964) 1013.
(6) Vgl. Eph 4,24.
(7) Vgl. Kol 4,3.
(8) Vgl. Mk 16,15.
(9) Vgl. Apg 4,13.29.31; 9,27-28; 13,46; 14,3; 19,8; 26,26; 28,31; 1 Thess 2,2; 2
Kor 3,12; 7,4; Phil 1,20; Eph 3,12; 6,19.20
(10) Vgl. 1 Kor 9,15; Röm 10,14.
(11) Vgl. 1 Thess 1,9-10; 1 Kor 1,18-21; Gal 1,31; Apg 14,15-17; 17,22-31.
(12) Vgl. Apg 16,14.
(13) Vgl. Kol 3,5-10; Eph 4,20-24.
(14) Vgl. Lk 2,34; Mt 10,34-39.
(15) Vgl. 1 Thess 1,6.
(16) Vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis
humanæ, Nr. 2.4.10; Pastorale Konst. über die Kirche in der heutigen Welt
Gaudium et spes, Nr. 21.
(17) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17:
AAS 57 (1965) 20-21.
(18) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum
Concilium, Nr. 64-65: AAS 56 (1964) 117.
(19) Vgl. Kol 1,13. Über diese Befreiung von der Knechtschaft Satans und der
Finsternis im Evangelium vgl. Mt 12,28; Joh 8,44; 12,31 (vgl. 1 Joh 3,8; Eph
2,1-2). In der Taufliturgie vgl. das römische Rituale.
(20) Vgl. Röm 6,4-11; Kol 2,12-13; 1 Petr 3,21-22; Mk 16,16.
(21) Vgl. 1 Thess 3,5-7; Apg 8,14-17.
(22) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 14:
AAS 57 (1965) 19.
(23) Vgl. Augustinus, Tract. in Ioann. 11, 4: PL 35, 1476.
(24) VgL II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 9: AAS
57 (1965) 13.
(25) Vgl. 1 Kor 3,9.
(26) Vgl. Eph 4,1.
(27) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
10.11.34: AAS 57 (1965) 10-17.39-40.
(28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die göttliche Offenbarung Dei
verbum, Nr. 21: AAS 58 (1966) 827.
(29) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 12.35:
AAS 57 (1965) 16.40-41.
(30) Vgl. ebd. Nr. 23.36: AAS 57 (1965) 28.41-42.
(31) Vgl. ebd. Nr. 11.35.41: AAS 57 (1965) 15-16.40-41.47.
(32) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die katholischen Ostkirchen Orientalium
Ecclesiarum, Nr. 4: AAS 57 (1965) 77-78.
(33) Brief an Diognet 5: PG 2, 1173; vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die
Kirche Lumen Gentium, Nr. 38: AAS 57 (1965)
43.
(34) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
32: AAS 57 (1965) 38; Dekret über das Laienapostolat Apostolicam
actuositatem, Nr. 5-7: AAS 58 (1966) 842-844.
(35) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam
totius, Nr. 4.8.9: AAS 58 (1966) 716.718.719.
(36) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum
Concilium, Nr. 17: AAS 56 (1964) 105.
(37) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam
totius, Nr. 1: AAS 58 (1966) 713.
(38) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51
(1959) 843-844.
(39) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis
redintegratio, Nr. 4: AAS 57 (1965) 94-96.
(40) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51
(1959) 842.
(41) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
29: AAS 57 (1965) 36.
(42) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51
(1959) 855.
(43) Es handelt sich um hauptamtliche Katechisten.
(44) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
31.44: AAS 57 (1965) 37.50-51.
Kapitel 3:
(1) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959)
838.
(2) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester
Presbyterorum ordinis, Nr. 11: AAS 58 (1966) 1008; Dekret
über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 2: AAS 58 (1966) 714-715.
(3) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 25: AAS
57 (1965) 29.
(4) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum
ordinis, Nr. 10. Dort ist, soweit es zur richtigen Ausübung des Apostolates
nötig ist, die Errichtung personaler Prälaturen vorgesehen, um die besondere
pastorale Betreuung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu erleichtern: AAS
58 (1966) 1007.
(5) Vgl. 1 Kor 15,23.
(6) Vgl. 1 Kor 15,28.
(7) Vgl. Eph 4,24.
(8) Vgl. Ps 2,8.
(9) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 13: AAS
57 (1965) 17-18.
(10) Vgl. Paul VI., Ansprache bei der Kanonisation der Martyrer von Uganda, 18.
Okt. 1964: AAS 56 (1964) 908.
(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 13:
AAS 57 (1965) 18.
Kapitel 4:
(1) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 17: AAS
57 (1965) 21.
(2)
Vgl. Mk 3,13f.
(3) Vgl. 1 Kor 12,11.
(4) Unter “Instituten” werden hier Orden, Kongregationen, Institute und
Vereinigungen, die in den Missionen arbeiten, verstanden.
(5) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 69-71; Pius
XII., Enz. Sæculo exeunte, 13. Juni 1940: AAS 32 (1940) 256; ders., Enz.
Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 506.
(6) Vgl. Apg 13,2.
(7) Vgl. Gal 1,16.
(8) Vgl. 1 Kor 9,22.
(9) Vgl. Eph 6,19f.; Apg 4,31.
(10) Vgl. Mt 11,29f.
(11) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449-450.
(12) Vgl. 2 Kor 6,4f.
(13) Vgl. 2 Kor 8,2.
(14) Vgl. 1 Tim 4,14; Eph 4,23; 2 Kor 4,16.
(15) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448-449;
Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507. Bei der
Vorbereitung der Priestermissionare ist auch zu beachten, was im Dekret über
die Ausbildung der Priester Optatam totius des II. Vat. Konzils festgesetzt
worden ist.
(16) Vgl. Apg 2,42; 4,32.
(17) Vgl. 2 Tim 1,7.
(18) Vgl. Phil 4,11.
(19) Vgl. 2 Kor 4,10ff.
(20) Vgl. 2 Kor 12,15f.
(21) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 41:
AAS 57 (1965) 46.
(22) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 440;
Pius XII., Enz Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507.
(23) Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448;
Dekret der Kongregation für die Glaubensverbreitung, 20. Mai 1923: AAS 15
(1923) 369-370; Pius XII., Enz. Sæculo exeunte, 2. Juni 1940: AAS 32 (1940)
256; Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507; Johannes
XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 843-844.
(24) II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Optatam
totius, Nr. 19-21: AAS 58 (1966) 725-726; Const. Apost. Sedes Sapientiæ mit
den allgemeinen Festlegungen, 31. Mai 1956: AAS 48 (1956) 354-365.
(25) Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951)
523-524.
(26) Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449; Pius
XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507.
(27) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Juni 1957: AAS 49 (1957) 234.
(28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester
Presbyterorum ordinis, Nr. 10, wo von Personaldiözesen und -prälaturen und
dergleichen gehandelt wird: AAS 58 (1966) 1007.
Kapitel 5:
(1) Vgl. Röm 12,6.
(2) Vgl. 1 Kor 3,10.
(3) Vgl. Joh 4,37.
(4) Vgl. 1 Kor 3,8.
(5) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
18: AAS 57 (1965) 22.
(6) Vgl. ebd. Nr. 23: AAS 57 (1965) 28.
(7) Vgl. Motupr. Apostolica sollicitudo, 15. Sept. 1965: AAS 57 (1965) 776.
(8) Vgl. Paul VI., Ansprache im Konzil, 21. Nov. 1964: AAS 56 (1964) 1011.
(9) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 440.
(10) Wo aus besonderen Umständen vorübergehend noch einige Missionen
anderen Kongregationen unterstellt sind, mögen diese mit der Heiligen
Kongregation für die Verbreitung des Glaubens Kontakt halten, damit die
Leitung und Lenkung aller Missionen in wirklich beständiger und einheitlicher
Weise geschehen könne.
(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in
der Kirche Christus Dominus, Nr. 35, 4: AAS 58 (1966) 691.
(12) Vgl. ebd. Nr. 36-38: AAS 58 (1966) 692-693.
(13) Vgl. ebd. Nr. 35, -6: AAS 58 (1966) 692.
Kapitel 6 und Schluß:
(1) Vgl. Eph 4,13.
(2) Vgl. Jes 11,12.
(3) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis
redintegratio,. Nr. 12: AAS 57 (1965) 99.
(4) Vgl. Apg 16,9.
(5) Vgl. Mk 16,15.
(6) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 23
bis 24: AAS 57 (1965) 27-29.
(7) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 453
bis 454; Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr.1926: AAS 18 (1926) 71-73;
Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 525-526;
ders., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 241.
(8) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 245-246.
(9) II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der
Kirche Christus Dominus, Nr. 6: AAS 58 (1966) 675-676.
(10) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Jan. 1957: AAS 49 (1957) 245.
(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
28: AAS 57 (1965) 34.
(12) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 72.
(13) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
44: AAS 57 (1965) 50.
(14) Vgl. Mt 9,38.
(15) Vgl. Apg 16,14.
(16) Vgl. 1 Kor 3,7.
(17) Vgl. ebd. Nr. 33.35: AAS 57 (1965) 39.40-41.
(18) Vgl. Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951)
510-514; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959)
851-852.
(19) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 46:
AAS 57 (1965) 52.
(20) Vgl. Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 527;
Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28.
Nov. 1959: AAS 51 (1959) 864.
(21) Vgl. 1 Tim 2,4.
(22) Vgl. 2 Kor 4,6.
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