 |
DEKRET OPTATAM TOTIUS
ÜBER DIE AUSBILDUNG DER PRIESTER
VORWORT
Die erstrebte Erneuerung der gesamten Kirche hängt zum großen Teil vom
priesterlichen Dienst ab (1), der vom Geist Christi belebt ist; dessen ist sich
die Heilige Synode voll bewußt. Deshalb unterstreicht sie die entscheidende
Bedeutung der priesterlichen Ausbildung und weist einige grundlegende Leitsätze
auf; durch sie sollen die schon durch Jahrhunderte praktisch bewährten Gesetze
bestätigt und Neuerungen in sie eingeführt werden, die den Konstitutionen und
Dekreten dieses Heiligen Konzils wie auch den veränderten Zeitumständen
entsprechen. Da eine solche Priesterausbildung wegen der Einheit des
katholischen Priestertums für alle Priester des Welt- und Ordensklerus und aller
Riten notwendig ist, sind diese Vorschriften, die unmittelbar den Diözesanklerus
betreffen, mit entsprechender Anpassung auf alle anzuwenden.
I. Die Neuordnung der Priesterausbildung in den einzelnen Völkern
1. Bei der großen Verschiedenheit der Völker und Gebiete können nur
allgemeine Gesetze aufgestellt werden. Darum soll für die einzelnen Völker und
Riten eine eigene " Ordnung der Priesterausbildung" eingeführt werden. Sie ist
von den Bischofskonferenzen aufzustellen (2), von Zeit zu Zeit zu revidieren und
vom Apostolischen Stuhl zu approbieren. In ihr sollen die allgemeinen Gesetze
den besonderen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen so angepaßt werden, daß
die Priesterausbildung immer den pastoralen Erfordernissen der Länder
entspricht, in denen die Priester ihren Dienst auszuüben haben.
II. Die stärkere Förderung der Priesterberufe
2. Berufe zu fördern (3) ist Aufgabe der gesamten christlichen Gemeinde. Sie
erfüllt sie vor allem durch ein wirklich christliches Leben. Den wichtigsten
Beitrag dazu leisten einmal die Familien; durchdrungen vom Geist des Glaubens,
der Liebe und der Frömmigkeit werden sie gleichsam zum ersten Seminar; zum
anderen die Pfarrgemeinden, an deren blühendem Leben die Jugendlichen selbst
teilnehmen. Die Lehrer und alle, die mit der Erziehung von Kindern und
Jugendlichen in irgendeiner Weise betraut sind - besonders die katholischen
Verbände -, sollen die ihnen anvertrauten jungen Menschen so zu erziehen suchen,
daß sie den göttlichen Ruf wahrnehmen und ihm bereitwillig folgen können. Alle
Priester sollen ihren apostolischen Eifer vor allem in der Förderung der Berufe
zeigen. Sie sollen das Herz derjenigen Menschen durch ihr eigenes, bescheidenes,
arbeitsames und von innerer Freude erfülltes Leben für das Priestertum gewinnen
sowie durch die gegenseitige priesterliche Liebe und die brüderliche
Gemeinschaft in der Arbeit.
Aufgabe der Bischöfe ist es, ihre Herde in der Förderung von Berufen
anzueifern und für den Zusammenschluß aller Kräfte und Anstrengungen zu sorgen;
auch sollen sie diejenigen, die nach ihrem Urteil zum Anteil des Herrn berufen
sind, väterlich unterstützen, ohne dabei irgendein Opfer zu scheuen.
Dieses tatkräftige Zusammenwirken des ganzen Gottesvolkes zur Förderung von
Berufen ist die Antwort auf das Handeln der göttlichen Vorsehung; sie verleiht
den Menschen, die von Gott zur Teilnahme am hierarchischen Priestertum Christi
erwählt sind, die entsprechenden Gaben und unterstützt sie mit ihrer Gnade;
zugleich überträgt sie den rechtmäßigen kirchlichen Amtsträgern die Aufgabe, die
als geeignet erkannten Kandidaten, die in rechter Absicht und mit voller
Freiheit ein so hohes Amt erstreben, zu prüfen, zu berufen und mit dem Siegel
des Heiligen Geistes für den göttlichen Kult und den Dienst der Kirche zu weihen
(4).
Die Heilige Synode empfiehlt vor allem die Mittel, die sich in der Sorge
aller für die Priesterberufe schon immer bewährt haben: eifriges Gebet,
christliche Buße und immer höhere Bildung der Christgläubigen in Predigt und
Katechese wie auch durch die verschiedenen Mittel der öffentlichen
Meinungsbildung. Sie sollen die Notwendigkeit, das Wesen und die Schönheit des
Priesterberufes aufleuchten lassen. Ferner verordnet das Konzil, daß die Werke
zur Förderung von Berufen, die nach einschlägigen päpstlichen Dokumenten auf
diözesaner, regionaler und nationaler Ebene schon errichtet sind oder errichtet
werden sollen, ihre ganze der Berufsförderung dienende pastorale Arbeit unter
Verwertung aller von der heutigen Psychologie und Soziologie zur Verfügung
gestellten geeigneten Hilfsmittel methodisch und systematisch planen und mit
ebensovieI Eifer wie Diskretion durchführen sollen (5).
Das Werk der Berufsförderung soll großherzig die Grenzen der Diözesen, der
Völker, der Ordensfamilien und der Riten überschreiten und mit dem Blick auf die
Bedürfnisse der Gesamtkirche vor allem jenen Gegenden Hilfe bringen, in denen
Arbeiter für den Weinberg des Herrn besonders dringend benötigt werden.
3. In den Kleinen Seminarien, die zur Entfaltung keimender Berufe errichtet
sind, sollen die Alumnen durch intensive religiöse Formung und vor allem durch
geeignete geistliche Führung dazu angeleitet werden, Christus dem Erlöser mit
großherzigem Sinn und reinem Herzen nachzufolgen. Unter der väterlichen Leitung
der Oberen und durch entsprechende Mitarbeit der Eltern sollen sie ein Leben
führen, wie es zu Alter, Sinnesart und Entwicklung der jungen Menschen paßt und
mit den Grundsätzen einer gesunden Psychologie in Einklang steht. Eine
hinreichende Lebenserfahrung und der Umgang mit der eigenen Familie dürfen nicht
fehlen6. Daneben soll das, was im folgenden für die Priesterseminarien bestimmt
wird, auch auf die Kleinen Seminarien angewandt werden, soweit es ihrer Aufgabe
und ihrem Wesen entspricht.
Der Unterricht der Alumnen soll so eingerichtet werden, daß sie ohne
Schwierigkeiten anderweitig auf ihn aufbauen können, wenn sie einen anderen
Lebensstand wählen sollten.
Mit gleicher Sorge soll man sich darüber hinaus des keimenden Berufes der
jungen Menschen in den besonderen Instituten annehmen, die in manchen Ländern
auch den Zweck der Kleinen Seminarien erfüllen, desgleichen jener Jugendlichen,
die in anderen Schulen oder sonstigen Ausbildungsstätten unterrichtet werden.
Mit besonderer Liebe soll für Spätberufene durch geeignete Studienstätten und
andere Initiativen gesorgt werden.
III. Die Ordnung der Priesterseminare
4. Die Priesterseminare sind zur priesterlichen Ausbildung notwendig. In
ihnen muß die gesamte Ausbildung der Alumnen dahin zielen, daß sie nach dem
Vorbild unseres Herrn Jesus Christus, des Lehrers, Priesters und Hirten, zu
wahren Seelenhirten geformt werden (7); sie müssen also zum Dienst am Wort
vorbereitet werden, daß sie das geoffenbarte Gotteswort immer besser verstehen,
durch Meditation mit ihm vertraut werden und es in Wort und Leben darstellen;
zum Dienst des Kultes und der Heiligung, daß sie in Gebet und im Vollzug der
heiligen Liturgie das Heilswerk durch das eucharistische Opfer und die
Sakramente vollziehen; zum Dienst des Hirten, daß sie den Menschen Christus
darstellen können, der "nicht kam, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu
dienen und sein Leben als Lösegeld für viele hinzugeben" (Mk 10,45; vgl.
Joh 13,12-17), und daß sie Diener aller werden und so viele gewinnen
(vgl. 1 Kor 9,19). Daher müssen alle Bereiche der Ausbildung, der
geistliche, intellektuelle und disziplinäre, harmonisch auf dieses pastorale
Ziel hingeordnet werden; dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Oberen und
Professoren in treuem Gehorsam gegenüber der bischöflichen Autorität eifrig und
einmütig bemüht sein.
5. Da die Ausbildung der Alumnen wohl von sinnvollen Gesetzen, ganz besonders
aber von geeigneten Erziehern abhängt, sollen Seminarobere und Professoren aus
den besten Kräften ausgewählt werden (8). Sie müssen durch gediegene Studien,
entsprechende pastorale Erfahrung und eine besondere geistliche und pädagogische
Ausbildung sorgfältig vorbereitet sein. Zu diesem Zweck müssen geeignete
Institute oder wenigstens gut geplante Kurse eingerichtet und regelmäßige
Konferenzen der Seminaroberen abgehalten werden. Die Oberen und Professoren
sollen immer daran denken, wie sehr der Bildungserfolg bei den Alumnen von der
Art und Weise ihres Denkens und Handelns abhängt. Unter Leitung des Regens
sollen sie eine enge Gemeinschaft in Gesinnung und Tat eingehen. Sie sollen
untereinander und mit den Alumnen eine Familie bilden, die dem Gebet des Herrn
"Auf daß sie eins seien" (vgl. Joh 17,11) entspricht und in den Alumnen
die Freude am eigenen Beruf nährt. Der Bischof aber soll mit steter, liebevoller
Sorge die am Seminar Tätigen ermuntern und auch den Alumnen selbst ein wahrer
Vater in Christus sein. Alle Priester sollen das Seminar als das Herz der
Diözese betrachten und ihm gern ihre eigene Hilfe zur Verfügung stellen (9).
6. Mit wacher Sorge, dem Alter und der Entwicklungsstufe der einzelnen
entsprechend, müssen die rechte Absicht und der freie Wille der Kandidaten, ihre
geistliche, moralische und intellektuelle Eignung, die erforderliche physische
und seelische Gesundheit geprüft werden; dabei müssen auch von der Familie
eventuell ererbte Anlagen beachtet werden. Auch soll man sich über die Fähigkeit
der Kandidaten, die Lasten des Priesteramtes zu tragen und die pastoralen
Aufgaben zu erfüllen, ein Urteil bilden (10). Bei der Auslese und Prüfung der
Kandidaten soll man mit der nötigen geistigen Festigkeit vorgehen, auch dann,
wenn Priestermangel zu beklagen ist (11). Gott läßt es ja seiner Kirche nicht an
Dienern fehlen, wenn man die fähigen auswählt, die nicht geeigneten aber
rechtzeitig in väterlicher Weise anderen Berufen zuführt und ihnen dazu
verhilft, daß sie sich im Bewußtsein ihrer christlichen Berufung mit Eifer dem
Laienapostolat widmen.
7. Wo die einzelnen Diözesen nicht in der Lage sind, ein eigenes Seminar
entsprechend einzurichten, soll man gemeinsame Seminarien für mehrere Diözesen,
für eine ganze Region oder Nation gründen und fördern, damit die gründliche
Ausbildung der Alumnen, die hierin oberstes Gesetz sein muß, wirksamer
gewährleistet wird. Die Leitung solcher regionaler oder nationaler Seminarien
soll sich nach Statuten richten, die von den beteiligten Bischöfen (12)
aufgestellt und vom Heiligen Stuhl approbiert sind. In Seminarien, in denen eine
große Zahl von Alumnen zusammenlebt, soll man die Alumnen in passender Weise in
kleinere Gruppen aufteilen, um so die Ausbildung der einzelnen persönlicher
gestalten zu können; die Einheit der Leitung und wissenschaftlichen Ausbildung
soll aber erhalten bleiben.
IV. Die Sorge um die gründlichere geistliche Formung
8. Die geistliche Formung soll mit der wissenschaftlichen und pastoralen
Ausbildung eng verbunden sein. Unter Anleitung vor allem des Spirituals (13)
sollen die Alumnen lernen, in inniger und steter Gemeinschaft mit dem Vater
durch seinen Sohn Jesus Christus im Heiligen Geist zu leben. Durch die heilige
Weihe werden sie einst Christus dem Priester gleichförmig; so sollen sie auch
lernen, ihm wie Freunde in enger Gemeinschaft des ganzen Lebens verbunden zu
sein (14). Sein Pascha-Mysterium sollen sie so darlegen, daß sie das Volk, das
ihnen anvertraut wird, darin einzuführen vermögen. Sie sollen angeleitet werden,
Christus zu suchen: in der gewissenhaften Meditation des Gotteswortes, in der
aktiven Teilnahme an den heiligen Geheimnissen der Kirche, vor allem in der
Eucharistie und im Stundengebet (15), im Bischof, der ihnen die Sendung gibt,
und in den Menschen, zu denen sie gesandt werden, vor allem in den Armen, den
Kindern und den Kranken, den Sündern und Ungläubigen. Die seligste Jungfrau
Maria, die von Christus Jesus bei seinem Tod am Kreuz dem Jünger als Mutter
gegeben wurde, sollen sie mit kindlichem Vertrauen lieben und verehren.
Die Frömmigkeitsformen, die durch den ehrwürdigen Brauch der Kirche empfohlen
sind, sollen eifrig gefördert werden; man muß aber dafür sorgen, daß die
geistliche Ausbildung sich nicht in ihnen erschöpfe und nicht einseitig das
religiöse Gefühl anspreche. Vielmehr sollen die Alumnen lernen, nach dem Vorbild
des Evangeliums zu leben, in Glaube, Hoffnung und Liebe stark zu werden, damit
sie in der Übung dieser Tugenden die Gesinnung des Betens erwerben (16),
Festigkeit und Sicherheit in ihrem Beruf finden, die übrigen Tugenden zur Reife
bringen und im Eifer, alle Menschen für Christus zu gewinnen, wachsen.
9. Das Geheimnis der Kirche, das von dieser Heiligen Synode besonders
dargelegt wurde, soll sie so erfüllen, daß sie dem Stellvertreter Christi in
demütiger und kindlicher Liebe ergeben sind und daß sie später als Priester
ihrem eigenen Bischof als ergebene Mitarbeiter anhangen und in
gemeinschaftlicher Arbeit mit ihren Mitbrüdern Zeugnis für jene Einheit geben,
durch die die Menschen zu Christus hingezogen werden (17). Mit weitem Herzen
sollen sie am Leben der ganzen Kirche teilzunehmen lernen, nach jenem
Augustinuswort: "In dem Maße, wie einer die Kirche Christi liebt, hat er den
Heiligen Geist." (18) Die Alumnen müssen mit voller Klarheit verstehen, daß sie
nicht zum Herrschen oder für Ehrenstellen bestimmt sind, sondern sich ganz dem
Dienst Gottes und der Seelsorge widmen sollen. Mit besonderer Sorgfalt sollen
sie im priesterlichen Gehorsam, in armer Lebensweise und im Geist der
Selbstverleugnung erzogen werden (19), so daß sie sich daran gewöhnen, auch auf
erlaubte, aber unnötige Dinge bereitwillig zu verzichten und dem gekreuzigten
Christus ähnlich zu werden.
Die Alumnen sollen über die Lasten, die sie auf sich zu nehmen haben,
aufgeklärt werden, ohne daß man ihnen irgendeine der Schwierigkeiten des
Priesterlebens verschweigt, Sie sollen aber in ihrer zukünftigen Tätigkeit nicht
fast ausschließlich eine Gefahrenquelle sehen, vielmehr soll man sie dazu
anleiten, daß sie gerade aus ihrer pastoralen Tätigkeit für ihr geistliches
Leben so viel Kraft wie möglich schöpfen.
10. Die Alumnen, die gemäß den heiligen und festen Gesetzen ihres eigenen
Ritus die verehrungswürdige Tradition des priesterlichen Zölibats auf sich
nehmen, sollen mit großer Sorgfalt auf diesen Stand hin erzogen werden: sie
verzichten darin um des Himmelreiches willen (vgl. Mt 19,12) auf die
eheliche Gemeinschaft, hangen dem Herrn mit ungeteilter Liebe an (20), wie sie
dem Neuen Bund in besonderer Weise entspricht; sie geben Zeugnis für die
Auferstehung in der künftigen Welt (vgl. Lk 20,36) (21) und gewinnen
besonders wirksame Hilfe zur ständigen Übung jener vollkommenen Liebe, die sie
in ihrer priesterlichen Arbeit allen alles werden läßt (22). Sie sollen tief
davon durchdrungen sein, wie dankbar sie diesen Stand entgegennehmen sollen,
nicht etwa bloß als eine Vorschrift kirchlicher Gesetzgebung, sondern als ein
kostbares Geschenk Gottes, das sie in Demut erbitten und dem sie mit der
erweckenden und helfenden Gnade des Heiligen Geistes frei und großherzig zu
entsprechen suchen sollen.
Um die Pflichten und die Würde der christlichen Ehe, die ein Bild der Liebe
zwischen Christus und seiner Kirche ist (vgl. Eph 5,32f.), sollen die
Alumnen gebührend wissen; sie sollen aber klar den Vorrang der Christus
geweihten Jungfräulichkeit erkennen (23), so daß sie nach reiflich überlegter
Wahl und mit Hochherzigkeit sich in ganzer Hingabe von Leib und Seele dem Herrn
weihen.
Auf die Gefahren, die ihrer Keuschheit besonders in der gegenwärtigen
Gesellschaft drohen, sollen sie hingewiesen werden (24). Sie müssen lernen, sich
durch geeignete göttliche und menschliche Hilfsmittel zu schützen und den
Verzicht auf die Ehe so in ihr Dasein zu integrieren, daß sie in ihrem Leben und
in ihrer Wirksamkeit vom Zölibat her nicht nur keinen Schaden nehmen, vielmehr
eine vollkommenere Herrschaft über Leib und Seele und eine höhere menschliche
Reife gewinnen und die Seligkeit des Evangeliums tiefer erfahren.
11. Die Grundsätze christlicher Erziehung sollen hochgehalten und durch die
neueren Erkenntnisse einer gesunden Psychologie und Pädagogik ergänzt werden. In
klug abgestufter Ausbildung sollen die Alumnen auch zur nötigen menschlichen
Reife geführt werden, die sich vor allem in innerer Beständigkeit bewähren muß,
in der Fähigkeit, abgewogene Entscheidungen zu fällen, und in einem treffenden
Urteil über Ereignisse und Menschen. Die Alumnen müssen ihren Charakter formen
lernen. Sie sollen zu geistiger Entschlossenheit erzogen werden und überhaupt
jene Tugenden schätzen lernen, auf die die Menschen Wert legen und die den
Diener Christi gewinnend machen (25). Dazu gehören Aufrichtigkeit, wacher
Gerechtigkeitssinn, Zuverlässigkeit bei Versprechungen, gute Umgangsformen,
Bescheidenheit und Liebenswürdigkeit im Gespräch.
Die Lebensordnung des Seminars soll nicht nur als ein wirksamer Schatz des
gemeinsamen Lebens und der Liebe betrachtet werden, vielmehr als notwendiger
Bestandteil der ganzen Ausbildung zur Gewinnung von Selbstbeherrschung, zur
Entfaltung einer reifen Persönlichkeit und zur Heranbildung aller jener
geistigen Haltungen, die zu einem disziplinierten und fruchtbaren Wirken der
Kirche in hohem Maße beitragen. Die Disziplin soll aber so gehandhabt werden,
daß die Alumnen von sich aus die Autorität der Oberen aus persönlicher
Überzeugung, also um des Gewissens willen (vgl. Röm 13,5), und aus
übernatürlichen Motiven annehmen. Die Regeln der Hausordnung aber sollen dem
Alter der Alumnen so angepaßt werden, daß sie allmählich lernen, auf sich selber
zu stehen, und sich daran gewöhnen, ihre Freiheit vernünftig zu gebrauchen, aus
eigener Initiative und Überlegung zu handeln (26) und mit den Mitbrüdern und den
Laien zusammenzuarbeiten.
Der gesamte Lebensstil des Seminars soll von der Bemühung um die Frömmigkeit
und das Schweigen und von gegenseitiger Hilfsbereitschaft geprägt und so
gestaltet sein, daß er schon eine gewisse Einführung in das spätere Leben des
Priesters ist.
12. Es ist Sache der Bischöfe, einen entsprechenden Zeitraum für eine
intensivere geistliche Schulung der Alumnen festzusetzen, damit ihre geistliche
Bildung festere Grundlagen habe und sie in reifer Überlegung ihren Beruf
bejahen. Außerdem sollen sie die Möglichkeit erwägen, die Studien zu
unterbrechen oder einen angemessenen Zeitraum pastoraler Schulung einzulegen, um
eine zuverlässigere Erprobung der Priesterkandidaten zu gewährleisten. Weiter
sollen die Bischöfe je nach den regionalen Gegebenheiten entscheiden, ob das
nach dem zur Zeit gültigen gemeinen Recht geforderte Weihealter zu erhöhen ist,
und überlegen, ob es angebracht ist, die Alumnen nach Abschluß des theologischen
Studiums noch eine angemessene Zeit den Weihediakonat ausüben zu lassen, bevor
sie zur Priesterweihe zugelassen werden.
V. Neugestaltung der kirchlichen Studien
13. Vor Beginn der eigentlichen kirchlichen Studien sollen die Alumnen den
Grad humanistischer und naturwissenschaftlicher Bildung erreichen, der in ihrem
Land zum Eintritt in die Hochschulen berechtigt. Sie sollen zudem so viel Latein
lernen, daß sie die zahlreichen wissenschaftlichen Quellen und die kirchlichen
Dokumente verstehen und benützen können (27). Das Studium der dem eigenen Ritus
entsprechenden liturgischen Sprache muß als notwendig verlangt werden; die
angemessene Kenntnis der Sprachen der Heiligen Schrift und der Tradition soll
sehr gefördert werden.
14. Bei der Neugestaltung der kirchlichen Studien ist vor allem darauf zu
achten, daß die philosophischen und die theologischen Disziplinen besser
aufeinander abgestimmt werden; sie sollen harmonisch darauf hinstreben, den
Alumnen immer tiefer das Mysterium Christi zu erschließen, das die ganze
Geschichte der Menschheit durchzieht, sich ständig der Kirche mitteilt und im
priesterlichen Dienst in besonderer Weise wirksam wird (28). Damit diese Sicht
den Seminaristen schon vom Anfang ihrer Ausbildung an vertraut werde, sollen die
kirchlichen Studien mit einem ausreichend langen Einführungskurs beginnen. In
dieser Einführung soll das Heilsmysterium so dargelegt werden, daß die Alumnen
den Sinn, den Aufbau und das pastorale Ziel der kirchlichen Studien klar sehen;
daß ihnen zugleich geholfen werde, ihr ganzes persönliches Leben auf den Glauben
zu gründen und mit ihm zu durchdringen; daß sie endlich in der persönlichen und
frohen Hingabe an ihren Beruf gefestigt werden.
15. Die philosophischen Disziplinen sollen so dargeboten werden, daß die
Alumnen vor allem zu einem gründlichen und zusammenhängenden Wissen über Mensch,
Welt und Gott hingeführt werden. Sie sollen sich dabei auf das stets gültige
philosophische Erbe stützen (29). Es sollen aber auch die philosophischen
Forschungen der neueren Zeit berücksichtigt werden, zumal jene, die beim eigenen
Volk bedeutenderen Einfluß ausüben, und der Fortschritt der modernen
Naturwissenschaften. So sollen die Alumnen über die charakteristischen
Erscheinungen der heutigen Zeit gut Bescheid wissen und auf das Gespräch mit den
Menschen ihrer Zeit entsprechend vorbereitet werden (30).
Die Philosophiegeschichte soll so gelehrt werden, daß die Studenten zu den
letzten Prinzipien der verschiedenen Systeme vordringen, den Wahrheitsgehalt
festhalten, die Irrtümer aber in ihren Wurzeln erkennen und widerlegen können.
Durch die ganze Lehrweise wecke man in den Alumnen den Drang, mit
methodischer Strenge nach der Wahrheit zu suchen, in sie einzudringen und sie zu
beweisen und gleichzeitig die Grenzen menschlicher Erkenntnis ehrlich
anzuerkennen. Ganz besonders achte man auf den engen Zusammenhang der
Philosophie mit den wirklichen Lebensproblemen und den Fragen, die die Studenten
innerlich bewegen. Man soll ihnen auch dazu helfen, die Verbindung zu sehen, die
zwischen den philosophischen Gedankengängen und den Heilsgeheimnissen besteht,
die die Theologie im höheren Licht des Glaubens betrachtet.
16. Die theologischen Fächer sollen im Licht des Glaubens unter Führung des
kirchlichen Lehramtes (31) so gelehrt werden, daß die jungen Theologen die
katholische Lehre sorgfältig aus der göttlichen Offenbarung schöpfen, tief in
sie eindringen, sie für ihr geistliches Leben fruchtbar machen (32) und sie in
ihrem künftigen priesterlichen Dienst verkünden, darlegen und verteidigen
können.
Mit besonderer Sorgfalt sollen sie im Studium der Heiligen Schrift, die die
Seele der ganzen Theologie sein muß (33), gefördert werden. Nach einer
entsprechenden Einführung sollen sie in der exegetischen Methode gründlich
geschult werden; mit den Hauptthemen der göttlichen Offenbarung sollen sie
vertraut werden und für ihre tägliche Schriftlesung und Schriftbetrachtung
Anregung und Nahrung erhalten (34).
Die dogmatische Theologie soll so angeordnet werden, daß zuerst die
biblischen Themen selbst vorgelegt werden; dann erschließe man den Alumnen, was
die Väter der östlichen und westlichen Kirche zur treuen Überlieferung und zur
Entfaltung der einzelnen Offenbarungswahrheiten beigetragen haben, ebenso die
weitere Dogmengeschichte, unter Berücksichtigung ihrer Beziehungen zur
allgemeinen Kirchengeschichte (35); sodann sollen sie lernen, mit dem heiligen
Thomas als Meister, die Heilsgeheimnisse in ihrer Ganzheit spekulativ tiefer zu
durchdringen und ihren Zusammenhang zu verstehen, um sie, soweit möglich, zu
erhellen (36). Sie sollen geschult werden, diese selben Heilsgeheimnisse stets
in den liturgischen Handlungen (37) und im gesamten Leben der Kirche gegenwärtig
und wirksam zu sehen, und lernen, die Lösung der menschlichen Probleme im Lichte
der Offenbarung zu suchen, ihre ewige Wahrheit auf die wandelbare Welt
menschlicher Dinge anzuwenden und sie in angepaßter Weise den Menschen unserer
Zeit mitzuteilen (38).
Ebenso sollen die übrigen theologischen Disziplinen aus einem lebendigeren
Kontakt mit dem Geheimnis Christi und der Heilsgeschichte neu gefaßt werden.
Besondere Sorge verwende man auf die Vervollkommnung der Moraltheologie, die,
reicher genährt aus der Lehre der Schrift, in wissenschaftlicher Darlegung die
Erhabenheit der Berufung der Gläubigen in Christus und ihre Verpflichtung, in
der Liebe Frucht zu tragen für das Leben der Welt, erhellen soll.
Ebenso lenke man bei der Behandlung des kanonischen Rechtes und bei der
Darlegung der Kirchengeschichte den Blick auf das Mysterium der Kirche im Sinne
der Dogmatischen Konstitution "Über die Kirche", die von der Heiligen Synode
erlassen wurde. Die heilige Liturgie, die als erste und notwendige Quelle des
wahrhaft christlichen Geistes zu betrachten ist, soll entsprechend den Artikeln
15 und 16 der Konstitution "Über die heilige Liturgie" gelehrt werden (39).
Unter angemessener Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse führe man die
Alumnen zu einer volleren Kenntnis der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften,
die vom Apostolischen Römischen Stuhl getrennt sind, damit sie zur Förderung der
Wiederherstellung der Einheit unter allen Christen nach den Vorschriften dieser
Heiligen Synode beizutragen vermögen (40).
Auch in die Kenntnis der anderen Religionen, die in den betreffenden Gegenden
stärker verbreitet sind, führe man sie ein, auf daß sie besser das, was sie nach
Gottes Fügung an Gutem und Wahrem haben, anerkennen, Irrtümer zurückzuweisen
lernen und das volle Licht der Wahrheit denen, die es nicht haben, mitzuteilen
vermögen.
17. Da die wissenschaftliche Ausbildung nicht der bloßen Mitteilung von
Begriffen dient, sondern die wahre innere Formung der Alumnen anstreben muß,
sollen die Lehrmethoden überprüft werden; das gilt sowohl für die Vorlesungen,
Kolloquien und Übungen als auch für die Förderung des privaten Studiums der
Alumnen und ihrer Zusammenarbeit in kleinen Zirkeln. Großen Wert lege man auf
die Einheit der Ausbildung und auf ihre Gründlichkeit; man vermeide eine zu
große Vermehrung von Fächern und Vorlesungen; man lasse die Fragen aus, die kaum
mehr Bedeutung haben, wie auch solche, die in die höheren akademischen Studien
zu verweisen sind.
18. Es ist die Aufgabe der Bischöfe, dafür zu sorgen, daß junge Leute, die
nach Charakter, Tugend und Begabung geeignet sind, an besondere Institute,
Fakultäten oder Universitäten geschickt werden, um so Priester heranzubilden,
die in den heiligen Wissenschaften und in anderen wichtigen Wissenszweigen eine
gründlichere wissenschaftliche Ausbildung erhalten haben und den verschiedenen
Erfordernissen des Apostolats entsprechen können. Ihre geistliche und pastorale
Unterweisung darf dabei in keiner Weise vernachlässigt werden, besonders wenn
sie noch vor der Priesterweihe stehen.
VI. Die Förderung der pastoralen Ausbildung im engeren Sinn
19. Die pastorale Sorge, die die gesamte Erziehung der Alumnen durchdringen
soll (41), fordert auch, daß sie sorgfältig in den für den priesterlichen Dienst
charakteristischen Aufgaben ausgebildet werden, vor allem in Katechese und
Homiletik, in Liturgie und Sakramentenspendung, in caritativer Arbeit, in der
Aufgabe, den Irrenden und Ungläubigen zu Hilfe zu kommen, und in den übrigen
pastoralen Pflichten. Sorgfältig sollen sie in die Kunst der Seelenführung
eingeführt werden, damit sie alle Glieder der Kirche in erster Linie zu einem
voll bewußten und apostolischen Christenleben und zur Erfüllung ihrer
Standespflichten führen können. Mit gleicher Sorgfalt sollen sie lernen,
Ordensmänner und Ordensfrauen so zu führen, daß sie ihrer Berufsgnade treu
bleiben und im Geist ihres Ordens voranschreiten (42).
Überhaupt sollen die Eigenschaften der Alumnen ausgebildet werden, die am
meisten dem Dialog mit den Menschen dienen: wie die Fähigkeit, anderen zuzuhören
und im Geist der Liebe sich seelisch den verschiedenen menschlichen Situationen
zu öffnen (43).
20. Im Gebrauch der pädagogischen, psychologischen und soziologischen
Hilfsmittel (44) sollen sie methodisch richtig und den Richtlinien der
kirchlichen Autorität entsprechend unterrichtet werden, das apostolische Wirken
der Laien anzuregen und zu fördern (45) sowie die verschiedenen und
wirkungsvolleren Formen des Apostolats zu pflegen. Durchdrungen von einer
wahrhaft katholischen Geisteshaltung, sollen sie immer über die Grenzen der
eigenen Diözese, der Nation oder des Ritus zu blicken und für die Bedürfnisse
der ganzen Kirche einzustehen lernen, stets bereit, das Evangelium überall zu
verkünden (46).
21. Da die Alumnen die Ausübung des Apostolats nicht nur theoretisch, sondern
auch praktisch erlernen und imstande sein sollen, aus eigener Verantwortung und
in Gemeinschaftsarbeit zu handeln, sollen sie schon im Verlauf des Studiums und
auch während der Ferien mit der pastoralen Praxis durch geeignete Übungen
vertraut werden. Diese müssen je nach dem Alter der Alumnen und den örtlichen
Umständen gemäß dem einsichtigen Urteil der Bischöfe methodisch und unter der
Führung pastoral erfahrener Männer abgehalten werden. Die entscheidende Kraft
der übernatürlichen Hilfen werde dabei immer bedacht (47).
VII. Die Weiterbildung nach dem Studienabschluß
22. Die priesterliche Bildung muß gerade wegen der Bedürfnisse der heutigen
Gesellschaft auch nach abgeschlossenem Seminarstudium noch fortgesetzt und
vervollständigt werden (48). Die Bischofskonferenzen müssen darum in den
einzelnen Ländern geeignete Wege finden, wie zum Beispiel Pastoralinstitute, die
mit Musterpfarreien zusammenarbeiten, sowie periodische Zusammenkünfte und
entsprechende Übungen. Durch sie soll der jüngere Klerus in geistlicher,
intellektueller und pastoraler Hinsicht schrittweise ins priesterliche Leben und
ins apostolische Wirken eingeführt werden; sie sollen eine ständige Quelle der
Erneuerung und Forderung sein.
Schlußwort
Die Väter dieser Heiligen Synode führen das Werk des Konzils von Trient fort,
wenn sie den Oberen und Professoren der Seminarien vertrauensvoll die Aufgabe
übertragen, die künftigen Priester Christi im Geist der Erneuerung, wie sie von
dieser Heiligen Synode gefordert wird, zu erziehen. Jene, die sich auf das
Priesteramt vorbereiten, ermahnen sie eindringlich, in dem Bewußtsein zu leben,
daß ihnen die Hoffnung der Kirche und das Heil der Menschen anvertraut sind; sie
mögen die Bestimmungen dieses Dekrets bereitwillig annehmen und reiche,
unvergängliche Frucht bringen.
28. Oktober 1965
Anmerkungen:
1) Wie sehr die Entfaltung des ganzen Gottesvolkes nach dem Willen Christi
selbst vom Dienst der Priester abhängt, geht aus den Worten hervor, mit denen
der Herr die Apostel, ihre Nachfolger und Mitarbeiter zu Verkündern des
Evangeliums, zu Vorstehern des auserwählten neuen Volkes und zu Verwaltern der
Geheimnisse Gottes eingesetzt hat; ebendies wird auch durch Aussprüche der Väter
und Heiligen und durch wiederholte Verlautbarungen der Päpste bestätigt. Vgl.
besonders: Pius X., Exhort. ad Clerum catholicum Hærent animo, 4. Aug. 1908: S.
Pii X. Acta, Bd. IV, 237-264; Pius XI., Enz. Ad catholici Sacerdotii, 20.
Dez. 1935: AAS 28 (1936) bes. 37-52; Pius XII., Adhort. Apost. Menti
Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 657-702;Johannes XXIII., Enz.
Sacerdotii Nostri Primordia, 1. Aug. 1959: AAS 51 (1959) 545-579;
Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963)
979-995.
2) Die ganze Ausbildung der Priester, d. h. die Seminarordnung, die
geistliche Formung, die Studienordnung, das gemeinsame Leben und die Disziplin
der Alumnen sowie die pastoralen Einübungen, ist den verschiedenen örtlichen
Verhältnissen anzupassen. Diese Anpassung soll hinsichtlich der grundlegenden
Prinzipien für den Weltklerus von den Bischofskonferenzen und für den
Ordensklerus in entsprechender Weise von den zuständigen Oberen nach den
allgemeinen Richtlinien vorgenommen werden (S. Congreg. de Religiosis, Konst.
Apost. Sedes Sapientiæ und die beigefügten allgemeinen Statuten, Art.
19,2. Aufl., Rom 1957,38f.).
3) Unter den besonderen Bedrängnissen, von denen die Kirche heute heimgesucht
wird, steht die geringe Zahl von Berufungen fast überall an erster Stelle. Vgl.
Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ: "... die Zahl der Priester ist sowohl in
den katholischen Gegenden wie in den Missionsländern für die wachsenden
Bedürfnisse meistens nicht ausreichend" (AAS 42 (1950) 682); Johannes XXlII.:
"Das Problem der Priester- und Ordensberufungen ist eine tägliche Sorge des
Papstes ..., ist ein Gegenstand seines flehentlichen Betens, ein glühendes
Verlangen seiner Seele": aus der Ansprache an den Ersten Internationalen
Kongreß über die Berufungen zum Stand der Vollkommenheit, 16. Dez. 1961:
AAS 54 (1962) 33.
4) Pius XII., Apost. Konst. Sedes Sapientiæ, 31. Mai 1956: AAS
48 (1956) 357; Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963:
AAS 55 (1963) 984ff.
5) Vgl. besonders: Pius XII., Motupr. Cum nobis "über die Errichtung
des Päpstlichen Werkes für Priesterberufe bei der S. Congr. Stud.", 4. Nov.
1941:
AAS 33 (1941) 479 (mit den beigefügten, von der gleichen Kongregation am
8. Sept. 1943 veröffentlichten Statuen und Richtlinien); ders., Motupr. Cum
supremæ "über das erste Päpstliche Werk für Ordensberufe", 11. Febr. 1955:
AAS 47 (1955) 266; mit den beigefügten, von der S. Congr. Rel.
veröffentlichten Statuten und Richtlinien; a. a. O. 298-301; II. Vat. Konzil,
Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectæ caritatis,
Nr. 24; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus
Dominus, Nr. 15.
6) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS
42 (1950) 685.
7) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium,
Nr. 28:
AAS 57 (1965) 34.
8) Vgl. Pius XI., Enz. Ad Catholici Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS
28 (1936) 37: "Besonders sorgfältig muß die Auswahl der Oberen und Professoren
sein ... Gebt den Seminaren Priester, die mit höchster Tugend geschmückt sind;
fürchtet auch nicht, sie Aufgaben zu entziehen, die scheinbar wichtiger sind,
aber in Wirklichkeit mit dieser grundlegenden und unersetzbaren Tätigkeit nicht
verglichen werden können " Dieses Prinzip, die Besten auszuwählen, wird auch von
Pius XII. in den Litt. Apost. an die Bischöfe Brasiliens vom 23. Apr. 1947
eingeschärft: Discorsi e Radiomessaggi IX, 579-580.
9) Über die gemeinsame Aufgabe, den Seminaren mit Eifer Dienste zu leisten,
vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 53
(1963) 984.
10) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ, 23. Sept. 1950:
AAS 42 (1950) 684; vgl. auch S. Congr. Sacr., Rundschreiben Magna equidem
an die Ortsordinarien, 27. Dez. 1935, Nr. 10. Für die Ordensangehörigen vgl. die
der Apost. Konst. Sedes Sapientiæ (31. Mai 1956, Art. 33) beigefügten
allgemeinen Richtlinien. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov.
1963: AAS 55 (1963) 987f.
11) Vgl. Pius XI., Enz. Ad Catholici Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS
28 (1936) 41.
12) Es wird angeordnet, daß bei der Aufstellung der Statuten der regionalen
oder nationalen Seminare alle betroffenen Bischöfe beteiligt sind, unter
Abschaffung der Vorschrift von CIC can. 1357, § 4.
13) Vgl. Pius XII., Exhort. Apost. Menti Nostræ, 23. Sept. 1950:
AAS 42 (1950) 674; S. Congr. Stud., La Formazione spirituale del candidato
al sacerdozio (Città del Vaticano 1965).
14) Vgl. Pius X., Exhort. ad Clerum catholicum Hærent animo, 4. Aug.
1908: S. Pii X. Acta, Bd. IV, 242-244; Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ,
23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 659-661;Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii
Nostri Primordia, 1. Aug. 1959: AAS 51 (1959) 550f.
15) Vgl. Pius XII., Enz. Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39
(1947) 547ff. 572f.; Johannes XXIII., Adhortatio Apost. Sacræ Laudis, 6.
Jan. 1962: AAS 54 (1962) 69; II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige
Liturgie Sacrosanctum Concilium, Art. 16 u. 17: AAS 56 (1964)
104f.; S. Congr. Rit., Instructio ad exsecutionem Constitutionis de Sacra
Liturgia recte ordinandam, 26. Sept. 1964, Nr. 14-17: AAS 56 (1964)
880f.
16) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri Primordia: AAS
51 (1959) 559f.
17) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium,
Nr. 28:
AAS 57 (1965) 35f.
18) Augustinus, In Ioannem tract. 32, 8: PL 35, 1646.
19) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ: AAS 42 (1950)
662f. 685.690; Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri Primordia: AAS
51 (1959) 551-553.556f.; Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964:
AAS 56 (1964) 634f.; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen
Gentium, bes. Nr. 8: AAS 57 (1965) 12.
20) Vgl. Pius XII., Enz. Sacra Virginitas, 25. März 1954: AAS
46 (1954) 165ff.
21) Cyprian, De habitu virginum
22) PL 4, 475; Ambrosius, De virginibus l, 8, 52: PL 16, 202f.
22 Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ: AAS 42 (1950) 663.
23) Vgl. Pius XII., Enz. Sacra Virginitas, a. a. O. 170-174.
24) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ, a. a. O. 664.690f.
25) Vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55
(1963) 991.
26) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostræ, a. a. O. 686.
27) Vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, a. a. O. 993.
28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium,
Nr. 7 u. 28: AAS 57 (1965) 9-11.33f.
29) Vgl. Pius XII., Enz. Humani generis, 12. Aug. 1950: AAS 42
(1950) 571-575.
30) Vgl. Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56
(1964) 637ff.
31) Vgl. Pius XII., Enz. Humani generis, 12. Aug. 1950: AAS 42
(1950) 567-569; ders., Ansprache Si diligis, 31. Mai 1954: AAS 46
(1954) 314f.; Paul VI., Ansprache an der Päpstlichen Universität Gregoriana,
12. März 1964:
AAS 56 (1964) 364f.; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche
Lumen Gentium, Nr. 25: AAS 57 (1965) 29-31.
32) Vgl. Bonaventura, Itinerarium mentis in Deum, Prol., Nr. 4:
"(Niemand) möge glauben, ihm genüge die Lesung ohne Salbung, die Spekulation
ohne Hingabe, die Forschung ohne Verehrung, die Umsicht ohne Begeisterung, der
Fleiß ohne Frömmigkeit, die Wissenschaft ohne Liebe, der Verstand ohne Demut,
das Studium ohne die göttliche Gnade, die Beobachtungsgabe ohne die göttlich
inspirierte Weisheit" (Bonaventura, Opera Omnia V (Quaracchi 1891) 296).
33) Vgl. Leo XIII., Enz. Providentissimus Deus, 18. Nov. 1893: AAS
26 (1893-94) 283.
34) Vgl. Päpstliche Bibelkommission, Instructio de Sacra Scriptura recte
docenda, 13. Mai 1950: AAS 42 (1950) 502.
35) Vgl. Pius XII., Enz. Humani generis, 12. Aug. 1950: AAS 42
(1950) 568f.: " ... aus dem Studium der heiligen Quellen strömen der
theologischen Wissenschaft stets jugendliche Kräfte zu; eine Spekulation
hingegen, welche die weitere Erforschung des Glaubensgutes vernachlässigt,
bleibt erfahrungsgemäß unfruchtbar"
36) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Alumnen der Seminare, 24. Juni
1939:
AAS
31 (1939) 247: "Der Eifer ... bei der Suche und Verbreitung der Wahrheit wird
durch die Empfehlung der Lehre des heiligen Thomas nicht beeinträchtigt, sondern
vielmehr angespornt und sicher geleitet." Paul VI., Ansprache an der
Päpstlichen Universität Gregoriana, 12. März 1964: AAS 56 (1964) 365:
"(Die Professoren) ... sollen mit Ehrerbietung die Stimme der Kirchenlehrer
hören, unter denen der göttliche Aquinate einen hervorragenden Platz innehat;
die Geisteskraft des engelgleichen Lehrers ist nämlich so gewaltig, seine Liebe
zur Wahrheit so aufrichtig und seine Weisheit bei den zu erforschenden, zu
erklärenden und durch das Band der Einheit am passendsten zusammenzufassenden
höchsten Wahrheiten so groß, daß seine Lehre das wirksamste Mittel ist nicht nur
für die sicher zu erstellenden Glaubensfundamente, sondern auch für den
nützlichen und sicheren Empfang der Früchte eines gesunden Fortschritts." Vgl.
auch die Ansprache vor dem Sechsten Internationalen Thomistischen Kongreß,
10. Sept. 1965: AAS 57 (1965) 788-792.
37) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum
Concilium, Nr. 7 u. 16: AAS 56 (1964) 100f. 104f.
38) Vgl. Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56
(1964) 640f.
39) II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum
Concilium, Nr. 10.14.15.16; S. Congr. Rit., Instructio ad exsecutionem
Constitutionis de Sacra Liturgia recte ordinandam, 26. Sept. 1964, Nr. 11 u.
12: AAS 56 (1964) 879f.
40) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis
redintegratio, Nr. 1.9.10: AAS 57 (1965) 90.98f.
41) Die vollkommene Gestalt des Seelsorgers kann aus den jüngeren päpstlichen
Verlautbarungen entnommen werden, die wohlabgewogen vom Leben, von den Gaben und
der Ausbildung der Priester sprechen, so besonders: Pius X., Exhort. ad Clerum
catholicum Hærent animu, 4. Aug. 1908: S. Pii X. Acta, Bd. IV, 237ff.;
Pius XI., Enz. Ad Catholici Sacerdotii: AAS 28 (1936) 5ff.; Pius
XII., Adhort. Apost.
Menti Nostræ: AAS 42 (1952) 657ff.; Johannes XXIII., Enz.
Sacerdotii Nostri Primordia: AAS 51 (1959) 545ff.; Paul VI., Ep.
Apost. Summi Dei Verbum:
AAS 55 (1963) 979ff. Mancherlei Aussagen über die geistliche Formung
finden sich auch in den Enzykliken Mystici Corporis (1943), Mediator
Dei (1947), Evangelii Præcones (1951), Sacra Virginitas
(1954), Musicæ Sacræ Disciplina (1955),
Princeps Pastorum (1959) und schließlich in der Apost. Konst. Sedes
Sapientiæ
(1956) für die Ordensmitglieder. Pius XII., Johannes XXIII. und Paul VI. haben
auch m ihren Ansprachen an Seminaristen und Priester die Gestalt des Guten
Hirten mehrfach herausgestellt.
42) Über die Bedeutung des Standes, der durch das Gelöbnis der evangelischen
Räte begründet wird, vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen
Gentium, 6. Kap.: AAS 57 (1965) 49-53; Dekret über die zeitgemäße
Erneuerung des Ordenslebens Perfectæ caritatis.
43) Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964)
passim, bes. 635f. 640ff.
44) Vgl. bes. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961:
AAS 53 (1961) 401ff.
45) Vgl. bes. Il. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium,
Nr. 33: AAS 57 (1965) 39.
46) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium,
Nr. 17:
AAS 57 (1965) 20f.
47) Sehr viele päpstliche Dokumente warnen mit Nachdruck vor der Gefahr, bei
der Seelsorgetätigkeit das übernatürliche Ziel zu vernachlässigen und wenigstens
praktisch die übernatürlichen Hilfen geringzuschätzen; vgl. besonders die in
Anm. 41 genannten Dokumente.
48) Die jüngeren Verlautbarungen des Heiligen Stuhles befassen sich
eindringlich mit der besonderen Sorge um die Neupriester. u erwähnen sind hier
vor allem: Pius XII., Motupr. Quandoquidem, 2. Apr. 1949: AAS 41
(1949) 165-167; ders., Exhort. Apost.
Menti Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950); ders., Apost. Konst.
(für die Ordensangehörigen) Sedes Sapientiæ, 31. Mai 1956, und die
beigefügten allgemeinen Statuten; ders., Ansprache an die Priester "Convictus
Barcinonensis", 14. Juni 1957: Discorsi e Radiomessaggi XIX, 271-273; Paul
VI.,
Ansprache vor den Priestern des Institutes "Gian Matteo Giberti" der Diözese
Verona, 11. März 1964: L'Osservatore Romano, 13. März 1964.
|