Vorwort
1. Unter den erstaunlichen Erfindungen der Technik, welche die menschliche
Geisteskraft gerade in unserer Zeit mit Gottes Hilfe aus der Schöpfung
entwickelt hat, richtet sich die besondere Aufmerksamkeit der Kirche auf jene,
die sich unmittelbar an den Menschen selbst wenden und neue Wege erschlossen
haben, um Nachrichten jeder Art, Gedanken und Weisungen leicht mitzuteilen.
Unter ihnen treten vor allem jene "Mittel" hervor, die in ihrer
Eigenart nicht nur den einzelnen Menschen, sondern die Masse und die ganze
menschliche Gesellschaft erreichen und beeinflussen können: die Presse, der
Film, der Rundfunk, das Fernsehen und andere gleicher Art. Man nennt sie darum
zu Recht "Soziale Kommunikationsmittel".
2. Der Kirche ist sehr wohl bekannt, daß die Sozialen Kommunikationsmittel
bei rechtem Gebrauch den Menschen wirksame Hilfe bieten, denn sie leisten
einen wichtigen Beitrag zur Erholung und Bildung des Geistes; sie dienen
ebenso auch der Ausbreitung und Festigung des Gottesreiches. Die Kirche weiß
ebenfalls, daß die Menschen diese technischen Erfindungen gegen Gottes Schöpfungsplan
und zu ihrem eigenen Schaden mißbrauchen können. Die Sorge einer Mutter erfüllt
sie wegen des Unheils, das durch deren Mißbrauch häufig der menschlichen
Gesellschaft erwachsen ist.
Das Konzil hält es darum für seine Pflicht, die wache Sorge der Päpste
und Bischöfe in dieser wichtigen Sache aufzunehmen und die vordringlichen
Fragen zu behandeln, die mit den Sozialen Kommunikationsmitteln zusammenhängen.
Es hofft zudem, daß seine hier vorgelegte Lehre und Weisung nicht allein dem
Heil der Gläubigen, sondern auch dem Fortschritt der ganzen menschlichen
Gesellschaft dienen werde.
Erstes Kapitel
3. Die Katholische Kirche ist von Christus, dem Herrn, gegründet, um allen
Menschen das Heil zu bringen, und darum der Verkündigung des Evangeliums
unbedingt verpflichtet. Deshalb hält sie es für ihre Pflicht, die
Heilsbotschaft auch mit Hilfe der Sozialen Kommunikationsmittel zu verkündigen
und Grundsätze über deren richtige Anwendung aufzustellen.
Die Kirche hat also ein ursprüngliches Recht darauf, jedes dieser Sozialen
Kommunikationsmittel zu benutzen und zu besitzen, soweit es für die
christliche Erziehung und ihr Wirken am Heile der Seelen notwendig und nützlich
ist. Zum Auftrag der Oberhirten gehört es, die Gläubigen zu lehren und zu
leiten, damit sie das Heil und die Vollendung für sich und die ganze
Menschheitsfamilie auch mit Hilfe dieser Mittel erstreben.
Im übrigen gehört es vor allem zur Aufgabe der Laien, die Sozialen
Kommunikationsmittel mit echt humanem und christlichem Geist zu beseelen, um
so den großen Erwartungen der Menschheit und dem Plane Gottes voll zu
entsprechen.
4. Die rechte Benutzung der Sozialen Kommunikationsmittel setzt bei allen,
die mit ihnen umgehen, die Kenntnis der Grundsätze sittlicher Wertordnung
voraus und die Bereitschaft, sie auch hier zu verwirklichen. Man muß also zunächst
auf den Sachverhalt achten, der je nach der Eigengesetzlichkeit jedes
einzelnen Mediums mitgeteilt wird; doch zugleich sind auch alle Begleitumstände
zu berücksichtigen, wie Absicht, Personen, Ort, Zeit, und all die Dinge, die
zur Vollständigkeit der Mitteilung gehören, und was ihren sittlichen Wert
verändern oder völlig umkehren kann. Hierzu zählt auch die jedem Sozialen
Kommunikationsmittel eigene Wirkungsart, seine Eindruckskraft, die so groß
sein kann, daß es den Menschen, insbesondere den unerfahrenen, schwerfällt,
sie wahrzunehmen, geistig zu verarbeiten und gegebenenfalls sich ihrer zu
erwehren.
5. Vor allem sind für den Gebrauch der Sozialen Kommunikationsmittel bei
allen Beteiligten klare Gewissensgrundsätze notwendig. Dies gilt besonders für
einige gerade in unserer Zeit heftig umstrittene Probleme.
Der erste Fragenkreis umfaßt die "Information", das ist das
Sammeln und Verbreiten von Nachrichten. Zweifellos ist bei der heutigen
Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und der immer engeren Verbindung
ihrer Mitglieder die Information wertvoll, ja unumgänglich notwendig. Eine öffentliche
und rechtzeitige Berichterstattung über Ereignisse und Zusammenhänge gibt
jedem einzelnen Menschen eine reichere und umfassendere Kenntnis, so daß
jeder einen wirksamen Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann und alle beim Ausbau
der bürgerlichen Gesellschaft leichter mitwirken können. Es gibt also in der
menschlichen Gesellschaft ein Recht auf Information über alle Tatsachen, die
den Menschen, als einzelnen oder als Mitgliedern der Gesellschaft, je nach
ihrer besonderen Situation zu wissen zukommt. Der richtige Gebrauch des
Rechtes fordert aber, daß die Mitteilung inhaltlich stets der Wahrheit
entspricht und bei Beachtung der durch Recht und menschliche Rücksichtnahme
gezogenen Grenzen vollständig ist. Auch in der Form muß sie ethisch
einwandfrei sein, d. h., beim Sammeln und Verbreiten von Nachrichten müssen
die ethischen Grundsätze sowie die Rechte und Würde des Menschen beachtet
werden; denn nicht alles Wissen bringt Nutzen, "die Liebe aber baut
auf" (1 Kor 8,1).
6. Eine zweite Frage betrifft die Beziehungen zwischen der "Freiheit
der Kunst" und den Normen des Sittengesetzes. Die sich mehrenden
Diskussionen darüber beruhen häufig auf falschen Auffassungen von Ethik und
Ästhetik. Das Konzil betont darum, daß der Vorrang der objektiven sittlichen
Ordnung in allem und für alle gilt. Die Sittenordnung überragt alle übrigen
menschlichen Ordnungen, die Kunst nicht ausgenommen, so wertvoll sie auch sein
mögen, und bringt sie in das rechte Verhältnis. Allein die sittliche
Wertordnung umfaßt die ganze Natur des Menschen, der ein geistbegabtes und zu
Höherem berufenes Geschöpf Gottes ist. Wird sie in vollem Umfang getreu
beachtet, ist sie für den Menschen der Weg zu seiner Erfüllung und zu seinem
Heil.
7. Zum Dritten: Die Schilderung, Beschreibung oder Darstellung des sittlich
Bösen kann gewiß auch mit den Sozialen Kommunikationsmitteln zur besseren
Erkenntnis und Ergründung des Menschen beitragen. Sie kann die Erhabenheit
des Wahren und Guten offenbaren und dabei besonders wirksame dramatische
Effekte erzielen. Doch auch sie muß sich den ethischen Forderungen
unterordnen, wenn sie nicht eher Schaden als Nutzen stiften will, vor allem
bei Themen, deren Behandlung eine gewisse Zurückhaltung gebietet oder die im
erbsündlich belasteten Menschen leicht niedrige Instinkte wecken.
8. "Öffentliche Meinungen" üben heute einen bestimmenden und
richtunggebenden Einfluß auf das private und öffentliche Leben der Menschen
aller gesellschaftlichen Schichten aus. Darum müssen alle Glieder der
Gesellschaft ihren Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Liebe auch in diesem
Bereich nachkommen und mit Hilfe dieser Mittel ebenfalls zur Bildung und
Verbreitung richtiger öffentlicher Meinungen beitragen.
9. Eine besondere Verantwortung tragen die Leser, Zuschauer und Zuhörer,
die sich ja in freier und persönlicher Entscheidung der Sozialen
Kommunikationsmittel bedienen. Dabei gilt es, sich für das zu entscheiden,
was sowohl ethisch wie künstlerisch wertvoll und wissenswert ist. Es gilt
aber auch, das Minderwertige oder Verführerische abzulehnen, ebenso alles,
was schlechtes Beispiel gibt, und auch, was gute Darbietungen hindert oder
schlecht fördert. Dies geschieht häufig dann, wenn man Geld für
Darbietungen ausgibt, die von ihren Veranstaltern lediglich aus Gründen
gewinnsüchtigen Profits angeboten werden.
Leser, Zuschauer und Hörer dürfen es daher nicht unterlassen, sich
rechtzeitig bei den Stellen zu informieren, die dafür zuständig sind, und
sie müssen deren Beurteilung nach bestem Wissen und Gewissen befolgen. Um
zweifelhaften Anpreisungen leichter zu widerstehen und auf gute Anregungen
einzugehen, ist eine rechte Gewissensbildung durch geeignete Hilfe notwendig.
10. Leser, Hörer und Zuschauer, besonders die Jugendlichen, sollen sich im
Gebrauch dieser Sozialen Kommunikationsmittel an Zucht und Maß gewöhnen.
Ferner sollen sie sich um ein tieferes Verständnis dessen bemühen, was sie
gesehen, gehört oder gelesen haben. Mit Erziehern und Fachleuten mögen sie
sich darüber besprechen, um selbst richtig urteilen zu lernen. Die Eltern
aber sollen sorgfältig darauf achten, daß nicht glaubens- und sittenwidrige
Darbietungen, Druckerzeugnisse und ähnliches ins Haus gelangen oder den
Kindern anderswo begegnen.
11. Eine besondere Verantwortung für die Sozialen Kommunikationsmittel
tragen die Journalisten, Schriftsteller, Schauspieler, Regisseure,
Produzenten, Geldgeber, Verleiher, Theaterleiter, Agenten, Kritiker und überhaupt
alle, die irgendwie bei der Produktion und Verbreitung Sozialer
Kommunikationsmittel beteiligt sind. Die Größe und der Ernst ihrer
Verpflichtungen unter den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen liegen
klar auf der Hand. Ihre Information und Einwirkung können dem Menschen Segen
oder Fluch bringen.
Ihre Aufgabe wird es darum sein, die wirtschaftlichen, politischen und künstlerischen
Belange so aufeinander abzustimmen, daß sie dem Gemeinwohl niemals
zuwiderlaufen. Um dies wirksamer zu erreichen, empfiehlt es sich,
Berufsvereinigungen beizutreten, die ihren Mitgliedern Achtung vor dem
Sittengesetz in ihren beruflichen Arbeiten und Pflichten auferlegen - wenn nötig,
auch mit Eingehung der gegenseitigen Verpflichtung, festgelegte moralische
Richtlinien zu beobachten. Immer aber mögen sie daran denken, daß ein großer
Teil der Leser und Zuschauer aus Jugendlichen besteht. Diese brauchen
Schriften und Darbietungen mit sauberer Unterhaltung und Anregung zum Guten.
Sie sollen auch dafür sorgen, daß Darbietungen religiösen Inhalts ernsten
und erfahrenen Bearbeitern anvertraut und mit gebotener Ehrfurcht gestaltet
werden.
12. Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl, dem
die Sozialen Kommunikationsmittel zugeordnet sind, besondere Verpflichtungen.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte Freiheit der
Information, deren die heutige Gesellschaft zu ihrem Fortschritt bedarf, zu
verteidigen und zu schützen, das gilt besonders für die Pressefreiheit. Der
öffentlichen Gewalt obliegt auch die Förderung der Religion, der Kultur und
der schönen Künste sowie der Schutz der Leser, Zuschauer und Zuhörer im
freien Gebrauch ihrer Rechte. Zudem ist es Sache der öffentlichen Hand,
solche Unternehmen zu unterstützen, die sonst nicht zu verwirklichen wären,
die aber besonders für die Jugend wertvoll sind.
Schließlich muß die gleiche öffentliche Gewalt, die kraft ihres Amtes für
das Wohl der Bürger Sorge trägt, durch Erlaß und sorgfältige Durchführung
von Gesetzen schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt
der Gesellschaft verhindern, die durch Mißbrauch der Sozialen
Kommunikationsmittel entstehen könnten. Die Freiheit der Einzelnen oder
gesellschaftlicher Gruppen wird durch diese wache Sorge keineswegs beeinträchtigt,
zumal wenn wirksame Vorsichtsmaßnahmen jener fehlen, die beruflich mit diesen
Mitteln zu tun haben.
Besondere Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Jugendlichen
vor Presseerzeugnissen und Darbietungen zu bewahren, die ihrem Alter schädlich
sind.
Zweites Kapitel
13. Alle Glieder der Kirche sollen einmütig und planmäßig darangehen,
ohne Aufschub und mit größtem Eifer die Sozialen Kommunikationsmittel in den
vielfältigen Arbeiten des Apostolates, wie es Zeit und Umstände erfordern,
zu benutzen und schädlichen Unternehmungen zuvorzukommen, besonders in den
Gegenden, wo sittlicher oder religiöser Fortschritt erhöhte Anstrengungen
erfordert.
Die kirchlichen Oberhirten sollen darum auf diesem Gebiet, das mit ihrer
Pflicht zur Verkündigung so eng verbunden ist, ihrem Auftrag eilends
nachkommen. Auch die mit den Sozialen Kommunikationsmitteln arbeitenden Laien
sollen vor allem durch Erfüllung ihrer jeweiligen Berufsaufgabe mit
Sachverstand und in apostolischem Geiste bereitwillig für Christus Zeugnis
ablegen.
Sie sollen auch, je nach Möglichkeit, mit ihren technischen,
wirtschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Kräften die kirchliche
Seelsorge unmittelbar unterstützen.
14. Vor allem ist die gute Presse zu fördern. Um jedoch die Leser ganz mit
christlichem Geist zu erfüllen, soll auch eine katholische Presse gegründet
und gefördert werden, die diesen Namen wirklich verdient. Sie soll - entweder
unmittelbar von der Kirche oder von katholischen Persönlichkeiten ins Leben
gerufen und getragen - in der erklärten Absicht erscheinen, um öffentliche
Meinungen zu bilden, zu festigen und zu fördern, die mit dem Naturrecht und
den katholischen Lehren und Grundsätzen übereinstimmen, sie soll Nachrichten
über das Leben der Kirche bringen und kommentieren. Die Gläubigen aber sind
von der Notwendigkeit zu überzeugen, die katholische Presse zu lesen und zu
verbreiten, um sich über alle Ereignisse ein christliches Urteil bilden zu können.
Die Produktion und Vorführung von Filmen, die gute Unterhaltung bieten,
die belehrend und künstlerisch wertvoll sind, insbesondere von Filmen für
die Jugend, sollte man mit allen wirksamen Mitteln fördern und sicherstellen.
Dazu wird die Unterstützung und Zusammenarbeit guter Produzenten auf
wirtschaftlichem und organisatorischem Gebiet empfohlen, ferner anerkennende
Kritik und Verleihung von Preisen an Filme, die es verdienen, und endlich die
Förderung und der Zusammenschluß von Lichtspieltheatern, die von
katholischen und zuverlässigen Persönlichkeiten geleitet werden.
Gute Rundfunk- und Fernsehsendungen sind zu unterstützen, vor allem jene,
die für die Familie wertvoll sind. Katholische Sendungen, welche Hörer und
Zuschauer am Leben der Kirche teilnehmen lassen und mit religiösen Wahrheiten
vertraut machen, sind besonders zu fördern. Wohlüberlegt sollen dort, wo es
angebracht erscheint, katholische Sender errichtet werden. Man achte jedoch
darauf, daß sich ihre Übertragungen durch entsprechende Qualität und
Reichweite auszeichnen.
Man trage überdies Sorge dafür, daß die edle und alte Kunst des
Theaters, die nun auch durch die Sozialen Kommunikationsmittel weite
Verbreitung findet, zur menschlichen und sittlichen Bildung der Zuschauer
beiträgt.
15. Um den dargelegten Erfordernissen gerecht zu werden, ist rechtzeitig für
die Ausbildung von Geistlichen, Ordensleuten und Laien zu sorgen. Sie müssen
genügend Sachkenntnis besitzen, um diese Mittel für das Apostolat zu
gebrauchen.
Insbesondere sollen die Laien eine technische, theoretische und
charakterliche Ausbildung erhalten. Die Zahl der Schulen, Fakultäten und
Institute, auf denen Journalisten, Autoren für Film, Rundfunk und Fernsehen
sowie andere interessierte Personen eine umfassende Ausbildung erhalten können,
ist zu vermehren. Eine solche Ausbildung soll von christlichem Geist geprägt
sein und insbesondere die Soziallehre der Kirche berücksichtigen. Die
Schauspieler sollen Anregung und Hilfe erhalten, um in ihrer Kunst der
menschlichen Gesellschaft in rechter Weise zu dienen. Sorgfältig auszubilden
sind ferner Kritiker für Literatur, Film, Rundfunk, Fernsehen und andere
Gebiete. Sie alle sollen ihr Sachgebiet wirklich beherrschen. Desgleichen
sollen sie befähigt und angeregt werden, in ihren Kritiken stets die
sittlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
16. Der rechte Gebrauch der Sozialen Kommunikationsmittel, die sich ja an
Menschen verschiedenen Alters und unterschiedlicher Bildung wenden, setzt bei
diesen eine eigene Schulung und Übung voraus. Darum sind geeignete
Einrichtungen - insbesondere für Jugendliche - in den katholischen Schulen
und Hochschulen aller Arten, in Bildungsstätten und den Organisationen des
Laienapostolates zu unterstützen, zu vermehren und nach christlichen Grundsätzen
zu leiten. Um hier schneller voranzukommen, sollen diese Fragen sowohl im
Grundsätzlichen wie in ihrer praktischen Handhabung auch im
Religionsunterricht behandelt und erläutert werden.
17. Es ist ein unwürdiger Zustand, wenn es von den Mitgliedern der Kirche
untätig hingenommen wird, daß das Wort des Heiles durch technische Unzulänglichkeit
und unzureichende Mittel gefesselt und gehindert ist. Allerdings ist der bei
den Sozialen Kommunikationsmitteln erforderliche finanzielle Aufwand sehr groß.
Darum erinnert das Konzil die Gläubigen an ihre Pflicht, die katholischen
Zeitungen, Zeitschriften und Filmunternehmungen, die Rundfunk- und
Fernsehstationen und ihre Sendungen zu unterstützen, deren besonderes Ziel es
ist, die Wahrheit zu verbreiten und zu verteidigen sowie christliches
Geistesgut den Menschen zu vermitteln. Zugleich lädt das Konzil die in
Wirtschaft oder Technik einflußreichen Verbände und Einzelpersönlichkeiten
dringend ein, mit ihren finanziellen Beiträgen und ihrer Erfahrung die
Sozialen Kommunikationsmittel, soweit sie wahrer Kultur und dem Apostolat
dienen, bereitwillig zu unterstützen.
18. Um das vielgestaltige Apostolatswerk der Kirche auf dem Gebiet der
Sozialen Kommunikationsmittel wirksam zu kräftigen, soll in allen Diözesen
des Erdkreises, nach dem Ermessen der Bischöfe, jährlich ein Tag festgesetzt
werden, an dem die Gläubigen auf ihre hier liegenden Aufgaben eindringlich
hingewiesen und eingeladen werden, dieser Frage im Gebet zu gedenken und
Spenden für sie zu entrichten. Der Erlös soll zum Unterhalt und zur Unterstützung
aller kirchlichen Einrichtungen und Unternehmungen auf diesem Gebiet dienen.
Maßgebend sind dabei die Bedürfnisse der Weltkirche.
19. Zur Erfüllung seiner obersten Hirtenpflicht auf dem Gebiet der
Sozialen Kommunikationsmittel steht dem Papst eine eigene Stelle beim
Apostolischen Stuhl zur Verfügung.(1)
20. Nun aber wird es Sache der Bischöfe sein, den Werken und
Unternehmungen dieser Art in den eigenen Diözesen ihre wache Sorge
zuzuwenden, sie zu fördern und ihre Tätigkeit zu koordinieren, soweit sie
das Apostolat in der Öffentlichkeit betrifft. Auch die von externen
Ordensgenossenschaften geleiteten Unternehmungen sind davon nicht ausgenommen.
21. Ein wirksames Apostolat für ein ganzes Land verlangt Einheitlichkeit
in der Planung und im Einsatz der Kräfte. Darum bestimmt und ordnet das
Konzil an, daß in den einzelnen Ländern eigene Stellen für Presse, Film,
Rundfunk und Fernsehen errichtet und mit allen Mitteln unterstützt werden.
Aufgabe dieser nationalen Stellen ist vor allem die Sorge um die
Gewissensbildung der Gläubigen beim Gebrauch der Sozialen
Kommunikationsmittel; ferner sollen sie das unterstützen und ordnen, was in
diesem Bereich von Katholiken unternommen wird.
In jeder Nation soll die Leitung dieser Stellen einer eigenen
Bischofskommission oder einem beauftragten Bischof anvertraut werden. In den
genannten Stellen sollen auch Laien vertreten sein, die in der katholischen
Lehre und in diesen Sachgebieten erfahren sind.
22. Die Auswirkung der Sozialen Kommunikationsmittel geht über die Grenzen
der Nationen hinaus und macht die Einzelnen gleichsam zu Bürgern der ganzen
Menschheit. Darum sollen die nationalen Unternehmungen auch im internationalen
Rahmen zusammenarbeiten. Die in Nr.21 genannten Stellen sollen in enger
Verbindung mit ihrer jeweiligen internationalen katholischen Vereinigung
stehen. Diese internationalen katholischen Verbände aber erhalten ihre Bestätigung
ausschließlich vom Apostolischen Stuhl und unterstehen nur diesem.
Schluß
23. Um alle Grundsätze und Weisungen dieses Konzils über die Sozialen
Kommunikationsmittel zum Erfolg zu führen, soll im ausdrücklichen Auftrag
des Konzils ein Pastoralschreiben herausgegeben werden. Dafür ist die in Nr.
19 genannte Stelle des Apostolischen Stuhls beauftragt, die aus den
verschiedenen Nationen Sachverständige hinzuziehen soll.
24. Abschließend spricht die Konzilsversammlung die Hoffnung aus, daß
diese ihre Grundsätze und Weisungen von allen Gliedern der Kirche
bereitwillig angenommen und gewissenhaft beachtet werden. Sie sollen durch den
Gebrauch dieser Hilfen keinen Schaden leiden, sondern wie das Salz die Erde würzen
und wie das Licht die Welt erleuchten. Das Konzil ruft alle Menschen guten
Willens und vor allem die verantwortlichen Leiter der Sozialen
Kommunikationsmittel auf, sie ausschließlich zum Wohl der menschlichen
Gemeinschaft zu verwenden, deren Schicksal von Tag zu Tag mehr von ihrem
rechten Gebrauch abhängt. So werde der Name des Herrn, wie schon durch die
Werke der Vergangenheit, so auch durch diese neuen Erfindungen verherrlicht,
nach dem Wort des Apostels: "Jesus Christus, gestern und heute, derselbe
auch in Ewigkeit" (Hebr 13, 8).
Was in diesem Dekret im gesamten und im einzelnen ausgesprochen ist, hat
die Zustimmung der Väter gefunden. Und Wir, kraft der von Christus Uns übertragenen
Apostolischen Vollmacht, billigen, beschießen und verordnen es zusammen mit
den Ehrwürdigen Vätern im Heiligen Geiste und gebieten zur Ehre Gottes die
Veröffentlichung dessen, was so durch das Konzil verordnet ist.
Rom, bei St. Peter am 4. Dezember 1963.