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DOGMATISCHE KONSTITUTION LUMEN GENTIUM
ÜBER DIE KIRCHE
KAPITEL I
DAS MYSTERIUM DER KIRCHE
1. Christus ist das Licht der Völker. Darum ist es der dringende Wunsch
dieser im Heiligen Geist versammelten Heiligen Synode, alle Menschen durch seine
Herrlichkeit, die auf dem Antlitz der Kirche widerscheint, zu erleuchten, indem
sie das Evangelium allen Geschöpfen verkündet (vgl. Mk 16,15). Die Kirche
ist ja in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für
die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit.
Deshalb möchte sie das Thema der vorausgehenden Konzilien fortführen, ihr Wesen
und ihre universale Sendung ihren Gläubigen und aller Welt eingehender erklären.
Die gegenwärtigen Zeitverhältnisse geben dieser Aufgabe der Kirche eine
besondere Dringlichkeit, daß nämlich alle Menschen, die heute durch vielfältige
soziale, technische und kulturelle Bande enger miteinander verbunden sind, auch
die volle Einheit in Christus erlangen.
2. Der ewige Vater hat die ganze Welt nach dem völlig freien, verborgenen
Ratschluß seiner Weisheit und Güte erschaffen. Er hat auch beschlossen, die
Menschen zur Teilhabe an dem göttlichen Leben zu erheben. Und als sie in Adam
gefallen waren, verließ er sie nicht, sondern gewährte ihnen jederzeit Hilfen
zum Heil um Christi, des Erlösers, willen, "der das Bild des unsichtbaren Gottes
ist, der Erstgeborene aller Schöpfung" (Kol 1,15). Alle Erwählten aber
hat der Vater vor aller Zeit "vorhergekannt und vorherbestimmt, gleichförmig zu
werden dem Bild seines Sohnes, auf daß dieser der Erstgeborene sei unter vielen
Brüdern" (Röm 8,29). Die aber an Christus glauben, beschloß er in der
heiligen Kirche zusammenzurufen. Sie war schon seit dem Anfang der Welt
vorausbedeutet; in der Geschichte des Volkes Israel und im Alten Bund wurde sie
auf wunderbare Weise vorbereitet (1), in den letzten Zeiten gestiftet, durch die
Ausgießung des Heiligen Geistes offenbart, und am Ende der Weltzeiten wird sie
in Herrlichkeit vollendet werden. Dann werden, wie bei den heiligen Vätern zu
lesen ist, alle Gerechten von Adam an, "von dem gerechten Abel bis zum letzten
Erwählten" (2), in der allumfassenden Kirche beim Vater versammelt werden.
3. Es kam also der Sohn, gesandt vom Vater, der uns in ihm vor Grundlegung
der Welt erwählt und zur Sohnesannahme vorherbestimmt hat, weil es ihm gefallen
hat, in Christus alles zu erneuern (vgl. Eph 1,4-5.10). Um den Willen des
Vaters zu erfüllen, hat Christus das Reich der Himmel auf Erden begründet, uns
sein Geheimnis offenbart und durch seinen Gehorsam die Erlösung gewirkt. Die
Kirche, das heißt das im Mysterium schon gegenwärtige Reich Christi, wächst
durch die Kraft Gottes sichtbar in der Welt. Dieser Anfang und dieses Wachstum
werden zeichenhaft angedeutet durch Blut und Wasser, die der geöffneten Seite
des gekreuzigten Jesus entströmten (vgl. Joh 19,34), und vorherverkündet
durch die Worte des Herrn über seinen Tod am Kreuz: "Und ich, wenn ich von der
Erde erhöht bin, werde alle an mich ziehen" (Joh 12,32). Sooft das
Kreuzesopfer, in dem Christus, unser Osterlamm, dahingegeben wurde (1 Kor
5,7), auf dem Altar gefeiert wird, vollzieht sich das Werk unserer Erlösung.
Zugleich wird durch das Sakrament des eucharistischen Brotes die Einheit der
Gläubigen, die einen Leib in Christus bilden, dargestellt und verwirklicht (1
Kor 10,17). Alle Menschen werden zu dieser Einheit mit Christus gerufen, der
das Licht der Welt ist: Von ihm kommen wir, durch ihn leben wir, zu ihm streben
wir hin.
4. Als das Werk vollendet war, das der Vater dem Sohn auf Erden zu tun
aufgetragen hatte (vgl. Joh 17,4), wurde am Pfingsttag der Heilige Geist
gesandt, auf daß er die Kirche immerfort heilige und die Gläubigen so durch
Christus in einem Geiste Zugang hätten zum Vater (vgl. Eph 2,18). Er ist
der Geist des Lebens, die Quelle des Wassers, das zu ewigem Leben aufsprudelt (vgl.
Joh 4,14; 7,38-39); durch ihn macht der Vater die in der Sünde
erstorbenen Menschen lebendig, um endlich ihre sterblichen Leiber in Christus
aufzuerwecken (vgl. Röm 8,10-11). Der Geist wohnt in der Kirche und in
den Herzen der Gläubigen wie in einem Tempel (vgl. 1 Kor 3,16; 6,19), in
ihnen betet er und bezeugt ihre Annahme an Sohnes Statt (vgl. Gal 4,6;
Röm 8,15-16.26). Er führt die Kirche in alle Wahrheit ein (vgl. Joh
16,13), eint sie in Gemeinschaft und Dienstleistung, bereitet und lenkt sie
durch die verschiedenen hierarchischen und charismatischen Gaben und schmückt
sie mit seinen Früchten (vgl. Eph 4,11-12; 1 Kor 12,4; Gal
5,22). Durch die Kraft des Evangeliums läßt er die Kirche allezeit sich
verjüngen, erneut sie immerfort und geleitet sie zur vollkommenen Vereinigung
mit ihrem Bräutigam (3). Denn der Geist und die Braut sagen zum Herrn Jesus: "Komm"
(vgl. Offb 22,17).
So erscheint die ganze Kirche als "das von der Einheit des Vaters und des
Sohnes und des Heiligen Geistes her geeinte Volk" (4).
5. Das Geheimnis der heiligen Kirche wird in ihrer Gründung offenbar. Denn
der Herr Jesus machte den Anfang seiner Kirche, indem er frohe Botschaft
verkündigte, die Ankunft nämlich des Reiches Gottes, das von alters her in den
Schriften verheißen war: "Erfüllt ist die Zeit, und genaht hat sich das Reich
Gottes" (Mk 1,15; vgl. Mt 4,17). Dieses Reich aber leuchtet im
Wort, im Werk und in der Gegenwart Christi den Menschen auf. Denn das Wort des
Herrn ist gleich einem Samen, der auf dem Acker gesät wird (Mk 4,14): die
es im Glauben hören und der kleinen Herde Christi (Lk 12,32) beigezählt
werden, haben das Reich selbst angenommen; aus eigener Kraft sproßt dann der
Same und wächst bis zur Zeit der Ernte (vgl. Mk 4,26-29). Auch die Wunder
Jesu erweisen, daß das Reich schon auf Erden angekommen ist: "Wenn ich im Finger
Gottes die Dämonen austreibe, ist wahrlich das Reich Gottes zu euch gekommen" (Lk
11,20; vgl. Mt 12,28). Vor allem aber wird dieses Reich offenbar in der
Person Christi selbst, des Sohnes Gottes und des Menschensohnes, der gekommen
ist, "um zu dienen und sein Leben hinzugeben als Lösegeld für die Vielen" (Mk
10,45). Als aber Jesus nach seinem für die Menschen erlittenen Kreuzestod
auferstanden war, ist er als der Herr, der Gesalbte und als der zum Priester auf
immerdar Bestellte erschienen (vgl. Apg 2,36; Hebr 5,6; 7,17-21)
und hat den vom Vater verheißenen Geist auf die Jünger ausgegossen (vgl. Apg
2,33). Von daher empfängt die Kirche, die mit den Gaben ihres Stifters
ausgestattet ist und seine Gebote der Liebe, der Demut und der Selbstverleugnung
treulich hält, die Sendung, das Reich Christi und Gottes anzukündigen und in
allen Völkern zu begründen. So stellt sie Keim und Anfang dieses Reiches auf
Erden dar. Während sie allmählich wächst, streckt sie sich verlangend aus nach
dem vollendeten Reich; mit allen Kräften hofft und sehnt sie sich danach, mit
ihrem König in Herrlichkeit vereint zu werden.
6. Wie im Alten Testament die Offenbarung des Reiches häufig in Vorbildern
geschieht, so erschließt sich auch uns jetzt das innerste Wesen der Kirche in
verschiedenen Bildern, die vom Hirten- und Bauernleben, vom Hausbau oder auch
von der Familie und der Brautschaft genommen sind und schon in den Büchern der
Propheten vorbereitet werden.
So ist die Kirche der Schafstall, dessen einzige und notwendige Tür Christus
ist (Joh 10,1-10). Sie ist auch die Herde, als deren künftigen Hirten
Gott selbst sich vorherverkündigt hat (vgl. Jes 40,11; Ez 34,11 ff).
Wenngleich ihre Schafe von menschlichen Hirten geleitet werden, so werden sie
dennoch immerfort von Christus, dem guten Hirten und dem Ersten der Hirten,
geführt und genährt (vgl. Joh 10,11; 1 Petr 5,4), der sein Leben
hingegeben hat für die Schafe (vgl. Joh 10,11-15).
Die Kirche ist die Pflanzung, der Acker Gottes (1 Kor 3,9). Auf jenem
Acker wächst der alte Ölbaum, dessen heilige Wurzel die Patriarchen waren und in
dem die Versöhnung von Juden und Heiden geschehen ist und geschehen wird (Röm
11,13-26). Sie ist vom himmlischen Ackerherrn als auserlesener Weingarten
gepflanzt (Mt 21,33-43 par.; vgl. Jes 5,1ff). Der wahre Weinstock
aber ist Christus, der den Rebzweigen Leben und Fruchtbarkeit gibt, uns nämlich,
die wir durch die Kirche in ihm bleiben, und ohne den wir nichts tun können (Joh
15,1-5).
Des öftern wird die Kirche auch Gottes Bauwerk genannt (1 Kor 3,9).
Der Herr selbst hat sich mit dem Stein verglichen, den die Bauleute verworfen
haben, der aber zum Eckstein geworden ist (Mt 21,42 par.; vgl. Apg
4,11; 1 Petr 2,7; Ps 117 (118),22). Auf diesem Fundament wird die
Kirche von den Aposteln erbaut (vgl. 1 Kor 3,11), von ihm empfängt sie
Festigkeit und Zusammenhalt. Dieser Bau trägt verschiedene Benennungen: Haus
Gottes (1 Tim 3,15), in dem nämlich die Familie Gottes wohnt, Wohnstatt
Gottes im Geiste (Eph 2,19-22), Zelt Gottes unter den Menschen (Offb
21,3), vor allem aber heiliger Tempel, den die heiligen Väter in den steinernen
Heiligtümern dargestellt sehen und preisen und der in der Liturgie mit Recht
verglichen wird mit der heiligen Stadt, dem neuen Jerusalem (5). In diesen Bau
werden wir schon auf Erden als lebendige Steine eingefügt (1 Petr 2,5).
Diese heilige Stadt sieht Johannes bei der Erneuerung der Welt aus dem Himmel
von Gott herabsteigen, bereitet wie eine Braut, die geschmückt ist für ihren
Mann (Offb 21,1 f).
Die Kirche wird auch bezeichnet als "das Jerusalem droben" und als "unsere
Mutter" (Gal 4,26; vgl. Offb 12,17); sie wird beschrieben als die
makellose Braut des makellosen Lammes (Offb 19,7; 21,2.9; 22,17);
Christus hat sie "geliebt und sich für sie hingegeben, um sie zu heiligen" (Eph
5,26). In unauflöslichem Bund hat er sie zu sich genommen, immerfort "nährt und
hegt er" sie (Eph 5,29). Nach seinem Willen soll sie als die von ihm
Gereinigte ihm zugehören und in Liebe und Treue ihm untertan sein (vgl. Eph
5,24). Er hat sie schließlich auf ewig mit himmlischen Gütern überreich
beschenkt, damit wir Gottes und Christi Liebe zu uns begreifen, die alles
Einsehen übersteigt (vgl. Eph 3,19). Solange aber die Kirche hier auf
Erden in Pilgerschaft fern vom Herrn lebt (vgl. 2 Kor 5,6), weiß sie sich
in der Fremde, so daß sie sucht und sinnt nach dem, was oben ist, wo Christus
zur Rechten des Vaters sitzt, wo das Leben der Kirche mit Christus in Gott
verborgen ist, bis sie mit ihrem Bräutigam vereint in Herrlichkeit erscheint (vgl.
Kol 3,1-4).
7. Gottes Sohn hat in der mit sich geeinten menschlichen Natur durch seinen
Tod und seine Auferstehung den Tod besiegt und so den Menschen erlöst und ihn
umgestaltet zu einem neuen Geschöpf (vgl. Gal 6,15; 2 Kor 5,17).
Indem er nämlich seinen Geist mitteilte, hat er seine Brüder, die er aus allen
Völkern zusammenrief, in geheimnisvoller Weise gleichsam zu seinem Leib gemacht.
In jenem Leibe strömt Christi Leben auf die Gläubigen über, die durch die
Sakramente auf geheimnisvolle und doch wirkliche Weise mit Christus, der
gelitten hat und verherrlicht ist, vereint werden6. Durch die Taufe werden wir
ja Christus gleichgestaltet: "Denn in einem Geiste sind wir alle getauft in
einen Leib hinein" (1 Kor 12,13). Durch diesen heiligen Ritus wird die
Vereinigung mit Tod und Auferstehung Christi dargestellt und bewirkt: "Wir sind
nämlich mit ihm durch die Taufe hineinbegraben in den Tod"; wenn wir aber "eingepflanzt
worden sind dem Gleichbild seines Todes, so werden wir es zugleich auch dem
seiner Auferstehung sein" (Röm 6,4-5). Beim Brechen des eucharistischen
Brotes erhalten wir wirklich Anteil am Leib des Herrn und werden zur
Gemeinschaft mit ihm und untereinander erhoben. "Denn ein Brot, ein Leib sind
wir, die Vielen, alle, die an dem einen Brote teilhaben" (1 Kor 10,17).
So werden wir alle zu Gliedern jenes Leibes (vgl. 1 Kor 12,27), "die
Einzelnen aber untereinander Glieder" (Röm 12,5).
Wie aber alle Glieder des menschlichen Leibes, obschon sie viele sind,
dennoch den einen Leib ausmachen, so auch die Gläubigen in Christus (vgl. 1
Kor 12,12). Auch bei der Auferbauung des Leibes Christi waltet die
Verschiedenheit der Glieder und der Aufgaben. Der eine Geist ist es, der seine
vielfältigen Gaben gemäß seinem Reichtum und den Erfordernissen der Dienste zum
Nutzen der Kirche austeilt (vgl. 1 Kor 12,1-11). Unter diesen Gaben ragt
die Gnade der Apostel heraus, deren Autorität der Geist selbst auch die
Charismatiker unterstellt (vgl. 1 Kor 14). Derselbe Geist eint durch sich
und durch seine Kraft wie durch die innere Verbindung der Glieder den Leib; er
bringt die Liebe der Gläubigen untereinander hervor und treibt sie an. Folglich
leiden, wenn ein Glied leidet, alle Glieder mit, und wenn ein Glied Ehre
empfängt, freuen sich alle Glieder mit (vgl. 1 Kor 12,26).
Das Haupt dieses Leibes ist Christus. Er ist das Bild des unsichtbaren Gottes,
und in ihm ist alles geschaffen. Er ist vor allem, und alles hat in ihm seinen
Bestand. Er ist das Haupt des Leibes, welcher die Kirche ist. Er ist der Anfang,
der Erstgeborene aus den Toten, auf daß er in allem den Vorrang innehabe (vgl.
Kol 1,15-18). Durch die Größe seiner Macht herrscht er über Himmlisches
und Irdisches, und durch seine alles überragende Vollkommenheit und Wirksamkeit
erfüllt er den ganzen Leib mit dem Reichtum seiner Herrlichkeit (vgl. Eph
1,18-23)7.
Alle Glieder müssen ihm gleichgestaltet werden, bis Christus Gestalt gewinnt
in ihnen (vgl. Gal 4,19). Deshalb werden wir aufgenommen in die Mysterien
seines Erdenlebens, sind ihm gleichgestaltet, mit ihm gestorben und mit ihm
auferweckt, bis wir mit ihm herrschen werden (vgl. Phil 3,21; 2 Tim
2,11; Eph 2,6; Kol 2,12 usw.). Solange wir auf Erden in
Pilgerschaft sind und in Bedrängnis und Verfolgung ihm auf seinem Weg nachgehen,
werden wir - gleichwie der Leib zum Haupt gehört - in sein Leiden hineingenommen;
wir leiden mit ihm, um so mit ihm verherrlicht zu werden (vgl. Röm 8,17).
Von ihm her "entfaltet sich der ganze Leib, durch Gelenke und Bänder getragen
und zusammengehalten, im Wachstum Gottes" (Kol 2,19). Er selbst verfügt
in seinem Leib, der Kirche, die Dienstgaben immerfort, vermöge deren wir durch
seine Kraft uns gegenseitig Dienste leisten zum Heil, so daß wir, die Wahrheit
in Liebe vollbringend, in allem auf ihn hin wachsen, der unser Haupt ist (vgl.
Eph 4,11-16).
Damit wir aber in ihm unablässig erneuert werden (vgl. Eph 4,23), gab
er uns von seinem Geist, der als der eine und gleiche im Haupt und in den
Gliedern wohnt und den ganzen Leib so lebendig macht, eint und bewegt, daß die
heiligen Väter sein Wirken vergleichen konnten mit der Aufgabe, die das
Lebensprinzip - die Seele - im menschlichen Leibe erfüllt (8). Christus aber
liebt die Kirche als seine Braut; er ist zum Urbild des Mannes geworden, der
seine Gattin liebt wie seinen eigenen Leib (vgl. Eph 5,25-28); die Kirche
ihrerseits ist ihrem Haupte untertan (ebd. 23-24). "Denn in ihm wohnt die
ganze Fülle der Gottheit leibhaftig" (Kol 2,9). Die Kirche, die sein Leib
und seine Fülle ist, erfüllt er mit seinen göttlichen Gaben (vgl. Eph
1,22-23), damit sie sich ausweite und gelange zu der ganzen Fülle Gottes (vgl.
Eph 3,19).
8. Der einzige Mittler Christus hat seine heilige Kirche, die Gemeinschaft
des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, hier auf Erden als sichtbares Gefüge
verfaßt und trägt sie als solches unablässig (9); so gießt er durch sie Wahrheit
und Gnade auf alle aus. Die mit hierarchischen Organen ausgestattete
Gesellschaft und der geheimnisvolle Leib Christi, die sichtbare Versammlung und
die geistliche Gemeinschaft, die irdische Kirche und die mit himmlischen Gaben
beschenkte Kirche sind nicht als zwei verschiedene Größen zu betrachten, sondern
bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem
Element zusammenwächst (10). Deshalb ist sie in einer nicht unbedeutenden
Analogie dem Mysterium des fleischgewordenen Wortes ähnlich. Wie nämlich die
angenommene Natur dem göttlichen Wort als lebendiges, ihm unlöslich geeintes
Heilsorgan dient, so dient auf eine ganz ähnliche Weise das gesellschaftliche
Gefüge der Kirche dem Geist Christi, der es belebt, zum Wachstum seines Leibes (vgl.
Eph 4,16) (11).
Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die
eine, heilige, katholische und apostolische bekennen (12). Sie zu weiden, hat
unser Erlöser nach seiner Auferstehung dem Petrus übertragen (Joh 21,17),
ihm und den übrigen Aposteln hat er ihre Ausbreitung und Leitung anvertraut (vgl.
Mt 28,18 ff), für immer hat er sie als "Säule und Feste der Wahrheit"
errichtet (1 Tim 3,15). Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft
verfaßt und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom
Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird
(13). Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente
der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene
Gaben auf die katholische Einheit hindrängen. Wie aber Christus das Werk der
Erlösung in Armut und Verfolgung vollbrachte, so ist auch die Kirche berufen,
den gleichen Weg einzuschlagen, um die Heilsfrucht den Menschen mitzuteilen.
Christus Jesus hat, "obwohl er doch in Gottesgestalt war, ... sich selbst
entäußert und Knechtsgestalt angenommen" (Phil 2,6); um unseretwillen "ist
er arm geworden, obgleich er doch reich war" (2 Kor 8,9). So ist die
Kirche, auch wenn sie zur Erfüllung ihrer Sendung menschlicher Mittel bedarf,
nicht gegründet, um irdische Herrlichkeit zu suchen, sondern um Demut und
Selbstverleugnung auch durch ihr Beispiel auszubreiten. Christus wurde vom Vater
gesandt, "den Armen frohe Botschaft zu bringen, zu heilen, die bedrückten
Herzens sind" (Lk 4,18), "zu suchen und zu retten, was verloren war" (Lk
19,10). In ähnlicher Weise umgibt die Kirche alle mit ihrer Liebe, die von
menschlicher Schwachheit angefochten sind, ja in den Armen und Leidenden erkennt
sie das Bild dessen, der sie gegründet hat und selbst ein Armer und Leidender
war. Sie müht sich, deren Not zu erleichtern, und sucht Christus in ihnen zu
dienen. Während aber Christus heilig, schuldlos, unbefleckt war (Hebr
7,26) und Sünde nicht kannte (2 Kor 5,21), sondern allein die Sünden des
Volkes zu sühnen gekommen ist (vgl. Hebr 2,17), umfaßt die Kirche Sünder
in ihrem eigenen Schoße. Sie ist zugleich heilig und stets der Reinigung
bedürftig, sie geht immerfort den Weg der Buße und Erneuerung. Die Kirche "schreitet
zwischen den Verfolgungen der Welt und den Tröstungen Gottes auf ihrem Pilgerweg
dahin" (14) und verkündet das Kreuz und den Tod des Herrn, bis er wiederkommt (vgl.
1 Kor 11,26). Von der Kraft des auferstandenen Herrn aber wird sie
gestärkt, um ihre Trübsale und Mühen, innere gleichermaßen wie äußere, durch
Geduld und Liebe zu besiegen und sein Mysterium, wenn auch schattenhaft, so doch
getreu in der Welt zu enthüllen, bis es am Ende im vollen Lichte offenbar werden
wird.
KAPITEL II
DAS VOLK GOTTES
9. Zu aller Zeit und in jedem Volk ruht Gottes Wohlgefallen auf jedem, der
ihn fürchtet und gerecht handelt (vgl. Apg 10,35). Gott hat es aber
gefallen, die Menschen nicht einzeln, unabhängig von aller wechselseitigen
Verbindung, zu heiligen und zu retten, sondern sie zu einem Volke zu machen, das
ihn in Wahrheit anerkennen und ihm in Heiligkeit dienen soll.
So hat er sich das Volk Israel zum Eigenvolk erwählt und hat mit ihm einen
Bund geschlossen und es Stufe für Stufe unterwiesen. Dies tat er, indem er sich
und seinen Heilsratschluß in dessen Geschichte offenbarte und sich dieses Volk
heiligte. Dies alles aber wurde zur Vorbereitung und zum Vorausbild jenes neuen
und vollkommenen Bundes, der in Christus geschlossen, und der volleren
Offenbarung, die durch das Wort Gottes selbst in seiner Fleischwerdung
übermittelt werden sollte. "Siehe, es kommen Tage, spricht der Herr, da schließe
ich mit dem Hause Israel und dem Hause Juda einen neuen Bund ... Ich werde mein
Gesetz in ihr Inneres geben, und ihrem Herzen will ich es einschreiben, und ich
werde ihnen Gott sein, und sie werden mir zum Volke sein ... Alle nämlich werden
mich kennen, vom Kleinsten bis zum Größten, spricht der Herr" (Jer
31,31-34). Diesen neuen Bund hat Christus gestiftet, das Neue Testament nämlich
in seinem Blute (vgl. 1 Kor 11,25). So hat er sich aus Juden und Heiden
ein Volk berufen, das nicht dem Fleische nach, sondern im Geiste zur Einheit
zusammenwachsen und das neue Gottesvolk bilden sollte. Die an Christus glauben,
werden nämlich, durch das Wort des lebendigen Gottes (vgl. 1 Petr 1,23)
wiedergeboren nicht aus vergänglichem, sondern aus unvergänglichem Samen, nicht
aus dem Fleische, sondern aus dem Wasser und dem Heiligen Geist (vgl. Joh
3,5-6), schließlich gemacht zu "einem auserwählten Geschlecht, einem königlichen
Priestertum ..., einem heiligen Stamm, einem Volk der Erwerbung ... Die einst
ein Nicht-Volk waren, sind jetzt Gottes Volk" (1 Petr 2,9-10).
Dieses messianische Volk hat zum Haupte Christus, "der hingegeben worden ist
wegen unserer Sünden und auferstanden ist um unserer Rechtfertigung willen" (Röm
4,25) und jetzt voll Herrlichkeit im Himmel herrscht, da er den Namen über allen
Namen erlangt hat. Seinem Stande eignet die Würde und die Freiheit der Kinder
Gottes, in deren Herzen der Heilige Geist wie in einem Tempel wohnt. Sein Gesetz
ist das neue Gebot (vgl. Joh 13,34), zu lieben, wie Christus uns geliebt
hat. Seine Bestimmung endlich ist das Reich Gottes, das von Gott selbst auf
Erden grundgelegt wurde, das sich weiter entfalten muß, bis es am Ende der
Zeiten von ihm auch vollendet werde, wenn Christus, unser Leben (vgl. Kol
3,4), erscheinen wird und "die Schöpfung selbst von der Knechtschaft der
Vergänglichkeit zur Freiheit der Herrlichkeit der Kinder Gottes befreit wird" (Röm
8,21). So ist denn dieses messianische Volk, obwohl es tatsächlich nicht alle
Menschen umfaßt und gar oft als kleine Herde erscheint, für das ganze
Menschengeschlecht die unzerstörbare Keimzelle der Einheit, der Hoffnung und des
Heils. Von Christus als Gemeinschaft des Lebens, der Liebe und der Wahrheit
gestiftet, wird es von ihm auch als Werkzeug der Erlösung angenommen und als
Licht der Welt und Salz der Erde (vgl. Mt 5,13-16) in alle Welt gesandt.
Wie aber schon das Israel dem Fleische nach auf seiner Wüstenwanderung Kirche
Gottes genannt wird (2 Esr 13,1; vgl. Num 20,4; Dtn
23,1ff), so wird auch das neue Israel, das auf der Suche nach der kommenden und
bleibenden Stadt (vgl. Hebr 13,14) in der gegenwärtigen Weltzeit
einherzieht, Kirche Christi genannt (vgl. Mt 16,18). Er selbst hat sie ja
mit seinem Blut erworben (vgl. Apg 20,28), mit seinem Geiste erfüllt und
mit geeigneten Mitteln sichtbarer und gesellschaftlicher Einheit ausgerüstet.
Gott hat die Versammlung derer, die zu Christus als dem Urheber des Heils und
dem Ursprung der Einheit und des Friedens glaubend aufschauen, als seine Kirche
zusammengerufen und gestiftet, damit sie allen und jedem das sichtbare Sakrament
dieser heilbringenden Einheit sei (15). Bestimmt zur Verbreitung über alle
Länder, tritt sie in die menschliche Geschichte ein und übersteigt doch zugleich
Zeiten und Grenzen der Völker. Auf ihrem Weg durch Prüfungen und Trübsal wird
die Kirche durch die Kraft der ihr vom Herrn verheißenen Gnade Gottes gestärkt,
damit sie in der Schwachheit des Fleisches nicht abfalle von der vollkommenen
Treue, sondern die würdige Braut ihres Herrn verbleibe und unter der Wirksamkeit
des Heiligen Geistes nicht aufhöre, sich selbst zu erneuern, bis sie durch das
Kreuz zum Lichte gelangt, das keinen Untergang kennt.
10. Christus der Herr, als Hoherpriester aus den Menschen genommen (vgl.
Hebr 5,1-5), hat das neue Volk "zum Königreich und zu Priestern für Gott und
seinen Vater gemacht" (vgl. Offb 1,6; 5,9-10). Durch die Wiedergeburt und
die Salbung mit dem Heiligen Geist werden die Getauften zu einem geistigen Bau
und einem heiligen Priestertum geweiht, damit sie in allen Werken eines
christlichen Menschen geistige Opfer darbringen und die Machttaten dessen
verkünden, der sie aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat (vgl.
1 Petr 2,4-10). So sollen alle Jünger Christi ausharren im Gebet und
gemeinsam Gott loben (vgl. Apg 2,42-47) und sich als lebendige, heilige,
Gott wohlgefällige Opfergabe darbringen (vgl. Röm 12,1); überall auf
Erden sollen sie für Christus Zeugnis geben und allen, die es fordern,
Rechenschaft ablegen von der Hoffnung auf das ewige Leben, die in ihnen ist (vgl.
1 Petr 3,15). Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das
Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden
sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander
zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am
Priestertum Christi teil (16). Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner
heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es; er
vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen
des ganzen Volkes Gott dar; die Gläubigen hingegen wirken kraft ihres
königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit (17) und üben
ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im
Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe.
11. Das heilige und organisch verfaßte Wesen dieser priesterlichen
Gemeinschaft vollzieht sich sowohl durch die Sakramente wie durch ein
tugendhaftes Leben. Durch die Taufe der Kirche eingegliedert, werden die
Gläubigen durch das Prägemal zur christlichen Gottesverehrung bestellt, und,
wiedergeboren zu Söhnen Gottes, sind sie gehalten, den von Gott durch die Kirche
empfangenen Glauben vor den Menschen zu bekennen (18). Durch das Sakrament der
Firmung werden sie vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen
Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. So sind sie in strengerer Weise
verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu
verbreiten und zu verteidigen (19). In der Teilnahme am eucharistischen Opfer,
der Quelle und dem Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens, bringen sie das
göttliche Opferlamm Gott dar und sich selbst mit ihm (20); so übernehmen alle
bei der liturgischen Handlung ihren je eigenen Teil, sowohl in der Darbringung
wie in der heiligen Kommunion, nicht unterschiedslos, sondern jeder auf seine
Art. Durch den Leib Christi in der heiligen Eucharistiefeier gestärkt, stellen
sie sodann die Einheit des Volkes Gottes, die durch dieses hocherhabene
Sakrament sinnvoll bezeichnet und wunderbar bewirkt wird, auf anschauliche Weise
dar.
Die aber zum Sakrament der Buße hinzutreten, erhalten für ihre Gott
zugefügten Beleidigungen von seiner Barmherzigkeit Verzeihung und werden
zugleich mit der Kirche versöhnt, die sie durch die Sünde verwundet haben und
die zu ihrer Bekehrung durch Liebe, Beispiel und Gebet mitwirkt. Durch die
heilige Krankensalbung und das Gebet der Priester empfiehlt die ganze Kirche die
Kranken dem leidenden und verherrlichten Herrn, daß er sie aufrichte und rette (vgl.
Jak 5,14-16), ja sie ermahnt sie, sich bewußt dem Leiden und dem Tode
Christi zu vereinigen (vgl. Röm 8,17; Kol 1,24; 2 Tim
2,11-12; 1 Petr 4,13) und so zum Wohle des Gottesvolkes beizutragen. Wer
sodann unter den Gläubigen die heilige Weihe empfängt, wird im Namen Christi
dazu bestellt, die Kirche durch das Wort und die Gnade Gottes zu weiden. Die
christlichen Gatten endlich bezeichnen das Geheimnis der Einheit und der
fruchtbaren Liebe zwischen Christus und der Kirche und bekommen daran Anteil (vgl.
Eph 5,32). Sie fördern sich kraft des Sakramentes der Ehe gegenseitig zur
Heiligung durch das eheliche Leben sowie in der Annahme und Erziehung der Kinder
und haben so in ihrem Lebensstand und in ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im
Gottesvolk (vgl. 1 Kor 7,7)21. Aus diesem Ehebund nämlich geht die
Familie hervor, in der die neuen Bürger der menschlichen Gesellschaft geboren
werden, die durch die Gnade des Heiligen Geistes in der Taufe zu Söhnen Gottes
gemacht werden, um dem Volke Gottes im Fluß der Zeiten Dauer zu verleihen. In
solch einer Art Hauskirche sollen die Eltern durch Wort und Beispiel für ihre
Kinder die ersten Glaubensboten sein und die einem jeden eigene Berufung fördern,
die geistliche aber mit besonderer Sorgfalt.
Mit so reichen Mitteln zum Heile ausgerüstet, sind alle Christgläubigen in
allen Verhältnissen und in jedem Stand je auf ihrem Wege vom Herrn berufen zu
der Vollkommenheit in Heiligkeit, in der der Vater selbst vollkommen ist.
12. Das heilige Gottesvolk nimmt auch teil an dem prophetischen Amt Christi,
in der Verbreitung seines lebendigen Zeugnisses vor allem durch ein Leben in
Glauben und Liebe, in der Darbringung des Lobesopfers an Gott als Frucht der
Lippen, die seinen Namen bekennen (vgl. Hebr 13,15). Die Gesamtheit der
Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh
2,20.27), kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft
macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund,
wenn sie "von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien" (22) ihre
allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert. Durch
jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird,
hält das Gottesvolk unter der Leitung des heiligen Lehramtes, in dessen treuer
Gefolgschaft es nicht mehr das Wort von Menschen, sondern wirklich das Wort
Gottes empfängt (vgl. 1 Thess 2,13), den einmal den Heiligen übergebenen
Glauben (vgl. Jud 3) unverlierbar fest. Durch ihn dringt es mit rechtem
Urteil immer tiefer in den Glauben ein und wendet ihn im Leben voller an.
Derselbe Heilige Geist heiligt außerdem nicht nur das Gottesvolk durch die
Sakramente und die Dienstleistungen, er führt es nicht nur und bereichert es mit
Tugenden, sondern "teilt den Einzelnen, wie er will" (1 Kor 12,11), seine
Gaben aus und verteilt unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere
Gnaden. Durch diese macht er sie geeignet und bereit, für die Erneuerung und den
vollen Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste zu übernehmen gemäß dem
Wort: "Jedem wird der Erweis des Geistes zum Nutzen gegeben" (1 Kor
12,7). Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer Leuchtkraft oder aber
schlichter und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit Dank und Trost angenommen
werden, da sie den Nöten der Kirche besonders angepaßt und nützlich sind.
Außerordentliche Gaben soll man aber nicht leichthin erstreben. Man darf auch
nicht vermessentlich Früchte für die apostolische Tätigkeit von ihnen erwarten.
Das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten Gebrauch steht bei jenen, die
in der Kirche die Leitung haben und denen es in besonderer Weise zukommt, den
Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen und das Gute zu behalten (vgl.
1 Thess 5,12.19-21).
13. Zum neuen Gottesvolk werden alle Menschen gerufen. Darum muß dieses Volk
eines und ein einziges bleiben und sich über die ganze Welt und durch alle
Zeiten hin ausbreiten. So soll sich das Ziel des Willens Gottes erfüllen, der
das Menschengeschlecht am Anfang als eines gegründet und beschlossen hat, seine
Kinder aus der Zerstreuung wieder zur Einheit zu versammeln (vgl. Joh
11,52). Dazu sandte nämlich Gott seinen Sohn, den er zum Erben des Alls gemacht
hat (vgl. Hebr 1,2), daß er Lehrer, König und Priester aller sei, das
Haupt des neuen und allumfassenden Volkes der Söhne Gottes. Dazu sandte Gott
schließlich den Geist seines Sohnes, den Herrn und Lebensspender, der für die
ganze Kirche und die Gläubigen einzeln und insgesamt der Urgrund der Vereinigung
und Einheit in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft, im Brotbrechen und
im Gebet ist (vgl. Apg 2,42).
In allen Völkern der Erde wohnt also dieses eine Gottesvolk, da es aus ihnen
allen seine Bürger nimmt, Bürger eines Reiches freilich nicht irdischer, sondern
himmlischer Natur. Alle über den Erdkreis hin verstreuten Gläubigen stehen mit
den übrigen im Heiligen Geiste in Gemeinschaft, und so weiß "der, welcher zu Rom
wohnt, daß die Inder seine Glieder sind" (23). Da aber das Reich Christi nicht
von dieser Welt ist (vgl. Joh 18,36), so entzieht die Kirche oder das
Gottesvolk mit der Verwirklichung dieses Reiches nichts dem zeitlichen Wohl
irgendeines Volkes. Vielmehr fördert und übernimmt es Anlagen, Fähigkeiten und
Sitten der Völker, soweit sie gut sind. Bei dieser Übernahme reinigt, kräftigt
und hebt es sie aber auch. Sie ist dessen eingedenk, daß sie mit jenem König
sammeln muß, dem die Völker zum Erbe gegeben sind (vgl. Ps 2,) und in
dessen Stadt sie Gaben und Geschenke herbeibringen (vgl. Ps 71 (72),10;
Jes 60,4-7; Offb 21,24). Diese Eigenschaft der Weltweite, die das
Gottesvolk auszeichnet, ist Gabe des Herrn selbst. In ihr strebt die katholische
Kirche mit Tatkraft und Stetigkeit danach, die ganze Menschheit mit all ihren
Gütern unter dem einen Haupt Christus zusammenzufassen in der Einheit seines
Geistes (24).
Kraft dieser Katholizität bringen die einzelnen Teile ihre eigenen Gaben den
übrigen Teilen und der ganzen Kirche hinzu, so daß das Ganze und die einzelnen
Teile zunehmen aus allen, die Gemeinschaft miteinander halten und zur Fülle in
Einheit zusammenwirken. So kommt es, daß das Gottesvolk nicht nur aus den
verschiedenen Völkern sich sammelt, sondern auch in sich selbst aus
verschiedenen Ordnungen gebildet wird. Unter seinen Gliedern herrscht eine
Verschiedenheit, sei es in den Ämtern, da manche im heiligen Dienst zum Nutzen
ihrer Brüder wirken, sei es in Stand und Lebensordnung, da viele im Ordensstand
auf einem engeren Weg nach Heiligkeit trachten und die Brüder durch ihr Beispiel
anspornen. Darum gibt es auch in der kirchlichen Gemeinschaft zu Recht
Teilkirchen, die sich eigener Überlieferungen erfreuen, unbeschadet des Primats
des Stuhles Petri, welcher der gesamten Liebesgemeinschaft vorsteht (25), die
rechtmäßigen Verschiedenheiten schützt und zugleich darüber wacht, daß die
Besonderheiten der Einheit nicht nur nicht schaden, sondern ihr vielmehr dienen.
Daher bestehen schließlich zwischen den verschiedenen Teilen der Kirche die
Bande einer innigen Gemeinschaft der geistigen Güter, der apostolischen Arbeiter
und der zeitlichen Hilfsmittel. Zu dieser Gütergemeinschaft nämlich sind die
Glieder des Gottesvolkes berufen, und auch von den Einzelkirchen gelten die
Worte des Apostels: "Dienet einander, jeder mit der Gnadengabe, wie er sie
empfangen hat, als gute Verwalter der vielfältigen Gnadengaben Gottes" (1
Petr 4,10).
Zu dieser katholischen Einheit des Gottesvolkes, die den allumfassenden
Frieden bezeichnet und fördert, sind alle Menschen berufen. Auf verschiedene
Weise gehören ihr zu oder sind ihr zugeordnet die katholischen Gläubigen, die
anderen an Christus Glaubenden und schließlich alle Menschen überhaupt, die
durch die Gnade Gottes zum Heile berufen sind.
14. Den katholischen Gläubigen wendet die Heilige Synode besonders ihre
Aufmerksamkeit zu. Gestützt auf die Heilige Schrift und die Tradition, lehrt sie,
daß diese pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei. Christus allein ist Mittler
und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der Kirche, uns gegenwärtig wird; indem er
aber selbst mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der
Taufe betont hat (vgl. Mk 16,16; Joh 3,5), hat er zugleich die
Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine
Türe eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden,
die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete
Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht
ausharren wollten. Jene werden der Gemeinschaft der Kirche voll eingegliedert,
die, im Besitze des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und alle in ihr
eingerichteten Heilsmittel annehmen und in ihrem sichtbaren Verband mit Christus,
der sie durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind, und dies durch
die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung
und Gemeinschaft. Nicht gerettet wird aber, wer, obwohl der Kirche eingegliedert,
in der Liebe nicht verharrt und im Schoße der Kirche zwar "dem Leibe", aber
nicht "dem Herzen" nach verbleibt (26). Alle Söhne der Kirche sollen aber dessen
eingedenk sein, daß ihre ausgezeichnete Stellung nicht den eigenen Verdiensten,
sondern der besonderen Gnade Christi zuzuschreiben ist; wenn sie ihr im Denken,
Reden und Handeln nicht entsprechen, wird ihnen statt Heil strengeres Gericht
zuteil (27).
Die Katechumenen, die, getrieben vom Heiligen Geist, mit ausdrücklicher
Willensäußerung um Aufnahme in die Kirche bitten, werden durch eben dieses
Begehren mit ihr verbunden. Die Mutter Kirche umfaßt sie schon in liebender
Sorge als die Ihrigen.
15. Mit jenen, die durch die Taufe der Ehre des Christennamens teilhaft sind,
den vollen Glauben aber nicht bekennen oder die Einheit der Gemeinschaft unter
dem Nachfolger Petri nicht wahren, weiß sich die Kirche aus mehrfachem Grunde
verbunden28. Viele nämlich halten die Schrift als Glaubens- und Lebensnorm in
Ehren, zeigen einen aufrichtigen religiösen Eifer, glauben in Liebe an Gott, den
allmächtigen Vater, und an Christus, den Sohn Gottes und Erlöser (29), empfangen
das Zeichen der Taufe, wodurch sie mit Christus verbunden werden; ja sie
anerkennen und empfangen auch andere Sakramente in ihren eigenen Kirchen oder
kirchlichen Gemeinschaften. Mehrere unter ihnen besitzen auch einen Episkopat,
feiern die heilige Eucharistie und pflegen die Verehrung der jungfräulichen
Gottesmutter (30). Dazu kommt die Gemeinschaft im Gebet und in anderen
geistlichen Gütern; ja sogar eine wahre Verbindung im Heiligen Geiste, der in
Gaben und Gnaden auch in ihnen mit seiner heiligenden Kraft wirksam ist und
manche von ihnen bis zur Vergießung des Blutes gestärkt hat. So erweckt der
Geist in allen Jüngern Christi Sehnsucht und Tat, daß alle in der von Christus
angeordneten Weise in der einen Herde unter dem einen Hirten in Frieden geeint
werden mögen (31). Um dies zu erlangen, betet, hofft und wirkt die Mutter Kirche
unaufhörlich, ermahnt sie ihre Söhne zur Läuterung und Erneuerung, damit das
Zeichen Christi auf dem Antlitz der Kirche klarer erstrahle.
16. Diejenigen endlich, die das Evangelium noch nicht empfangen haben, sind
auf das Gottesvolk auf verschiedene Weise hingeordnet (32). In erster Linie
jenes Volk, dem der Bund und die Verheißungen gegeben worden sind und aus dem
Christus dem Fleische nach geboren ist (vgl. Röm 9,4-5), dieses seiner
Erwählung nach um der Väter willen so teure Volk: die Gaben und Berufung Gottes
nämlich sind ohne Reue (vgl. Röm 11,28-29). Der Heilswille umfaßt aber
auch die, welche den Schöpfer anerkennen, unter ihnen besonders die Muslim, die
sich zum Glauben Abrahams bekennen und mit uns den einen Gott anbeten, den
barmherzigen, der die Menschen am Jüngsten Tag richten wird. Aber auch den
anderen, die in Schatten und Bildern den unbekannten Gott suchen, auch solchen
ist Gott nicht ferne, da er allen Leben und Atem und alles gibt (vgl. Apg
17,25-28) und als Erlöser will, daß alle Menschen gerettet werden (vgl. 1 Tim
2,4). Wer nämlich das Evangelium Christi und seine Kirche ohne Schuld nicht
kennt, Gott aber aus ehrlichem Herzen sucht, seinen im Anruf des Gewissens
erkannten Willen unter dem Einfluß der Gnade in der Tat zu erfüllen trachtet,
kann das ewige Heil erlangen (33). Die göttliche Vorsehung verweigert auch denen
das zum Heil Notwendige nicht, die ohne Schuld noch nicht zur ausdrücklichen
Anerkennung Gottes gekommen sind, jedoch, nicht ohne die göttliche Gnade, ein
rechtes Leben zu führen sich bemühen. Was sich nämlich an Gutem und Wahrem bei
ihnen findet, wird von der Kirche als Vorbereitung für die Frohbotschaft (34)
und als Gabe dessen geschätzt, der jeden Menschen erleuchtet, damit er
schließlich das Leben habe. Vom Bösen getäuscht, wurden freilich die Menschen
oft eitel in ihren Gedanken, vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge und
dienten der Schöpfung mehr als dem Schöpfer (vgl. Röm 1,21.25) oder sind,
ohne Gott in dieser Welt lebend und sterbend, der äußersten Verzweiflung
ausgesetzt. Daher ist die Kirche eifrig bestrebt, zur Ehre Gottes und zum Nutzen
des Heils all dieser Menschen die Missionen zu fördern, eingedenk des Befehls
des Herrn, der gesagt hat: "Predigt das Evangelium der ganzen Schöpfung" (Mk
16,15).
17. Wie nämlich der Sohn vom Vater gesandt ist, so hat er selbst die Apostel
gesandt (vgl. Joh 20,21) mit den Worten: "Gehet hin und lehret alle
Völker, taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes,
lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe. Und siehe, ich bin bei euch
alle Tage bis ans Ende der Welt" (Mt 28,18-20). Diesen feierlichen
Auftrag Christi zur Verkündigung der Heilswahrheit hat die Kirche von den
Aposteln erhalten und muß ihn erfüllen bis zu den Grenzen der Erde (vgl. Apg
1,8). Daher macht sie sich die Worte des Apostels zu eigen: "Weh ... mir,
wenn ich die Frohbotschaft nicht verkünde!" (1 Kor 9,16.) Unablässig
fährt sie darum fort, Verkünder auszusenden, bis die neuen Kirchen voll
errichtet sind und auch selbst das Werk der Verkündigung fortsetzen können. Sie
wird nämlich vom Heiligen Geiste angetrieben, mitzuwirken, daß der Ratschluß
Gottes, der Christus zum Ursprung des Heils für die ganze Welt bestellt hat,
tatsächlich ausgeführt werde. In der Verkündigung der Frohbotschaft sucht die
Kirche die Hörer zum Glauben und zum Bekenntnis des Glaubens zu bringen,
bereitet sie für die Taufe vor, befreit sie aus der Knechtschaft des Irrtums und
gliedert sie Christus ein, damit sie durch die Liebe bis zur Fülle in ihn
hineinwachsen. Ihre Mühe aber bewirkt, daß aller Same des Guten, der sich in
Herz und Geist der Menschen oder in den eigenen Riten und Kulturen der Völker
findet, nicht nur nicht untergehe, sondern geheilt, erhoben und vollendet werde
zur Ehre Gottes, zur Beschämung des Teufels und zur Seligkeit des Menschen.
Jedem Jünger Christi obliegt die Pflicht, nach seinem Teil den Glauben auszusäen
(35). Wenn auch jeder die Glaubenden taufen kann, so ist es doch Sache des
Priesters, die Auferbauung des Leibes durch das eucharistische Opfer zu
vollenden und so die Worte Gottes, die er durch den Propheten gesprochen hat, zu
erfüllen: "Vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Untergang ist mein Name groß unter
den Völkern, und an jedem Ort wird geopfert und meinem Namen eine reine
Opfergabe dargebracht" (Mal 1,11) (36). So aber betet und arbeitet die
Kirche zugleich, daß die Fülle der ganzen Welt in das Volk Gottes eingehe, in
den Leib des Herrn und den Tempel des Heiligen Geistes, und daß in Christus, dem
Haupte aller, jegliche Ehre und Herrlichkeit dem Schöpfer und Vater des Alls
gegeben werde.
KAPITEL III
DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE DAS BISCHOFSAMT
18. Um Gottes Volk zu weiden und immerfort zu mehren, hat Christus der Herr
in seiner Kirche verschiedene Dienstämter eingesetzt, die auf das Wohl des
ganzen Leibes ausgerichtet sind. Denn die Amtsträger, die mit heiliger Vollmacht
ausgestattet sind, stehen im Dienste ihrer Brüder, damit alle, die zum Volke
Gottes gehören und sich daher der wahren Würde eines Christen erfreuen, in
freier und geordneter Weise sich auf das nämliche Ziel hin ausstrecken und so
zum Heile gelangen. Diese Heilige Synode setzt den Weg des ersten Vatikanischen
Konzils fort und lehrt und erklärt feierlich mit ihm, daß der ewige Hirt Jesus
Christus die heilige Kirche gebaut hat, indem er die Apostel sandte wie er
selbst gesandt war vom Vater (vgl. Joh 20,21). Er wollte, daß deren
Nachfolger, das heißt die Bischöfe, in seiner Kirche bis zur Vollendung der
Weltzeit Hirten sein sollten. Damit aber der Episkopat selbst einer und
ungeteilt sei, hat er den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel
gestellt und in ihm ein immerwährendes und sichtbares Prinzip und Fundament der
Glaubenseinheit und der Gemeinschaft eingesetzt (37). Diese Lehre über
Einrichtung, Dauer, Gewalt und Sinn des dem Bischof von Rom zukommenden heiligen
Primates sowie über dessen unfehlbares Lehramt legt die Heilige Synode abermals
allen Gläubigen fest zu glauben vor. Das damals Begonnene fortführend, hat sie
sich entschlossen, nun die Lehre von den Bischöfen, den Nachfolgern der Apostel,
die mit dem Nachfolger Petri, dem Stellvertreter Christi (38) und sichtbaren
Haupt der ganzen Kirche, zusammen das Haus des lebendigen Gottes leiten, vor
allen zu bekennen und zu erklären.
19. Der Herr Jesus rief, nachdem er sich betend an den Vater gewandt hatte,
die zu sich, die er selbst wollte, und bestimmte zwölf, daß sie mit ihm seien
und er sie sende, das Reich Gottes zu verkündigen (vgl. Mk 3,13-19; Mt
10,1-42). Diese Apostel (vgl. Lk 6,13) setzte er nach Art eines
Kollegiums oder eines festen Kreises ein, an dessen Spitze er den aus ihrer
Mitte erwählten Petrus stellte (vgl. Joh 21,15-17). Er sandte sie zuerst
zu den Kindern Israels und dann zu allen Völkern (vgl. Röm 1,16), damit
sie in Teilhabe an seiner Gewalt alle Völker zu seinen Jüngern machten und sie
heiligten und leiteten (vgl. Mt 28,16 bis 20; Mk 16,15; Lk
24,45-48; Joh 20,21-23). So sollten sie die Kirche ausbreiten und unter
der Leitung des Herrn durch ihren Dienst weiden alle Tage bis zum Ende der Welt
(vgl. Mt 28,20). In dieser Sendung wurden sie am Pfingsttag voll
bekräftigt (vgl. Apg 2,1-26) gemäß der Verheißung des Herrn: "Ihr werdet
die Kraft des Heiligen Geistes empfangen, der über euch kommen wird, und werdet
mir Zeugen sein in Jerusalem und in ganz Judäa und Samaria und bis ans Ende der
Erde" (Apg 1,8). Die Apostel aber verkündigten allenthalben die frohe
Botschaft (vgl. Mk 16,20), die von den Hörenden kraft des Heiligen
Geistes angenommen wurde, und versammelten so die universale Kirche, die der
Herr in den Aposteln gegründet und auf den heiligen Petrus, ihren Vorsteher,
gebaut hat, wobei Christus Jesus selbst der Eckstein ist (vgl. Offb
21,14; Mt 16,18; Eph 2,20)39.
20. Jene göttliche Sendung, die Christus den Aposteln anvertraut hat, wird
bis zum Ende der Welt dauern (vgl. Mt 28,20). Denn das Evangelium, das
sie zu überliefern haben, ist für alle Zeiten der Ursprung jedweden Lebens für
die Kirche. Aus diesem Grunde trugen die Apostel in dieser hierarchisch
geordneten Gesellschaft für die Bestellung von Nachfolgern Sorge.
Sie hatten nämlich nicht bloß verschiedene Helfer im Dienstamt (40), sondern
übertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe,
gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe,
das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen (41). Sie legten
ihnen ans Herz, achtzuhaben auf die ganze Herde, in welcher der Heilige Geist
sie gesetzt habe, die Kirche Gottes zu weiden (vgl. Apg 20,28). Deshalb
bestellten sie solche Männer und gaben dann Anordnung, daß nach ihrem Hingang
andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernähmen (42). Unter den verschiedenen
Dienstämtern, die so von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeübt werden,
nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt derer einen hervorragenden
Platz ein, die zum Bischofsamt bestellt sind und kraft der auf den Ursprung
zurückreichenden Nachfolge (43) Ableger apostolischer Pflanzung besitzen (44).
So wird nach dem Zeugnis des heiligen Irenäus durch die von den Aposteln
eingesetzten Bischöfe und deren Nachfolger bis zu uns hin die apostolische
Überlieferung in der ganzen Welt kundgemacht (45) und bewahrt (46).
Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren
Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen (47). An Gottes Stelle
stehen sie der Herde vor (48), deren Hirten sie sind, als Lehrer in der
Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung (49). Wie
aber das Amt fortdauern sollte, das vom Herrn ausschließlich dem Petrus, dem
ersten der Apostel, übertragen wurde und auf seinen Nachfolger übergehen sollte,
so dauert auch das Amt der Apostel, die Kirche zu weiden, fort und muß von der
heiligen Ordnung der Bischöfe immerdar ausgeübt werden (50). Aus diesem Grunde
lehrt die Heilige Synode, daß die Bischöfe aufgrund göttlicher Einsetzung an die
Stelle der Apostel als Hirten der Kirche getreten sind (51). Wer sie hört, hört
Christus, und wer sie verachtet, verachtet Christus und ihn, der Christus
gesandt hat (vgl. Lk 10,16)52.
21. In den Bischöfen, denen die Priester zur Seite stehen, ist also inmitten
der Gläubigen der Herr Jesus Christus, der Hohepriester, anwesend. Zur Rechten
des Vaters sitzend, ist er nicht fern von der Versammlung seiner Bischöfe (53),
sondern vorzüglich durch ihren erhabenen Dienst verkündet er allen Völkern
Gottes Wort und spendet den Glaubenden immerfort die Sakramente des Glaubens.
Durch ihr väterliches Amt (vgl. 1 Kor 4,15) fügt er seinem Leib kraft der
Wiedergeburt von oben neue Glieder ein. Durch ihre Weisheit und Umsicht endlich
lenkt und ordnet er das Volk des Neuen Bundes auf seiner Pilgerschaft zur ewigen
Seligkeit. Diese Hirten, die ausgewählt sind, die Herde des Herrn zu weiden,
sind Diener Christi und Ausspender der Geheimnisse Gottes (vgl. 1 Kor
4,1). Ihnen ist das Zeugnis für die frohe Botschaft von der Gnade Gottes
anvertraut (vgl. Röm 15,16; Apg 20,24) und der Dienst des Geistes
und der Gerechtigkeit in Herrlichkeit (vgl. 2 Kor 3,8-9).
Um solche Aufgaben zu erfüllen, sind die Apostel mit einer besonderen
Ausgießung des herabkommenden Heiligen Geistes von Christus beschenkt worden (vgl.
Apg 1,8; 2,4; Joh 20,22-23). Sie hinwiederum übertrugen ihren
Helfern durch die Auflegung der Hände die geistliche Gabe (vgl. 1 Tim
4,14; 2 Tim 1,6-7), die in der Bischofsweihe bis auf uns gekommen ist
(54). Die Heilige Synode lehrt aber, daß durch die Bischofsweihe die Fülle des
Weihesakramentes übertragen wird. Sie heißt ja auch im liturgischen Brauch der
Kirche wie in den Worten der heiligen Väter das Hohepriestertum, die Ganzheit
des heiligen Dienstamtes (55). Die Bischofsweihe überträgt mit dem Amt der
Heiligung auch die Ämter der Lehre und der Leitung, die jedoch ihrer Natur nach
nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums
ausgeübt werden können. Aufgrund der Überlieferung nämlich, die vorzüglich in
den liturgischen Riten und in der Übung der Kirche des Ostens wie des Westens
deutlich wird, ist es klar, daß durch die Handauflegung und die Worte der Weihe
die Gnade des Heiligen Geistes so übertragen (56) und das heilige Prägemal so
verliehen wird (57), daß die Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die
Aufgabe Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, innehaben und in
seiner Person handeln (58). Sache der Bischöfe ist es, durch das Weihesakrament
neue Erwählte in die Körperschaft der Bischöfe aufzunehmen.
22. Wie nach der Verfügung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen
Apostel ein einziges apostolisches Kollegium bilden, so sind in entsprechender
Weise der Bischof von Rom, der Nachfolger Petri, und die Bischöfe, die
Nachfolger der Apostel, untereinander verbunden. Schon die uralte Disziplin, daß
die auf dem ganzen Erdkreis bestellten Bischöfe untereinander und mit dem
Bischof von Rom im Bande der Einheit, der Liebe und des Friedens Gemeinschaft
hielten (59), desgleichen das Zusammentreten von Konzilien (60) zur gemeinsamen
Regelung gerade der wichtigeren Angelegenheiten (61) in einem durch die
Überlegung vieler abgewogenen Spruch (62) weisen auf die kollegiale Natur und
Beschaffenheit des Episkopates hin. Diese beweisen die im Lauf der Jahrhunderte
gefeierten ökumenischen Konzilien. Darauf deutet aber auch schon der früh
eingeführte Brauch hin, mehrere Bischöfe zur Teilnahme an der Erhebung eines
Neuerwählten zum hohenpriesterlichen Dienstamt beizuziehen. Glied der
Körperschaft der Bischöfe wird man durch die sakramentale Weihe und die
hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums.
Das Kollegium oder die Körperschaft der Bischöfe hat aber nur Autorität, wenn
das Kollegium verstanden wird in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem
Nachfolger Petri, als seinem Haupt, und unbeschadet dessen primatialer Gewalt
über alle Hirten und Gläubigen. Der Bischof von Rom hat nämlich kraft seines
Amtes als Stellvertreter Christi und Hirt der ganzen Kirche volle, höchste und
universale Gewalt über die Kirche und kann sie immer frei ausüben. Die Ordnung
der Bischöfe aber, die dem Kollegium der Apostel im Lehr- und Hirtenamt
nachfolgt, ja, in welcher die Körperschaft der Apostel immerfort weiter besteht,
ist gemeinsam mit ihrem Haupt, dem Bischof von Rom, und niemals ohne dieses
Haupt, gleichfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche
(63). Diese Gewalt kann nur unter Zustimmung des Bischofs von Rom ausgeübt
werden. Der Herr hat allein Simon zum Fels und Schlüsselträger der Kirche
bestellt (vgl. Mt 16,18-19) und ihn als Hirten seiner ganzen Herde
eingesetzt (vgl. Joh 21,15 ff). Es steht aber fest, daß jenes Binde- und
Löseamt, welches dem Petrus verliehen wurde (Mt 16,19), auch dem mit
seinem Haupt verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist (Mt 18,18;
28,16-20) (64). Insofern dieses Kollegium aus vielen zusammengesetzt ist, stellt
es die Vielfalt und Universalität des Gottesvolkes, insofern es unter einem
Haupt versammelt ist, die Einheit der Herde Christi dar. In diesem Kollegium
wirken die Bischöfe, unter treuer Wahrung des primatialen Vorrangs ihres Hauptes,
in eigener Vollmacht zum Besten ihrer Gläubigen, ja der ganzen Kirche, deren
organische Struktur und Eintracht der Heilige Geist immerfort stärkt. Die
höchste Gewalt über die ganze Kirche, die dieses Kollegium besitzt, wird in
feierlicher Weise im ökumenischen Konzil ausgeübt. Ein ökumenisches Konzil gibt
es nur, wenn es vom Nachfolger Petri als solches bestätigt oder wenigstens
angenommen wird; der Bischof von Rom hat das Vorrecht, diese Konzilien zu
berufen, auf ihnen den Vorsitz zu führen und sie zu bestätigen (65). Die gleiche
kollegiale Gewalt kann gemeinsam mit dem Papst von den in aller Welt lebenden
Bischöfen ausgeübt werden, wofern nur das Haupt des Kollegiums sie zu einer
kollegialen Handlung ruft oder wenigstens die gemeinsame Handlung der räumlich
getrennten Bischöfe billigt oder frei annimmt, so daß ein eigentlich kollegialer
Akt zustande kommt.
23. Die kollegiale Einheit tritt auch in den wechselseitigen Beziehungen der
einzelnen Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur Gesamtkirche in Erscheinung. Der
Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip
und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen (66). Die
Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in
ihren Teilkirchen (67), die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In
ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche (68). Daher
stellen die Einzelbischöfe je ihre Kirche, alle zusammen aber in Einheit mit dem
Papst die ganze Kirche im Band des Friedens, der Liebe und der Einheit dar. Die
Bischöfe, die den Teilkirchen vorstehen, üben als einzelne ihr Hirtenamt über
den ihnen anvertrauten Anteil des Gottesvolkes, nicht über andere Kirchen und
nicht über die Gesamtkirche aus. Aber als Glieder des Bischofskollegiums und
rechtmäßige Nachfolger der Apostel sind sie aufgrund von Christi Stiftung und
Vorschrift zur Sorge für die Gesamtkirche gehalten (69). Diese wird zwar nicht
durch einen hoheitlichen Akt wahrgenommen, trägt aber doch im höchsten Maße zum
Wohl der Gesamtkirche bei. Alle Bischöfe müssen nämlich die Glaubenseinheit und
die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin fördern und schützen sowie die
Gläubigen anleiten zur Liebe zum ganzen mystischen Leibe Christi, besonders zu
den armen und leidenden Gliedern und zu jenen, die Verfolgung erdulden um der
Gerechtigkeit willen (vgl. Mt 5,10). Endlich müssen sie alle Bestrebungen
fördern, die der ganzen Kirche gemeinsam sind, vor allem dazu, daß der Glaube
wachse und das Licht der vollen Wahrheit allen Menschen aufgehe. Im übrigen aber
gilt unverbrüchlich: Indem sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche
recht leiten, tragen sie wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes, der
ja auch der Leib der Kirchen ist (70).
Die Sorge, das Evangelium überall auf Erden zu verkündigen, geht die ganze
Körperschaft der Hirten an. Ihnen allen zusammen hat Christus den Auftrag
gegeben und die gemeinsame Pflicht auferlegt, wie schon Papst Cœlestin den
Vätern des Konzils von Ephesus ins Bewußtsein rief (71). Deshalb sind die
einzelnen Bischöfe gehalten, soweit die Verwaltung ihres eigenen Amtes es zuläßt,
in Arbeitsgemeinschaft zu treten untereinander und mit dem Nachfolger Petri, dem
das hohe Amt, den christlichen Namen auszubreiten, in besonderer Weise
übertragen ist (72). Daher müssen sie mit allen Kräften den Missionen Arbeiter
für die Ernte wie auch geistliche und materielle Hilfen vermitteln, sowohl
unmittelbar durch sich selbst wie durch Weckung der eifrigen Mitarbeit ihrer
Gläubigen. Schließlich sollen die Bischöfe nach dem ehrwürdigen Beispiel der
Vorzeit in umfassender Liebesgemeinschaft den anderen Kirchen, besonders den
benachbarten und bedürftigeren, gern brüderliche Hilfe gewähren.
Dank der göttlichen Vorsehung aber sind die verschiedenen Kirchen, die an
verschiedenen Orten von den Aposteln und ihren Nachfolgern eingerichtet worden
sind, im Lauf der Zeit zu einer Anzahl von organisch verbundenen Gemeinschaften
zusammengewachsen. Sie erfreuen sich unbeschadet der Einheit des Glaubens und
der einen göttlichen Verfassung der Gesamtkirche ihrer eigenen Disziplin, eines
eigenen liturgischen Brauches und eines eigenen theologischen und geistlichen
Erbes. Darunter haben vorzüglich gewisse alte Patriarchatskirchen wie Stammütter
des Glaubens andere Kirchen sozusagen als Töchter geboren, mit denen sie durch
ein engeres Liebesband im sakramentalen Leben und in der gegenseitigen Achtung
von Rechten und Pflichten bis auf unsere Zeiten verbunden sind (73). Diese
einträchtige Vielfalt der Ortskirchen zeigt in besonders hellem Licht die
Katholizität der ungeteilten Kirche. In ähnlicher Weise können in unserer Zeit
die Bischofskonferenzen vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten, um die
kollegiale Gesinnung zu konkreter Verwirklichung zu führen.
24. Die Bischöfe empfangen als Nachfolger der Apostel vom Herrn, dem alle
Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben ist, die Sendung, alle Völker zu lehren
und das Evangelium jedwedem Geschöpf zu verkündigen. So sollen alle Menschen
durch Glaube, Taufe und Erfüllung der Gebote das Heil erlangen (vgl. Mt
28,18; Mk 16,15-16; Apg 26,17f). Zur Erfüllung dieser Sendung
verhieß Christus der Herr den Aposteln den Heiligen Geist und sandte ihn am
Pfingsttag vom Himmel her. Durch dessen Kraft sollten sie ihm Zeugen sein bis
ans Ende der Erde, vor Stämmen, Völkern und Königen (vgl. Apg 1,8; 2,1 ff;
9,15). Jenes Amt aber, das der Herr den Hirten seines Volkes übertragen hat, ist
ein wahres Dienen, weshalb es in der Heiligen Schrift bezeichnenderweise mit dem
Wort "Diakonia", d. h. Dienst, benannt wird (vgl. Apg 1,17.25; 21,19;
Röm 11,13; 1 Tim 1,12).
Die kanonische Sendung der Bischöfe kann geschehen durch rechtmäßige, von der
höchsten und universalen Kirchengewalt nicht widerrufene Gewohnheiten, durch von
der nämlichen Autorität erlassene oder anerkannte Gesetze oder unmittelbar durch
den Nachfolger Petri selbst. Falls er Einspruch erhebt oder die apostolische
Gemeinschaft verweigert, können die Bischöfe nicht zur Amtsausübung zugelassen
werden (74).
25. Unter den hauptsächlichsten Ämtern der Bischöfe hat die Verkündigung des
Evangeliums einen hervorragenden Platz (75). Denn die Bischöfe sind
Glaubensboten, die Christus neue Jünger zuführen; sie sind authentische, das
heißt mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer. Sie verkündigen dem ihnen
anvertrauten Volk die Botschaft zum Glauben und zur Anwendung auf das sittliche
Leben und erklären sie im Licht des Heiligen Geistes, indem sie aus dem Schatz
der Offenbarung Neues und Altes vorbringen (vgl. Mt 13,52). So lassen sie
den Glauben fruchtbar werden und halten die ihrer Herde drohenden Irrtümer
wachsam fern (vgl. 2 Tim 4,1-4). Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit
dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und
katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen
Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen
übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam anhangen. Dieser
religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem
authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster
Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt
ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige
Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und
Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der
Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise.
Die einzelnen Bischöfe besitzen zwar nicht den Vorzug der Unfehlbarkeit; wenn
sie aber, in der Welt räumlich getrennt, jedoch in Wahrung des
Gemeinschaftsbandes untereinander und mit dem Nachfolger Petri, authentisch in
Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte Lehre übereinstimmend als
endgültig verpflichtend vortragen, so verkündigen sie auf unfehlbare Weise die
Lehre Christi (76). Dies ist noch offenkundiger der Fall, wenn sie auf einem
Ökumenischen Konzil vereint für die ganze Kirche Lehrer und Richter des Glaubens
und der Sitten sind. Dann ist ihren Definitionen mit Glaubensgehorsam anzuhangen
(77). Diese Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche bei
der Definierung einer Glaubens- und Sittenlehre ausgestattet sehen wollte,
reicht so weit wie die Hinterlage der göttlichen Offenbarung, welche rein
bewahrt und getreulich ausgelegt werden muß, es erfordert.
Dieser Unfehlbarkeit erfreut sich der Bischof von Rom, das Haupt des
Bischofskollegiums, kraft seines Amtes, wenn er als oberster Hirt und Lehrer
aller Christgläubigen, der seine Brüder im Glauben stärkt (vgl. Lk
22,32), eine Glaubens- oder Sittenlehre in einem endgültigen Akt verkündet (78).
Daher heißen seine Definitionen mit Recht aus sich und nicht erst aufgrund der
Zustimmung der Kirche unanfechtbar, da sie ja unter dem Beistand des Heiligen
Geistes vorgebracht sind, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde. Sie
bedürfen daher keiner Bestätigung durch andere und dulden keine Berufung an ein
anderes Urteil. In diesem Falle trägt nämlich der Bischof von Rom seine
Entscheidung nicht als Privatperson vor, sondern legt die katholische
Glaubenslehre aus und schützt sie in seiner Eigenschaft als oberster Lehrer der
Gesamtkirche, in dem als einzelnem das Charisma der Unfehlbarkeit der Kirche
selbst gegeben ist (79). Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit ist auch in der
Körperschaft der Bischöfe gegeben, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem
Nachfolger Petri ausübt. Diesen Definitionen kann aber die Beistimmung der
Kirche niemals fehlen vermöge der Wirksamkeit desselben Heiligen Geistes, kraft
deren die gesamte Herde Christi in der Einheit des Glaubens bewahrt wird und
voranschreitet (80).
Wenn aber der Bischof von Rom oder die Körperschaft der Bischöfe mit ihm
einen Satz definieren, legen sie ihn vor gemäß der Offenbarung selbst, zu der zu
stehen und nach der sich zu richten alle gehalten sind. In Schrift oder
Überlieferung wird sie durch die rechtmäßige Nachfolge der Bischöfe und
insbesondere auch durch die Sorge des Bischofs von Rom unversehrt weitergegeben
und im Licht des Geistes der Wahrheit in der Kirche rein bewahrt und getreu
ausgelegt (81). Um ihre rechte Erhellung und angemessene Darstellung mühen sich
eifrig mit geeigneten Mitteln der Bischof von Rom und die Bischöfe, entsprechend
ihrer Pflicht und dem Gewicht der Sache (82). Eine neue öffentliche Offenbarung
als Teil der göttlichen Glaubenshinterlage empfangen sie jedoch nicht (83).
26. Der Bischof ist, mit der Fülle des Weihesakramentes ausgezeichnet, "Verwalter
der Gnade des höchsten Priestertums" (84), vorzüglich in der Eucharistie, die er
selbst darbringt oder darbringen läßt (85) und aus der die Kirche immerfort lebt
und wächst. Diese Kirche Christi ist wahrhaft in allen rechtmäßigen
Ortsgemeinschaften der Gläubigen anwesend, die in der Verbundenheit mit ihren
Hirten im Neuen Testament auch selbst Kirchen heißen (86). Sie sind nämlich je
an ihrem Ort, im Heiligen Geist und mit großer Zuversicht (vgl. 1 Thess
1,5), das von Gott gerufene neue Volk. In ihnen werden durch die Verkündigung
der Frohbotschaft Christi die Gläubigen versammelt, in ihnen wird das Mysterium
des Herrenmahls begangen, "auf daß durch Speise und Blut des Herrn die ganze
Bruderschaft verbunden werde" (87). In jedweder Altargemeinschaft erscheint
unter dem heiligen Dienstamt des Bischofs (88) das Symbol jener Liebe und jener
"Einheit des mystischen Leibes, ohne die es kein Heil geben kann" (89). In
diesen Gemeinden, auch wenn sie oft klein und arm sind oder in der Diaspora
leben, ist Christus gegenwärtig, durch dessen Kraft die eine, heilige,
katholische und apostolische Kirche geeint wird (90). Denn "nichts anderes wirkt
die Teilhabe an Leib und Blut Christi, als daß wir in das übergehen, was wir
empfangen (91).
Jede rechtmäßige Eucharistiefeier steht unter der Leitung des Bischofs, dem
die Pflicht übertragen ist, den christlichen Gottesdienst der göttlichen
Majestät darzubringen und zu betreuen gemäß den Geboten des Herrn und den
Gesetzen der Kirche, die durch seine besondere Verfügung für die Diözese näher
bestimmt werden. So spenden die Bischöfe durch Gebet und Arbeit für das Volk
vielfältige und reiche Gaben von der Fülle der Heiligkeit Christi aus. Durch den
Dienst des Wortes teilen sie die Kraft Gottes den Glaubenden zum Heil mit (vgl.
Röm 1,16), und durch die Sakramente, deren geregelte und fruchtbare
Verwaltung sie mit ihrer Autorität ordnen (92), heiligen sie die Gläubigen. Sie
leiten die Taufspendung, die Anteil am königlichen Priestertum Christi gewährt.
Sie sind die erstberufenen Firmspender, sie erteilen die heiligen Weihen und
regeln die Bußdisziplin. Ferner ermahnen und unterweisen sie sorgsam ihr Volk,
daß es in der Liturgie und vorzüglich im Meßopfer seinen Anteil gläubig und
ehrfürchtig erfülle. Schließlich müssen sie ihre Anbefohlenen mit dem Beispiel
ihres Lebenswandels voranbringen, ihr eigenes sittliches Verhalten vor allem
Bösen bewahren und nach Kräften mit der Hilfe des Herrn zum Guten hin wandeln,
damit sie zusammen mit der ihnen anvertrauten Herde zum ewigen Leben gelangen
(93).
27. Die Bischöfe leiten die ihnen zugewiesenen Teilkirchen als Stellvertreter
und Gesandte Christi (94) durch Rat, Zuspruch, Beispiel, aber auch in Autorität
und heiliger Vollmacht, die sie indes allein zum Aufbau ihrer Herde in Wahrheit
und Heiligkeit gebrauchen, eingedenk, daß der Größere werden soll wie der
Geringere und der Vorsteher wie der Diener (vgl. Lk 22,26-27). Diese
Gewalt, die sie im Namen Christi persönlich ausüben, kommt ihnen als eigene,
ordentliche und unmittelbare Gewalt zu, auch wenn ihr Vollzug letztlich von der
höchsten kirchlichen Autorität geregelt wird und im Hinblick auf den Nutzen der
Kirche oder der Gläubigen mit bestimmten Grenzen umschrieben werden kann. Kraft
dieser Gewalt haben die Bischöfe das heilige Recht und vor dem Herrn die Pflicht,
Gesetze für ihre Untergebenen zu erlassen, Urteile zu fällen und alles, was zur
Ordnung des Gottesdienstes und des Apostolats gehört, zu regeln.
Ihnen ist das Hirtenamt, das heißt die beständige tägliche Sorge für ihre
Schafe, im vollen Umfang anvertraut. Sie sind nicht als Stellvertreter der
Bischöfe von Rom zu verstehen, denn sie haben eine ihnen eigene Gewalt inne und
heißen in voller Wahrheit Vorsteher des Volkes, das sie leiten (95). Folglich
wird ihre Gewalt von der obersten und allgemeinen Gewalt nicht ausgeschaltet,
sondern im Gegenteil bestätigt, gestärkt und in Schutz genommen (96). Dabei
bewahrt der Heilige Geist die von Christus dem Herrn in seiner Kirche gesetzte
Form der Leitung ohne Minderung.
Der Bischof, der vom Hausvater gesandt ist, seine Familie zu lenken, soll
sich das Beispiel des guten Hirten vor Augen halten, der nicht gekommen ist,
sich bedienen zu lassen, sondern zu dienen (vgl. Mt 20,28; Mk
10,45) und sein Leben für seine Schafe hinzugeben (vgl. Joh 10,11). Aus
den Menschen genommen und mit Schwachheit behaftet, kann er mitleiden mit denen,
die in Unwissenheit und Irrtum sind (vgl. Hebr 5,1-2). Er soll sich nicht
weigern, seine Untergebenen zu hören, die er wie wirkliche Söhne umsorgt und zu
eifriger Mitarbeit mahnt. Da er für ihre Seelen Gott wird Rechenschaft ablegen
müssen (vgl. Hebr 13,17), soll er für sie durch Gebet, Predigt und
jederlei Liebeswerk Sorge tragen, desgleichen für jene, die noch nicht von der
einen Herde sind und die er doch im Herrn als ihm anempfohlen betrachten soll.
Da er wie der Apostel Paulus allen Schuldner ist, sei er bereit, allen das
Evangelium zu predigen (vgl. Röm 1,14-15) und seine Gläubigen zu
apostolischem und missionarischem Tatwillen zu ermuntern. Die Gläubigen aber
müssen dem Bischof anhangen wie die Kirche Jesus Christus und wie Jesus Christus
dem Vater, damit alles in Einigkeit übereinstimme (97) und überströme zur
Verherrlichung Gottes (vgl. 2 Kor 4,15).
28. Christus, den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat (Joh
10,36), hat durch seine Apostel deren Nachfolger, die Bischöfe, seiner eigenen
Weihe und Sendung teilhaftig gemacht. Diese wiederum haben die Aufgabe ihres
Dienstamtes in mehrfacher Abstufung verschiedenen Trägern in der Kirche
rechtmäßig weitergegeben (98). So wird das aus göttlicher Einsetzung kommende
kirchliche Dienstamt in verschiedenen Ordnungen ausgeübt von jenen, die schon
seit alters Bischöfe, Priester, Diakone heißen (99). Die Priester haben zwar
nicht die höchste Stufe der priesterlichen Weihe und hängen in der Ausübung
ihrer Gewalt von den Bischöfen ab; dennoch sind sie mit ihnen in der
priesterlichen Würde verbunden (100) und kraft des Weihesakramentes (101) nach
dem Bilde Christi, des höchsten und ewigen Priesters (Hebr 5,1-10; 7,24;
9,11-28), zur Verkündigung der Frohbotschaft, zum Hirtendienst an den Gläubigen
und zur Feier des Gottesdienstes geweiht und so wirkliche Priester des Neuen
Bundes (102). Auf der Stufe ihres Dienstamtes haben sie Anteil am Amt des
einzigen Mittlers Christus (1 Tim 2,5) und verkünden allen das Wort
Gottes. Am meisten üben sie ihr heiliges Amt in der eucharistischen Feier oder
Versammlung aus, wobei sie in der Person Christi handeln (103) und sein
Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes
vereinigen und das einzige Opfer des Neuen Bundes, das Opfer Christi nämlich,
der sich ein für allemal dem Vater als unbefleckte Gabe dargebracht hat (vgl.
Hebr 9,11-28), im Meßopfer bis zur Wiederkunft des Herrn (vgl. 1 Kor
11,26) vergegenwärtigen und zuwenden (104). Für die büßenden oder von Krankheit
heimgesuchten Gläubigen walten sie vollmächtig des Amtes der Versöhnung und der
Wiederaufrichtung; die Nöte und Bitten der Gläubigen tragen sie zu Gott dem
Vater hin (vgl. Hebr 5,1-4). Das Amt Christi des Hirten und Hauptes üben
sie entsprechend dem Anteil ihrer Vollmacht aus105, sie sammeln die Familie
Gottes als von einem Geist durchdrungene Gemeinde von Brüdern (106) und führen
sie durch Christus im Geist zu Gott dem Vater. Inmitten der Herde beten sie ihn
im Geist und in der Wahrheit an (vgl. Joh 4,24). Endlich mühen sie sich
im Wort und in der Lehre (vgl. 1 Tim 5,17), sie glauben, was sie im
Gesetz des Herrn meditierend gelesen haben, lehren, was sie glauben,
verwirklichen, was sie lehren (107).
Als sorgsame Mitarbeiter (108), als Hilfe und Organ der Ordnung der Bischöfe
bilden die Priester, die zum Dienst am Volke Gottes gerufen sind, in Einheit mit
ihrem Bischof ein einziges Presbyterium (109), das freilich mit
unterschiedlichen Aufgaben betraut ist. In den einzelnen örtlichen Gemeinden der
Gläubigen machen sie den Bischof, mit dem sie in vertrauensvoller und
großzügiger Gesinnung verbunden sind, gewissermaßen gegenwärtig; sie übernehmen
zu ihrem Teil seine Amtsaufgaben und seine Sorge und stellen sich täglich in
ihren Dienst. Unter der Autorität des Bischofs heiligen und leiten sie den ihnen
zugewiesenen Anteil der Herde des Herrn, machen die Gesamtkirche an ihrem Orte
sichtbar und leisten einen wirksamen Beitrag zur Erbauung des gesamten Leibes
Christi (vgl. Eph 4,12). Auf das Wohl der Kinder Gottes allzeit bedacht,
sollen sie darüber hinaus bestrebt sein, ihren Anteil beizutragen zur
Hirtenarbeit an der ganzen Diözese, ja an der ganzen Kirche. Um dieser Teilhabe
an Priestertum und Sendung willen sollen die Priester den Bischof wahrhaft als
ihren Vater anerkennen und ihm ehrfürchtig gehorchen. Der Bischof hinwiederum
soll seine priesterlichen Mitarbeiter als Söhne und Freunde ansehen, gleichwie
Christus seine Jünger nicht mehr Knechte, sondern Freunde nennt (vgl. Joh
15,15). Diözesan- wie Ordenspriester sind also alle zusammen aufgrund ihrer
Weihe und ihres Dienstamtes dem Kollegium der Bischöfe zugeordnet und wirken
vermöge ihrer Berufung und der ihnen verliehenen Gnade zum Wohl der gesamten
Kirche.
Kraft der Gemeinsamkeit der heiligen Weihe und Sendung sind die Priester alle
einander in ganz enger Brüderlichkeit verbunden. Diese soll sich spontan und
freudig äußern in gegenseitiger Hilfe, geistiger wie materieller, pastoraler wie
persönlicher Art, in Zusammenkünften, in der Gemeinschaft des Lebens, der Arbeit
und der Liebe.
Die Fürsorge für die Gläubigen, die sie geistlich in Taufe und Lehre gezeugt
haben (vgl. 1 Kor 4,15; 1 Petr 1,23), sollen sie wie Väter in
Christus wahrnehmen. Als Vorbilder der Herde aus Überzeugung (1 Petr 5,3)
sollen sie ihrer Ortsgemeinde so vorstehen und dienen, daß diese zu Recht mit
jenem Namen benannt werden kann, der die Auszeichnung des einen und ganzen
Gottesvolkes ist: Kirche Gottes (vgl. 1 Kor 1,2; 2 Kor 1,1 u.
öfter). Sie seien eingedenk, daß sie in ihrem täglichen Wandel und ihrer Obsorge
für Gläubige und Ungläubige, Katholiken und Nichtkatholiken, das Antlitz des
wahren Priester- und Hirtendienstes zeigen und allen das Zeugnis der Wahrheit
und des Lebens geben müssen. Als gute Hirten haben sie die Pflicht, auch jenen
nachzugehen (vgl. Lk 15,4-7), die zwar in der katholischen Kirche getauft,
aber sich von der Übung des sakramentalen Lebens oder gar vom Glauben entfernt
haben.
Weil die Menschheit heute mehr und mehr zur Einheit im bürgerlichen,
wirtschaftlichen und sozialen Bereich zusammenwächst, sollen die Priester um so
mehr in vereinter Sorge und Arbeit unter Leitung der Bischöfe und des Papstes
jede Art von Spaltung beseitigen, damit die ganze Menschheit der Einheit der
Familie Gottes zugeführt werde.
29. In der Hierarchie eine Stufe tiefer stehen die Diakone, welche die
Handauflegung "nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung empfangen"
(110). Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie dem Volke Gottes in der
Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit
dem Bischof und seinem Presbyterium. Sache des Diakons ist es, je nach Weisung
der zuständigen Autorität, feierlich die Taufe zu spenden, die Eucharistie zu
verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren
und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den
Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, dem
Gottesdienst und dem Gebet der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden
und den Beerdigungsritus zu leiten. Den Pflichten der Liebestätigkeit und der
Verwaltung hingegeben, sollen die Diakone eingedenk sein der Mahnung des
heiligen Polykarp: "Barmherzig, eifrig, wandelnd nach der Wahrheit des Herrn,
der aller Diener geworden ist." (111)
Weil diese für die Kirche in höchstem Maße lebensnotwendigen Ämter bei der
gegenwärtig geltenden Disziplin der lateinischen Kirche in zahlreichen Gebieten
nur schwer ausgeübt werden können, kann in Zukunft der Diakonat als eigene und
beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt werden. Den zuständigen
verschiedenartigen territorialen Bischofskonferenzen kommt mit Billigung des
Papstes die Entscheidung zu, ob und wo es für die Seelsorge angebracht ist,
derartige Diakone zu bestellen. Mit Zustimmung des Bischofs von Rom wird dieser
Diakonat auch verheirateten Männern reiferen Alters erteilt werden können,
ferner geeigneten jungen Männern, für die jedoch das Gesetz des Zölibats in
Kraft bleiben muß.
KAPITEL IV
DIE LAIEN
30. Nachdem die Heilige Synode von den hierarchischen Ämtern gehandelt hat,
wendet sie nun bereitwillig ihre Aufmerksamkeit dem Stand jener Christgläubigen
zu, die man Laien nennt. Gewiß richtet sich alles, was über das Volk Gottes
gesagt wurde, in gleicher Weise an Laien, Ordensleute und Kleriker. Doch einiges
gilt in besonderer Weise für die Laien, Männer und Frauen, aufgrund ihrer
Stellung und Sendung. Die Grundzüge davon müssen wegen der besonderen
Verhältnisse unserer Zeit eingehender erörtert werden. Die geweihten Hirten
wissen sehr gut, wieviel die Laien zum Wohl der ganzen Kirche beitragen. Sie
wissen ja, daß sie von Christus nicht bestellt sind, um die ganze Heilsmission
der Kirche an der Welt allein auf sich zu nehmen, sondern daß es ihre
vornehmliche Aufgabe ist, die Gläubigen so als Hirten zu führen und ihre
Dienstleistungen und Charismen so zu prüfen, daß alle in ihrer Weise zum
gemeinsamen Werk einmütig zusammenarbeiten. Wir alle müssen nämlich, "indem wir
die Wahrheit in Liebe tun, in allem auf ihn hin wachsen, der das Haupt ist,
Christus: von ihm her besorgt der ganze Leib, durch ein jedes hilfreiche Gelenk
zusammengefügt und zusammengehalten, kräftig nach dem Maß eines jeden Teiles,
das Wachstum des Leibes zum Aufbau seiner selbst in Liebe" (Eph 4,15-16).
31. Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden mit
Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten
Ordensstandes, das heißt die Christgläubigen, die, durch die Taufe Christus
einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und
königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung
des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben.
Den Laien ist der Weltcharakter in besonderer Weise eigen. Die Glieder des
geweihten Standes können zwar bisweilen mit weltlichen Dingen zu tun haben,
sogar in Ausübung eines weltlichen Berufes. Aufgrund ihrer besonderen Erwählung
aber sind sie vor allem und von Berufs wegen dem heiligen Dienstamt zugeordnet;
und die Ordensleute geben durch ihren Stand ein deutliches und hervorragendes
Zeugnis dafür, daß die Welt nicht ohne den Geist der Seligpreisungen verwandelt
und Gott dargebracht werden kann. Sache der Laien ist es, kraft der ihnen
eigenen Berufung in der Verwaltung und gottgemäßen Regelung der zeitlichen Dinge
das Reich Gottes zu suchen. Sie leben in der Welt, das heißt in all den
einzelnen irdischen Aufgaben und Werken und den normalen Verhältnissen des
Familien- und Gesellschaftslebens, aus denen ihre Existenz gleichsam
zusammengewoben ist. Dort sind sie von Gott gerufen, ihre eigentümliche Aufgabe,
vom Geist des Evangeliums geleitet, auszuüben und so wie ein Sauerteig zur
Heiligung der Welt gewissermaßen von innen her beizutragen und vor allem durch
das Zeugnis ihres Lebens, im Glanz von Glaube, Hoffnung und Liebe Christus den
anderen kund zu machen. Ihre Aufgabe ist es also in besonderer Weise, alle
zeitlichen Dinge, mit denen sie eng verbunden sind, so zu durchleuchten und zu
ordnen, daß sie immer Christus entsprechend geschehen und sich entwickeln und
zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen.
32. Die heilige Kirche ist kraft göttlicher Einrichtung in wunderbarer
Mannigfaltigkeit geordnet und geleitet. "Wie wir nämlich an dem einen Leibe
viele Glieder haben, die Glieder aber nicht alle den gleichen Dienst verrichten,
so sind wir als viele ein einziger Leib in Christus, als einzelne aber
untereinander Glieder (Röm 12,4-5).
Eines ist also das auserwählte Volk Gottes: "Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe"
(Eph 4,5); gemeinsam die Würde der Glieder aus ihrer Wiedergeburt in
Christus, gemeinsam die Gnade der Kindschaft, gemeinsam die Berufung zur
Vollkommenheit, eines ist das Heil, eine die Hoffnung und ungeteilt die Liebe.
Es ist also in Christus und in der Kirche keine Ungleichheit aufgrund von Rasse
und Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung oder Geschlecht; denn "es gilt nicht
mehr Jude und Grieche, nicht Sklave und Freier, nicht Mann und Frau; denn alle
seid ihr einer in Christus Jesus" (Gal 3,28 griech.; vgl. Kol
3,11).
Wenn also in der Kirche nicht alle denselben Weg gehen, so sind doch alle zur
Heiligkeit berufen und haben den gleichen Glauben erlangt in Gottes
Gerechtigkeit (vgl. 2 Petr 1,1). Wenn auch einige nach Gottes Willen als
Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so
waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen
Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi. Der Unterschied, den der Herr
zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen Gottesvolk gesetzt hat,
schließt eine Verbundenheit ein, da ja die Hirten und die anderen Gläubigen in
enger Beziehung miteinander verbunden sind. Die Hirten der Kirche sollen nach
dem Beispiel des Herrn einander und den übrigen Gläubigen dienen, diese aber
sollen voll Eifer mit den Hirten und Lehrern eng zusammenarbeiten. So geben alle
in der Verschiedenheit Zeugnis von der wunderbaren Einheit im Leibe Christi:
denn gerade die Vielfalt der Gnadengaben, Dienstleistungen und Tätigkeiten
vereint die Kinder Gottes, weil "dies alles der eine und gleiche Geist wirkt" (1
Kor 12,11).
Wie die Laien aus Gottes Herablassung Christus zum Bruder haben, der, obwohl
aller Herr, doch gekommen ist, nicht um sich bedienen zu lassen, sondern um zu
dienen (vgl. Mt 20,28), so haben sie auch die geweihten Amtsträger zu
Brüdern, die in Christi Autorität die Familie Gottes durch Lehre, Heiligung und
Leitung so weiden, daß das neue Gebot der Liebe von allen erfüllt wird. Daher
sagt der heilige Augustinus sehr schön: "Wo mich erschreckt, was ich für euch
bin, da tröstet mich, was ich mit euch bin. Für euch bin ich Bischof, mit euch
bin ich Christ. Jenes bezeichnet das Amt, dieses die Gnade, jenes die Gefahr,
dieses das Heil." (112)
33. Die im Volk Gottes versammelten und dem einen Leibe Christi unter dem
einen Haupt eingefügten Laien sind, wer auch immer sie sein mögen, berufen, als
lebendige Glieder alle ihre Kräfte, die sie durch das Geschenk des Schöpfers und
die Gnade des Erlösers empfangen haben, zum Wachstum und zur ständigen Heiligung
der Kirche beizutragen.
Der Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst.
Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung
bestellt. Durch die Sakramente, vor allem durch die heilige Eucharistie, wird
jene Liebe zu Gott und den Menschen mitgeteilt und genährt, die die Seele des
ganzen Apostolates ist. Die Laien sind besonders dazu berufen, die Kirche an
jenen Stellen und in den Verhältnissen anwesend und wirksam zu machen, wo die
Kirche nur durch sie das Salz der Erde werden kann113. So ist jeder Laie kraft
der ihm geschenkten Gaben zugleich Zeuge und lebendiges Werkzeug der Sendung der
Kirche selbst "nach dem Maß der Gabe Christi" (Eph 4,7).
Außer diesem Apostolat, das schlechthin alle Christgläubigen angeht, können
die Laien darüber hinaus in verschiedener Weise zu unmittelbarerer Mitarbeit mit
dem Apostolat der Hierarchie berufen werden114, nach Art jener Männer und Frauen,
die den Apostel Paulus in der Verkündigung des Evangeliums unterstützten und
sich sehr im Herrn mühten (vgl. Phil 4,3; Röm 16,3ff). Außerdem
haben sie die Befähigung dazu, von der Hierarchie zu gewissen kirchlichen Ämtern
herangezogen zu werden, die geistlichen Zielen dienen.
So obliegt allen Laien die ehrenvolle Bürde, dafür zu wirken, daß der
göttliche Heilsratschluß mehr und mehr alle Menschen aller Zeiten und überall
auf der Erde erreiche. Es soll daher auch ihnen in jeder Hinsicht der Weg
offenstehen, nach ihren Kräften und entsprechend den Zeitbedürfnissen am
Heilswirken der Kirche in tätigem Eifer teilzunehmen.
34. Da der ewige Hohepriester Christus Jesus auch durch die Laien sein
Zeugnis und seinen Dienst fortsetzen will, macht er sie durch seinen Geist
lebendig und treibt sie unaufhörlich an zu jedem guten und vollkommenen Werk.
Denen nämlich, die er mit seinem Leben und seiner Sendung innigst verbindet,
gibt er auch Anteil an seinem Priesteramt zur Ausübung eines geistlichen Kultes
zur Verherrlichung Gottes und zum Heil der Menschen. Deshalb sind die Laien
Christus geweiht und mit dem Heiligen Geist gesalbt und dadurch wunderbar dazu
berufen und ausgerüstet, daß immer reichere Früchte des Geistes in ihnen
hervorgebracht werden. Es sind nämlich alle ihre Werke, Gebete und apostolischen
Unternehmungen, ihr Ehe- und Familienleben, die tägliche Arbeit, die geistige
und körperliche Erholung, wenn sie im Geist getan werden, aber auch die Lasten
des Lebens, wenn sie geduldig ertragen werden, "geistige Opfer, wohlgefällig vor
Gott durch Jesus Christus" (1 Petr 2,5). Bei der Feier der Eucharistie
werden sie mit der Darbringung des Herrenleibes dem Vater in Ehrfurcht
dargeboten. So weihen auch die Laien, überall Anbeter in heiligem Tun, die Welt
selbst Gott.
35. Christus, der große Prophet, der durch das Zeugnis seines Lebens und in
Kraft seines Wortes die Herrschaft des Vaters ausgerufen hat, erfüllt bis zur
vollen Offenbarung der Herrlichkeit sein prophetisches Amt nicht nur durch die
Hierarchie, die in seinem Namen und in seiner Vollmacht lehrt, sondern auch
durch die Laien. Sie bestellt er deshalb zu Zeugen und rüstet sie mit dem
Glaubenssinn und der Gnade des Wortes aus (vgl. Apg 2,17-18; Offb
19,10), damit die Kraft des Evangeliums im alltäglichen Familien- und
Gesellschaftsleben aufleuchte. Sie zeigen sich als Söhne der Verheißung, wenn
sie stark in Glauben und Hoffnung den gegenwärtigen Augenblick auskaufen (vgl.
Eph 5,16; Kol 4,5) und die künftige Herrlichkeit in Geduld
erwarten (vgl. Röm 8,25). Diese Hoffnung sollen sie aber nicht im Inneren
des Herzens verbergen, sondern in ständiger Bekehrung und im Kampf "gegen die
Weltherrscher dieser Finsternis, gegen die Geister des Bösen" (Eph 6,12)
auch durch die Strukturen des Weltlebens ausdrücken.
Wie die Sakramente des Neuen Bundes, durch die das Leben und der Apostolat
der Gläubigen genährt werden, einen neuen Himmel und eine neue Erde (vgl.
Offb 21,1) vorbilden, so werden die Laien gültige Verkünder des Glaubens an
die zu erhoffenden Dinge (vgl. Hebr 11,1), wenn sie mit dem Leben aus dem
Glauben ohne Zögern das Bekenntnis des Glaubens verbinden. Diese Evangelisation,
das heißt die Verkündigung der Botschaft Christi durch das Zeugnis des Lebens
und das Wort, bekommt eine eigentümliche Prägung und besondere Wirksamkeit von
da her, daß sie in den gewöhnlichen Verhältnissen der Welt erfüllt wird.
In dieser Aufgabe erscheint als besonders wertvoll jener Lebensstand, der
durch ein besonderes Sakrament geheiligt wird, das Ehe- und Familienleben. Dort
gibt es eine hervorragende Übung und Schule des Laienapostolates, wo die
christliche Religion die ganze Einrichtung des Lebens durch dringt und von Tag
zu Tag mehr umbildet. Dort haben die Eheleute ihre eigene Berufung, sich
gegenseitig und den Kindern den Glauben und die Liebe Christi zu bezeugen. Die
christliche Familie verkündet mit lauter Stimme die gegenwärtige Wirkkraft des
Gottesreiches, besonders aber auch die Hoffnung auf das selige Leben. So
überführt sie durch Beispiel und Zeugnis die Welt der Sünde und erleuchtet jene,
die die Wahrheit suchen.
Daher können und müssen die Laien, wenn auch den zeitlichen Sorgen
verpflichtet, eine wertvolle Wirksamkeit zur Evangelisation der Welt ausüben.
Wenn nun einige von ihnen beim Mangel an geweihten Amtsträgern oder bei deren
Verhinderung unter einem Verfolgungsregime nach Möglichkeit gewisse heilige
Aufgaben stellvertretend erfüllen und viele von ihnen ihre ganzen Kräfte dem
apostolischen Werk widmen, so müssen doch alle zur Ausweitung und zum Wachstum
des Reiches Christi in der Welt mitarbeiten. Deshalb sollen die Laien sich um
eine tiefere Kenntnis der geoffenbarten Wahrheit bemühen und inständig von Gott
die Gabe der Weisheit erbitten.
36. Christus ist gehorsam geworden bis zum Tod. Deshalb wurde er vom Vater
erhöht (vgl. Phil 2,8-9) und ging in die Herrlichkeit seines Reiches ein.
Ihm ist alles unterworfen, bis er selbst sich und alles Geschaffene dem Vater
unterwirft, damit Gott alles in allem sei (vgl. 1 Kor 15,27-28). Diese
Gewalt teilte er seinen Jüngern mit, damit auch sie in königlicher Freiheit
stehen und durch Selbstverleugnung und ein heiliges Leben das Reich der Sünde in
sich selbst besiegen (vgl. Röm 6,12), aber auch Christus in den anderen
dienen und ihre Brüder in Demut und Geduld zu dem König hinführen, dem zu dienen
herrschen bedeutet. Der Herr will ja sein Reich auch durch die gläubigen Laien
ausbreiten, das Reich der Wahrheit und des Lebens, das Reich der Heiligkeit und
der Gnade, das Reich der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens (115). In
diesem Reich wird auch die Schöpfung von der Knechtschaft der Vergänglichkeit
befreit werden zur Freiheit der Herrlichkeit der Kinder Gottes (vgl. Röm
8,21). Eine wahrlich große Verheißung und ein großer Auftrag ist den Jüngern
gegeben: "Alles ist euer, ihr aber seid Christi, Christus aber ist Gottes" (1
Kor 3,23).
Die Gläubigen müssen also die innerste Natur der ganzen Schöpfung, ihren Wert
und ihre Hinordnung auf das Lob Gottes anerkennen. Sie müssen auch durch das
weltliche Wirken sich gegenseitig zu einem heiligeren Leben verhelfen. So soll
die Welt vom Geist Christi erfüllt werden und in Gerechtigkeit, Liebe und
Frieden ihr Ziel wirksamer erreichen. In der Erfüllung dieser allgemeinen
Pflicht haben die Laien einen besonderen Platz. Sie sollen also durch ihre
Zuständigkeit in den profanen Bereichen und durch ihre innerlich von der Gnade
Christi erhöhte Tätigkeit einen gültigen Beitrag leisten, daß die geschaffenen
Güter gemäß der Ordnung des Schöpfers und im Lichte seines Wortes durch
menschliche Arbeit, Technik und Kultur zum Nutzen wirklich aller Menschen
entwickelt und besser unter ihnen verteilt werden und in menschlicher und
christlicher Freiheit auf ihre Weise dem allgemeinen Fortschritt dienen. So wird
Christus durch die Glieder der Kirche die ganze menschliche Gesellschaft mehr
und mehr mit seinem heilsamen Licht erleuchten.
Außerdem sollen die Laien, auch in Zusammenarbeit, die Einrichtungen und
Verhältnisse der Welt, da wo Gewohnheiten zur Sünde aufreizen, so zu heilen
suchen, daß dies alles nach der Norm der Gerechtigkeit umgestaltet wird und der
Ausübung der Tugenden eher förderlich als schädlich ist. Auf diese Weise
erfüllen sie die Kultur und die menschlichen Leistungen mit sittlichem Wert.
Gleichzeitig wird dadurch das Ackerfeld der Welt besser für den Samen des
Gotteswortes bereitet, und es öffnen sich der Kirche weiter die Tore für die
Verkündigung des Friedens in der Welt.
Um der Heilsökonomie selbst willen sollen die Gläubigen genau zu
unterscheiden lernen zwischen den Rechten und Pflichten, die sie haben, insofern
sie zur Kirche gehören, und denen, die sie als Glieder der menschlichen
Gesellschaft haben. Beide sollen sie harmonisch miteinander zu verbinden suchen
und daran denken, daß sie sich auch in jeder zeitlichen Angelegenheit vom
christlichen Gewissen führen lassen müssen; keine menschliche Tätigkeit, auch in
weltlichen Dingen nicht, läßt sich ja der Herrschaft Gottes entziehen.
Heutzutage ist es aber besonders wichtig, daß diese Unterscheidung und Harmonie
zugleich möglichst klar im Handeln der Gläubigen aufleuchten, damit die Sendung
der Kirche den besonderen Verhältnissen der heutigen Welt voller entsprechen
kann. Man muß gewiß anerkennen, daß die irdische Gesellschaft mit Recht den
weltlichen Bestrebungen zugeordnet ist und darin von eigenen Prinzipien geleitet
wird. Ebenso aber wird mit Recht jene unselige Lehre verworfen, die eine
Gesellschaft ohne Rücksicht auf die Religion zu errichten sucht und die
Religionsfreiheit der Bürger bekämpft und austilgt (116).
37. Die Laien haben wie alle Christgläubigen das Recht, aus den geistlichen
Gütern der Kirche, vor allem die Hilfe des Wortes Gottes und der Sakramente, von
den geweihten Hirten reichlich zu empfangen (117). Und ihnen sollen sie ihre
Bedürfnisse und Wünsche mit der Freiheit und dem Vertrauen, wie es den Kindern
Gottes und den Brüdern in Christus ansteht, eröffnen. Entsprechend dem Wissen,
der Zuständigkeit und hervorragenden Stellung, die sie einnehmen, haben sie die
Möglichkeit, bisweilen auch die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der
Kirche angeht, zu erklären (118). Gegebenenfalls soll das durch die dazu von der
Kirche festgesetzten Einrichtungen geschehen, immer in Wahrhaftigkeit, Mut und
Klugheit, mit Ehrfurcht und Liebe gegenüber denen, die aufgrund ihres geweihten
Amtes die Stelle Christi vertreten. Die Laien sollen wie alle Gläubigen das, was
die geweihten Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer und Leiter in der
Kirche festsetzen, in christlichem Gehorsam bereitwillig aufnehmen nach dem
Beispiel Christi, der durch seinen Gehorsam bis zum Tode den seligen Weg der
Freiheit der Kinder Gottes für alle Menschen eröffnet hat. Sie sollen auch nicht
unterlassen, ihre Vorgesetzten Gott zu empfehlen, die ja wachen, um Rechenschaft
für unsere Seelen zu geben, damit sie das mit Freude tun können und nicht mit
Seufzen (vgl. Hebr 13,17).
Die geweihten Hirten aber sollen die Würde und Verantwortung der Laien in der
Kirche anerkennen und fördern. Sie sollen gern deren klugen Rat benutzen, ihnen
vertrauensvoll Aufgaben im Dienst der Kirche übertragen und ihnen Freiheit und
Raum im Handeln lassen, ihnen auch Mut machen, aus eigener Initiative Werke in
Angriff zu nehmen. Mit väterlicher Liebe sollen sie Vorhaben, Eingaben und
Wünsche, die die Laien vorlegen, aufmerksam in Christus in Erwägung ziehen
(119). Die gerechte Freiheit, die allen im irdischen bürgerlichen Bereich
zusteht, sollen die Hirten sorgfältig anerkennen.
Aus diesem vertrauten Umgang zwischen Laien und Hirten kann man viel Gutes
für die Kirche erwarten. In den Laien wird so der Sinn für eigene Verantwortung
gestärkt, die Bereitwilligkeit gefördert. Die Kraft der Laien verbindet sich
leichter mit dem Werk der Hirten. Sie können mit Hilfe der Erfahrung der Laien
in geistlichen wie in weltlichen Dingen genauer und besser urteilen. So mag die
ganze Kirche, durch alle ihre Glieder gestärkt, ihre Sendung für das Leben der
Welt wirksamer erfüllen.
38. Jeder Laie muß vor der Welt Zeuge der Auferstehung und des Lebens Jesu,
unseres Herrn, und ein Zeichen des lebendigen Gottes sein. Alle zusammen und
jeder Einzelne zu seinem Teil müssen die Welt mit den Früchten des Geistes
nähren (vgl. Gal 5,22), in sie hinein den Geist ausgießen, der jene Armen,
Sanftmütigen und Friedfertigen beseelt, die der Herr im Evangelium seligpries (vgl.
Mt 5,3-9). Mit einem Wort: "Was die Seele im Leibe ist, das sollen in der
Welt die Christen sein." (120)
KAPITEL V
DIE ALLGEMEINE BERUFUNG ZUR HEILIGKEIT IN DER KIRCHE
39. Es ist Gegenstand des Glaubens, daß die Kirche, deren Geheimnis die
Heilige Synode vorlegt, unzerstörbar heilig ist. Denn Christus, der Sohn Gottes,
der mit dem Vater und dem Geist als "allein Heiliger" gepriesen wird (121), hat
die Kirche als seine Braut geliebt und sich für sie hingegeben, um sie zu
heiligen (vgl. Eph 5,25-26), er hat sie als seinen Leib mit sich
verbunden und mit der Gabe des Heiligen Geistes reich beschenkt zur Ehre Gottes.
Daher sind in der Kirche alle, mögen sie zur Hierarchie gehören oder von ihr
geleitet werden, zur Heiligkeit berufen gemäß dem Apostelwort: "Das ist der
Wille Gottes, eure Heiligung" (1 Thess 4,3; vgl. Eph 1,4). Diese
Heiligkeit der Kirche tut sich aber in den Gnadenfrüchten, die der Heilige Geist
in den Gläubigen hervorbringt, unaufhörlich kund und muß das tun. Sie drückt
sich vielgestaltig in den Einzelnen aus, die in ihrer Lebensgestaltung zur
Vollkommenheit der Liebe in der Erbauung anderer streben. In eigener Weise
erscheint sie in der Übung der sogenannten evangelischen Räte. Diese von vielen
Christen auf Antrieb des Heiligen Geistes privat oder in einer von der Kirche
anerkannten Lebensform, einem Stand, übernommene Übung der Räte gibt in der Welt
ein hervorragendes Zeugnis und Beispiel dieser Heiligkeit und muß es geben.
40. Der Herr Jesus, göttlicher Lehrer und Urbild jeder Vollkommenheit, hat
die Heiligkeit des Lebens, deren Urheber und Vollender er selbst ist, allen und
jedem einzelnen seiner Jünger in jedweden Lebensverhältnissen gepredigt: "Seid
ihr also vollkommen, wie auch euer Vater im Himmel vollkommen ist" (Mt
5,48)122. Allen hat er den Heiligen Geist gesandt, daß er sie innerlich bewege,
Gott aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele, aus ganzem Gemüt und aus ganzer Kraft
zu lieben (vgl. Mk 12,30), und einander zu lieben, wie Christus sie
geliebt hat (vgl. Joh 13,34; 15,12). Die Anhänger Christi sind von Gott
nicht kraft ihrer Werke, sondern aufgrund seines gnädigen Ratschlusses berufen
und in Jesus dem Herrn gerechtfertigt, in der Taufe des Glaubens wahrhaft Kinder
Gottes und der göttlichen Natur teilhaftig und so wirklich heilig geworden. Sie
müssen daher die Heiligung, die sie empfangen haben, mit Gottes Gnade im Leben
bewahren und zur vollen Entfaltung bringen. Vom Apostel werden sie gemahnt, zu
leben, "wie es Heiligen geziemt" (Eph 5,3), und "als von Gott erwählte
Heilige und Geliebte herzliches Erbarmen, Güte, Demut, Milde, Geduld" anzuziehen
(Kol 3,12), und die Früchte des Geistes zur Heiligung zu zeitigen (vgl.
Gal 5,22; Röm 6,22). Da wir aber in vielem alle fehlen (vgl.
Jak 3,2), bedürfen wir auch ständig der Barmherzigkeit Gottes und müssen
täglich beten: "Und vergib uns unsere Schuld" (Mt 6,12)123.
Jedem ist also klar, daß alle Christgläubigen jeglichen Standes oder Ranges
zur Fülle des christlichen Lebens und zur vollkommenen Liebe berufen sind124.
Durch diese Heiligkeit wird auch in der irdischen Gesellschaft eine
menschlichere Weise zu leben gefördert. Zur Erreichung dieser Vollkommenheit
sollen die Gläubigen die Kräfte, die sie nach Maß der Gnadengabe Christi
empfangen haben, anwenden, um, seinen Spuren folgend und seinem Bild
gleichgestaltet, dem Willen des Vaters in allem folgsam, sich mit ganzem Herzen
der Ehre Gottes und dem Dienst des Nächsten hinzugeben. So wird die Heiligkeit
des Gottesvolkes zu überreicher Frucht anwachsen, wie es die Kirchengeschichte
durch das Leben so vieler Heiliger strahlend zeigt.
41. In den verschiedenen Verhältnissen und Aufgaben des Lebens wird die eine
Heiligkeit von allen entfaltet, die sich vom Geist Gottes leiten lassen und, der
Stimme des Vaters gehorsam, Gott den Vater im Geist und in der Wahrheit anbeten
und dem armen, demütigen, das Kreuz tragenden Christus folgen und so der
Teilnahme an seiner Herrlichkeit würdig werden. Jeder aber muß nach seinen
eigenen Gaben und Gnaden auf dem Weg eines lebendigen Glaubens, der die Hoffnung
weckt und durch Liebe wirksam ist, entschlossen vorangehen. Vor allem die Hirten
der Herde Christi müssen nach dem Bild des ewigen Hohenpriesters, des Hirten und
Bischofs unserer Seelen, heilig und freudig, demütig und kraftvoll ihr Amt
ausüben, das auch für sie, wenn sie es so erfüllen, das hervorragende Mittel der
Heiligung ist. Sie wurden zur Fülle des Priestertums erwählt und sind mit
sakramentaler Gnade beschenkt, damit sie durch Gebet, Opfer und Verkündigung,
durch jede Weise ihres bischöflichen Sorgens und Dienens vollkommen das Amt der
Hirtenliebe ausüben125, nicht fürchten, ihr Leben für ihre Schafe einzusetzen,
und als Vorbild für die Herde (vgl. 1 Petr 5,3) die Kirche auch durch ihr
Beispiel zu täglich größerer Heiligkeit voranführen.
Die Priester sollen ähnlich wie die Ordnung der Bischöfe, um die sie einen
geistlichen Kranz bilden (126), in Teilnahme an deren Amtsgnade durch Christus,
den ewigen und einzigen Mittler, in täglicher Ausübung ihrer Pflicht in der
Liebe zu Gott und dem Nächsten wachsen. Sie sollen das Band der priesterlichen
Gemeinschaft wahren, an jedem geistlichen Gut Überfluß haben und vor allen ein
lebendiges Zeugnis für Gott geben (127), als eifrige Nachahmer jener Priester,
die im Laufe der Jahrhunderte in oft demütigem und verborgenem Dienst ein
hervorragendes Beispiel von Heiligkeit hinterließen. Ihr Lob lebt in der Kirche
Gottes. Im pflichtmäßigen Gebet und Opfer für ihre Gemeinde und das ganze Volk
Gottes sollen sie erkennen, was sie tun, und nachahmen, was sie vollziehen
(128). Es sollen ihnen die apostolischen Sorgen, Gefahren und Mühsale so wenig
ein Hindernis sein, daß sie dadurch vielmehr zu höherer Heiligkeit emporsteigen,
indem sie aus der Fülle der Kontemplation ihre Tätigkeit nähren und fördern zur
Freude der ganzen Kirche Gottes. Alle Priester, und vor allem die, die auf ihren
besonderen Weihetitel hin Diözesanpriester heißen, sollen bedenken, wie sehr die
treue Verbundenheit und großmütige Zusammenarbeit mit ihrem Bischof zu ihrer
Heiligkeit beiträgt.
An der Sendung und Gnade des Hohenpriesters haben in eigener Weise auch die
Amtsträger der niederen Ordnung teil, vor allem die Diakone, die den
Geheimnissen Christi und der Kirche dienen (129) und sich deshalb von jedem
Laster rein bewahren, Gott gefallen und für alles Gute vor den Menschen sorgen
müssen (vgl. 1 Tim 3,8-10 und 12-13). Die Kleriker, die, vom Herrn
gerufen und in seinen Besitz abgesondert, sich unter der Aufsicht der Hirten auf
die Aufgaben ihres Amtes vorbereiten, müssen Geist und Herz entsprechend der so
erhabenen Erwählung bilden, eifrig im Gebet, glühend in Liebe, denkend, was wahr,
gerecht und guten Rufes ist. Alles sollen sie zur Verherrlichung und Ehre Gottes
tun. Dazu kommen jene von Gott erwählten Laien, die vom Bischof gerufen sind,
sich voll dem apostolischen Wirken hinzugeben, und im Ackerfeld des Herrn mit
reicher Frucht arbeiten (130).
Die christlichen Eheleute und Eltern müssen auf ihrem eigenen Weg in treuer
Liebe das ganze Leben hindurch einander in der Gnade Halt und Stütze sein und
die von Gott gerne empfangenen Kinder mit den christlichen Lehren und den
Tugenden des Evangeliums erfüllen. So geben sie allen das Beispiel einer
unermüdlichen und großmütigen Liebe, sie bauen die Bruderschaft der Liebe auf,
sind Zeugen und Mitarbeiter der fruchtbaren Mutter Kirche, zum Zeichen und in
Teilnahme jener Liebe, in der Christus seine Braut geliebt und sich für sie
hingegeben hat (131). Ein ähnliches Beispiel wird auf andere Weise von den
Witwen und Unverheirateten gegeben; auch sie können nicht wenig zur Heiligkeit
und Wirksamkeit in der Kirche beitragen. Jene aber, die - oft so schwer -
arbeiten, müssen durch die menschliche Arbeit sich selbst vollenden, das Wohl
der Mitbürger fördern und die ganze Gesellschaft und Schöpfung höherführen. Sie
sollen aber auch Christus in tätiger Liebe nachahmen, der handwerklich
gearbeitet hat und immer mit dem Vater zum Heil aller wirkt. In freudiger
Hoffnung soll einer des anderen Last tragen und gerade durch die tägliche Arbeit
zu einer höheren, auch apostolischen Heiligkeit emporsteigen.
Die Armen, Schwachen, Kranken und von verschiedener Mühseligkeit Bedrückten
oder die um der Gerechtigkeit willen Verfolgten sollen sich in besonderer Weise
mit Christus in seinem Leiden für das Heil der Welt zu vereinigen wissen. Sie
hat der Herr im Evangelium seliggepriesen, und "der Gott ... aller Gnade, der
uns in Christus Jesus zu seiner ewigen Herrlichkeit berufen hat, wird (sie) nach
kurzer Zeit des Leidens selber vollenden, stärken, kräftigen und festigen" (1
Petr 5,10).
Alle Christgläubigen also werden in ihrer Lebenslage, ihren Pflichten und
Verhältnissen und durch dies alles von Tag zu Tag mehr geheiligt, wenn sie alles
aus der Hand des himmlischen Vaters im Glauben entgegennehmen und mit Gottes
Willen zusammenwirken und so die Liebe, mit der Gott die Welt geliebt hat, im
zeitlichen Dienst selbst allen kundmachen.
42. "Gott ist die Liebe, und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und
Gott in ihm" (1 Joh 4,16). Gott aber gießt seine Liebe in unseren Herzen
aus durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist (vgl. Röm 5,5). Daher
ist die erste und notwendigste Gabe die Liebe, durch die wir Gott über alles und
den Nächsten um Gottes willen lieben. Damit aber die Liebe wie ein guter Same in
der Seele wachse und Frucht bringe, muß jeder Gläubige das Wort Gottes
bereitwillig hören und seinen Willen mit Hilfe seiner Gnade in der Tat erfüllen,
an den Sakramenten, vor allem der Eucharistie, und an den gottesdienstlichen
Handlungen häufig teilnehmen und sich standhaft dem Gebet, der Selbstverleugnung,
dem tatkräftigen Bruderdienst und der Übung aller Tugenden widmen. Denn die
Liebe als Band der Vollkommenheit und Fülle des Gesetzes (vgl. Kol 3,14;
Röm 13,10) leitet und beseelt alle Mittel der Heiligung und führt sie zum
Ziel132. Daher ist die Liebe zu Gott wie zum Nächsten das Siegel des wahren
Jüngers Christi.
Da Jesus, der Sohn Gottes, seine Liebe durch die Hingabe seines Lebens für
uns bekundet hat, hat keiner eine größere Liebe, als wer sein Leben für ihn und
die Brüder hingibt (vgl. 1 Joh 3,16; Joh 15,13). Dieses höchste
Zeugnis der Liebe vor allen, besonders den Verfolgern, zu geben war die Berufung
einiger Christen schon in den ersten Zeiten und wird es immer sein. Das
Martyrium, das den Jünger dem Meister in der freien Annahme des Todes für das
Heil der Welt ähnlich macht und im Vergießen des Blutes gleichgestaltet, wertet
die Kirche als hervorragendes Geschenk und als höchsten Erweis der Liebe. Wenn
es auch wenigen gegeben wird, so müssen doch alle bereit sein, Christus vor den
Menschen zu bekennen und ihm in den Verfolgungen, die der Kirche nie fehlen, auf
dem Weg des Kreuzes zu folgen.
Ferner wird die Heiligkeit der Kirche in besonderer Weise gefördert durch die
vielfachen Räte, deren Beobachtung der Herr im Evangelium seinen Jüngern vorlegt
(133). Darunter ragt die kostbare göttliche Gnadengabe hervor, die der Vater
einigen gibt (vgl. Mt 19,11; 1 Kor 7,7), die Jungfräulichkeit oder
der Zölibat, in dem man sich leichter ungeteilten Herzens (vgl. 1 Kor
7,32-34) Gott allein hingibt (134). Diese vollkommene Enthaltsamkeit um des
Himmelreiches willen wurde von der Kirche immer besonders in Ehren gehalten als
Zeichen und Antrieb für die Liebe und als eine besondere Quelle geistlicher
Fruchtbarkeit in der Welt.
Die Kirche bedenkt auch die Mahnung des Apostels, der die Gläubigen zur Liebe
aufruft und sie ermahnt, die Gesinnung in sich zu tragen, die auch in Christus
Jesus war, der "sich selbst entäußerte und Knechtsgestalt annahm ... und
gehorsam wurde bis in den Tod" (Phil 2,7-8) und der um unseretwillen "arm
wurde, da er reich war" (2 Kor 8,9). Diese Nachahmung und Bezeugung der
Liebe und Demut Christi müssen die Jünger immer leisten. Deshalb freut sich die
Mutter Kirche darüber, daß sich in ihrem Schoß viele Männer und Frauen finden,
die die Entäußerung des Erlösers nachdrücklicher befolgen und deutlicher
erweisen, indem sie die Armut in der Freiheit der Kinder Gottes übernehmen und
auf den Eigenwillen verzichten, das heißt, sie unterwerfen sich einem Menschen
um Gottes willen hinsichtlich der Vollkommenheit über das Maß des Gebotes hinaus,
um sich dem gehorsamen Christus mehr gleichzugestalten (135).
Alle Christgläubigen sind also zum Streben nach Heiligkeit und ihrem Stand
entsprechender Vollkommenheit eingeladen und verpflichtet. Alle sollen deshalb
ihre Willensantriebe richtig leiten, um nicht im Umgang mit Dingen der Welt und
durch die Anhänglichkeit an die Reichtümer wider den Geist der evangelischen
Armut im Streben nach vollkommener Liebe gehindert zu werden. Mahnt doch der
Apostel: Die mit dieser Welt umgehen, sollen sich in ihr nicht festsetzen; denn
die Gestalt dieser Welt vergeht (vgl. 1 Kor 7,31 griech.) (136).
KAPITEL VI
DIE ORDENSLEUTE
43. Die evangelischen Räte der Gott geweihten Keuschheit, der Armut und des
Gehorsams sind, in Wort und Beispiel des Herrn begründet und von den Aposteln
und den Vätern wie auch den Lehrern und Hirten der Kirche empfohlen, eine
göttliche Gabe, welche die Kirche von ihrem Herrn empfangen hat und in seiner
Gnade immer bewahrt. Die Autorität der Kirche selbst hat unter Leitung des
Heiligen Geistes für ihre Auslegung, die Regelung ihrer Übung und die
Festsetzung entsprechender dauerhafter Lebensformen gesorgt. So sind wie an
einem Baum, der aus einem von Gott gegebenen Keim wunderbar und vielfältig auf
dem Ackerfeld des Herrn Zweige treibt, verschiedene Formen des eremitischen und
gemeinschaftlichen Lebens und verschiedene Gemeinschaften gewachsen. Sie bieten
reichliche Hilfen zum Fortschritt ihrer Mitglieder wie zum Besten des ganzen
Leibes Christi (137). Jene Gemeinschaften verhelfen nämlich ihren Mitgliedern zu
größerer Beständigkeit in der Lebensweise, zu einer erprobten Lehre über das
Streben nach Vollkommenheit, zu einer brüderlichen Gemeinschaft im Kriegsdienst
Christi und zu einer durch den Gehorsam gefestigten Freiheit. Dadurch können sie
ihr Ordensgelöbnis sicher erfüllen und getreu bewahren und auf dem Weg der Liebe
in geistlicher Freude voranschreiten (138).
Ein derartiger Stand ist, in bezug auf die göttliche, hierarchische
Verfassung der Kirche, kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der
Laien. Vielmehr werden in beiden Gruppen Christgläubige von Gott gerufen, im
Leben der Kirche sich einer besonderen Gabe zu erfreuen und, jeder in seiner
Weise, ihrer Heilssendung zu nützen (139).
44. Durch die Gelübde oder andere heilige Bindungen, die jeweils in ihrer
Eigenart den Gelübden ähnlich sind, verpflichtet sich der Christgläubige zu den
drei genannten evangelischen Räten und gibt sich dadurch dem über alles
geliebten Gott vollständig zu eigen, so daß er selbst durch einen neuen und
besonderen Titel auf Gottes Dienst und Ehre hingeordnet wird. Er ist zwar durch
die Taufe der Sünde gestorben und Gott geweiht. Um aber reichere Frucht aus der
Taufgnade empfangen zu können, will er durch die Verpflichtung auf die
evangelischen Räte in der Kirche von den Hindernissen, die ihn von der Glut der
Liebe und der Vollkommenheit der Gottesverehrung zurückhalten könnten, frei
werden und wird dem göttlichen Dienst inniger geweiht (140). Die Weihe ist aber
um so vollkommener, je mehr sie durch die Festigkeit und Beständigkeit der Bande
die unlösliche Verbindung Christi mit seiner Braut, der Kirche, darstellt.
Weil aber die evangelischen Räte ihre Befolger durch die Liebe, zu der sie
hinführen (141), auch in besonderer Weise mit der Kirche und ihrem Geheimnis
verbinden, muß ihr geistliches Leben auch dem Wohl der ganzen Kirche gewidmet
sein. Daraus ergibt sich die Pflicht, nach Kräften und entsprechend der Gestalt
der eigenen Berufung, durch Gebet oder auch tätiges Wirken sich um die
Einwurzelung und Festigung des Reiches Christi in den Seelen und seine weltweite
Ausbreitung zu bemühen. Deshalb auch schützt und fördert die Kirche den eigenen
Charakter der verschiedenen Ordensinstitute. So erscheint das Bekenntnis zu den
evangelischen Räten als ein Zeichen, das alle Glieder der Kirche wirksam zur
eifrigen Erfüllung der Pflichten ihrer christlichen Berufung hinziehen kann und
soll. Das Volk Gottes hat ja hier keine bleibende Heimstatt, sondern sucht die
zukünftige. Deshalb macht der Ordensstand, der seine Glieder von den irdischen
Sorgen mehr befreit, mehr die himmlischen Güter, die schon in dieser Zeit
gegenwärtig sind, auch allen Gläubigen kund, bezeugt das neue und ewige, in der
Erlösung Christi erworbene Leben und kündigt die zukünftige Auferstehung und die
Herrlichkeit des Himmelreiches an. Auch die Lebensform, die der Sohn Gottes
annahm, als er in die Welt eintrat, um den Willen des Vaters zu tun, und die er
den Jüngern, die ihm nachfolgen, vorgelegt hat, ahmt dieser Stand ausdrücklicher
nach und bringt sie in der Kirche ständig zur Darstellung. Schließlich macht er
die Erhabenheit des Gottesreiches gegenüber allem Irdischen und seine höchsten
Ansprüche in besonderer Weise offenkundig. Er zeigt auch allen Menschen die
überragende Größe der Herrscherkraft Christi und die wunderbare, unbegrenzte
Macht des Heiligen Geistes in der Kirche auf.
Der Stand, der durch das Gelöbnis der evangelischen Räte begründet wird, ist
also zwar nicht Teil der hierarchischen Struktur der Kirche, gehört aber
unerschütterlich zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit.
45. Da die kirchliche Hierarchie die Aufgabe hat, das Volk Gottes zu leiten
und auf reiche Weiden zu führen (vgl. Ez 34,14), ist sie dafür zuständig,
die Übung der evangelischen Räte, durch die die vollkommene Liebe zu Gott und
dem Nächsten einzigartig gefördert wird, durch ihre Gesetze weise zu lenken
(142). Sie nimmt auch in gelehriger Gefolgschaft gegenüber den Antrieben des
Heiligen Geistes die von vortrefflichen Männern und Frauen vorgelegten Regeln
entgegen, läßt sie weiter ordnen und erkennt sie authentisch an. Außerdem wacht
sie mit ihrer Autorität schützend über die zum Aufbau des Leibes Christi
allenthalben errichteten Institute, damit sie nach dem Geist ihrer Stifter
wachsen und gedeihen.
Zur besseren Vorsorge gegenüber den Erfordernissen der ganzen Herde des Herrn
können alle Institute des Standes der Vollkommenheit und ihre einzelnen
Mitglieder vom Papst aufgrund seines Primats über die ganze Kirche im Hinblick
auf den allgemeinen Nutzen der Jurisdiktion der Ortsordinarien entzogen und ihm
allein unterstellt werden (143). In ähnlicher Weise können sie bei den eigenen
patriarchalen Autoritäten belassen oder ihnen unterstellt werden. Die Mitglieder
selbst müssen die Pflicht gegenüber der Kirche nach ihrer besonderen Lebensform
erfüllen und dabei den Bischöfen gemäß den kanonischen Gesetzen Ehrfurcht und
Gehorsam leisten wegen ihrer Hirtenautorität in den Teilkirchen und der
notwendigen Einheit und Eintracht im apostolischen Wirken (144).
Die Kirche erhebt aber nicht nur den Ordensberuf durch ihre Bestätigung zur
Würde eines kanonischen Standes, sondern macht ihn auch durch ihre liturgische
Feier zu einem Gott geweihten Stand. Denn die Kirche selbst nimmt kraft der ihr
von Gott übertragenen Autorität die Gelübde der Gelobenden entgegen, erbittet
ihnen durch ihr öffentliches Gebet Hilfe und Gnade von Gott, empfiehlt sie Gott,
erteilt ihnen eine geistliche Segnung und vereint ihre Hingabe mit dem
eucharistischen Opfer.
46. Die Ordensleute sollen sorgfältig darauf achten, daß durch sie die Kirche
wirklich von Tag zu Tag mehr den Gläubigen wie den Ungläubigen Christus sichtbar
mache, wie er auf dem Berg in der Beschauung weilt oder wie er den Scharen das
Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und Schwachen heilt und die
Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet und allen Wohltaten
erweist, immer aber dem Willen des Vaters gehorsam ist, der ihn gesandt hat
(145).
Alle sollen schließlich einsehen, daß das Gelöbnis der evangelischen Räte,
wenn es auch den Verzicht auf hochzuschätzende Werte mit sich bringt, dennoch
der wahren Entfaltung der menschlichen Person nicht entgegensteht, sondern aus
ihrem Wesen heraus sie aufs höchste fördert. Die Räte nämlich tragen, wenn sie
entsprechend der persönlichen Berufung eines jeden in freiem Entschluß
übernommen werden, nicht wenig zur Reinigung des Herzens und zur geistlichen
Freiheit bei, fachen ständig die Glut der Liebe an und vermögen den Christen
gleichförmiger zu machen vor allem der jungfräulichen und armen Lebensweise, die
Christus der Herr gewählt und die seine jungfräuliche Mutter sich zu eigen
gemacht hat. Das beweist das Beispiel so vieler heiliger Ordensgründer. Und es
darf keiner meinen, die Ordensleute würden durch ihre Weihe den Menschen fremd
oder für die irdische Gesellschaft nutzlos. Denn, wenn sie auch zuweilen ihren
Zeitgenossen nicht in unmittelbarer Weise hilfreich sind, haben sie diese doch
auf tiefere Weise in der Liebe Christi gegenwärtig und wirken geistlich mit
ihnen zusammen, daß der Bau der irdischen Gesellschaft immer in Gott gründe und
auf ihn ausgerichtet sei und seine Erbauer nicht vergeblich arbeiten
(146).
Gerade darum bestätigt und lobt die Heilige Synode die Männer und Frauen,
Brüder und Schwestern, die in den Klöstern oder in Schulen und Krankenhäusern
oder in den Missionen in standhafter und demütiger Treue zu der genannten Weihe
die Braut Christi zieren und allen Menschen die verschiedensten großmütigen
Dienste leisten.
47. Jeder, der zum Lebensstand der Räte berufen ist, soll eifrig bemüht sein,
in der Berufung, zu der er von Gott gerufen wurde, zu bleiben und sich darin
mehr auszuzeichnen, zu vollerer Heiligkeit der Kirche, zur größeren Ehre der
einen und ungeteilten Dreifaltigkeit, die in Christus und durch Christus Quelle
und Ursprung jeder Heiligkeit ist.
KAPITEL VII
DER ENDZEITLICHE CHARAKTER DER PILGERNDEN KIRCHE
UND IHRE EINHEIT MIT DER HIMMLISCHEN KIRCHE
48. Die Kirche, zu der wir alle in Christus Jesus berufen werden und in der
wir mit der Gnade Gottes die Heiligkeit erlangen, wird erst in der himmlischen
Herrlichkeit vollendet werden, wenn die Zeit der allgemeinen Wiederherstellung
kommt (Apg 3,21). Dann wird mit dem Menschengeschlecht auch die ganze
Welt, die mit dem Menschen innigst verbunden ist und durch ihn ihrem Ziele
entgegengeht, vollkommen in Christus erneuert werden (vgl. Eph 1,10;
Kol 1,20; 2 Petr 3,10-13).
Christus hat, von der Erde erhöht, alle an sich gezogen (vgl. Joh
12,32 griech.). Auferstanden von den Toten (vgl. Röm 6,6), hat er seinen
lebendigmachenden Geist den Jüngern mitgeteilt und durch ihn seinen Leib, die
Kirche, zum allumfassenden Heilssakrament gemacht. Zur Rechten des Vaters
sitzend, wirkt er beständig in der Welt, um die Menschen zur Kirche zu führen
und durch sie enger mit sich zu verbinden, um sie mit seinem eigenen Leib und
Blut zu ernähren und sie seines verherrlichten Lebens teilhaftig zu machen. Die
Wiederherstellung also, die uns verheißen ist und die wir erwarten, hat in
Christus schon begonnen, nimmt ihren Fortgang in der Sendung des Heiligen
Geistes und geht durch ihn weiter in der Kirche, in der wir durch den Glauben
auch über den Sinn unseres zeitlichen Lebens belehrt werden, bis wir das vom
Vater uns in dieser Welt übertragene Werk mit der Hoffnung auf die künftigen
Güter zu Ende führen und unser Heil wirken (vgl. Phil 2,12).
Das Ende der Zeiten ist also bereits zu uns gekommen (vgl. 1 Kor
10,11), und die Erneuerung der Welt ist unwiderruflich schon begründet und wird
in dieser Weltzeit in gewisser Weise wirklich vorausgenommen. Denn die Kirche
ist schon auf Erden durch eine wahre, wenn auch unvollkommene Heiligkeit
ausgezeichnet. Bis es aber einen neuen Himmel und eine neue Erde gibt, in denen
die Gerechtigkeit wohnt (vgl. 2 Petr 3,13), trägt die pilgernde Kirche in
ihren Sakramenten und Einrichtungen, die noch zu dieser Weltzeit gehören, die
Gestalt dieser Welt, die vergeht, und zählt selbst so zu der Schöpfung, die bis
jetzt noch seufzt und in Wehen liegt und die Offenbarung der Kinder Gottes
erwartet (vgl. Röm 8,19-22).
Mit Christus also in der Kirche verbunden und mit dem Heiligen Geist
gezeichnet, "der das Angeld unserer Erbschaft ist" (Eph 1,14), heißen wir
wahrhaft Kinder Gottes und sind es (vgl. 1 Joh 3,1). Wir sind aber noch
nicht mit Christus in der Herrlichkeit erschienen (vgl. Kol 3,4), in der
wir Gott ähnlich sein werden, da wir ihn schauen werden, wie er ist (vgl. 1 Joh
3,2). "Solange wir im Leibe sind, pilgern wir ferne vom Herrn" (2 Kor
5,6), und im Besitz der Erstlinge des Geistes seufzen wir in uns (vgl. Röm
8,23) und wünschen mit Christus zu sein (vgl. Phil 1,23). Die gleiche
Liebe aber drängt uns, mehr für den zu leben, der für uns gestorben und
auferstanden ist (vgl. 2 Kor 5,15). Wir sind also bestrebt, in allem dem
Herrn zu gefallen (vgl. 2 Kor 5,9), und ziehen die Waffenrüstung Gottes
an, um standhalten zu können gegen die Nachstellungen des Teufels und zu
widerstehen am bösen Tage (vgl. Eph 6,11-13). Da wir aber weder Tag noch
Stunde wissen, so müssen wir nach der Mahnung des Herrn standhaft wachen, damit
wir am Ende unseres einmaligen Erdenlebens (vgl. Hebr 9,27) mit ihm zur
Hochzeit einzutreten und den Gesegneten zugezählt zu werden verdienen (vgl.
Mt 25,31-46) und nicht wie böse und faule Knechte (vgl. Mt 25,26) ins
ewige Feuer weichen müssen (vgl. Mt 25,41), in die Finsternis draußen, wo
"Heulen und Zähneknirschen sein wird" (Mt 22,13 und 25,30). Denn bevor
wir mit dem verherrlichten Christus herrschen können, werden wir alle erscheinen
"vor dem Richterstuhl Christi, damit ein jeder Rechenschaft ablege über das, was
er in seinem leiblichen Leben getan hat, Gutes oder Böses" (2 Kor 5,10).
Am Ende der Welt "werden die, welche Gutes getan haben, hervorgehen zur
Auferstehung des Lebens, die aber Böses getan haben, zur Auferstehung des
Gerichtes" (Joh 5,29; vgl. Mt 25,46). Wir halten also dafür, daß "die
Leiden dieser Zeit nicht zu vergleichen sind mit der künftigen Herrlichkeit, die
an uns offenbar werden wird" (Röm 8,18; vgl. 2 Tim 2,11-12), und
erwarten tapfer im Glauben "die selige Hoffnung und die Ankunft der Herrlichkeit
unseres großen Gottes und Erlösers Jesus Christus" (Tit 2,13), "der
unseren Leib der Niedrigkeit verwandeln wird zur Gleichgestalt mit dem Leibe
seiner Herrlichkeit" (Phil 3,21). Er wird kommen, "um verherrlicht zu
werden in seinen Heiligen und wunderbar in allen, die geglaubt haben" (2
Thess 1,10).
49. Bis also der Herr kommt in seiner Majestät und alle Engel mit ihm (vgl.
Mt 25,31) und nach der Vernichtung des Todes ihm alles unterworfen sein
wird (vgl. 1 Kor 15,26-27), pilgern die einen von seinen Jüngern auf
Erden, die andern sind aus diesem Leben geschieden und werden gereinigt, wieder
andere sind verherrlicht und schauen "klar den dreieinen Gott selbst, wie er ist"
(147). Wir alle jedoch haben, wenn auch in verschiedenem Grad und auf
verschiedene Weise, Gemeinschaft in derselben Gottes- und Nächstenliebe und
singen unserem Gott denselben Lobgesang der Herrlichkeit. Alle nämlich, die
Christus zugehören und seinen Geist haben, wachsen zu der einen Kirche zusammen
und sind in ihm miteinander verbunden (vgl. Eph 4,16). Die Einheit der
Erdenpilger mit den Brüdern, die im Frieden Christi entschlafen sind, hört
keineswegs auf, wird vielmehr nach dem beständigen Glauben der Kirche gestärkt
durch die Mitteilung geistlicher Güter (148). Dadurch nämlich, daß die Seligen
inniger mit Christus vereint sind, festigen sie die ganze Kirche stärker in der
Heiligkeit, erhöhen die Würde des Gottesdienstes, den sie auf Erden Gott
darbringt, und tragen auf vielfältige Weise zum weiteren Aufbau der Kirche bei (vgl.
1 Kor 12,12-27) (149). Denn in die Heimat aufgenommen und dem Herrn
gegenwärtig (vgl. 2 Kor 5,8), hören sie nicht auf, durch ihn, mit ihm und
in ihm beim Vater für uns Fürbitte einzulegen (150), indem sie die Verdienste
darbringen, die sie durch den einen Mittler zwischen Gott und den Menschen,
Christus Jesus (vgl, 1 Tim 2,5), auf Erden erworben haben, zur Zeit, da
sie in allem dem Herrn dienten und für seinen Leib, die Kirche, in ihrem Fleisch
ergänzten, was an den Leiden Christi noch fehlt (vgl. Kol 1,24) (151).
Durch ihre brüderliche Sorge also findet unsere Schwachheit reichste Hilfe.
50. Aus der tiefen Anerkennung dieser Gemeinschaft des ganzen mystischen
Leibes Jesu Christi hat die pilgernde Kirche seit den Anfängen der christlichen
Religion das Gedächtnis der Verstorbenen mit großer Ehrfurcht gepflegt (152) und
hat auch Fürbitten für sie dargebracht, "weil es ein heiliger und heilsamer
Gedanke ist, für die Verstorbenen zu beten, damit sie von ihren Sünden erlöst
werden" (2 Makk 12,46). Daß aber die Apostel und Märtyrer Christi, die
mit ihrem Blut das höchste Zeugnis des Glaubens und der Liebe gegeben hatten, in
Christus in besonderer Weise mit uns verbunden seien, hat die Kirche immer
geglaubt, sie hat sie zugleich mit der seligen Jungfrau Maria und den heiligen
Engeln mit besonderer Andacht verehrt (153) und hat fromm ihre fürbittende Hilfe
erbeten. Bald wurden ihnen auch andere beigezählt, die Christi Jungfräulichkeit
und Armut entschiedener nachgeahmt haben (154), und schließlich die übrigen,
welche die hervorragende Übung der christlichen Tugenden (155) und die
göttlichen Charismen der frommen Andacht und Nachahmung der Gläubigen empfahlen
(156).
Wenn wir nämlich auf das Leben der treuen Nachfolger Christi schauen,
erhalten wir neuen Antrieb, die künftige Stadt zu suchen (vgl. Hebr 13,14
und 11,10). Zugleich werden wir einen ganz verläßlichen Weg gewiesen, wie wir,
jeder nach seinem Stand und seinen eigenen Lebensverhältnissen, durch die
irdischen Wechselfälle hindurch zur vollkommenen Vereinigung mit Christus,
nämlich zur Heiligkeit, kommen können (157). Im Leben derer, die, zwar
Schicksalsgenossen unserer Menschlichkeit, dennoch vollkommener dem Bilde
Christi gleichgestaltet werden (vgl. 2 Kor 3,18), zeigt Gott den Menschen
in lebendiger Weise seine Gegenwart und sein Antlitz. In ihnen redet er selbst
zu uns, gibt er uns ein Zeichen seines Reiches (158), zu dem wir, mit einer so
großen Wolke von Zeugen umgeben und angesichts solcher Bezeugung der Wahrheit
des Evangeliums, mächtig hingezogen werden.
Aber nicht bloß um des Beispiels willen begehen wir das Gedächtnis der
Heiligen, sondern mehr noch, damit die Einheit der ganzen Kirche durch die Übung
der brüderlichen Liebe im Geiste gestärkt werde (vgl. Eph 4,1-6). Denn
wie die christliche Gemeinschaft unter den Erdenpilgern uns näher zu Christus
bringt, so verbindet auch die Gemeinschaft mit den Heiligen uns mit Christus,
von dem als Quelle und Haupt jegliche Gnade und das Leben des Gottesvolkes
selbst ausgehen (159). So ziemt es sich also durchaus, diese Freunde und
Miterben Christi, unsere Brüder und besonderen Wohltäter, zu lieben, Gott für
sie den schuldigen Dank abzustatten (160), "sie hilfesuchend anzurufen und zu
ihrem Gebet, zu ihrer mächtigen Hilfe Zuflucht zu nehmen, um Wohltaten zu
erflehen von Gott durch seinen Sohn Jesus Christus, der allein unser Erlöser und
Retter ist" (161). Jedes echte Zeugnis unserer Liebe zu den Heiligen zielt
nämlich seiner Natur nach letztlich auf Christus, der "die Krone aller Heiligen"
ist (162), und durch ihn auf Gott, der wunderbar in seinen Heiligen ist und in
ihnen verherrlicht wird (163).
Auf vornehmste Weise wird aber unsere Einheit mit der himmlischen Kirche
verwirklicht, wenn wir, besonders in der heiligen Liturgie, in der die Kraft des
Heiligen Geistes durch die sakramentalen Zeichen auf uns einwirkt, das Lob der
göttlichen Majestät in gemeinsamem Jubel feiern (164). So verherrlichen wir
alle, die im Blute Christi aus allen Stämmen, Sprachen, Völkern und Nationen
erkauft (vgl. Offb 5,9) und zur einen Kirche versammelt sind, in dem
einen Lobgesang den einen und dreifaltigen Gott. Bei der Feier des
eucharistischen Opfers sind wir also sicherlich dem Kult der himmlischen Kirche
innigst verbunden, da wir uns in verehrendem Gedenken vereinigen vor allem mit
Maria, der glorreichen, allzeit reinen Jungfrau, aber auch mit dem heiligen
Josef wie auch den heiligen Aposteln und Martyrern und allen Heiligen (165).
51. Diesen ehrwürdigen Glauben unserer Vorfahren an die lebendige
Gemeinschaft mit den Brüdern, die in der himmlischen Herrlichkeit sind oder noch
nach dem Tode gereinigt werden, übernimmt diese Heilige Synode mit großer
Ehrfurcht und legt die Beschlüsse des II. Konzils von Nicæa (166), der Konzilien
von Florenz (167) und von Trient (168) wiederum vor. Zugleich mahnt sie aber in
ihrer Hirtensorge alle, die es angeht, bemüht zu sein, jegliche vielleicht da
und dort eingeschlichenen Mißbräuche, Übertreibungen oder Mängel fernzuhalten
oder zu beheben. Alles sollen sie erneuern zu vollerem Lob Christi und Gottes.
Sie mögen also die Gläubigen darüber belehren, daß echte Heiligenverehrung nicht
so sehr in der Vielfalt äußerer Akte als vielmehr in der Stärke unserer tätigen
Liebe besteht, durch die wir zum größeren Wohl für uns und die Kirche "im Wandel
das Beispiel, in der Gemeinschaft die Teilnahme, in der Fürbitte die Hilfe" der
Heiligen suchen (169). Andererseits aber sollen sie die Gläubigen unterrichten,
daß unsere Gemeinschaft mit den Heiligen, sofern im vollen Lichte des Glaubens
verstanden, in keiner Weise den Kult der Anbetung abschwächt, der Gott dem Vater
durch Christus im Heiligen Geiste dargebracht wird, sondern ihn vielmehr reicher
gestaltet (170).
Denn wir alle, die wir Kinder Gottes sind und eine Familie in Christus bilden
(vgl. Hebr 3,6), entsprechen der innersten Berufung der Kirche und
bekommen im voraus Anteil an der Liturgie der vollendeten Herrlichkeit (171),
wofern wir in gegenseitiger Liebe und in dem einen Lob der Heiligsten
Dreifaltigkeit miteinander Gemeinschaft haben. Wenn nämlich Christus erscheint
und die Toten in Herrlichkeit auferstehen, wird der Lichtglanz Gottes die
himmlische Stadt erhellen, und ihre Leuchte wird das Lamm sein (vgl. Offb
21,24). Dann wird die ganze Kirche der Heiligen in der höchsten Seligkeit der
Liebe Gott und das "Lamm, das geschlachtet ist" (Offb 5,12), anbeten und
mit einer Stimme rufen: "Dem, der auf dem Thron sitzt, und dem Lamm: Lobpreis
und Ehre und Herrlichkeit und Macht in alle Ewigkeit" (Offb 5,13-14).
KAPITEL VIII
DIE SELIGE JUNGFRÄULICHE GOTTESMUTTER MARIA
IM GEHEIMNIS CHRISTI UND DER KIRCHE
I. Einleitung
52. Da der gütigste und weiseste Gott die Erlösung der Welt vollenden wollte,
"sandte er, als die Fülle der Zeit gekommen war, seinen Sohn, von der Frau
geboren ... damit wir die Annahme zu Söhnen empfingen" (Gal 4,4-5). "Er
stieg für uns Menschen und um unseres Heils willen vom Himmel herab und ist
Fleisch geworden durch den Heiligen Geist aus Maria, der Jungfrau." (172) Dieses
göttliche Heilsmysterium wird uns offenbar und wird fortgesetzt in der Kirche.
Sie hat der Herr als seinen Leib gegründet, und in ihr müssen die Gläubigen, die
Christus, dem Haupt, anhangen und mit allen seinen Heiligen verbunden sind, auch
das Gedächtnis "vor allem Marias, der glorreichen, allzeit jungfräulichen Mutter
unseres Gottes und Herrn Jesus Christus" (173) feiern.
53. Die Jungfrau Maria, die auf die Botschaft des Engels Gottes Wort in ihrem
Herzen und in ihrem Leib empfing und der Welt das Leben brachte, wird als wahre
Mutter Gottes und des Erlösers anerkannt und geehrt. Im Hinblick auf die
Verdienste ihres Sohnes auf erhabenere Weise erlöst und mit ihm in enger und
unauflöslicher Verbindung geeint, ist sie mit dieser höchsten Aufgabe und Würde
beschenkt, die Mutter des Sohnes Gottes und daher die bevorzugt geliebte Tochter
des Vaters und das Heiligtum des Heiligen Geistes zu sein. Durch dieses
hervorragende Gnadengeschenk hat sie bei weitem den Vorrang vor allen anderen
himmlischen und irdischen Kreaturen. Zugleich aber findet sie sich mit allen
erlösungsbedürftigen Menschen in der Nachkommenschaft Adams verbunden, ja "sie
ist sogar Mutter der Glieder (Christi), denn sie hat in Liebe mitgewirkt, daß
die Gläubigen in der Kirche geboren würden, die dieses Hauptes Glieder sind"
(174). Daher wird sie auch als überragendes und völlig einzigartiges Glied der
Kirche wie auch als ihr Typus und klarstes Urbild im Glauben und in der Liebe
gegrüßt, und die katholische Kirche verehrt sie, vom Heiligen Geist belehrt, in
kindlicher Liebe als geliebte Mutter.
54. Daher will die Heilige Synode mit Bedacht im Rahmen der Lehre von der
Kirche, in der der göttliche Erlöser das Heil wirkt, sowohl die Aufgabe Marias
im Geheimnis des fleischgewordenen Wortes und seines Mystischen Leibes wie auch
die Pflichten der erlösten Menschen gegenüber der Gottesgebärerin, der Mutter
Christi und der Mutter der Menschen, vor allem der Gläubigen, beleuchten. Dabei
hat sie allerdings nicht im Sinn, eine vollständige Lehre über Maria vorzulegen
oder Fragen zu entscheiden, die durch die Arbeit der Theologen noch nicht völlig
geklärt sind. Ihr Recht behalten daher die in den katholischen Schulen als frei
vorgetragenen Auffassungen über jene, die in der heiligen Kirche nach Christus
den höchsten Platz einnimmt und doch uns besonders nahe ist (175).
II. Die Aufgabe der seligen Jungfrau in der Heilsökonomie
55. Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testamentes und die
verehrungswürdige Überlieferung zeigen die Aufgabe der Mutter des Erlösers in
der Heilsökonomie immer klarer und legen sie anschaulich vor. Die Bücher des
Alten Testamentes beschreiben die Heilsgeschichte, durch die die Ankunft Christi
in der Welt in langsamem Voranschreiten vorbereitet wird. Diese ersten Dokumente,
so wie sie in der Kirche gelesen und im Licht der weiteren und vollen
Offenbarung verstanden werden, bieten Schritt für Schritt deutlicher die Gestalt
der Frau dar, der Mutter des Erlösers. Sie ist in diesem Licht schon prophetisch
in der Verheißung vom Sieg über die Schlange, die den in die Sünde gefallenen
Stammeltern gegeben wurde (vgl. Gen 3,15), schattenhaft angedeutet.
Ähnlich bedeutet sie die Jungfrau, die empfangen und einen Sohn gebären wird,
dessen Namen Emmanuel heißen wird (vgl. Jes 7,14; vgl. Mich 5,2-3;
Mt 1,22-23). Sie ragt unter den Demütigen und Armen des Herrn hervor, die
das Heil mit Vertrauen von ihm erhoffen und empfangen. Mit ihr als der erhabenen
Tochter Sion ist schließlich nach langer Erwartung der Verheißung die Zeit
erfüllt und die neue HeiIsökonomie begonnen, als der Sohn Gottes die
Menschennatur aus ihr annahm, um durch die Mysterien seines Fleisches den
Menschen von der Sünde zu befreien.
56. Der Vater der Erbarmungen wollte aber, daß vor der Menschwerdung die
vorherbestimmte Mutter ihr empfangendes Ja sagte, damit auf diese Weise so, wie
eine Frau zum Tode beigetragen hat, auch eine Frau zum Leben beitrüge. Das gilt
in erhabenster Weise von der Mutter Jesu, die das Leben selbst, das alles
erneuert, der Welt geboren hat und von Gott mit den einer solchen Aufgabe
entsprechenden Gaben beschenkt worden ist. Daher ist es nicht verwunderlich, daß
es bei den heiligen Vätern gebräuchlich wurde, die Gottesmutter ganz heilig und
von jeder Sündenmakel frei zu nennen, gewissermaßen vom Heiligen Geist gebildet
und zu einer neuen Kreatur gemacht (176). Vom ersten Augenblick ihrer Empfängnis
an im Glanz einer einzigartigen Heiligkeit, wird die Jungfrau von Nazareth vom
Engel bei der Botschaft auf Gottes Geheiß als "voll der Gnade" gegrüßt (vgl.
Lk 1,28), und sie antwortet dem Boten des Himmels: "Siehe, ich bin die Magd
des Herrn, mir geschehe nach deinem Wort" (Lk 1,38). So ist die
Adamstochter Maria, dem Wort Gottes zustimmend, Mutter Jesu geworden. Sie umfing
den Heilswillen Gottes mit ganzem Herzen und von Sünde unbehindert und gab sich
als Magd des Herrn ganz der Person und dem Werk ihres Sohnes hin und diente so
unter ihm und mit ihm in der Gnade des allmächtigen Gottes dem Geheimnis der
Erlösung. Mit Recht also sind die heiligen Väter der Überzeugung, daß Maria
nicht bloß passiv von Gott benutzt wurde, sondern in freiem Glauben und Gehorsam
zum Heil der Menschen mitgewirkt hat. So sagt der heilige Irenäus, daß sie "in
ihrem Gehorsam für sich und das ganze Menschengeschlecht Ursache des Heils
geworden ist" (177). Deshalb sagen nicht wenige der alten Väter in ihrer Predigt
gern, "daß der Knoten des Ungehorsams der Eva gelöst worden sei durch den
Gehorsam Marias; und was die Jungfrau Eva durch den Unglauben gebunden hat, das
habe die Jungfrau Maria durch den Glauben gelöst" (178); im Vergleich mit Eva
nennen sie Maria "die Mutter der Lebendigen" (179) und öfters betonen sie: "Der
Tod kam durch Eva, das Leben durch Maria." (180)
57. Diese Verbindung der Mutter mit dem Sohn im Heilswerk zeigt sich vom
Augenblick der jungfräulichen Empfängnis Christi bis zu seinem Tod; zunächst da
Maria sich eilends aufmachte, um Elisabeth zu besuchen, von dieser wegen ihres
Glaubens an das verheißene Heil seliggepriesen wird und der Vorläufer im
Mutterschoß aufjubelte (vgl. Lk 1,41-45); dann als bei der Geburt die
Gottesmutter ihren erstgeborenen Sohn, der ihre jungfräuliche Unversehrtheit
nicht minderte, sondern heiligte (181), den Hirten und Magiern in Freuden zeigte.
Als sie ihn aber im Tempel unter. Darbringung der Gabe der Armen dem Herrn
darstellte, hörte sie, wie Simeon gleichzeitig vorherverkündigte, daß der Sohn
das Zeichen des Widerspruches sein und die Seele der Mutter das Schwert
durchbohren werde, damit die Gedanken aus vielen Herzen offenkundig würden (vgl.
Lk 2,34-35). Als die Eltern den Knaben Jesus verloren und mit Schmerzen
gesucht hatten, fanden sie ihn im Tempel dem hingegeben, was seines Vaters war;
sie verstanden aber das Wort des Sohnes nicht. Und seine Mutter bewahrte all
dies betrachtend in ihrem Herzen (vgl. Lk 2,41-51).
58. Im öffentlichen Leben Jesu erscheint seine Mutter ausdrücklich am Anfang,
da sie bei der Hochzeit zu Kana in Galiläa durch ihr Mitgefühl den Anfang der
Zeichen Jesu als des Messias durch ihre Fürbitte veranlaßt hat (vgl. Joh
2,1-11). Im Verlauf seiner Verkündigung nahm sie die Worte auf, in denen der
Sohn das die Ansprüche und Bande von Fleisch und Blut übersteigende Reich
predigte und die seligpries, die das Wort Gottes hören und bewahren (vgl. Mk
3,35 und Parall.; Lk 11,27-28), wie sie selbst es getreulich tat (vgl.
Lk 2,19.51). So ging auch die selige Jungfrau den Pilgerweg des Glaubens.
Ihre Vereinigung mit dem Sohn hielt sie in Treue bis zum Kreuz, wo sie nicht
ohne göttliche Absicht stand (vgl. Joh 19,25), heftig mit ihrem
Eingeborenen litt und sich mit seinem Opfer in mütterlichem Geist verband, indem
sie der Darbringung des Schlachtopfers, das sie geboren hatte, liebevoll
zustimmte. Und schließlich wurde sie von Christus Jesus selbst, als er am Kreuz
starb, dem Jünger zur Mutter gegeben mit den Worten: Frau, siehe da dein Sohn (vgl.
Joh 19,26-27) (182).
59. Da es aber Gott gefiel, das Sakrament des menschlichen Heils nicht eher
feierlich zu verkünden, als bis er den verheißenen Heiligen Geist ausgegossen
hatte, sehen wir die Apostel vor dem Pfingsttag "einmütig in Gebet verharren mit
den Frauen und Maria, der Mutter Jesu, und seinen Brüdern" (Apg 1,14) und
Maria mit ihren Gebeten die Gabe des Geistes erflehen, der sie schon bei der
Verkündigung überschattet hatte. Schließlich wurde die unbefleckte Jungfrau, von
jedem Makel der Erbsünde unversehrt bewahrt (183), nach Vollendung des irdischen
Lebenslaufs mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen (184)
und als Königin des Alls vom Herrn erhöht, um vollkommener ihrem Sohn
gleichgestaltet zu sein, dem Herrn der Herren (vgl. Offb 19,16) und dem
Sieger über Sünde und Tod (185).
III. Die selige Jungfrau und die Kirche
60. Ein einziger ist unser Mittler nach dem Wort des Apostels: "Es gibt
nämlich nur einen Gott und nur einen Mittler Gottes und der Menschen, den
Menschen Christus Jesus, der sich selbst als Erlösung für alle gegeben hat" (1
Tim 2,5-6). Marias mütterliche Aufgabe gegenüber den Menschen aber
verdunkelt oder mindert diese einzige Mittlerschaft Christi in keiner Weise,
sondern zeigt ihre Wirkkraft. Jeglicher heilsame Einfluß der seligen Jungfrau
auf die Menschen kommt nämlich nicht aus irgendeiner sachlichen Notwendigkeit,
sondern aus dem Wohlgefallen Gottes und fließt aus dem Überfluß der Verdienste
Christi, stützt sich auf seine Mittlerschaft, hängt von ihr vollständig ab und
schöpft aus ihr seine ganze Wirkkraft. Die unmittelbare Vereinigung der
Glaubenden mit Christus wird dadurch aber in keiner Weise gehindert, sondern
vielmehr gefördert.
61. Die selige Jungfrau, die von Ewigkeit her zusammen mit der Menschwerdung
des göttlichen Wortes als Mutter Gottes vorherbestimmt wurde, war nach dem
Ratschluß der göttlichen Vorsehung hier auf Erden die erhabene Mutter des
göttlichen Erlösers, in einzigartiger Weise vor anderen seine großmütige
Gefährtin und die demütige Magd des Herrn. Indem sie Christus empfing, gebar und
nährte, im Tempel dem Vater darstellte und mit ihrem am Kreuz sterbenden Sohn
litt, hat sie beim Werk des Erlösers in durchaus einzigartiger Weise in Gehorsam,
Glaube, Hoffnung und brennender Liebe mitgewirkt zur Wiederherstellung des
übernatürlichen Lebens der Seelen. Deshalb ist sie uns in der Ordnung der Gnade
Mutter.
62. Diese Mutterschaft Marias in der Gnadenökonomie dauert unaufhörlich fort,
von der Zustimmung an, die sie bei der Verkündigung gläubig gab und unter dem
Kreuz ohne Zögern festhielt, bis zur ewigen Vollendung aller Auserwählten. In
den Himmel aufgenommen, hat sie diesen heilbringenden Auftrag nicht aufgegeben,
sondern fährt durch ihre vielfältige Fürbitte fort, uns die Gaben des ewigen
Heils zu erwirken (186). In ihrer mütterlichen Liebe trägt sie Sorge für die
Brüder ihres Sohnes, die noch auf der Pilgerschaft sind und in Gefahren und
Bedrängnissen weilen, bis sie zur seligen Heimat gelangen. Deshalb wird die
selige Jungfrau in der Kirche unter dem Titel der Fürsprecherin, der Helferin,
des Beistandes und der Mittlerin angerufen (187). Das aber ist so zu verstehen,
daß es der Würde und Wirksamkeit Christi, des einzigen Mittlers, nichts abträgt
und nichts hinzufügt (188).
Keine Kreatur nämlich kann mit dem menschgewordenen Wort und Erlöser jemals
in einer Reihe aufgezählt werden. Wie vielmehr am Priestertum Christi in
verschiedener Weise einerseits die Amtspriester, andererseits das gläubige Volk
teilnehmen und wie die eine Gutheit Gottes auf die Geschöpfe in verschiedener
Weise wirklich ausgegossen wird, so schließt auch die Einzigkeit der
Mittlerschaft des Erlösers im geschöpflichen Bereich eine unterschiedliche
Teilnahme an der einzigen Quelle in der Mitwirkung nicht aus, sondern erweckt
sie.
Eine solche untergeordnete Aufgabe Marias zu bekennen, zögert die Kirche
nicht, sie erfährt sie auch ständig und legt sie den Gläubigen ans Herz, damit
sie unter diesem mütterlichen Schutz dem Mittler und Erlöser inniger anhangen.
63. Die selige Jungfrau ist aber durch das Geschenk und die Aufgabe der
göttlichen Mutterschaft, durch die sie mit ihrem Sohn und Erlöser vereint ist,
und durch ihre einzigartigen Gnaden und Gaben auch mit der Kirche auf das
innigste verbunden. Die Gottesmutter ist, wie schon der heilige Ambrosius lehrte,
der Typus der Kirche unter der Rücksicht des Glaubens, der Liebe und der
vollkommenen Einheit mit Christus (189). Im Geheimnis der Kirche, die ja auch
selbst mit Recht Mutter und Jungfrau genannt wird, ist die selige Jungfrau Maria
vorangegangen, da sie in hervorragender und einzigartiger Weise das Urbild
sowohl der Jungfrau wie der Mutter darstellt (190). Im Glauben und Gehorsam
gebar sie den Sohn des Vaters auf Erden, und zwar ohne einen Mann zu erkennen,
vom Heiligen Geist überschattet, als neue Eva, die nicht der alten Schlange,
sondern dem Boten Gottes einen von keinem Zweifel verfälschten Glauben schenkte.
Sie gebar aber einen Sohn, den Gott gesetzt hat zum Erstgeborenen unter vielen
Brüdern (Röm 8,29), den Gläubigen nämlich, bei deren Geburt und Erziehung
sie in mütterlicher Liebe mitwirkt.
64. Nun aber wird die Kirche, indem sie Marias geheimnisvolle Heiligkeit
betrachtet, ihre Liebe nachahmt und den Willen des Vaters getreu erfüllt, durch
die gläubige Annahme des Wortes Gottes auch selbst Mutter: Durch Predigt und
Taufe nämlich gebiert sie die vom Heiligen Geist empfangenen und aus Gott
geborenen Kinder zum neuen und unsterblichen Leben. Auch sie ist Jungfrau, da
sie das Treuewort, das sie dem Bräutigam gegeben hat, unversehrt und rein
bewahrt und in Nachahmung der Mutter ihres Herrn in der Kraft des Heiligen
Geistes jungfräulich einen unversehrten Glauben, eine feste Hoffnung und eine
aufrichtige Liebe bewahrt (191).
65. Während aber die Kirche in der seligsten Jungfrau schon zur
Vollkommenheit gelangt ist, in der sie ohne Makel und Runzel ist (vgl. Eph
5,27), bemühen sich die Christgläubigen noch, die Sünde zu besiegen und in der
Heiligkeit zu wachsen. Daher richten sie ihre Augen auf Maria, die der ganzen
Gemeinschaft der Auserwählten als Urbild der Tugenden voranleuchtet. Indem die
Kirche über Maria in frommer Erwägung nachdenkt und sie im Licht des
menschgewordenen Wortes betrachtet, dringt sie verehrend in das erhabene
Geheimnis der Menschwerdung tiefer ein und wird ihrem Bräutigam mehr und mehr
gleichgestaltet. Denn Maria vereinigt, da sie zuinnerst in die Heilsgeschichte
eingegangen ist, gewissermaßen die größten Glaubensgeheimnisse in sich und
strahlt sie wider. Daher ruft ihre Verkündigung und Verehrung die Gläubigen hin
zu ihrem Sohn und seinem Opfer und zur Liebe des Vaters. Die Kirche aber wird,
um die Ehre Christi bemüht, ihrem erhabenen Typus ähnlicher durch dauerndes
Wachstum in Glaube, Hoffnung und Liebe und durch das Suchen und Befolgen des
Willens Gottes in allem. Daher blickt die Kirche auch in ihrem apostolischen
Wirken mit Recht zu ihr auf, die Christus geboren hat, der dazu vom Heiligen
Geist empfangen und von der Jungfrau geboren wurde, daß er durch die Kirche auch
in den Herzen der Gläubigen geboren werde und wachse. Diese Jungfrau war in
ihrem Leben das Beispiel jener mütterlichen Liebe, von der alle beseelt sein
müssen, die in der apostolischen Sendung der Kirche zur Wiedergeburt der
Menschen mitwirken.
IV. Die Verehrung der seligen Jungfrau in der Kirche
66. Maria wird, durch Gottes Gnade nach Christus, aber vor allen Engeln und
Menschen erhöht, mit Recht, da sie ja die heilige Mutter Gottes ist und in die
Mysterien Christi einbezogen war, von der Kirche in einem Kult eigener Art
geehrt. Schon seit ältester Zeit wird die selige Jungfrau unter dem Titel der "Gottesgebärerin"
verehrt, unter deren Schutz die Gläubigen in allen Gefahren und Nöten bittend
Zuflucht nehmen (192). Vor allem seit der Synode von Ephesus ist die Verehrung
des Gottesvolkes gegenüber Maria wunderbar gewachsen in Verehrung und Liebe, in
Anrufung und Nachahmung, gemäß ihren eigenen prophetischen Worten: "Selig werden
mich preisen alle Geschlechter, da mir Großes getan hat, der da mächtig ist" (Lk
1,48). Dieser Kult, wie er immer in der Kirche bestand, ist zwar durchaus
einzigartig, unterscheidet sich aber wesentlich vom Kult der Anbetung, der dem
menschgewordenen Wort gleich wie dem Vater und dem Heiligen Geist dargebracht
wird, und er fördert diesen gar sehr. Die verschiedenen Formen der Verehrung der
Gottesmutter, die die Kirche im Rahmen der gesunden und rechtgläubigen Lehre je
nach den Verhältnissen der Zeiten und Orte und je nach Eigenart und Veranlagung
der Gläubigen anerkannt hat, bewirken, daß in der Ehrung der Mutter der Sohn, um
dessentwillen alles ist (vgl. Kol 1,15-16) und in dem nach dem
Wohlgefallen des ewigen Vaters die ganze Fülle wohnt (Kol 1,19), richtig
erkannt, geliebt, verherrlicht wird und seine Gebote beobachtet werden.
67. Diese katholische Lehre trägt die Heilige Synode wohlbedacht vor.
Zugleich mahnt sie alle Kinder der Kirche, die Verehrung, vor allem die
liturgische, der seligen Jungfrau großmütig zu fördern, die Gebräuche und
Übungen der Andacht zu ihr, die im Laufe der Jahrhunderte vom Lehramt empfohlen
wurden, hochzuschätzen und das, was in früherer Zeit über die Verehrung der
Bilder Christi, der seligen Jungfrau und der Heiligen festgesetzt wurde,
ehrfürchtig zu bewahren (193). Die Theologen und die Prediger des Gotteswortes
ermahnt sie aber eindringlich, sich ebenso jeder falschen Übertreibung wie zu
großer Geistesenge bei der Betrachtung der einzigartigen Würde der Gottesmutter
sorgfältig zu enthalten (194). Unter der Führung des Lehramtes sollen sie in der
Pflege des Studiums der Heiligen Schrift, der heiligen Väter und Kirchenlehrer
und der kirchlichen Liturgien die Aufgaben und Privilegien der seligen Jungfrau
recht beleuchten, die sich immer auf Christus beziehen, den Ursprung aller
Wahrheit, Heiligkeit und Frömmigkeit. Sorgfältig sollen sie vermeiden, was in
Wort, Schrift oder Tat die getrennten Brüder oder jemand anders bezüglich der
wahren Lehre der Kirche in Irrtum führen könnte. Die Gläubigen aber sollen
eingedenk sein, daß die wahre Andacht weder in unfruchtbarem und vorübergehendem
Gefühl noch in irgendwelcher Leichtgläubigkeit besteht, sondern aus dem wahren
Glauben hervorgeht, durch den wir zur Anerkennung der Erhabenheit der
Gottesmutter geführt und zur kindlichen Liebe zu unserer Mutter und zur
Nachahmung ihrer Tugenden angetrieben werden.
V. Maria als Zeichen der sicheren Hoffnung und des Trostes für das
wandernde Gottesvolk
68. Wie die Mutter Jesu, im Himmel schon mit Leib und Seele verherrlicht,
Bild und Anfang der in der kommenden Weltzeit zu vollendenden Kirche ist, so
leuchtet sie auch hier auf Erden in der Zwischenzeit bis zur Ankunft des Tages
des Herrn (vgl. 2 Petr 3,10) als Zeichen der sicheren Hoffnung und des
Trostes dem wandernden Gottesvolk voran.
69. Dieser Heiligen Synode bereitet es große Freude und Trost, daß auch unter
den getrennten Brüdern solche nicht fehlen, die der Mutter des Herrn und
Erlösers die gebührende Ehre erweisen, dies besonders unter den Orientalen, die
sich zur Verehrung der allzeit jungfräulichen Gottesmutter mit glühendem Eifer
und andächtiger Gesinnung vereinen (195). Alle Christgläubigen mögen inständig
zur Mutter Gottes und Mutter der Menschen flehen, daß sie, die den Anfängen der
Kirche mit ihren Gebeten zur Seite stand, auch jetzt, im Himmel über alle
Seligen und Engel erhöht, in Gemeinschaft mit allen Heiligen bei ihrem Sohn
Fürbitte einlege, bis alle Völkerfamilien, mögen sie den christlichen Ehrennamen
tragen oder ihren Erlöser noch nicht kennen, in Friede und Eintracht glückselig
zum einen Gottesvolk versammelt werden, zur Ehre der heiligsten und ungeteilten
Dreifaltigkeit.
21. November 1964
AUS DEN AKTEN DES HEILIGEN ÖKUMENISCHEN
II. VATIKANISCHEN KONZILS
Bekanntmachungen, des Generalsekretärs des Konzils in der 123.
Generalkongregation
Es ist gefragt worden, welcher theologische Verbindlichkeitsgrad der Lehre
zukommt, die im Schema über die Kirche ausgeführt und der Abstimmung
unterbreitet wird. Die Theologische Kommission hat auf diese Frage bei der
Prüfung der Änderungsvorschläge zum dritten Kapitel des Schemas über die Kirche
so geantwortet: "Ein Text des Konzils ist selbstverständlich immer nach den
allgemeinen, allseits bekannten Regeln auszulegen." Bei dieser Gelegenheit
verweist die Theologische Kommission auf ihre Erklärung vom 6. März 1964, deren
Wortlaut wir hier wiedergeben:
"Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen
Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als für die
Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche
erklärt.
Was aber das Konzil sonst vorlegt, müssen alle und jeder der Christgläubigen
als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten
entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den
Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder
aus der Aussageweise sich ergibt."
Seitens der höheren Autorität wird den Vätern eine erläuternde Vorbemerkung
zu den Änderungsvorschlägen des dritten Kapitels des Kirchenschemas mitgeteilt,
nach deren Absicht und Sinn die in diesem dritten Kapitel dargelegte Lehre
erklärt und verstanden werden muß.
16. November 1964
ERLÄUTERNDE VORBEMERKUNGEN
"Die Kommission hat beschlossen, der Prüfung der Änderungsvorschläge folgende
allgemeinen Hinweise vorauszuschicken:
1. Kollegium wird nicht im streng juridischen Sinne verstanden, das heißt
nicht von einem Kreis von Gleichrangigen, die etwa ihre Gewalt auf ihren
Vorsitzenden übertrügen, sondern als fester Kreis, dessen Struktur und Autorität
der Offenbarung entnommen werden müssen. Darum wird in der Antwort auf den
Änderungsvorschlag 12 ausdrücklich von den Zwölfen gesagt, daß der Herr sie
bestellt hat "nach Art eines Kollegiums oder eines festen Kreises". (Vgl. auch
Änderungsvorschlag 53c.) - Aus dem gleichen Grunde werden immer wieder auf das
Bischofskollegium auch die Ausdrücke "Ordnung" (Ordo) oder "Körperschaft"
(Corpus) angewandt. Der Parallelismus zwischen Petrus und den übrigen Aposteln
auf der einen Seite und Papst und Bischöfen auf der anderen schließt nicht die
Übertragung der außerordentlichen Vollmacht der Apostel auf ihre Nachfolger und
selbstverständlich auch nicht eine Gleichheit zwischen Haupt und Gliedern des
Kollegiums ein, sondern nur eine Verhältnisgleichheit zwischen der ersten
Beziehung (Petrus - Apostel) und der zweiten (Papst - Bischöfe). Daher hat die
Kommission beschlossen, in Nr. 22 nicht in derselben, sondern in entsprechender
Weise zu schreiben. (Vgl. Änderungsvorschlag 57).
2. Glied des Kollegiums wird man kraft der Bischofsweihe und durch die
hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums. (Vgl. Nr. 22,
Absatz 1, am Schluß).
In der Weihe wird die seinsmäßige Teilnahme an den heiligen Ämtern verliehen,
wie unbestreitbar aus der Überlieferung, auch der liturgischen, feststeht. Mit
Bedacht ist der Ausdruck Ämter (munera) verwendet und nicht Vollmachten (potestates),
weil das letztgenannte Wort von der zum Vollzug völlig freigegebenen Vollmacht
verstanden werden könnte. Damit aber eine solche zum Vollzug völlig freigegebene
Vollmacht vorhanden sei, muß noch die kanonische, das heißt rechtliche
Bestimmung (determinatio) durch die hierarchische Obrigkeit hinzukommen. Diese
Bestimmung der VoIlmacht (determinatio) kann bestehen in der Zuweisung einer
besonderen Dienstobliegenheit oder in der Zuordnung von Untergebenen, und sie
wird erteilt nach den von der höchsten Obrigkeit gebilligten Richtlinien. Eine
derartige weitere Norm ist aus der Natur der Sache gefordert, weil es sich um
Ämter handelt, die von mehreren nach Christi Willen hierarchisch
zusammenwirkenden Trägern ausgeübt werden müssen. Offenkundig ist diese "Gemeinschaft"
im Leben der Kirche den Zeitumständen gemäß schon in Übung gewesen, bevor sie im
Recht sozusagen kodifiziert worden ist. Darum wird ausdrücklich gesagt, es sei
eine hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern der Kirche erfordert. "Gemeinschaft"
(Communio) ist ein Begriff, der in der alten Kirche (wie auch heute noch vor
allem im Osten) hoch in Ehren steht. Man versteht darunter nicht irgendein
unbestimmtes Gefühl, sondern eine organische Wirklichkeit, die eine rechtliche
Gestalt verlangt und zugleich von der Liebe beseelt ist. Daher hat die
Kommission fast mit Stimmeneinheit zu formulieren beschlossen: "in
hierarchischer Gemeinschaft". (Vgl. Änderungsvorschlag 40 sowie auch die
Aussagen über die Missio canonica unter Nr. 24). Die päpstlichen Dokumente aus
jüngerer Zeit über die Jurisdiktion der Bischöfe verstehen sich von dieser
notwendigen Festlegung der Vollmacht her.
3. Von dem Kollegium, das es ohne Haupt nicht gibt, wird gesagt: "Es ist
ebenfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche." Das
anzunehmen ist notwendig, damit die Fülle der Gewalt des Bischofs von Rom nicht
in Frage gestellt wird. Denn bei dem Kollegium wird sein Haupt immer und
notwendigerweise mitverstanden, das in dem Kollegium sein Amt als Statthalter
Christi und Hirt der Gesamtkirche unverkürzt bewahrt. Mit anderen Worten: Die
Unterscheidung waltet nicht zwischen dem Bischof von Rom einerseits und den
Bischöfen zusammengenommen anderseits, sondern zwischen dem Bischof von Rom für
sich und dem Bischof von Rom vereint mit den Bischöfen. Da aber der Papst das
Haupt des Kollegiums ist, kann er allein manche Handlungen vollziehen, die den
Bischöfen in keiner Weise zustehen, z. B. das Kollegium einberufen und leiten,
die Richtlinien für das Verfahren approbieren usw. (Vgl. Änderungsvorschlag 81).
Dem Urteil des Papstes, dem die Sorge für die ganze Herde Christi anvertraut ist,
unterliegt es, je nach den im Laufe der Zeit wechselnden Erfordernissen der
Kirche die Weise festzulegen, wie diese Sorge tunlich ins Werk gesetzt wird, sei
es persönlich, sei es kollegial. Der Bischof von Rom geht bei der Leitung,
Förderung und Billigung der kollegialen Betätigung in Ausrichtung auf das Wohl
der Kirche nach eigenem Urteil vor.
4. Der Papst als höchster Hirte der Kirche kann seine Vollmacht jederzeit
nach Gutdünken ausüben, wie es von seinem Amt her gefordert wird. Das Kollegium
aber handelt, wenn es auch immer besteht, darum nicht auch schon beständig in
streng kollegialem Akt, wie die Überlieferung der Kirche beweist. Mit anderen
Worten: Das Kollegium ist nicht immer "in voller Tätigkeit", vielmehr handelt es
nur von Zeit zu Zeit in streng kollegialem Akt und nicht ohne Zustimmung des
Hauptes. Es heißt aber "nicht ohne Zustimmung des Hauptes", damit man nicht an
eine Abhängigkeit wie von einem Außenstehenden denke. Der Ausdruck "Zustimmung"
erinnert im Gegenteil an die Communio zwischen Haupt und Gliedern und schließt
die Notwendigkeit des Aktes, der dem Haupt als solchem zusteht, mit ein. Die
Sache wird ausdrücklich ausgesprochen in Nr. 22, Absatz 2, und wird erklärt ebd.,
gegen Ende. Die negative Formulierung mit "nicht ohne" umfaßt alle Fälle; so ist
deutlich, daß die von der höchsten Autorität gebilligten Richtlinien immer zu
beobachten sind. (Vgl. Änderungsvorschlag 84).
Im ganzen aber wird ersichtlich, daß es sich um die Verbundenheit der
Bischöfe mit ihrem Haupt handelt, niemals jedoch um die Betätigung der Bischöfe
unabhängig vom Papst. In diesem Falle, wenn die Tätigkeit des Hauptes ausfällt,
können die Bischöfe als Kollegium nicht handeln, wie aus dem Begriff "Kollegium"
hervorgeht. Diese hierarchische Gemeinschaft aller Bischöfe mit dem Papst ist in
der Tradition fest verwurzelt.
N.B. Ohne die hierarchische Gemeinschaft kann das sakramental seinsmäßige Amt,
das von dem kanonisch-rechtlichen Gesichtspunkt zu unterscheiden ist, nicht
ausgeübt werden. Die Kommission war aber der Auffassung, daß sie auf die Fragen
der Erlaubtheit und Gültigkeit nicht eingehen sollte, die der theologischen
Forschung überlassen bleiben. Insbesondere gilt das von der Vollmacht, die
tatsächlich bei den getrennten Orientalen ausgeübt wird und über deren Erklärung
verschiedene Lehrmeinungen bestehen."
+ PERICLES FELICI Titularerzbischof von Samosata Generalsekretär
des Hl. Ökumenischen II. Vatikanischen Konzils
Anmerkungen:
(1) Vgl. Cyprian, Epist. 64, 4: PL 3, 1017; CSEL (Hartel), III B, 720.
Hilarius v. Poitiers, In Mt. 23,6: PL 9, 1047. Augustinus, passim. Cyrill v.
Alex., Glaph. in Gen. 2,10: PG 69, 110 A.
(2) Vgl. Gregor d. Gr., Hom. in Evang. 19, 1: PL 76, 1154 B. Augustinus, Serm.
341, 9, 11: PL 39, 1499f. Johannes v. Damaskus, Adv. Iconocl. 11: PG 96, 1357.
(3) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 24, 1: PG 7, 966B; Harvey 2, 131; ed.
Sagnard, Sources Chr., 398.
(4) Cyprian, De Orat. Dom. 23: PL 4, 553; Hartel, IIIA, 285. Augustinus, serm.
71, 20, 33: PL 38, 463f. Johannes v. Damaskus, Adv. Iconocl. 12: PG 96, 1358D.
(5) Vgl. Origenes, In Mt. 16, 21: PG13, 1443C. Tertullian, Adv. Marc.3, 7:
PL2, 357C; CSEL 47, 3, 386. Für die liturgischen Dokumente vgl.
Sacramentarium Gregorianum: PL 78, 160B; oder C. Mohlberg, Liber
Sacramentorum Romanæ Ecclesiæ (Rom 1960) 111, XC: "Gott, der du dir aus der
ganzen Versammlung der Heiligen eine ewige Wohnstatt gründest ..." Hymnus "Urbs
Ierusalem beata" im monastischen Brevier und "Cœlestis urbs Ierusalem" im
Römischen Brevier.
(6) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theol. III., q. 62, a. 5, ad 1.
(7) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici Corporis, 29. Juni 1943: AAS 35
(1943) 208.
(8) Vgl. Leo XlII., Enz. Divinum illud, 9. Mai 1897: ASS 29(1896-97)
650. Pius XII., Enz. Mystici Corporis, a. a. O. 219 f; Denz. 2288 (3808).
Augustinus, Serm. 268, 2: PL 38, 1232 u. ö. Johannes Chrysostomus, In Eph. Hom.
9, 3: PG 62, 72. Didymus v. Alex., Trin. 2,1: PG 39, 449f. Thomas v. Aquin, In
Col. 1, 18, lect. 5; ed. Marietti, II, n. 46: "Wie der eine Leib von der Einheit
der Seele her konstituiert wird, so die Kirche von der Einheit des Geistes her
..."
(9) Leo XIII., Enz. Sapientiæ christianæ, 10. Jan. 1890: ASS 22
(1889-90) 392. Ders., Enz. Satis cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28
(1895-96) 710 u. 724ff. Pius XII., Enz. Mystici Corporis, a. a. O. 199f.
(10) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici Corporis, a. a. O. 221ff. Ders., Enz.
Humani generis, 12. Aug. 1950: AAS 42 (1950) 571.
(11) Leo XIII., Enz. Satis cognitum, a. a. O. 713.
(12) Vgl. Symbolum Apostolicum: Denz. 6-9 (10-13); Symbolum Nicæno-
Constantinopolitanum: Denz. 86 (150); aufgenommen in Professio fidei Tridentina:
Denz. 994 u. 999 (1862 u. 1868).
(13) Die Formel "Sancta (catholica apostolica) Romana Ecclesia" findet sich
in Professio fidei Tridentina, a. a. O. und in Conc. Vat. I, Sess. III.,
Const. dogm. de fide cath.: Denz. 1782 (3001).
(14) Augustinus, Civ. Dei, XVIIl, 51, 2: PL 41, 614.
(15) Vgl. Cyprian, Epist. 69, 6: PL 3, 1142 B; Hartel 3 B, 754: "Das
unauflösliche Sakrament der Einheit".
(16) Vgl. Pius XII., Anspr. Magnificate Dominum, 2. Nov. 1954: AAS 46
(1954) 669. Ders., Enz. Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947) 555.
(17) Vgl. Pius XI., Enz. Miserentissimus Redemptor, 8. Mai 1928: AAS
20 (1928) 171f. Pius XII., Anspr. Vous nous avez, 22. Sept. 1956: AAS 48
(1956) 714.
(18) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theol. III., q. 63, a. 2.
(19) Vgl. Cyrill v. Jerusalem, Catech. 17, de Spiritu Sancto, II, 35-37: PG
33, 1009-1012. Nik. Kabasilas, De vita in Christo, lib. III., de utilitate
chrismatis: PG 150, 569-580. Thomas v. Aquin, Summa Theol. III., q. 65, a.3 u.
q. 72, a. 1 u. 5.
(20) Vgl. Pius XII., Enz. Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947)
bes. s. 552f.
(21) 1 Kor 7,7: "Jeder hat seine eigene Gnadengabe (idion charisma) von Gott:
der eine so, der andere aber so." Vgl. Augustinus, De Dono Persev. 14, 37: PL
45, 1015 f: "Nicht nur die Enthaltsamkeit ist eine Gabe Gottes, sondern auch die
Keuschheit der Verheirateten."
(22) Vgl. Augustinus, De Præd. Sanct. 14, 27: PL 44, 980.
(23) Vgl. Johannes Chrysostomus, In Io. Hom. 65, 1: PG 59, 361.
(24) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 16, 6; III., 22, 1-3: PG 7, 925 C - 926 A
u. 955 C bis 958 A; Harvey 2, 87 f u. 120-123; ed. Sagnard, Sources Chrét.,
290-292 u. 372ff.
(25) Vgl. Ignatius v. A., Ad Rom., Vorrede: ed. Funk I, 252.
(26) Vgl. Augustinus, Bapt. c. Donat. V, 28, 39: PL 43, 197: "Ganz offenbar
ist die Redeweise:,in der Kirche drinnen oder draußen' vom Herzen, nicht vom
Leibe zu verstehen " Vgl. ebd. III., 19, 26: Sp. 152; V, 18, 24: Sp. 189; In Io.
Tr. 61, 2: PL 35, 1800; und anderwärts oft.
(27) Vgl. Lk 12,48: "Von dem aber, dem viel gegeben ist, wird viel verlangt
werden " Vgl. auch Mt 5,19-20; 7,21-22; 25,41-46; Jak 2,14.
(28) Vgl. Leo XIII., Apost. Schreiben Præclara gratulationis, 20. Juni
1894: ASS 26 (1893-94) 707.
(29) Vgl. Leo XIII., Enz. Satis cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28
(1895-96) 738. Ders., Enz. Caritatis studium, 25. Juli 1898: ASS 31
(1898-99) 11. Pius XII., Radiobotschaft Nell'alba, 24. Dez. 1941: AAS 34 (1942)
21.
(30) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Orientalium, 8. Sept. 1928: AAS 20
(1928) 287. Pius XII., Enz. Orientalis Ecclesiæ, 9. April 1944: AAS 36
(1944) 137.
(31) Vgl. Instruktion des Heiligen Offiziums vom 20. Dez. 1949: AAS 42 (1950)
142.
(32) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theol. III., q. 8, a. 3, ad 1.
(33) Vgl. Brief des Heiligen Offiziums an den Erzbischof von Boston: Denz.
3869 bis 3872.
(34) Vgl. Eusebius v. Cæs., Præparatio Evangelica 1, 1: PG 21, 28 AB.
(35) Vgl. Benedikt XV., Apost. Schreiben Maximum illud: AAS 11 (1919)
440, bes. S. 451ff. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ: AAS 18 (1926) 68-69.
Pius XII., Enz. Fidei donum, 21. April 1957: AAS 49 (1957) 236-237.
(36) Vgl. Didache, 14: ed. Funk I, 32. Justin, Dial. 41: PG 6, 564. Irenäus,
Adv. Hær. IV, 17, 5: PG 7, 1023; Harvey 2, 199f. Konzil von Trient, sess. 22,
cap. 1: Denz. 939 (1742).
(37) Vgl. I. Vat. Konzil, Sess. IV, Const. Dogm. Pastor æternus: Denz.
1821 (3050f).
(38) Vgl. Konzil v. Florenz, Decretum pro Græcis: Denz. 694 (1307) u. I. Vat.
Konzil: ebd. Denz. 1826 (3059).
(39) Vgl. Liber sacramentorum S. Gregorii, Präfationen zu den Festen St.
Matthias u. St. Thomas: PL 78, 51 u. 152; vgl. Cod. Vat. lat. 3548,f. 18.
Hilarius v. Poitiers, In Ps. 67, 10: PL 9, 450; CSEL 22, 286. Hieronymus, Adv.
Jovin. 1, 26: PL 23, 247A. Augustinus, In Ps. 86, 4: PL 37, 1103. Gregor d. Gr.,
Mor. in Iob, XXVIIl, V: PL 76, 455-456. Primasius, Comm. in Apoc. V: PL 68,
924BC. Paschasius Radb., In Mt. L. VIII., Kap. 16: PL 120, 561 C. Vgl. Leo XIII.,
Epist. Et sane, 17. Dez. 1888: ASS 21 (1888) 321.
(40) Vgl. Apg 6,2-6; 11,30; 13,1; 14,23; 20,17; 1 Thess 5,12-13; Phil 1,1;
Kol 4,1.1 u. ö.
(41) Vgl. Apg 20,25-27; 2 Tim 4,6f vgl. mit 1 Tim 5,22; 2 Tim 2,2; Tit 1,5;
Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 3: ed. Funk I, 156.
(42) Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 2: ed. Funk I, 154f.
(43) Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 52f. Ignatius v. A., öfters.
(44) Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 53.
(45) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 3, 1: PG 7, 848A; Harvey 2, 8; sagnard
100f: "manifestatam".
(46) Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 2, 2: PG 7, 847; Harvey 2, 7; Sagnard 100:
"custoditur", vgl. ebd. IV, 26, 2: Sp. 1053; Harvey 2, 236, u. IV, 33, 8: Sp.
1077; Harvey 2, 262.
(47) Ignatius v. A., Philad., Vorrede: ed. Funk I, 264.
(48) Ignatius v. A., Philad., 1, 1; Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.
(49) Clemens v. Rom, a. a. O., 42, 3-4; 44, 3-4; 57, 1-2: ed. Funk I, 152,
156, 171f. Ignatius v. A., philad. 2; smyrn. 8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I,
265 f; 282; 232; 246fu. a.; Justin, Apol., 1, 65: PG 6, 428; Cyprian, Epist.
passim.
(50) Vgl. Leo XIII., Enz. Satis cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28
(1895-96) 732.
(51) Vgl. Conc. Trid., sess. 23, Decr. de sacr. Ordinis, Kap. 4: Denz. 960
(1768); Conc. Vat. I, Sess. 4, Const. Dogm. 1 De Ecclesia Christi, Kap.
3: Denz. 1828 (3061). Pius XII., Enz. Mystici Corporis, 29. Juni 1943:
AAS 35 (1943) 209 u. 212. CIC, can. 329 § 1.
(52) Vgl. Leo XIII., Brief Et sane, 17. Dez. 1888: ASS 21 (1888) 321f.
(53) Leo d. Gr., serm. 5, 3: PL 54, 154.
(54) Das Konzil v. Trient (Sess. 23, Kap. 3) zitiert 2 Tim 1,6-7, um zu
beweisen, daß der Ordo (= das Weihesakrament) ein wirkliches Sakrament ist: Denz.
959 (1766).
(55) In Trad. Apost. 3: ed. Botte, Sources Chr. 27-30: Dem Bischof wird "der
erste Rang des Priestertums" zugeteilt. Vgl. Sacramentarium Leonianum:
ed. C. Mohlberg, Sacramentarium Veronense (Rom 1955) 119: "zum Dienstamt
des Hohenpriestertums ... Vollende in Deinen Priestern die Ganzheit des
Mysteriums" ... Ders., Liber Sacramentorum Romanæ Ecclesiæ (Rom 1960) 121-122: "Übergib
ihnen, Herr, den bischöflichen Stuhl zur Leitung deiner Kirche und des gesamten
Volkes." Vgl. PL 78, 224.
(56) Trad. Apost. 2: ed. Botte, 27.
(57) Das Konzil v. Trient, Sess. 23, Kap. 4 lehrt, daß das Weihesakrament ein
unauslöschliches Prägemal verleiht: Denz. 960 (1767). Vgl. Johannes XXIII.,
Anspr. Iubilate Deo, 8. Mai 1960: AAS 52 (1960) 466. Paul VI., Homilie in der
Vatikanbasilika, 20. Okt. 1963: AAS 55 (1963) 1014.
(58) Cyprian, Epist. 63, 14: PL 4, 386; Hartel III B, 713: "Der Priester
waltet an Christi Statt." Johannes Chrysostomus, In 2 Tim. Hom. 2, 4: PG 62,
612: Der Priester ist "symbolon" Christi. Ambrosius, In Ps. 38, 25-26: PL 14,
1051-1052; CSEL 64, 203-204. Ambrosiaster, In 1 Tim. 5,19: PL17, 479 C u. In Eph.4,11-12:
PL 17, 387C. Theodor v. Mopsuestia, Hom. Catech. XV, 21 u. 24: ed. Tonneau, 497
u. 503. Hesychius v. Jerusalem, In Lev. L. 2, 9, 23: PG 93, 894B.
(59) Vgl. Eusebius, Hist. Eccl. V, 24, 10: GCS II, 1, 495; ed. Bardy, Sources
Chr. II, 69. Dionysius, bei Eusebius, ebd. VII., 5, 2: GCS II, 2, 638 f; Bardy
II, 168f.
(60) Vgl. über die alten Konzilien Eusebius, Hist. Eccl. V, 23-24: GCS II, 1,
488 ff; Bardy II, 66 ff, und oft. Konzil v. Nicæa, Can. 5: Conc. Œc. Decr. 7.
(61) Tertullian, De Ieiunio, 13: PL 2, 972B; CSEL 20, 292 Z. 13-16.
(62) Cyprian, Epist. 56, 3: Hartel IIIB, 650; Bayard 154.
(63) Vgl. die amtliche Relation von Zinelli, in Conc. Vat. I: Mansi 52, 1109
C.
(64) Vgl. I. Vat. Konzil, Schema Const. Dogm. II, De Ecclesia Christi,
c. 4: Mansi 53, 310. Vgl. die Relation von Kleutgen über das umgearbeitete
Schema: Mansi 53, 321 B - 322B, und die Erklärung von Zinelli: Mansi 52, 1110A.
siehe auch Leo d. Gr., serm. 4, 3: PL 54, 151 A.
(65) Vgl. CIC, can. 227.
(66) Vgl. I. Vat. Konzil, Const. Dogm. Pastor æternus: Denz. 1821
(3050f).
(67) Vgl. Cyprian, Epist. 66, 8: Hartel III., 2, 733: "Der Bischof ist in der
Kirche und die Kirche im Bischof."
(68) Vgl. Cyprian, Epist. 55, 24: Hartel 642, Z. 13: "Die eine Kirche ist
über die ganze Welt hin in vielen Gliedern verteilt", Ders., Epist. 36, 4:
Hartel 575, Z. 20 bis 21.
(69) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei Donum, 21. April 1957: AAS 49 (1957)
237.
(70) Vgl. Hilarius v. Poitiers, In Ps. 14, 3: PL 9, 206; CSEL 22, 86. Gregor
d. Gr., Moral. IV, 7, 12: PL 75, 643 C. Ps.-Basilius, In Jes. 15, 296: PG 30,
637 C.
(71) Papst Cœlestin, Epist. 18, 1-2, an das Konzil von Ephesus: PL 50, 505 AB;
Schwartz, Acta Conc. Œc. I, 1, 1, S. 22. Vgl. Benedikt XV., Apost. Brief
Maximum illud: AAS 11 (1919) 440. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ, 28.
Febr. 1926: AAS 18 (1926) 69. Pius XII., Enz. Fidei Donum, a.a.O.
(72) Leo XIII., Enz. Grande munus, 30. Sept. 1880: ASS 13 (1880) 145.
Vgl. CIC, can. 1327; can. 1350 § 2.
(73) Über die Rechte der Patriarchatssitze vgl. Konzil v. Nicæa, can. 6
bezüglich Alexandrien und Antiochien sowie can. 7 bezüglich Jerusalem: Conc. Œc.
Decr. s. 8. IV. Laterankonzil (1215) Const. V: de dignitate Patriarcharum: ebd.
212. Konzil v. Ferrara-Florenz: ebd. 504.
(74) Vgl. den Codex für die Ostkirchen, can. 216-314: über die Patriarchen;
can. 324-339: über die Großerzbischöfe; can. 362-391: über die anderen
Würdenträger; bes. can. 238 § 3; 216; 240; 251; 255: über die Ernennung der
Bischöfe von seiten des Patriarchen.
(75) Vgl. Konzil v. Trient, Decr. de reform., sess. V, c. 2, n. 9, u. Sess.
XXIV, can. 4: Conc. Œc. Decr. 645 u. 739.
(76) Vgl. I. Vat. Konzil, Const. Dogm. Dei Filius, 3: Denz. 1712
(3011). Vgl. die dem Schema I über die Kirche beigefügte Anmerkung (entnommen
aus Rob. Bellarmin): Mansi 51, 579 C; sowie das umgearbeitete Schema Const. II
De Ecclesia Christi mit dem Kommentar von Kleutgen: Mansi 53, 313AB. Pius
IX., Brief Tuas libenter: Denz. 1683 (2879).
(77) Vgl. CIC, can. 1322-1323.
(78) Vgl. I. Vat. Konzil, Const. Dogm. Pastor Æternus: Denz. 1839
(3074).
(79) Vgl. die Erläuterungen von Gasser auf dem I. Vat. Konzil: Mansi 52, 1213
AC.
(80) Gasser, ebd.: Mansi 1214 A.
(81) Gasser, ebd.: Mansi 1215 CD, 1216-1217 A.
(82) Gasser, ebd.: Mansi 1213.
(83) I. Vat. Konzil, Const. dogm. Pastor Æternus, 4: Denz. 1836
(3070).
(84) Gebet zur Bischofsweihe im byzantinischen Ritus: Euchulogion to mega
(Rom 1873) 139.
(85) Vgl. Ignatius v. A., Smyrn. 8, 1: ed. Funk I, 282.
(86) Vgl. Apg 8,1; 14,22-23; 20,17 u. ö.
(87) Mozarabische Oration: PL 96, 759 B.
(88) Vgl. Ignatius v. A., Smyrn. 8, 1: ed. Funk I, 282.
(89) Thomas v. A., Summa Theol. III., q. 73, a. 3.
(90) Vgl. Augustinus, C. Faustum, 12, 20: PL 42, 265; Serm. 57, 7: PL 38, 389
u. a.
(91) Leo d. Gr., Serm. 63, 7: PL 54, 357 C.
(92) Traditio Apostolica des Hippolyt, 2-3: ed. Botte, 26-30.
(93) Vgl. den Text des sog. Examens am Anfang der Bischofsweihe und die
Oration am Schluß der Weihemesse nach dem Te Deum.
(94) Benedikt XIV, Br. Romana Ecclesia, 5. Okt. 1755, § 1: Bullarium
Benedicti XIV, t. IV (Rom 1758) 21: "Der Bischof stellt den Typus Christi dar
und waltet Seines Amtes" Pius XIl, Enz. Mystici Corporis, a. a. O. 211: "Die
einzelnen (Bischöfe) weiden und leiten die jeweils ihnen zugewiesene Herde im
Namen Christi"
(95) Leo XIII., Enz. Satis cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28 (1895-96)
732. Ders., Epist. Officio sanctissimo, 22. Dez. 1887: ASS 20 (1887) 264. Pius
IX., Apost. Brief an die deutschen Bischöfe, 12. März1875, u. Konsist.-Anspr.,
15. März1875: Denz. 3112-3117 (nur in der Neuauflage enthalten).
(96) I. Vat. Konzil, Dogm. Konst. Pastor æternus, 3: Denz. 1828
(3061). Vgl. die Relation von Zinelli: Mansi 52, 1114D.
(97) Vgl. Ignatius v. A., Ad Ephes. 5, 1: ed. Funk I, 216.
(98) Vgl. Ignatius v. A., Ad Ephes. 6, 1: ed. Funk I, 218.
(99) Vgl. Konzil v. Trient, Sess. 23, De sacr. Ordinis, Kap. 2: Denz. 958
(1765), u. can. 6: Denz. 966 (1776).
(100) Vgl. Innozenz I, Brief an Decentius: PL 20, 554 A; Mansi 3, 1029; Denz.
98 (215): "Die Presbyter haben als Priester zweiter Ordnung nicht die volle Höhe
des geistlichen Amtes inne" Cyprian, Epist. 61, 3: ed. Hartel 696.
(101) Vgl. Konzil v. Trient, a. a. O.: Denz. 956a-968 (1763-1778), u. bes.
can. 7: Denz. 967 (1777). Pius XII., Apost. Konst. Sacramentum Ordinis:
Denz. 2301 (3857-3861).
(102) Vgl. Innozenz I, a. a. O. Gregor v. Naz., Apol. II, 22: PG 35, 432 B.
Ps-Dionysius, Eccl. Hier., 1, 2: PG 3, 372D.
(103) Vgl. Konzil v. Trient, sess. 22: Denz.940 (1743). Pius XII., Enz.
Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947) 553; Denz. 2300 (3850).
(104) Vgl. Konzil v. Trient, Sess. 22: Denz. 938 (1739-1740). II. Vat. Konzil,
Konst. über die heilige Liturgie, n. 7 u. n. 47.
(105) Vgl. Pius XII., Enz. Mediator Dei, a. a. O. unter Nr. 67.
(106) Vgl. Cyprian, Epist. 11, 3: PL 4, 242 B; Hartel III., 2, 497.
(107) Liturgie der Priesterweihe, beim Anlegen der Gewänder.
(108) Liturgie der Priesterweihe, Präfation.
(109) Vgl. Ignatius v. A., Philad. 4: ed. Funk I, 266. Cornelius I, bei
Cyprian, Epist. 48, 2: Hartel III., 2, 610.
(110) Constitutiones Ecclesiæ ægypticæ, III., 2: ed. Funk, Didascalia, II,
103. Statuta Eccl. Ant. 37-41: Mansi 3, 954.
(111) Polykarp, Ad Phil. 5, 2: ed. Funk I, 300: Von Christus wird gesagt, er
sei "aller Diener geworden". Vgl. Didache, 15, 1: ebd. 32. Ignatius v. A., Trall.
2, 3: ebd. 242. Constitutiones Apostolorum, 8, 28, 4: ed. Funk, Didascalia, I,
530.
(112) Augustinus, Serm. 340, 1: PL 38, 1483.
(113) Vgl. Pius XI., Enz. Quadragesimo anno, 15. Mai 1931: AAS 23
(1931) 221f. Pius XII., Anspr. De quelle consolation, 14. Okt. 1951: AAS 43
(1951) 790f.
(114) Vgl. Pius XII., Anspr. Six ans se sont écoulés, 5. Okt. 1957: AAS 49
(1957) 927.
(115) Aus der Präfation des Christkönigsfestes.
(116) Vgl. Leo XIII., Enz. Immortale Dei, 1. Nov. 1885: ASS 18 (1885)
166ff. Ders., Enz. Sapientiæ christianæ, 10. Jan. 1890: ASS 22 (1889-90)
397ff. Pius XII., Anspr. Alla vostra filiale, 23. März 1958: AAS 50 (1958) 220:
"lalegittima sanalaicità dello stato".
(117) CIC, can. 682.
(118) Vgl. Pius XII., Anspr. De quelle cunsolation, a. a. O. 789: "Dans les
batailles décisives, c,est parfois du front que partentles plus heureuses
initiatives. " Ders., Anspr. L'importance de la presse catholique, 17. Febr.
1950: AAS 42 (1950) 256.
(119) Vgl. 1 Thess 5,19 und 1 Joh 4,1.
(120) Brief an Diognet, 6: ed. Funk I, 400. Vgl. Johannes Chrysostomus, In
Mt. Hom. 46 (47), 2: PG 58, 478, über den Sauerteig in der Masse.
(121) Römisches Meßbuch, Gloria in excelsis Deo. Vgl. Lk 1,35; Mk 1,24; Lk
4,34; Joh 6,69 (ho hagios tou Theou); Apg 3,14; 4,27 u. 30; Hebr 7,26; 1 Joh
2,20; Offb 3,7.
(122) Vgl. Origenes, Comm.Rom.7, 7: PG14, 1122B. Ps.-Makarios, De Oratione,
11: PG 34, 861 AB. Thomas v. Aquin, Summa Theol. II-II., q. 184, a.3.
(123) Vgl. Augustinus, Retract. II, 18: PL 32, 637f. Pius XII., Enz.
Mystici Corporis, 29. Juni 1943: AAS 35 (1943) 225.
(124) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum omnium, 26. Jan. 1923: AAS 15 (1923)
50 u. 59-60. Ders., Enz. Casti Connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930)
548. Pius XII., Apost. Konst. Provida Mater, 2. Febr. 1947: AAS 39 (1947)
117. Ders., Anspr. Annus sacer, 8. Dez. 1950: AAS 43 (1951) 27-28. Ders., Anspr.
Nel darvi, 1. Juli 1956: AAS 48 (1956) 574f.
(125) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theol. II-II., q. 184, a. 5 u. 6. Ders., De
perf. vitæ spir., Kap. 18. Origenes, In Jes. Hom. 6, 1: PG 13, 239.
(126) Vgl. Ignatius v. A., Magn. 13, 1: ed. Funk I, 241.
(127) Vgl. Pius X., Exhort. Hærent animo, 4. Aug. 1908: ASS 41 (1908)
560f. CIC, can. 124. Pius XI., Enz. Ad catholici sacerdotii, 20. Dez.
1935: AAS 28 (1936) 22f.
(128) Liturgie der Priesterweihe, in der Eingangsermahnung.
(129) Vgl. Ignatius v. A., Trall. 2, 3: ed. Funk I, 244.
(130) Vgl. Pius XII., Anspr. Sous la maternelle protection, 9. Dez. 1957: AAS
50 (1958) 36.
(131) Pius XI., Enz. Casti Cunnubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930)
548f. Vgl. Johannes Chrysostomus, In Ephes. Hom. 20, 2: PG 62, 136ff.
(132) Vgl. Augustinus, Enchir. 121, 32: PL 40, 288. Thomas v. Aquin, Summa
Theol. II-II., q. 184, a. 1. Pius XII., Adhort. Apost. Menti nostræ, 23.
Sept. 1950: AAS 42 (1950) 660.
(133) Zu den Räten im allgemeinen vgl. Origenes, Comm. Rom. X, 14: PG 14,
1275 B. Augustinus, De S. Virginitate 15, 15: PL 40, 403. Thomas v. Aquin, Summa
Theol. I-II., q. 100, a. 2C (am Schluß); II-II., q. 44, a. 4, ad 3.
(134) Über die Erhabenheit der heiligen Jungfräulichkeit vgl. Tertullian,
Exhort. Cast. 10: PL 2, 925 C. Cyprian, Hab. Virg. 3 u. 22: PL 4, 443B und 461
AB. Athanasius (?.), De Virg.: PG 28, 252ff. Johannes Chrysostomus, De Virg.: PG
48, 533ff.
(135) Zur geistlichen Armut, vgl. Mt 5,3 u. 19,21; Mk 10,21; Lk 18,22; zum
Gehorsam wird auf das Beispiel Christi hingewiesen: Joh 4,34 u. 6,38; Phil
2,8-10; Hebr 10,5-7. Zahlreiche Belege bei Vätern und Ordensstiftern.
(136) Zur Verwirklichung der Räte, die nicht allen auferlegt ist, vgl.
Johannes Chrysostomus, In Mt. Hom. 7, 7: PG 57, 81f. Ambrosius, De Viduis 4, 23:
PL 16, 241f.
(137) Vgl. Rosweydus, Vitæ Patrum (Antwerpen 1628). Apophthegmata
Patrum: PG 65. PalIadius, Historia Lausiaca: PG 34, 995 ff; ed. C.
Butler (Cambridge 1898) (1904). Pius XI., Apost. Konst. Umbratilem, 8.
Juli 1924: AAS 16 (1924) 386-387. Pius XII., Anspr. Nous sommes heureux, 11.
April 1958: AAS 50 (1958) 283.
(138) Paul VI., Anspr. Magno gaudio, 23. Mai 1964: AAS 56 (1964) 566.
(139) Vgl. CIC, can. 487 u. 488, 40. Pius XII., Anspr. Annus sacer, 8. Dez.
1950: AAS 43 (1951) 27f. Ders., Apost. Konst. Provida Mater, 2. Febr.
1947: AAS 39 (1947) 120ff.
(140) Paul VI., a. a. O. 567.
(141) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theol. II-II., q. 184, a. 3 u. q. 188, a.
2. Bonaventura, Opusc. XI., Apologia Pauperum, 3. Kap., 3: Ausg. der Werke,
Quaracchi, Bd. 8 (1898) 245a.
(142) Vgl. Conc. Vatic. I, Schema Über die Kirche Christi, Kap. XV u.
Anmerkung 48: Mansi 51, 549fu. 619f. Leo XIII., Brief Au milieu des consolations,
23. Dez. 1900: ASS 33 (1900-01) 361. Pius XII., Apost. Konst. Provida Mater,
a. a. O. 114f.
(143) Vgl. Leo XIII., Konst. Romanos Pontifices, 8. Mai 1881: ASS 13
(1880-81) 483. Pius XII., Anspr. Annus sacer, 8. Dez. 1950: AAS 43 (1951) 28f.
(144) Vgl. Pius XII., Anspr. Annus sacer, a. a. O. 28. Ders., Apost. Konst.
Sedes Sapientiæ, 31. Mai 1956: AAS 48 (1956) 355. Paul VI., a. a. O.,
570-571.
(145) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici Corporis, 29. Juni 1943: AAS 35
(1943) 214f.
(146) Vgl. Pius XII., Anspr. Annus sacer, a. a. O. 30. Ders., Anspr. Sousla
maternelle protection, 9. Dez. 1957: AAS 50 (1958) 39f.
(147) Konzil v. Florenz, Dekret für die Griechen: Denz. 693 (1305).
(148) Neben den älteren Dokumenten gegen jegliche Form der Geisterbeschwörung
seit Alexander IV. (27. sept. 1258) vgl. Enz. des Heiligen Offiziums, De
magnetismi abusu, 4. Aug. 1856: ASS (1865) 177-178; Denz. 1653-1654 (2823
bis 2825); Antwort des Heiligen Offiziums, 24. April 1917: AAS 9 (1917) 268;
Denz. 2182 (3642).
(149) Siehe die zusammenfassende Darlegung dieser paulinischen Lehre in: Pius
XII., Enz. Mystici Corporis: AAS 35 (1943) 200 und passim.
(150) Vgl. u. a. Augustinus, Enarr. in Ps. 85,24: PL 37, 1099. Hieronymus,
Liber contra Vigilantium, 6: PL 23, 344. Thomas v. Aquin, In 4m sent., d. 45, q.
3, a. 2. Bonaventura, In 4mSent., d. 45, a. 3, q. 2; u. a.
(151) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici Corporis: AAS 35 (1943) 245.
(152) Vgl. zahlreiche Inschriften in den römischen Katakomben.
(153) Vgl. Gelasius I, Decretale Delibris recipiendis, 3: PL59, 160;
Denz. 165 (353).
(154) Vgl. Methodius, symposion, VII., 3: GCs (Bonwetsch) 74.
(155) Vgl. Benedikt XV., Decretum approbationis virtutumin Causa
beatificationis et canonizationis Servi Dei Ioannis Nepomuceni Neumann: AAS 14
(1922) 23. Mehrere Ansprachen Pius' XI über die Heiligen: Inviti all'eroismo.
Discorsi ... t. I-III (Rom 1941-42) passim. Pius XII., Discorsi e Radiomessaggi,
t. 10 (1949) 37-43.
(156) Vgl. Pius XII., Enz. Mediator Dei: AAS 39 (1947) 581.
(157) Vgl. Hebr 13,7; Sir 44-50; Hebr 11,3-40. Vgl. auch Pius XII., Enz.
Mediator Dei: AAS 39 (1947) 582-583.
(158) Vgl. I. Vatikan. Konzil. Konst. De fide catholica, Kap. 3: Denz.
1794 (3013).
(159) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici Corporis: AAS 35 (1943) 216.
(160) Bezüglich der Dankbarkeit gegenüber den Heiligen vgl. E. Diehl,
Inscriptiones latinæ christianæ veteres, I (Berlin 1925) Nr. 2008, 2382 u. ö.
(161) Konzil von Trient, Sess. 25, De invocatione ... Sanctorum: Denz 984
(1821).
(162) Das Römische Brevier, Invitatorium zum Fest Allerheiligen.
(163) Vgl. z. B. 2 Thess 1,10.
(164) II. Vatikan. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie, Kap. 5, Nr. 104.
(165) Der Kanon der Römischen Messe.
(166) II. Konzil von Nicæa, Act. VII: Denz. 302 (600).
(167) Konzil von Florenz, Dekret für die Griechen: Denz. 693 (1304).
(168) Konzil von Trient, Sess. 25, De invocatione, veneratione et reliquiis
sanctorum et sacris imaginibus: Denz. 984-988 (1821-1824); sess. 25, Decretum de
Purgatorio: Denz. 983 (1820); sess. 6, Decretum de iustificatione, can. 30: Denz.
840 (1580).
(169) Aus der Präfation, die einigen Diözesen gestattet worden ist.
(170) Vgl. Petrus Canisius, Catechismus Maior seu Summa Doctrinæ christianæ,
cap. III (ed. crit. F. Streicher), Pars I, 15-16, n. 44, u. 100-101,.n. 49.
(171) Vgl. II. Vatikan. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie, Kap. 1, Nr.
8.
(172) Das Credo in der Römischen Messe: das Konstantinopolitanische
Glaubensbekenntnis: Mansi 3, 566. Vgl. das Konzil v. Ephesus: ebd. 4, 1138 (ferner
ebd. 2, 665 und 4, 1071); das Konzil v. Chalcedon: ebd. 7, 111-116; das II.
Konzil v. Konstantinopel: ebd. 9, 375-396.
(173) Der Kanon der Römischen Messe.
(174) Augustinus, De S. Virginitate, 6: PL 40, 399.
(175) Vgl. Paul VI., Anspr. im Konzil, 4. Dez. 1963: AAS 56 (1964) 37.
(176) Vgl. Germanus v. Konstantinopel, Hom. in Annunt. Deiparæ: PG 98, 328 A.
Ders., In Dorm. 2: PG 98, 357. Anastasius v. Ant., Serm. 2 de Annunt., 2: PG 89,
1377 AB. Ders., Serm. 3, 2: PG 89, 1388 C. Andreas v. Kreta, Can. in B. V. Nat.
4: PG 97, 1321 B. Ders., In B. V. Nat., 1: PG 97, 812 A. Ders., Hom. in dorm. 1:
PG 97, 1068 C. Sophronius, Or. 2 in Annunt., 18: PG 87 (3), 3237 BD.
(177) Irenäus, Adv. Hær. III., 22, 4: PG 7, 959 A; Harvey, 2, 123.
(178) Irenäus, ebd.: Harvey, 2, 124.
(179) Epiphanius, Hær. 78, 18: PG 42, 728 CD - 729 AB.
(180) Hieronymus, Epist. 22, 21: PL 22, 408. Vgl. Augustinus, Serm. 51, 2, 3:
PL 38, 335. Ders., Serm. 232, 2: PL 38, 1108. Cyrill v. Jerusalem, Catech. 12,
15: PG 33, 741 AB. Johannes Chrysostomus, In Ps. 44, 7: PG 55, 193. Johannes v.
Damaskus, Hom. 2 in dorm. B. M. V., 3: PG 96, 728.
(181) Vgl. Laterankonzil v. J. 649, Can. 3: Mansi 10, 1151. Leo d. Gr., Epist.
ad Flav.: PL 54, 759. Das Konzil v. Chalcedon: Mansi 7, 462. Ambrosius, De
instit. virg.: PL 16, 320.
(182) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici Corporis, 29. Juni 1943: AAS 35
(1943) 247-248.
(183) Vgl. Pius IX., Bulle Ineffabilis, 8. Dez. 1854: Acta Pii. IX, 1,
I, 616; Denz. 1641 (2803).
(184) Vgl. Pius XII., Apost. Konst. Munifiicentissimus,1.Nov.1950:
AAS42 (1950); Denz. 2333 (3903). Vgl. Johannes v. Damaskus, Enc. in dorm. Dei
genitricis, Hom. 2 u. 3: PG 96, 721-761, besonders 728B. Germanus v.
Konstantinopel, In S. Dei gen. dorm. serm. 1: PG 98 (6), 340-348; Serm.3: PG 98
(6), 361. Modestus v. Jerusalem, In dorm. SS. Deiparæ: PG 86 (2), 3277-3312.
(185) Vgl. Pius XII., Enz. Adcæli Reginam, 11. Okt. 1954: AAS 46
(1954) 633-636; Denz. 3913ff. Vgl. Andreas v. Kreta, Hom. 3 in dorm. SS. Deiparæ:
PG 97, 1089-1109. Johannes v. Damaskus, De fide orth., IV, 14: PG 94, 1153-1161.
(186) Vgl. Kleutgen, neugefaßter Text De Mysterio Verbi incarnati, Kap. IV:
Mansi 53, 290. Vgl. Andreas v. Kreta, In nat. Mariæ, sermo 4: PG 97, 865 A.
Germanus v. Konstantinopel, In annunt. Deiparæ: PG 98, 321 BC. Ders., In dorm.
Deiparæ, III: PG 98, 361 D. Johannes v. Damaskus, In dorm. B. V. Mariæ, Hom. 1,
8: PG 96, 712 BC - 713 A.
(187) Vgl. Leo XIII., Enz. Adiutricem populi, 5. Sept. 1895: ASS 15
(1895-96) 303. Pius X., Enz. Ad diem illum, 2 Febr. 1904: Acta, I, 154;
Denz. 1978 a (3370). Pius XI., Enz. Miserentissimus, 8. Mai 1928: AAS 20
(1928) 178. Pius XII., Radiobotschaft, 13. Mai 1946: AAS 38 (1946) 266.
(188) Ambrosius, Epist. 63: PL 16, 1218.
(189) Ambrosius, Expos. Lc. II, 7: PL 15, 1555.
(190) Vgl. Ps.-Petrus Dam., Serm. 63: PL 144, 861 AB. Godefrid v. St. Viktor,
In nat. B. M., Ms. Paris, Mazarine, 1002, fol. 109f. Gerhoh v. Reich., De gloria
et honore Filii hominis, 10: PL 194, 1105 AB.
(191) Ambrosius, ebd. und Expos. Lc. X, 2 4-25: PL 15, 1810. Augustinus, In
Io. Tr. 13, 12: PL 35, 1499. Vgl. serm. 191, 2, 3: PL 38, 1010; u. a. Vgl. auch
Beda Ven., In Lc. Expos. I, Kap. 2: PL 92, 330. Isaac v. Stella, Serm. 51: PL
194, 1863 A.
(192) "Unter deinen Schutz und Schirm".
(193) II. Konzil von Nicæa v. J. 787: Mansi 13, 378-379; Denz. 302 (600-601).
Konzil v. Trient, Sess. 25: Mansi 33, 171-172.
(194) Vgl. Pius XII., Radiobotschaft, 24. Okt. 1954: AAS 46 (1954) 679. Ders.,
Enz. Ad cæli Reginam, 11. Okt. 1954: AAS 46 (1954) 637.
(195) Vgl. Pius XI., Enz. Ecclesiam Dei, 12. Nov. 1923: AAS 15 (1923)
581. Pius XII., Enz. Fulgens corona, 8. Sept. 1953: AAS 45 (1953)
590-591.
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